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Probenentnahmegerät, insbesondere zur Entnahme von Proben aus Schiffsladungen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Probenentnahmegerät, insbesondere zur Entnahme
von Proben aus Schiffsladungen, mit einem Traggerüst, das einen Ausstecherträger
hält, an welchem ein Ausstecher durch besondere Vorrichtungen auf- und abwärts verstellbar
geführt ist.
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Probenentnahmegeräte dieser Art werden nicht nur bei Schiffen, sondern
auch bei anderen Fahrzeugen, wie Eisenbahnwagen, Lastwagen u. dgl. verwendet; sie
können ortsfest oder auf Fahrzeugen angebracht werden. Beispielsweise hat man schon
an einem Hubstapler einen galgenartigen Ausleger angebracht, an welchem lotrecht
verschiebbar der Ausstecher mit zwei an seinem unteren Ende vorgesehenen Greiferklappen
so geführt ist, daß er in eine Ladung Zuckerrüben od. dgl. eindringen und durch
Schließen der Greiferklappen eine Probe entnehmen kann, die dann zur Kontrolle gegeben
wird. Das Gewicht des Ausstechers ist dabei so groß bemessen, daß er bis zum Boden
der jeweiligen Ladung durchdringen kann.
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Nach einem anderen bekannten Vorschlag ist der Träger an einem auslegerartig
schwenkbaren Kranteil angebracht und besitzt einen Druckmittelzylinder, mit welchem
der Ausstecher lotrecht in die Ladung eingedrückt wird. Durch einen weiteren, im
Ausstecher angeordneten Druckmittelzylinder können dabei die am Ausstecherende vorgesehenen
Greiferklappen betätigt werden.
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Mit solchen Ausführungen kommt man in der Regel aus, wenn die Ladung
während der Probenentnahme im wesentlichen ortsfest gehalten wird, wie dies bei
Landfahrzeugen als gegeben angesehen werden kann. Auch bei größeren und ruhig im
Wasser liegenden Schiffen mag dies noch angehen. Wenn es sich jedoch um kleinere
Schiffe handelt, die Schiffe nicht absolut fest vertäut sind, so daß sie relativ
zum Kai Verschiebebewegungen ausführen oder infolge Seegang Schlingerbewegungen
um Längs- und Querachse unterworfen sind, so ergeben sich nach dem Eindringen des
Ausstechers in die Ladung außerordentliche Reaktionskräfte in den Führungen, die
oftmals zu Beschädigungen des Gerätes führen können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Probenentnahmegerät zu schaffen,
das den geschilderten Nachteilen nicht unterliegt und Relativbewegungen des Schiffes
oder Fahrzeuges nach dem Eindringen des Ausstechers in die Ladung in beliebigem
Sinn zuläßt.
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Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß der Ausstecher
über den Ausstecherträger allseitig frei bewegbar am Gerüst aufgehängt ist.
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Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist von dem Gerät
ein in seiner Länge veränderbares Seil herabgelassen, das in der Mitte eines gleicharmigen
Hebels angreift, an dessen Enden der Träger mit Hilfe von zwei Seilen befestigt
ist.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist der Träger
eine kardanische Aufhängung für den Ausstecher auf, die ihrerseits in einem Wagen
gelagert ist, der in einem zweiten Wagen verschiebbar ist, welcher zweite Wagen
senkrecht zur Bewegungsrichtung des ersten Wagens auf dem Träger verschiebbar ist,
der seinerseits in einer Führung aufwärts und abwärts bewegbar ist; vorzugsweise
ist dabei der Ausstecher an einem in einem Zylinder bewegbaren Kolben befestigt,
der in dem Träger geführt ist.
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Durch die Erfindung wird sichergestellt, daß nach einem anfänglichen
Eindringen des Ausstechers in die Ladung das Fahrzeug jede beliebige Bewegung ausführen
kann, ohne daß dadurch die Lage des Ausstechers in der Ladung geändert oder auch
sonst irgendwelche Kräfte auf das Gerät ausgeübt werden.
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Nach dem Ansetzen kann der Ausstecher in der einmal eingenommenen
Richtung weiter in die Ladung
bis zum Boden des Fahrzeuges durchdringen.
An Stelle von Seilen kann man selbstverständlich auch Ketten, Gelenkstangen od.
dgl. verwenden.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht;
es zeigt F i g. 1 teilweise in Ansicht und teilweise im Schnitt ein Probenentnahmegerät,
dessen Ausstecher in die Ladung eines Schiffes gedrückt ist, Fig. 2 die Aufhängung
des Trägers an einem gleicharmigen Hebel, Fig. 3 einen Längsschnitt des Trägers
mit Ausstecher, Fig. 4 und 5 eine andere Ausführungsform des Ausstechers.
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Die in der F i g. 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung ist mit Hilfe
eines Seiles 1 am Ausleger 2 eines Kranes 3 aufgehängt. Dieses Seil kann in der
bei Kränen üblichen, hier nicht näher veranschaulichten Weise aufgewickelt oder
gefiert werden. Das Ende des Seiles 1 ist in der Mitte eines gleicharmigen Hebels
4 befestigt, der mit Hilfe von zwei Seilen 5 einen Träger 6 für einen Ausstecher
7 trägt.
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In F i g. 1 ist dieser Ausstecher in einer Lage dargestellt, in der
sein Ende bis an den Boden 8 eines Schiffes 9 reicht. Dieses Schiff ist an einem
Kali 10 festgemacht, auf dem der Kran 3 fahrbar ist. Am unteren Ende des Ausstechers
sind mit Hilfe von Stangen od. dgl. bedienbare Klappen oder andere Abschließmittel
angeordnet, so daß dieses untere Ende geschlossen werden kann, wenn der Ausstecher
nach oben bewegt wird.
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Der Ausstecher 7 ist an einem Führungsorgan 11 befestigt, das in
dem Träger 6 mit Hilfe von Füh rungsrollen 12, 13 geführt wird, die deutlichkeitshalber
nur auf der linken Seite von F i g. 2 dargestellt sind. An diesem Träger ist auch
das untere Ende einer hohlen Kolbenstange 14 befestigt, in der sich eine Stange
15 zum Bedienen eines Ausstoßes 27 befindet, um die entnommene Probe aus dem Ausstecher
zu drücken. Diese Stange trägt einen Kolben 16, der in einem Zylinder 17 verstellbar
ist. Die Kolbenstange 14 trägt einen Kolben 18, der in einem Zylinder 19 bewegbar
ist. An diesem Kolben 18 ist auch der Zylinder 17 befestigt. Mit Hilfe eines Schlauches
20 wird den Zylindern 17 und 19 über die Verteilerkästen 21 und 22 Druckluft zugeführt.
Die nicht näher veranschaulichte Luftzufuhr und -abfuhr kann auf bekannte Weise,
z. B. mit Hilfe von elektromagnetisch betätigten Klappen, erfolgen. Die Einlaß-
und Auslaßöffnungen des Zylinders 19, die mit den im Träger 6 befestigten Verteilerkästen
21 und 22 verbunden sind, sind mit 23 und 24 bezeichnet.
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Die Handhabung des vorstehend oben beschriebenen Apparates geschieht
folgendermaßen: Mit Hilfe des Kranes 3 wird das Probenentnahmegerät an die erwünschte
Stelle über das Schiff 9 gebracht, wobei sich der Ausstecher 7 in seiner höchsten
Lage befindet und die Abschiießklappen 25 und 26 geöffnet sind. Diese Abschließklappen
können gegebenenfalls einen Schneidrand aufweisen. Sodann wird der Raum oberhalb
des Kolben 18 über die Öffnung24 mit Druckluft beaufschlagt, so daß die Kolbenhohlstange
14 mit dem darin befindlichen Zylinder 17 und Kolbenstange 15 nach unten bewegt
wird. Der an der Kolbenstange 14 befindliche Ausstecher 7 dringt dabei in die Ladung
des Schiffes 9 ein. Wenn das untere Ende des Ausstechers 7 den Boden 8 des Schiffes
9 erreicht hat, werden die Ab-
schließklappen 25 und 26 geschlossen. Danach wird
der Raum unter dem Kolben 18 über die öffnung 23 mit Druckluft beaufschlagt, so
daß sich der Kolben 18 nach oben bewegt und den Ausstecher 7 mitnimmt, bis dieser
aus der Ladung gezogen ist, wonach der Inhalt des Ausstechers mit Hilfe eines Ausstoßers
27 aus dem Ausstecher gedrückt wird.
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Da der Träger 6 am Seil 1 aufgehängt ist, muß er ein solches Gewicht
besitzen, daß er die beim Eindringen des Ausstechers 7 in die Ladung auftretenden
Reaktionskräfte aufnehmen kann. Zu diesem Zweck ist der Träger 6 mit Ballastgewichten
28 versehen.
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Der vorstehend beschriebene Apparat ist besonders geeignet zum Entnehmen
von Zuckerrüben-Proben in Schiffen. An Hand dieser Proben kann auf einfache Weise
die Menge Ton oder Erde bestimmt werden, die zugleich mit den Rüben verladen ist.
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Die F i g. 4 und 5 zeigen einen erfindungsgemäßen Apparat, der in
einem Kardan 29 aufgehängt ist. Dieses -Kardangelenk ist in einem ersten Wagen 30
vorgesehen, der in einem zweiten Wagen 31 auf Laufrädern fahrbar ist. Dieser zweite
Wagen ist auf Laufrädern in einem Träger 32 fahrbar, und zwar in einer Richtung
senkrecht zu derjenigen des ersten Wagens 30. Der Träger 32, der mit Ballast versehen
sein kann, ist in einer Führung 33 auf- und abbewegbar. Diese Führung ist an einem
Ausleger 2 eines nicht dargestellten Kranes befestigt. Das Auf- und Abbewegen des
Trägers kann mit Hilfe von Seilen, Zahnrädern, Zahnstangen od. dgl. erfolgen. Der
Ausstecher 7 und dessen Bedienungsvorrichtung können in der an Hand der F i g. 1
bis 3 beschriebenen Weise ausgebildet sein.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt; diese können vielmehr auf zahlreiche Weise geändert werden, ohne daß
der Rahmen der Erfindung verlassen wird. So kann z. B. der Ausstecher statt pneumatisch
auch hydraulisch oder elektrisch angetrieben werden. Bei der Ausführungsform gemäß
den Fig. 4 und 5 könnten z. B. an Stelle von zwei Wagen auch zwei Schlitten vorgesehen
werden. An Stelle von zwei Verteilerkästen 21, 22, die durch nicht dargestellte
Rohre miteinander verbunden sind, kann der Verteilerkasten 22 auch als zentraler
Verteilerkasten ausgebildet werden, von dem aus Rohre zu den verschiedenen Ein-
und Auslaßöffnungen der Zylinder 17 und 19 und der Bedienungszylinder 34, 35 für
die Abschließklappen 25 und 26 führen.