DE10254884A1 - Beschlag - Google Patents
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Abstract
Um bei einem Beschlag 1 für ein Festlegen eines um eine Achse 5 verschwenkbaren Beins 8, 9 eines Tisches, einer Bank oder dergleichen, mit wenigstens einem der Achse 5 radial vorstehenden Anschlagnocken, der in einer Gebrauchslage an einer Anschlagfläche anliegt, eine sichere, mechanisch stabile Arretierung zu erreichen, bei konstruktiv einfacher Gestaltung, weist die Achse 5 auf zwei gegenüberliegenden Seiten radial vorstehende Anschlagnocken 14, 16; 15, 17 auf, die in der Gebrauchslage an zwei von der Achse 5 getrennten Anschlagflächen 18, 19; 20 jeweils einseitig anliegen, wobei die Anschlagflächen 18, 19; 20 so orientiert sind, dass durch den jeweils anliegenden Anschlagnocken 14, 16; 15, 17 eine Drehrichtung der Achse 5 blockiert ist und ist eine Anschlagfläche 18, 19 tischfest ausgebildet und eine positionierbare Anschlagfläche 20 in eine einen Anschlagnocken 15, 17 freigebende Position verbringbar.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Beschlag für ein Festlegen eines um eine Achse verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder dergleichen, mit wenigstens einem der Achse radial vorstehenden Anschlagsnocken, der in einer Gebrauchslage an einer tischfesten Anschlagfläche anliegt.
- Derartige Beschläge sind in vielfältigen Ausführungsformen beispielsweise bei sogenannten Biergarnituren bekannt. Der Einfachheit dieser Möbel entsprechend sind diese Beschläge, auch aus wirtschaftlichen Gründen, regelmäßig einfach gehalten, häufig wenig stabil und zumeist wenig bedienerfreundlich.
- Aus der DE 198 47 731 ist eine Arretierung für ein oder zwei an einer Achse schwenkbar an einer Tischplatte befestigte Tischbeine bekannt, bei der die Achse einen radial vorstehenden Anschlagnocken aufweist. Dieser liegt in einer Gebrauchslage der Tischbeine in einer vertikal ausgerichteten, hin auf die Tischplatte weisenden Lage an einer entsprechend orientierte Anschlagfläche an. Die Verriegelung des Anschlagnockens gegen die Anschlagfläche erfolgt mittels eines an einem Hebelarm angelenkten Spannkeils, der mit einer Keilfläche gegen den Ahschlagnocken gedrückt wird und der sich anderseitig tischfest abstützt. Für das Verschwenken des Spannkeils ist der um eine zur Tischplatte senkrechten Achse verschwenkbare Hebelarm als Handhabe verlängert. Als Nachteil bei dieser Lösung ist zunächst anzusehen, dass sämtliche Arretierungskräfte allein von der Befestigung des Anschlagnockens an der Achse aufgenommen werden. Darüber hinaus ist eine Führung des an dem Hebelarm angelenkten Spannkeils nötig und besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei einem Bruch der den Spannkeil in der arretierenden Lage haltenden Feder sich die Arretierung löst.
- Vor diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe, einen Beschlag für das Festlegen eines um eine Achse verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, bei dem eine sehr sichere, mechanisch stabile Arretierung erfolgt und der konstruktiv einfach gestaltet ist.
- Diese technische Problematik wird bei einem Beschlag mit wenigstens einem der Achse radial vorstehenden Anschlagnocken, der in einer Gebrauchslage an einer tischfesten Anschlagfläche anliegt, durch den Gegenstand der Erfindung gelöst, wobei gemäß des Anspruchs 1 darauf abgestellt ist, dass die Achse auf zwei gegenüberliegenden Seiten radial vorstehende Anschlagnocken aufweist, die in der Gebrauchslage an zwei von der Achse getrennten Anschlagflächen jeweils einseitig anliegen, wobei die Anschlagflächen so orientiert sind, dass durch den jeweils anliegenden Anschlagnocken eine Drehrichtung der Achse blockiert ist, das eine Anschlagfläche tischfest ausgebildet ist und dass eine positionierbare Anschlagfläche in eine einen Anschlagnocken freigebende Position verbringbar ist.
- Der Beschlag nach der Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. So erfolgt zunächst die Krafteinleitung für die Arretierung der Achse drehrichtungsabhängig und beidseits derselben, auf zwei Seiten. Damit werden die Kräfte für die Arretierung aufgeteilt und bedeutet dies insbesondere auch eine auf zwei Anschlagnocken verteilte Krafteinleitung und damit eine erheblich verringerte Belastung des Nockens selbst bzw. seines Anschlusses an die Achse, da diese nur in einer Drehrichtung jeweils belastet werden.
- Eine tischfeste Anschlagfläche ist unproblematisch an der Unterseite einer Tischplatte anbringbar. Damit ist auch die Einleitung der Reaktionskräfte in die Tischplatte vergleichsweise unproblematisch, da sich insbesondere die die Anschlagflächen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar in Kraftrichtung gegen die Tischplatte abstützen können. Zum Lösen der Arretierung der Achse ist weiter vorgesehen, dass eine Anschlagfläche positionierbar ist, d. h. dass durch das Positionieren dieser Anschlagfläche ein Anschlagnocken freigegeben wird, so dass die Achse in Richtung der entfernten Anschlagfläche verdrehbar ist, um so die Beine des Tisches, der Bank oder dergleichen in eine Nichtgebrauchslage weitgehend parallel zur Tischplattenunterseite zu verschwenken.
- In konstruktiver Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Anschlagnocken in einer Ebene liegend angeordnet sind. Infolge können auch die Anschlagflächen in einer Ebene liegend angeordnet sein. Insbesondere ist weiter vorgesehen, dass die Anschlagnocken diametral gegenüberliegend angeordnet sind. Infolge ist eine sehr sichere Anbindung der Anschlagnocken an die Achse ermöglicht, wenn ein Stift die Achse durchsetzt und durch zwei jeweils radial der Achse vorstehende Abschnitte die diametral gegenüberliegenden Anschlagnocken ausbildet. Ein solcher Stift kann bspw. eingeschraubt, bevorzugt jedoch zumeist regelmäßig mit der Achse verschweißt sein.
- Eine weiter bevorzugte Ausführungsform des Beschlages nach der Erfindung weist vier Anschlagnocken auf, die insbesondere durch zwei Stifte ausgebildet sind, die weiter in einer gemeinsamen Ebene dann bevorzugt liegen. Für die jeweils zwei Anschlagnocken auf einer Seite der Achse kann dann weiter eine gemeinsame Anschlagfläche lediglich vorgesehen sein.
- Es hat sich bewährt, wenn die Anschlagflächen zweier gegenüberliegender Anschlagnocken im wesentlichen in einer Ebene liegend ausgebildet sind. Eine einfache Konstruktion ist so gewährleistet und weiter eine symmetrische Krafteinleitung in die Achse. Hierbei ist weiter bevorzugt, wenn die Anschlagflächen im wesentlichen parallel zu einer Tischplatte liegend ausgebildet sind. Hierbei ist insbesondere daran gedacht, die die Anschlagflächen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar so unter der Tischplatte anzuordnen, dass die Anschlagflächen sich oberhalb der Achsmitte befinden, so dass Reaktionskräfte von den Anschlagnocken über die Anschlagflächen bzw. die die Anschlagflächen aufweisenden Anschlagkörper unmittelbar vertikal auf die Tischplatte übertragen werden können.
- In weiterer konstruktiver Ausgestaltung hat es sich bewährt, wenn wenigstens eine Anschlagfläche höhenverstellbar ausgebildet ist. Fertigungstoleranzen, Verschleiß durch häufigen Gebrauch und dergleichen mehr können so leicht ausgeglichen und die Beine exakt in einer rechtwinkligen Position zu der Tischplatte in der Gebrauchslage gehalten werden.
- Hierzu ist in einer einfachen Variante vorgesehen, dass ein Kopf einer Schraube die Anschlagfläche mitausbildet, beispielsweise der Kopf einer Imbusschraube, der eine ausreichende Fläche regelmäßig aufweist, um als Anschlagfläche alleine auch zu dienen.
- In an sich üblicher Weise ist weiter vorgesehen, dass die positionierbare Anschlagfläche gegen die Kraft einer Feder aus der Anlage an einem Anschlagnocken verbringbar ist. Insbesondere ist weiter auch daran gedacht, dass die Kraft dieser Feder in der Gebrauchslage die positionierbare Anschlagfläche in der korrekten Position hält. Da bevorzugt die Anschlagfläche aus der die Achse verriegelnden Position mittels einer Handhabe ohne Höhenveränderung verschwenkbar und/oder verschiebbar ist, insbesondere das Verschwenken und/oder Verschieben in einer Ebene parallel zur Tischplatte erfolgt, ist selbst bei einem Bruch der Feder kaum damit zu rechnen, dass sich die Arretierung der Achse durch die Anschlagflächen und Anschlagnocken löst, da hierzu eine horizontale Bewegung regelmäßig nötig ist, womit Gewichtskräfte beispielsweise zu einem Lösen der Arretierung gerade nicht beitragen.
- Dem steht nicht entgegen, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform weiter die positionierbare Anschlagfläche keilförmig angestellt in der Gebrauchslage über den an ihr anliegenden Anschlagnocken, die Achse und an den an der festen Anschlagfläche anliegenden Anschlagnocken die Achse verspannt verriegelt. Es bedarf hier lediglich einer geringen Anstellung der Anschlagfläche derart, dass sichergestellt wird, dass diese neben dem Ausgleich von Toleranzen und dergleichen eine Spannkraft aufbringt, durch die die Arretierung in der Gebrauchslage sichergestellt ist.
- Für das Verschwenken und/oder Verschieben der positionierbaren Anschlagfläche wird weiter eine Handhabe regelmäßig vorgesehen sein, wobei diese Handhabe um eine Hebelachse in einer Ebene parallel zur Tischplatte verschwenkbar sein kann und die Handhabe über einen Mitnahmestift an einen die Anschlagfläche aufweisenden Anschlagkörper angeschlossen ist. Ein mechanisch anfälliges Gelenk kann so vermieden werden.
- Weiter bevorzugt wird die Hebelachse parallel zur Achse angeordnet sein und insbesondere die Handhabe mit dem Mitnahmestift in eine Öffnung einer mit der Anschlagfläche verbundenen Grundplatte des Anschlagkörpers eingreifen und diese bei einer Betätigung senkrecht zur Achse verschieben, für ein Lösen der Arretierung von dieser Achse fort.
- Alternativ kann vorgesehen sein, dass eine Handhabe um eine Hebelachse senkrecht zur Tischplatte verschwenkbar ist. Es kann dann die Handhabe mit einem Hebelarm an einem mit der positionierbaren Anschlagfläche verbundenen Mitnahmestift angreifen. Auch hier ist ein Gelenk durchaus vermeidbar. Zweckmäßigerweise wird dann die Anschlagfläche parallel zur Achse verschoben werden.
- Da dieses Verschieben regelmäßig gegen die Kraft einer Feder erfolgt, wird nach Drehen der Achse der der positionierbaren Anschlagfläche zugeordnete Anschlagnocken meist in Richtung der Tischunterseite gedreht werden und wird die Feder den Anschlagkörper mit der Anschlagfläche in der Nichtgebrauchslage der Beine radial vor dem Anschlagnocken erneut positionieren. Infolge kann ohne erneutes Verschieben des Anschlagkörpers mit der Anschlagfläche ein Verdrehen in die Gebrauchslage nicht erfolgen. Vielmehr ist auch die Nichtgebrauchslage, zumindest in einem gewissen Umfang, arretiert.
- Um solches zu vermeiden kann weiter die Anschlagfläche mit einer die Achse untergreifenden Sperre verbunden sein. Es wird dann aufgrund der Kraft der Feder beim Drehen der Achse diese Sperre gegen den Anschlagnocken mit einer radial sich erstreckenden Fläche axial gehalten und es wird so verhindert, dass der Anschlagkörper durch die Kraft der Feder in der Nichtgebrauchslage wieder radial vor dem Anschlagnocken positioniert wird. Durch eine entsprechende Ausnehmung für den Anschlagnocken in dieser Sperre kann jedoch auch erreicht werden, dass die Achse in der Nichtgebrauchslage exakt arretiert ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Beschlags nach der Erfindung ist ein einstückig gefertigter Grundkörper vorgesehen, in dem zwei Lagerhalbschalen für die Achse ausgebildet sind, dass zwischen den Lagerhalbschalen unterhalb der Achse ein Schlitten parallel derselben geführt verschiebbar angeordnet ist und dass der Schlitten die positionierbare Anschlagfläche mit ausbildet.
- Durch das Vorhersehen eines einstückig ausgebildeten Grundkörpers, bspw. einem Kunststoffspritzteil, reduzieren sich Montagekosten erheblich. Ist der Grundkörper weiter mit Durchbrechungen und geeignet ausgebildeten Aufnahmen für bspw. eine eine in der Höhe justierbare Anschlagfläche ausbildende Schraube und dergleichen mehr versehen, kann der Beschlag in einfacher Weise weitestgehend vormontiert und funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden. Es bedarf dann nur noch einer geeigneten Festlegung an einer Unterseite eines Tisches, einer Bank etc..
- Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass der Schlitten an einer Stirnseite eine zu einer Unterseite eines Tisches oder dergleichen senkrechte, schlitzartige Ausnehmung aufweist für eine Aufnahme eines Anschlagnockens in einer Nichtgebrauchslage. Infolge dieser Maßnahme ist die Achse auch in der Nichtgebrauchslage sicher arretiert.
- Um eine solche Arretierung sicherzustellen, kann weiter vorgesehen werden, dass die Stirnseite zwischen einem ihrer zu der Unterseite senkrechten Ränder und der Ausnehmung eine zurückspringende Konturfläche aufweist. Durch eine solche keilförmige Ausbildung der Stirnfläche wird der Anschlagnocken auch bei einer nicht exakten Nichtgebrauchslage der Tischbeine, bevorzugt durch die Kraft einer auf den Schlitten wirkenden Feder, gezwungen, in die Ausnehmung zu gleiten und damit einhergehend, die Beine durch Drehen der Achse in die exakte Nichtgebrauchslage zu bringen. Da in einer Position vor Erreichen der Nichtgebrauchslage der Anschlagnocken bspw. nicht in der Vertikalen liegt, sondern geringfügig gegenüber dieser angestellt sein wird, kann die Konturfläche in zwei Richtungen zurückspringend auch ausgebildet sein, so dass der Anschlagnocken sicher und mit geringem Kraftaufwand in die Ausnehmung gezwungen wird.
- Insbesondere bei der Ausbildung eines solchen Grundkörpers kann in einfacher Weise ein Hebelarm einer Handhabe zwischen einer Tischunterseite und dem Grundkörper in einer Ausnehmung geführt gehalten sein.
- Auch können obere Ränder des Grundkörpers einen Rahmen für die Aufnahme eines Deckels ausbilden, der dann bspw. einfach aufgesprengt die Mechanik des Beschlages nach der Erfindung sicher vor Unbillen des Wetters schützt.
- Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
- Fig. 1 die Unteransicht eines Tisches mit einem ersten Beschlag nach der Erfindung.
- Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II, II in Fig. 1,
- Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel,
- Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie IV, IV in Fig. 3.
- Fig. 5 eine isometrische Darstellung eines Grundkörpers eines Beschlages nach der Erfindung,
- Fig. 6 eine isometrische Darstellung des Grundkörpers nach Fig. 5 von unten,
- Fig. 7 eine isometrische Darstellung eines zu dem Grundkörper gem. Fig. 5 und 6 gehörigen Schlittens in einer Draufsicht auf die mit ausgebildete Anschlagfläche,
- Fig. 8 eine isometrische Darstellung des Schlittens gem.
- Fig. 7 von der anderen Seite,
- Fig. 9 eine Unteransicht eines Tisches mit einem Beschlag mit einstückig ausgebildetem Grundkörper und Beinen in einer Gebrauchslage,
- Fig. 10 den Beschlag nach Fig. 9 in einer Ansicht gem. Pfeil X in Fig. 9,
- Fig. 11 eine Unteransicht des Beschlages nach Fig. 9,
- Fig. 12 einen Schnitt gem. der Linie XII, XII in Fig. 9,
- Fig. 13 eine isometrische Drauf- und
- Fig. 14 eine isometrische Unteransicht eines Beschlages nach Fig. 9 mit Beinen in einer Gebrauchslage,
- Fig. 15 eine Unteransicht eines Tisches mit einem Beschlag gem. Fig. 9 mit Beinen in einer Nichtgebrauchslage,
- Fig. 16 eine Ansicht gem. Pfeil XVI in Fig. 16,
- Fig. 17 einen Schnitt gem. der Linie XVII, XVII in Fig. 16,
- Fig. 18 eine Unteransicht eines Beschlages nach Fig. 9 mit Beinen in einer Nichtgebrauchslage,
- Fig. 19 eine isometrische Ansicht der Unterseite gem. Fig. 18,
- Fig. 20 und
- Fig. 21 weitere isometrische Ansichten des Beschlages mit Beinen in einer Nichtgebrauchslage.
- Fig. 1 zeigt einen Beschlag 1 in der Gebrauchslage, aufgebaut auf einer eigenen Grundplatte 2, wie er hochwertig ausgeführt für bspw. mobile Sitzungstische oder dergleichen Verwendung findet. Die Grundplatte 2 kann unmittelbar auf der Unterseite 4 einer strichliniert angedeuteten Tischplatte 3 angeordnet sein.
- Auf der Unterseite 4 der Tischplatte 3 sind an einer Achse 5, die endseitig in Lagern 6, 7 drehbar gelagert ist, zwei Tischbeine 8, 9 angeschlossen und in der Gebrauchslage dargestellt, d. h. senkrecht zur Ebene der Tischplatte 3.
- Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Beschlages 1 ist die Arretierung der Achse 5 in einem mittleren Bereich 11 vorgesehen, der axial zwischen zwei zusätzlichen, dem Beschlag 1 zugeordneten Lagerschalen 12, 13 angeordnet ist.
- Die Arretierung der Achse 5 erfolgt über hier vier Anschlagnocken 14-17, die in der gezeigten Gebrauchslage an tischfesten Anschlagflächen 18, 19 für die Anschlagnocken 14,16 und einer gemeinsam ausgebildete Anschlagfläche 20 für die Anschlagnocken 15,17 anliegen.
- Die Anschlagflächen der Anschlagnocken 14-17 sind in einer Ebene 21 liegend angeordnet, wobei die Symmetrieachsen 22 der stiftartig ausgebildeten Anschlagnocken 14-17 die Achse 5 mittig durchsetzen, vgl. Fig. 2.
- Der Schnitt der Fig. 2 läßt weiter erkennen, dass die Anschlagnocken 16, 17 durch zwei jeweils radial der Achse 5 vorstehende Abschnitte eines Stiftes 23 ausgebildet werden, der hierzu beispielsweise in fluchtende Bohrungen einschweißt oder, mit Gewinden versehen, in diesen eingeschraubt ist.
- Infolge liegen sich die Anschlagnocken 14, 15 bzw. 16, 17 diametral gegenüber und sind die Anschlagflächen der Anschlagnocken 14-17 in der einen Ebene 21 liegend ausgebildet.
- Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind die Anschlagflächen 18, 19 für die Anschlagnocken 14,16 auf der linken Seite der Achse 5 angeordnet und durch die Achse 5 getrennt auf der rechten Seite die gemeinsame Anschlagfläche 20 für die Anschlagnocken 15,17. Beidseits der Achse an den Anschlagflächen 18, 19 und 20 anliegend arretieren so die Anschlagnocken 14-17 die Achse 5 sicher gegen ein Verdrehen, wobei jeweils das auf einer Seite der Achse angeordnete Paar von Anschlagnocken 14,16 bzw. 15,17 ein Verdrehen in eine Richtung unterbindet.
- Die Krafteinleitung in die Achse 5 erfolgt vierfach aufgeteilt, woraus eine geringe Belastung eines jeden Anschlagnockens 14-17 resultiert. Die Reaktionskräfte werden weiter über die Anschlagflächen 18-20 senkrecht zur Tischplatte 3 aufgebracht und können so in einfacher und sicherer Weise abgefangen werden. Insgesamt resultiert hieraus ein mechanisch einfacher, aber solider Beschlag.
- Die in Fig. 1 dargestellte Arretierung der Achse 5 wird gelöst, indem die Anschlagfläche 20 in eine die Anschlagnocken 15,17 freigebende Position verbracht wird. Hierzu ist eine Handhabe 24 vorgesehen, die bei Ziehen an dem Handgriff 25 gemäß Pfeil 26, also hier von der Tischunterseite 4 weg, um eine zur Tischplatte 3 und zur Achse 5 parallele Achse 27 verschwenkt. Hierbei wird durch die Betätigung der Handhabe 24 über einen Mitnahmestift 28, der in eine Öffnung 29 einer Grundplatte 30, die mit einem die Anschlagfläche 20 aufweisenden Anschlagkörper 31 verbunden ist, die Anschlagfläche 20 aus der die Anschlagnocken 15,17 verriegelnden Position in Richtung des Pfeils 32 verschoben, d. h. senkrecht zur Längserstreckung der Achse 5 und von dieser weg.
- Dieses Verschieben erfolgt gegen die Kraft einer Feder 33, die hier zwischen dem Anschlagkörper 31 und einem von zwei Lagerböcken 34, 35 für die Achse 27 der Handhabe 24 angeordnet ist.
- Ist die Anschlagfläche 20 in eine die Anschlagnocken 15,17 freigebende Position gemäß Pfeil 32 verschoben, kann gem. Fig. 2 die Achse 5 im Uhrzeigersinn und mit ihr die Füße 8, 9 nach rechts in eine Nichtgebrauchslage im wesentlichen parallel zur Tischunterseite 4 verschwenkt werden.
- Mit Freigabe der Handhabe 24 wird aufgrund der Kraft der Feder 33 der Anschlagkörper 31 mit der Anschlagfläche 20 wieder vor der Achse 5 positioniert werden. Damit jedoch der Anschlagkörper 31 nicht gegen die Achse 5 aufläuft und diese ggfs. beschädigt, kann die Grundplatte 30 gegen einen Anschlag auflaufen, beispielsweise gegen eine Abwinklung 39 der Grundplatte 2 des Beschlages 1.
- Da mit dem Verschwenken in die Nichtgebrauchslage die Anschlagnocken 15,17 an der Achse 5 in eine auf die Grundplatte 2 des Beschlages 1 weisende Position gebracht werden, ist hier eine entsprechende Dimensionierung zu berücksichtigen. Es sind dies insbesondere der radiale Überstand der Anschlagnocken 15,17, weiter der Abstand zwischen der Unterseite der Achse 5 und der Grundplatte 30 bzw. bei entsprechenden Ausnehmungen in der Grundplatte 30, was bevorzugt ist, der Grundplatte 2 des Beschlages 1.
- Um die Beine 8, 9 wieder in die Gebrauchslage zu bringen, kann erneut die Handhabe 25 in Pfeilrichtung 26 betätigt werden, um damit die Anschlagfläche 20 erneut in Pfeilrichtung 32 zu bewegen. Der Weg ist dann frei für die Anschlagnocken 15,17 und es kann die Achse 5 mit den Beinen 8, 9 soweit verdreht werden, bis sie in der Gebrauchslage senkrecht zur Tischplatte 3 stehen, in welcher Lage die Anschlagnocken 14,16 auf die Anschlagflächen 18, 19 auftreffen.
- Damit sichergestellt ist, dass auch tatsächlich eine korrekte Gebrauchslage für die Tischbeine 8, 9 gegeben ist, sind die Anschlagflächen 18, 19 höhenverstellbar ausgebildet, hier durch die Köpfe von Imbusschrauben 36, vgl. Fig. 2, die die Anschlagflächen ausbilden.
- Mit Loslassen der Handhabe 24 wird durch die Kraft der Feder 32 und/oder durch Niederdrücken des Handgriffs 25 entgegengesetzt der Pfeilrichtung 26 in Richtung auf die Tischplatte 3 wird der Anschlagkörper 31 mit der Anschlagfläche 20 auf die Anschlagnocken 15,17 zu verschoben und untergreift diese. Hierzu weist die positionierbare Anschlagfläche 20 einen keilförmig angestellten Abschnitt 37 auf, so dass zum einen sichergestellt ist, dass die Anschlagfläche 20 auch tatsächlich die Anschlagnocken 15,17 untergreift und nicht auf deren radiale Stirnflächen aufläuft. Zum anderen wird durch den keilförmigen Abschnitt 37 auch erreicht, dass über die Anschlagnocken 15,17 die Achse 5 und die auf den Anschlagflächen 18, 19 aufliegenden Anschlagnocken 14, 16 die Achse 5 in ihrer Gebrauchsstellung fest verspannt wird.
- Da beim Ausführungsbeispiel die Achse 5 in der Nichtgebrauchslage nicht verriegelt wird, kann auch durch Fassen der Beine 8, 9 die Achse 5 gedreht werden, so das die Anschlagnocken 15,17 gegen den Anschlagkörper 31 auftreffen. Dieser wird dann gegen die Kraft der Feder 33 verschoben, bis aufgrund der Federkraft in der Gebrauchsstellung die Verriegelung gleichsam von allein erfolgt, was durch Niederdrücken des Handhebels 25 und damit durch ein Verspannen durch die Keilfläche 37 noch verstärkt werden kann.
- Da der Beschlag 1 nach der Erfindung auf einer eigenen Grundplatte 2 mit geringer Bauhöhe aufgebaut ist, kann er leicht von einem Gehäuse 38 überdeckt und so geschützt werden.
- Anhand der Fig. 3 und 4 wird ein zweites Ausführungsbeispiel eines Beschlages 40 nach der Erfindung weiter erläutert. Die Lagerung der Achse 41 mit angeschlossenen Beinen 42, 43 entspricht der des ersten Ausführungsbeispiels.
- Die Achse 41 weist auf zwei Seiten, diametral gegenüberliegend, zwei Anschlagnocken 44, 45 auf. In Fig. 3 liegt links der Achse 41 der Anschlagnocken 45 an einer tischfesten, unverrückbaren Anschlagfläche 46 an. Dagegen ist für den diametral gegenüberliegenden Anschlagnocken 44 eine positionierbare Anschlagfläche 47 vorgesehen, die mittels der Handhabe 48 parallel zu der Achse 41 in Pfeilrichtung 49 verschiebbar ist. Hierzu weist die Handhabe 48 eine auf einer Tischplatte, nicht dargestellt, senkrecht stehende Achse 50 auf, um die Handhabe 48 bei Betätigung an dem Handgriff 51 in Pfeilrichtung 52 verschwenkbar ist. Der zweite Hebelarm 53 der Handhabe 48 trifft hierbei auf einen, beim Ausführungsbeispiel runden, anschlagflächenfesten Mitnahmestift 54, wozu der Hebelarm 53 eine dem Mitnahmestift 54 angepaßte Ausrundung aufweist.
- Ist die positionierbare Anschlagfläche 47 aus der Bahn des Anschlagnocken 44 gefahren, dies gegen die Kraft einer Feder 55, die einerends an einer Grundplatte 56 des Beschlages 40 festgelegt ist und andernends mit einem Federarm 57 beispielsweise in einer stirnseitigen Nut des die Anschlagfläche 47 aufweisenden Anschlagkörpers 58 gehalten ist, wird in der Nichtgebrauchslage diese Kraft der Feder 55 den Anschlagkörper 58 nach Loslassen der Handhabe 48 wieder in die Bahn des Anschlagnockens 44 fahren. Sofern dies unerwünscht ist, kann weiter eine Sperre 59 vorgesehen sein, die keilartig, vgl. Fig. 4, die Achse 41 untergreift. Der Anschlagkörper 58 wird dann mit der Stirnseite der Sperre 59 an dem Anschlagnocken axial gehalten sein. Ein Verschwenken der Achse 41 aus der Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage ist dann ohne weitere Betätigung der Handhabe 48 möglich.
- Alternativ kann in der stirnseitigen, dem Anschlagnocken 44 zugewandten Stirnseite der Sperre 59 eine Ausnehmung für die Aufnahme des Nockens 44 in der Nichtgebrauchslage noch vorgesehen sein. Ist der Anschlagnocken in der Ausnehmung aufgenommen, ist die Achse 41 auch in der Nichtgebrauchslage verriegelt und wird erst durch erneutes axiales Verschieben des Anschlagkörpers 58 mit Sperre 59 für ein Verschwenken freigegeben.
- Bei dem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist weiter ein auf den Anschlagnocken 44 hinweisender Abschnitt 61 der Anschlagfläche 47 keilförmig ausgebildet, so das der Anschlagnocken beim Verriegeln der Achse 41 in der Gebrauchslage zum einen sicher untergriffen und die Achse 41 verspannt wird.
- Auch dieser Beschlag 40 kann in einem Gehäuse 60 letztlich angeordnet sein.
- Anhand der Fig. 5 bis 21 wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Beschlages nach der Erfindung weiter erläutert, der einen einstückig gefertigten Grundkörper 65, bspw. ein Kunststoffformteil, aufweist.
- Der Grundkörper 65 ist als Träger sämtlicher Bauteile des Beschlages konzipiert, so dass er, mit Beinen 66, 67, vgl. Fig. 9, versehen gebrauchsfertig zur Verfügung gestellt werden kann und lediglich an der Unterseite eines Tisches, einer Bank oder dergleichen noch zu befestigen ist, wozu eine Vielzahl von Durchbrechungen 68 für bspw. ein Verschrauben vorgesehen ist. Diese Durchbrechungen 68 sind in gleichsam Widerlager ausbildenden Abstützungen 69 angeordnet, die ihrerseits aus Stabilitätsgründen durch Stege 70 noch verbunden sind. Die Abstützungen 69 und die Stege 70 weisen in einer Ebene liegende, freie Oberseiten für eine Anlage an einer Tischunterseite oder dergleichen noch auf.
- Durch den Grundkörper 65 werden für die Aufnahme der die Beine 66, 67 verbindenden Achse 71 zwei Lagerhalbschalen 72, 73 weiter ausgebildet, die von zwei weiteren, aufzusetzenden und anzuschraubenden, schellenartig ausgebildeten, insbesondere metallenen Lagerhalbschalen 74, 75 zu Lagern für die Achse 71 geschlossen werden.
- Zwischen den Lagerschalen 74, 75 ist in dem Grundkörpers 65 eine längliche Durchbrechung 76 für die Aufnahme eines auswechselbaren Schlittens 77, dargestellt in den Fig. 7 und 8, weiter vorgesehen, in der der Schlitten 77 an Führungsleisten 78 geführt unter der Achse 68 und parallel zu dieser verschiebbar ist.
- Der Schlitten 77 ist mittels einer Handhabe 79 gegen die Kraft einer Feder 80 zu verschieben, vgl. Fig. 11. Die Handhabe 79 weist einen Handgriff 81 auf, der durch mehrfache Abwinkelungen 82 frei vor einer Unterseite bspw. eines Tischs erfasst werden kann. Zwischen der Unterseite und dem Grundkörper 65 ist ein planer Hebelarm 83 der Handhabe 79 in einer Ausnehmung 84 in der Unterseite des Grundkörpers 65 geführt gehalten, die sich in einer weiteren Ausnehmung 85 des Schlittens 77 fortsetzt. An seinem Ende ist dann der Hebelarm 83 mittels eines eine Bohrung des Hebelarms 83 durchsetzenden, grundkörperfesten Stiftes 86, alternativ mittels eines Bolzens oder einer Schraube in einer dafür vorgesehenen grundkörperfesten Aufnahme, in einer horizontalen Ebene verschwenkbar an dem Grundkörper 65 angelenkt. Bei einem Verschwenken der Handhabe 79 um den eine Drehachse ausbildenden Stift 86 kann durch die Ausbildung der seitlichen Wände 88, 89 der Ausnehmung 85 der Hebelarm 83 in seiner Längserstreckung auswandern unter Verschieben des Schlittens parallel zu der Achse 68. Das Verschwenken der Handhabe 79 und das Verschieben des Schlittens 77 gegen die Kraft der Feder 80 wird durch Anschlag an eine Seitenwand 90 der Ausnehmung 84 begrenzt, die sich senkrecht zu der Achse 71 erstreckt. Die Anlage der Handhabe 79 an der gegenüberliegenden Seitenwand 91 zeigt einen Verriegelungszustand der Achse 71 in der Gebrauchsbrauchslage an.
- In den Fig. 9 bis 14 sind die Beine 66, 67 in einer Gebrauchslage dargestellt. Etwa mittig zwischen und quer zu den von der Achse 71 abgehenden Beinen 66, 67 sind diametral gegenüberliegende Anschlagnocken 92, 93 vorgesehen, die beide auf Anschlagflächen 94, 95 aufliegen, wodurch eine Drehbewegung der Achse 71 sicher ausgeschlossen ist.
- Die gegenüber dem Grundkörper 65 und damit auch tischfeste Anschlagfläche 94 wird durch den Kopf 96 einer Schraube in einer Aufnahme 97 ausgebildet, wodurch die Höhe der Anschlagfläche 94 veränderbar ist und infolge bspw. fertigungstechnische Toleranzen für eine spielfreie Anlage der Anschlagnocken 92, 93 problemlos ausgeglichen werden können.
- Die Anschlagfläche 95 für den Anschlagnocken 93 ist an dem Schlitten 77 angeordnet und mit dessen Verschieben, in Fig. 9 nach rechts, so positionierbar, dass der Anschlagnocken 93 nur für ein Verdrehen in eine Richtung in die Nichtgebrauchslage freigegeben ist.
- Auch für das Verschwenken der Beine 66, 67 aus der in den Fig. 15 bis 21 dargestellten Nichtgebrauchslage ist der Schlitten 77 mittels der Handhabe 79 entsprechend der den Anschlagnocken 93 in der Gebrauchslage freigebenden Lage zu positionieren. Aufgrund der Kraft der Feder 80, ggfl. unter Betätigung auch der Handhabe 79, wird die keilförmig angestellte Anschlagfläche 95 problemlos unter den Anschlagnocken 93 gleiten, bis die Anschlagnocken 92, 93 spielfrei zwischen den Anschlagflächen 94, 95 festgelegt sind.
- Sind die Beine 66, 67 in die Nichtgebrauchslage verschwenkt, so liegen sie auf Auflageflächen 98, 99 des Grundkörpers 65 auf, vgl., Fig. 17, und sind in dieser Lage gleichfalls über die Achse 71 und den Anschlagnocken 93 durch den Schlitten 77 unverschwenkbar verriegelt. Hierzu weist der Schlitten 77 auf seiner den Anschlagnocken 92, 93 zugewandten Stirnseite 100 eine senkrechte, schlitzartige Ausnehmung 101 für eine Aufnahme des Anschlagnockens 93, der in der Nichtgebrauchslage senkrecht auf der Unterseite eines Tisches etc. steht.
- Der keilförmig angestellten Anschlagfläche 95 vergleichbar weist die Stirnseite 100 des Schlittens 77 eine angestellte Konturfläche 102 noch auf, die zwischen einem zu der Unterseite senkrechten Rand 103 und der Ausnehmung 101 zurückspringt. Ist in der Nichtgebrauchslage der Anschlagnocken 93 nicht exakt senkrecht zu der Unterseite und damit vor der Ausnehmung 101 liegend positioniert, wird er durch diese angestellte Konturfläche 102, keilartig durch die Kraft der Feder 80 oder der Handhabe 79 wirkend, den Anschlagnocken 93 für eine Aufnahme in der Ausnehmung 101 richtige Nichtgebrauchslage zwingen, in der er dann die Achse 71 gegen ein Verdrehen festlegt.
- Um die Mechanik des Beschlages nach der Erfindung vor einer Beschädigung, insbesondere auch vor einer Verschmutzung zu schützen, ist ein den Grundkörper 65 auf der Tischunterseite abgewandten Seite verschließender, nicht dargestellter Deckel noch vorgesehen. Dieser Deckel aus Kunststoff oder aus einem Blech ist auf einer Längsseite des Grundkörpers 65 in einen Schlitz 104 eingeschoben, vgl. Fig. 12. Großflächig auf Auflageflächen 105, 106 des Grundkörpers 65 aufliegend ist der Deckel an seinem Rand innerhalb eines Rahmens 107, 108 an den oberen Rändern des Grundkörpers 65 gehalten. Bezugszeichenliste 1 Beschlag
2 Grundplatte
3 Tischplatte
4 Unterseite
5 Achse
6 Lager
7 Lager
8 Tischbein
9 Tischbein
10
11 Bereich
12 Lagerschale
13 Lagerschale
14 Anschlagnocken
15 Anschlagnocken
16 Anschlagnocken
17 Anschlagnocken
18 Anschlagfläche
19 Anschlagfläche
20 Anschlagfläche
21 Ebene
22 Symmetrieachse
23 Stift
24 Handhabe
25 Handgriff
26 Pfeil
27 Achse
28 Mitnahmestift
29 Öffnung
30 Grundplatte
31 Anschlagkörper
32 Pfeil
33 Feder
34 Lagerbock
35 Lagerbock
36 Schraube
37 keilförmiger Abschnitt von 20
38 Gehäuse
39 Abwinklung
40 Beschlag
41 Achse
42 Bein
43 Bein
44 Anschlagnocken
45 Anschlagnocken
46 Anschlagfläche
47 Anschlagfläche
48 Handhabe
49 Pfeil
50 Achse
51 Handgriff
52 Pfeil
53 Hebelarm
54 Mitnahmestift
55 Feder
56 Grundplatte
57 Federarm
58 Anschlagkörper
59 Sperre
60 Gehäuse
61 keilförmiger Abschnitt
62
63
64
65 Grundkörper
66 Bein
67 Bein
68 Durchbrechung
69 Abstützung
70 Steg
71 Achse
72 Lagerhalbschale
73 Lagerhalbschale
74 Lagerhalbschale
75 Lagerhalbschale
76 Durchbrechung
77 Schlitten
78 Führungsleiste
79 Handhabe
80 Feder
81 Handgriff
82 Abwinkelung
83 Hebelarm
84 Ausnehmung
85 Ausnehmung
86 Stift
87 Aufnahme
88 Wand
89 Wand
90 Seitenwand
91 Seitenwand
92 Anschlagnocken
94 Anschlagfläche
95 Anschlagfläche
96 Kopf
97 Aufnahme
98 Auflagefläche
99 Auflagefläche
100 Stirnseite
101 Ausnehmung
102 Konturfläche
103 Rand
104 Schlitz
105 Auflagefläche
106 Auflagefläche
107 Rahmen
108 Rahmen
Claims (25)
1. Beschlag für ein Festlegen eines um eine Achse
verschwenkbaren Beins eines Tisches, einer Bank oder
dergleichen, mit wenigstens einem der Achse radial
vorstehenden Anschlagsnocken, der in einer Gebrauchslage
an einer Anschlagfläche anliegt, dadurch gekennzeichnet,
das die Achse (5) auf zwei gegenüberliegenden Seiten
radial vorstehende Anschlagsnocken (14, 16; 15, 17)
aufweist, die in der Gebrauchslage an zwei von der Achse
(5) getrennten Anschlagflächen (18, 19; 20) jeweils
einseitig anliegen, wobei die Anschlagflächen (18, 19; 20)
so orientiert sind, das durch den jeweils anliegenden
Anschlagnocken (14, 16; 15, 17) eine Drehrichtung der Achse
(5) blockiert ist, das eine Anschlagfläche (18, 19)
tischfest ausgebildet ist und das eine positionierbare
Anschlagfläche (20) in eine einen Anschlagnocken (15, 17)
freigebende Position verbringbar ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die
Anschlagflächen der Anschlagnocken (14-17) in einer Ebene
(21) liegend angeordnet sind.
3. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Anschlagnocken
(14, 15; 16, 17) diametral gegenüberliegend angeordnet sind.
4. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das ein Stift (23) die
Achse (5) durchsetzt und durch zwei jeweils radial der
Achse (5) vorstehende Abschnitte die diametral gegenüber
liegenden Anschlagnocken (16, 17) ausbildet.
5. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das vier
Anschlagnocken (14-17) ausgebildet sind.
6. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das zwei auf einer
Seite liegende Anschlagnocken (15, 17) an einer
gemeinsamen Anschlagfläche (20) anliegen.
7. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die
Anschlagflächen (18-20) im wesentlichen parallel zu einer
Tischplatte (3) liegend ausgebildet sind.
8. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das wenigstens eine
Anschlagfläche (18, 19) höhenverstellbar ausgebildet ist.
9. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das ein Kopf einer
Schraube (36) die Anschlagfläche (18) mit ausbildet.
10. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die
positionierbare Anschlagfläche (20) gegen die Kraft einer
Feder (33) aus der Anlage an einem Anschlagnocken (15, 17)
verbringbar ist.
11. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Anschlagfläche
(20) aus der die Achse (5) verriegelnden Position mittels
einer Handhabe (24) ohne Höhenänderung verschwenkbar
und/oder verschiebbar ist.
12. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das das Verschwenken
und/oder Verschieben in einer Ebene parallel zur
Tischplatte (3) erfolgt.
13. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die
positionierbare Anschlagfläche (20; 47) keilförmig
angestellt in der Gebrauchslage über den an ihr
anliegenden Anschlagnocken (15, 17; 44), die Achse (5; 41)
und den an der festen Anschlagfläche (18, 19; 46)
anliegenden Anschlagnocken (14, 16; 45) die Achse (5; 41)
verspannt verriegelt.
14. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das eine Handhabe (24)
um eine Hebelachse (27) in einer Ebene parallel zur
Tischplatte (3) verschwenkbar ist und das die Handhabe
(24) über einen Mitnahmestift (28) an einen die
Anschlagfläche (20) aufweisenden Anschlagkörper (31)
angeschlossen ist.
15. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Hebelachse
(27) parallel zur Achse (5) angeordnet ist.
16. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Handhabe (24)
mit dem Mitnahmestift (28) in eine Öffnung (29) einer mit
der Anschlagfläche (20) verbundenen Grundplatte (30) des
Anschlagkörpers (31) eingreift und diese bei Betätigung
senkrecht zur Achse (5) verschiebt.
17. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das eine Handhabe (48)
um eine Hebelachse (50) senkrecht zur Tischplatte
verschwenkbar ist.
18. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Handhabe (48)
mit einem Hebelarm (53) an einem mit der positionierbaren
Anschlagfläche (47) verbundenen Mitnahmestift (54)
angreift.
19. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Anschlagfläche
(47) parallel zu der Achse (41) verschoben wird.
20. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Anschlagfläche
(47) mit einer die Achse (41) untergreifenden Sperre (59)
verbunden ist.
21. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, ein einstückig
gefertigter Grundkörper (65) vorgesehen ist, in dem zwei
Lagerhalbschalen (72, 73) für die Achse (71) ausgebildet
sind, dass zwischen den Lagerhalbschalen (72, 73)
unterhalb der Achse (71) ein Schlitten (77) parallel
derselben geführt verschiebbar angeordnet ist und dass
der Schlitten (77) die positionierbare Anschlagfläche
(95) mit ausbildet.
22. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten
(77) an einer Stirnseite (100) eine zu einer Unterseite
senkrechte, schlitzartige Ausnehmung (101) aufweist für
eine Aufnahme eines Anschlagnockens (93) in einer
Nichtgebrauchslage.
23. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite
(98) zwischen einem ihrer senkrechten Ränder (103) und
der Ausnehmung (101) eine zurückspringende Konturfläche
(102) aufweist.
24. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hebelarm (83)
einer Handhabe (79) zwischen einer Unterseite und dem
Grundkörper (65) in einer Ausnehmung (84) geführt
gehalten ist.
25. Beschlag nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass obere Ränder des
Grundkörpers (65) einen Rahmen (107, 108) für die
Aufnahme eines Deckels ausbilden.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20119143U DE20119143U1 (de) | 2001-11-25 | 2001-11-25 | Beschlag |
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- 2001-11-25 DE DE20119143U patent/DE20119143U1/de not_active Expired - Lifetime
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