DE19617800A1 - Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse - Google Patents
Schraubenloses strangprofiliertes LeuchtengehäuseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Lampengehäuse, das zur Aufnahme von
beliebigen Leuchtmitteln, wie Halogenlampen, HQI-Lampen,
Leuchtstofflampen, Glühlampen, geeignet ist und sowohl variabel
bei der Aufhängung und der zu bewirkenden Beleuchtung (direkt,
indirekt, flutend, linienförmig) sein soll. Gleichwohl soll das
Leuchtengehäuse leicht zu montieren und in der Herstellung
preisgünstig sein (Problemstellung der Erfindung).
Die Erfindung löst diese Problemstellung durch ein
Lampengehäuse, das durch Strangpressen oder Strangziehen
erhältlich ist (Anspruch 1). Bevorzugt wird eine Aluminium-Vor
form, aus der durch Strangpressen oder Strangziehen das
profilierte Lampengehäuse entsteht.
Wählt man ein solches profiliertes Lampengehäuse, so ist in
Strangpreß- oder Strangzugrichtung (Achse L des Lampengehäuses)
eine erhebliche Länge erreichbar, die ein Vielfaches der Breite
und Tiefe in Haupt- und Nebenachsen-Richtung (Achsen A und B)
des in seinem Querschnitt im wesentlichen flachovalen
Lampengehäuses beträgt. Eine erhebliche Länge gegenüber der
Breite und der Tiefe der Lampe (Achsen A und B) bezeichnet im
Sinne der Erfindung ein Lampengehäuse, das über mehrere Meter
durchgehend als Profil ausgebildet ist, ohne daß
Verbindungstechniken in Längsrichtung erforderlich wären. Diese
erhebliche Länge bedeutet aber nicht, daß die Lampen gemäß der
Erfindung immer in dieser Länge montiert werden müssen, sie
können ohne weiteres auf kürzere Längen zugeschnitten werden,
sie können sogar mit einem Winkel von < 90° (bspw. 45° oder 30°)
zugeschnitten werden, um Lichtzeilen zu bilden, die "über Eck"
durchgehend verlaufen, wobei die Ecke nicht zwingend 90°
betragen muß, sondern jeden Winkel zwischen 180° und 0°
ermöglichen kann. Das profilierte Lampengehäuse ermöglicht eine
Montage einer Leuchtenzeile, die nach Art eines Bilderrahmens
mit auf Gehrung geschnittenen Knickbereichen oder Eckbereichen
zusammengefügt werden kann und so eine leichte Montage bei
beliebiger Ausgestaltung erreicht.
Die flachovale Ausgestaltung betrifft die Haupt- und die
Nebenachse A und B (die Höhe/Tiefe und die Breite der Lampe),
wobei die ovale Gestalt noch erkennbar ist, die Lampe in
Hauptachsen-Richtung aber vielfach breiter ist, als sie in
Nebenachsen-Richtung tief ist. Konstruktiv ist die flachovale
Ausgestaltung als die Zusammenlegung von zwei gegensinnig
gekrümmten Zylinder-Segmenten vorstellbar, welche Zylinder einen
Radius R haben, der sehr groß gegenüber dem Sekantenabschnitt
des Zylinders ist, der das Zylindersegment bildet (Anspruch 2).
Die flachovale Ausgestaltung bedeutet im Sinne der Erfindung
aber nicht, daß zwingend Zylindersegmente die flachovale Form
bilden müssen, Teile oder Abschnitte der gegeneinander gelegten
Zylindersegmente (Fig. 5) können auch im wesentlichen als Ebene
ausgestaltet werden, sofern der Gesamteindruck einer flachovalen
Gestalt nicht verlassen wird.
Eines der Zylindersegmente kann eine Ausnehmung haben, die
rechteckförmige Gestalt hat (Anspruch 4). Sie dient der Öffnung
für den Lichtauslaß. Der gegenüberliegende Bereich des anderen
Zylindersegments ist nicht geöffnet und bildet die Rück(en)wand
des profilierten Lampengehäuses. An ihr kann ein verdeckt
verlaufender Kabelkanal (Schacht) ausgebildet werden, der nach
Einschieben von Halteplatten in dort verlaufenden Aufnahmenuten
zwischen der erwähnten Rückwand und der Innenseite der
eingeschobenen Platte gebildet wird (Anspruch 17). Das
Einschieben der Leuchtmittel-Halteplatten geschieht von
stirnseitig und führt dazu, daß das Leuchtmittel in
Längsrichtung der Achse L an einer beliebigen Stelle des
langgestreckten Profils plaziert werden kann. Zwischen den die
Leuchtmittel haltenden Einschubplatten können Blindplatten
plaziert werden, die zum völligen Abdecken des Schachtes führen.
Im randseitigen Bereich der Licht-Öffnung sind Aufnahmenuten
vorgesehen, um die Klarsicht-Abdeckung der Lampe im Bereich des
Lichtauslasses zu erreichen (Anspruch 11). Diese Aufnahmenuten
verlaufen ebenfalls durchgehend von Stirnseite zu Stirnseite des
langgestreckten Profils und erlauben bin Einschieben der
Klarsicht-Abdeckung und der metallischen Zwischenbleche zwischen
einzelnen Klarsicht-Abschnitten, wobei die Klarsicht-Abschnitte
direkt unter den Leuchtmitteln an den ebenfalls eingeschobenen
Leuchtmittel-Halteplatten zu liegen kommen und wobei im
Zwischenbereich, wo zuvor die Blindplatten erwähnt wurden, die
metallischen (undurchsichtigen) Abdeckungen zu liegen kommen.
Die Abdeckungen der durchgehenden Licht-Auslaßöffnung sind in
besonderer Weise eingeschoben und fixiert (Anspruch 12 bis 14).
Dabei sind die Glas-Abdeckungen und die metallischen Abdeckungen
in zwei Ebenen übereinander und in Längsrichtung L versetzt
zueinander fixiert. Die metallische Abdeckung und die
Glas-Abdeckung haben dazu in Hauptachsen-Richtung A unterschiedliche
Breite, demgemäß haben auch die Aufnahmenuten eine
unterschiedliche Breite in dieser Richtung (Anspruch 12).
Die breitere der Aufnahmenuten mündet beidseitig der
Licht-Auslaßöffnung in einen durchgehenden Kanal, der bezüglich dieser
Aufnahmenut eine Hinterschneidung bildet, um dort in
Längsrichtung L Abstandsstabstücke einschieben zu können, die
zwischen jeweils zwei metallischen Abdeckungen und neben der
Klarsicht-Abdeckung zu liegen kommen (Anspruch 13), die zwischen
den metallischen Abdeckungen liegt.
Mit den Abstandshaltern in den hinterschnittenen Seitenkanälen
ist es möglich, die undurchsichtigen Abdeckungen genau im
Abstand zu positionieren, auch wenn sie in Längsrichtung
nacheinander eingeschoben werden. In den so genau definierten
Abstand werden die Glasplatten auf einer anderen Ebene über den
metallischen Abdeckplatten plaziert, sie können in Längsachsen-Rich
tung an beiden Enden durch eine rastend nachgebene Erhöhung
zusätzlich fixiert sein, so daß sie zusammen mit den
metallischen Abdeckplatten und den Abstandshaltern in
Längsrichtung L eingeschoben werden können.
Die oben beschriebene Fixierung und Bestimmung des genauen
Abstandes der durchsichtigen Bereiche und der abgedeckten
Bereich der Lampe erlaubt es, die gesamte Abdeckung von
stirnseitig her zu steuern und von stirnseitig her vollständig
einzuschieben. Trotz des leichten Montierens und der
vereinfachten Montage ist es möglich, die Lichtauslässe genau zu
definieren und zu plazieren.
Zur Aufhängung der profilierten Lampe kann eine T-förmig
hinterschnittene Nut auf der Seite der eingeschobenen
Lampenplatte nach auswärts gerichtet angeordnet sein
(Anspruch 6), in die schienen- oder blockförmige Halteelemente
ebenfalls von stirnseitig eingeschoben werden, an denen
Haltestangen oder Halteseile befestigt werden.
Eine bevorzugte Anbringung der profilierten Leuchten arbeitet
ohne die T-förmigen Abhängenuten (Anspruch 19). Dabei werden
Dreiecksplatten verwendet, die an den Stirnseiten der mehreren
aufgereihten Lampengehäuse angebracht werden. Die Lampengehäuse
werden dabei um die eine Ecke der dreieckförmigen Platte
abwechselnd um einen geringen positiven bzw. negativen Winkel
verdreht, so daß eine langgestreckte Leuchtenzeile entsteht, bei
der die Leuchtrichtung abwechselnd in zwei definierbare
Richtungen verläuft. Durch das Verschwenken der einzelnen
Lampengehäuse wird verhindert, daß die Lampen blenden, weil sie
so in einem vordefinierten geringen Winkel zur Decke, an der die
dreieckförmigen Platten abgehängt werden können, verschwenkbar
sind und der direkte Blick in das Leuchtmittel im Lampengehäuse
von einem auf den Boden stehenden Betrachter vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele erläutert und ergänzt.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels des profilierten Lampengehäuses
mit mehreren in Längsrichtung verlaufenden
Nuten 25a, 25b, 21a, 21b, 16a, 16b, 15, 15a, 15b, 26a, 26b die
unterschiedliche Aufgaben haben.
Ein Ausschnitt ist in Fig. 1 kreisförmig markiert, er
ist in der Fig. 3 vergrößert dargestellt.
Fig. 2 definiert drei Achsrichtungen A, B und L, wobei die
Längsrichtung mit der Achse L definiert wird, in der
die langgestreckte Profilierung des Lampengehäuses und
alle langgestreckten Nuten verlaufen. Die Achsen A
und B bilden Hauptachse und Nebenachse eines in
Nebenachs-Richtung komprimierten Ovals. Die Nebenachs-Rich
tung wird im folgenden auch oft als Lampentiefe
oder Lampenhöhe bezeichnet, während die Hauptachs-Rich
tung als Lampenbreite oder Breitenrichtung
umschrieben ist.
Fig. 3 ist die aus Fig. 1 ersichtliche Vergrößerung des
Randbereichs 21b der Licht-Auslaßöffnung 13, in den
Glasplatten 50 und undurchsichtige (meist metallische)
Platten 40 von stirnseitig eingeschoben gehalten
werden.
Fig. 4 ist eine Aufsicht von unten auf die
Licht-Auslaßöffnung 13, mit denjenigen Elementen, die in der
Fig. 3 in Stirnansicht erkennbar sind.
Fig. 5 ist eine konstruktive Veranschaulichung zum flachovalen
Gehäuse, das sich aus zwei Zylindersegmenten 11, 12
zusammensetzt, die jeweils eine Sekanten-Höhe h/2
gegenüber einer Mittelebene M haben. Der Radius R der
Zylindersegmente ist schematisch dargestellt, der
zugehörige Mittelpunkt x, y der Zylinder ist weit
außerhalb des durch die beiden Zylindersegmente 11, 12
gebildeten Lampengehäuses.
Fig. 6 ist eine Stirnansicht einer Lampenzeile, in der
dreieckigen Abdeckplatten 80 gegeneinander in der
Neigungsrichtung α, α′ abwechselnd gekippte
Lampengehäuse L1, L2 zu einer durchgehenden
Beleuchtungszeile verbunden werden.
In Fig. 1 ist ein kurzer Abschnitt eines langgestreckten
Gehäuseprofils aus zwei Zylindersegmenten 11, 12 dargestellt. Die
als im Querschnitt flachovale Form des Gehäuseprofils
bezeichnete Konstruktion ist schematisch in der Fig. 5
ersichtlich. Die dort gegeneinander gestellten
Zylindersegmente 11, 12 definieren die Oberseite
(Zylindersegment 11) und die Unterseite oder
Licht-Auslaßseite 12 des Lampengehäuses. Letztere Licht-Auslaßseite
(Zylindersegment 12) hat eine von Stirnseite zu Stirnseite
verlaufende Licht-Auslaßöffnung 13, die sowohl nach unten
(direkte Beleuchtung), zur Seite als auch nach oben (indirekte
Beleuchtung) gerichtet werden kann. Die globale Orientierung des
langgestreckten Profils der Fig. 1, mit einer schematischen
Konstruktion der Fig. 5 ist in der Fig. 2 ersichtlich, dort
wird eine Längsachse L definiert, die von Stirnseite zu
Stirnseite des langgestreckten Profils verläuft, eine
Hauptachsen-Richtung A, die in Breitenrichtung des Lampenprofils
verläuft und eine Nebenachse B, die in Tiefen- oder Dicken-Rich
tung des Lampenprofils verläuft. Diese drei Achsen werden im
folgenden als Bezug für die Begriffe Höhe, Breite, Tiefe und
Länge verwendet, weil die Lampe in beliebige Richtungen
aufhängbar, abhängbar und fixierbar ist, um eine direkte oder
eine indirekte Wand- oder Deckenbeleuchtung zu erreichen. Dadurch
ist es nicht möglich, Begriffe wie oben, unten, rechts und links
zur Erläuterung des Profils zu verwenden, vielmehr soll ein
gehäuseorientiertes Koordinatensystem mit einem Schwerpunkt S
herangezogen werden, der der Schnittpunkt der erwähnten
Achsen A, B und L ist.
Die beiden Zylindersegmente 11, 12 haben je einen Zenit 11z, 12z,
die einen Abstand definieren, der doppelt so hoch ist, wie die
jeweilige Zylindersegment-Höhe h/2. Die spitz zulaufenden
Randbereiche 12a, 11a bzw. 12b, 11b, jeweils ausgehend vom
Zenit 12z bzw. 11z führen zu Randlinien 10a, 10b, die die
-Begrenzung des Lampengehäuses in Hauptachsen-Richtung
definieren. Hierdurch wird die Breite des Lampengehäuses als
Abstand zwischen den Randlinien 10a, 10b festgelegt, während die
Tiefe oder Höhe des Gehäuses in Nebenachs-Richtung B durch den
Wert h definiert ist. In Längsrichtung L erstreckt sich das
Lampengehäuse so, daß an allen Querschnitten der Längsrichtung L
ein gleiches Querschnittsprofil vorliegt, was Folge des
Strangziehprozesses bzw. Strangungsprozesses des beispielhaften
Aluminiumprofils ist.
Die zur Konstruktion der Zylindersegmente 11, 12 dienenden
Radien R gehen von Mittelpunkten x, y aus, die weit außerhalb des
Lampengehäuses liegen. Senkrecht zu der Verbindungslinie
zwischen den Zylinder-Mittelpunkten x, y verläuft eine
Mittelebene M, die die beiden Randlinien 10a, 10b verbindet. Der
größte Abstand jedes Zylindersegments von dieser Mittelebene M
definiert den Zenit 11z, 12z, der in Längsachsen-Richtung L
jeweils eine Zenitlinie ist.
In einer dieser Zenitlinien 11z (in der Rückwand des Gehäuses,
die die Lichtauslaß-Öffnung nicht trägt) ist eine T-förmige
Aufnahmenut 15 vorgesehen, an der die Lampe verwindungssteif an
ihren Stirnseiten durch Einschieben eines Flachstangen-Stücks zu
einer über die Länge des Lampenprofils hinausgehenden
Gesamtlänge verwindungssteif verbunden werden kann. An diesem
eingeschobenen Flachschienenstück können auch
Abhängevorrichtungen angeordnet sein, die das Aufhängen eines
aus vielen Lampenprofilen aneinander gereihten Lichtbandes
ermöglichen.
Die andere Zenitlinie 12z ist im fertigen Lampengehäuse nicht
vorhanden, da sie in der Ausnehmung 13 für das Licht liegt.
Diese Ausnehmung 13 liegt gegenüber der zuvor erwähnten
Zenitlinie 11z und hat randseitig, an den inneren Enden der
verbleibenden Zylindersegmente 12a, 12b Aufnahmenuten 21a, 21b,
die in der Fig. 3 näher erläutert werden.
Ausgehend von den Aufnahmenuten 21b, 21a verlaufen senkrecht zur
Mittelebene M Innenwände 20a, 20b, die in ihrem oberen Bereich
auf ein kurzes Stück konisch abgewinkelt zu ebenfalls
langgestreckten Aufnahmenuten 25a, 25b verlaufen, die im
deutlichen Abstand von der erwähnten T-Nut 15 im Rückwand-Zenit
11z verlaufen. Die letzteren Aufnahmenuten 25a, 25b dienen
der Halterung von Leuchtmittel-Befestigungsplatten, die in
Längsachsen-Richtung L in die Nuten 25a, 25b von stirnseitig
eingeschoben werden. An den Stellen, wo die Leuchtmittel in
Längsachsen-Richtung L des langgestreckten Profils zu liegen
kommen, sind in der Aufnahmeöffnung 13 lichtdurchlässige
Abdeckplatten, insbesondere Glasplatten 50 vorgesehen. An den
Stellen, wo keine Leuchtmittel zu liegen kommen, da die
Leuchtmittel-Platten in den Profilen mit einem vorbestimmten
Abstand plaziert werden können, werden in den erwähnten
Aufnahmenuten 21a, 21b undurchsichtige Abdeckbleche 40,
insbesondere aus dünnem Aluminiumblech plaziert.
Weitere langgestreckte nach außen zeigende Nuten 16a, 16b sind in
den spitz zulaufenden Randzonen der Zylindersegmente vorgesehen.
Diese Nuten 16a, 16b verlaufen in den Randlinien 10a, 10b, die die
Begrenzung des Lampengehäuses in Hauptachsen-Richtung A
definieren.
Die so beschriebenen mehreren jeweils langgestreckte durch das
Lampengehäuse verlaufenden Aufnahmenuten-Paare charakterisieren
das Lampenprofil und erlauben die vollständige Montage einer
fertigen Lampe in vereinfachter und gleichzeitig vielseitig
variierbarer Weise. Allein die T-förmigen Aufnahmenut 15 scheint
keine zwei beabstandete Nuten auf beiden Seiten der Nebenachse B
zu haben, dennoch sind an der Fig. 1 zwei hinterschnittene
Nuten 15a, 15b zu erkennen, die ein Nuten-Paar bilden und
gemeinsam zur hinterschnittenen Halterung eines Flachprofiles zu
Verbindungszwecken und Aufhängezwecken des Lampenprofils dienen.
Diesseits und jenseits der Nebenachse B sind also eine gleiche
Anzahl von langgestreckt durchgehend verlaufenden Nuten
vorgesehen, die jeweils ein (mehr oder weniger beabstandetes)
Nuten-Paar bilden.
Das Nuten-Paar 21a, 21b am Rande der Licht-Auslaßöffnung 13 ist
in Fig. 3 näher erläutert. Fig. 3 greift von diesem Nuten-Paar
eine Aufnahmenut 21b heraus, die ihrerseits aus zwei
langgestreckten Führungen 49, 59 besteht, die in B-Achsrichtung
eine unterschiedliche Tiefe aufweisen. Die Führung 59 ist zur
Aufnahme einer Glasplatte 50 vorgesehen, die dünnere Führung 49
ist zur Aufnahme einer metallischen Abdeckplatte 40 vorgesehen.
Die Führung 49 mündet in einen Kanal 69, der bezüglich der
Führung 49 hinterschnitten ist und sich in Richtung der zuvor
erwähnten dickeren Führung 59 erstreckt. Die Breite in
Hauptachs-Richtung A der beiden Nut-Führungen 49, 59 ist
unterschiedlich gewählt, so daß die in Nebenachs-Richtung B
dünnere Führung in Hauptachs-Richtung A breiter ist.
Fig. 4 veranschaulicht das von stirnseitig gesteuerte
Einschieben von abwechselnd einer metallischen
Abdeckplatte 40, 41 und einer durchlässigen
Glas-Abdeckplatte 50, 51. Jeweils im Bereich der Glas-Abdeckplatte
sind Abstandshalter 60a, 60b in Form von Stäben vorgesehen, die
an den Kanal 69 des Aufnahmenuten-Profils angepaßt sind. Sie
definieren im Bereich der Glasabdeckung 50, 51 den Abstand der
metallischen Platten 41, 40, um eine definierte Länge der
wirksamen Lichtauslaßöffnung 13 zu erhalten. In diesem Bereich
ist auch die Lampe in den anderen Nuten 25a, 25b per Platte
einschiebend befestigt, die oben als weiteres Nuten-Paar erwähnt
wurden.
Die Glasplatte 50 und die metallische Abdeckplatte 40 sind in
zwei unterschiedlichen Ebenen angeordnet, gleichwohl sind diese
beiden Platten unmittelbar berührend benachbart, wobei die
Glasplatte 50 über zwei Haltenocken 70a, 70b, die an den
Stirnenden der metallischen Platten etwa mittig und in
L-Richtung leicht eingerückt von der Kante ausgeformt sind,
gelagert ist, so daß sie in Längsachsen-Richtung L nicht
verrutschen kann, während die einzelnen Elemente der Fig. 4 von
stirnseitig nacheinander in das Profil der Fig. 1 eingeschoben
werden.
Nicht bildlich dargestellt ist das Einschieben der Leucht
mittel-Halteplatten in die anderen Nuten 25a, 25b, die nahe der
Rückenwand der Leuchte (dem Zylindersegment 11) angeordnet sind.
Sie haben einen Abstand in Hauptachsen-Richtung, der etwas
geringer ist als der Abstand der zuvor detailliert umschriebenen
Aufnahmenuten für die Glas/Metall-Abdeckungen der Licht-Aus
laßöffnung 13, der Abstand der Haltenuten für die
Leuchtmittel-Platten ist aber dennoch erheblich gegenüber dem
Abstand der Einzelnuten 15a, 15b des T-Nutbereichs 15 im
Zenit 11z.
Die Leuchtmittel-Platten-Haltenuten 25a, 25b sind über innere
Wände 20a, 20b mit den Abdeckungs-Aufnahmenuten 21a, 21b
verbunden.
Die Verbindungswände 20a, 20b haben einen wesentlichen Abschnitt,
der senkrecht zur Mittel ebene M verläuft und der von den
Glas/Metall-Aufnahmenuten 21a, 21b ausgeht.
Im Bereich nahe der Aufnahmenuten 25a, 25b für die Leucht
mittel-Halteplatte verläuft die Wand 20a, 20b geneigt in Richtung einer
Linie, die parallel zur Zenitlinie 11z aber außerhalb des
Lampengehäuses liegt.
An den so gebildeten Knicklinien der Wände 20a, 20b können
weitere langgestreckte Nuten angeordnet sein, die auch als
T-Nuten jeweils ausgebildet werden können. Dadurch ergibt sich
die zusätzliche Möglichkeit, stirnseitige Verbindungen im
Lampeninneren vorzunehmen, durch Einschieben von kurzen
Stangenstücken an den Stoßstellen der einzelnen Lampenprofile,
die in den Nuten 26a, 26b geführt und durch Schrauben (in
A-Richtung) dort klemmend befestigt werden können. Letztere
Nuten 26a, 26b, die einer Verbindung auf Zug dienen, können an
den oben erwähnten Knicklinien der Wände 20a, 20b angeordnet
sein.
Zusätzliche langgestreckte Nuten können in den beidseitigen
Kammern angesiedelt sein, die zwischen den jeweiligen Wänden 20a
bzw. 20b und den Randlinien 10a, 10b gemäß Fig. 1 verlaufen.
Diese langgestreckten Nuten sind jeweils zum Kammerinneren
geöffnet.
Die noch nicht näher umschriebenen, aber oben schon erwähnten
hinterschnittenen Nuten 16a, 16b in den Randlinien 10a, 10b dienen
dem Einschieben von Haltestücken, an denen Geräte, wie
Bohrmaschinen oder andere Objekte, abhängend befestigt werden
können, und dabei zusätzlich in Längsrichtung (Achse L) noch
verschoben werden können.
Werden solche abhängende Objekte nicht benötigt, können in die
hinterschnittenen Randlinien-Nuten 16a, 16b Abdeckprofile aus
Kunststoff eingesteckt oder eingeschoben werden, die im
wesentlichen dreieckförmige Gestalt haben und das flachovale
Lampengehäuse in den Randlinien optisch verschönernd abdecken.
Die Anbringung der oben beschriebenen flachovalen Lampenprofile
ist vielseitig möglich. Sie können an Hängevorrichtungen, die in
die T-Nut 15 mit einem entsprechenden T-Gegenstück eingreifen,
von der Decke abhängend befestigt werden. Die Profile können
auch an der Wand oder an der Decke mit Abstandshaltern flächiger
Natur angebracht werden. Solche Abstandshalter haben zum
Beispiel eine Winkelform, wobei der kürze Schenkel an der Wand
oder an der Decke befestigt wird und der längere Schenkel im
wesentlichen senkrecht von der Decke oder der Wand absteht. Das
Ende des längeren Schenkels hat eine der Hälfte der flachovalen
Form angepaßte Abrundung, so daß er bündig mit der flachovalen
Wand abschließt, die von der Decke oder von der Wand nach unten
oder innen (zum Rauminneren) weist. Auf diese Weise sind die
Stirnflächen der langgestreckten Profile sicher und formschön
abgedeckt und es entstehen keine scharfen zusätzlichen Kanten,
bei gleichzeitiger sicherer und sehr stabiler Befestigung.
Sowohl die abhängende Befestigung als auch die Befestigung mit
den Anbringungswinkeln ermöglicht eine von Sichtseite schrauben
lose Gestalt des flachovalen Lampengehäuses. Von vorderseitig
oder rückseitig sind keinerlei Schrauben zu erkennen, allenfalls
können von der Seite und von innen Schrauben erkannt werden, die
zum Befestigen mehrerer aneinandergereihter Lampenprofile durch
Einstecken entsprechender Verbindungsstücke in die langgestreck
tun Nuten im Bereich des Stoßes der Einzelsegmente verwendbar
sind; diese Schrauben stören aber das äußere Gesamtbild in
keinster Weise und sind an sich vollständig verborgen.
Schraubenlos im Sinne der oben erläuterten Montageweise soll
also nicht bedeuten, daß die Aufhängung ohne jede Schraube
auskommt, sie kommt vielmehr mit einem Minimum dieser
Montagemittel aus und sichert gleichzeitig zu, daß der äußere
Anschein durch diese Art der Befestigungsmittel nicht
beeinträchtigt wird.
In Fig. 6 ist eine Dreiecksplatte 80 dargestellt, von der in
Längsrichtung L (senkrecht zur Papierebene) eine Vielzahl
hintereinander angeordnet sein können. Zwischen jeweils zwei
dieser Platten 80 ist jeweils eine Lampe L1 bzw. L2 (usw.)
angebracht, wie sie zuvor (Fig. 1) umschrieben ist. Der Abstand
der dreieckförmigen Halteplatten 80 kann mehrere Meter betragen,
gegenüber einer Breite von 10 oder 20 cm der Lampe L1 bzw. L2.
An einer Ecke 81 der dreieckförmigen Platte 80 kann eine
Abhängung 85 in Form eines Seiles oder eines Stabes angeordnet
sein.
Jeweils eine Leuchte ist aus der Vertikalen, die durch die
Abhängung 85 definiert wird und der Mittel senkrechten der
Kante 81 zur gegenüberliegenden Seite des Dreiecks entspricht,
verschwenkt sein um einen Winkel α, der zwischen 10 und 30°
beträgt. Der maximale Winkel α ist definiert als halber Winkel
des Eckenwinkels 81 der dreieckförmigen Platte 80.
Bei gleichseitiger Ausbildung der Platte 80 beträgt dieser
Winkel 60°, so daß der Schwenkbereich der Lampe L1 zwischen 0
und 30° beträgt.
Die in Längsrichtung L zur Lampe L1 nächst-folgende Lampe L2 ist
in einer Richtung α′ verschwenkt, die gegenüber der
Mittel senkrechten der Ecke 81 auf die gegenüberliegende Seite 82
der dreieckförmigen Platte 80 anders gerichtet ist, als der
zuvor umschriebene Schwenkwinkel α. Die Leuchten im so
gebildeten Lichtband sind auf diese Weise abwechselnd (+30°,
-30°, +30°, etc.) gegenüber der Mittelsenkrechten der Ecke 81 auf
die Seite 82 nach außen verschwenkt und erlauben so die
Ausbildung einer Leuchtenzeile aus einer Vielzahl von
strangprofilierten Lampen, um eine indirekte Beleuchtung l1, l2
zu ermöglichen, die einen Betrachter nicht blendet. Eine Wahl
α = α′ ist eine Möglichkeit.
Abhängig vom Anbringungsort der Abhängung 85 können die
gegeneinander orientierten Winkel α und α′ auch unterschiedlich
gewählt sein, z. B. wenn die Abhängung 85 nahe bei einer Wand
angeordnet ist und die Lampe L2 eine indirekte
Wandbeleuchtung l2 ermöglichen soll, während die Lampe L1 (und
die jeweils übernächste im gleichen Winkel verschwenkte Lampe)
eine indirekte Deckenbeleuchtung l1 bewirken soll.
Claims (20)
1. Profiliertes Lampengehäuse mit im wesentlichen flachovalem
Querschnitt und erheblicher durchgehender Länge (Achse L),
erhältlich durch Strangpressen oder Strangziehen,
insbesondere aus einer Aluminium-Vorform.
2. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 1, bei dem die
flachovale Form aus zwei gegensinnig gekrümmten
Zylindersegmenten (12a, 12b, 11a, 11b) besteht, wobei der
Radius (R) der Zylinder sehr groß ist gegenüber dem - den
Ausschnitt aus dem Zylinder definierenden - Se
kantenabschnitt (h/2) des Zylindersegments und wobei die
Enden der beiden Zylindersegmente (11a, 11b; 12a, 12b) zwei
durchgehende Randlinien bilden, definiert durch durchgehend
spitz zulaufende Zylinderabschnitte, zwischen welchen
Randlinien eine Verbindungsebene als Mittelebene (M) des
profilierten Lampengehäuses definiert ist.
3. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem die Mittelebene (M) zum Zenit (11z, 12z)
des jeweiligen Zylindersegments (11a, 11b; 12a, 12b) den
Abstand hat (h/2), den der Sekantenabschnitt in
Radialrichtung (R) definiert.
4. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem das eine Zylindersegment (12a, 12b, 12z)
eine Ausnehmung (13) aufweist, die etwa rechteckig
ausgebildet ist und von Stirnseite zu Stirnseite in
Längsachsen-Richtung (Achse L) des profilierten
Lampengehäuses reicht, welche Ausnehmung (13) als
Lichtöffnung des profilierten Lampengehäuses vorgesehen ist.
5. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 4, bei dem die
Ausnehmung (13) eine Breite (b) hat, die in Hauptachsen-Rich
tung (A) etwa 1/3 bis 2/3 des Abstandes der Randlinien
(10a, 10b) beträgt, welche Randlinien die Breite in
Hauptachsen-Richtung (Achse A) des Lampengehäuses
definieren.
6. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem im Zenit (11z) des einen
Zylindersegments (11; 11a, 11b) eine T-Nut (15) verläuft, in
die eine Flachschiene stirnseitig zumindest ein Stück weit
einschiebbar ist, um zwei profilierte Lampengehäuse an der
jeweiligen Stirnseite verwindungssteif zu verbinden.
7. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem in den Randlinien (10a, 10b) vorzugsweise
hinterschnittenen Nuten (16a, 16b) verlaufen, die zur
Halterung abhängender Objekte oder als Aufnahme für
randseitige Kunststoffblenden vorgesehen sind, welche
Blenden im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt haben
und in Längsrichtung (Achse L) eingeschoben oder in
Hauptachsen-Richtung (Achse A) eingesteckt oder geklemmt
werden.
8. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem senkrecht zu der Mittelebene (M) zwischen
den beiden Randlinien (10a, 10b) zwei beabstandete
Wände (20a, 20b) vorgesehen sind, die die beiden
Zylindersegmente (11a, 11b; 12a, 12b) verbinden.
9. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 8, bei dem die
Wände (20a, 20b) über einen Bereich parallel verlaufen, der
länger ist, als die Hälfte des Abstandes von Zenit (11z) zu
Zenit (12z) der beiden Zylindersegmente (11, 12).
10. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 8 oder 9, bei dem
die Innenwände (20a, 20b) im parallelen Bereich so
beabstandet sind, daß sie unmittelbar neben der
rechteckförmigen Öffnung (13) an dem einen
Zylindersegment (12a, 12b) enden.
11. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der Ansprüche 8
bis 10, bei dem im Bereich der (ersten) Wandmündungen zu dem
einen Zylindersegment (12, 12a, 12b) von Stirnseite zu
Stirnseite (Achse L) durchgehende Aufnahmenuten (21a, 21b)
vorgesehen sind, in die in Längsrichtung metallische
Abdeckplatten (40, 41) und Glas-Abdeckplatten (50, 51)
einschiebbar sind.
12. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 11, bei dem die
Aufnahmenuten (21a, 21b) übereinanderliegend in der
Nebenachs-Richtung (Achse B) zwei verschieden breite
(Achse A) rechteckige Führungen (59, 49) haben, für
abwechselnd eingeschobene und in zwei Ebenen direkt
übereinanderliegende Glasplatte (50, 51) und
Metallabdeckung (40, 41).
13. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 12, bei dem die
breitere der Führungen (49) in einen an ihrem Ende
angeordneten hinterschnittenen Kanal (69) mündet, in den
eine Abstandsstange (60a, 60b) einschiebbar ist.
14. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 13, bei dem der
Kanal (69) im wesentlichen zylindrisch ist und einen
Durchmesser aufweist, der größer als die Höhe in Nebenachs-Rich
tung (Achse B) der in Hauptachsen-Richtung (Achse A)
breiteren Führung (49) ist und tangential in den äußeren
Abschnitt der Führung (49) überleitet.
15. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten
Ansprüche, bei dem an (zweiten) Mündungslinien der
Innenwände (20a, 20b) zum anderen
Zylinderabschnitt (11a, 11b), der der Öffnung (13) im ersten
Zylinderabschnitt (12a, 12b) gegenüber liegt, in Längsachsen-Rich
tung (Achse L) von Stirnseite zu Stirnseite durchgehende
Nuten (25a, 25b) verlaufen, in die Halteplatten für daran
vormontierte Leuchtmittel (Halogen, HQI, Leuchtstofflampe,
Glühlampe) einschiebbar sind.
16. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 15, bei dem der
Abstand der Leuchtmittel-Haltenuten (25a, 25b) in
Hauptachsen-Richtung (Achse A) erheblich ist, insbesondere
zwischen 1/3 und 2/3 des Abstandes der Randlinien (10a, 10b)
beträgt.
17. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 15 oder 16, bei dem
die oder mehrere in die Haltenuten (25a, 25b) eingeschobene
Leuchtmittel-Platte(n) zwischen sich und dem
Zylindersegment-Abschnitt vom Zenit (11z) zu den beiden
Mündungslinien (25a, 25b) einen von Stirnseite zu Stirnseite
durchgehenden Schacht bildet, durch den Kabel, Leitungen und
sonstige Verbindungen, insbesondere diejenigen für die
Leuchtmittel auf der eingeschobenen Platte, verdeckt
verlaufen können.
18. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der Ansprüche 15 bis
17, bei dem die Wände (20a, 20b) zu den zweiten
Mündungslinien hin über einen kurzen Abschnitt aufeinander
zugeneigt verlaufen, ausgehend von den in Nebenachs-Richtung
(Achse B) deutlich längeren parallelen Abschnitten der
Wände (20a, 20b).
19. Profilierte Leuchtenzeile aus mehreren profilierten
Lampengehäusen (L1, L2) nach einem der erwähnten Ansprüche,
gekennzeichnet durch vertikal ausgerichtete dreieckförmige
Platten (80), an denen die mehreren profilierten Lampen
horizontal ausgerichtet aufgereiht angeordnet sind, wobei
die aufgereihten Lampengehäuse (L1, L2) abwechselnd gegen die
Mittelsenkrechte aus der oberen Ecke zur Gegenseite (82)
bzw. zur von den oberen Ecken (81) der dreieckförmigen
Platten (80) gebildeten Linie um einen geringen positiven
bzw. negativen Winkel (α, α′), insbesondere zwischen ±10° und
±30° verschwenkt sind.
20. Leuchtenzeile nach Anspruch 19, aufgehängt (85) an zumindest
zwei der dreieckförmigen Platten (80).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19617800A DE19617800A1 (de) | 1996-04-18 | 1996-05-03 | Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607065U DE29607065U1 (de) | 1996-04-18 | 1996-04-18 | Strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
| DE19617800A DE19617800A1 (de) | 1996-04-18 | 1996-05-03 | Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19617800A1 true DE19617800A1 (de) | 1997-11-13 |
Family
ID=8022779
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607065U Expired - Lifetime DE29607065U1 (de) | 1996-04-18 | 1996-04-18 | Strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
| DE19617800A Withdrawn DE19617800A1 (de) | 1996-04-18 | 1996-05-03 | Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607065U Expired - Lifetime DE29607065U1 (de) | 1996-04-18 | 1996-04-18 | Strangprofiliertes Leuchtengehäuse |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (2) | DE29607065U1 (de) |
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| DE29607065U1 (de) | 1996-08-08 |
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