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Hydraulische Bundpresse Die Erfindung betrifft eine hydraulische Bundpresse
zum Zusammenpressen und Zusammenbinden von mehreren innen oder außen zentrisch geführten
Drahtbundringen, deren Preßplatten mit mehreren radialen Aussparungen zum Einbringen
von Bindedrähten oder Bändern, Spannzeugen, Klammern od. dgl. versehen sind.
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Sollen Güter, beispielsweise Drahtbunde, Kartons, um nur einige zu
nennen, einzeln transportiert und/ oder gelagert werden, so bedürfen sie eines relativ
großen Platz- bzw. Raumaufwandes.
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Um nun Platz bzw. Raum zu sparen, ist es üblich, eine Vielzahl gleicher
Güter derart zusammenzupressen, daß sich ihr Volumen verringert.
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Es wurde bereits ein Verfahren und eine zur Ausführung dieses Verfahrens
erforderliche Vorrichtung zum Zusammenpressen und Bündeln von Drahtbundringen od.
dgl. vorgeschlagen. Die hierfür benötigte Vorrichtung besteht im wesentlichen aus
einem verfahrbaren, d. h. also ortsveränderlichen Hubstapler und einer ortsfesten
Einrichtung als Widerlager beim Zusammenpressen der Drahtbunde. Das Widerlager muß
dabei mit der Spurbreite des Hubstaplers entsprechenden U-förmigen Schienen versehen
sein, damit der Stapler in diese hineinfahren kann, um einerseits durch sein Gewicht
das Widerlager festzuhalten und andererseits sich mit diesem über eine Kolbenstange
zur Herbeiführung der Preßbewegung zu kuppeln.
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Abgesehen davon, daß der Hubstapler mit Rohren zum Aufreihen der
Drahtbunde sowie mit einer Kraftbetätigungseinrichtung, z. B. mit einem Hydraulikzylinder,
versehen sein muß und deshalb für andere Transport- bzw. Hubaufgaben nicht mehr
zur Verfügung steht, bedarf auch das Widerlager einer relativ aufwendigen Ausgestaltung,
um die Kolbenstange der Kraftbetätigungseinrichtung zum Zweck des Zusammenpressens
der Drahtbunde zu führen, zu kuppeln und nach erfolgtem Pressen wieder zu entkuppeln.
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Wie leicht einzusehen ist, ist eine derartige zweiteilige Preßeinrichtung
nicht nur aufwendig, sondern auch entsprechend teuer, ganz abgesehen davon, daß
eine besondere Einrichtung zum Abbinden der zusammengepreßten Bunde nicht vorgesehen
ist und es demzufolge dem Benutzer anheimgestellt bleibt, auf welche Weise er das
nicht minder wichtige Problem des Abbindens der Bunde lösen will.
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Vorgeschlagen wurde auch schon eine ortsfeste Preß- und Bindemaschine.
Diese besteht im wesentlichen aus einem auf dem Flur montierten Zapfen, auf welchem
ein drehbar gelagerter Topf befestigt ist.
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Der Topf hat - ähnlich einer Flügelmutter - einander gegenüberliegende
Arme, an welchen je eine Vorrichtung zur Aufnahme der Bunde drehbeweglich angeordnet
ist: Während die eine Vorrichtung mit den zu pressenden Bunden bestückt wird, -
befindet sich die andere in der Preßstellung. Nach erfolgtem Pressen und Abbinden
eines Bundes wird dieser auf einem gleichzeitig den Anpreßzylinder tragenden Wagen
abgefahren und die gegenüberliegende, mit Bunden bestückte Vorrichtung in die Preßstellung
geschwenkt. Das Abbinden der zusammengepreßten Bunde erfolgt auf beliebige Weise
jeweils an der am höchsten liegenden Stelle der Bunde. Da der Anpreßzylinder mit
seiner Andruckplatte auf dem Wagen um seine horizontale Längsachse verschwenkbar
angeordnet ist, lassen sich die zusammengepreßten Bunde beliebig oft abbinden.
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Obwohl diese vorgeschlagene Maschine ohne weiteres die ihr gestellte
Aufgabe des Zusammenpressens der Bunde erfüllt, benötigt sie, bedingt durch die
Schwenkbewegung um den flurfesten Zapfen, relativ viel Platz. Auch sind noch besondere
Hubmittel erforderlich, um die zusammenzupressenden Bunde auf den Lagerarm zu fördern.
Da das Abbinden der zusammengepreßten Bunde auf beliebige Art und Weise erfolgen
kann, besteht unter Umständen die beträchtliche Gefahr, daß das Abbinden nicht straff
genug
erfolgt, so daß sich das Band wieder löst, mindestens aber lockert, und die vorher
vorgenommene Pressung dadurch wieder zunichte gemacht wird.
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Auch kann es in Ermangelung einer besonderen Führung des Bindegutes
recht problematisch sein, dieses immer zum richtigen Zeitpunkt um die zusammengepreßten
Bunde herumzulegen. Es ist durchaus möglich, daß beim Herumlegen des Bindegutes
versehentlich schon die Schwenkbewegung zur nächsten Bindestelle hin ausgelöst wird
und der das Bindegut Herumlegende mit dem Arm oder der Hand in die Maschine gerät.
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Gerade zur Vermeidung dieser oder ähnlicher Vorkommnisse ist für
eine Verpackungsmaschine für im wesentlichen kubische Kartonagen schon eine kanalisierte
Führung des Bindegutes vorgeschlagen worden. Das Stahlband zum Umreifen dieser Kartonagen
wird dabei in eine quer zur Transportrichtung der Kartonagen in einer oberen, hydraulisch
betätigten Andruckplatte angeordneten Nut eingeführt. Nach Verlassen dieser Nut
gelangt das Band in eine trichterförmige Führung, von dort in einen Kanal, der auch
unterhalb der zu umreifenden Kartonagen verläuft, um sodann wieder an der Bedienungsseite
der Maschine zutage zu treten und mittels einer Klammer od. dgl. verschlossen zu
werden. Infolge der beim Anziehen des Bandes auftretenden Spannung wird dieses aus
dem senkrecht verlaufenden Teil des Kanals herausgezogen, der bis dahin durch eine
federbelastete Klappe verschlossen war. Der Federverschluß öffnet sich zwangläufig
dann, wenn die beim Anziehen des Bandes auftretende Spannung größer ist als die
Federspannung der Abdeckklappe.
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Unter Benutzung dieser Maschine läßt sich nur immer eine Umreifung
des jeweiligen Kartons in einer Achse vornehmen. Nach Beendigung dieses Umreifungs-
bzw. Bindevorganges muß der Karton auf seiner drehbaren Unterlage um 900 verschwenkt
werden, um die nächste Umreifung vorzunehmen.
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Gegenüber all diesem hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt,
eine hydraulische Bundpresse zum Zusammenpressen und Zusammenbinden von mehreren
zentrisch geführten Drahtbundringen zu schaffen, bei welcher in einem einzigen Arbeitsgang
zugleich an mehreren Stellen die zusammengepreßten Bunde mit Band, Draht oder anderem
geeigneten Bindegut umreift werden. Zugleich soll mit der Erfindung auch die weitere
Aufgabe gelöst werden, die zusammengepreßten Bunde nach dem Abbinden auf erdenklich
einfache Weise aus der Maschine zu entfernen.
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Gelöst wird diese Aufgabe im wesentlichen dadurch, daß jeder der
in den Preßplatten befindlichen Aussparungen ein hohles, rohrförmig ausgebildetes,
mit einem gegen die Innenseiten der Drahtbunde gerichteten Längsschlitz versehenes
Führungsorgan zugeordnet ist, das sich in der beweglichen Preßplatte koaxial zur
Preßrichtung vorschieben und zurückziehen läßt.
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Diese Lösung wird dadurch sinnvoll weitergebildet, daß die Führungsorgane
mittels zweier oder mehrerer Traversen starr verbunden und in Führungen der beweglichen
Preßplatte gleitend mittels eines gemeinsamen Kraftantriebes längsverschiebbar sind.
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Einem anderen Merkmal der Erfindung zufolge sind die Schlitze der
Führungsorgane bis auf kurze
offenbleibende Ein- und/oder Ausführungsöffnungen mit
Schließklappen versehen, die mittels Federkraft in geschlossener Lage gehalten werden.
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In weiterer Ausgestaltung dieses Lösungsgedankens sind die Führungsorgane
auf dem größten Teil ihrer Länge halboffen, und die Halböffnungen sind bis auf die
Ein- und/oder Ausführungsöffnungen mittels von beiden Seiten bis zur Hälfte einklappbaren
Schließklappen mittels Federn in geschlossener Lage gehalten.
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Zur Auflage und zum Zentrieren der Drahtbunde dienen einem anderen
Merkmal der Erfindung zufolge zwei Auflagebalken, die in den feststehenden Tragarmen
gelagert sind, von denen der eine mittels eines Kraftantriebes aus seiner Normallage
herausschwenkbar ist.
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Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal ist unterhalb der Auflagebalken
eine als schiefe Ebene ausgebildete Rutsche angeordnet.
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Sinnvoll ergänzt und vervollständigt wird diese Lösung schließlich
noch dadurch, daß die schiefe Ebene aus zwei Rutschflächen besteht, zwischen welchen
ein Zwischenraum klafft, in den beim Ausschwenken der bewegliche Auflagebalken eintritt
und den Zwischenraum abdeckt.
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Mit der vorgeschlagenen Erfindung gehen beträchtliche Vorteile einher:
Ähnlich wie bei den bekannten Einrichtungen lassen sich auch hier zugleich eine
Vielzahl von Bunden zusammenpressen. Im Unterschied zu diesen bekannten Einrichtungen
lassen sich jedoch mehrere Bindungen gleichzeitig vornehmen, ohne daß es dazu eines
unangemessen hohen baulich konstruktiven Aufwandes, beispielsweise einer besonderen
Dreh-oder Schwenkvorrichtung, bedarf.
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Von besonderem Vorteil zeigt es sich auch, daß sowohl zum Zusammenpressen
als auch zum Einführen der mittels Traversen miteinander verbundenen Führungsorgane
nur ein einziger, zentral angeordneter Kraftantrieb erforderlich ist. Hierdurch
läßt sich die Presse recht billig herstellen.
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Durch das Zusammenpressen und Binden der einzelnen Bunde oder Ringe
zu einem kompakten zylindrischen Hohlkörper, der in der Regel ein Gewicht in der
Größenordnung von etwa 2 bis 3 t haben kann, ergeben sich zudem beträchtliche Einsparungen
an Stapelraum und Transportkapazität. Diese Einsparungen betragen dabei etwa 30
bis 400/0.
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Auf überaus einfache Weise erfolgt schließlich auch die Entfernung
der gepreßten und gebundenen Bunde aus der Maschine: Mittels zweier kleiner parallel
zueinander angeordneter Kraftantriebe wird der eine der beiden Bundauflagebalken
aus seiner Normallage herausgeschwenkt. Er ist dabei zugleich so ausgebildet, daß
er in der ausgeschwenkten Stellung zwei als Rutschflächen dienende schiefe Ebenen
überbrückt, über die das Bindegut vermöge seiner Schwerkraft dann von selbst abrollen
kann.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Dabei zeigt Fig. 1 die Bundpresse in der Seitenansicht, F i g. 2 die Bundpresse
nach F i g. 1 im Grundriß, Fig. 3 die Stirnansicht der Bundpresse in Richtung des
Pfeiles Z in F i g. 1 und schließlich Fig.4 einen Schnitt durch die Bundpresse entlang
der Linie X-Y in Fig. 2.
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Mit A,, A2, A3 sind feststehende Tragrahmen bezeichnet, die durch
die Zug anker D1, D2, D3 miteinander
verbunden sind. Am Tragrahmen
A1 ist die feststehende Druckplatte B1 angebracht. Die bewegliche Druckplatte B2
ist als Rahmen ausgebildet und auf den Zugankern D1, D2, D3 längsverschiebbar. Sie
ist mittels des Rohrstempels C3 der Kolbenstange C2 mit dem Kolben C, verbunden,
der im Druckzylinder C gleitet. Der Zylinder C ist im Tragrahmen A3 befestigt.
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Die feststehende Druckplatte B1 ist mit Ausnehmungen G1, G2, Ga,
G4, G5 versehen, die von außen als radiale Schlitze zentral gerichtet nach innen
führen, und zwar so weit, wie erforderlich ist, um im Inneren der Drahtbunde den
eingeführten Bindedraht herausziehen zu können.
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Die bewegliche Druckplatte B2 ist mit fünf Führungsorganen F1, F2,
F3, F4, F5 für das Bindemittel versehen. Die Lage der Führungsorgane stimmt genau
mit den fünf Ausnehmungen in der festen Druckplatte B1 überein. Die Führungsorgane
bestehen aus Rohren, die mittels gemeinsamer Traversen T1, T2 miteinander zu einem
einheitlichen, in der beweglichen Druckplatte B2 verschiebbaren Führungsaggregat
verbunden sind. Dieses ist mittels einer Zwischenplatte Eg und der Kolbenstange
E2 mit dem Kolben E1 verbunden, der im Hilfszylinder E verschiebbar ist. Der Hilfszylinder
E ist an der beweglichen Druckplatte B2 verankert. Dadurch wird das Verschieben
des Führungsaggregates in der beweglichen Druckplatte B2 ermöglicht. Die Führungsorgane
können in dieser Platte so weit zurückgezogen werden, daß sie praktisch mit deren
Oberfläche eben abschließen.
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Die Rohre der Führungsorgane F1, F2, F3, F4, F5 sind auf einem Teil
ihrer Länge halb offen. Die Halböffnung ist jeweils durch zwei Klappen verschlossen;
die Klappen sind mit Liga, Llb . . . L4a, L4b und L5 L5 b bezeichnet und in ihrer
Lage mittels Federkraft gehalten. Die Federn sind mit U1 ... U4, U5 bezeichnet.
Die Verschlußklappen L1 a' Llb t> ... L4a L L5 L5b lassen am hinteren Ende der
Halböffnung der Führungsorgane F1, F2, F3, F4, F5 Einführöffnungen frei, z. B. H1
... H4, H5, die es gestatten, auch bei geschlossenen Klappen den Bindedraht in die
Führungsorgane einzulegen.
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Im unteren Teil der Presse sind zwei Auflagebalken M1, M2 an geordnet,
auf die die zu pressenden Bunde beim Einsetzen in die Presse aufgelegt werden. Einer
der Auflagebalken, nämlich M1, ist feststehend, während der andere, M2, umklappbar
ist (F i g. 4).
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Unterhalb der Auflagebalken M1, M2 ist eine als schiefe Ebene ausgebildete
Rutsche angeordnet, die aus den Rutschflächen N1 und N2 besteht. Der Auflagebalken
M2 ist um eine Welle M2 b drehbar; mit dieser ist er durch ein Deckblech M2 a verbunden,
so daß das Deckblech in der eingeschwenkten Lage mit den feststehenden Flächen N1,
N2 eine schiefe Ebene bildet. Zum Auslösen der Schwenkbewegung des beweglichen Auflagebalkens
M2 dienen Schwenkzylinder 0,, 02, die über die Kolbenstangen 01a' 02a jeweils mit
Kurbeln,, in Verbindung stehen. Die Kurbeln M2 c sind auf die drehbaren Wellen M2
b aufgesetzt.
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Der Arbeitsablauf zum Binden von Drahtbunden mittels der erfindungsgemäßen
Bundpresse ist folgender: Die Ringe oder Bunde P1, P2, P3, P4, P5 werden zum Pressen
und Bündeln von oben zwischen die Zuganker D1 und D2 und die Druckplatten B1, B2
eingebracht
und auf die AuflagebalkenMl,M2 abgesetzt.
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Die bewegliche Druckplatte B2, die über den hohlen Schaft C3 des
Kolbens C1 vom Druckzylinder C angetrieben wird, gleitet über die Zuganker D1,D2,D3
und drückt die Ringbunde P1 bis P5 gegen die Druckplatte,, die an dem mit Versteifungen
verstärkten feststehenden Rahmen A1 angebracht ist.
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Die Anfangslänge der Bunde wird unter der Preßkraft auf die gewünschte
Bindelänge verkürzt.
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Der Kolben E1 des Hilfszylinders E, der im Rohrstempel C3 des Schaftes
vom Zylinder C angeordnet und an der beweglichen Druckplatte B2 befestigt ist, zieht
nunmehr die bewegliche Traverse T1, welche die Führungsorgane F1 bis F5 trägt, in
den Hohlteil des Bundkörpers ein. Der Kolben E1 bleibt dann stehen, wenn die bewegliche
Traverse T1 gegen die feste Druckplatte B1 stößt. Die Führungsorgane F1 bis F5,
die Längsspalten haben, die normalerweise durch mit Federn U1 ... U4, U5 betätigte
Klappen geschlossen sind, öffnen sich gegen den Innenring der Bunde P1 bis P5 hin.
Wenn man die beiden Enden der in die Führungsorgane eingebrachten Bindemittel zuzieht,
nachdem diese die Führungsorgane durchlaufen haben, öffnen diese Organe unter der
Wirkung der Zugkraft sodann die Verschlußklappen. Das Bindemittel tritt daraus hervor
und kann um das ganze Bundpaket gewickelt und festgezogen werden.
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Mit Hilfe einer Klammer lassen sich beide Enden des Bindemittels fest
miteinander verbinden.
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Der Kolben E1 des Hilfszylinders E geht nunmebr in seine Ausgangsstellung
zurück und zieht das Führungsaggregat F1 bis F5 aus dem zylindrischen Hohlkörper
zurück, der sodann aus gepreßten und gebundenen Ringen besteht. Der Kolben C1 des
Druckzylinders C fährt nun seinerseits zurück und bringt die bewegliche Druckplatte
B2 gleichzeitig mit dem Führungsaggregat in die Ausgangsstellung zurück.
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Die SchwenkzylinderO, und 02 legen den beweglichen Auflagebalken M2
in die Verlängerung der Rutsche N1,N2 um; der zylindrische Körper, der aus den gepreßten
und gebündelten Bunden gebildet wird, verläßt schließlich die Maschine vermöge seiner
eigenen Schwere.