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EINRICHTUNG ZUR VORSORTIERUNG VON MOLL
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Vorsortierung von Müll
der verschiedensten Sorten wie Hausmüll, Glasflaschen, Kunststoffbehälter, Medikamente,
Batterien, Dosen d.h. organischem Müll und anderem Müll, soweit er in einem normalen
Haushalt anfallen kann, Werkstoffresten, z.B.
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Metallfeilspänen, Drahtabschnitten, Schrauben, Nägeln und dergleichen,
die zu einer möglichen Weiterverwertung oder endgültigen Ablagerung auf einer Deponie
von anderen Müllkomponenten separiert werden sollten, mit den einzelnen, von einander
zu separierenden Müllsorten zugeordneten Schubfächern, die insgesamt in einem als
Unterschrank bzw. als Anordnung, die in ihren äußeren räumlichen Abmessungen etwa
einem Unterschrank genormter Größe entspricht, der z.B. in ein Küchen-Einbausystem
integriert werden kann, ausgebildeten Gestell untergebracht werden können, das seinen
Abmessungen nach, in ein solches System integrierbar ist.
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In einem Haushalt fällt einerseits organischer Müll an, der kompostierfähig
ist. Voraussetzung dafür ist, daß dieser Müll frei von z.B. giftigen Schadstoffen
ist. Giftige Schadstoffe können z.B. in Medikamenten und verbrauchten Batterien
enthalten sein. Es ist daher, um einen wiederverwendbaren Kompost zu erhalten, unbedingt
erforderlich, daß solche Schadstoffe von den zu kompostierenden Abfällen separiert
werden. Weitere Abfälle, die nicht in den einer
Kompostierung unterwerfbaren
Abfällen enthalten sein dürfen, sind z.B. Metall- oder Kunststoffreste, die falls
eine Verwertung der organischen Abfälle durch Verbrennung vorgesehen sein sollte,
hinderlich wären. Dies gilt auch dann, wenn eine Verwertung des Hausmülls z.B. durch
Pyrolyse vorgesehen wäre. Hieraus ergibt sich, daß für jedwede Verwertbarkeit der
im Haushalt anfallenden Müllarten im Grunde eine Vorsortierung erforderlich ist,
um eine weitestgehende Nutzung oder Wiederverwertbarkeit zu erreichen.
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Bei einer bekannten Einrichtung der eingangs genannten Art (DBGM 83
22 302.9), die in der Art eines Unterschrankes für ein übliches Einbauküchensystem
ausgebildet ist, ist ein aus diesem Unterschrank herausziehbares Gestell vorgesehen,
das als Träger für eine Mehrzahl von den verschiedenen voneinander zu separierenden
Abfall sorten zugeordneten Behälter ausgebildet ist. Die Behälter sind, im ausgezogenen
Zustand dieses Gestells, von oben her zugänglich und können mit dem spezifischen
Abfallsorten gefüllt werden. Sie sind einzeln aus dem Gestell herausnehmbar, so
daß ihr Inhalt je nach Art der beabsichtigten bzw. möglichen Weiterverwendung oder
endgültigen Deponierung in eigens dafür vorgesehene Abfalleimer ausgeschüttet werden
kann. Des weiteren kann die bekannte Einrichtung so ausgebildet sein, daß zusätzlich
zu dem mit den Einzelbehältern bestückten, ausziehbaren Gestell Schubfächer vorgesehen
sind, die zur zeitweisen Ablage von Zeitschriften oder sonstigen Druckerzeugnissen
ausgenützt werden können, wobei diese zusätzlichen Schubfächer im wesentlichen dazu
vorgesehen sind, um den durch die notwendigerweise auf eine maximale Höhe begrenzten
Einzelbehälter verbleibenden Raum für andere Zwecke als zur Müllablagerung ausnützen
zu können.
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Die Einzelbehälter, die, im Querschnitt gesehen, eine im wesentlichen
gesehen lückenlose Überdeckung der Grundfläche
des ausziehbaren
Gestelles vermitteln, können durch lösbare Rastverbindungen untereinander gehalten
sein, wobei ihre Volumina im wesentlichen im Verhältnis der statistischen Häufigkeit
des Anfallens der einzelnen Müllsorten dimensioniert sind. Sie sind von oben her
zugänglich, wenn das Gestell "herausgezogen ist".
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Nachteilig an der bekannten Einrichtung ist zumindest das folgende:
Sowohl der Aufbau der bekannten Einrichtung als auch die dadurch bedingte Benutzung
derselben sind kompliziert und aufwendig. Das komponentengerechte Befüllen der einzelnen,
verschiedenen Sorten zugeordneten Behälter, die in einem einzigen ausziehbaren Gestell
angeordnet sind, erfordert sehr viel Aufmerksamkeit, damit nicht der "falsche" Einsatzbehälter,
mit der jeweils aufzunehmenden Müllsorte gefüllt wird. Dies ist insbesondere dann
zu befürchten, wenn die einzelnen Behälter noch wenig gefüllt sind und daher ihr
Inhalt nicht ohne weiteres erkennbar ist. Das komponentenspezifische Sortieren der
einzelnen Abfälle erfordert daher sehr viel Aufmerksamkeit, die von einer unter
Zeitdruck im Haushalt agierenden Person nicht ohne weiteres erwartet werden darf.
Fehlschickungen sind daher unvermeidlich, mit der Folge, daß dem eigentlichen Ziel
der komponentenweisen Vorsortierung des Mülls nur ungenügend Rechnung getragen werden
kann. Eine bekannte Einrichtung ist, weil ein ausziehbares Gestell vorgesehen sein
muß, das die einzelnen Abfallbehälter enthält, die ihrerseits, um die erforderliche
schablonenartige Aufteilung zu erzielen, als verhältnismäßig kompliziert gestaltete,
z.B. aus Kunststoff bestehende Teile ausgebildet sein müssen, technisch äußerst
aufwendig und entsprechend teuer in der Herstellung. Als Vorsortierungseinrichtung
für Abfallstoffe betrachtet, mag die bekannte Einrichtung zwar äußerst komfortabel
sein, was ihren Aufbau betrifft, jedoch stellt sie insgesamt eine sehr teure Baueinheit
dar,
deren Preis in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Verwendungszweck steht.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Einrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, deren zweckgerechte Handhabung einfach ist, so daß Fehlschickungen
vermieden werden, die weiterhin auch so preisgünstig herstellbar ist, daß der finanzielle
Aufwand für eine Müllvorsortierung in einem vernünftigen Rahmen bleibt und insoweit
ein echter Anreiz für eine Vorsortierung des Hausmülls am Ort des Entstehens erzielt
wird, und daß weiter die Notwendigkeit eines Gebrauchs zusätzlicher Müllcontainer
oder -eimer weitgehend vermieden wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs 1 genannten Merkmale auf einfache Weise gelöst.
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Hiernach sind z.B. im Rahmen einer als Unterschrank für ein übliches
Küchen-Einbausystem ausgebildeten Baueinheit den einzelnen Müllsorten - organischem
und anorganischem Müll, der wiederverwertbare Stoffe enthält, zugeordnete Schubfächer
vorgesehen, die aus dem sie tragenden Gestell oder Schrankkorpus herausnehmbar sind
und mit einem zum Tragen der einzelnen Schubfächer Handgriff versehen sind, so daß
sie ohne ein vorheriges Umfüllen in einen anderen Müllbehälter bequem z.B. auf eine
Kompostmiete getragen werden können und dort ausgeschüttet werden können oder in
dem für die Abfuhr bzw. Aufnahme des zur Deponie zu verbringenden Mülls vorgesehenen
Müllbehälter geschüttet werden können. Im Rahmen einer erfindungsgemäßen Einrichtung
ist in bevorzugter Gestaltung derselben ein Schubfach für den Naßmüll vorgesehen,
wobei dieses Schubfach zweckmäßigerweise als oberstes Fach im Rahmen einer unterschrankähnlichen
Einheit angeordnet ist, weiter ein Schubfach, das zur Aufnahme
üblichen
deponieablagerungsfähigen Mülls bestimmt ist, als nächstes - darunter - ein Schubfach
für wiederverwendbare Materialen wie Aluminiumbehälter, Kunststoffbehälter oder
andere Kunststoffkörper, Aluminium, Weißblech oder dergleichen und schließlich ein
Schubfach für Schadstoffe wie z.B. Batterien und/oder Medikamentenreste, die von
-den vorgenannten Müllkomponenten separiert werden müssen.
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Es versteht sich, daß je nach Höhe der die erfindungsgemäße Einrichtung
bildenden Baueinheit auch noch, vorzugsweise als unterstes Fach ein Schubfach vorgesehen
sein kann, das für die Aufnahme von brennbaren Abfällen wie z.B. Papier- oder Holzreste
geeignet ist.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung, die nach ihren Abmessungen in das
Küchenmobiliar zwanglos integrierbar sein sollte, ist in spezieller Gestaltung aus
einzelnen Komponenten zusammensetzbar, die je ein Schubfach und eine dieses aufnehmende
Gestelleinheit umfassen, wobei diese Gestelleinheiten übereinander stapelbar und
z.B. durch eine Schwalbenschwanz-Nut-und -Federverbindung gegenseitiges Verrücken
relativ zueinander sicherbar sind. Derartige übereinanderstapelbare Schubfach-Einheiten
können selbstverständlich auch durch andere fornschlüssige Eingriffsmittel gegen
Relativverschiebungen gesichert sein, z.B. durch an der Unterseite der Gestelleinheiten
angeordnete Zapfen, die in komplementäre, an der Oberseite des jeweils darunter
angeordneten Gestells angeordnete Öffnungen eingreifen.
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Auf diese Weise ist es möglich, Müllschränke in jeder gewünschten
Größe sukzessive nach Bedarf aufzubauen.
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Zum Transport der je für sich als Müllbehälter ausnutzbaren Schubfächer
geeignete Handgriffe können, wie gemäß Anspruch 3 vorgesehen, z.B. als schmale Stege
ausgebildet sein, die
etwa in der Quermittelebene der Schubfächer
deren seitliche Längswände miteinander verbinden.
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Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn solche Traggriffe als an
den Schubfächern einzeln einhängbare Tragbügel ausgebildet sind, so daß auch für
mehrere Schubfächer ein einzelner solcher Tragbügel genügt, um diese schubladenförmigen
Müllbehälter transportieren zu können.
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Es ist, wie in weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung
vorgesehen, auch möglich, die Schubfächer, bzw.
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einzelne derselben mit Unterteilungsschablonen zu versehen, um dadurch
eine größere Vielfalt an Unterteilungs- bzw.
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Sortierungsmöglichkeiten zu erzielen, wobei solche schablonenartigen
Unterteilungen zweckmäßigerweise so ausgebildet sind, daß sie fest mit der jeweiligen
Schublade verbunden sind und ihre Trennwände zur Anbringung der Traggriffe ausnutzbar
sind. Zweckmäßig ist es weiter, wenn die sichtseitigen Begrenzungswände der Schubfächer
durch verschiedene Farben optisch gegeneinander abgegrenzt sind, wobei diese Farben
zweckmäßigerweise so gewählt sind, daß sie in einer sinnfälligen Beziehung zum jeweiligen
Inhalt des Containers stehen. Dadurch wird das "richtige" Einsortieren der verschiedenen
Abfall sorten in die zugeordneten Schubfächer erleichtert.
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In bevorzugter Gestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung, ist das
jeweils mindestens ein Schubfach aufnehmende Korpus-Teil so ausgebildet, das seine
öffnungsseitigen Stirnränder eine in sich geschlossene koplanare Begrenzung darstellen,
und daß das Schubfach eine sichtseitige Stirnwand hat, deren Ränder sich mit den
Stirnflächen des Korpusteils überlappen, so daß an diesen Rändern der stirnseitigen
Schubfachwand eine Dichtlippe angeordnet werden kann, die im eingeschobenen Zustand
des Schubfaches einen dichten Abschluß
seines Innenraumes nach
aussen vermittelt. Dadurch ist es möglich, den Raum, in dem die erfindungsgemäße
Einrichtung aufgestellt ist, gegen Geruchsentwicklungen zu schützen.
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Es versteht sich, daß nicht nur in vertikaler sondern auch in horizontaler
Richtung mehrere Schubfächer im Rahmen einer Unterschrankeinheit vorgesehen sein
können.
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In weiterer Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Einrichtung kann
vorgesehen sein, daß sich z.B. als Nut- oder Federführungselemente ausgebildete
Rippen des Korpus bzw.
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Einsenkungen der Längswände der Schubfächer zwischen deren oberen
und unteren Rand angeordnet sind, so daß die einzelnen Schubfächer unmittelbar einander
angrenzend in den Korpus einschiebbar sind, derart, daß der Boden eines oberen Schubfaches
jeweils den "Deckel" für das untere Schubfach bildet und insoweit Zwischenböden
des Korpus vermieden werden können.
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Anstelle schubladenförmiger, d.h. die typische Schubladengestaltung
aufweisender Schubfächer können auch in den Korpus der Einrichtung einschiebbare
Rahmen vorgesehen sein, an denen aus Kunststoffolien oder Papier bestehende Säcke
oder Tüten einhängbar sind, in die das Abfallmaterial einfüllbar ist.
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Diese Aufnahmesäcke bzw. Tüten können entweder wiederverwendbar gestaltet
sein oder auch zusammen mit dem aufgenommenen Material weggeworfen werden.
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Zweckmäßig ist es, wenn daß die jeweils "gefährlichste" Abfallsorte
enthaltende Fach mit einem Schloss oder einer äquivalenten Sicherungsvorrichtung
versehen ist, um sicherzustellen, daß Kinder nicht Zugang erlangen können.
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Die erfindungsgemäße Vorsortierungseinrichtung bezeichnet sich, wie
anhand ihrer erläuterten Merkmale ohne weiteres erkennbar, durch einfache Handhabung,
einfache Herstellbarkeit und unauffällige Integrierbarkeit in ein bestehendes Anbauküchensystem
aus, entweder von vornherein, oder auch nachträglich, und stellt insofern auch einen
erwünschten Anreiz für eine Müllvorsortierung am Entstehungsort dar.
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Sie entspricht insoweit dem erklärten Bedürfnis nach einer Vorsortierung
des Mülls, anstelle einer "Nachsortierung", die zwischenzeitlich wenn nicht als
undurchführbar so doch als höchst unwirtschaftlich erkannt worden ist.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von speziellen Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Müllvorsortierung, mit einem als Unterschrank
für eine Einbauküche ausgebildeten Müll schrank, mit drei Schubfächern und auf diesen
aufgesetzten Schubfacheinheiten die je ein Schubfach enthalten, Figur 2 ein im Rahmen
des Müllschrankes bzw. der Schubfacheinheiten verwendbares Schubfach mit Traggriffen,
Figur 3 eine spezielle Gestaltung eines Schubfaches, im Schnitt längs einer Quermittelebene
des selben mit an falzförmigen Längsrändern der seitlichen Längswände des Schubfaches
einsetzbarer Tragvorrichtung und Figur 4 einen als Rahmen mit einhängbaren Müllsäcken
ausgebildeten in einen Korpus einschiebbaren Rahmen als Schubfach.
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Die in der Figur 1, auf deren Einzelheiten ausdrücklich verwiesen
sei, dargestellte, erfindungsgemäße Müllsortiereinrichtung 10 umfaßt ein unteres
Bauelement 11, das seinen Abmessungen
nach, zwanglos in ein Einbauküchensystem
integrierbar ist, das in der Darstellung der Figur 1 durch einen gestrichelt eingezeichneten
Unterschrank 12 repräsentiert ist, sowie oberhalb des unteren Teils 11 angeordnete
Schubfachelemente 13, die lediglich aufgesetzt sind, und durch formschlüssige Rastelemente,
z.B. Zapfen und Aussparungen gegen Relativverschiebungen gesichert sind. Die in
der Zeichnung dargestellte Kombination der beiden unterschiedlichen Ausführungsbeispiele
in eine Einheit nämlich Schrankeinheit und stapelbare Korpusteile wurde um zur Darstellung
der identischen Bauweise und Kombinationsfähigkeit beider Systeme gewählt. In der
praktischen Anwendung empfiehlt sich selbstverständlich ein Einbringen des Systems
unter die Arbeitsfläche einer Küche. Das Unterschrankelement 11 umfaßt beim dargestellten
speziellen Ausführungsbeispiel 3 als Schubladen ausgebildete Schubfächer 14, die
einzeln aus dem Korpus 16 des Unterschrankelementes 11 herausnehmbar sind.
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Diese Schubfächer sind, wie z.B. aus der Figur 2 ersichtlich, auf
deren Einzelheiten ebenfalls ausdrücklich verwiesen sei, an ihren Längswänden, jeweils
im Bereich des oberen Randes derselben und in einem mittleren Bereich dieser Längswände
17 mit Griffausnehmungen 18 versehen, an denen das Schubfach 14, wenn es hinreichend
weit aus dem Korpus herausgezogen ist, ergriffen und bequem herausgenommen werden
kann. Jede einzelne der Schubladen 14 ist zur Aufnahme einer bestimmten Sorte von
in einem Haushalt anfallenden Mülls vorgesehen. Diejenige Schublade 14, deren obere
Längswandränder 19 etwa in Höhe der Arbeitsfläche der Arbeitsplatte 21 des Unterschrankes
1 2 verlaufen, ist zur Aufnahme von organischen Abfällen vorgesehen, die bei den
üblichen Küchenarbeiten im Rahmen der Essenszubereitungen anfallen Die darunter
angeordnete Schublade ist für die Aufnahme des nicht wieder verwendbaren Mülls vorgesehen,
z.B. zur Aufnahme von Knochen, Müllkomponenten die aus mehreren Materialien bestehen,
Flaschenverschlüssen, Zigarettenabfällen
usw. oder anderen nicht
verwertbaren Bestandteilen.
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Die beim dargestellten Ausführungsbeispiel unterste Schublade ist
zur Aufnahme wiederverwendbaren Mülls und/oder zur Aufnahme von Schadstoffen vorgesehen,
die getrennt entsorgt werden müssen, z.B. von Aluminium, Weißblech, Kunststoffteilen,
Batterien und/oder Medikamentenresten.
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Durch die oberhalb der Unterschrankeinheit 11 angeordneten Schubfachelemente
13 soll dokumentiert werden, daß sich eine Schrankeinheit mit größerer Kapazität
und größerer Vielfalt der Sortierungsmöglichkeiten auch dadurch erzielen läßt, daß
eine Mehrzahl solcher Schubfachelemente 13 übereinander gestapelt werden können.
Durch einen insoweit zellenartigen Aufbau einer größeren Müllsortierungseinheit
besteht auch die Möglichkeit des sukzessiven Aufbaus, je nach den individuellen
Bedürfnissen und je nach dem Grad der Unterteilung, mit dem die Müllsortierung durchgeführt
werden soll. Durch eine solche zellenartige Struktur eines Müllschrankes kann auch
den individuellen Platzverhältnissen besser Rechnung getragen werden. es versteht
sich, daß eine Mehrzahl solcher Schubfacheinheiten auch nicht zwangsläufig übereinander
angeordnet sein müssen, sondern in nebeneinander stehenden Stapeln angeordnet sein
können oder einzeln in der Küche verteilt sein können.
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Die bequeme Tragbarkeit der einzelnen Schubfächer 14 kann auch dadurch
erzielt werden, daß, wie aus der Figur 3 ersichtlich, die oberen Längsränder 19
- eines solchen Schubfaches 14 - falzförmig ausgebildet sind, und daß eine Tragvorrichtung
22 vorgesehen ist, die mit hakenförmigen Enden 23 an den falzförmigen Rändern 19
- des Schubfaches 14 - einhängbar ist. Die Tragvorrichtung kann als Deckel, wie
in Abbildung 3a dargestellt, ausgeführt sein, oder womit ein
sauberer
Transport des Müllbehälters zum Entleeren gewährleistet wird. Eine weitere Variante
der Tragvorrichtung kann eine bügelförmige Vorrichtung sein wie in Figur 3 dargestellt.
Bei flexibler Ausführung der Tragbügel 22 können damit auch mehrere Schubfächer
14 als gestapelte Einheit transportiert werden.
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Anstelle der gleichsam kastenförmigen Schubfächer 14 können auch in
den Korpus 11 einschiebbare Rahmen 23 (vergleiche Figur 4, auf deren Einzelheiten
ebenfalls ausdrücklich verwiesen sei) vorgesehen sein, an denen ein oder mehrere
aus Papier oder Kunststoff bestehende Säcke 26 anhängbar sind, in die der Müll einfüllbar
ist und die aus dem Rahmen 23 herausnehmbar und vorzugsweise zusammen mit dem Müll
abtransportierbar sind.
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Zur zweckgerechten Befestigung solcher Aufnahmesäcke oder -beutel
können an den Rahmenholmen Hacken oder Dorne 27 angeordnet sein, die eine hinreichende
Fixierung solcher Säcke 26 erlauben.
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Bei den an den Figuren 1-3 geschilderten Gestaltungen des Schrankelementes
11 bzw. der Schubfachelemete 13 sind die sichtseitigen Stirnwände 28 der Schubfächer
14 so ausgebildet, daß sie nach oben und unten sowie seitlich mit Randstreifen von
etwa ein bis zwei Zentimeter über die oberen und unteren Längsränder der Seitenränder
17 sowie über deren einander abgewandten Außenseiten hinausragen, und es ist an
diesen Randstreifen eine umlaufende Dichtungslippe vorgesehen, die im eingeschobenen
Zustand der Schubfächer 14 in den jeweiligen Korpus des Unterschrankes 11 bzw. der
Schubfachelemente 13 dichtend anliegen, so daß eine Geruchsbelästigung durch z.B.
Naßmüll und eventuell ablaufenden Gärungsprozessen nicht zu befürchten ist.
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Die Schubfächer 14 sind vorzugsweise als einstückige Kunststoffteile
gefertigt, die zweckmäßigerweise mit einheitlichen Maßen gefertigt sind, so daß
die einzelnen Schubkästen 14 untereinander austauschbar sind.
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Zweckmäßig ist es, wenn dasjenige Schubfach, das mit gesundheitsschädlichem
Abfallstoffen gefüllt wird, abschließbar, zumindest mit einer Kindersicherung versehen
ist.
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Die einzelnen Schubfächer können, ohne daß ihm Korpus z.B.
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des Schrankelementes 11 Zwischenböden vorgesehen sind, unmittelbar
übereinander liegend einschiebbar sein, in welchem Falle zur Halterung und--Führung
der Schubkästen 14 vorgesehene Führungselemente - Nut-Feder-Führungselemente - etwa
in halber Höhe der Schubfachlängswände 17 angeordnet sind.
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Der Boden eines jeden Schubfaches bildet dann gleichzeitig die Abdeckung
des darunter angeordneten Schubkastens.
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Zum Zwecke einer höhergradigen Vorsortierung in einzelne insbesondere
wiederverwendbare Müllsorten können in einzelne der Schubfächer auch zusätzlich
Schablonen eingesetzt werden, die eine vielfältigere Unterteilung ergeben.
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In Verbindung mit der anhand Figur 3 erläuterten, speziellen Gestaltung
eines Schubfaches 14 - mit falzförmigen Längsrändern 19 - der Seitenwände kann als
Tragvorrichtung auch eine Platte verwendet werden, die zu den falzförmigen Rändern
19 de - der Schubfächerkomplementär ausgebildete, mit den falzförmigen Rändern 19
in Eingriff bringbare Ränder hat und in Längsrichtung der Schubkästen auf diese
aufschiebbar ist, wobei die Platte an ihrer Oberseite mit einem zentralen Handgriff
versehen ist. Eine solche Platte kann zum sukzessiven Abtransport der einzelnen
Schubfächer 14 zum Entsorgungsort verwendet werden.
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Ein mit einer solchen Abdeck- und Tragvorrichtung abgeschlossenes
Schubfach 14 kann ohne Belästigung Dritter, z.B.
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von einer Wohnanlage zur Entsorgungsstelle transportiert werden.
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Zweckmäßig ist es wenn die Frontplatten der verschiedenen Müllsorten
zugeordneten Schubfächer verschieden gefärbt sind, um dadurch die jeweiligen aufzunehmenden
Müllsorten zu bezeichnen.
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Einen realen Müllsortierungsschrank beziehungsweise Schubfachstapel
dient zweckmäßigerweise das oberste Schubfach zur Aufnahme von Naßmüll (kompostierfähigen
Müll). Der Müll kann dann bei herausgezogener Schublade direkt während des Arbeitsablaufes
in einer Küche eingebracht werden.
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Zweckmäßigerweise sollte ein erfindungsgemäßer Müllschrank wenigstens
fünf Schubkästen umfassen um ein hinreichende Müllvorsortierung erzielen zu können,
die eine Nachsortierung auf der Mülldeponie beispielsweise überflüssig macht.
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Das Schrankelement 11 wie in der Figur 1 dargestellt, wird wie schon
erwähnt zweckmäßigerweise mit Abmessungen hergestellt, die denjenigen von Unterschrankelementen
eines Küchen-Einbausystems entsprechen. Dies bedeutet, daß Schrankelement 11 von
40 x 40 cm sowie 60 x 60 cm vorgesehen werden sollten. Auch 30 x 30 cm wäre eine
sinnvolle Dimensionierung.