DE20112933U1 - Müllgroßbehälter mit verschwenkbarem gewölbtem Schwingdeckel - Google Patents
Müllgroßbehälter mit verschwenkbarem gewölbtem SchwingdeckelInfo
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Description
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Müllgroßbehälter mit verschwenkbarem gewölbtem Schwingdeckel
Die Erfindung betrifft einen Müllgroßbehälter mit einem an den beiden kürzeren Seitenwänden über Arme außerhalb des Behälterkorpus angelenkten verschwenkbaren gewölbten Schwingdeckel mit Schließsicherung.
Aus der DE 200 07 259 Ul ist ein Abfallcontainer mit einer Sicherheitseinrichtung, einer sogenannten Kindersicherung, bekannt. Dabei handelt es sich um einen 1,1 m3 Rollcontainer, auf dessen Korpus ein Schwingdeckel vorgesehen ist.
Der gewölbte Schwingdeckel ist an den beiden seitlichen Wandbereichen des Containers jeweils etwa mittig gelagert. Von diesen Lagerstellen ausgehend ist der Schwingdeckel mittels Streben oder Armen beidseitig außerhalb der seitlichen Wandungen in seiner verschwenkbaren Position auf dem oberen Rahmenteil gehalten. Der Schwingdeckel wird durch an den seitlichen Lagerstellen integrierte Drehfedern vorgespannt. Als Sicherheitseinrichtung zur Verhinderung des ungewollten vollständigen Zuschlagens des Schwingdeckels sind nun an beiden oberen seitlichen Rahmenteilen mehrere Rastaufnahmen vorgesehen, in denen von innerhalb des Container-Korpus der Innenseite des vorderen Schwingdeckels auch beidseitig vorspannbare Rastvorsprünge eingreifbar vorgesehen sind.
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Rastaufnahmen sowie Rastvorsprünge verhindern zwar ein ungewolltes Zuschlagen des geöffneten Schwingdeckels ab der vorgesehenen Rastposition, jedoch ist eine derartige Sicherheitseinrichtung offensichtlich aufwendig und teuer bei deren Herstellung und behindert zudem den üblichen Befüllvorgang am Container. Auch kann es zu Verklemmungen führen, da die Vorrichtung innerhalb des oberen Rahmenrandes sowie des Deckels vorgesehen ist.
Desweiteren ist zwar eine beabstandete Zweihandbedienung im vorderen Schwingdeckelbereich vorgesehen, jedoch kann diese von einer etwas größeren 'Kindsperson mit größerem Armbereich außer Kraft gesetzt werden.
Desweiteren ist zwar eine beabstandete Zweihandbedienung im vorderen Schwingdeckelbereich vorgesehen, jedoch kann diese von einer etwas größeren 'Kindsperson mit größerem Armbereich außer Kraft gesetzt werden.
Desweiteren ist aus der DE 199 09 985 Al ein Abfallgroßbehälter auf Rädern mit einer oberen Einfüllöffnung mit gewölbtem Deckel mit seitlichen Wandbereichen bekannt. Der nach der Rückseite des Abfallgroßbehälters verschwenkbare gewölbte Deckel ist an beiden kürzeren Seitenwänden über Arme außerhalb des Behälterkorpus angelenkt und zur Rückseite des Behälters verschwenkbar zu öffnen bzw. zur oberen Vorderseiten-Randbereich hin im überdeckten Zustand gehalten. Am oberen Rand der Behälter-Vorderwand ist hier eine waagerechte Leiste angelenkt, die über die gesamte Breite der Vorderwand verläuft und im Normalstand des Behälters wenigstens einen vorderen Bereich der Einfüllöffnung abdeckt. Da die Leiste an dem der Anlenkebene gegenüberliegenden Rand einen sogenannten
Hohlteil aufweist, der durch seine Form und Größe ein Festklemmen des Kopfes oder Halses eines Kindes ausschließt, ist die Gefahr einer bisher möglichen Verletzung damit ausgeschlossen.
Von Nachteil scheint hier allerdings zu sein, daß diese Schließsicherung des verschwenkbaren Behälterdeckels zu einem beim normalen Befüllen des Abfallgroßbehälters störend wirkt, da Teile der Öffnung durch die Schließsicherung überdeckt werden. Andererseits muß diese Sicherung beim Entleeren des Behälters, im gekippten Zustand, nach außen hin abklappbar ausgebildet sein, damit das Entleeren nicht unnötig erschwert wird. Auch wird durch die oben genannte Möglichkeit des Außerkraftsetzens der Sicherungsmöglichkeit demonstriert, daß die Sicherung auch nach außen außer Betrieb genommen werden kann, wenn eigentlich eine Kindersicherung gefordert ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Müllgroßbehälter mit gewölbtem Schwingdeckel derart auszubilden, so daß ein Öffnen des Schwingdeckels problemlos, jedoch ein Zuschwingen des Schwingdeckels sicher verhindert ist und dabei die im Stand der Technik aufgezeigten Nachteile mit beseitigt werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst, wobei im Unteranspruch eine bevorzugte vorteilhafte Ausgestaltung angegeben ist.
Bei einem derart ausgebildeten Müllgroßbehälter mit gewölbten Schwingdeckel ist zwischen dem hinteren Bereich des Schwingdeckels einschließlich der Schwingdeckelarme und dem durch diesen Deckelbereich beim Öffnen des Deckels überstreichenden Behälter-Wannenbereichen eine lösbare Sperrverbindung vorgesehen, sobald eine Schwingdeckel-Verschwenkung - ein Öffnen des Behälters um einen vorbestimmten Öffnungsbereich - erfolgt.
Eine derartig angeordnete Sperrvorrichtung schafft eine kindergerechte Sicherheitsperre, die mit dem Verschwenken des Deckels die ganze bisherige Öffnungsbreite des Deckels beibehält, jedoch ab einem bestimmbaren Öffnungsbereich ein Zurückschwingen oder Zuschwingen in die Ausgangslage völlig ausschaltet. Zudem werden die aufgezeigten Behinderungen nach dem bekannten Stand der Technik vollständig eliminiert. Demnach behindern weder Rastaufnahmen auf dem seitlichen vorderen Rahmen noch Rastvorsprünge an der Innenseite des vorderen Schwingdeckels und auch keine für deren Bedienung erforderlichen Betätigungselemente ein Befüllen noch ein Verklemmen von Funktionsteilen der Kindersicherung durch Abfälle beim Leerungsvorgang des Containers. Um die eingetretene Sperrwirkung durch eine Person wieder zu beseitigen, muß der vordere Containerbereich vollständig verlassen werden, damit die Sperrwirkung aufgehoben werden kann.
Eine besonders bevorzugte Ausbildungsform der lösbaren Sperrverbindung zwischen hinterem
Schwingdeckelbereich und den überstreichenden " Behälter-Wannenbereichen besteht darin, daß an einer Seitenwand eine keilartige Erhöhung ausgebildet ist, hinter welcher nach einem Öffnungsvorgang des Schwingdeckels ein federbeaufschlagter Bolzen am seitlichen Arm eine lösbare Sperrverbindung herstellt. Der Aufwand zur Herstellung einer derartig plazierten Sperrvorrichtung ist äußerst gering. Auch können vorhandene Müllgroßbehälter nachträglich kostengünstig nachgerüstet werden. Schließlich muß zwecks Aufhebung der Sperrwirkung der vordere Bereich des Behälters verlassen werden.
Insbesondere hierdurch wird eine bisher nicht gekannte Sicherheit bei einer Entriegelung aufgezeigt.
Nachstehend wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel noch näher beschrieben.
Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine Seitenansicht eines
Müllgroßbehälters der Größe 1,1 m3 mit gewölbtem Schwingdeckel in verschwenkter erfindungsgemäßer Sperr-Position und
Fig. 2 eine Schnittdarstellung A-A nach Fig. 1 der Sperrvorrichtung in vergrößertem Maßstab am verschwenkten
Armbereich an einer seitlichen Außenwand.
In Fig. 1 ist ein an sich bekannter verfahr- und bremsbarer Müllgroßbehälter 10 der Größe 1,1 m3 mit Schwingdeckel 11 in Seitenansicht gezeigt.
Dieser Müllgroßbehälter 10 mit seinem Schwingdeckel 11 besteht jeweils aus geschweißten Stahlblechen in verzinkter Ausführung und stellt daher eine äußerst massive Art eines Müllgroßbehälters der genannten Größe dar.
Dieser Müllgroßbehälter 10 mit seinem Schwingdeckel 11 besteht jeweils aus geschweißten Stahlblechen in verzinkter Ausführung und stellt daher eine äußerst massive Art eines Müllgroßbehälters der genannten Größe dar.
Der Schwingdeckel 11 wird über nicht dargestellte Federsysteme unter seinen beiden seitlichen Schwenkarmen 12 normal in Verschließlage gehalten.
Desweiteren besitzt der Schwingdeckel 11 an seiner Bedienseite am Einwurföffnungsbereich ein Griffelement 13 sowie einen nachgiebigen Wulst in Form einer Gummileiste 14, welche sich an der Einwurföffnungsseite 15 über den gesamten vorderen Deckelrandbereich erstreckt.
In Fig. 1 ist weiterhin die vordere Wand 16, die hintere Wand 17 sowie eine Seitenwand 18 (in Draufsicht) am Korpus aufgeführt. Die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung 19 ist etwa zwischen den mittleren Armbereich des sichtbaren seitlichen Schwenkarmes 12 und der seitlichen Korpuswand 18 gezeigt. Diese Darstellung nach Fig. 1 soll lediglich
eine bevorzugte Plazierung der Sperrvorrichtung im seitlichen Schwenkarm 12 aufzeigen. Diese Sperrvorrichtung kann auch durchaus noch weiter zur Drehachse 21 des Schwingdeckels 11 oder zum Schwingdeckel hin vorgesehen sein. Sie kann aber auch im hinteren Bereich auf dem Schwingdeckel 11 in Verbindung mit der hinteren Wand 17 am Korpus wirksam werden. Von dieser Sperrvorrichtung 19 sind in Fig. demnach das Griffelement 2 0 am Schwenkarm sowie das Arretierteil 22 auf der Seitenwand erkennbar.
Die Fig. 2 zeigt die Schnittdarstellung A-A nach Fig. 1, wobei die lösbare Arretiervorrichtung 19 aus Bauteilen im Schwenkarm 12 sowie an der Seitenwand bestehen. Im Schwenkarm 12 ist eine Führungsbuchse 24 mit weiteren Verstärkungsblechen 27 eingeschweißt, die einen Arretierbolzen 23 mit Druckfeder 25 führt. Dieser Arretierbolzen 23 ist von außerhalb des seitlichen Schwenkarmes 12 mittels einer Einstellmutter 26 in seinem Abstand von der Seitenwand 18 verstellbar und schließt mit einem Griffelement 20 ab. Zur Seite der Seitenwand 18 hin ist der mit der Feder 25 beaufschlagte Arretierbolzen 23 am Arretierkeilblech positioniert, welches auf der Seitenwand außen angeschweißt ist.
Die Wirkungsweise der lösbaren Arretiervorrichtung besteht nun darin, daß mit jedem Öffnen des Schwingdeckels 11 und damit einer Verschwenkung des seitlichen Schwenkarmes 12 ab einem Öffnungsbereich des Schwingdeckels 11 von mindestens 181 Millimeter der Arretierbolzen 23 über die Schräge des Arretierkeilbleches 22 vorerst angehoben wird und bei einer geringfügigen Weiterverschwenkung des Schwingdeckels 11 der Arretierbolzen 23 hinter das Arretierkeilblech 22 gelangt. Damit ist eine Raststellung erreicht. Somit wird verhindert, daß der Schwingdeckel 11 nicht selbsttätig aus dieser Raststellung wieder in die Schließlage gelangen kann, soweit die Rastoder Arretierstellung durch den Bediener, sprich Kindesperson, nicht über das Griffelement 20, gelöst wurde. Hierzu muß jedoch die Kindesperson grundsätzlich die Schwingdeckelvorderseite der Einwurföffnung 15 verlassen, so daß eine Gefährdung dieser Person damit vollständig entfällt.
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
Müllgroßbehälter
Schwingdeckel
seitlicher Schwenkarm
Griff am Schwingdeckel
Gummileiste - nachgiebiger Wulst
EinwurfÖffnung
vordere Wand am Korpus
hintere Wand am Korpus
Seitenwand
lösbare Arretiervorrichtung
Griffelement
Drehachse des Schwingdeckels
Arretierkeilblech
Arretierbolzen
Führungsbuchse
Feder
Einstellmutter
Verstärkungsblech
Claims (2)
1. Müllgroßbehälter mit einem an den beiden kürzeren Seitenwänden über Arme außerhalb des Behälterkorpus angelenkten, verschwenkbaren, gewölbten Schwingdeckel mit Schließsicherung, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem hinteren Bereich des Schwingdeckels (11) einschließlich der Schwingdeckelarme (12) und den durch diesen Deckelbereich beim Öffnen des Deckels überstreichenden Behälter-Wannenbereichen (18, 17) eine lösbare Sperrverbindung (19) vorgesehen ist.
2. Müllgroßbehälter mit Schwingdeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seitenwand (18) eine keilartige Erhöhung ausgebildet ist, hinter welcher ein federbeaufschlagter Bolzen (23) am Arm (12) des Schwingdeckels (11) eine lösbare Sperrverbindung herstellt.
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