DE20102622U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit einem Gehäuse und einer daran abnehmbar angeordneten Abdeckung.
Die Leuchten sind in vielen Ausfuhrungen bekannt. In dem Gehäuse ist üblicherweise die Fassung für das Leuchtmittel und die Zuleitung angeordnet. Die Abdekkung ist aus einem lichtdurchlässigen Material, beispielsweise aus Glas oder Acryl und ähnlichen Werkstoffen gefertigt. Die in Rede stehende Leuchte wird normalerweise nicht als Decken- oder Wandlampe verwendet, sondern sie wird als Leuchtmittel für Möbel, insbesondere für Küchen- und Badmöbel verwendet. Die bislang bekannten Leuchten sind normalerweise mit Halogenstrahlern ausgerüstet, deren Stromverbrauch jedoch deutlich höher ist als der von Leuchtstoffröhren. Die Halogenstrahler werden häufig aufgrund des Lichteffektes verwendet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte mit einer geringen Bauhöhe und einem ansprechenden Lichteffekt zu schaffen, bei der jedoch das Leuchtmittel eine Leuchtstoffröhre ist, und die in einfachster Weise in vielen Ausführungsformen herstellbar ist.
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Anmeldetext vom 13.02.2001 Seite 2
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem das Gehäuse aus einem gepressten Metallprofil, vorzugsweise aus einem Aluminium-Strangpressprofil besteht, dessen Breite ein mehrfaches der Höhe ist. Das Grundbauelement der erfindungsgemäßen Leuchte ist nunmehr das Metallprofil, welches mittels eines geeigneten Werkzeuges in Stangen herstellbar ist. Je nach Größe bzw. Länge der Leuchte können in einer Serienfertigung entsprechende Abschnitte von einer Stange abgelengt werden. Da Leuchtstoffröhren mit Steckkontakten ausgestattet sind, kann die Bauhöhe der Leuchte bzw. die Höhe des Metallprofiles äußerst gering gehalten werden. Angestrebt wird, dass die Höhe des Metallprofiles vorzugsweise mit der Dicke eines Fachbodens eines Möbels übereinstimmt oder annähernd übereinstimmt. Die erfindungsgemäße Leuchte kann sowohl an einem Boden, beispielsweise eines Oberschrankes eines Küchenmöbels oder auch an der Rückwand eines Möbels befestigt werden. Dadurch wird ein besonderer Lichteffekt erzielt. Als Leuchtmittel kommt nicht nur eine stangenformige Leuchtstoffröhre in Frage, sondern auch eine flache mehrfach gewendelte Röhre in Betracht. Da die Leuchte bevorzugt an der Unterseite eines Bodens eines Schrankes oder an der Unterseite eines Fachbodens oder an der sichtbaren Seite einer Rückwand befestigt wird, ist vorgesehen, dass am Gehäuse wenigstens ein Haltearm festgelegt ist. Dieser Haltearm wird in einer bevorzugten Ausführung nicht durch mechanische Verbindungselemente festgelegt, sondern er wird durch eine entsprechende Gestaltung des Metallprofiles eingerastet oder eingeklipst. In einer bevorzugten Ausführungsform steht die Breite zur Höhe des Metallprofiles in einem Verhältnis von ca. 4 zu 1. In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass im Inneren des Metallprofiles in Längsrichtung verlaufende Nuten und Stege zur Festlegung des Leuchtmittels vorgesehen sind. Es kann dann vollständig oder weitgehend auf mechanische Verbindungselemente verzichtet werden. Das Metallprofil hat zweckmäßigerweise einen u-förmigen Grundquerschnitt deren Enden durch form- und/oder kraftschlüssig festgelegte Endkappen verschlossen sind. Sofern die Leuchte als Langfeldleuchte ausgebildet ist, ist vorgesehen, dass entweder im Inneren des Metallprofils eine stangenformige Leuchtstoffröhre angeordnet wird, oder dass mehrere Leuchtmittel im Abstand zueinander angeordnet
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Anmeldetext vom 13.02.2001 Seite 3
sind. Bei dieser Ausführung ist die Abdeckung dann aus einem lichtdurchlässigen Material vorzugsweise Acryl gefertigt. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die Abdeckung ebenfalls aus Metall besteht und mit einer entsprechend der Anzahl der Leuchtmittel entsprechenden Stückzahl von Öffnungen versehen ist, durch die das Licht entweder hindurch treten kann, oder dass in diese Öffnungen die Leuchtmittel eingesetzt sind. Die Abdeckung ist bei allen Ausführungen rastend am Metallprofil festgelegt. Dazu sind in dem die durchgehende Öffhung begrenzenden Rand zwei Nuten vorgesehen, in die Stege der Abdeckung eingreifen. Diese Abdeckung ist vorzugsweise plattenförmig gestaltet, wobei die beiden Längsränder zförmig abgesetzt sind, so dass das Festlegen am Metallprofil vereinfacht wird. Sofern die Abdeckung aus einem lichtdurchlässigen Material gefertigt ist, ist vorgesehen, dass die Abdeckung an der Innenseite profiliert oder strukturiert ist, wobei diese vorzugsweise aus Nuten und entsprechenden Erhöhungen bestehen. Die Nuten und die Erhöhungen sind vorzugsweise rechtwinklige Dreiecke.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 das Metallprofil mit der eingesetzten Abdeckung der erfindungs-
gemäßen Leuchte in einer Stirnansicht und
Figuren 2 u. 3 zwei verschiedene Ausführungen, bei denen in die Abdeckung das Leuchtmittel eingesetzt ist, jeweils in einer Stirnansicht.
Das in der Figur 1 dargestellte Metallprofil ist vorzugsweise ein Aluminiumprofil, welches im Strangpressverfahren mittels eines entsprechenden Werkzeuges hergestellt ist. Die Grundform des Metallprofils 10 ist u-förmig wobei die Höhe durch die beiden parallelen Schenkel bestimmt wird. Die daraus hergestellte, nicht näher dargestellte Leuchte könnte auch als Flachleuchte bezeichnet werden. Die Breite der offenen Seite ist demzufolge ein klein wenig geringer als die Breite des Metallprofils 10. Im Inneren des Metallprofils 10 sind Stege 11 und Nuten 12 vorgesehen, um
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Anmeldetext vom 13.02.2001 Seite 4
ein nicht dargestelltes Leuchtmittel festzulegen. Außerdem ist das Profil innenseitig mit in den Eckbereichen angeordneten Systemnuten 13 versehen, die beispielsweise benutzt werden, um ein Metallprofil 10 vorgegebener Länge mittels nicht näher erläuterten Endkappen zu verschließen. Die in der Darstellung obere Rechte Ecke des Profils ist mit einer Einziehung 14 ausgestattet, um daran in der Figur 2 und 3 dargestellte Haltearme 15 einzurasten. Die Ausführung nach der Figur 1 ist für eine Leuchtstoffröhre ausgelegt, da die die Öffnung verschließende Abdeckung 16 aus einem lichtdurchlässigen Material, beispielsweise Acryl gefertigt ist. Die Längsseite der Abdeckung 16 ist etwa z-förmig gekröpft, so dass die freien Randbereiche in Nuten des Metallprofils 10 eingesetzt werden können. Ansonsten ist die Abdekkung 16 plattenförmig ausgebildet, jedoch an der Innenseite profiliert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Profilierung aus dreieckfbrmigen Nuten und dreieckfbrmigen Erhebungen. Eine daraus hergestellte Leuchte könnte auch als Langfeldleuchte bezeichnet werden. Bei der Ausführung nach der Figur 1 stehen die die Nuten zur Aufnahme der Abdeckung 16 aufweisenden Randbereiche bündig oder annähernd bündig zur Unterseite der Abdeckung 16. Die Ausführung nach der Figur 1 wird bevorzugt verwendet, um sie an der Unterseite eines Bodens eines Schrankes, vorzugsweise eines Oberschrankes von Küchenmöbeln anzubringen.
Die in den Figuren 2 und 3 dargestellte Ausfuhrung, wird bevorzugt verwendet, um mehrere im Abstand zueinander stehende Leuchten an der sichtbaren Rückwand eines Möbels oder einer Wand anzubringen, wobei jedoch auch eine Anbringung an der Unterseite eines Bodens möglich ist. Grundsätzlich unterscheidet sich die Ausführung dadurch, dass in der plattenförmigen Abdeckung 16 entsprechend der Anzahl der Leuchtmittel entsprechende Öffnungen vorgesehen sind. Bei der Ausführung nach der Figur 2 und 3 ist die Abdeckung 16 aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigt. Die Leuchtmittel, beispielsweise Leuchtstoffröhren 17 sind in diese Öffnungen eingesetzt, und können entsprechend den Darstellungen nach den Figuren 2 und 3 auch gegenüber der Unterseite der Abdeckung 16 vorstehen. Das Metallprofil 10 ist in den Figuren 2 und 3 nicht dargestellt, sondern lediglich die Endkappen 18. Die Figuren 2 und 3 zeigen, dass die eingeklipsten Haltearme 15
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Anmeldetext vom 13.02.2001 Seite 5
gegenüber den Metallprofilen 10 und somit auch gegenüber der Leuchte verschwenkbar sind, wobei jedoch die Verbindung so gewählt ist, dass die Leuchte in ihrer Stellung verbleibt. In der Figur 2 ist angedeutet, dass der Haltearm an der Unterseite eines Bodens beispielsweise eines Schrankes oder eines Fachbodens in nicht näher dargestellter Weise befestigt werden kann. Die Leuchte kann dann entsprechend den Wünschen eingestellt werden, beispielsweise wie in der Figur 2 gegen die Horizontale geneigt. In der Figur 3 ist dargestellt, dass der Haltearm 15 an der sichtbaren Rückwand eines Möbels oder an einer Wand festgelegt werden kann, und dass die Leuchte auch gegenüber dem Haltearm verstellbar ist. Die Figuren 2 und 3 zeigen außerdem, dass die Haltearme an der dem Metallprofil 10 zugewandten Seite derart gekröpft sind, dass zwischen dem Metallprofil 10 und der Unterseite des Bodens oder der Wand ein Abstand vorhanden ist. Die Figuren 2 und 3 zeigen auch noch, dass der äußere Rand jedes Leuchtmittels 17 von einem Zier- oder Designring 19 umgeben ist. Dieser Ring könnte auch als Haltering ausgebildet sein, um die Leuchtmittel 17 aufzunehmen. Er könnte mit nach innen gerichteten Stegen versehen sein, die Stege des Metallprofils 10 hintergreifen.
Claims (9)
1. Leuchte mit einem Gehäuse und einer daran abnehmbar angeordneten Abdeckung, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus einem gepressten Metallprofil (10), vorzugsweise aus einem Aluminium-Strangpressprofil besteht, dessen Breite ein mehrfaches der Höhe ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Metallprofil (10) wenigstens ein Haltearm (15) zur Befestigung an einer vertikalen oder horizontalen Wand schwenkbar angesetzt, vorzugsweise angeklipst ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite zur Höhe in einem Verhältnis von ca. vier zu eins steht.
4. Leuchte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Metallprofils in Längsrichtung verlaufende Stege (11) und Nuten (12) zur Festlegung der Leuchtmittel vorgesehen sind.
5. Leuchte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallprofil (10) einen u-förmigen Grundquerschnitt hat, und dass die Stirnseiten durch rastend festgelegte Endkappen (18) abgedeckt sind.
6. Leuchte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die offene Seite des Metallprofils (10) einen Einsatz (16) aus einem lichtdurchlässigen Material trägt.
7. Leuchte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (16) aus einem lichtundurchlässigen Material besteht, und dass die Abdeckung (16) eine der Anzahl der Leuchtmittel (17) entsprechende Stückzahl von entsprechend gestalteten Öffnungen aufweist.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Leuchtmittel (17) gegenüber den die Abdeckung (16) tragenden Rändern nach außen versetzt ist oder bündig dazu steht.
9. Leuchte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Leuchtmittel (17) von einem Zier- oder Designring umgeben ist.
Priority Applications (1)
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| DE20102622U DE20102622U1 (de) | 2001-02-13 | 2001-02-13 | Leuchte |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20102622U DE20102622U1 (de) | 2001-02-13 | 2001-02-13 | Leuchte |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20102622U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20107384U1 (de) | 2001-05-02 | 2001-07-05 | Meßtechnisches Entwicklungsbüro Dr.-Ing. Lorenz Diener, 82449 Uffing | Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung |
-
2001
- 2001-02-13 DE DE20102622U patent/DE20102622U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20107384U1 (de) | 2001-05-02 | 2001-07-05 | Meßtechnisches Entwicklungsbüro Dr.-Ing. Lorenz Diener, 82449 Uffing | Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010523 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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