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DE20107384U1 - Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung - Google Patents

Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung

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DE20107384U1
DE20107384U1 DE20107384U DE20107384U DE20107384U1 DE 20107384 U1 DE20107384 U1 DE 20107384U1 DE 20107384 U DE20107384 U DE 20107384U DE 20107384 U DE20107384 U DE 20107384U DE 20107384 U1 DE20107384 U1 DE 20107384U1
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longitudinal
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support
extruded
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Description

ELISABETH JUNG dr. phil. dipl.-chem. *.·*·!·. *.. «3Qßt)3 MÖBQrten,
JÜRGEN SCHIRDEWAHN dr.rer.nat..oipl.-phys. Clemensstraße30**
CLAUS GERNHARDT »,.„. SESSS2S,».«.
PATENTANWÄLTE Telex: 529686
European patent attorneys Telegramm/Cable: INVENT MÜNCHEN
2. Mai 2001
Meßtechnisches Entwicklungsbüro
Dr.-Ing. Lorenz Diener
u.Z.: X 984 Ma (Dr.S/P/bi)
Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige
Beleuchtung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Lampengehäuse für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung, insbesondere zur Werkstoff- und Bauteilinspektion, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Derartige Lampengehäuse werden bisher für Langfeldleuchten für den Einsatz mit Zeilenkameras verwendet. Dabei ist im allgemeinen als sich linienförmig erstreckende Lichtquelle im Lampengehäuse eine Leuchtstoffröhre eingebaut. Das Lampengehäuse ist dabei ein Aluminiumhohlprofil, welches üblicherweise endlos im Strangpreßverfahren gefertigt ist. Der Lichtaustritt von der langgestreckten Lichtquelle, die gegebenenfalls auch in einzelne Leuchten aufgelöst sein könnte, erfolgt dabei durch einen Längsschlitz in dem Hohlprofil des Lampengehäuses. Dieser Längsschlitz wird bisher mit Begrenzung an seinen beiden Enden durch Nachbearbeitung, insbesondere Fräsen, gewonnen, und dann durch ein abgedichtetes Sichtfenster verschlossen. Das Sichtfenster soll dabei nicht nur das Innere des Lampengehäuses vor äußeren Einflüssen schützen, sondern auch einer Leuchtenexplosion standhalten können. Es ist bekannt, das Sichtfenster dabei entweder von innen an das Hohlprofil zu kleben oder unter Verwendung von Andrückleisten am ganzen Umfang außen gegen das Hohlprofil zu spannen. Diese bekannten Lampengehäuse sind fertigungsintensiv und müssen für bestimmte Leuchtenlängen jeweils gesondert gefertigt werden,
POSTGIROKONTO: &Mgr;&udigr;^&ugr;&eacgr;^&dgr;&udiagr;&ngr;&dgr;-&Bgr;&Ogr;^^&Ogr;&Agr;&Ggr;^^&Ngr;&Tgr;,&Ogr;,&Ogr;&Egr;&Ogr;&idigr;^&EEgr;&zgr;&Bgr;&Agr;&Ngr;&Kgr;^&ogr;'&idiagr;^^&iacgr;&EEgr;&Egr;&Ngr;; LEOPÖLQSTR,2i KONTO-NR. 60/35 794
wobei eine natürliche Schwierigkeit in der Fertigung besonders langer Leuchten gegeben ist. Eine Fertigung mit Verklebungen ist darüber hinaus störungsanfällig im Dauerbetrieb. Eine äußere Montage über dem Längsschnitt vergrößert den erforderlichen Außenquerschnitt und hat damit erhöhte Einbauprobleme des Lampengehäuses zur Folge.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Fertigung eines solchen Lampengehäuses zu vereinfachen. Dabei wird insbesondere angestrebt, die gleiche Fertigungsart für Lampengehäuse ganz unterschiedlicher Länge einsetzen zu können. Auch soll das Lampengehäuse dauerbelastbar sein und einen möglichst kleinen Einbauquerschnitt und eine einfache dauerhafte Abdichtung ermöglichen.
Diese Aufgabe wird bei einem Lampengehäuse mit dem Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Die Erfindung nutzt dabei die schon bisher bei der Fertigung des Lampengehäuses selbst eingesetzte Strangpreßtechnik auch noch zur Gewinnung des Längsschlitzes im Lampengehäuse aus, der damit anders als bei den genannten bekannten Lampengehäusen endlos über die ganze Länge des Strangpreßprofils des Lampengehäuses verläuft. Durch passendes Ablängen kann man dabei eine Anpassung an jede gewünschte Lampenlänge erhalten, ohne daß es einer Nachbearbeitung bedarf.
Es ist auch nicht mehr erforderlich, einen endlichen Längsschnitt ringsum abzudichten, sondern es reicht aus, eine Abdichtung zu beiden Seiten des durchlaufenden Längsschlitzes vorzusehen. Hierfür bietet Anspruch 2 eine bevorzugte Lösung.
Allgemein besteht im Rahmen der Erfindung das Bemühen, konstruktive Aufgaben bei der Schaffung des Lampengehäuses so weit wie möglich bereits durch Profilgebung beim Strangpreßen vorzubilden.
In diesem Sinne sieht Anspruch 3 mit der bevorzugten Weiterbildung nach Anspruch 4 vor, im Strangpreßprofil des Lampengehäuses bereits eine Auflagerung für das Sichtfenster einzuformen und diese Auflagerung gegebenenfalls auch gemäß Anspruch 5 profilmäßig zur Aufnahme der zugehörigen Dichtung vorzubereiten.
Unter gleichartiger Zielsetzung können im Rahmen der Erfindung auch jeweils endlos gefertigte Andrückleisten und endlosgefertigte Sichtfenster verwendet werden, wie sich im einzelnen aus den Ansprüchen 6 bis 14 ergibt. Dabei kann insbesondere die Andrückleiste selbst wiederum ein Strangpreßteil, vorzugsweise sogar aus dem gleichen Aluminiummaterial wie das Strangpreßprofil des Lampengehäuses, sein. Man kann auch die Andrückleiste beidseitig so verwendbar gestalten, daß sie Sichtfenster mit unterschiedlicher optischer Fokussierung halten kann. Dabei wird neben Sichtfenstern verschiedenartiger konvexer oder konkaver Wölbung auch der Sonderfall eingeschlossen, daß das Sichtfenster flach ist und demzufolge auch die Andrückleiste mindestens an der dem Sichtfenster zugewandten Seite flach ausgebildet ist.
Es ist in diesem Zusammenhang mit gleichgerichteter Zielsetzung einer Vermeidung von Nacharbeitung auch daran gedacht, die Befestigung der jeweiligen Andrückleiste auf dem Lampengehäuse so vornehmen zu können, daß nicht nach dem Strangpressen des Lampengehäuses noch Befestigungsbohrungen in dem Strangpreßprofil nachträglich eingebracht werden müssen. Die Federmutter des Anspruchs 13, die mit gleicher Wirkung durch eine sogenannte Schiebemutter ersetzt sein kann, kann man dabei in besonders bequemer Weise dadurch am jeweiligen Befestigungsort innerhalb der Aufnahme platzieren, indem man die mit Bohrlöchern versehene Andrückleiste als Positionierungs- und gegebenenfalls Markierungshilfsmittel vor der Montage selbst benutzt und so kein zusätzliches Hilfsmittel benötigt. Will man sich auch dies ersparen, kann man die Federnmuttern gemäß Anspruch 14 durch einen Gewindestreifen ersetzen, welcher in die beim Strangpressen vorgebildete Aufnahme lediglich eingeschoben zu werden braucht.
In konsequenter Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist im Rahmen der Erfindung nach den Ansprüchen 15 bis 26 auch vorgesehen, eine in das Lampengehäuse eingeschobene Unterstützung für die Lichtquelle als Strangpreßkörper zu bilden.
Wenn, wie dies zweckmäßig der Fall sein kann, und auch bei vergleichbaren Lampengehäusen üblich ist, zwischen der Unterstützung und der Lichtquelle ein Reflektor angeordnet
ist, ist vorzugsweise das Profil des Strangpreßkörpers der Unterstützung mit einer Einschubführung zur Aufnahme eines endlos hergestellten Reflektors gebildet.
Wie die Ansprüche 18 und 19 zeigen, kann man dabei die Einschubführungen auch dazu nutzen, ein endlos oder in Bahnen gefertigtes und zugeschnittenes Flachmaterial in die gewünschte Krümmung des Reflektors zu biegen und in dieser zu halten.
Die Ansprüche 20 bis 22 zeigen bevorzugte
Ausführungsformen der Einschubführungen einerseits und der Unterstützung andererseits. Wie Anspruch 23 zeigt, kann man auch durch entsprechende Vorformung des Strangpreßprofils des Lampengehäuses an dessen Innenseite wahlweise einsetzbare Längsführungsrinnen vorsehen, um je nach dem verwendeten Typ der Lichtquelle diese nahe an oder in größerer Entfernung von dem Sichtfenster anordnen zu können oder auch eine Anpassbarkeit an Lichtquellen unterschiedlichen Querschnittes zu erhalten. Ebenso kann man auf diese Weise eine Anpassung an Fokussierungseigenschaften des Sichtfensters vornehmen.
Die bevorzugt genannten Geometrien der Längsführungsrinne und der in dieser eingreifenden Elemente der Unterstützung sind Sonderfälle der allgemeinen Möglichkeit der Erfindung, die Verbindung von Unterstützung und Strangpreßprofil des Lampengehäuses so zug- und/oder druckfest vorzunehmen, daß das Lampengehäuse selbst entsprechenden Beanspruchungen in Querschnittsrichtung auf Zug oder Druck in erhöhtem Maße standhalten kann. Das ermöglicht umgekehrt auch relativ geringere Wandstärken des Lampengehäuses und damit auch einen geringeren Materialverbrauch bei vorgegebener Zug- und Druckfestigkeit. Das gilt insbesondere allgemein gegenüber hoher thermischer Beanspruchung und im besonderen bei Lampengehäusen großer Länge. Die endlos im Strangpreßverfahren gefertigte Unterstützung stellt insofern eine optimale Anpassung an das ebenfalls endlos im Strangpreßverfahren gefertigte Lampengehäuse dar. Bevorzugt ist dabei, daß nicht nur isoliert Zugoder Druckfestigkeit erhöht werden, sondern gegen beide Komponenten Stabilität erzeugt wird.
Die Fertigung der Unterstützung im Strangpreßverfah-
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ren ermöglicht es aiuch, ohne Verwendung zusätzlicher Bauteile eine Kabelführung für die Stromversorgung der Lichtquelle oder mehrerer Lichtquellenelemente in der Unterstützung beim Strangpressen vorzubilden.
Anspruch 27 schließlich macht die Materialwahl und Fertigungsweise von Anspruch 1 zusätzlich nutzbar, um die Wärmeabführung aus den Inneren des Lampengehäuses nach außen zu optimieren.
Das erfindungsgemäße Lampengehäuse ist im Zusammenhang mit Zeilenkameras einsetzbar, aber kann auch in vielen anderen industriellen Anwendungsfällen angewandt werden. Ein bevorzugtes Anwendungsfeld ist die Beleuchtung von Bahnware zur Inspektion gegen Fehlerhaftigkeiten. Besonders ist dabei die Inspektion von Metall- und Kunststofffolien, von Papier- und Druckwaren und schließlich von textlien Strukturen, wie Geweben, Gewirken und Gestricken und gegebenenfalls Fadenlagen. Bei geeigneter Abstandseinstellung kann man auch trotz der relativ kleinen Divergenz des austretenden Lichtbündels einen stationären Prüftisch hell und gleichmäßig ausleuchten.
Diese besonderen Anwendungsfälle erschließen sich auch dadurch besonders günstig, weil das erfindungsgemäße Lampengehäuse keine Schwierigkeiten bereitet bei Fertigung beliebiger Länge, insbesondere auch großer Länge. Übliche lineare handelsübliche Leuchtquellen haben Maximallängen von etwa 1,6 m. Lampengehäuse gemäß der Erfindung können unschwer in weitaus größerer Länge in einem Zug gefertigt werden. Das ermöglicht nicht nur, handelsübliche Leuchtröhren in Reihe zu schalten, sondern ermöglicht es auch, ohne zusätzlichen Fertigungsaufwand Röhre mit Sonderlängen von, uns insbesondere jenseits von, 2 m einzusetzen. Deren Einbau in gattungsgemäßen Gehäusen mit endlichem Längsschlitz hat bisher größte Schwierigkeiten hinsichtlich Stabilität und Temperaturresistenz ergeben. Außerdem erforderten sie Spezialmaschinen für die Bearbeitung und insgesamt einen sehr hohen Fertigungsaufwand, so daß sie bisher für Serienfertigung nicht geeignet waren. Die erfindungsgemäßen Lampengehäuse eignen sich in jeder beliebigen Gehäuselänge für Serienfertigung ohne große Anpassungsschritte an bestimmte Lampenlängen. Besonders bevorzugt werden
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in diesem Zusammenhang die erstmalig für Serienfertigung erschlossenen Lampenlängen von mehr als 2 m, vorzugsweise mehr als 2,5 m, höchst vorzugsweise mehr als 3 m. Diese relativ großen Lampenlängen eignen sich dabei besonders für die industriell üblichen Breiten von Bahnwahren.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein äußeres Lampengehäuse gemäß der Erfindung und
Fig. 2 in verkleinertem Maßstab einen Querschnitt durch Lampengehäuse gem. Fig. 1 mit Aus- und Einbauten.
Das äußere Lampengehäuse 2 ist ein als Hohlprofil gefertigtes Strangpreßprofil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung und hat im Großen Rechteckform. Es weist an seiner einen, und zwar in der zeichnerischen Darstellung in Anpassung an eine bevorzugte industrielle Orientierung oberen, Gehäuseseite einen bei der Formgebung während des Strangpressens bereits gebildeten Längsschlitz 4 auf. In diesen ist ein ebenfalls endlos gefertigtes Sichtfenster 6 vollständig eingebettet eingesetzt. Das Sichtfenster 6 liegt dabei mit seinen beiden unteren Rändern jeweils auf einer im Korpus des Strangpreßprofils des Leunpengehäuses 2 zurückgesetzt mit ausgeformten Längskonsole 8 auf. In diese ist jeweils eine Rundnut als Dichtungsaufnahme 10 für eine zur Vereinfachung der Darstellung weggelassene Dichtschnur vorgesehen, welche hier zur Abdichtung zwischen dem Lampengehäuse 2 und dem Sichtfenster 6 mit der Streckung jeweils nur in Längsrichtung vorgesehen ist.
Das Sichtfenster 6 wird gegen die Konsole 8 bzw. die in deren Dichtungsaufnahme 10 jeweils angeordnete Dichtung durch zwei Andrückleisten 12 gespannt, die ihrerseits zweckmäßig im Strangpreßverfahren gewonnene Streifen sind, die in einer bestimmten Folge mit Schraublöchern versehen sind. Die Befestigung vom Lampengehäuse 2 erfolgt dabei jeweils über eine nach außen offene T-Nut 14, welche sich parallel zum Sichtfenster 6 erstreckt und in welche entweder im Rhythmus der Bohrungen der Andrückleiste Federmuttern oder ein entsprechender Gewindestreifen eingeschoben wird. Man erkennt, daß
die Andrückleiste 12 ihrerseits durch entsprechende Formgebung im Strangpreßprofil des Lampengehäuses 2 gegenüber der Öffnung T-Nut eingebettet angeordnet ist.
Längs des; äußeren Lampengehäuses 2 gemäß Fig. 1 erstreckt sich als stabförmige Lichtquelle 16 eine in Fig. 2 gestrichelt eingezeichnete Leuchtröhre, die auf eine endlos als Strangpreßkörper gefertigten Unterstützung 18 aufgelagert ist. Die Unterstützung 18 hat zur Auflage der Lichtquelle 16 eine trogförmige Form mit zu beiden Seiten auskragenden Seitenflanschen 20, von denen jeder in eine an einer vertikal gezeichneten Innenflanke ausgebildete Längsführungsrinne 22 eingreift. In unterschiedlichem Abstand zum Sichtfenster 6 sind dabei weitere Längsführungsrinnen 22a, 22b, 22c im Strangpreßprofil des Lampengehäuses 2 mitgebildet, um die Unterstützung 18 in unterschiedlichem Abstand vom Sichtfenster 6 positionieren zu können.
Zwischen der Lichtquelle 16 und dem trogförmigen Gebilde der Unterstützung 18 ist ein aus einem endlosen Flachmaterialstreifen gebildeter Reflektor 24 eingeschachtelt. Dessen beiden Ränder greifen jeweils in eine schräg nach unten weisende Einschubführung 26 ein, die im Strangpreßkörper der Unterstützung 18 am Strangpressen mit gebildet ist und etwa am Übergang der Trogform in die Seitenflansche angeordnet ist. In Zusammenwirkung mit der Halterung in der Einschubführung unter der Lichtquelle im Trog der Unterstützung 18 erhält man die unten ausgewölbte Formgebung des Reflektors 24, die in dieser Form durch die beschriebene Anordnung auf dauerhaft gehalten ist.
Im Strangpreßkörper der Unterstützung 18 ist außerdem in deren unteren, d.h. im Sichtfenster 6 abgewandten, Eckbereich oder in dessen beiden Eckbereichen (jeweils) eine Kabelführung 28.
Beim Strangpressen der Unterstützung 18 in deren Strangpreßkörper mit ausgebildet. Der Seitenraum unterhalb den Seitenflanschen 20 und außerhalb der druckförmigen Ausbuchtung der Unterstützung 18 bietet sich hierfür, wie dargestellt, an. Wenn andererseits in der Darstellung die Unterstützung 18 mit ihren beiden Seite:nflanschen 20 in die unterste Längsführungs-
rinne 22b eingreifen, verbleibt im in der Zeichnung untersten Innenraum des Lampengehäuses 2 noch ein Freiraum 30, in welchen eine nichtdargestellte Beleuchtungselektronik eingebaut werden kann.
Die Beleuchtungselektronik kann wahlweise an der Unterseite der Unterstützung 18 und/oder an der gegenüberliegenden Bodengleite des Lampengehäuses 2 befestigt werden, wo in dessen Strangpreßprofil innen als Hilfsmittel für die Befestigung ebenfalls T-Nuten 34 beim Strangpressen mit ausgeformt sind.
An den beiden in der Zeichnung vertikalen Außenseiten des Lampengehäuses 2 sind in dessen Strangpreßprofil Kühlrippen 32 verteilt, die ebenfalls bereits beim Strangpressen des Lampengehäuses 2 mit ausgebildet sind.
Es versteht sich, daß ein fertiges Lampengehäuse auch an den beiden Stirnseiten seines Strangpreßprofils abgedichtet verschlossen sein muß, wo gegebenenfalls auch Stromzuführungen in das Innere des Lampengehäuses vorgesehen sind. Hierfür sind nichtdargestellte stirnseitliche Deckel vorgesehen. Hierfür sind im Strangpreßprofil des Lampengehäuses 2 auch durchgehende Bohrungen 36 vorgesehen, in die zur Deckelbefestigung entweder selbst schneidende Schrauben eingelassen werden können, oder die nachträglich zur Befestigung mit normalen Schrauben mit einem eingeschnittenen Gewinde versehen sein können.
An der Unterseite des Strangpreßprofils des Lampengehäuses 2 sind ebenfalls vom Strangpressen mit ausgebildete T-Nuten 38 beim Strangpressen mit ausgeformt, die nach außen hin offen sind und zur Befestigung des Lampengehäuses 2 auf irgendeinem anderen Bauteil dienen können.
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X 984 Ma
BezuQSzeichenliste
2 Lampengehäuse
4 Längsschlitz
6 Sichtfenster
8 Längskonsole
10 Dichtungsaufnahme
12 Andrückleiste
14 T-Nut
16 Lichtquelle
18 Unterstützung
20 Seitenflansche
22 Längsführungsrinne
24 Reflektor
26 Einschubführung
28 Kabelführung
30 Freiraum
32 Kühlrippen
34 T-Nut
36 Bohrungen
38 T-Nut

Claims (27)

1. Lampengehäuse (2) für industrielle linien- oder streifenförmige Beleuchtung, insbesondere zur Werkstoff- und Bauteilinspektion, mit einem Strangpreßprofil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, welches mit einem Längsschlitz (4) für den Lichtaustritt einer sich innerhalb des Strangpreßprofils linienförmig erstreckenden Lichtquelle (16) versehen ist, wobei der Längsschlitz durch ein abgedichtet angebrachtes Sichtfenster (6) verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschlitz (4) von einer Endlosaussparung innerhalb des Strangpreßprofils gebildet ist.
2. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Längsseiten der Endlosaussparung innerhalb des Strangpreßprofils jeweils eine Dichtungsaufnahme (10) für eine sich linienförmig längs der Endlosaussparung erstreckende Abdichtung gegenüber dem Sichtfenster (6) gebildet ist.
3. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Längsseiten der Endlosaussparung innerhalb des Strangspreßprofils jeweils eine einen Längsrand des Sichtfenster (6) untergreifende Längskonsole (8) innerhalb des Strangpreßprofils gebildet ist.
4. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längskonsole (8) jeweils innerhalb des Strangpreßprofils derart nach innen versetzt angeordnet ist, daß das untergriffene Sichtfenster (6) in den Korpus des Strangpreßprofils eingelassen angeordnet ist.
5. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (10) für die Abdichtung in der Längskonsole (8) geformt ist.
6. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, gekennzeichnet durch eine Andrückleiste (12) zum Aufspannen des Längsrandes des Sichtfensters (6) gegen die Längskonsole (8).
7. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückleiste (12) ihrerseits in den Korpus des Strangpreßprofils eingelassen angeordnet ist.
8. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückleiste (12) ein Strangpreßteil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ist.
9. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (6) optisch fokussierend, vorzugsweise als Zylinderlinse, ausgebildet ist.
10. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückleiste (12) an ihren beiden Seitenflächen unterschiedlich profiliert ist, derart, daß sie zum Aufspannen von Sichtfenstern (6) unterschiedlicher Oberflächenwölbung, gegebenenfalls auch mit gewölbter Ausbildung an einer Seite und flacher Ausbildung an der anderen Seite, verwendbar ist.
11. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten des Längsschlitzes (8) am Strangpreßprofil und/oder der Andrückleiste (12) jeweils eine längs durchlaufende Aufnahme für Mittel zum Befestigen der Andrückleiste (12) am Strangpreßprofil gebildet ist.
12. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme eine T-Nut (14) ist.
13. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aufnahme frei verschiebbare Federmuttern angeordnet sind.
14. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aufnahme ein mit einer Folge von Gewinden versehener Streifen angeordnet ist.
15. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem die Lichtquelle (16) von einer in Längsrichtung in das Lampengehäuse eingeschobenen Unterstützung (18) getragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützung (18) ein Strangpreßkörper aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ist.
16. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Unterstützung (18) und der Lichtquelle (16) ein Reflektor (24) angeordnet ist.
17. Lampengehäuse (2) nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil des Strangpreßkörpers der Unterstützung (18) mit einer Einschubführung (26) zur Aufnahme eines endlos hergestellten Reflektors (24) gebildet ist.
18. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor (24) ein Flachmaterial ist, das in der Einschubführung (26) formgebend zur Reflektorgeometrie gebogen ist.
19. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachmaterial ein Blech, vorzugsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung oder aus rostfreiem Stahl, oder eine, gegebenenfalls oberflächenbehandelte, Kunststofffolie ist.
20. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubführung (26) zwei parallele Einschubnuten für die beiden Längsränder des Reflektors (24) aufweist.
21. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützung (18) im Querschnitt trogförmig ausgebildet ist.
22. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützung (18) zwei Seitenflansche (20) aufweist, die in je eine Längsführungsrinne (22) in der Innenseite des Lampengehäuses eingreifen, welche in dem Strangpreßprofil gebildet sind.
23. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Längsführungsrinnen (22) in unterschiedlichem Abstand zum Sichtfenster (6) längs einer Innenflanke des Lampengehäuses ausgebildet sind, in die der dieser Innenflanke zugewandete Seitenflansch (20) der Unterstützung (18) wahlweise einsetzbar ist.
24. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Lampengehäuse mit der Unterstützung (18) zug- und/oder druckfest in Eingriff steht.
25. Lampengehäuse (2) nach Anspruch 22 oder 23 und Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriff von Seitenflansch (20) und Längsführungsrinne (22) hinterschnitten, vorzugsweise als Schwalbenschwanzführung, ausgebildet ist.
26. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kabelführung (28) der Lichtquelle im Profil des Strangpreßkörpers der Unterstützung (18) gebildet ist.
27. Lampengehäuse (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des Strangpreßprofils des Lampengehäuses längs verlaufende Kühlrippen (32) gebildet sind.
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Cited By (1)

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