DE19913865A1 - Schirmständer - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04H12/00—Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
- E04H12/22—Sockets or holders for poles or posts
- E04H12/2284—Means for adjusting the orientation of the post or pole
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schirmständer 10, umfassend einen in einer horizontalen Fußebene sich erstreckenden Fuß 12 und ein mit dem Fuß 12 verbundenes Aufnahmerohr 14 zur Aufnahme eines Schirmschafts 15. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist eine Verstelleinrichtung 16, 30, 50, 52 zum Verstellen der Orientierung des Aufnahmerohrs 14 vorgesehen. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Schirmständer 10 ist universell einsetzbar und erlaubt es, einen beliebigen Schirm in gewünschter Weise zu neigen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schirmständer umfassend einen in einer horizontalen
Fußebene sich erstreckenden Fuß und ein mit dem Fuß verbundenes Aufnahmerohr zur
Aufnahme eines Schirmschafts.
Ein derartiger Schirmständer kann verwendet werden, um einen Schirm (z. B.
Sonnenschirm), der einen länglichen Schirmschaft wie ein Standrohr aber keinen
eigenen Fuß aufweist, an einem beliebigen Ort auf dem Boden aufzustellen. Zu diesem
Zweck wird der Schirmschaft des Schirms in das Aufnahmerohr des Schirmständers
gesteckt.
Bei bekannten Schirmständern ist das Aufnahmerohr zumindest im Gebrauch fest mit
dem Fuß verbunden und erstreckt sich hierbei von der Fußmitte ausgehend vertikal nach
oben. Zum einen befindet sich das Zentrum des Schirms somit stets über der Fußmitte.
Zum anderen kann der Schirm nicht geneigt werden, es sei denn im oberen Bereich des
Schirmschafts ist ein entsprechendes Neigungsgelenk vorgesehen. Eine Möglichkeit zur
Neigung des Schirms, die insbesondere bei Sonnenschirmen wünschenswert ist, ist also
nur mit einem speziell dafür konstruierten Schirm gegeben.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen universell einsetzbaren
Schirmständer mit verbesserten Gebrauchseigenschaften bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch einen Schirmständer gemäß Anspruch 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Schirmständer ist dadurch gekennzeichnet, daß eine
Verstelleinrichtung zum Verstellen der Orientierung des Aufnahmerohrs vorgesehen ist.
Der erfindungsgemäße Schirmständer erlaubt es, die Orientierung des Schirmschafts zu
verändern. Somit ist eine Veränderung von Lage und Orientierung des verwendeten
Schirms möglich, und zwar selbst dann, wenn der betreffende Schirm kein
Neigungsgelenk aufweist. Insbesondere sehr große Schirme, z. B. mit Durchmessern von
3 m oder mehr, besitzen in der Regel kein Neigungsgelenk, weil dies mit einem erhöhten
Aufwand verbunden und problematisch im Hinblick auf die Stabilität ist. Zudem ist die
Konstruktion einer an großen Schirmen vorgesehenen Einrichtung zum Aufspannen des
Schirms oftmals unvereinbar mit einem Neigungsgelenk. Eine Veränderung von Lage
und Orientierung derartiger Schirme, insbesondere eine Neigung der Schirme aus der
Vertikalen, wird in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Schirmständer also erst
ermöglicht.
Auch in Verbindung mit Schirmen, die ein Neigungsgelenk am Schirmschaft aufweisen,
bietet die Erfindung Vorteile, da in diesem Fall eine besonders große Freiheit bei der
Einstellung von Lage und Orientierung des Schirms erzielt werden kann. Beispielsweise
ist es durch eine kombinierte Verwendung der Verstelleinrichtung des Schirmständers
und des Neigungsgelenks des Schirms möglich, Lage und Orientierung des Schirms
nahezu unabhängig voneinander zu verändern. Außerdem kann eine noch stärkere
Neigung des Schirms erzielt werden als in Verbindung mit Schirmen, die kein solches
Neigungsgelenk aufweisen.
Das Aufnahmerohr sollte einen Innendurchmesser von wenigstens 3 cm, vorzugsweise 4
bis 7 cm aufweisen, um auch die Schirmschäfte von besonders großen Schirmen
aufnehmen zu können. Vorteilhaft ist auch eine Feststelleinrichtung, die den Schirm
schaft im Aufnahmerohr hält und vorzugsweise auch gegen eine Verdrehung sichert.
Derartige Feststelleinrichtungen sind an sich bekannt und können z. B. als in oder auf das
obere Ende des Aufnahmerohrs geschraubte oder gesteckte Klemmhülsen ausgebildet
sein. Auch kann eine quer durch das Aufnahmerohr eingeschraubte Feststellschraube
vorgesehen sein.
Die Verstelleinrichtung kann für eine schrittweise und/oder eine kontinuierliche
Verstellung der Orientierung des Aufnahmerohrs ausgebildet sein. Die Verstell
einrichtung kann ferner zur Veränderung der Orientierung des Aufnahmerohrs in
mehreren Richtungen (z. B. mit einem Kugelkopflager) ausgebildet sein. In der Praxis ist
es jedoch oftmals ausreichend, wenn das Aufnahmerohr wenigstens entlang einer
Rohrschwenkebene verschwenkt werden kann, wobei diese Verschwenkung im
einfachsten Fall exakt in dieser Rohrschwenkebene erfolgt. Denkbar ist jedoch auch ein
Schwenkweg, der leicht gekrümmt entlang der Rohrschwenkebene verläuft.
Vorzugsweise umfaßt die Verstelleinrichtung ein Schwenklager zum Verschwenken des
Aufnahmerohrs entlang einer Rohrschwenkebene sowie Rohrhaltemittel zum Halten des
Aufnahmerohrs in einer gewünschten Rohrschwenkstellung.
Die Rohrhaltemittel dienen dazu, das Aufnahmerohr in einer von wenigstens zwei
möglichen Rohrschwenkstellungen zu halten, wobei die Anzahl möglicher Rohrschwenk
stellungen auch unbegrenzt im Sinne einer kontinuierlichen Verschwenkung sein kann.
Wenngleich die Haltemittel in das Schwenklager integriert werden können, so ist es aus
Stabilitätsgründen (Hebelwirkung) bevorzugt, diese im Abstand von dem Schwenklager
anzuordnen. Die Haltemittel können zum Halten des Aufnahmerohrs eine Anschlagfläche
aufweisen, gegen die das Aufnahmerohr aufliegt. In einer geneigten Stellung des
Aufnahmerohrs kann diese Auflage schwerkraftbedingt erfolgen.
Vorzugsweise ist die Orientierung der Rohrschwenkebene fest vorgegeben. In diesem
Fall ist es zweckmäßig, wenn die Rohrschwenkebene vertikal oder geringfügig
gegenüber der Vertikalen geneigt verläuft. Es ist jedoch auch möglich, daß die
Verstelleinrichtung zur Veränderung der Orientierung der Rohrschwenkebene
ausgebildet ist, beispielsweise durch Verschwenkung des oben erwähnten Schwenk
lagers. Dies läßt sich in einfacher Weise durch eine Kombination des Schwenklagers mit
einem weiteren Schwenklager realisieren, wobei die beiden Schwenklager nicht-parallele
Schwenkachsen besitzen. Das weitere Schwenklager kann z. B. eine Schwenkachse
besitzen, die in der Rohrschwenkebene oder parallel zur Rohrschwenkebene verläuft.
Vorteilhaft ist es, wenn wenigstens ein mit dem Fuß verbundenes, sich entlang der
Rohrschwenkebene erstreckendes Führungselement zur Führung des Aufnahmerohrs
bei dessen Verschwenkung vorgesehen ist. Damit kann eine Abstützung des
Aufnahmerohrs in einer Richtung quer zur Rohrschwenkebene und damit ggf. eine
Entlastung des Schwenklagers erfolgen. Ferner eignet sich das Führungselement
besonders als Anbringungsort für die Haltemittel. Das Führungselement ist vorzugsweise
plattenartig mit einer Flachseite parallel zur Rohrschwenkebene ausgebildet.
Insbesondere für eine (fest vorgegeben oder eingestellt) vertikal verlaufende
Rohrschwenkebene ist es vorteilhaft, wenn beiderseits der Rohrschwenkebene jeweils
ein Führungselement vorgesehen ist. Dies ermöglicht eine beidseitige Abstützung des
Aufnahmerohrs in Querrichtung der Rohrschwenkebene. Es kann ein Abstandhalterteil
vorgesehen sein, das die beiden Führungselemente in Querrichtung gegeneinander
abstützt. Dies erhöht die Widerstandsfähigkeit der aus den beiden Führungselementen
gebildeten Führungsstruktur gegen eine Verkippung des Aufnahmerohrs quer zur
Rohrschwenkebene.
Das Führungselement kann als Führungsplatte ausgebildet sein, die sich wenigstens
über den Rohrschwenkweg (und z. B. über einen Großteil der Länge des Aufnahmerohrs)
erstreckt. Bevorzugt ist das Führungselement jedoch als plattenförmiger Führungsbogen
ausgebildet, der im Abstand von dem Schwenklager und wenigstens über den
Rohrschwenkweg des Aufnahmerohrs verläuft, und zwar bevorzugt im Bereich des
oberen Endes des Aufnahmerohrs. Dies führt zu einer Materialeinsparung für das
Führungselement, ohne daß dessen Funktion zur Abstützung des Aufnahmerohrs
wesentlich beeinträchtigt wird. Die Verbindung eines Führungsbogens mit dem Fuß ist
besonders stabil, wenn der Bogen an seinen beiden Enden mit dem Fuß verbunden ist.
Der Begriff "Bogen" im Sinne der Erfindung erfaßt nicht nur Kreisbögen, sondern
beliebige, wenigstens abschnittsweise gekrümmt oder eckig verlaufende Bögen.
Bei einem Schirmständer mit Führungselement ist es vorteilhaft, wenn an dem Fuß
wenigstens ein Führungselementschwenklager zum Verschwenken des Führungs
elements vorgesehen ist, vorzugsweise um eine in der Rohrschwenkebene oder parallel
zur Rohrschwenkebene verlaufende Führungselementschwenkachse. Zum einen
ermöglicht dies, daß das Führungselement einem Verschwenken der Rohrschwenk
ebene folgen kann. Hierfür sollte die Schwenkachse des Führungselementschwenk
lagers im wesentlichen in der Rohrschwenkebene und orthogonal zur Rohrschwenk
achse verlaufen. Unabhängig davon kann durch diese Maßnahme zum anderen der
Platzbedarf des Schirmständers durch "Abklappen" des Führungselements in den
Bereich der Fußebene verringert werden, wenn er nicht verwendet wird und
beispielsweise verstaut werden soll.
Vorteilhaft ist es, wenn wenigstens ein mit dem Fuß verbundenes, sich quer zur
Rohrschwenkebene erstreckendes Stützelement zur Stützung bzw. Stabilisierung des
Führungselements gegen eine Verkippung in Querrichtung vorgesehen ist. Bei einem
fest mit dem Fuß verbundenen Führungselement wird damit die mechanische
Beanspruchung dieser Verbindung verringert, während bei einem verschwenkbaren
Führungselement dieses Führungselement mit Hilfe des Stützelements in der
gewünschten Führungselementschwenkstellung gehalten oder abgestützt werden kann.
Bevorzugt erstreckt sich das Stützelement orthogonal zur Rohrschwenkebene.
Es kann beiderseits der Rohrschwenkebene jeweils wenigstens ein Stützelement
vorgesehen sein. Das jeweils wenigstens eine Stützelement kann dabei z. B. ein einziges
Führungselement besonders sicher abstützen oder eines von zwei beiderseits der
Rohrschwenkebene angeordneten Führungselementen abstützen.
Es kann vorgesehen sein, daß das Stützelement sich von einem Abschnitt des Fußes
auf einer Seite der Rohrschwenkebene durchgehend zu einem Abschnitt des Fußes auf
der entgegengesetzten Seite der Rohrschwenkebene erstreckt. Ferner kann das
Stützelement als Stützbogen ausgebildet sein, der im Abstand von der Schwenklagerung
verläuft. Dies führt zu einer Materialeinsparung für das Stützelement, ohne dessen
Abstützfunktion wesentlich zu beeinträchtigen. Im Hinblick auf die Ästhetik des
Schirmständers ist es bevorzugt, den oder die Stützbögen in ähnlicher Weise zu
gestalten wie den oder die Führungsbögen. Beispielsweise können diese Komponenten
beide rund, insbesondere kreisrund ausgebildet sein.
An dem Fuß kann ein Stützelementschwenklager zum Verschwenken des Stützelements
um eine Stützelementschwenkachse vorgesehen sein, z. B. um den Platzbedarf des
Schirmständers durch "Abklappen" des Stützelements in den Bereich der Fußebene zu
verringern, wenn dieser nicht verwendet wird. Darüber hinaus können auch die
Haltemittel an dem Stützelement angeordnet sein und eine Verstellung der Orientierung
des Aufnahmerohrs durch eine Verschwenkung des Stützelements erfolgen.
Die Haltemittel können von einer an dem Aufnahmerohr befestigten Arretiereinrichtung
gebildet sein, die zum Zwecke der Arretierung des Aufnahmerohrs durch Reib- oder
Formschluß mit wenigstens einem Führungselement zusammenwirken kann.
Vorzugsweise besitzt die Arretiereinrichtung wenigstens einen in formschlüssigen Eingriff
mit einer Ausnehmung oder einem Loch des Führungselements bringbaren
Arretierungsstift und eine Handhabe, mittels der der Arretierungsstift aus dem
formschlüssigen Eingriff gebracht werden kann. Im Hinblick auf die Sicherheit der
Arretierung ist es vorteilhaft, wenn die Arretiereinrichtung im Bereich zwischen zwei
beiderseits der Rohrschwenkebene angeordneten Führungselementen angeordnet ist
und der Reib- bzw. Formschluß zu beiden Führungselementen hergestellt werden kann.
Der Fuß kann mehrere, miteinander verbundene Fußteile umfassen. Hierbei ist es
besonders vorteilhaft, wenn die Fußteile zusammenklappbar gelenkig miteinander
verbunden sind, derart, daß nach einem Zusammenklappen alle Fußteile, ggf. sogar alle
Komponenten des Schirmständers, sich im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene
erstrecken.
Auf der Unterseite des Fußes können Rollen (z. B. 4 bis 6 Stück) angebracht sein, durch
die der gesamte Schirmständer verfahren werden kann. Insbesondere wenn jeweils um
eine Vertikalachse frei schwenkbare Rollen eingesetzt werden, trägt dies zur
Bequemlichkeit bei der Einstellung von Lage und Orientierung des betreffenden Schirms
bei. Besonders hervorzuheben ist, daß bei Einsatz derartiger Schwenkrollen die
Ausbildung der Verstelleinrichtung lediglich zur Verschwenkung entlang einer
Rohrschwenkebene vollkommen ausreicht, um in Kombination mit einer Drehung des
gesamten Schirmständesfußes (Azimuthverstellung) die Orientierung des Aufnahme
rohrs und damit des Schirms vollkommen frei einzustellen. Wenn die verwendeten Rollen
wahlweise feststellbar sind, so kann ein unbeabsichtigtes Verfahren bzw. Verdrehen des
Schirmständers vermieden werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die
beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben. Dabei stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht von verschiedenen, für die Erfindung geeigneten Schirm
ständerfüßen,
Fig. 2 schematische Seitenansichten (Fig. 2a, b, c) und zugehörige Draufsichten (Fig.
2d, e, f) von verschiedenen, erfindungsgemäßen Schirmständern,
Fig. 3 eine Detailansicht eines Schwenklagers zur Verwendung bei einem
erfindungsgemäßen Schirmständer,
Fig. 4 eine Detailansicht einer Schwenklagerung zur Verwendung bei einem
erfindungsgemäßen Schirmständer, wobei zwei einzelne Schwenklager
kombiniert sind,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einiger Komponenten eines erfindungs
gemäßen Schirmständers,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Schirmständers,
wobei das Aufnahmerohr geneigt ist,
Fig. 7 eine schematische Schnittansicht längs der Linie VII-VII in Fig. 6, wobei das
Aufnahmerohr vertikal orientiert ist,
Fig. 8 eine Detailschnittansicht längs der Linie VIII-VIII in Fig. 6, die die lösbare
Anbringung eines Abstandhalterteils an zwei Führungsplatten eines
erfindungsgemäßen Schirmständers veranschaulicht,
Fig. 9 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Schirmständers,
wobei das Aufnahmerohr geneigt ist,
Fig. 10 eine schematische Schnittansicht längs der Linie X-X in Fig. 9, wobei das
Aufnahmerohr vertikal orientiert ist,
Fig. 11 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Schirmständers
mit einer an dem Aufnahmerohr befestigten Arretiereinrichtung,
Fig. 12 eine schematische Schnittansicht längs der Linie XII-XII in Fig. 11,
Fig. 13 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der bei dem Schirmständer nach
den Fig. 11 und 12 verwendeten Arretiereinrichtung,
Fig. 14 eine schematische Detailansicht eines Schirmständers mit einer hebel
betätigten Arretiereinrichtung,
Fig. 15 eine schematische Ansicht eines Details des in den Fig. 9 und 10
dargestellten Schirmständers, die den Fuß in zusammengeklapptem Zustand
zeigt, und
Fig. 16 eine schematische Ansicht einer Abwandlung der in Fig. 15 gezeigten
gelenkigen Verbindung von Fußteilen.
Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Schirm
ständern bzw. von Komponenten eines erfindungsgemäßen Schirmständers
beschrieben, wobei in den Ausführungsbeispielen einander entsprechende oder
gleichwirkende Komponenten mit den gleichen Bezugszahlen gekennzeichnet sind.
Fig. 1 zeigt beispielhaft einige für einen erfindungsgemäßen Schirmständer 10 geeignete
Schirmständerfüße 12, die sich als Bodenplatte in einer horizontalen Fußebene
erstrecken, um dem Schirmständer 10 die erforderliche Standfestigkeit zu geben. Die
Querausdehnung des Fußes beträgt hierfür etwa 80 bis 140 cm, vorzugsweise 100 bis
120 cm, wenn der Schirmständer im wesentlichen aus Holz hergestellt ist. Für andere
Materialien kann diese Ausdehnung jedoch entsprechend kleiner oder größer gewählt
werden. Der Fuß 12 kann einstückig (Fig. 1a, b, c, d, f, h) oder aus mehreren Teilen (Fig.
1e und g) zusammengesetzt sein. Mit dem Fuß 12 ist ein in Fig. 1 nicht gezeigtes
Aufnahmerohr 14 (Fig. 2) zur Aufnahme eines Schirmschafts (z. B. Standrohr) eines
Schirms verbunden, das nach oben absteht und dessen Orientierung verstellbar ist.
Eine Schwenklagerung 16 erlaubt hierbei wenigstens ein Verschwenken des
Aufnahmerohrs 14 entlang einer Rohrschwenkebene 18 (Rohrschwenkweg 19), im Falle
des in Fig. 1b gezeigten Beispiels zusätzlich entlang einer weiteren Rohrschwenkebene
18'.
Die Fig. 3 und 4 zeigen Ausführungsbeispiele von einfachen Schwenklagerungen 16, bei
denen das Aufnahmerohr 14 an seinem unteren Ende von einem Achsbolzen 20 für eine
Verschwenkung des Aufnahmerohrs 14 entlang der Rohrschwenkebene 18 durchgesetzt
wird.
Im Beispiel von Fig. 3 ist der Achsbolzen 20 horizontal an einem Winkelteil 22 befestigt
(z. B. angeschweißt), das wiederum mit einem Teil des Fußes 12 verschraubt ist. Diese
Schwenklagerung 16 erlaubt also eine Verschwenkung des Aufnahmerohrs 14 in einer
fest vorgegebenen, vertikalen Rohrschwenkebene 18.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Schwenklagerung 16 ist der Achsbolzen 20 zwischen den
Schenkeln eines U-förmigen Teils 24 gehalten, welches von einem weiteren Achsbolzen
20' durchgesetzt wird, um eine Verschwenkung des aus dem Achsbolzen 20 und dem
Teil 24 gebildeten Schwenklagers um die Achse des weiteren Achsbolzens 20' zu
ermöglichen. Der weitere Achsbolzen 20' ist wiederum über ein Winkelteil 24' mit dem
Fuß 12 verbunden. Die Schwenklagerung 16 von Fig. 4 erlaubt eine Verkippung der
Rohrschwenkebene 18 in Richtung des Pfeils K.
Alternativ könnte eine Verschwenkung des Schwenklagers auch um eine vertikale Achse
erfolgen (Azimuthverstellung), indem der weitere Achsbolzen vertikal angeordnet wird
oder das Schwenklager auf einer Basisplatte befestigt wird, die über einer den Fuß
bildenden Bodenplatte angeordnet und drehbar an dieser gelagert ist.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellten Lagerungen 16 können mit an sich bekannten
Klemm- bzw. Rasteinrichtungen versehen sein, die das Aufnahmerohr in einer
gewünschten Orientierung halten. Bevorzugt sind Haltemittel jedoch im Abstand von der
Schwenklagerung vorgesehen, beispielsweise wie weiter unten noch beschrieben.
Zur Führung des Aufnahmerohrs 14 bei dessen Verschwenkung entlang der
Rohrschwenkebene 18 kann wenigstens ein mit dem Fuß 12 verbundenes
Führungselement 30 vorgesehen sein, wie es z. B. in Fig. 2 gezeigt ist. Der
Schirmständer 10 von Fig. 2a besitzt beiderseits der Rohrschwenkebene 18 jeweils ein
als halbkreisförmige Platte ausgebildetes Führungselement 30. Diese Führungsplatte 30
ist im dargestellten Beispiel fest mit dem Fuß 12 verschraubt, kann alternativ jedoch
auch lösbar oder gelenkig mit dem Fuß 12 verbunden sein. Die Draufsicht von Fig. 2d
verdeutlicht die beidseitige Abstützung des Aufnahmerohrs 14 durch die beiden
Führungsplatten 30.
Der in Fig. 2b und e dargestellte Schirmständer 10 besitzt ein plattenartiges und
bogenförmiges Führungselement 30, das an seinem in den Figuren linken Ende mit dem
Fuß 12 verbunden ist. Dieser Schirmständer 10 eignet sich insbesondere für eine große
Neigung des Schirms gegenüber der Vertikalen, da die Schwenklagerung 16 außermittig
am Fuß 12 angeordnet ist und somit eine erhöhte Standfestigkeit des Schirmständers 10
bei einer Verschwenkung in Fig. 2b nach links (Pfeil 19) gegeben ist.
Der in Fig. 2c und f gezeigte Schirmständer 10 besitzt zwei beiderseits der
Rohrschwenkebene 18 angeordnete und über den Rohrschwenkweg verlaufende
Führungselemente 30, die an ihren Enden für eine gemeinsame Lagerung an dem Fuß
12 miteinander verbunden sind. Das dargestellte Beispiel verdeutlicht auch, daß die
Schwenklagerung 16 gewünschtenfalls im Abstand von der Fußebene angeordnet sein
kann.
Wenngleich es in Fig. 2 nicht dargestellt ist, können bei den gezeigten Schirmständern
10 auch jeweils ein oder mehrere Stützelemente zur Querabstützung des
Führungselements vorgesehen sein. Derartige Stützelemente werden im Rahmen der
nachfolgenden Ausführungsbeispiele beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine auch im Hinblick auf die Ästhetik des Schirmständers bevorzugte
Anordnung von einigen Komponenten. Dargestellt sind Teile des Fußes 12, zwei
plattenartige bogenförmige Führungsbögen 30 sowie zwei plattenartige bogenförmige
Stützbögen 40. Im Gebrauch des Schirmständers erstrecken sich die Führungsbögen 30
parallel und beiderseits der Rohrschwenkebene 18 und werden jeweils durch einen der
sich orthogonal zur Rohrschwenkebene 18 erstreckenden Stützbögen 40 in Querrichtung
abgestützt. Die Stützbögen 40 sind jeweils an ihrem unteren Ende mit dem Fuß 12
verschraubt (Schraubenachsen 32 und 32').
Wenn der Schirmständer nicht verwendet wird und beispielsweise verstaut werden soll,
so lassen sich die Stützbögen 40 nach Lösen der Verschraubung vom Fuß 12 trennen.
Anschließend können die Führungsbögen 30 jeweils in die Fußebene abgeklappt werden
und zwar durch nicht dargestellte Schwenklager wie Scharniere oder Gelenke, die eine
Verschwenkung der Führungsbögen 30 um Führungselementschwenkachsen 34 bzw.
34' erlauben, die parallel zu der Rohrschwenkebene 18 und zu der Fußebene verlaufen.
Alternativ kann auch eine Verschwenkbarkeit der beiden Führungsbögen 30 um eine
gemeinsame, parallel zu der Rohrschwenkebene 18 und zu der Fußebene verlaufende
Führungselementschwenkachse vorgesehen sein. Diese Maßnahme verhindert, daß der
Abstand zwischen den beiden Führungsbögen 30 mit der Verschwenkung derselben
variiert, und ermöglicht somit eine Dimensionierung derart, daß die Führungsbögen 30
stets mehr oder weniger eng am Aufnahmerohr 14 anliegen. Beispielsweise kann eine
wie in Fig. 4 dargestellte Schwenklagerung 16 verwendet werden und die gemeinsame
Führungselementschwenkachse koaxial zum Achsbolzen 20' verlaufen. Dies ermöglicht
die weitgehend beliebige Einstellung der Orientierung des Aufnahmerohrs 14, wenn die
Stützelemente 40 derart ausgebildet sind, daß sie die Verschwenkung der Führungs
bögen 30 erlauben. Derartige Stützelementkonstruktionen werden im Rahmen von
Ausführungsbeispielen weiter unten noch beschrieben.
Es ist klar, daß anstelle der Schwenklagerung der Führungsbögen 30 auch eine,
bevorzugt lösbare Verschraubung mit dem Fuß 12 vorgesehen sein kann. Auch kann
anstelle der Verschraubung der Stützbögen 40 ein entsprechendes Stützelement
schwenklager zum Verschwenken des Stützbogens 40 um eine Stützelement
schwenkachse 42 vorgesehen sein. In diesem Fall ist es abweichend vom dargestellten
Beispiel vorteilhaft, wenn die Führungselementschwenkachsen 34, 34' einerseits und die
Stützelementschwenkachse 42 andererseits in verschiedenen Abständen zur Fußebene
verlaufen (vgl. z. B. Fig. 6 und 7), derart, daß diese beiden Komponenten des
Schirmständers in den Bereich der Fußebene abgeklappt werden können, ohne sich im
abgeklappten Zustand gegenseitig zu behindern. Für eine weitere Verringerung des
Platzbedarfs des nicht verwendeten Schirmständers können ferner die Teile des Fußes
12 lösbar oder gelenkig miteinander verbunden sein, vorzugsweise derart, daß nach
einem Zusammenklappen alle Fußteile sich im wesentlichen in einer gemeinsamen
Ebene erstrecken. Durch vorheriges Abklappen der Führungselemente 30, der
Stützelemente 40 sowie des Aufnahmerohrs 14 in den Bereich der Fußebene kann somit
sogar erreicht werden, daß nach dem Zusammenklappen alle Komponenten des
Schirmständers sich im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene erstrecken. Die
Schwenklagerung des in Fig. 5 teilweise gezeigten Schirmständers kann beispielsweise
wie in den Fig. 3 oder 4 dargestellt ausgebildet sein, wobei die Schwenklagerung 16
zweckmäßigerweise im Zentrum der Fußebene an dem Fuß 12 angebracht wird.
Die Fig. 6 und 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Schirmständers 10, der dem in Fig. 5 dargestellten Beispiel ähnlich ist. Wieder sind zwei
beiderseits der Rohrschwenkebene 18 verlaufende Führungsbögen 30 vorgesehen, die
um Führungselementschwenkachsen 34, 34' schwenkbar an dem Fuß 12 angebracht
sind. Diese Führungsbögen weisen in Umfangsrichtung im Abstand voneinander
angeordnete und paarweise fluchtende Löcher 50 auf. Die Löcher 50 sind in
regelmäßigem Abstand zueinander über den Schwenkweg 19 des Aufnahmerohrs 14
derart verteilt angeordnet, daß das Aufnahmerohr 14 durch Einstecken von Haltestiften
52 in einer von mehreren Rohrschwenkstellungen gehalten werden kann. Fig. 6 zeigt das
Aufnahmerohr 14 in seiner extrem nach rechts geneigten Schwenkstellung, wobei es
durch den in das am weitesten rechts gelegene Loch 50 eingesteckten Haltestift
gehalten wird, der das schwerkraftbedingt nach rechts belastete Aufnahmerohr 14
abstützt.
Am oberen Ende des Aufnahmerohrs 14 ist auch eine aufgeschraubte Klemmhülse 26 zu
erkennen, die ein in das Aufnahmerohr eingestecktes Standrohr 15 eines Schirms
festklemmt.
Falls das Aufnahmerohr 14 in vertikaler Orientierung gehalten werden soll, so ist in die
beiden zentralen Löcher 50, die dem oberen Ende des Aufnahmerohrs 14 dann
unmittelbar benachbart sind, jeweils ein Haltestift 52 einzustecken. Die Haltestifte 52 sind
vorzugsweise an einem Ende mit einem Griffstück versehen und gegen ein Lösen
gesichert, beispielsweise durch einen Splint oder eine an ihrem anderen Ende
aufgeschraubte Flügelmutter. Auch kann eine entsprechende Passung vorgesehen sein,
die ein unbeabsichtigtes Austreten eines eingesteckten Haltestiftes 52 verhindert.
Bei dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Schirmständer 10 ist ein lösbares
Abstandhalterteil 60 (vorzugsweise aus Kunststoff) vorgesehen, das die beiden
Führungsbögen 30 in Querrichtung gegeneinander abstützt und damit zur Stabilität der
durch die beiden Führungsbögen 30 gebildeten Führungsstruktur beiträgt. Das U-förmige
Abstandhalterteil 60 kann an verschiedenen Stellen in Umfangsrichtung des
Führungsbogens 30 angebracht werden und ist in Fig. 8 detaillierter dargestellt. Es
besitzt zwei Einschnitte 62 zur Aufnahme von Abschnitten der Führungsbögen 30. Die
Flachseiten der Führungsbögen 30 sind mit radial verlaufenden und in Umfangsrichtung
der Bögen 30 verteilt angeordneten Nuten 61 versehen, in die korrespondierende
Vorsprünge des Abstandhalterteils 60 im Bereich der Einschnitte 62 eingreifen können.
An dem in Fig. 8 unteren Ende des Abstandhalterteils 60 befinden sich Haltenasen 64,
die das Abstandhalterteil 60 im aufgesteckten Zustand rastend gegen ein Lösen sichern.
Bei einem Abziehen der Abstandhalterteile 60 (in Fig. 8 nach oben) werden diese
Haltenasen 64 elastisch deformiert und erlauben so das Abnehmen des
Abstandhalterteils 60.
Die Lösbarkeit des Abstandhalterteils 60 ist vorteilhaft sowohl für eine Demontage bzw.
ein Zusammenklappen des Schirmständers als auch im Rahmen einer Ausführungs
variante, bei der zwei Abstandhalterteile 60 auch die Funktion zum Halten des
Aufnahmerohrs 14 übernehmen und die Nuten 61 entsprechend angeordnet sind. Die
Löcher 50 und die Haltestifte 52 sind dann entbehrlich.
Bei dem in den Fig. 6 und 7 gezeigten Schirmständer können die Führungsbögen 30 um
Führungselementschwenkachsen 34, 34' in den Bereich der Fußebene geschwenkt
werden. Die Achsen 34, 34' sind dabei unter Verwendung von an dem Fuß 12
angebrachten Lagerböcken 36 in einem Abstand von der Fußebene angeordnet, der es
erlaubt, bei abgeklappten Führungsbögen 30 auch einen Stützbogen 40 ohne räumliche
Behinderung in die Fußebene abzuklappen. Die entsprechende Stützelement
schwenkachse 42 ist zu diesem Zweck unmittelbar an der Fußebene angeordnet. Der
Stützbogen 40 erstreckt sich von einem Abschnitt des Fußes 12 auf einer Seite der
Rohrschwenkebene 18 durchgehend zu einem Abschnitt des Fußes 12 auf der
entgegengesetzten Seite der Rohrschwenkebene 18 und ist an beiden Enden jeweils
durch ein Schwenklager gelenkig mit dem Fuß 12 verbunden, wobei diese nicht
dargestellten Schwenklager die gemeinsame Schwenkachse 42 besitzen. Der
Stützbogen 40 verläuft unter den Führungsbögen 30 hindurch und ist an seinem
Außenumfang mit zwei Quernuten versehen, in die die unteren Abschnitte der
Führungsbögen 30 eingreifen und somit gegen ein Verkippen in Querrichtung gesichert
sind. Zum Gebrauch des Schirmständers 10 läßt sich die Schwenkstellung des
Stützbogens 40 derart festlegen, daß eine Verschwenkung des Aufnahmerohrs 14 nicht
behindert wird.
Eine interessante Ausführungsvariante des in den Fig. 6 und 7 gezeigten Schirmständers
10 ergibt sich, wenn die Verschwenkbarkeit des Stützbogens 40 zur Verstellung der
Orientierung des Aufnahmerohrs 14 entlang der Rohrschwenkebene 18 ausgenutzt wird,
indem der im Bereich der Rohrschwenkebene 18 befindliche Abschnitt des Stützbogens
40 zum Halten des Aufnahmerohrs 14 eingesetzt wird. In diesem Fall sind die Löcher 50
und die Haltestifte 52 entbehrlich. Es ist lediglich sicherzustellen, daß der Stützbogen 40
in der jeweils gewünschten Schwenkstellung festgestellt werden kann. Im
Kreuzungsbereich von Stützbogen und Führungsbogen können dazu Sicherungsmittel
vorgesehen werden (z. B. Abstandhalterteile wie oben beschrieben). Ferner ist es
möglich, zwei beiderseits des Aufnahmerohrs 14 angeordnete Stützbögen 40
einzusetzen, die der Schwenkbewegung des Aufnahmerohrs folgen. Dies gibt dem
Schirmständer aufgrund der dann vorliegenden Symmetrie eine besondere Ästhetik und
vereinfacht zudem das Halten des Aufnahmerohrs in der Vertikalstellung. Die Kopplung
des oder der Stützbögen mit dem Aufnahmerohr stellt darüber hinaus sicher, daß die
Abstützung stets an derjenigen Stelle erfolgt, an der ggf. eine Querbelastung auftritt.
Die Fig. 9 und 10 zeigen eine weitere Ausführung eines erfindungsgemäßen
Schirmständers 10, der sich von dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Beispiel im
wesentlichen dadurch unterscheidet, daß beiderseits der Rohrschwenkebene 18 jeweils
ein um eine Schwenkachse 42 schwenkbarer Stützbogen 40 vorgesehen ist. Die radial
äußeren und radial inneren Kanten der oberen Endabschnitte dieser Stützbögen 40
fluchten mit den radial inneren und äußeren Kanten der Führungsbögen 30. Im
Gebrauch sind die beiden Stützbögen 40 durch ein bogenförmiges, unter den
Führungsbögen 30 hindurchgehendes Verbindungsteil 44 miteinander verbunden.
Beispielsweise kann das Verbindungsteil 44 mit jeweils oberen Abschnitten der
Stützbögen 40 lösbar bzw. schwenkbar verstiftet sein, wie es in Fig. 10 bei 46
angedeutet ist. Das Verbindungsteil 44 weist an seinem oberen Rand zwei Nuten auf, in
die die Führungsbögen von oben eingreifen. Die Funktion dieses Schirmständers
entspricht der Funktion des in den Fig. 6 und 7 dargestellten Schirmständers.
Fig. 11 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Schirmständers 10, der sich von
dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Beispiel im wesentlichen durch die Verwendung
einer an dem Aufnahmerohr 14 befestigten (z. B. angeschweißten) und insgesamt mit 70
bezeichneten Arretiereinrichtung unterscheidet. Die Arretiereinrichtung 70 besitzt zwei
Arretierungsstifte 72, die im dargestellten Zustand elastisch vorbelastet in ein Paar der
Ausnehmungen 50 eingreifen und dadurch das Aufnahmerohr 14 in seiner
Schwenkstellung halten. Der Stützbogen 40 ist über Lagerböcke 36 verschwenkbar mit
dem Fuß 12 verbunden. Die Verschwenkung erfolgt hierbei um eine
Stützelementschwenkachse 42, die koaxial zur Schwenkachse (Achsbolzen 20) des
Aufnahmerohrs 14 verläuft. Der Stützbogen 40 ist mit der Arretiereinrichtung 70 bzw.
dem Aufnahmerohr 14 verbunden (nicht dargestellt; z. B. verschraubt), so daß die
Verschwenkung des Aufnahmerohrs 14 mit der Verschwenkung des Stützbogens 40
gekoppelt ist. Dadurch befindet sich der Stützbogen 40 mechanisch vorteilhaft stets in
einer Schwenkstellung, die im wesentlichen derjenigen des Aufnahmerohrs 14 entspricht.
Fig. 13 zeigt die insgesamt mit 70 bezeichnete Arretiereinrichtung detaillierter in einem
Zustand, in welchem sie das Aufnahmerohr 14 in seiner Stellung arretiert hält. Dieses
Halten erfolgt, wie es aus Fig. 13 ersichtlich ist, durch formschlüssigen Eingriff der
Arretierungsstifte 72 in die Ausnehmungen 50 der beiderseits der Arretiereinrichtung 70
angeordneten Führungsbögen 30.
Die Stifte 72 sind jeweils durch eine zugeordnete Druckfeder 74 in Richtung einer
Entriegelung, d. h. nach innen vorbelastet. Zu diesem Zweck stützen sich die Druckfedern
74 jeweils einerseits an der Innenseite eines Gehäuses 76 der Arretiereinrichtung 70 und
andererseits an einer mit der Feder verbundenen Federabstützung 78 ab. In Fig. 13 ist
der Übersichtlichkeit halber die Feder 74 samt zugehöriger Federabstützung 78 im
rechten Teil der Figur weggelassen.
Im dargestellten Zustand ist ein Ausrücken der Stifte 72 aus den Ausnehmungen 50
verhindert durch jeweiligen Anschlag von mit den Stiften 72 verbundenen Sperrnocken
80 an einem Keilschlitten 82. Im dargestellten Beispiel besitzt dieser Keilschlitten 82 im
Anschlagbereich Haltemulden 84.
Um die Schwenkstellung des Aufnahmerohrs zu verändern, ist die Arretiereinrichtung 70
zeitweise zu entriegeln, d. h. die Stifte 72 sind aus dem Eingriff mit den Ausnehmungen
50 zu bringen. Dies geschieht wie folgt: Die Bedienungsperson zieht einen mit einer von
oben in den Keilschlitten 82 eingeschraubten Schubstange 88 verbundenen Handknauf
86 nach oben. Dadurch kommen die Sperrnocken 80 aus den Haltemulden 84 frei und
gleiten jeweils an einer von zwei Anlaufflächen 90 des Keilschlittens 82 bis jeweils in
einen unteren Bereich des Keilschlittens 82. Bedingt durch die Form der Anlaufflächen
90 und die Vorbelastung der Federn 74 gelangen die Arretierungsstifte 72 dabei aus dem
Eingriff mit den Ausnehmungen 50.
Nun kann die Bedienungsperson die Schwenkstellung des Aufnahmerohrs 14 in
gewünschter Weise verändern und dann den Handknauf 86 loslassen, der zusammen
mit der Schubstange 88 und dem Keilschlitten 82 durch eine die Schubstange 88
umgebende Druckfeder 92 in Richtung der Arretierungsstellung vorbelastet ist. Die
Gestaltung, insbesondere die Form der Anlaufflächen und die Federkraftverhältnisse
sind derart gewählt, daß insgesamt eine Vorbelastung in Richtung einer Arretierung
vorliegt. Demzufolge führt dann eine weitere Verschwenkung des Aufnahmerohrs 14 in
die Nachbarschaft eines Paars von Ausnehmungen 50 dazu, daß der Keilschlitten 82
sich wieder zurück in seine Arretierungsstellung bewegt, wobei die Sperrnocken 80 die
Anlaufflächen 90 in umgekehrter Richtung entlang gleiten und die Arretierungsstifte 72
rastend in Eingriff mit anderen, der gewählten Schwenkstellung entsprechenden
Ausnehmungen 50 kommen. Damit ist das Aufnahmerohr 14 schließlich in der
gewünschten neuen Schwenkstellung wieder arretiert.
Im Hinblick auf die konkrete Konstruktion der Arretiereinrichtung sind zahlreiche
Varianten denkbar. Eine solche Variante veranschaulicht Fig. 14. Diese Figur zeigt ein
abgewandeltes Detail aus Fig. 11, wobei anstelle des zur Entriegelung nach oben zu
ziehenden Handknaufs der zuvor beschriebenen Ausführung ein zur Entriegelung nach
oben zu schwenkender Hebel 86 vorgesehen ist. Auch bei dieser Variante ist es
bevorzugt, die Arretierungsstifte 72 zusammen mit der Handhabe (hier: Hebel 86)
elastisch im Sinne einer Arretierung vorzubelasten, so daß ein Loslassen der
entsprechenden Handhabe zwangsweise schließlich zu einer Arretierung in der
nächstmöglichen Schwenkstellung führt. Es ist anzumerken, daß die Arretierung im
Sinne einer stufenlosen Verstellbarkeit auch durch einen Reibschluß der
Arretierungsstifte mit wenigstens einem Führungsbogen 30 realisiert werden könnte.
Fig. 15 zeigt schematisch ein Detail des in den Fig. 9 und 10 dargestellten
Schirmständers in zusammengeklapptem Zustand. Hieraus wird deutlich, daß Fußteile
12, 12' und 12" nach dem Zusammenklappen sich im wesentlichen in einer
gemeinsamen Ebene E erstrecken. Auch die Führungsbögen 30 und Stützbögen 40
erstrecken sich in diesem Zustand im wesentlichen in der Ebene E. In diesem Zustand
kann der Schirmständer besonders platzsparend verstaut werden.
Fig. 16 zeigt eine Variante der bereits anhand von Fig. 15 erläuterten Möglichkeit einer
gelenkigen Verbindung von Fußteilen. Abweichend von der in Fig. 15 dargestellten
Ausführung sind hier die beiden entsprechenden Fußteile 12' und 12" ohne ein zentrales
Fußteil 12 direkt miteinander verbunden. Diese gelenkige Verbindung kann z. B. derart
ausgebildet sein, daß kammartig ineinandergreifende Endabschnitte der Fußteile 12' und
12" gemeinsam von einem Achsbolzen (orthogonal zur Zeichenebene von Fig. 16)
durchsetzt werden.
Die das äußere Erscheinungsbild prägenden Komponenten des Schirmständers (z. B.
Fußteile, Führungselemente und Stützelemente) sollten zweckmäßigerweise aus ein und
demselben Material hergestellt werden, beispielsweise aus witterungsfestem Holz oder
Kunststoff. Verschraubungen können dann vorteilhaft unter Verwendung von versenkten
Gewindebuchsen ausgeführt werden. Günstig ist auch eine Ausführung aus Metall, bei
der durch das relativ große Gewicht die Standfestigkeit des Schirmständers verbessert
ist. Schließlich kommt eine Lackierung oder Beschichtung von Schirmständer
komponenten in Betracht.
Für das Aufnahmerohr 14 und die Schwenklagerung 16 bietet sich die Verwendung von
Metall (z. B. Stahl oder Aluminium) an, wobei jedoch hierfür auch Kunststoff eingesetzt
werden kann, insbesondere wenn die restlichen Komponenten aus Kunststoff hergestellt
sind. Zu einem besonders ansprechenden Erscheinungsbild des Schirmständers trägt es
auch bei, wenn der Schirmständer wenigstens eine Symmetrieebene besitzt. Ferner ist
es bevorzugt, wenn die Kontur des Schirmständers insgesamt die Form einer
abgeschnittenen Kugel, insbesondere Halbkugel (vgl. z. B. Fig. 5), oder eines abge
schnittenen Ellipsoids besitzt.
Claims (16)
1. Schirmständer umfassend einen in einer horizontalen Fußebene sich
erstreckenden Fuß (12) und ein mit dem Fuß verbundenes Aufnahmerohr (14) zur
Aufnahme eines Schirmschafts (15), dadurch gekennzeichnet, daß eine
Verstelleinrichtung (16, 52) zum Verstellen der Orientierung des Aufnahmerohrs
(14) vorgesehen ist.
2. Schirmständer nach Anspruch 1, wobei die Verstelleinrichtung ein Schwenklager
(16) zum Verschwenken des Aufnahmerohrs (14) entlang einer Rohrschwenkebene
(18) sowie Rohrhaltemittel (52) zum Halten des Aufnahmerohrs (14) in einer
gewünschten Rohrschwenkstellung umfaßt.
3. Schirmständer nach Anspruch 2, wobei die Verstelleinrichtung zur Verschwenkung
des Schwenklagers (16) ausgebildet ist.
4. Schirmständer nach Anspruch 2 oder 3, wobei wenigstens ein mit dem Fuß (12)
verbundenes, sich entlang der Rohrschwenkebene (18) erstreckendes Führungs
element (30) zur Führung des Aufnahmerohrs (14) bei dessen Verschwenkung
vorgesehen ist.
5. Schirmständer nach Anspruch 4, wobei beiderseits der Rohrschwenkebene (18)
jeweils ein Führungselement (30) vorgesehen ist.
6. Schirmständer nach Anspruch 5, wobei wenigstens ein Abstandhalterteil (60)
vorgesehen ist, das die beiden Führungselemente (30) gegeneinander abstützt.
7. Schirmständer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei das Führungselement als
Führungsbogen (30) ausgebildet ist, der im Abstand von dem Schwenklager (16)
und wenigstens über den Rohrschwenkweg des Aufnahmerohrs (14) verläuft.
8. Schirmständer nach einem der Ansprüche 4 bis 7, wobei an dem Fuß (12)
wenigstens ein Führungselementschwenklager zum Verschwenken des
Führungselements (30) vorgesehen ist.
9. Schirmständer nach einem der Ansprüche 4 bis 8, wobei wenigstens ein mit dem
Fuß (12) verbundenes, sich quer zur Rohrschwenkebene (18) erstreckendes
Stützelement (40) zur Stützung des Führungselements (30) vorgesehen ist.
10. Schirmständer nach Anspruch 9, wobei beiderseits der Rohrschwenkebene (18)
jeweils wenigstens ein Stützelement (40) vorgesehen ist.
11. Schirmständer nach Anspruch 9 oder 10, wobei das Stützelement (40) sich von
einem Abschnitt des Fußes (12) auf einer Seite der Rohrschwenkebene (18)
durchgehend zu einem Abschnitt des Fußes (12) auf der entgegengesetzten Seite
der Rohrschwenkebene (18) erstreckt.
12. Schirmständer nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei das Stützelement als
Stützbogen (40) ausgebildet ist, der im Abstand von dem Schwenklager (16)
verläuft.
13. Schirmständer nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei an dem Fuß (12) ein
Stützelementschwenklager zum Verschwenken des Stützelements (40) vorgesehen
ist.
14. Schirmständer nach einem der Ansprüche 4 bis 13, umfassend eine an dem
Aufnahmerohr (14) befestigte Arretiereinrichtung (70) mit wenigstens einem in
formschlüssigen Eingriff mit einer Ausnehmung (50) des Führungselements (30)
bringbaren Arretierstift (72) und einer Handhabe (86), mittels der der Arretierstift
(72) aus dem formschlüssigen Eingriff gebracht werden kann.
15. Schirmständer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei der Fuß (12) mehrere,
miteinander verbundene Fußteile (12, 12', 12") umfaßt.
16. Schirmständer nach Anspruch 15, wobei die Fußteile (12, 12', 12")
zusammenklappbar gelenkig miteinander verbunden sind, derart, daß nach einem
Zusammenklappen alle Fußteile sich im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene
(E) erstrecken.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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