DE2003006B - Einrichtung zum Falten von Abbinde bandern - Google Patents
Einrichtung zum Falten von Abbinde bandernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Falten von Abbindebändern mit einer verfahrbaren
Greifvorrichtung zum-Abziehen und Transport der geöffneten Bänder vorn Coil, wobei das von der Greifvorrichtung herabhängende, einmal gefaltete Abbindeband
durch eine nachfolgende nochmalige ein- oder mehrmalige Faltung auf ein Bruchteil seiner ursprünglichen
Länge gefaltet wird.
Bei derartigen Anlagen ist eine schnelle und billige Beseitigung der Abbindebänder, die ja nur noch
Schrottwert haben, wichtig.
Bisher wurden diese Abbindebänder von Hand abgezogen und beseitigt. Es ist auch bekannt, diese Bänder
nach ihrer Entfernung vom Coil mechanisch mit Scheren od. dgl. zu zerkleinern. Dies ist aber auch aufwendig
und teuer, besonders, weil die Schneiden der Scheren oft nachgeschliffen werden müssen.
Es wurde deshalb schon vorgeschlagen, die Abbin-
55
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65 debänder von den Bunden durch maschinelle Greifvorrichtungen
nach dem Aufsprengen abzuziehen und so zu falten, daß der Bandschrott nur die halbe Länge
aufwies.
Bei großen Banddurchmessern wird die Länge des abgezogenen Abbindebandes aber so groß, daß ein
einmal gefaltetes Band immer noch zu lang und zu sperrig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die abgezogenen Abbindebänder so zu verkleinern, daß
selbst die längsten Bänder nachher nur noch eine handliche Länge aufweisen, in der sie gut zu transportieren
und zu verschrotten sind. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein horizontaler
Kanal mit einem denselben durchstoßenden Meißel vorgesehen ist, der die Faltung des von der Greifvorrichtung
vor den horizontalen Kanal gebrachten Abbindebandes einleitet und am Ende jedes Kanals unter
Federdruck stehende gegeneinanderwirkende Rollen die Faltung des Abbindebandes durch nachhaltige
Knickung vollenden. Auf diese Weise wird das Abbindeband dann zweimal gefaltet, wodurch es auf ein
Viertel der ursprünglichen Länge verkürzt wird. Auch wird ein etwaiges Wiederauffedern der gefalteten
Bänder vermieden, besonders, wenn es sich um ein sehr elastisches Material handelt.
Bei besonders langen Bändern ist die Anordnung derart, daß der horizontale Kanal rechtwinklig oder in
einem Winkel unter 90° von einem zweiten vertikal angeordneten Kanal gekreuzt wird mit einem diesen
zweiten vertikalen Kanal in Längsrichtung durchstoßenden Meißel zur weiteren Faltung des Abbindebandes
und Abwerfen desselben in einen Auffangbehälter. Auf diese Weise wird das Band sogar auf ein Achtel
seiner ursprünglichen Länge verkürzt, was für die Abbindebänder, selbst der größten Bandbunde, mehr
als ausreichend ist.
Die die Kanäle durchstoßenden Meißel stehen unter dem Einfluß von Kraftantrieben, z.B. hydraulischen
oder pneumatischen Zylindern, während die Meißel zugespitzt oder abgerundet ausgebildet sind.
Zur Vermeidung zu langer Kolbenwege ist der horizontale Meißel samt seinem Kraftantrieb an einer
verschiebbaren horizontalen Abdeckplatte gelagert. Hierdurch werden zugleich die Gruben wirksam gegen
Unfälle abgedeckt. Die Verschiebung der horizontalen Platte erfolgt in bekannter Weise durch Ketten-
bzw. Seilzüge oder durch an der Platte angebrachte Zahnstangen und in dieselben eingreifende
Ritzel oder durch hydraulische oder pneumatische Zylinder.
Zur leichten Beseitigung des anfallenden Bandschrottes ist unter dem vertikalen Kanal ein fahrbarer
Transportbehälter, z.B. Eisenbahnwagen, angeordnet.
Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
F i g. 1 ist eine schematische Gesamtdarstellung in Seitenansicht;
Fig.2 ist eine schematische Draufsicht auf die Falteinrichtung;
F i g. 3 ist ein Schnitt nach der Linie A-A;
F i g. 4 ist ein Schnitt nach der Linie B-B.
In F i g. 1 ist 1 die Greifvorrichtung, die auf Schienen 2 läuft und vom Bandbund 3 das Abbindeband 4 abzieht, nachdem es vom Sprengmeißel 5 aufgesprengt worden ist. Der horizontale Kanal ist mit und der horizontale Meißel mit 7 bezeichnet. 8 ist der
F i g. 4 ist ein Schnitt nach der Linie B-B.
In F i g. 1 ist 1 die Greifvorrichtung, die auf Schienen 2 läuft und vom Bandbund 3 das Abbindeband 4 abzieht, nachdem es vom Sprengmeißel 5 aufgesprengt worden ist. Der horizontale Kanal ist mit und der horizontale Meißel mit 7 bezeichnet. 8 ist der
vertikale Kanal und 9 der vertikale Meißel, der in Rollen gelagert ist und mit dem hydraulischen Zylinder
10 in Verbindung steht. Der horizontale Meißel 7 steht mit dem hydraulischen Zylinder 11 in Verbindung.
Mit 12 sind die federbelasteten Rollen zum nachhaltigen Falten des Abbindebandes 4 bezeichnet.
13 ist eine verschiebbare Abdeckplatte, welche zugleich den hydraulischen Zylinder 11 mit dem horizontalen
Meißel 7 trägt. Die Abdeckplatte 13 ist auf Rollen 14 mittels hydraulischem oder pneumatischem
Zylinder 15 verschiebbar gelagert. 19 ist die untere Abdeckung. Der horizontale Meißel 7 ist ebenfalls auf
Rollen 16 gelagert, ebenso der vertikale Meißel 9 auf Rollen 17. An Stelle der Rollen kann natürlich auch
eine Gleitlagerung gewählt werden. Unter dem vertikalen Kanal8 ist ein automatisch verschiebbarer
Eisenbahnwagen 18 zum Abtransport des Bandschrottes angeordnet.
Wirkungsweise:
Die Greifvorrichtung 1 zieht mit ihren Greifzangen das aufgesprengte Abbindeband 4 vom Bund 3 ab und
transportiert es in zwei gleich langen Hälften, von den Greifzangen herabhängend, vor den horizontalen Kanal
6, so daß ungefähr die Mitte der beiden herabhängenden Abbinde-Bandhälften4 sich vor dem horizontalen
Kanal 6 befinden. Nun wird die vorher ganz zurückgefahrene Abdeckplatte 13 mitsamt dem unter
denselben befindlichen Meißel 7 mittels dem oder den hydraulischen Zylindern 14 dicht an die herabhängenden
Hälften des Abbindebandes 4 herangefahren. Dies muß durch eine automatische Verriegelung
sichergestellt sein. Sodann wird mittels des hydraulisehen Zylinders 11 der horizontale Meißel ganz durch
den horizontalen Kanal 6 hindurchgestoßen, wodurch das Abbindeband auf ein Viertel seiner ursprünglichen
Länge gefaltet wird. Darauf wird der horizontale Meißel 7 wieder ganz zurückverfahren und anschließend
wird der vertikale Meißel 9 mittels des hydraulischen Zylinders 10 durch den vertikalen Kanals hindurchgestoßen,
wodurch das Abbindeband 4 auf ein Achtel seiner ursprünglichen Länge gefaltet wird. Dabei
wird dann auch das Band gleich ganz aus dem vertikalen Kanal 8 herausgeschoben und in den Eisenbahnwagen
18 abgeworfen. Sobald derselbe voll beladen ist, wird er dann auf den Schrottplatz verfahren.
Durch eine Steuereinrichtung kann ein vollautomatischer Betrieb erzielt werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Einrichtung zum Falten von Abbindebändern mit einer verfahrbaren Greifvorrichtung zum
Abziehen und Transport der geöffneten Bänder vom Coil, wobei das von der Greifvorrichtung
herabhängende, einmal gefaltete Abbindeband durch eine nachfolgende nochmalige ein- oder
mehrmalige Faltung auf ein Bruchteil seiner ursprünglichen Länge' gefaltet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß ein horizontaler Kanal
(6) mit einem denselben durchstoßenden Meißel (7) vorgesehen ist, der die Faltung des von der
Greifvorrichtung (1) vor den horizontalen Kanal (6) gebrachten Abbindebandes (4) einleitet und
am Ende jedes Kanals (8) unter Federdruck stehende gegeneinanderwirkende Rollen (12) die
Faltung des Abbindebandes (4) durch nachhaltige Knickung vollenden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der horizontale Kanal (6) rechtwinklig
oder in einem Winkel unter 90° von einem zweiten vertikal angeordneten Kanal (8) gekreuzt
wird mit einem diesen zweiten vertikalen Kanal (8) in Längsrichtung durchstoßenden Meißel (9)
zur weiteren Faltung des Abbindebandes (4) und Abwerfen desselben in einen Auffangbehälter (18).
3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Kanäle (6,8)
durchstoßenden Meißel (7,9) unter dem Einfluß von Kraf tantrieberr (10, 11), z.B. hydraulischen
oder pneumatischen. Zylindern stehen.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Meißel (7,9) zugespitzt oder abgerundet ausgebildet sind.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der horizontale Meißel
(7) mitsamt seinem Kraftantrieb (11) an einer verschiebbaren horizontalen Abdeckplatte (13)
gelagert ist.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem vertikalen
Kanal (8) ein fahrbarer Auffangbehälter (18)
z. B. Eisenbahnwagen angeordnet ist.
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