DE20303045U1 - Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit, die mit einer oberen und einer unteren ortsfesten Führungsschiene für die Schiebeelemente ausgestattet ist - Google Patents
Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit, die mit einer oberen und einer unteren ortsfesten Führungsschiene für die Schiebeelemente ausgestattet istInfo
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Description
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Gera Leuchten GmbH Dr·otto Loesenbeck (i93i-i980)
Dipl.-Ing. A. Stracke An der 1 esse 8 Dipl.-Ing. K.-O. Loesenbeck
Dipl.-Phys. P. Specht r\n/z^i\ ei* &igr;-&lgr; &igr; ve Dipl.-Ing. J. Dantz
07629 St. Gangloff v B
Jöllenbecker Straße 164 D-33613 Bielefeld Telefon: +49 (0521) 98 61 8-0 Telefax: +49(0521)890405 E-mail: mail@pa-loesenbeck.de Internet: www.pa-loesenbeck.de
2473 8DE 18/1
24. Februar 2003
Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit, die mit einer oberen und einer unteren ortsfesten Führungsschiene für die Schiebeelemente
ausgestattet ist
Die in Rede stehende Baueinheit ist in vielen Ausführungen bekannt. So kann sie beispielsweise als Frontpartie für Schränke der verschiedensten Bauformen als Raumteiler und dergleichen verwendet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit so auszulegen, daß die dekorative Wirkung erhöht wird.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem an der oberen Führungsschiene für die Schiebeelemente ein oder mehrere Halterungen für ein oder mehrere Leuchtmittel sowie eine das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel umgebende Abdeckung aus einem lichtdurchlässigen Material vorgesehen sind. Die Halterung für das Leuchtmittel bzw. für die Leuchtmittel sind zweckmäßigerweise an der inneren, der Bedienungsseite abgewandten Seite angeordnet. Dadurch besteht die Möglichkeit, daß
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Anmeldungstext vom 24.02.2003 Seite 2
beispielsweise das Innere eines Schrankes ausgeleuchtet wird, oder daß ein durch die Schiebeelemente abgeteilter Raum ausgeleuchtet wird.
Besonders vorteilhaft ist dann, daß die Schiebeelemente aus einem lichtdurchlässigen Material bestehen. Es können dann gezielt Objekte angestrahlt werden, so daß die dekorative Wirkung noch zusätzlich erhöht wird.
Da die Baueinheit insbesondere dekorativ wirken soll, ist vorgesehen, daß die obere Führungsschiene aus einem Leichtmetall gefertigt und als Profilschiene ausgebildet ist, und daß in diese Profilschiene Gleitschienen in einer der Anzahl der Schiebeelemente entsprechenden Stückzahl eingesetzt sind, in denen die oberen Randbereiche der Schiebeelemente geführt sind. Bei einem Leichtmetall, vorzugsweise Aluminium, handelt es sich um ein Material, welches auch noch durch eine Oberflächenbehandlung dekorativer gestaltet werden kann.
Die Gleitschienen sind aus einem Material gefertigt, welches eine geringstmögliche Reibung durch Kontakt mit den Schiebeelementen bietet. Bevorzugt sind diese Gleitschienen aus einem Kunststoff gefertigt. Eine optimale Führung ist gegeben, wenn sie im Querschnitt U-förmig gestaltet sind.
Die in die Gleitschienen eingreifenden Ränder der Schiebeelemente sollten mit geringstmöglichem Spiel darin eingesetzt sein, damit es nicht zum Klappern der Schiebeelemente kommt. Damit in den Schließstellungen der Schiebeelemente eine Bewegung verhindert wird, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, daß an der Führungsschiene lagegerecht zu den Schiebeelementen stehende Brems- und/oder Führungselemente vorgesehen sind. Diese Brems- oder Führungselemente könnten entweder aus einem elastisch verformbaren Material gefertigt sein oder sie könnten so gestaltet sein, daß sie sich bei einem gewissen Druck elastisch verformen.
In den Schließstellungen werden dann durch die Rückstellkräfte Druckkräfte auf die Schiebeelemente übertragen. Die die Lichtquelle bzw. die Lichtquellen umgebende Abdeckung ist in besonders konstruktiv einfacher Weise mit der oberen Führungsschiene verrastet. Dies ist möglich, da die Abdeckung beispielsweise aus Acryl besteht, welches ausreichend elastisch ist.
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Anmeldungstext vom 24.02.2003 Seite 3
Zweckmäßigerweise ist die obere Führungsschiene im Grundquerschnitt U-förmig gestaltet und mit zwei im Abstand zueinander stehenden Auslegern versehen, deren Endbereiche mit den Rastmitteln versehen sind.
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Zweckmäßigerweise ist die Abdeckung im Querschnitt U-förmig gestaltet, da dann auch noch durch die Formgebung eine Elastizität gegeben ist.
In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß die Ausleger mit einander zugewandt liegenden Rastnuten versehen sind, in die entsprechend geformte Raststege der Abdeckung eingreifen.
Die obere Führungsschiene weist zweckmäßigerweise einen im mittleren Bereich liegenden Innensteg auf, so daß sich die beiden Gleitschienen beidseitig des Innen-Steges befinden, sofern die Baueinheit mit zwei Schiebeelementen ausgestattet ist.
Die untere Führungsschiene ist zweckmäßigerweise als profilierte Laufschiene ausgebildet, wobei an den unteren Rändern jedes Schiebeelementes Halteprofile zur Lagerung von in der Laufschiene geführten Laufrollen festgelegt sind. Dazu ist die Laufschiene mit Laufflächen versehen, die in Verbindung mit den Laufrollen einen Formschluß bilden. Zweckmäßigerweise sind diese Laufflächen vorstehende Stege, die halbkreisförmig gestaltet sind.
Die Laufrollen sind auf an den Halteprofilen festgelegten Bolzen gelagert. Diese bestehen in bevorzugter Ausführung aus einem nichtrostenden Material, damit sichergestellt ist, daß sie durch Einwirkung von in der Küche entstehender Feuchtigkeit nicht rosten.
Die Laufrollen selbst bestehen aus einem nichtmetallischen Werkstoff, vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff.
Die Halterprofile sind wie die obere Führungsschiene aus einem Leichtmetall, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt.
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Anmeldungstext vom 24.02.2003 Seite 4
Zur Aufnahme der unteren Ränder der Schiebeelemente sind diese Halteelemente mehrfach U-förmig gestaltet, so daß die dadurch gebildeten Aufnahmen in einer Stückzahl vorhanden sind, die der Anzahl der Schiebeelemente entspricht.
Die untere Führungsschiene könnte beispielsweise auf der Arbeitsplatte von Küchenschränken befestigt sein.
Die oberhalb aufgehängten Hängeschränke könnten dann beispielsweise durch diese Schiebeelemente verschlossen werden, so daß das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel zur Ausleuchtung der Hängeschränke gelten.
Anhand der beiliegenden Zeichnung wird die Erfindung noch näher erläutert.
Es zeigt:
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Figur 1 eine mit zwei Schiebeelementen ausgestattete erfindungsgemäße Baueinheit in einem Vertikalschnitt.
Die in der Figur 1 dargestellte Baueinheit 10 enthält eine obere, als Profilschiene ausgebildete Führungsschiene 11, eine untere ebenfalls als Profilschiene ausgebildete Führungsschiene 12, zwei im Abstand zueinander angeordnete, aus Glas bestehende Schiebeelemente 13, 14, ein an der oberen Führungsschiene festgelegtes Leuchtmittel 15 und eine das Leuchtmittel 15 umgebende Abdeckhaube 16 aus einem lichtdurchlässigen Material, die in noch näher beschriebener Weise mit der oberen Führungsschiene 11 verrastet ist.
Das Leuchtmittel 15 ist als Leuchtstoffröhre ausgebildet und in nicht näher erläuterter Weise mit der Netzspannung verbunden.
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Die obere Führungsschiene 11 ist im Grundquerschnitt U-förmig ausgebildet, wobei sie noch einen im mittleren Bereich liegenden Innensteg 17 aufweist. Beidseitig dieses Innensteges 17 sind zwei aus Kunststoff gefertigte, im Querschnitt U-förmige Gleitschienen 18, 19 festgelegt, in die die oberen Ränder der Schiebeele-
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Anmeldungstext vom 24.02.2003 Seite 5
mente 13, 14 eingreifen. Ist die Baueinheit 10 mit weiteren Schiebeelementen ausgestattet, erhöht sich die Anzahl der Innenstege und die Anzahl der Gleitschienen entsprechend.
Die oberen Ränder der Schiebeelemente 13, 14 sind mit Spiel in den Gleitschienen 18, 19 geführt. Damit sie in den Endstellungen sich nicht bewegen können, sind lagegerecht an der oberen Führungsschiene 11 Brems- oder Andrückelemente 20, 21 festgelegt. Diese Brems- oder Andrückelemente können aus einem elastisch verformbaren Material bestehen oder sie können sich durch die Gestaltung verformen, so daß in den Schließstellungen der Schiebeelemente 13, 14 Druckkräfte übertragen werden.
Die obere Führungsschiene ist umgekehrt U-förmig montiert, d. h. die offene Seite ist zur unteren Führungsschiene 12 gerichtet.
An der oberen Führungsschiene 11 sind noch zwei im Abstand zueinander stehende Ausleger 22, 23 angeformt oder angesetzt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel bilden sie mit der oberen Führungsschiene ein einstückiges Bauteil. In den freien Endbereichen der Ausleger 22, 23 sind zur Verrastung mit der Abdeckung 16 an den Innenseiten, d. h. aufeinander zu gerichtet, Rastnuten vorgesehen, in die entsprechend gestaltete Raststege der Abdeckung 16 eingreifen, die in den Enden der parallelen Schenkel liegen.
Es ergibt sich aus der Figur 1, daß die Abdeckung 16 zur Verrastung mit den Auslegern 22, 23 sich entsprechend verformen kann.
Die freien Endbereiche der Ausleger 22, 23 sind mit schräg stehenden Einführflächen versehen.
In dem unteren Randbereich jedes Schiebeelementes 13, 14 sind mindestens zwei im Abstand zueinander stehende oder auch durchgehende Halteprofile 24, 25 festgelegt, an denen wenigstens jeweils zwei im Abstand zueinander stehende Führungsrollen 26, 27 drehbar gelagert sind.
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Anmeldungstext vom 24.02.2003 Seite 6
Die Führungsrollen 26, 27 sind mit bogenförmigen, nutartigen Laufflächen versehen. Demzufolge hat die untere Führungsschiene 12 entsprechende Laufflächen, die vorstehen, so daß sinngemäß ein Formschluß entsteht.
Die oberen, d. h. die der oberen Führungsschiene 11 zugewandten Enden der Halteprofile 24, 15 sind U-förmig gestaltet, so daß nutartige Aufnahmen für die unteren Randbereiche der Schiebeelemente 13, 14 gebildet werden. Jedes Halteprofil 24, 25 ist mit einem Seitenschenkel ausgestattet, in den die Bolzen 28 zur Lagerung der Führungsrollen 26, 27 eingedreht sind.
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Auch die Halteprofile 24, 25 sind aus Leichtmetall, vorzugsweise aus Aluminium gefertigt, während die Führungsrollen 26, 27 aus einem nicht metallischen Werkstoff, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt sind.
Die Bolzen 28 sind aus einem beständigen, nichtrostenden Material gefertigt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt.
Wesentlich ist, daß die obere Führungsschiene 11 so gestaltet ist, daß daran ein oder mehrere Leuchtmittel ansetzbar sind, die zur Ausleuchtung eines Schrankes oder einer durch die Schiebeelemente 13, 14 begrenzten Abteilung dienen.
Claims (16)
1. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit, die mit einer oberen und einer unteren ortsfesten Führungsschiene für Schiebeelemente ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen Führungsschiene (11) für die Schiebeelemente (13, 14) ein oder mehrere Halterungen (22, 23) für ein Leuchtmittel (15) oder für mehrere Leuchtmittel (15) bzw. für die Leuchtmittel (15) umgebende Abdeckung (16) aus einem lichtdurchlässigen Material vorgesehen sind.
2. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (15) oder die Leuchtmittel (15) an der inneren, der Bedienungsseite abgewandten Seite angeordnet ist bzw. sind.
3. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeelemente (13, 14) aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise aus Glas, bestehen.
4. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Führungsschiene (11) aus einem Leichtmetall gefertigt und als Profilschiene ausgebildet ist und daß in diese Profilschiene (11) Gleitschienen (18, 19) in einer der Anzahl der Schiebeelemente (13, 14) entsprechenden Stückzahl eingesetzt sind, in denen die oberen Randbereiche der Schiebeelemente (13, 14) geführt sind.
5. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Gleitschiene (18, 19) im Querschnitt U- förmig ausgebildet und aus einem nichtmetallischen Werkstoff, vorzugsweise einem Kunststoff, besteht.
6. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen Führungsschiene (11) lagegerecht zu den Schiebeelementen (13, 14) stehende Brems- und/oder Führungselemente (20, 21) festgelegt sind.
7. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Brems- bzw. Führungselemente (20, 21) aus einem elastisch verformbaren Material gefertigt oder elastisch verformbar gestaltet sind.
8. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel (15) umgebende Abdeckung (16) mit der oberen Führungsschiene (11) verrastet ist.
9. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Führungsschiene (11) im Grundquerschnitt U-förmig gestaltet ist und daß an einer Seite zwei im Abstand zueinander stehende Ausleger (22, 23) angesetzt oder angeformt sind, die in den freien Endbereichen mit Rastnuten oder Raststegen für die Abdeckung (16) versehen sind.
10. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel (15) umgebende Abdeckung (16) im Querschnitt U-förmig gestaltet ist und daß die freien Endbereiche als Raststege oder Rastnuten ausgebildet sind.
11. Aus mindestens zwei Schiebeelementen bestehende Baueinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Führungsschiene (11) im mittleren Bereich einen Innensteg (17) aufweist und daß die Gleitschienen (18, 19) beidseitig des Innensteges (17) angeordnet sind.
12. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Führungsschiene (12) als profilierte Laufschiene ausgebildet ist und daß an den unteren Rändern jedes Schiebeelementes (13, 14) durchgehende Halteprofile (24, 25) oder mindestens zwei im Abstand zueinander stehende Halteprofile zur Lagerung von von der unteren Führungsschiene (12) geführten Führungsrollen (26, 27) festgelegt sind.
13. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteprofil (24, 25) aus einem Leichtmetall, vorzugsweise aus Aluminium, und die Führungsrollen (26, 27) aus einem nichtmetallischen Werkstoff, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt sind.
14. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteprofil (24, 25) im oberen Bereich U-förmig gestaltet ist und daß in diese nutartigen Aufnahmen die unteren Randbereiche der Schiebeelemente (13, 14) eingreifen.
15. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteprofil (24, 25) einen Seitenschenkel aufweist, in denen Bolzen (28) zur Lagerung der Führungsrollen (26, 27) eingesetzt sind.
16. Aus mindestens zwei Schiebeelementen gebildete Baueinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (26, 27) im Bogen verlaufende, nutartige Laufflächen aufweisen und daß die untere Führungsschiene (12) entsprechend gestaltete, sowie vorstehende Stege aufweist.
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- 2003-02-24 DE DE20303045U patent/DE20303045U1/de not_active Expired - Lifetime
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