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DE19617800A1 - Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse - Google Patents

Schraubenloses strangprofiliertes Leuchtengehäuse

Info

Publication number
DE19617800A1
DE19617800A1 DE19617800A DE19617800A DE19617800A1 DE 19617800 A1 DE19617800 A1 DE 19617800A1 DE 19617800 A DE19617800 A DE 19617800A DE 19617800 A DE19617800 A DE 19617800A DE 19617800 A1 DE19617800 A1 DE 19617800A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lamp housing
profiled
housing according
cylinder
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19617800A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter M Miller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MITRONIC P MILLER GmbH
Original Assignee
MITRONIC P MILLER GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8022779&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19617800(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by MITRONIC P MILLER GmbH filed Critical MITRONIC P MILLER GmbH
Priority to DE19617800A priority Critical patent/DE19617800A1/de
Publication of DE19617800A1 publication Critical patent/DE19617800A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V15/00Protecting lighting devices from damage
    • F21V15/01Housings, e.g. material or assembling of housing parts
    • F21V15/013Housings, e.g. material or assembling of housing parts the housing being an extrusion
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21CMANUFACTURE OF METAL SHEETS, WIRE, RODS, TUBES, PROFILES OR LIKE SEMI-MANUFACTURED PRODUCTS OTHERWISE THAN BY ROLLING; AUXILIARY OPERATIONS USED IN CONNECTION WITH METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL
    • B21C23/00Extruding metal; Impact extrusion
    • B21C23/02Making uncoated products
    • B21C23/04Making uncoated products by direct extrusion
    • B21C23/14Making other products
    • B21C23/142Making profiles
    • B21C23/145Interlocking profiles
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21S2/00Systems of lighting devices, not provided for in main groups F21S4/00 - F21S10/00 or F21S19/00, e.g. of modular construction
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Lampengehäuse, das zur Aufnahme von beliebigen Leuchtmitteln, wie Halogenlampen, HQI-Lampen, Leuchtstofflampen, Glühlampen, geeignet ist und sowohl variabel bei der Aufhängung und der zu bewirkenden Beleuchtung (direkt, indirekt, flutend, linienförmig) sein soll. Gleichwohl soll das Leuchtengehäuse leicht zu montieren und in der Herstellung preisgünstig sein (Problemstellung der Erfindung).
Die Erfindung löst diese Problemstellung durch ein Lampengehäuse, das durch Strangpressen oder Strangziehen erhältlich ist (Anspruch 1). Bevorzugt wird eine Aluminium-Vor­ form, aus der durch Strangpressen oder Strangziehen das profilierte Lampengehäuse entsteht.
Wählt man ein solches profiliertes Lampengehäuse, so ist in Strangpreß- oder Strangzugrichtung (Achse L des Lampengehäuses) eine erhebliche Länge erreichbar, die ein Vielfaches der Breite und Tiefe in Haupt- und Nebenachsen-Richtung (Achsen A und B) des in seinem Querschnitt im wesentlichen flachovalen Lampengehäuses beträgt. Eine erhebliche Länge gegenüber der Breite und der Tiefe der Lampe (Achsen A und B) bezeichnet im Sinne der Erfindung ein Lampengehäuse, das über mehrere Meter durchgehend als Profil ausgebildet ist, ohne daß Verbindungstechniken in Längsrichtung erforderlich wären. Diese erhebliche Länge bedeutet aber nicht, daß die Lampen gemäß der Erfindung immer in dieser Länge montiert werden müssen, sie können ohne weiteres auf kürzere Längen zugeschnitten werden, sie können sogar mit einem Winkel von < 90° (bspw. 45° oder 30°) zugeschnitten werden, um Lichtzeilen zu bilden, die "über Eck" durchgehend verlaufen, wobei die Ecke nicht zwingend 90° betragen muß, sondern jeden Winkel zwischen 180° und 0° ermöglichen kann. Das profilierte Lampengehäuse ermöglicht eine Montage einer Leuchtenzeile, die nach Art eines Bilderrahmens mit auf Gehrung geschnittenen Knickbereichen oder Eckbereichen zusammengefügt werden kann und so eine leichte Montage bei beliebiger Ausgestaltung erreicht.
Die flachovale Ausgestaltung betrifft die Haupt- und die Nebenachse A und B (die Höhe/Tiefe und die Breite der Lampe), wobei die ovale Gestalt noch erkennbar ist, die Lampe in Hauptachsen-Richtung aber vielfach breiter ist, als sie in Nebenachsen-Richtung tief ist. Konstruktiv ist die flachovale Ausgestaltung als die Zusammenlegung von zwei gegensinnig gekrümmten Zylinder-Segmenten vorstellbar, welche Zylinder einen Radius R haben, der sehr groß gegenüber dem Sekantenabschnitt des Zylinders ist, der das Zylindersegment bildet (Anspruch 2). Die flachovale Ausgestaltung bedeutet im Sinne der Erfindung aber nicht, daß zwingend Zylindersegmente die flachovale Form bilden müssen, Teile oder Abschnitte der gegeneinander gelegten Zylindersegmente (Fig. 5) können auch im wesentlichen als Ebene ausgestaltet werden, sofern der Gesamteindruck einer flachovalen Gestalt nicht verlassen wird.
Eines der Zylindersegmente kann eine Ausnehmung haben, die rechteckförmige Gestalt hat (Anspruch 4). Sie dient der Öffnung für den Lichtauslaß. Der gegenüberliegende Bereich des anderen Zylindersegments ist nicht geöffnet und bildet die Rück(en)wand des profilierten Lampengehäuses. An ihr kann ein verdeckt verlaufender Kabelkanal (Schacht) ausgebildet werden, der nach Einschieben von Halteplatten in dort verlaufenden Aufnahmenuten zwischen der erwähnten Rückwand und der Innenseite der eingeschobenen Platte gebildet wird (Anspruch 17). Das Einschieben der Leuchtmittel-Halteplatten geschieht von stirnseitig und führt dazu, daß das Leuchtmittel in Längsrichtung der Achse L an einer beliebigen Stelle des langgestreckten Profils plaziert werden kann. Zwischen den die Leuchtmittel haltenden Einschubplatten können Blindplatten plaziert werden, die zum völligen Abdecken des Schachtes führen.
Im randseitigen Bereich der Licht-Öffnung sind Aufnahmenuten vorgesehen, um die Klarsicht-Abdeckung der Lampe im Bereich des Lichtauslasses zu erreichen (Anspruch 11). Diese Aufnahmenuten verlaufen ebenfalls durchgehend von Stirnseite zu Stirnseite des langgestreckten Profils und erlauben bin Einschieben der Klarsicht-Abdeckung und der metallischen Zwischenbleche zwischen einzelnen Klarsicht-Abschnitten, wobei die Klarsicht-Abschnitte direkt unter den Leuchtmitteln an den ebenfalls eingeschobenen Leuchtmittel-Halteplatten zu liegen kommen und wobei im Zwischenbereich, wo zuvor die Blindplatten erwähnt wurden, die metallischen (undurchsichtigen) Abdeckungen zu liegen kommen.
Die Abdeckungen der durchgehenden Licht-Auslaßöffnung sind in besonderer Weise eingeschoben und fixiert (Anspruch 12 bis 14). Dabei sind die Glas-Abdeckungen und die metallischen Abdeckungen in zwei Ebenen übereinander und in Längsrichtung L versetzt zueinander fixiert. Die metallische Abdeckung und die Glas-Abdeckung haben dazu in Hauptachsen-Richtung A unterschiedliche Breite, demgemäß haben auch die Aufnahmenuten eine unterschiedliche Breite in dieser Richtung (Anspruch 12).
Die breitere der Aufnahmenuten mündet beidseitig der Licht-Auslaßöffnung in einen durchgehenden Kanal, der bezüglich dieser Aufnahmenut eine Hinterschneidung bildet, um dort in Längsrichtung L Abstandsstabstücke einschieben zu können, die zwischen jeweils zwei metallischen Abdeckungen und neben der Klarsicht-Abdeckung zu liegen kommen (Anspruch 13), die zwischen den metallischen Abdeckungen liegt.
Mit den Abstandshaltern in den hinterschnittenen Seitenkanälen ist es möglich, die undurchsichtigen Abdeckungen genau im Abstand zu positionieren, auch wenn sie in Längsrichtung nacheinander eingeschoben werden. In den so genau definierten Abstand werden die Glasplatten auf einer anderen Ebene über den metallischen Abdeckplatten plaziert, sie können in Längsachsen-Rich­ tung an beiden Enden durch eine rastend nachgebene Erhöhung zusätzlich fixiert sein, so daß sie zusammen mit den metallischen Abdeckplatten und den Abstandshaltern in Längsrichtung L eingeschoben werden können.
Die oben beschriebene Fixierung und Bestimmung des genauen Abstandes der durchsichtigen Bereiche und der abgedeckten Bereich der Lampe erlaubt es, die gesamte Abdeckung von stirnseitig her zu steuern und von stirnseitig her vollständig einzuschieben. Trotz des leichten Montierens und der vereinfachten Montage ist es möglich, die Lichtauslässe genau zu definieren und zu plazieren.
Zur Aufhängung der profilierten Lampe kann eine T-förmig hinterschnittene Nut auf der Seite der eingeschobenen Lampenplatte nach auswärts gerichtet angeordnet sein (Anspruch 6), in die schienen- oder blockförmige Halteelemente ebenfalls von stirnseitig eingeschoben werden, an denen Haltestangen oder Halteseile befestigt werden.
Eine bevorzugte Anbringung der profilierten Leuchten arbeitet ohne die T-förmigen Abhängenuten (Anspruch 19). Dabei werden Dreiecksplatten verwendet, die an den Stirnseiten der mehreren aufgereihten Lampengehäuse angebracht werden. Die Lampengehäuse werden dabei um die eine Ecke der dreieckförmigen Platte abwechselnd um einen geringen positiven bzw. negativen Winkel verdreht, so daß eine langgestreckte Leuchtenzeile entsteht, bei der die Leuchtrichtung abwechselnd in zwei definierbare Richtungen verläuft. Durch das Verschwenken der einzelnen Lampengehäuse wird verhindert, daß die Lampen blenden, weil sie so in einem vordefinierten geringen Winkel zur Decke, an der die dreieckförmigen Platten abgehängt werden können, verschwenkbar sind und der direkte Blick in das Leuchtmittel im Lampengehäuse von einem auf den Boden stehenden Betrachter vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele erläutert und ergänzt.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des profilierten Lampengehäuses mit mehreren in Längsrichtung verlaufenden Nuten 25a, 25b, 21a, 21b, 16a, 16b, 15, 15a, 15b, 26a, 26b die unterschiedliche Aufgaben haben.
Ein Ausschnitt ist in Fig. 1 kreisförmig markiert, er ist in der Fig. 3 vergrößert dargestellt.
Fig. 2 definiert drei Achsrichtungen A, B und L, wobei die Längsrichtung mit der Achse L definiert wird, in der die langgestreckte Profilierung des Lampengehäuses und alle langgestreckten Nuten verlaufen. Die Achsen A und B bilden Hauptachse und Nebenachse eines in Nebenachs-Richtung komprimierten Ovals. Die Nebenachs-Rich­ tung wird im folgenden auch oft als Lampentiefe oder Lampenhöhe bezeichnet, während die Hauptachs-Rich­ tung als Lampenbreite oder Breitenrichtung umschrieben ist.
Fig. 3 ist die aus Fig. 1 ersichtliche Vergrößerung des Randbereichs 21b der Licht-Auslaßöffnung 13, in den Glasplatten 50 und undurchsichtige (meist metallische) Platten 40 von stirnseitig eingeschoben gehalten werden.
Fig. 4 ist eine Aufsicht von unten auf die Licht-Auslaßöffnung 13, mit denjenigen Elementen, die in der Fig. 3 in Stirnansicht erkennbar sind.
Fig. 5 ist eine konstruktive Veranschaulichung zum flachovalen Gehäuse, das sich aus zwei Zylindersegmenten 11, 12 zusammensetzt, die jeweils eine Sekanten-Höhe h/2 gegenüber einer Mittelebene M haben. Der Radius R der Zylindersegmente ist schematisch dargestellt, der zugehörige Mittelpunkt x, y der Zylinder ist weit außerhalb des durch die beiden Zylindersegmente 11, 12 gebildeten Lampengehäuses.
Fig. 6 ist eine Stirnansicht einer Lampenzeile, in der dreieckigen Abdeckplatten 80 gegeneinander in der Neigungsrichtung α, α′ abwechselnd gekippte Lampengehäuse L1, L2 zu einer durchgehenden Beleuchtungszeile verbunden werden.
In Fig. 1 ist ein kurzer Abschnitt eines langgestreckten Gehäuseprofils aus zwei Zylindersegmenten 11, 12 dargestellt. Die als im Querschnitt flachovale Form des Gehäuseprofils bezeichnete Konstruktion ist schematisch in der Fig. 5 ersichtlich. Die dort gegeneinander gestellten Zylindersegmente 11, 12 definieren die Oberseite (Zylindersegment 11) und die Unterseite oder Licht-Auslaßseite 12 des Lampengehäuses. Letztere Licht-Auslaßseite (Zylindersegment 12) hat eine von Stirnseite zu Stirnseite verlaufende Licht-Auslaßöffnung 13, die sowohl nach unten (direkte Beleuchtung), zur Seite als auch nach oben (indirekte Beleuchtung) gerichtet werden kann. Die globale Orientierung des langgestreckten Profils der Fig. 1, mit einer schematischen Konstruktion der Fig. 5 ist in der Fig. 2 ersichtlich, dort wird eine Längsachse L definiert, die von Stirnseite zu Stirnseite des langgestreckten Profils verläuft, eine Hauptachsen-Richtung A, die in Breitenrichtung des Lampenprofils verläuft und eine Nebenachse B, die in Tiefen- oder Dicken-Rich­ tung des Lampenprofils verläuft. Diese drei Achsen werden im folgenden als Bezug für die Begriffe Höhe, Breite, Tiefe und Länge verwendet, weil die Lampe in beliebige Richtungen aufhängbar, abhängbar und fixierbar ist, um eine direkte oder eine indirekte Wand- oder Deckenbeleuchtung zu erreichen. Dadurch ist es nicht möglich, Begriffe wie oben, unten, rechts und links zur Erläuterung des Profils zu verwenden, vielmehr soll ein gehäuseorientiertes Koordinatensystem mit einem Schwerpunkt S herangezogen werden, der der Schnittpunkt der erwähnten Achsen A, B und L ist.
Die beiden Zylindersegmente 11, 12 haben je einen Zenit 11z, 12z, die einen Abstand definieren, der doppelt so hoch ist, wie die jeweilige Zylindersegment-Höhe h/2. Die spitz zulaufenden Randbereiche 12a, 11a bzw. 12b, 11b, jeweils ausgehend vom Zenit 12z bzw. 11z führen zu Randlinien 10a, 10b, die die -Begrenzung des Lampengehäuses in Hauptachsen-Richtung definieren. Hierdurch wird die Breite des Lampengehäuses als Abstand zwischen den Randlinien 10a, 10b festgelegt, während die Tiefe oder Höhe des Gehäuses in Nebenachs-Richtung B durch den Wert h definiert ist. In Längsrichtung L erstreckt sich das Lampengehäuse so, daß an allen Querschnitten der Längsrichtung L ein gleiches Querschnittsprofil vorliegt, was Folge des Strangziehprozesses bzw. Strangungsprozesses des beispielhaften Aluminiumprofils ist.
Die zur Konstruktion der Zylindersegmente 11, 12 dienenden Radien R gehen von Mittelpunkten x, y aus, die weit außerhalb des Lampengehäuses liegen. Senkrecht zu der Verbindungslinie zwischen den Zylinder-Mittelpunkten x, y verläuft eine Mittelebene M, die die beiden Randlinien 10a, 10b verbindet. Der größte Abstand jedes Zylindersegments von dieser Mittelebene M definiert den Zenit 11z, 12z, der in Längsachsen-Richtung L jeweils eine Zenitlinie ist.
In einer dieser Zenitlinien 11z (in der Rückwand des Gehäuses, die die Lichtauslaß-Öffnung nicht trägt) ist eine T-förmige Aufnahmenut 15 vorgesehen, an der die Lampe verwindungssteif an ihren Stirnseiten durch Einschieben eines Flachstangen-Stücks zu einer über die Länge des Lampenprofils hinausgehenden Gesamtlänge verwindungssteif verbunden werden kann. An diesem eingeschobenen Flachschienenstück können auch Abhängevorrichtungen angeordnet sein, die das Aufhängen eines aus vielen Lampenprofilen aneinander gereihten Lichtbandes ermöglichen.
Die andere Zenitlinie 12z ist im fertigen Lampengehäuse nicht vorhanden, da sie in der Ausnehmung 13 für das Licht liegt. Diese Ausnehmung 13 liegt gegenüber der zuvor erwähnten Zenitlinie 11z und hat randseitig, an den inneren Enden der verbleibenden Zylindersegmente 12a, 12b Aufnahmenuten 21a, 21b, die in der Fig. 3 näher erläutert werden.
Ausgehend von den Aufnahmenuten 21b, 21a verlaufen senkrecht zur Mittelebene M Innenwände 20a, 20b, die in ihrem oberen Bereich auf ein kurzes Stück konisch abgewinkelt zu ebenfalls langgestreckten Aufnahmenuten 25a, 25b verlaufen, die im deutlichen Abstand von der erwähnten T-Nut 15 im Rückwand-Zenit 11z verlaufen. Die letzteren Aufnahmenuten 25a, 25b dienen der Halterung von Leuchtmittel-Befestigungsplatten, die in Längsachsen-Richtung L in die Nuten 25a, 25b von stirnseitig eingeschoben werden. An den Stellen, wo die Leuchtmittel in Längsachsen-Richtung L des langgestreckten Profils zu liegen kommen, sind in der Aufnahmeöffnung 13 lichtdurchlässige Abdeckplatten, insbesondere Glasplatten 50 vorgesehen. An den Stellen, wo keine Leuchtmittel zu liegen kommen, da die Leuchtmittel-Platten in den Profilen mit einem vorbestimmten Abstand plaziert werden können, werden in den erwähnten Aufnahmenuten 21a, 21b undurchsichtige Abdeckbleche 40, insbesondere aus dünnem Aluminiumblech plaziert.
Weitere langgestreckte nach außen zeigende Nuten 16a, 16b sind in den spitz zulaufenden Randzonen der Zylindersegmente vorgesehen. Diese Nuten 16a, 16b verlaufen in den Randlinien 10a, 10b, die die Begrenzung des Lampengehäuses in Hauptachsen-Richtung A definieren.
Die so beschriebenen mehreren jeweils langgestreckte durch das Lampengehäuse verlaufenden Aufnahmenuten-Paare charakterisieren das Lampenprofil und erlauben die vollständige Montage einer fertigen Lampe in vereinfachter und gleichzeitig vielseitig variierbarer Weise. Allein die T-förmigen Aufnahmenut 15 scheint keine zwei beabstandete Nuten auf beiden Seiten der Nebenachse B zu haben, dennoch sind an der Fig. 1 zwei hinterschnittene Nuten 15a, 15b zu erkennen, die ein Nuten-Paar bilden und gemeinsam zur hinterschnittenen Halterung eines Flachprofiles zu Verbindungszwecken und Aufhängezwecken des Lampenprofils dienen. Diesseits und jenseits der Nebenachse B sind also eine gleiche Anzahl von langgestreckt durchgehend verlaufenden Nuten vorgesehen, die jeweils ein (mehr oder weniger beabstandetes) Nuten-Paar bilden.
Das Nuten-Paar 21a, 21b am Rande der Licht-Auslaßöffnung 13 ist in Fig. 3 näher erläutert. Fig. 3 greift von diesem Nuten-Paar eine Aufnahmenut 21b heraus, die ihrerseits aus zwei langgestreckten Führungen 49, 59 besteht, die in B-Achsrichtung eine unterschiedliche Tiefe aufweisen. Die Führung 59 ist zur Aufnahme einer Glasplatte 50 vorgesehen, die dünnere Führung 49 ist zur Aufnahme einer metallischen Abdeckplatte 40 vorgesehen. Die Führung 49 mündet in einen Kanal 69, der bezüglich der Führung 49 hinterschnitten ist und sich in Richtung der zuvor erwähnten dickeren Führung 59 erstreckt. Die Breite in Hauptachs-Richtung A der beiden Nut-Führungen 49, 59 ist unterschiedlich gewählt, so daß die in Nebenachs-Richtung B dünnere Führung in Hauptachs-Richtung A breiter ist.
Fig. 4 veranschaulicht das von stirnseitig gesteuerte Einschieben von abwechselnd einer metallischen Abdeckplatte 40, 41 und einer durchlässigen Glas-Abdeckplatte 50, 51. Jeweils im Bereich der Glas-Abdeckplatte sind Abstandshalter 60a, 60b in Form von Stäben vorgesehen, die an den Kanal 69 des Aufnahmenuten-Profils angepaßt sind. Sie definieren im Bereich der Glasabdeckung 50, 51 den Abstand der metallischen Platten 41, 40, um eine definierte Länge der wirksamen Lichtauslaßöffnung 13 zu erhalten. In diesem Bereich ist auch die Lampe in den anderen Nuten 25a, 25b per Platte einschiebend befestigt, die oben als weiteres Nuten-Paar erwähnt wurden.
Die Glasplatte 50 und die metallische Abdeckplatte 40 sind in zwei unterschiedlichen Ebenen angeordnet, gleichwohl sind diese beiden Platten unmittelbar berührend benachbart, wobei die Glasplatte 50 über zwei Haltenocken 70a, 70b, die an den Stirnenden der metallischen Platten etwa mittig und in L-Richtung leicht eingerückt von der Kante ausgeformt sind, gelagert ist, so daß sie in Längsachsen-Richtung L nicht verrutschen kann, während die einzelnen Elemente der Fig. 4 von stirnseitig nacheinander in das Profil der Fig. 1 eingeschoben werden.
Nicht bildlich dargestellt ist das Einschieben der Leucht­ mittel-Halteplatten in die anderen Nuten 25a, 25b, die nahe der Rückenwand der Leuchte (dem Zylindersegment 11) angeordnet sind. Sie haben einen Abstand in Hauptachsen-Richtung, der etwas geringer ist als der Abstand der zuvor detailliert umschriebenen Aufnahmenuten für die Glas/Metall-Abdeckungen der Licht-Aus­ laßöffnung 13, der Abstand der Haltenuten für die Leuchtmittel-Platten ist aber dennoch erheblich gegenüber dem Abstand der Einzelnuten 15a, 15b des T-Nutbereichs 15 im Zenit 11z.
Die Leuchtmittel-Platten-Haltenuten 25a, 25b sind über innere Wände 20a, 20b mit den Abdeckungs-Aufnahmenuten 21a, 21b verbunden.
Die Verbindungswände 20a, 20b haben einen wesentlichen Abschnitt, der senkrecht zur Mittel ebene M verläuft und der von den Glas/Metall-Aufnahmenuten 21a, 21b ausgeht.
Im Bereich nahe der Aufnahmenuten 25a, 25b für die Leucht­ mittel-Halteplatte verläuft die Wand 20a, 20b geneigt in Richtung einer Linie, die parallel zur Zenitlinie 11z aber außerhalb des Lampengehäuses liegt.
An den so gebildeten Knicklinien der Wände 20a, 20b können weitere langgestreckte Nuten angeordnet sein, die auch als T-Nuten jeweils ausgebildet werden können. Dadurch ergibt sich die zusätzliche Möglichkeit, stirnseitige Verbindungen im Lampeninneren vorzunehmen, durch Einschieben von kurzen Stangenstücken an den Stoßstellen der einzelnen Lampenprofile, die in den Nuten 26a, 26b geführt und durch Schrauben (in A-Richtung) dort klemmend befestigt werden können. Letztere Nuten 26a, 26b, die einer Verbindung auf Zug dienen, können an den oben erwähnten Knicklinien der Wände 20a, 20b angeordnet sein.
Zusätzliche langgestreckte Nuten können in den beidseitigen Kammern angesiedelt sein, die zwischen den jeweiligen Wänden 20a bzw. 20b und den Randlinien 10a, 10b gemäß Fig. 1 verlaufen. Diese langgestreckten Nuten sind jeweils zum Kammerinneren geöffnet.
Die noch nicht näher umschriebenen, aber oben schon erwähnten hinterschnittenen Nuten 16a, 16b in den Randlinien 10a, 10b dienen dem Einschieben von Haltestücken, an denen Geräte, wie Bohrmaschinen oder andere Objekte, abhängend befestigt werden können, und dabei zusätzlich in Längsrichtung (Achse L) noch verschoben werden können.
Werden solche abhängende Objekte nicht benötigt, können in die hinterschnittenen Randlinien-Nuten 16a, 16b Abdeckprofile aus Kunststoff eingesteckt oder eingeschoben werden, die im wesentlichen dreieckförmige Gestalt haben und das flachovale Lampengehäuse in den Randlinien optisch verschönernd abdecken.
Die Anbringung der oben beschriebenen flachovalen Lampenprofile ist vielseitig möglich. Sie können an Hängevorrichtungen, die in die T-Nut 15 mit einem entsprechenden T-Gegenstück eingreifen, von der Decke abhängend befestigt werden. Die Profile können auch an der Wand oder an der Decke mit Abstandshaltern flächiger Natur angebracht werden. Solche Abstandshalter haben zum Beispiel eine Winkelform, wobei der kürze Schenkel an der Wand oder an der Decke befestigt wird und der längere Schenkel im wesentlichen senkrecht von der Decke oder der Wand absteht. Das Ende des längeren Schenkels hat eine der Hälfte der flachovalen Form angepaßte Abrundung, so daß er bündig mit der flachovalen Wand abschließt, die von der Decke oder von der Wand nach unten oder innen (zum Rauminneren) weist. Auf diese Weise sind die Stirnflächen der langgestreckten Profile sicher und formschön abgedeckt und es entstehen keine scharfen zusätzlichen Kanten, bei gleichzeitiger sicherer und sehr stabiler Befestigung.
Sowohl die abhängende Befestigung als auch die Befestigung mit den Anbringungswinkeln ermöglicht eine von Sichtseite schrauben­ lose Gestalt des flachovalen Lampengehäuses. Von vorderseitig oder rückseitig sind keinerlei Schrauben zu erkennen, allenfalls können von der Seite und von innen Schrauben erkannt werden, die zum Befestigen mehrerer aneinandergereihter Lampenprofile durch Einstecken entsprechender Verbindungsstücke in die langgestreck­ tun Nuten im Bereich des Stoßes der Einzelsegmente verwendbar sind; diese Schrauben stören aber das äußere Gesamtbild in keinster Weise und sind an sich vollständig verborgen.
Schraubenlos im Sinne der oben erläuterten Montageweise soll also nicht bedeuten, daß die Aufhängung ohne jede Schraube auskommt, sie kommt vielmehr mit einem Minimum dieser Montagemittel aus und sichert gleichzeitig zu, daß der äußere Anschein durch diese Art der Befestigungsmittel nicht beeinträchtigt wird.
In Fig. 6 ist eine Dreiecksplatte 80 dargestellt, von der in Längsrichtung L (senkrecht zur Papierebene) eine Vielzahl hintereinander angeordnet sein können. Zwischen jeweils zwei dieser Platten 80 ist jeweils eine Lampe L1 bzw. L2 (usw.) angebracht, wie sie zuvor (Fig. 1) umschrieben ist. Der Abstand der dreieckförmigen Halteplatten 80 kann mehrere Meter betragen, gegenüber einer Breite von 10 oder 20 cm der Lampe L1 bzw. L2. An einer Ecke 81 der dreieckförmigen Platte 80 kann eine Abhängung 85 in Form eines Seiles oder eines Stabes angeordnet sein.
Jeweils eine Leuchte ist aus der Vertikalen, die durch die Abhängung 85 definiert wird und der Mittel senkrechten der Kante 81 zur gegenüberliegenden Seite des Dreiecks entspricht, verschwenkt sein um einen Winkel α, der zwischen 10 und 30° beträgt. Der maximale Winkel α ist definiert als halber Winkel des Eckenwinkels 81 der dreieckförmigen Platte 80.
Bei gleichseitiger Ausbildung der Platte 80 beträgt dieser Winkel 60°, so daß der Schwenkbereich der Lampe L1 zwischen 0 und 30° beträgt.
Die in Längsrichtung L zur Lampe L1 nächst-folgende Lampe L2 ist in einer Richtung α′ verschwenkt, die gegenüber der Mittel senkrechten der Ecke 81 auf die gegenüberliegende Seite 82 der dreieckförmigen Platte 80 anders gerichtet ist, als der zuvor umschriebene Schwenkwinkel α. Die Leuchten im so gebildeten Lichtband sind auf diese Weise abwechselnd (+30°, -30°, +30°, etc.) gegenüber der Mittelsenkrechten der Ecke 81 auf die Seite 82 nach außen verschwenkt und erlauben so die Ausbildung einer Leuchtenzeile aus einer Vielzahl von strangprofilierten Lampen, um eine indirekte Beleuchtung l1, l2 zu ermöglichen, die einen Betrachter nicht blendet. Eine Wahl α = α′ ist eine Möglichkeit.
Abhängig vom Anbringungsort der Abhängung 85 können die gegeneinander orientierten Winkel α und α′ auch unterschiedlich gewählt sein, z. B. wenn die Abhängung 85 nahe bei einer Wand angeordnet ist und die Lampe L2 eine indirekte Wandbeleuchtung l2 ermöglichen soll, während die Lampe L1 (und die jeweils übernächste im gleichen Winkel verschwenkte Lampe) eine indirekte Deckenbeleuchtung l1 bewirken soll.

Claims (20)

1. Profiliertes Lampengehäuse mit im wesentlichen flachovalem Querschnitt und erheblicher durchgehender Länge (Achse L), erhältlich durch Strangpressen oder Strangziehen, insbesondere aus einer Aluminium-Vorform.
2. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 1, bei dem die flachovale Form aus zwei gegensinnig gekrümmten Zylindersegmenten (12a, 12b, 11a, 11b) besteht, wobei der Radius (R) der Zylinder sehr groß ist gegenüber dem - den Ausschnitt aus dem Zylinder definierenden - Se­ kantenabschnitt (h/2) des Zylindersegments und wobei die Enden der beiden Zylindersegmente (11a, 11b; 12a, 12b) zwei durchgehende Randlinien bilden, definiert durch durchgehend spitz zulaufende Zylinderabschnitte, zwischen welchen Randlinien eine Verbindungsebene als Mittelebene (M) des profilierten Lampengehäuses definiert ist.
3. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem die Mittelebene (M) zum Zenit (11z, 12z) des jeweiligen Zylindersegments (11a, 11b; 12a, 12b) den Abstand hat (h/2), den der Sekantenabschnitt in Radialrichtung (R) definiert.
4. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem das eine Zylindersegment (12a, 12b, 12z) eine Ausnehmung (13) aufweist, die etwa rechteckig ausgebildet ist und von Stirnseite zu Stirnseite in Längsachsen-Richtung (Achse L) des profilierten Lampengehäuses reicht, welche Ausnehmung (13) als Lichtöffnung des profilierten Lampengehäuses vorgesehen ist.
5. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 4, bei dem die Ausnehmung (13) eine Breite (b) hat, die in Hauptachsen-Rich­ tung (A) etwa 1/3 bis 2/3 des Abstandes der Randlinien (10a, 10b) beträgt, welche Randlinien die Breite in Hauptachsen-Richtung (Achse A) des Lampengehäuses definieren.
6. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem im Zenit (11z) des einen Zylindersegments (11; 11a, 11b) eine T-Nut (15) verläuft, in die eine Flachschiene stirnseitig zumindest ein Stück weit einschiebbar ist, um zwei profilierte Lampengehäuse an der jeweiligen Stirnseite verwindungssteif zu verbinden.
7. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem in den Randlinien (10a, 10b) vorzugsweise hinterschnittenen Nuten (16a, 16b) verlaufen, die zur Halterung abhängender Objekte oder als Aufnahme für randseitige Kunststoffblenden vorgesehen sind, welche Blenden im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt haben und in Längsrichtung (Achse L) eingeschoben oder in Hauptachsen-Richtung (Achse A) eingesteckt oder geklemmt werden.
8. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem senkrecht zu der Mittelebene (M) zwischen den beiden Randlinien (10a, 10b) zwei beabstandete Wände (20a, 20b) vorgesehen sind, die die beiden Zylindersegmente (11a, 11b; 12a, 12b) verbinden.
9. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 8, bei dem die Wände (20a, 20b) über einen Bereich parallel verlaufen, der länger ist, als die Hälfte des Abstandes von Zenit (11z) zu Zenit (12z) der beiden Zylindersegmente (11, 12).
10. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 8 oder 9, bei dem die Innenwände (20a, 20b) im parallelen Bereich so beabstandet sind, daß sie unmittelbar neben der rechteckförmigen Öffnung (13) an dem einen Zylindersegment (12a, 12b) enden.
11. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem im Bereich der (ersten) Wandmündungen zu dem einen Zylindersegment (12, 12a, 12b) von Stirnseite zu Stirnseite (Achse L) durchgehende Aufnahmenuten (21a, 21b) vorgesehen sind, in die in Längsrichtung metallische Abdeckplatten (40, 41) und Glas-Abdeckplatten (50, 51) einschiebbar sind.
12. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 11, bei dem die Aufnahmenuten (21a, 21b) übereinanderliegend in der Nebenachs-Richtung (Achse B) zwei verschieden breite (Achse A) rechteckige Führungen (59, 49) haben, für abwechselnd eingeschobene und in zwei Ebenen direkt übereinanderliegende Glasplatte (50, 51) und Metallabdeckung (40, 41).
13. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 12, bei dem die breitere der Führungen (49) in einen an ihrem Ende angeordneten hinterschnittenen Kanal (69) mündet, in den eine Abstandsstange (60a, 60b) einschiebbar ist.
14. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 13, bei dem der Kanal (69) im wesentlichen zylindrisch ist und einen Durchmesser aufweist, der größer als die Höhe in Nebenachs-Rich­ tung (Achse B) der in Hauptachsen-Richtung (Achse A) breiteren Führung (49) ist und tangential in den äußeren Abschnitt der Führung (49) überleitet.
15. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der erwähnten Ansprüche, bei dem an (zweiten) Mündungslinien der Innenwände (20a, 20b) zum anderen Zylinderabschnitt (11a, 11b), der der Öffnung (13) im ersten Zylinderabschnitt (12a, 12b) gegenüber liegt, in Längsachsen-Rich­ tung (Achse L) von Stirnseite zu Stirnseite durchgehende Nuten (25a, 25b) verlaufen, in die Halteplatten für daran vormontierte Leuchtmittel (Halogen, HQI, Leuchtstofflampe, Glühlampe) einschiebbar sind.
16. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 15, bei dem der Abstand der Leuchtmittel-Haltenuten (25a, 25b) in Hauptachsen-Richtung (Achse A) erheblich ist, insbesondere zwischen 1/3 und 2/3 des Abstandes der Randlinien (10a, 10b) beträgt.
17. Profiliertes Lampengehäuse nach Anspruch 15 oder 16, bei dem die oder mehrere in die Haltenuten (25a, 25b) eingeschobene Leuchtmittel-Platte(n) zwischen sich und dem Zylindersegment-Abschnitt vom Zenit (11z) zu den beiden Mündungslinien (25a, 25b) einen von Stirnseite zu Stirnseite durchgehenden Schacht bildet, durch den Kabel, Leitungen und sonstige Verbindungen, insbesondere diejenigen für die Leuchtmittel auf der eingeschobenen Platte, verdeckt verlaufen können.
18. Profiliertes Lampengehäuse nach einem der Ansprüche 15 bis 17, bei dem die Wände (20a, 20b) zu den zweiten Mündungslinien hin über einen kurzen Abschnitt aufeinander zugeneigt verlaufen, ausgehend von den in Nebenachs-Richtung (Achse B) deutlich längeren parallelen Abschnitten der Wände (20a, 20b).
19. Profilierte Leuchtenzeile aus mehreren profilierten Lampengehäusen (L1, L2) nach einem der erwähnten Ansprüche, gekennzeichnet durch vertikal ausgerichtete dreieckförmige Platten (80), an denen die mehreren profilierten Lampen horizontal ausgerichtet aufgereiht angeordnet sind, wobei die aufgereihten Lampengehäuse (L1, L2) abwechselnd gegen die Mittelsenkrechte aus der oberen Ecke zur Gegenseite (82) bzw. zur von den oberen Ecken (81) der dreieckförmigen Platten (80) gebildeten Linie um einen geringen positiven bzw. negativen Winkel (α, α′), insbesondere zwischen ±10° und ±30° verschwenkt sind.
20. Leuchtenzeile nach Anspruch 19, aufgehängt (85) an zumindest zwei der dreieckförmigen Platten (80).
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