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DE20119143U1 - Beschlag - Google Patents

Beschlag

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Publication number
DE20119143U1
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DE
Germany
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stop
axis
fitting according
stop surface
cams
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Expired - Lifetime
Application number
DE20119143U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
REINHOLD THIES STANZ und ROHRT
Original Assignee
REINHOLD THIES STANZ und ROHRT
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Publication date
Application filed by REINHOLD THIES STANZ und ROHRT filed Critical REINHOLD THIES STANZ und ROHRT
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Publication of DE20119143U1 publication Critical patent/DE20119143U1/de
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Priority to DE10254884A priority patent/DE10254884A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B3/00Folding or stowable tables
    • A47B3/08Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe
    • A47B3/0809Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means
    • A47B3/0815Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means the resilient force of the elastic locking means acting in a direction perpendicular to the axis of rotation of the leg

Landscapes

  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Description

EW 10373 GBM
Reinhold Thies Stanz- und Rohrteile GmbH, Stüher Str. 123-129, 32549 Bad Oeynhausen,
Beschlag
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Beschlag für ein Festlegen eines um eine Achse verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder dergleichen, mit wenigstens einem der Achse radial vorstehenden Anschlagsnocken, der in einer Gebrauchslage an einer tischfesten Anschlagfläche anliegt.
Derartige Beschläge sind in vielfältigen Ausführungsformen beispielsweise bei sogenannten Biergarnituren bekannt. Der Einfachheit dieser Möbel entsprechend sind diese Beschläge, auch aus wirtschaftlichen Gründen, regelmäßig einfach gehalten, häufig wenig stabil und zumeist wenig bedienerfreundlich.
Aus der DE 198 4 7 731 ist eine Arretierung für ein oder zwei an einer Achse schwenkbar an einer Tischplatte befestigte Tischbeine bekannt, bei der die Achse einen radial vorstehenden Anschlagnocken aufweist. Dieser liegt in einer Gebrauchslage der Tischbeine in einer vertikal ausgerichteten, hin auf die Tischplatte weisenden Lage an einer entsprechend orientierte Anschlagfläche an. Die Verriegelung des Anschlagnockens gegen die Anschlagfläche erfolgt mittels eines an einem Hebelarm angelenkten Spannkeils, der mit einer Keilfläche gegen den Anschlagnocken gedrückt wird und der sich anderseitig tischfest abstützt. Für das Verschwenken des Spannkeils ist der um eine zur Tischplatte senkrechten Achse verschwenkbare Hebelarm als
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Handhabe verlängert. Als Nachteil bei dieser Lösung ist zunächst anzusehen, dass sämtliche Arretierungskräfte allein von der Befestigung des Anschlagnockens an der Achse aufgenommen werden. Darüber hinaus ist eine Führung des an dem Hebelarm angelenkten Spannkeils nötig und besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei einem Bruch der den Spannkeil in der arretierenden Lage haltenden Feder sich die Arretierung löst.
Vor diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe, einen Beschlag für das Festlegen eines um eine Achse verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, bei dem eine sehr sichere, mechanisch stabile Arretierung erfolgt und der konstruktiv einfach gestaltet ist.
Diese technische Problematik wird bei einem Beschlag mit wenigstens einem der Achse radial vorstehenden Anschlagnocken, der in einer Gebrauchslage an einer tischfesten Anschlagfläche anliegt, durch den Gegenstand der Erfindung gelöst, wobei gemäß des Anspruchs 1 darauf abgestellt ist, dass die Achse auf zwei gegenüberliegenden Seiten radial vorstehende Anschlagnocken aufweist, die in der Gebrauchslage an zwei von der Achse getrennten Anschlagflächen jeweils einseitig anliegen, wobei die Anschlagflächen so orientiert sind, dass durch den jeweils anliegenden Anschlagnocken eine Drehrichtung der Achse blockiert ist, daß eine Anschlagfläche tischfest ausgebildet ist und dass eine positionierbare Anschlagfläche in eine einen Anschlagnocken freigebende Position verbringbar ist.
Der Beschlag nach der Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. So erfolgt zunächst die Krafteinleitung für die Arretierung der Achse drehrichtungsabhängig und beidseits derselben, auf zwei Seiten. Damit werden die Kräfte für die Arretierung aufgeteilt und bedeutet dies insbesondere auch eine auf zwei Anschlagnocken verteilte Krafteinleitung und damit eine erheblich verringerte Belastung des Nockens selbst
bzw. seines Anschlusses an die Achse, da diese nur in einer Drehrichtung jeweils belastet werden.
Eine tischfeste Anschlagfläche ist unproblematisch an der ■ 5 Unterseite einer Tischplatte anbringbar. Damit ist auch die Einleitung der Reaktionskräfte in die Tischplatte vergleichsweise unproblematisch, da sich insbesondere die die Anschlagflächen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar in Kraftrichtung gegen die Tischplatte abstützen können. Zum Lösen der Arretierung der Achse ist weiter vorgesehen, dass eine Anschlagfläche positionierbar ist, d.h. dass durch das Positionieren dieser Anschlagfläche ein Anschlagnocken freigegeben wird, so dass die Achse in Richtung der entfernten Anschlagfläche verdrehbar ist, um so die Beine des Tisches, der Bank oder dergleichen in eine Nichtgebrauchslage weitgehend parallel zur Tischplattenunterseite zu verschwenken.
In konstruktiver Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Anschlagnocken in einer Ebene liegend angeordnet sind. Infolge können auch die Anschlagflächen in einer Ebene liegend angeordnet sein. Insbesondere ist weiter vorgesehen, dass die Anschlagnocken diametral gegenüberliegend angeordnet sind. Infolge ist eine sehr sichere Anbindung der Anschlagnocken an die Achse ermöglicht, wenn ein Stift die Achse durchsetzt und durch zwei jeweils radial der Achse vorstehende Abschnitte die diametral gegenüberliegenden Anschlagnocken ausbildet. Ein solcher Stift kann bspw. eingeschraubt, bevorzugt jedoch zumeist regelmäßig mit der 0 Achse verschweißt sein.
Eine weiter bevorzugte Ausführungsform des Beschlages nach der Erfindung weist vier Anschlagnocken auf, die insbesondere durch zwei Stifte ausgebildet sind, die weiter in einer 5 gemeinsamen Ebene dann bevorzugt liegen. Für die jeweils zwei Anschlagnocken auf einer Seite der Achse kann dann weiter eine gemeinsame Anschlagfläche lediglich vorgesehen sein.
Es hat sich bewährt, wenn die Anschlagflächen zweier gegenüberliegender Anschlagnocken im wesentlichen in einer Ebene liegend ausgebildet sind. Eine einfache Konstruktion ist so gewährleistet und weiter eine symmetrische Krafteinleitung in die Achse. Hierbei ist weiter bevorzugt, wenn die Anschlagflächen im wesentlichen parallel zu einer Tischplatte liegend ausgebildet sind. Hierbei ist insbesondere daran gedacht, die die Anschlagtlachen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar so unter der Tischplatte anzuordnen, dass die Anschlagflächen sich oberhalb der Achsmitte befinden, so dass Reaktionskräfte von den Anschlagnocken über die Anschlagflächen bzw. die die Anschlagflächen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar vertikal auf die Tischplatte übertragen werden können.
In weiterer konstruktiver Ausgestaltung hat es sich bewährt, wenn wenigstens eine Anschlagfläche höhenverstellbar ausgebildet ist. Fertigungstoleranzen, Verschleiß durch häufigen Gebrauch und dergleichen mehr können so leicht ausgeglichen und die Beine exakt in einer rechtwinkligen Position zu der Tischplatte in der Gebrauchslage gehalten werden.
Hierzu ist in einer einfachen Variante vorgesehen, dass ein Kopf einer Schraube die Anschlagfläche mitausbildet, beispielsweise der Kopf einer Imbusschraube, der eine ausreichende Fläche regelmäßig aufweist, um als Anschlagfläche alleine auch zu dienen.
In an sich üblicher Weise ist weiter vorgesehen, dass die positionierbare Anschlagfläche gegen die Kraft einer Feder aus der Anlage an einem Anschlagnocken verbringbar ist. Insbesondere ist weiter auch daran gedacht, dass die Kraft dieser Feder in der Gebrauchslage die positionierbare Anschlagfläche in der korrekten Position hält. Da bevorzugt die Anschlagfläche aus der die Achse verriegelnden Position mittels einer Handhabe ohne Höhenveränderung verschwenkbar und/oder verschiebbar ist, insbesondere das Verschwenken
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und/oder Verschieben in einer Ebene parallel zur Tischplatte erfolgt, ist selbst bei einem Bruch der Feder kaum damit zu rechnen, dass sich die Arretierung der Achse durch die Anschlagflächen und Anschlagnocken löst, da hierzu eine horizontale Bewegung regelmäßig nötig ist, womit Gewichtskräfte beispielsweise zu einem Lösen der Arretierung gerade nicht beitragen.
Dem steht nicht entgegen, wenn in einer bevorzugten • 10 Ausfuhrungsform weiter die positionierbare Anschlagfläche keilförmig angestellt in der Gebrauchslage über den an ihr anliegenden Anschlagnocken, die Achse und an den an der festen Anschlagfläche anliegenden Anschlagnocken die Achse verspannt verriegelt. Es bedarf hier lediglich einer geringen -15 Anstellung der Anschlagfläche derart, dass sichergestellt wird, dass diese neben dem Ausgleich von Toleranzen und dergleichen eine Spannkraft aufbringt, durch die die Arretierung in der Gebrauchslage sichergestellt ist.
Für das Verschwenken und/oder Verschieben der positionierbaren Anschlagfläche wird weiter eine Handhabe regelmäßig vorgesehen sein, wobei diese Handhabe um eine Hebelachse in einer Ebene parallel zur Tischplatte verschwenkbar sein kann und die Handhabe über einen Mitnahmestift an einen die Anschlagfläche aufweisenden Anschlagkörper angeschlossen ist. Ein mechanisch anfälliges Gelenk kann so vermieden werden.
Weiter bevorzugt wird die Hebelachse parallel zur Achse angeordnet sein und insbesondere die Handhabe mit dem Mitnahmestift in eine Öffnung einer mit der Anschlagfläche verbundenen Grundplatte des Anschlagkörpers eingreifen und diese bei einer Betätigung senkrecht zur Achse verschieben, für ein Lösen der Arretierung von dieser Achse fort.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass eine Handhabe um eine Hebelachse senkrecht zur Tischplatte verschwenkbar ist. Es kann dann die Handhabe mit einem Hebelarm an einem mit der
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positionierbaren Anschlagfläche verbundenen Mitnahmestift angreifen. Auch hier ist ein Gelenk durchaus vermeidbar. Zweckmäßigerweise wird dann die Anschlagfläche parallel zur Achse verschoben werden.
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Da dieses Verschieben regelmäßig gegen die Kraft einer Feder erfolgt, wird nach Drehen der Achse der der positionierbaren Anschlagfläche zugeordnete Anschlagnocken meist in Richtung der Tischunterseite gedreht werden und wird die Feder den Anschlagkörper mit der Anschlagfläche in der Nichtgebrauchslage der Beine radial vor dem Anschlagnocken erneut positionieren. Infolge kann ohne erneutes Verschieben des Anschlagkörpers mit der Anschlagfläche ein Verdrehen in die Gebrauchslage nicht erfolgen. Vielmehr ist auch die Nichtgebrauchslage, zumindest in einem gewissen Umfang, arretiert.
Um solches zu vermeiden kann weiter die Anschlagfläche mit einer die Achse untergreifenden Sperre verbunden sein. Es wird dann aufgrund der Kraft der Feder beim Drehen der Achse diese Sperre gegen den Anschlagnocken mit einer radial sich erstreckenden Fläche axial gehalten und es wird so verhindert, dass der Anschlagkörper durch die Kraft der Feder in der Nichtgebrauchslage wieder radial vor dem Anschlagnocken positioniert wird. Durch eine entsprechende Ausnehmung für den Anschlagnocken in dieser Sperre kann jedoch auch erreicht werden, dass die Achse in der Nichtgebrauchslage exakt arretiert ist.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1: die Unteransicht eines Tisches mit einem ersten Beschlag nach der Erfindung.
Fig. 2: einen Schnitt gemäß der Linie II, II in Figur 1,
Fig. 3: ein zweites Ausführungsbeispiel und
Fig. 4: einen Schnitt gemäß der Linie IV, IV in Figur 3.
Figur 1 zeigt einen Beschlag 1 in der Gebrauchslage, aufgebaut auf einer eigenen Grundplatte 2, wie er hochwertig ausgeführt für bspw. mobile Sitzungstische oder dergleichen Verwendung findet. Die Grundplatte 2 kann unmittelbar auf der Unterseite 4 einer strichliniert angedeuteten Tischplatte 3 angeordnet sein.
Auf der Unterseite 4 der Tischplatte 3 sind an einer Achse 5, die endseitig in Lagern 6,7 drehbar gelagert ist, zwei Tischbeine 8,9 angeschlossen und in der Gebrauchslage dargestellt, d.h. senkrecht zur Ebene der Tischplatte 3.
Bei dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Beschlages 1 ist die Arretierung der Achse 5 in einem mittleren Bereich 11 vorgesehen, der axial zwischen zwei zusätzlichen, dem Beschlag 1 zugeordneten Lagerschalen 12,13 angeordnet ist.
Die Arretierung der Achse 5 erfolgt über hier vier Anschlagnocken 14-17, die in der gezeigten Gebrauchslage an tischfesten Anschlagflächen 18,19 für die Anschlagnocken 14,16 und einer gemeinsam ausgebildete Anschlagfläche 20 für die Anschlagnocken 15,17 anliegen.
Die Anschlagflächen der Anschlagnocken 14-17 sind in einer 0 Ebene 21 liegend angeordnet, wobei die Symmetrieachsen 22 der stiftartig ausgebildeten Anschlagnocken 14-17 die Achse 5 mittig durchsetzen, vgl. Fig. 2.
Der Schnitt der Figur 2 läßt weiter erkennen, dass die ' Anschlagnocken 16,17 durch zwei jeweils radial der Achse 5 vorstehende Abschnitte eines Stiftes 23 ausgebildet werden, der hierzu beispielsweise in fluchtende Bohrungen einschweißt oder, mit Gewinden versehen, in diesen eingeschraubt ist.
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Infolge liegen sich die Anschlagnocken 14,15 bzw. 16,17 diametral gegenüber und sind die Anschlagflächen der Anschlagnocken 14-17 in der einen Ebene 21 liegend ausgebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind die Anschlagflächen 18,19 für die Anschlagnocken 14,16 auf der linken Seite der Achse 5 angeordnet und durch die Achse 5 getrennt auf der rechten Seite die gemeinsame Anschlagfläche 20 für die Anschlagnocken 15,17. Beidseits der Achse an den Anschlagflächen 18,19 und 20 anliegend arretieren so die Anschlagnocken 14-17 die Achse 5 sicher gegen ein Verdrehen, wobei jeweils das auf einer Seite der Achse angeordnete Paar von Anschlagnocken 14,16 bzw. 15,17 ein Verdrehen in eine Richtung unterbindet.
Die Krafteinleitung in die Achse 5 erfolgt vierfach aufgeteilt, woraus eine geringe Belastung eines jeden Anschlagnockens 14-17 resultiert. Die Reaktionskräfte werden weiter über die Anschlagflächen 18-20 senkrecht zur Tischplatte 3 aufgebracht und können so in einfacher und sicherer Weise abgefangen werden. Insgesamt resultiert hieraus ein mechanisch einfacher, aber solider Beschlag.
Die in Figur 1 dargestellte Arretierung der Achse 5 wird gelöst, indem die Anschlagfläche 20 in eine die Anschlagnocken 15,17 freigebende Position verbracht wird. Hierzu ist eine Handhabe 24 vorgesehen, die bei Ziehen an dem 0 Handgriff 25 gemäß Pfeil 26, also hier von der Tischunterseite 4 weg, um eine zur Tischplatte 3 und zur Achse 5 parallele Achse 27 verschwenkt. Hierbei wird durch die Betätigung der Handhabe 24 über einen Mitnahmestift 28, der in eine Öffnung 29 einer Grundplatte 30, die mit einem die Anschlagtlache 20 aufweisendenden Anschlagkörper 31 verbunden ist, die Anschlagfläche 20 aus der die Anschlagnocken 15,17 verriegelnden Position in Richtung des
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Pfeils 32 verschoben, d.h. senkrecht zur Längserstreckung der Achse 5 und von dieser weg.
Dieses Verschieben erfolgt gegen die Kraft einer Feder 33, die hier zwischen dem Anschlagkörper 31 und einem von zwei Lagerböcken 34,35 für die Achse 27 der Handhabe 24 angeordnet ist.
Ist die Anschlagfläche 20 in eine die Anschlagnocken 15,17 c 10 freigebende Position gemäß Pfeil 32 verschoben, kann gem. Figur 2 die Achse 5 im Uhrzeigersinn und mit ihr die Füße 8, 9 nach rechts in eine Nichtgebrauchslage im wesentlichen parallel zur Tischunterseite 4 verschwenkt werden.
' 15 Mit Freigabe der Handhabe 24 wird aufgrund der Kraft der Feder 33 der Anschlagkörper 31 mit der Anschlagfläche 20 wieder vor der Achse 5 positioniert werden. Damit jedoch der Anschlagkörper 31 nicht gegen die Achse 5 aufläuft und diese ggfs. beschädigt, kann die Grundplatte 3 0 gegen einen Anschlag auflaufen, beispielsweise gegen eine Abwinklung der Grundplatte 2 des Beschlages 1.
Da mit dem Verschwenken in die Nichtgebrauchslage die Anschlagnocken 15,17 an der Achse 5 in eine auf die Grundplatte 2 des Beschlages 1 weisende Position gebracht werden, ist hier eine entsprechende Dimensionierung zu berücksichtigen. Es sind dies insbesondere der radiale Überstand der Anschlagnocken 15,17, weiter der Abstand zwischen der Unterseite der Achse 5 und der Grundplatte 3 0 bzw. bei entsprechenden Ausnehmungen in der Grundplatte 30, was bevorzugt ist, der Grundplatte 2 des Beschlages 1.
Um die Beine 8,9 wieder in die Gebrauchslage zu bringen, kann erneut die Handhabe 25 in Pfeilrichtung 26 betätigt werden, um damit die Anschlagfläche 20 erneut in Pfeilrichtung 32 zu bewegen. Der Weg ist dann frei für die Anschlagnocken 15,17 und es kann die Achse 5 mit den Beinen 8,9 soweit verdreht werden, bis sie in der Gebrauchslage senkrecht zur
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Tischplatte 3 stehen, in welcher Lage die Anschlagnocken 14,16 auf die Anschlagflächen 18,19 auftreffen.
Damit sichergestellt ist, dass auch tatsächlich eine korrekte Gebrauchslage für die Tischbeine 8,9 gegeben ist, sind die Anschlagflächen 18,19 höhenverstellbar ausgebildet, hier durch die Köpfe von Imbusschrauben 36, vgl. Figur 2, die die Anschlagflächen ausbilden.
Mit Loslassen der Handhabe 24 wird durch die Kraft der Feder 32 und/oder durch Niederdrücken des Handgriffs 25 entgegengesetzt der Pfeilrichtung 26 in Richtung auf die Tischplatte 3 wird der Anschlagkörper 31 mit der Anschlagfläche 20 auf die Anschlagnocken 15,17 zu verschoben -15 und untergreift diese. Hierzu weist die positionierbare Anschlagfläche 20 einen keilförmig angestellten Abschnitt auf, so dass zum einen sichergestellt ist, dass die Anschlagfläche 20 auch tatsächlich die Anschlagnocken 15,17 untergreift und nicht auf deren radiale Stirnflächen aufläuft. Zum anderen wird durch den keilförmigen Abschnitt 3 7 auch erreicht, dass über die Anschlagnocken 15,17 die Achse 5 und die auf den Anschlagflächen 18,19 aufliegenden Anschlagnocken 14,16 die Achse 5 in ihrer Gebrauchsstellung fest verspannt wird.
Da beim Ausführungsbeispiel die Achse 5 in der Nichtgebrauchslage nicht verriegelt wird, kann auch durch Fassen der Beine 8,9 die Achse 5 gedreht werden, so daß die Anschlagnocken 15,17 gegen den Anschlagkörper 31 auftreffen.
0 Dieser wird dann gegen die Kraft der Feder 33 verschoben, bis aufgrund der Federkraft in der Gebrauchsstellung die Verriegelung gleichsam von allein erfolgt, was durch Niederdrücken des Handhebels 25 und damit durch ein Verspannen durch die Keilfläche 3 7 noch verstärkt werden 5 kann.
Da der Beschlag 1 nach der Erfindung auf einer eigenen Grundplatte 2 mit geringer Bauhöhe aufgebaut ist, kann er
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leicht von einem Gehäuse 38 überdeckt und so geschützt werden.
Anhand der Figuren 3 und 4 wird ein zweites Ausführungsbeispiel eines Beschlages 40 nach der Erfindung weiter erläutert. Die Lagerung der Achse 41 mit angeschlossenen Beinen 42,43 entspricht der des ersten Ausführungsbeispiels.
■ 10 Die Achse 41 weist auf zwei Seiten, diametral
gegenüberliegend, zwei Anschlagnocken 44,45 auf. In Fig. 3 liegt links der Achse 41 der Anschlagnocken 4 5 an einer tischfesten, unverrückbaren Anschlagfläche 4 6 an. Dagegen ist für den diametral gegenüberliegenden Anschlagnocken 44 eine
■ 15 positionierbare Anschlagfläche 47 vorgesehen, die mittels der
Handhabe 48 parallel zu der Achse 41 in Pfeilrichtung 49 verschiebbar ist. Hierzu weist die Handhabe 48 eine auf einer Tischplatte, nicht dargestellt, senkrecht stehende Achse 50 auf, um die Handhabe 48 bei Betätigung an dem Handgriff 51 in Pfeilrichtung 52 verschwenkbar ist. Der zweite Hebelarm 53 der Handhabe 48 trifft hierbei auf einen, beim Ausführungsbeispiel runden, anschlagflächenfesten Mitnahmestift 54, wozu der Hebelarm 53 eine dem Mitnahmestift 54 angepaßte Ausrundung aufweist.
Ist die positionierbare Anschlagfläche 4 7 aus der Bahn des Anschlagnocken 44 gefahren, dies gegen die Kraft einer Feder 55, die einerends an einer Grundplatte 56 des Beschlages 4 0 festgelegt ist und andernends mit einem Federarm 57 beispielsweise in einer stirnseitigen Nut des die Anschlagfläche 47 aufweisenden Anschlagkörpers 58 gehalten ist, wird in der Nichtgebrauchslage diese Kraft der Feder 55 den Anschlagkörper 58 nach Loslassen der Handhabe 4 8 wieder in die Bahn des Anschlagnockens 44 fahren. Sofern dies unerwünscht ist, kann weiter eine Sperre 5 9 vorgesehen sein, die keilartig, vgl. Fig. 4, die Achse 41 untergreift. Der Anschlagkörper 58 wird dann mit der Stirnseite der Sperre an dem Anschlagnocken axial gehalten sein. Ein Verschwenken
der Achse 41 aus der Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage ist dann ohne weitere Betätigung der Handhabe 4 8 möglich.
Alternativ kann in der stirnseitigen, dem Anschlagnocken 44 zugewandten Stirnseite der Sperre 59 eine Ausnehmung für die Aufnahme des Nockens 44 in der Nichtgebrauchslage noch vorgesehen sein. Ist der Anschlagnocken in der Ausnehmung aufgenommen, ist die Achse 41 auch in der Nichtgebrauchslage verriegelt und wird erst durch erneutes axiales Verschieben des Anschlagkörpers 58 mit Sperre 59 für ein Verschwenken freigegeben.
Bei dem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist weiter ein auf den Anschlagnocken 44 hinweisender Abschnitt 61 der Anschlagtlache 47 keilförmig ausgebildet, so daß der Anschlagnocken beim Verriegeln der Achse 41 in der Gebrauchslage zum einen sicher untergriffen und die Achse 41 verspannt wird.
Auch dieser Beschlag 40 kann in einem Gehäuse 60 letztlich angeordnet sein.
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Reinhold Thies Stanz- und Rohrteile GmbH, Stüher Str. 123-129, 32549 Bad Oeynhausen,
Beschlag
Bezugszeichenliste:
1. Beschlag 40 26. Pfeil
2. Grundplatte 27. Achse
3. Tischplatte 28. Mitnahmestift
4. Unterseite 29. Öffnung
5. Achse 30. Grundplatte
6. Lager 45 31. Anschlagkörper
7. Lager 32. Pfeil
8. Tischbein 33. Feder
9. Tischbein 34. Lagerbock :
10. 35. Lagerbock
11. Bereich 50 36. Schraube
12. Lagerschale 37. keilförmiger Abschnitt
13 . Lagerschale von 20
14. Anschlagnocken 38. Gehäuse
15. Anschlagnocken 39. Abwinklung
16. Anschlagnocken 55 40. Beschlag
17. Anschlagnocken 41. Achse
18. Anschlagtlache 42. Bein
19. Anschlagfläche 43. Bein
20. Anschlagfläche 44. Anschlagnocken
21. Ebene 60 45. Anschlagnocken
22. Symmetrieachse 46. Anschlagtlache
23. Stift 47. Anschlagfläche
24. Handhabe 48. Handhabe
25. Handgriff • · ·
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49. Pfeil
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50. Achse
51. Handgriff
52. Pfeil
53. Hebelarm
54. Mitnahmestift
55. Feder
56. Grundplatte
57. Federarm
58. Anschlagkörper 59. Sperre
60. Gehäuse
61. keilförmiger Abschnitt
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Claims (20)

1. Beschlag für ein Festlegen eines um eine Achse verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder dergleichen, mit wenigstens einem der Achse radial vorstehenden Anschlagsnocken, der in einer Gebrauchslage an einer Anschlagfläche anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (5) auf zwei gegenüberliegenden Seiten radial vorstehende Anschlagsnocken (14, 16; 15, 17) aufweist, die in der Gebrauchslage an zwei von der Achse (5) getrennten Anschlagflächen (18, 19; 20) jeweils einseitig anliegen, wobei die Anschlagflächen (18, 19; 20) so orientiert sind, daß durch den jeweils anliegenden Anschlagnocken (14, 16; 15, 17) eine Drehrichtung der Achse (5) blockiert ist, daß eine Anschlagfläche (18, 19) tischfest ausgebildet ist und daß eine positionierbare Anschlagfläche (20) in eine einen Anschlagnocken (15, 17) freigebende Position verbringbar ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagflächen der Anschlagnocken (14-17) in einer Ebene (21) liegend angeordnet sind.
3. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagnocken (14, 15; 16, 17) diametral gegenüberliegend angeordnet sind.
4. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stift (23) die Achse (5) durchsetzt und durch zwei jeweils radial der Achse (5) vorstehende Abschnitte die diametral gegenüber liegenden Anschlagnocken (16, 17) ausbildet.
5. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vier Anschlagnocken (14-17) ausgebildet sind.
6. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei auf einer Seite liegende Anschlagnocken (15, 17) an einer gemeinsamen Anschlagfläche (20) anliegen.
7. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagflächen (18-20) im wesentlichen parallel zu einer Tischplatte (3) liegend ausgebildet sind.
8. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden . Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Anschlagfläche (18, 19) höhenverstellbar ausgebildet ist.
9. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kopf einer Schraube (36) die Anschlagfläche (18) mit ausbildet.
10. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die positionierbare Anschlagfläche (20) gegen die Kraft einer Feder (33) aus der Anlage an einem Anschlagnocken (15, 17) verbringbar ist.
11. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (20) aus der die Achse (5) verriegelnden Position mittels einer Handhabe (24) ohne Höhenänderung verschwenkbar und/oder verschiebbar ist.
12. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschwenken und/oder Verschieben in einer Ebene parallel zur Tischplatte (3) erfolgt.
13. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die positionierbare Anschlagfläche (20; 47) keilförmig angestellt in der Gebrauchslage über den an ihr anliegenden Anschlagnocken (15, 17; 44), die Achse (5; 41) und den an der festen Anschlagfläche (18, 19; 46) anliegenden Anschlagnocken (14, 16; 45) die Achse (5; 41) verspannt verriegelt.
14. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Handhabe (24) um eine Hebelachse (27) in einer Ebene parallel zur Tischplatte (3) verschwenkbar ist und daß die Handhabe (24) über einen Mitnahmestift (28) an einen die Anschlagfläche (20) aufweisenden Anschlagkörper (31) angeschlossen ist.
15. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelachse (27) parallel zur Achse (5) angeordnet ist.
16. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (24) mit dem Mitnahmestift (28) in eine Öffnung (29) einer mit der Anschlagfläche (20) verbundenen Grundplatte (30) des Anschlagkörpers (31) eingreift und diese bei Betätigung senkrecht zur Achse (5) verschiebt.
17. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Handhabe (48) um eine Hebelachse (50) senkrecht zur Tischplatte verschwenkbar ist.
18. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (48) mit einem Hebelarm (53) an einem mit der positionierbaren Anschlagfläche (47) verbundenen Mitnahmestift (54) angreift.
19. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (47) parallel zu der Achse (41) verschoben wird.
20. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (47) mit einer die Achse (41) untergreifenden Sperre (59) verbunden ist.
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