DE20020688U1 - Verkaufseinheit - Google Patents
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Description
SA00A02/U-DE ]
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verkaufseinheit, insbesondere für eine Hängematte.
Die herkömmlich verwendeten Verkaufseinheiten bestehen in der Regel aus einem Grundkörper, der in sich vollkommen geschlossen ist, um ein Herausfallen bzw. ein einfaches Herausnehmen des Verkaufsobjektes zu verhindern. Der Kunde hat somit keine Möglichkeit, das Verkaufsobjekt zu begutachten bzw. die Qualität des Verkaufsobjektes in Augenschein zu nehmen, ohne dabei die Verpackung bzw. die Verkaufseinheit abändern zu müssen. Es wurde diesbezüglich teilweise vorgeschlagen, den Grundkörper bekannter Verkaufsobjekte mit Öffnungen bzw. Schlitzen zu versehen, um beispielsweise die Farbe bzw. Oberflächenbeschaffenheit des Verkaufsobjektes lediglich ansatzweise erkennen zu können. Teilweise jedoch ist es erforderlich, dass das Verkaufsobjekt vom Kunden befühlt werden muss bzw. die Farbe und Beschaffenheit großflächiger in Augenschein nehmen zu müssen. Hierzu wurden Verkaufseinheiten entwickelt, die vollkommen ohne Grundkörper lediglich mit einer Klarsichtplastik umhüllt dem Kunden angeboten werde. Eine derartige Verkaufseinheit hat jedoch den Nachteil, dass notwendige Informationen wie beispielsweise eine Beschreibung in mehreren Sprachen nicht mehr auf die Verkaufseinheit aufgedruckt werden kann, da sonst das gewünschte Ziel, nämlich dem Kunden großflächig die Beschaffenheit bzw. Farbe und Qualität des Verkaufsobjektes nahezubringen, verfehlt wird.
Aufgabe der folgenden Erfindung ist es somit, eine Verkaufseinheit zu schaffen, welche dem Kunden die notwendigen Informationen zum Verkaufsobjekt bereitstellen kann und der Kunde jedoch weiterhin das Verkaufsobjekt nahezu ohne Einschränkung begutachten bzw. in Augenschein nehmen kann.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
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SA0OA02/U-DE 2
Erfindungsgemäß wird eine Verkaufseinheit bereitgestellt, welche aus einem Grundkörper zur Aufnahme eines Verkaufsobjektes besteht, wobei die Rückwand des Grundkörpers mit einer Aufhängeeinrichtung versehen ist und gegenüber der Vorderwand in der Vorderansicht bzw. Draufsicht vorsteht, wodurch die Möglichkeiten einer Informationsplatzierung nahezu unbegrenzt sind und insbesondere durch die vergrößerte Rückwand die Möglichkeit besteht, werbewirksame Aufdrucke optimal platzieren zu können. Wird ferner der Grundkörper oberseitig offen ausgestaltet und zwar für die Aufnahme des Verkaufsobjektes, so kann gewährleistet werden, dass der Kunde jederzeit unproblematisch das Verkaufsobjekt befühlen und begutachten kann, ohne hierbei die Verpackung in irgendeiner Form zu beschädigen, was bei Nichtgefallen den Wiederverkauf der bereits geöffneten Verpackung für den weiteren Kunden nachteilig wäre. Auf diese Weise wird somit eine Verkaufseinheit geschaffen, die kompakt und platzsparend ist und vielfältige Präsentationsmöglichkeiten eröffnet. Ferner ist eine derartige Verkaufseinheit vielseitig einsetzbar. Das bedeutet, es wird auf diese Weise eine Möglichkeit der stehenden und hängenden Präsentationen geschaffen. Das Verkaufsobjekt selbst ist somit auf einfache Weise sichtbar und es können aufgrund der größeren Oberfläche der Verkaufseinheit mehr Anreize bzw. Werbeaufdrucke präsentiert werden, die ein Kaufanreiz für den Kunden darstellen. Aufgrund des oberseitig geöffneten Grundkörpers wird somit eine Verkaufseinheit bereitgestellt, die ein preiswertes jedoch effektives Mittel zur Verkaufsförderung darstellt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind Gegenstand der Unteransprüche.
Wird der Grundkörper im Seitenumfang nahezu geschlossen ausgestaltet, so wird eine besonders stabile Verkaufseinheit zur Verfügung gestellt, die gegebenenfalls auch mehrere Verkaufs Objekte unproblematisch präsentieren kann.
Wird der Grundkörper vorteilhafterweise quaderförmig ausgebildet, so wird insbesondere eine vereinfachte Aneinanderreihung von Verkaufseinheiten möglich, und insbesondere auch die Lagerung. Aufgrund der quaderförmigen Ausgestaltung wird ferner erreicht, dass
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SA00A02/U-DE
sowohl das Herausnehmen als auch das Einführen von nicht quaderförmiger Verkaufsobjekte einfacher möglich ist.
Wird die Aufhängevorrichtung als Öffnung ausgebildet, können die einzelnen Verkaufseinheiten auf einfache Weise auf herkömmliche Regalwände aufgespießt werden. Wird darüber hinaus eine standardisierte Öffnung vorgesehen, so wird den mittlerweile überall vorhandenen Verkaufsständern Rechnung getragen und insbesondere der Möglichkeit, ohne Anpassungsschwierigkeiten die Verkaufseinheit in den jeweiligen Verkaufsläden vorzusehen.
Werden die Seitenwände des Grundkörpers vorteilhafterweise oberseitig von der Rückwand zur Vorderwand abgeschrägt, so wird die Seitenstabilisierung der gesamten Verkaufseinheit erhöht und insbesondere wird ein sogenanntes eigenständiges Format der Verkaufseinheit festgelegt.
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Weist die Rückwand ein Oberteil mit Aufhängeeinrichtung auf, welches sich an die Endpunkte der abgeschrägten Seitenwände anschließt, so wird somit eine spezielle Werbefläche geschaffen, die für jeden Kunden als erster Blickfang entsprechend ausgestaltet werden kann. Wird die Rückwand zumindest teilweise verstärkt, so wird gewährleistet, dass auch die schwereren Verkaufsobjekte unproblematisch präsentiert werden können. Ragt vorteilhafterweise die Verstärkung in den Bereich des Grundkörpers hinein, so wird einem Abknicken des Oberteils und des Grundkörpers entgegengewirkt, was normalerweise aufgrund der durch das Abknicken verursachten Schräglage der Verkaufseinheit zu einem erhöhten Platzbedarf bei der Präsentation führt.
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Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn als Material der Verkaufseinheit Pappkarton verwendet wird, da dieses Material leicht bearbeitbar und bedruckbar ist.
Wird darüber hinaus die gesamte Verkaufseinheit aus einem Falzzuschnitt gebildet, so wird lediglich mit einem Stanzvorgang die Kontur der Verkaufseinheit festgelegt und entsprechend der vorgegebenen Falzlinien auf einfache Weise die Verkaufseinheit gestaltet.
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SA00A02/U-DE
Aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung der Verkaufseinheit ist es somit lediglich notwendig eine Klebefläche vorzusehen, die den Grundkörper der Verkaufseinheit stabilisiert. Wird die Bodenfläche des Grundkörpers aus zumindest 4 Teilelementen durch Zusammenstecken gebildet, so wird aufgrund einer teilweise vorliegenden Überlappung der einzelnen Teilelemente eine besondere Stabilität der Bodenfläche herbeigeführt. Die Stabilität der Bodenfläche wird dadurch erhöht, dass sich die Teilelemente jeweils von den Wänden, d. h. Vorder- und Rückwand bzw. Seitenwänden, des Grundkörpers erstrecken, da aufgrund des Formschlusses zwischen den Teilelementen und der Wände des Grundkörpers die Stabilität der Bodenfläche unterstützt wird.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Verkaufseinheit besteht darin, dass die Teilelemente der Vorder- und Rückwand eine unterschiedliche Kontur aufweisen und lediglich die Teilelemente der Seitenwände des Grundkörpers eine deckungsgleiche Kontur. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass die Überlappungsbereiche je nach Belastung der Bodenfläche optimal ausgestaltet werden können.
Hierbei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Kontur des Teilelements der Rückwand sich trapezförmig verjüngend von der Falzlinien der Rückwand erstreckt und in eine Rechteckform des Endelements übergeht, wobei im wesentlichen das rechteckförmige Endelement als Überlappungsbereich zur Stabilität der Bodenfläche herangezogen wird. Wird darüber hinaus die Kontur des Teilelements der Vorderwand rechteckförmig mit einer rechteckförmigen Ausnehmung ausgebildet, so wird es zusammen mit dem gegenüberliegenden Teilelement, welches von der Rückwand zur Verfügung gestellt wird, aufgrund des Zusammenspiels bestmöglich eingesetzt.
Zur weiteren Stabilisierung der Bodenfläche ist es von Vorteil, wenn die Kontur der Teilelemente der Seitenwände rechteckförmig mit einer Ausnehmung ausgestaltet wird, die einem halbierten Trapez entspricht. Auf diese Weise wird im Zusammenspiel mit der Vorder- und Rückwand bestmöglich Rechnung getragen.
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Eine besondere Stabilisierung der Bodenfläche wird dadurch erreicht, wenn die Teilelemente bzw. die Seitenwände zusätzlich mit den anderen Teilelementen verklebt werden.
In einer weiteren Ausgestaltung hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Kontur der Teilelemente der Seitenwände und/oder der Teilelemente der Vorder- und Rückwand deckungsgleich ausgebildet werden. Durch diese Maßnahme wird erreicht, dass die Stanzwerkzeuge auf einfache Weise herstellbar sind.
Wird die Kontur des Teilelements der Seitenwand in einem halbierten Trapez abgebildet, wobei eine weitere Ausnehmung entlang der Schnittlinie des Trapez vorgesehen ist, so wird das Zusammenstecken der einzelnen Teilelemente gefördert und entsprechende Klemmungen beim Umknicken entlang der Falzlinie vermieden.
Weist die Kontur des Teilelements der Vorderwand eine rechteckige Form mit einer trapezformigen Ausnehmung auf, wobei vorzugsweise die schrägverlaufenden Seitenkanten der Ausnehmung eine unterschiedliche Länge aufweisen, so vereinfacht es in dieser Ausgestaltung das Zusammenstecken der Teilelemente. Diese Vereinfachung wird dadurch begünstigt, wenn die Ausnehmungen im sich gegenüberliegenden Zustand versetzt angeordnet sind, so dass die Ausnehmung mit dem aufgrund der Ausnehmung vorhandenen Vorsprungs des gegenüberliegenden Teilelementes in Eingriff gebracht wird und somit ein gegenseitiges Ineinandergreifen der sich gegenüberliegenden Teilelemente möglich macht.
Sollte es jedoch erforderlich sein, dass aufgrund des Gewichts des Verkaufsobjektes eine weitere Stabilität insbesondere der Bodenfläche vorhanden sein muss, so hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn ein weiteres Bodenelement vorgesehen ist, dass die Kontur der Bodenfläche des Grundkörpers aufweist und zur Verstärkung in den Grundkörper einlegbar ist, und gegebenenfalls auch das weitere Bodenelement mit der Bodenfläche verklebt wird. Sollte dann das Gewicht des Verkaufsobjektes von oben auf die Bodenfläche wirken, werden die Kräfte auf alle 4 Teilelemente gleichermaßen verteilt und einem Herausfallen des Verkaufsobjektes nach unten entgegengewirkt.
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Wird die Verkaufseinheit zur Präsentation aufgestellt, so hat es sich als vorteilhaft erwiesen, an geeigneten Stellen Laschen vorzusehen, die die Bodenfläche des Grundkörpers von der Auflagefläche beabstandet. Um die Gesamtstabilität beim Aufstellen der Verkaufseinheit zu erhöhen, ist es von Vorteil, wenn sich die Lasche von den Wänden des Grundkörpers Wegstrecken.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des vorliegenden Erfindungsgegenstandes sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Nachfolgend werden anhand der Zeichnungen weitere Ausführungsformen des Schutzgegenstandes wiedergegeben:
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verkaufseinheit
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verkaufseinheit
Fig. 2 die Stanzkontur der Verkaufseinheit gemäß einer ersten Ausführungsform.
Fig. 3 eine Stanzkontur einer Verkaufseinheit gemäß einer zweiten Ausführungs-
form.
Fig. 1 zeigt in dieser Ausführungsform eine Verkaufseinheit 1, welche ein Grundkörper 3 mit einer Rückwand 5 und einer Vorderwand 7 aufweist, wobei die Rückwand 5 in Draufsicht bzw. aus der Vorderansicht gegenüber der Vorderwand 7 vorsteht, d. h. eine größere Gesamtfläche aufweist. Der Grundkörper 3 ist oberseitig offen für die Aufnahme eines Verkaufsobjektes, welches von oben in den Grundkörper eingesteckt werden kann, ausgebildet. In dieser Darstellung ist ebenfalls wiedergegeben, dass der Grundkörper im Seitenumfang geschlossen ausgestaltet sein kann, da das Verkaufsobjekt von oben zugänglich ist und somit auf einfache Weise in Augenschein genommen werden kann. In dieser Ausführungsform sind die Seitenwände 9 des Grundkörpers 3 oberseitig von der Rückwand zur Vorderwand abgeschrägt dargestellt, so dass die Wirkung der Öffnung vergrößert ist und die Stabilität des Grundkörpers erhöht wird. In der Rückwand 5 ist
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SA00A02/U-DE
ebenfalls die Aufhängeeinrichtung 11 vorgesehen, die in dieser Ausgestaltung als standardisierte Öffnung 13 ausgebildet wurde. Zum Aufstellen der Verkaufseinheit sind Laschen 8 vorgesehen, die sich in dieser Ausgestaltung von den Wänden des Grundkörpers 3 Wegstrecken, jedoch aber formschlüssig mit den Wänden verbunden sind. 5
In Fig. 2 ist eine besondere Ausgestaltung der Verkaufseinheit als sogenannte Faltschachtel dargestellt. Fig. 2 zeigt somit den Stanzzuschnitt, wobei die gestrichelten Linien jeweils die Falzlinien wiedergeben. Wie in Fig. 2 dargestellt wird, wird die gesamte Verkaufseinheit aus einem Falzzuschnitt hergestellt, wobei neben der Rückwand 15 die Vorderwand 17 dargestellt ist, an die sich jeweils die Seitenwände 9 und 19 formschlüssig anschließen. In Fig. 2 sind ebenfalls die jeweiligen Teilelemente zu der Vorder-, Rückwand und den Seitenwänden dargestellt, die sich jeweils von den Wänden des Grundkörpers 3 erstrecken. In dieser Ausgestaltung der Verkaufseinheit 1 sind die Teilelemente I und II der Vorderwand 17 und der Rückwand 15 unterschiedlich ausgestaltet, wohingegen die Teilelemente III und IV der Seitenwände 19 eine deckungsgleiche Kontur aufweisen. Das Teilelement I der Rückwand weist in dieser Ausführungsform eine Kontur auf, die trapezförmig sich von der Rückwand 15 verjüngend erstreckt und in ein rechteckförmiges Endelement Ia übergeht. Die Kontur des Teilelements II der Vorderwand ist rechteckförmig und weist eine rechteckförmige Ausnehmung Ha auf, deren Innenabstand der Ausnehmung Ha dem Außenabstand des rechteckförmigen Endelements Ia des Teilelements I der Rückwand 15 entspricht. In Fig. 2 ist ferner die Kontur der Teilelemente der Seitenwände 19 dargestellt, die rechteckförmig ist und eine Ausnehmung IHa aufweisen, wobei die Ausnehmung einem in Vertikalrichtung halbiertem Trapez entspricht und zwar derart, dass das Teilelement III über im wesentlichen der Gesamtbreite der Seitenwand 19 übergeht. Diese 4 Teilelemente können derart zusammengesteckt werden, dass sie die Bodenfläche des Grundkörpers 3 bilden und bereits eine stabile Form der Verkaufseinheit ermöglichen. Zusätzlich ist in Fig. 3 an die Oberkante der Rückwand 15 ein teilweise deckungsgleiches Teilelement V dargestellt, welches entlang der Oberkante der Rückwand 15 umklappbar ist und somit die Rückwand verstärken kann und zwar derart dass die optische Darstellung der Verkaufseinheit nicht beeinträchtigt wird. Ferner ist in dieser Ausgestaltung eine Klebefläche VI vorgesehen, die in dieser Ausgestaltung an die Rückwand 15
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formschlüssig angegliedert ist und oberseitig die gleiche Abschrägung der Seitenwände 19 aufzeigt. Hierbei wird deutlich, dass in dieser Ausgestaltung lediglich eine Klebefläche VI vorgesehen sein muss, um eine stabile Form des Grundkörpers III herbeizuführen. Ebenfalls sind mit 18 die Laschen zum Aufstellen der Verkaufseinheit dargestellt.
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In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform der Verkaufseinheit dargestellt, wobei sowohl die Form des Grundkörpers der Verkaufseinheit als auch die Rückwand identisch zu der Ausfuhrungsform gemäß Fig. 2 ist. Lediglich unterschiedlich ist die Ausgestaltung der Teilelemente XI bis XIV, welche ebenfalls die Bodenfläche des Grundkörpers 3 bilden.
Wie in Fig. 3 deutlich dargestellt ist, sind jeweils die Teilelemente XI und XII der Vorderwand bzw. Rückwand und die Teilelemente XIII und XIV der Seitenwände identisch ausgebildet. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine vereinfachte Werkzeugherstellung bezüglich der Stanzvorrichtung. Wie in Fig. 3 deutlich dargestellt, weist das Teilelement XI bzw. XII jeweils eine rechteckformige Form auf, wobei eine trapezförmige Ausnehmung XIa bzw. XIIa vorgesehen ist, und die schrägverlaufenden Seitenkanten der Ausnehmung eine unterschiedliche Länge aufweisen. In dieser Ausgestaltung ist die eine Seitenkante mit einem Knick versehen, wodurch die Stabilität beim Zusammenstecken erhöht wird. Ebenfalls deutlich ist zu sehen, dass die Rechtecke gegenüber der Unterkante der Seitenwand bzw. Vorderwand verkleinert dargestellt wird, wodurch das Zusammenstecken erleichtert ist. Damit das Zusammenstecken ebenfalls erleichtert wird, ist eine weitere Falzlinie XX vorgesehen, wobei diese Teilfläche ebenfalls als Klebefläche herangezogen werden kann. In dieser Ausgestaltung ist ebenfalls darstellbar, dass die Ausnehmungen XIa und XIIIa gegenüber der Mitte des Rechtecks XI und XII versetzt angeordnet ist, wodurch ein Ineinandergreifen beim Zusammenstecken möglich ist. Ebenfalls deutlich ist zu sehen, dass die Teilelemente XIII und XIV der Seitenwände gegenüber der Breite der Seitenwände verkleinert dargestellt ist, wobei ebenfalls die Teilelemente nahezu rechteckförmig ausgestaltet sind, und auf einer Seite des Rechtecks eine dreieckförmige Ausnehmung XIIIa bzw. XIVa vorgesehen ist.
Es ist verständlich, dass weitere Ausführungsformen zu den oben beschriebenen Ausführungsformen möglich sind, ohne den Erfindungsgedanken des Gegenstandes zu verlassen.
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SAOOA02/U-DE Q
Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Verkaufseinheit für Hängematten als Verkaufsobjekt herangezogen werden, da insbesondere die Stoffqualität bzw. Beschaffenheit der Hängematten und die Farbe der Hängematten für den Kunden von besonderer Bedeutung ist. Grundsätzlich kann jedoch die Verkaufseinheit für jedwede Verkaufsobjekte verwendet werden.
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Claims (22)
1. Verkaufseinheit, insbesondere für eine Hängematte, bestehend aus einem Grundkörper (3) zur Aufnahme eines Verkaufsobjekts, wobei die Rückwand (5; 15) des Grundkörpers (3) mit einer Aufhängeeinrichtung (11) versehen ist und gegenüber der Vorderwand (7; 17) in der Draufsicht vorsteht, und der Grundkörper (3) oberseitig offen für die Aufnahme des Verkaufsobjekts ist.
2. Verkaufseinheit nach Anspruch 1, wobei der Grundkörper (3) im Seitenumfang geschlossen ist.
3. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 2, wobei der Grundkörper (3) quaderförmig ausgebildet ist.
4. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Aufhängevorrichtung (11) als Öffnung (13), vorzugsweise als eine für Verkaufsständer standardisierte Öffnung, ausgebildet ist.
5. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei oberseitig die Seitenwände (9; 19) des Grundkörpers (3) von der Rückwand (5; 15) zur Vorderwand (7; 17) abgeschrägt sind.
6. Verkaufseinheit nach Anspruch 5, wobei die Rückwand (5; 15) ein Oberteil mit Aufhängeeinrichtung (11) aufweist, welches sich an die Endpunkte der abgeschrägten Seitenwände (9; 19) anschließt.
7. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Rückwand (5; 15) oberseitig abgerundet ist.
8. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Rückwand (5; 15) zumindest teilweise verstärkt wird und vorzugsweise die Verstärkung in den Bereich des Grundkörpers hineinragt.
9. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei als Material Pappkarton verwendet wird.
10. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei ein Faltzuschnitt zur Ausbildung der Verkaufseinheit (I) verwendet wird.
11. Verkaufseinheit nach Anspruch 10, wobei der Faltzuschnitt eine Klebefläche (VI) aufweist.
12. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 10 und 11, wobei die Bodenfläche des Grundkörpers aus zumindest vier Teilelemente (I, II, III, IV; XI, XII, XIII, XIV) durch Zusammenstecken gebildet wird, die sich jeweils von der Vorder- und Rückwand und den Seitenwänden erstrecken und durch eine Falzlinie als Trennlinie von den Wänden des Grundkörpers (3) getrennt werden.
13. Verkaufseinheit nach Anspruch 12, wobei die Teilelemente (I, II) der Vorder- und Rückwand eine unterschiedliche Kontur und die Teilelemente (III, IV) der Seitenwände des Grundkörpers eine deckungsgleiche Kontur aufweisen.
14. Verkaufseinheit nach Anspruch 13, wobei die Kontur des Teilelements (I; XI) der Rückwand sich trapezförmig verjüngend von der Falzlinie der Rückwand erstreckt und in ein rechteckförmiges Endelement (Ia) übergeht.
15. Verkaufseinheit nach Anspruch 13, wobei die Kontur des Teilelements (II) der Vorderwand (17) rechteckförmig mit einer rechteckförmigen Ausnehmung (IIa) ausgebildet ist, wobei der Innenabstand der Ausnehmung (IIa) dem Außenabstand des rechteckförmigen Endelements (Ia) des Teilelements (I) der Rückwand (15) entspricht.
16. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei die Kontur der Teilelemente der Seitenwände rechteckförmig mit einer Ausnehmung (IIIa, IVa) ist, die einem halbierten Trapez entspricht.
17. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 10 bis 16, wobei die Teilelemente (III, IV), vorzugsweise der Seitenwände, zusätzlich verklebt werden.
18. Verkaufseinheit nach Anspruch 12, wobei die Kontur der Teilelemente (XIII, XIV) der Seitenwände und/oder der Teilelemente (XI, XII) der Vorder- und Rückwand deckungsgleich ausgebildet sind.
19. Verkaufseinheit nach Anspruch 18, wobei die Kontur des Teilelements (XIII) der Seitenwand einem halbierten Trapez entspricht, wobei eine weitere Ausnehmung (XIIIb) entlang der Schnittlinie des Trapez vorgesehen ist.
20. Verkaufseinheit nach Anspruch 18 oder 19, wobei die Kontur des Teilelements der Vorderwand eine rechteckförmige Form mit einer trapezförmigen Ausnehmung (XIa, XIIIa) aufweist, wobei vorzugsweise die schrägverlaufenden Seitenkanten der Ausnehmung (XIa, XIIIa) eine unterschiedliche Länge aufweisen.
21. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei ein weiteres Bodenelement vorgesehen ist, das die Kontur der Bodenfläche des Grundkörpers (3) aufweist und zur Verstärkung in den Grundkörper einlegbar ist.
22. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei Laschen (8; 18) zur Beabstandung des Grundkörpers von einer Auflagefläche vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
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| DE20020688U DE20020688U1 (de) | 2000-12-06 | 2000-12-06 | Verkaufseinheit |
Applications Claiming Priority (1)
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2399075A (en) * | 2003-02-10 | 2004-09-08 | Iain Pickering | Display apparatus |
-
2000
- 2000-12-06 DE DE20020688U patent/DE20020688U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2399075A (en) * | 2003-02-10 | 2004-09-08 | Iain Pickering | Display apparatus |
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