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Die
Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, 13,16, 17, 19, 21, 22 oder 24.
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Es
ist der Zweck einer Leuchte, einen Raum in ihrer Abstrahlrichtung
zu bestrahlen. Dabei können je
nach Art des Raumes oder seiner Einrichtung unterschiedlich positionierte
oder unterschiedlich große Bestrahlungszonen
gewünscht
sein.
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Diesbezüglich sind
Leuchten bekannt, die jeweils eine z. B. langgestreckte Lichtquelle
und einen langgestreckten Reflektor in einem Gehäuse aufweisen, wobei der Reflektor
auf einer Seite eine besonders geformte Reflektorzone aufweist,
um das Licht in besonderer Weise einseitig zu reflektieren und dabei
umzulenken.
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Es
ist im übrigen
bekannt, eine z. B. langgestreckte Abstrahlöffnung durch eine Scheibe zu
verschließen.
Es ist der Zweck der Scheibe, einen Schutz für den Innenraum des Gehäuses und
die Lichtquelle zu gewährleisten,
z.B. vor Verschmutzung und Spritzwasser.
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Eine
Leuchte der eingangs angegebenen Art ist in der
DE 201 07 384 U1 beschrieben,
Diese vorbekannte Leuchte weist ein langgestrecktes Gehäuse mit
einem Längsschlitz
auf, der durch eine vorgesetzte Zylinderlinse als Sichtfenster ausgebildet
ist, wobei im Gehäuse
eine stabförmige
Lichtquelle angeordnet ist, der auf ihrer dem Sichtfenster abgewandten
Seite ein Reflektor zugeordnet ist. Die vorgeordnete Zylinderlinse
führt zwar
zu einer leichten Entblendung, jedoch ist diese Entblendung unzureichend.
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Es
ist zur Entblendung von Leuchten bekannt, der Lichtquelle der Leuchte
in der Abstrahlrichtung Rasterelemente vorzusetzen, die die Leuchte bezüglich eines
flachen Blickwinkels, wie er sich bei einer Deckenleuchte bei normaler
Blickrichtung einer Person ergibt, entblendet. Die Rasterelemente
können
sich quer zur Längsrichtung
der Leuchte oder in der Längsrichtung.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Leuchte der eingangs
angegebenen Art die Entblendung zu verbessern, insbesondere bei
Gewährleistung
einer raumsparenden oder kompakten Konstruktion.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
sind am Lichteintritt und/oder Lichtaustritt des Lichtleitelements
Lichtlenkmittel zum Entblenden des Lichts angeordnet. Hierdurch
wird eine zumindest in der Abstrahlrichtung der Leuchte kleine Konstruktion
erreicht, weil sich die Lenkmittel am Lichtleitelement befinden
und deshalb in einem geringen Abstand bezüglich der Lichtquelle angeordnet
sind, was eine niedrige und kompakte Konstruktion ermöglicht.
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Da
die Lichtlenkmittel am Lichteintritt und/oder Lichtaustritt des
Lichtleiters angeordnet sind, kann das Lichtleitelement eine Tragfunktion
für die
Lichtlenkmittel erfüllen,
so dass es keiner weiteren Tragelemente für die Lichtlenkmittel bedarf.
Dabei läßt sich
die Tragfunktion besonders einfach erfüllen, wenn die Lichtlenkmittel
an der Oberfläche
des Lichtleitelements anliegen, wodurch bereits eine Stützfunktion
gegeben ist.
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Eine
besonders kleine Konstruktion wird erreicht, wenn die Lichtlenkmittel
und/oder die Lichtquelle einer Krümmungsverringerung eines wenigstens
abschnittsweise gerundeten Lichtleitelements oder in einer Abflachung
des Lichtleitelements angeordnet sind.
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Die
Lichtlenkmittel können
durch eine besondere Oberflächenstruktur
am Lichtleitelement und/oder einem z. B. plattenförmigen Lichtlenkelement
ausgebildet sein. Dabei kann die Oberflächenstruktur durch Schlitze
oder Vorsprünge
ausgebildet sein, die vorzugsweise quer zur Längsrichtung des Lichtleitelements
angeordnet sind, um eine Längsentblendung
zu erhalten.
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Es
ist im Rahmen der Erfindung auch möglich, die Lichtlenkmittel
durch vorzugsweise quer zur Längsrichtung
des Lichtleitelements verlaufende und einen seitlichen Abstand voneinander
aufweisende Stäbe
mit reflektierenden Seitenwänden
auszubilden.
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Bei
Leuchten besteht grundsätzlich
die Forderung nach einer niedrigen Konstruktion, um zum einen die
Leuchte selbst so gering wie möglich
in Erscheinung treten zu lassen und zum anderen die Leuchte auch
in Räumen
anordnen zu können,
die klein sind oder einen großen
Freiraum haben sollen.
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Der
Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde eine Leuchte der
im Oberbegriff des Anspruchs 13 angegebenen Art so auszugestalten,
daß eine
kleine oder kompakte Konstruktion erreicht wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
nach Anspruch 13 weist das Lichtleitelement an seiner der Lichtquelle
zugewandten und/oder abgewandten Seite einen Umfangsabschnitt mit
einer Krümmungsverringerung
oder einer Abflachung auf. Hierdurch wird die sich längs der
Abstrahlrichtung erstreckende Querschnittsabmessung des Lichtleitelements
und somit auch die entsprechende Abmessung der Leuchte insgesamt
verringert, wodurch die angestrebte niedrige Bauhöhe erreicht
wird.
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Ein
weiterer Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht darin,
daß im
Freiraum der Krümmungsverringerung
oder Abflachung Elemente der Leuchte, wie z. B. die Lichtquelle
und/oder Entblendungsmittel angeordnet werden können, wodurch die Konstruktion
der Leuchte weiter verkleinert werden kann. Durch die Krümmungsverringerung oder
Abflachung läßt sich
außerdem
Material für
das Lichtleitelement einsparen und das Gewicht der Leuchte vermindern.
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Das
erfindungsgemäße Lichtleitelement
ist ein sich vorzugsweise gerade erstreckendes längliches und stabförmiges Element,
dessen Querschnittsfläche
von mindestens zwei nicht-parallelen oder mindestens einer gekrümmten Seite
oder Seiten begrenzt ist. Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße Lichtleitelement
einen runden, insbesondere kreisrunden Querschnitt auf.
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Der
Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der
im Oberbegriff des Anspruchs 16, 17, 19, 21 oder 22 angegebenen
Arten die Lichtabstrahlung zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 16, 17, 19, 21 oder
22 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
nach Anspruch 16 ist die Lichtquelle in der Umfangsrichtung des
Lichtleitelements bewegbar und in der jeweiligen Bewegungsstellung
positionierbar. Hierdurch läßt sich
die Hauptabstrahlrichtung der Leuchte in wahlweise seitliche Richtungen
verstellen und einstellen, so dass bestimmte Bereich des zu bestrahlenden
Raumes in besonderer Weise bestrahlt werden können. Wenn die Leuchte ein
lichtbündelndes
Lichtleitelement aufweist, läßt sich
jeweils ein bestimmter Bereich des zu beleuchtenden Raumes in besonderer
Weise intensiv beleuchten. Es ist somit möglich, die Leuchte so einzustellen,
daß eine
wahlweise Raumzone besonders intensiv beleuchtet werden kann.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird auch durch die Merkmale des Anspruchs 17
gelöst.
Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
sind die Reflektor- und/oder Lichtbegrenzungsmittel in der Umfangsrichtung
des Lichtleitelements bewegbar und in der jeweiligen Bewegungsstellung
positionierbar. Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Lichtquelle
in ihrer Position verbleiben, wobei jedoch die Reflektor- und/oder
Lichtbegrenzungsmittel in der Umfangsrichtung bewegbar und wahlweise
positionierbar sind, wobei die reflektierte Hauptabstrahlrichtung
in der Umfangsrichtung verstellt und eingestellt werden kann.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird auch durch die Merkmale des Anspruchs 19
gelöst.
Bei dieser erfindungsgemäßen Leuchte
begrenzen die Reflektor- und/oder Lichtbegrenzungsmittel mit einander
gegenüberliegenden
Längsrändern eine
Lichtbegrenzungsöffnung,
wobei die einander gegenüberliegenden
Längsränder der
Reflektor- und/oder Lichtbegrenzungsmittel das in der Lichtbegrenzungsöffnung angeordnete
Lichtleitelement umgreifen, wobei die Breite der Lichtbegrenzungsöffnung verstellbar
und einstellbar ist. Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung läßt sich
die zu beleuchtende Zone des Raumes wahlweise verbreitern und verringern.
Folglich eignet sich auch diese Ausgestaltung dazu, die Leuchte
so einzustellen, daß bestimmte
Abstrahlbereiche eingestellt werden können.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird auch durch die Merkmale des Anspruchs 21
gelöst.
Bei dieser erfindungsgemäßen Leuchte
ist der Abstand zwischen dem Lichtleitelement einerseits und der
Lichtquelle und/oder dem Reflektor- und/oder Lichtbegrenzungsmitteln
andererseits veränderlich.
Eine solche wahlweise Veränderung
führt aufgrund
der Abstandsvergrößerung oder
-verkleinerung zu einer Veränderung der
Beleuchtungszone im zu beleuchtenden Raum. Somit ist auch bei dieser
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
wenigstens die Größe der zu
beleuchtenden Zone des Raumes wahlweise einstellbar.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird auch durch die Merkmale des Anspruchs 22
gelöst.
Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
sind die Reflektor- und/oder Lichtbegrenzungsmittel zur der Lichtquelle zugewandten
Seite hin offen. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich
für eine
direkt und indirekte Beleuchtung eines Raumes, wobei das durch das
Lichtleitelement hindurchgestrahlte Licht für die direkte Beleuchtung des
Raumes dient und das von der Lichtquelle zur dem Lichtleitelement
abgewandten Seite hin abgestrahlte Licht oder das von den Reflektormitteln
zu der dem Lichtleitelement abgewandten Seite hin zur indirekten
Beleuchtung des Raumes dient.
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Bei
einer Leuchte der eingangs angegebenen Art bedarf es einer Halterung
für das
Lichtleitelement, um es bezüglich
einem Gehäuse
und/oder einem Reflektor und/oder einem Lichtbegrenzungsmittel in
der gewünschten
Position zu halten. Es ist bekannt, solche Haltemittel durch zusätzliche
Leisten zu bilden, die am Gehäuse
der Leuchte befestigt sind und das Lichtleitelement seitlich untergreifen,
siehe z. B.
2 von
DE 201 07 384 U1 .
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Der
Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, bei einer Leuchte
der im Oberbegriff des Anspruchs 24 angegebenen Art die Halterung
für das Lichtleitelement
zu verbessern. Diesbezüglich
wird insbesondere eine einfache und kostengünstig herstellbare sowie einfach
und handhabungsfreundlich montierbare Konstruktion angestrebt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 24 gelöst.
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Der
Erfindung liegt diesbezüglich
die Erkenntnis zugrunde, dass beim Zusammenbau der Leuchte der vorliegenden
Art die Montage des Lichtleitelementes nicht darauf beschränkt ist,
daß es
entgegengesetzt der Abstrahlrichtung eingebaut wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
nach Anspruch 24 begrenzen die Gehäusemittel und/oder Reflektormittel
und/oder Lichtbegrenzungsmittel mit einander gegenüberliegenden
Längsrändern eine Lichtbegrenzungsöffnung,
wobei die Längsränder das
in der Lichtbegrenzungsöffnung
angeordnete Lichtleitelement formschlüssig hintergreifen. Bei dieser
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist eine formschlüssige
Halterung für
das Lichtleitelement in die Konstruktion der Gehäusemittel und/oder der Reflektormittel
und/oder der Lichtbegrenzungsmittel integriert, wobei zusätzliche
Halteleisten einschließlich deren
Befestigungsmittel entfallen und deshalb nicht hergestellt, bereitgestellt
und montiert werden müssen.
Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind
somit die Haltemittel für
das Lichtleitelement durch eine besondere Form der Gehäusemittel und/oder
Reflektormittel und/oder Lichtbegrenzungsmittel gebildet und somit
einteilig mit diesen verbunden. Dabei können die bezüglich einer
vertikalen Längsmittelachse
auf beiden Seiten des Lichtleitelements angeordneten Gehäusemittel
und/oder Reflektormittel und/oder Lichtbegrenzungsmittel bezüglich der
vertikalen Längsmittelebene
ebenfalls einteilig oder zweiteilig ausgebildet sein.
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Die
Montage des Lichtleitelements kann z. B. durch axiales Einschieben
zwischen die Längsränder erfolgen.
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Für eine vorbeschriebene
formschlüssige Halterung
des Lichtleitelements eignet sich insbesondere eine solche Form
des Lichtleitelements, bei der das Lichtleitelement auf beiden Seiten
konvex gerundete Seitenflächen
aufweist. Bei einer solchen Ausgestaltung hintergreifen die Längsränder der
Gehäusemittel
und/oder Reflektormittel und/oder Lichtbegrenzungsmittel den Äquator des
Lichtleitelements, in dessen Bereich die seitlichen Rundungen vorhanden
sind. Bei einem Hintergriff dieser Rundungen läßt sich in einfacher Weise
eine Klemm-Halterung dadurch verwirklichen, daß die Längsränder das Lichtleitelement zwischen
sich klemmen. Diese Klemmwirkung läßt sich bei einer Deckenleuchte
z. B. durch das Eigengewicht des Lichtleitelements verwirklichen.
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Diese
erfindungsgemäße Ausgestaltung führt auch
zu einer niedrigen und kompakten Konstruktion für die Leuchte.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
ist vorzugsweise ein Lichtleitelement vorgesehen, das die Querschnittsform
und -größe eines
kompakten Stabes aufweist, wobei es sich – in der Längsrichtung gesehen – für eine wenigstens
zweiseitige oder dreiseitige Abstrahlung eignet. Dabei ist das Lichtleitelement
nicht nur stabil und selbsttragend, wobei es auch eine kompakte
Querschnittsform der Leuchte ermöglicht,
sondern es eignet sich auch zur Beeinflussung, insbesondere Bündelung
des abgestrahlten Lichts. Dabei ist es möglich, das Lichtleitelement so
auszugestalten, dass seine Lichtabstrahlung über wenigstens einen Umfangsabschnitt
seiner Umfangslänge
ungleichmäßig und
dabei auch gezielt ungleichmäßig gestaltet
werden kann.
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Es
ist dabei besonders vorteilhaft, das Lichtleitelement wenigstens
in seinem Abstrahlbereich mit einer runden, insbesondere kreisrunden
Mantelfläche
auszubilden. Bei dieser Ausgestaltung ist das Lichtleitelement nicht
nur besonders kompakt ausgebildet, sondern es lässt sich auch eine Linsenwirkung erreichen,
die eine gezielte Lichtdichte des abgestrahlten Lichts auf einen
bestimmten Umfangslängenabschnitt
ermöglicht.
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Nachfolgend
werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und vereinfachten Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Leuchte
mit einem langgestreckten Lichtleitelement im Querschnitt und mit
einem zugehörigen
Schaubild, dass die Lichtstärkeverteilung
des abgestrahlten Lichts zeigt;
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2 eine
entsprechende Leuchte ohne das Lichtleitelement und ebenfalls mit
einem Schaubild, dass die Lichtstärkeverteilung verdeutlicht;
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3 eine
Leuchte im Querschnitt mit einem zugehörigen Schaubild in abgewandelter
Ausgestaltung;
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4 eine
erfindungsgemäße Leuchte
mit einem zugehörigen
Schaubild in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
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5 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
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6 die
Leuchte gemäß 5 im
vertikalen Querschnitt;
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7 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
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8 die
Leuchte gemäß 7 im
vertikalen Querschnitt;
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9 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung im vertikalen Schnitt;
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10 die
Leuchte nach 9 in einer anderen Einstellung;
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11 die
Leuchte nach 9 in einer anderen Einstellung;
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12 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
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13 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
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14 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung im vertikalen Querschnitt;
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15 eine
erfindungsgemäße Leuchte
in weiter abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
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16 eine
erfindungsgemäße Leuchte
im vertikalen Querschnitt in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
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17 ein
die Lichtstärkeverteilung
verdeutlichendes Schaubild der Leuchte gemäß 16.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen
sind gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Von
der in 1 in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichneten
Leuchte sind nur die Hauptteile dargestellt, nämlich eine Lichtquelle 2,
ein die Lichtquelle 2 bis auf eine Seite umgebender Reflektor 3 und
ein Lichtleitelement 4 in Form eines Lichtleitstabes, der an
der offenen Seite des Reflektors 3 angeordnet ist und diese
verschließt.
Alle drei vorgenannten Bauteile 2 bis 4 sind von
langgestreckter Bauform, wobei es sich bei der Lichtquelle 2 z.
B. um eine Röhre,
insbesondere eine Leuchtstoffröhre,
bei dem Reflektor 3 um ein dünnwandiges Profil, insbesondere
U-förmigen
Querschnitts, und beim Lichtleitelement 4 um ein Stangenelement
kompakter Querschnittsform handelt, dessen Querschnittsfläche von
mindestens zwei nicht-parallelen Seiten oder mindestens einer gekrümmten Seite
begrenzt ist. Das Lichtleitelement 4 besteht aus transparentem
Material, z.B. Glas oder Kunststoff, nsbesondere PMMA, und ist glasklar.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
ist ein im Querschnitt im wesentlichen rundes, insbesondere kreisrundes,
und somit zylindrisches Lichtleitelement vorgesehen, vorzugsweise
in der Form eines Vollstabes. Aufgrund der Stabform bündelt das
Lichtleitelement 4 das quer durchstrahlte Licht ähnlich einer
Linse, wobei sich auf beiden Seiten einer vertikalen Längsmittelebene 1a vertiefte
Lichtzonenabschnitte Za der Lichtzone Z ergeben, wie es das unterhalb
der 1 dargestellte Schaubild der Lichtstärkenverteilung
zeigt. Dagegen hat eine solche Leuchte ohne dem Lichtleitelement
eine symmetrische Zone der Lichtstärkenverteilung wie es 2 zeigt.
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Der
Reflektor 3 hat die Querschnittsform eines auf dem Kopf
stehenden U, z.B. in fünfeckiger Form.
Seine unteren Längsseitenränder 3b begrenzen
eine Reflektor-Öffnung 3a länglicher
und vorzugsweise rechteckiger Form. Die Breite b der Öffnung 3a bzw.
der Abstand der Längsseitenränder 3b voneinander
ist kleiner als die zugehörige
Querschnittsabmessung des Lichtleitelements 4, z. B. dessen Durchmesser.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 3 ist die Lichtquelle 2 ggf. mit dem
andeutungsweise dargestellten Reflektor 3 zu wenigstens
einer Seite hin, vorzugsweise nach beiden Seiten, und somit in die Umfangsrichtung
des Lichtleitelements 4, bewegbar bzw. schwenkbar und in
der jeweils eingestellten Stellung positionierbar. Hierzu kann eine
andeutungsweise dargestellte Führung 5 dienen,
in die die Lichtquelle 2 und ggf. auch der Reflektor 3 mit
einem nicht dargstellten Führungselement
einfassen bzw. daran gehalten sind. Wie das Schaubild der 3 zeigt,
kann durch diese Verstellbarkeit wenigstens auf einer Seite der
zugehörige
seitliche vertiefte Zonenbereich Za seitlich verlagert werden. Diese Leuchte 1 eignet
sich somit dazu, wahlweise seitliche Bereiche des zu beleuchtenden
Raumes besonders stärker
auszuleuchten.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 4 lässt sich
die Breite b der Reflektoröffnung 3a bzw.
der Abstand der Längsseitenränder 3b voneinander
verstellen und wahlweise vergrößern oder
verkleinern. Zu diesem Zweck sind die längs gerichteten Seitenwände 3c seitlich
verstellbar, z.B. um deren obere Längsränder 3d schwenkbar
und in der jeweiligen Schwenkstellung positionierbar. Bei dieser
Ausgestaltung verändert
sich bei einem runden Lichtleitelement 4 je nach dem vorhandenen
Abstand b der unteren Längsränder 3b der
Seitenwände 3c auch
der Abstand zwischen der Lichtquelle 2 und dem Lichtleitelement 4.
Das Schaubild zeigt eine breite Lichtzone Z bei einer breiten Reflektoröffnung 3a sowie
eine mittlere und schmale Lichtzone Z bei entsprechend schmaler
Einstellung. Die Tiefe der Lichtzone Z nimmt mit zunehmender Breite
der Reflektoröffnung 3a ab.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 5 sind die Lichtquelle 2, der Reflektor 3 und
das Lichtleitelement 4 eine Bauteilgruppe einer Anbauleuchte.
Wie es 6 zeigt, kann zusätzlich eine längliche
Haube 8 in der Form eines auf dem Kopf stehenden U vorgesehen
sein, die von oben auf den Reflektor 3 und teilweise auch
auf das Lichtleitelement 4 aufgesteckt ist, wobei die Seitenwände 8a der
Haube 8 den Reflektor 3 nach unten überragen
können
und am Umfang des Lichtleitelements 4 anliegen können, z.B.
im Bereich des Äquators 9 des
Lichtleitelements 4. Eine solche Haube 8 bildet
in den seitlichen Bereichen, in denen sie die Längsseitenränder 3b des Reflektors 3 überragt,
ein Lichtbegrenzungsmittel. Sie kann auch bei den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen vorgesehen
sein.
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Bei
dieser Ausgestaltung können
die Bauteile 2, 3 oder auch 8 in der
Umfangsrichtung des Lichtleitelements 4 bewegbar und wahlweise
positionierbar sein. Es kann aber auch die gesamte Baugruppe 2, 3, 4 und
ggf. 8 um die Längsmittelachse 4a schwenkbar
und positionierbar sein. Dabei kann das Lichtleitelement 4 zwischen
zwei endseitigen Stirnwänden 1b ggf.
schwenkbar gelagert sein, die von einer Leuchtenbasis 1c bzw.
Gehäuse
abstehen.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 7 und 8 sind die Lichtquelle 2 und/oder
der Reflektor 3 ebenfalls entweder auf dem Lichtleitelement 4 in
dessen Umfangsrichtung hin und her bewegbar bzw. um dessen Längsmittelachse 4a ggf.
mit dem Lichtleitelement 4 hin und her schwenkbar und in
der jeweiligen Schwenkstellung positionierbar. Diese Leuchte 1 ist
z.B. als eine so genannte Einbauleuchte ausgebildet, wobei sich
vom Bereich unter dem horizontalen Äquator 9 oder vom Äquator 9 auf
beiden Seiten zwei Reflektor- oder Gehäusewände 11, z. B. divergent nach
unten, seitwärts
erstrecken, z. B. bis in den Bereich des unteren Randes einer Einbauöffnung 12 in einer
Raumdecke 13. Diese Gehäusewände 11 sind z.
B. an der Raumdecke 13 befestigt. Beim Ausführungsbeispiel
erstrecken sich von den unteren Rändern der Gehäusewände 11 Gehäuseseitenwände 11a nach
oben, die Teile eines Gehäuses
sein können
und an der Innenwandung der Einbauöffnung 12 anliegen
und dadurch die Einbauleuchte 1 horizontal in der Einbauöffnung 12 positionieren
können.
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Wenn
die oberen Ränder 11b einen
horizontalen Abstand c voneinander aufweisen, der kleiner ist als
der Durchmesser d des Lichtleitelements 4, dann können diese
Ränder 11b ein
Lager 14 für
die aus der Lichtquelle 2, dem Reflektor 3 und
dem Lichtleitelement 4 bestehenden Bauteilgruppe 2, 3, 4 bilden,
wobei das Lichtleitelement 4 von oben im Sinne einer Steckfassung
in das einer längliche
und begrenzte Öffnung
bildende Lager 14 einsetzbar ist. Dabei bildet ein solches
Lager 14 zugleich ein Drehlager, in dem die Baugruppe 2, 3, 4 entweder
in einer bestimmten Drehposition einsetzbar oder hin und her drehbar
bzw. schwenkbar ist. Diese Ausgestaltung zeichnet sich durch eine
besonders einfache und kostengünstig
herstellbare Konstruktion aus. Wenn zwischen den eine zweite Öffnung seitlich
begrenzenden Längsrändern 11b der
Gehäusewände 11 und
den Längsrändern 3b des
Reflektors 3 ein Abstand vorhanden ist, kann diese Leuchte 1 als
Anbauleuchte auch Licht zur der Lichtquelle 2 zugewandten
Seite hin und somit indirektes Licht für eine indirekte Beleuchtung
abstrahlen.
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Eine
der vorbeschriebenen Ausgestaltung gemäß 4 ähnliche
Ausgestaltung zeigen die Ausführungsbeispiele
gemäß 9 bis 11,
bei der die Seitenwände 3b des
Reflektors 3 ebenfalls seitlich hin und her verstellbar,
z.B. schwenkbar und jeweils positionierbar ausgebildet sind. Durch
ein Aus- und Einschwenken lässt
sich die Breite b der Reflektoröffnung 3a vergrößern und
verkleinern, wobei der Abstand zwischen der Lichtquelle 2 und
dem Lichtleitelement 4 verringert bzw. vergrößert wird oder
konstant bleiben kann.
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Bei
dieser Ausgestaltung können
sich die Seitenwände 3b z.B.
dadurch seitlich nach außen
bewegen lassen, dass der Reflektor 3 und das Lichtleitelement 4 vertikal
zusammen gedrückt
werden. Durch diese Spannung werden die Seitenwände 3b an der geneigten
Mantelfläche
des Leitelements nach außen
verdrängt.
Bei dieser Ausgestaltung ist es vorteilhaft, die Seitenwände 3b durch
eine Federkraft vorzuspannen, die sie in ihre eine schmale Reflektoröffnung 3a begrenzende
Stellung zurückbewegt.
Bei dieser Ausgestaltung lässt
sich somit durch das Zusammendrücken
des Reflektors 3 und des Lichtleitelements 4 die
Seitenwände 3b spreizen
und bei einer Verringerung der Druckausübung aufgrund der elastischen
Rückstellkraft
wieder zurückbewegen.
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10 zeigt
die Seitenwände 3b der
Leuchte 1 in einer Mittelstellung und 11 zeigt
die Seitenwände 3b in
einer maximal gespreizten Stellung. Das Schaubild der 4,
das auch für
die Ausgestaltung gemäß 9 bis 11 gilt,
zeigt die Breite der zugehörigen
Lichtzonen Z mit den vertieften Lichtzonenbereichen Za, wobei die
breiteste Lichtzone Z durch die Einstellung gemäß 11 erreicht
wird.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
nach 1, 4 und 9 bis 11 können die
Lichtquelle 2 und der Reflektor 3 ebenfalls in
der Umfangsrichtung des Lichtleitelements 4 bewegbar gelagert
sein, insbesondere um die Längsmittelachse 4a des
Lichtleitelements 4 schwenkbar gelagert sein, um die seitliche
Ausleuchtung des Raumes zu beeinflussen.
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Die
Ausführungsbeispiele
nach 12 bis 14 und
ggf. auch das Ausführungsbeispiel
nach 15 weisen besondere Lichtlenkmittel am Lichteintritt
und/oder Lichtaustritt des Lichtleitelements 4 auf, um
das vom Lichtleitelement 4 abgestrahlte Licht zu entblenden.
Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Ausgestaltungen zur Längsentblendung.
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Eine
Entblendung lässt
sich durch eine besondere Oberflächenstruktur
am Lichtleitelement 4 und/oder an einem Lichtlenkelement 23,
z. B. in Form einer Schicht oder einer Scheibe oder Platte, erreichen,
wobei die Oberflächenstruktur,
die an der Einstrahlfläche
und/oder an der Abstrahlfläche
des Lichtleitelements 4 oder Lichtlenkelements 23 angeordnet
sein kann bzw. können.
Diese Oberflächenstruktur
kann z.B. durch Erhebungen in Form von Zapfen (insbesondere allseitige
Entblendung) oder Querrippen (insbesondere Längsentblendung) gebildet sein.
Solche Erhebungen bzw. Prismen dienen dazu, das in das Lichtleitelement 4 eingestrahlte
oder abgestrahlte Licht umzulenken, z. B. diffus abzustrahlen, und
zu entblenden.
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12 und
13 zeigen
beispielhaft unterschiedliche Oberflächenstrukturen
16,
17,
18 und
19,
die jeweils in Längsabschnitten
oder auf der gesamten Länge
des Lichtleitelements
4 angeordnet sein können. Es
kann sich z.B. um Oberflächenstrukturen
handeln, wie sie in den älteren
Patentanmeldungen gemäß
DE 199 23 225 A1 ,
DE 103 15 268 A1 oder
DE 10 2004 039 676.0 beschrieben sind, auf die im vollen Offenbarungs-
bzw. Beschreibungsumfang Bezug genommen wird.
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Die
Oberflächenstrukturen
können
z.B. der zugehörigen
Umfangsform des Lichtleitelements 4 folgend (s. 12 bis 15)
oder im Bereich einer Krümmungsverringerung 21 (s. 14)
oder Abflachung 22 (s. 12, 13 und 15)
angeordnet sein. Dabei kann die Breite des Reflektors 3 etwa
der Umfangslänge
der Krümmungsverringerung 21 oder Abflachung 22 entsprechen.
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Die 12 und 13 zeigen
in Längsabschnitten
des Lichtleitelements 4 verschiedene Entblendungsmittel,
die sich am Lichteintritt und/oder Lichtaustritt des Lichtleitelements 4 oder
des Lichtlenkelements 23 jeweils in Längsabschnitten oder im wesentlichen über die
gesamte Länges
des Lichtleitelements 4 erstrecken können.
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In 12 sind
zusätzliche
Lichtlenkelemente 23 aus lichtdurchlässigem Material vorgesehen, die
an die Oberfläche
des Lichtleitelements 4 angesetzt und befestigt sind, z.
B. im Bereich der Abflachung am Lichteintritt und/oder am Lichtaustritt
bzw. an der gekrümmten
Unterseite des Lichtleitelements 4, wie es 13 beispielhaft
zeigt. Wenn am Lichteintritt eine Abflachung 22 vorhanden
ist, sind die Lichtlenkelemente 23 ebene Scheiben oder
Platten und am Lichtaustritt entsprechend gekrümmte Schalen, die jeweils am
Lichtleitelement 4 befestigt sind, z. b. durch Kleben.
Beim in 12 links oben dargestellten
Ausführungsbeispiel
weist das Lichtlenkelement 23 an seiner dem Lichtleitelement 4 abgewandten
Lichteintrittsseite dreieckförmige
Einschlitzungen 23a auf, die bezüglich des Lichtleitelements 4 quer verlaufen
und einen in der Längsrichtung
des Lichtleitelements 4 gerichteten Abstand voneinander
aufweisen. Die Einschlitzungen 23a sind mit einer lichtundurchlässigen Masse
gefüllt
oder durch eine Maske abgedeckt.
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Bei
dem mittleren Ausführungsbeispiel
der 12 ist die Entblendungsstruktur an der dem Lichtleitelement 4 zugewandten
Lichtaustrittsseite des Lichtlenkelements 23 angeordnet.
Es kann sich um quer verlaufende Rippen 23b handeln, die
spitz z. B. spitz nach unten zulaufen und einen Winkel von etwa
120° einschließen.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 12 rechts
sind die Lichtlenkmittel bzw. ist das Lichtlenkelement 23 durch
Querstäbe 23c gebildet,
die z. B. einen spitz nach unten verlaufenden dreieckförmigen Querschnitt
aufweisen und deren Seitenflächen
reflektierend sind. Die Querstäbe
können
z. B. aus Metall bestehen und in einem Rahmen oder zwischen längs verlaufenden
Rahmenteilen angeordnet und gehalten oder positioniert sein.
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13 zeigt
die vorbeschriebenen Lichtlenkmittel nicht am Lichtlenkelement 23,
sondern integriert am Lichtleitelement 4. Sie können z.
B. in der Form von den Einschlitzungen 23a, Rippen 23b oder Querstäben 23c an
der Lichteintrittsseite und/oder Lichtaustrittsseite einer dünnen Kunststoffschicht 23d aus
lichtdurchlässigem
Material angeordnet sein, die am Lichteintritt und/oder Lichtaustritt
des Lichtleitelements 4 aufgebracht, z. B. auf der ebenen Fläche der
Abflachung 22 oder auf dem gekrümmten Oberflächenabschnitt
des Lichtleitelements 4 an dessen Lichtaustritt. Dies gilt
für alle
Varianten der Oberflächenstruktur 16, 17, 18 und 19.
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Wie
es 15 beispielhaft zeigt, kann bei allen Ausführungsbeispielen
die längliche
Lichtquelle 2 durch Leuchtdioden 24 gebildet sein,
die längsreihenförmig angeordnet
sind, z.B. an einer Trägerleiste 25,
die z. B. in einer Nut 25a versenkt angeordnet sein kann.
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Da
Leuchtdioden 24 eine in die Abstrahlrichtung gerichtete
und z.B. bündelförmige Abstrahlcharakteristik
haben, kann bei der Verwendung von Leuchtdioden 24 auf
einen Reflektor 3 verzichtet werden.
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Es
kann auch anstelle eines Reflektors 3 ein Abdeckmittel
bzw. Lichtbegrenzungsmittel 26 vorgesehen sein, das vorzugsweise
aus lichtundurchlässigem
Material, z.B. Metall, insbesondere Leichtmetall, wie z.B. Aluminium,
besteht.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 15 besteht
die Leuchte 1 nur aus einem Reflektormittel 3 oder
Lichtbegrenzungsmittel 26, einer länglichen Lichtquelle 2,
insbesondere Leuchtdioden 24, und dem Lichtleitelement 4,
wobei zusätzlich,
z.B. dazwischen, eine Oberflächenstruktur 16, 17, 18 oder 19, z.
B. in den vorbeschriebenen Varianten, z. B. an einem Lichtlenkelement 23,
vorhanden sein kann. Das Reflektormittel 3 oder Lichtbegrenzungsmittel 26 können, z.B.
U-förmig
oder C-förmig, das
Lichtleitelement 4 übergreifen
und formschlüssig
halten. In eine solche Halterung 27 kann das Lichtleitelement 4 längs verschiebbar
sein.
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Gemäß 15 übergreift
und hintergreift das Lichtbegrenzungsmittel 26 den Äquator 9 des runden
Lichtleitelements 4, wodurch die Halterung 27 z.B.
gebildet sein kann.
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Die
Tiefe t der Abflachung 22 ist größer als die Dicke e des Lichtlenkelements 23.
Hierdurch wird ein Freiraum 22a für die Leuchtdioden 24 geschaffen.
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Die
Wandstärke
des Lichtbegrenzungselements 26 ist z.B. im Bereich seines
Mittelstegs 26a, wo auch die Nut 25a sein kann,
am größten, und
sie kann zu den Rändern
der Schenkel 26b hin abnehmen, z.B. kontinuierlich.
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Auch
beim Ausführungsbeispiel
nach 15 kann eine relative Bewegbarkeit in der Umfangsrichtung
zwischen dem Lichtbegrenzungselement 26 und der Lichtquelle 2 einerseits
sowie dem Lichtleitelement 4 andererseits möglich sein,
um z. B. den Abstrahlbereich seitlich zu verstellen.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 16, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile ebenfalls
mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist die Leuchte 1 eine
solche mit Direkt- und Indirektabstrahlung zur direkten und indirekten
Beleuchtung eines Raumes. Bei dieser Leuchte 1 sind die
Lichtquelle 2, das Lichtleitelement 4 und eine
Reflektor 3 mit zwei auf beiden Seiten des Lichtleitelements 4 angeordneten
Reflektor-Seitenwänden 3c vorgesehen,
die länglich
ausgebildet und z. B. durch Profile gebildet sind sowie eine längliche
Leuchte 1 bilden. Die Längsrichtung
erstreckt sich quer zur Zeichnungsebene. Für die vorzugsweise röhrenförmige Lichtquelle 2 sind
an einem oder an beiden Enden jeweils ein Haltemittel und/oder elektrisches
Anschlußmittel
vorgesehen, z. B. an nicht dargestellten Stirnwänden, die Teile eines Gehäuses sein
können
und/oder Teile des Reflektors 3 sein können, der Teil des Gehäuses ist
oder das Gehäuse
bildet, oder Teile eines Lichtbegrenzungsmittels sein können, wie
es z. B. in 15 an sich beschrieben ist.
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Die
Seitenwände 3c des
Reflektors 3 begrenzen mit ihren einander zugewandten Längsrändern 3b eine Öffnung 3a,
in der das Lichtleitelement 4 so angeordnet ist, daß die Längsränder 3b das Lichtleitelement 4 seitlich
umgreifen, wobei sie seitlich an dessen Mantelfläche anliegen können. Die Position
der Längsränder 3b ist
beim Ausführungsbeispiel
nach 16 im mittleren Bereich zwischen der Oberseite
und der Unterseite des Lichtleitelements 4 angeordnet,
so daß die
Längsränder 3b im Bereich
des horizontalen Äquators 9 angeordnet sind.
Die Längsränder 3b können den Äquator 9 aber auch
in einem Abstand hintergreifen, wodurch eine formschlüssige Halterung
für das
Lichtleitelement 4 gebildet ist.
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Im
Betrieb der Leuchte 1 wird Licht vom Lichtleitelement 4 sowohl
als direkt beleuchtendes Licht nach unten als auch als indirekt
beleuchtendes Licht nach oben zwecks direkter und indirekter Beleuchtung
abgestrahlt. Der Anteil der direkten und indirekten Lichtmengen
wird durch die Position der Längsränder 3b zwischen
der Oberseite und der Unterseite des Lichtleitelements 4 bestimmt,
wobei eine Trennung des direkten und indirekten Lichts dadurch herbeigeführt ist,
daß die
Längsränder 3b an
der Mantelfläche
des Lichtleitelements 4 anliegen.
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Die
Seitenwände 3c des
Reflektors 3 weisen vorzugsweise an ihren der Lichtquelle 2 zugewandten
Seiten Reflexionsflächen 3e auf,
die die Leistungsfähigkeit
der indirekten Lichtabstrahlung verbessern. Dies ist nicht unbedingt
erforderlich, da die indirekte Lichtabstrahlung vom oberen Abschnitt
des Lichtleitelements 4 auch ohne Reflexionsflächen 3e funktioniert.
Im Rahmen der Erfindung können
deshalb die Seitenwände 3c sowohl
mit als auch ohne Reflexionsflächen
Teile eines nicht dargestellten Gehäuses oder Lichtbegrenzungsmittels
sein.
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Die
Seitenwände 3c sind
vorzugsweise bezüglich
der Lichtquelle 2 konkav bzw. hohlzylinder-abschnittförmig gekrümmt. Hierdurch
wird im Falle des Vorhandenseins von Reflexionsflächen 3e die
Reflexion gebündelt
und verbessert. Aber auch in dem Falle, in dem die Seitenwände 3c Gehäusewände bilden,
ist die gekrümmte
Ausbildung vorteilhaft, um die Form der Leuchte 1 zu verbessern.
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Das
Schaubild gemäß 17 verdeutlicht die
direkte und indirekte Beleuchtung durch Lichtzonen Z, wobei die
indirekte Beleuchtung vorzugsweise zwei seitliche Lichtzonenabschnitt
Za aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
des Lichtleitelements 4 als Stab, insbesondere Vollstab, ist
aus mehreren Gründen
vorteilhaft. Kennzeichen eines Stabes ist eine kompakte Querschnittsform
mit nur einem kleinen größeren Unterschied
seiner beiden Querschnittsdimensionen. Hierdurch ist der Lichtleitstab 4 von
hinreichender Biegfestigkeit auch bei einer größeren Länge. Aufgrund seiner verhältnismäßig großen Dicke
eignet er sich auch sehr wirksam als lichtbündelndes Lichtleitelement.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
ist das Lichtleitelement 4 jeweils an wenigstens einer
Seite, insbesondere seitlich, durch eine oder zwei gekrümmte Mantelflächenabschnitte
oder an wenigstens einer Seite, insbesondere oberseitig, durch einen
weniger gekrümmten
oder flachen Mantelflächenabschnitt begrenzt.
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Zusammenfassend
weisen die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen
folgtende vorteilhafte Merkmale auf:
Die Ausbildung des Lichtleitelements
als glasklarer Vollstab ermöglicht
eine niedrige, kompakte und stabile Konstruktion sowohl für das Lichtleitelement 4 als auch
für die
Leuchte 1 insgesamt, wobei der Vollstab das Licht ähnlich einer
Linse insbesondere dann bündelt,
wenn er wenigstens weitgehend im Querschnitt rund ausgebildet ist.
Zu diesem Vorteil trägt
auch die Ausbildung der Lichtquelle 2 als Leuchtstofflampe und
insbesondere Leuchtstoffröhre
oder als Leuchtdioden 24 in Reihenanordnung bei. Durch
die vorzugsweise angeordneten Lichtlenkmittel 23 läßt sich in
einfacher Weise eine Entblendung der Leuchte 1 herbeiführen, sofern
dies gewünscht
ist. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Leuchte 1 besteht
darin, daß sie
aus wenigen Teilen hergestellt werden kann. Durch die erfindungsgemäßen schwenkbaren Ausbildungen
lassen sich die abgestrahlten Lichtzonen wahlweise verstellen und
einstellen.
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Die
erfindungsgemäßen Ausgestaltungen eignen
sich sowohl für
eine Leuchte 1 zur Beleuchtung eines Raumes schlechthin
als auch insbesondere für
eine Leuchte, die zur Beleuchtung von kleinen Räumen, von Möbeln oder Vitrinen oder von
Spiegelräumen
bei Spiegelschränken
oder Arbeitsräumen von
Küchen
vorgesehen ist. Außerdem
eignet sich eine solche Leuchte 1 als Steh-, Tisch- und
Wandleuchte.