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Technisches Umfeld
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Die Erfindung betrifft ein Warendisplay zum Aufsetzen auf ein palettenförmiges Sockelelement, welches für die Präsentation von Waren eingesetzt wird. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Warendisplays mit den erfindungswesentlichen Merkmalen eines Warendisplay zum Aufsetzen auf ein palettenförmiges Sockelelement.
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Stand der Technik
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Warendisplays der eingangs geschilderten Art kommen bevorzugt bei Verkaufsstellen wie Warenhäusern, Super- oder Baumärkten zum Einsatz.
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Bei Verwendung derartiger Warendisplays können diese anstelle von fest eingebauten Warenregalen an besonders interessanten Stellen der Verkaufsflächen aufgestellt werden, wo sie besonders gut im Blickfeld der sich im Verkaufsraum bewegenden Kunden liegen.
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Beispiele für Warendisplays sind im Stand der Technik beispielsweise aus den Schriften
DE 20 2015 102 755 U1 ,
DE 20 2014 102 903 U1 und
DE 20 2004 0 10733 U1 bekannt. Die dort offenbarten Warendisplays besitzen ein geschlossenes ringförmiges Sockelelement, an dem eine vorzugsweise U-förmige Außenwand nach oben aufragend festgelegt ist. Innerhalb des durch die U-förmige Außenwand gebildeten Innenraums sind in unterschiedlicher Höhe Regalböden angeordnet, in die entsprechende Waren einsortiert werden können.
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Die Warendisplays werden dabei auf palettenförmige Sockelelemente aufgesetzt. Diese Sockelelemente besitzen üblicherweise ein Kantenmaß von 600 × 400 mm und sind als wiederverwendbare Kunststoffpaletten ausgeführt.
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Auf diese Kunststoffpaletten wird die anzubietende Ware üblicherweise nicht direkt aufgestapelt, da die Sockelelemente nur ca. 150 mm hoch sind und die darauf gestapelten Waren für den Konsumenten nicht bequem zu greifen wären. Damit die anzubietenden Waren eine Mindestgreifhöhe von beispielsweise 500 mm haben, setzt man auf das Sockelelement ein im Grundriss dem Sockenelement entsprechendes ringförmiges Untergestell aus vorzugsweise Wellpappe auf.
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Innerhalb des ringförmigen Untergestells ist eine Stützkonstruktion in Form von einem oder mehreren Stegen angeordnet, die die aufgestapelte Ware tragen soll. An den Außenseiten des Untergestells wird üblicherweise ein Druck aufgebracht, der auf die anzubietende Ware hinweist, wobei anzumerken ist, dass die Rückseite des Untergestells zumeist der Betrachtung durch den potentiellen Käufer entzogen und eigentlich überflüssig ist.
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Um die aufgestapelten Waren gegen Herabfallen zu sichern, wird auf dem Untergestell üblicherweise ein U-förmiger Mantel aufgesetzt, der in der Regel ebenfalls wie der Druck an den Seiten des Untergestells zur Produktwerbung genutzt wird und mit entsprechender farbiger Werbebedruckung versehen wird.
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Zur Sicherstellung der Standfestigkeit sowohl des Untergestells als auch des U-förmigen Mantels besteht der Einsatz an Wellpappe bei normaler Höhe und Konstruktion der Bauelemente mindestens aus 2 m2 Material.
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Aufgabe der Erfindung
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Ausgehend von den aus dem Stand der Technik im Sinne der oben angeführten Ausführungsform bekannten Warendisplays besteht deshalb die Aufgabe der Erfindung darin, ein Warendisplay zur Verfügung zu stellen, welches hinsichtlich seines Materialeinsatzes im Rahmen der Nachhaltigkeit gegenüber herkömmlichen Konstruktionen wesentlich weniger Ressourcen erfordert, welches platzsparend transportabel ist und sich ohne Vorkenntnisse in kürzester Zeit so vorbereiten lässt, dass sich die damit zur Präsentation vorgesehenen Waren lagern und anbieten lassen. Darüber hinaus soll ein Warendisplay geschaffen werden, welches sich mit einfachen fertigungstechnischen Möglichkeiten der Wellpappenbearbeitung herstellen lässt.
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Lösung der Aufgabe
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe für ein Warendisplay der eingangs geschilderten Art mit den im Anspruch 1 genannten technischen Merkmalen gelöst.
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Darüber hinaus wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung des Warendisplays offenbart, dessen wesentliche Verfahrensschritte sich aus dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 6 ergeben.
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Erfindungswesentlich für die Lösung der Aufgabe, ein Warendisplay mit den aufgabengemäßen Vorteilen bereitzustellen, besteht darin, dass das Warendisplay aus einem rechteckigen Kartonzuschnitt hergestellt wird und aus einem flachen zusammengefalteten Transportzustand in einen Aufbauzustand mit rechteckigen Grundriss aufklappbar ist.
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Es ist mit einem im Aufbauzustand U-förmigen, aus einer Frontwand, einer rechten Seitenwand und einer linken Seitenwand bestehenden Unterteil, wobei die rechte Seitenwand und die linke Seitenwand jeweils mit einer mittigen, senkrecht verlaufenden Faltlinie versehen sind, die die rechte Seitenwand und die linke Seitenwand in einen vorderen, mit der Frontwand verbundenen Teilbereich und einen der Frontwand abgewandten hinteren Teilbereich teilt, und mit einem U-förmigen, aus einer Rückwand, einer rechten Seitenwand und einer linken Seitenwand bestehenden Oberteil, wobei die rechte Seitenwand und die linke Seitenwand doppelwandig mit einem mit der Rückwand verbundenen rechten Innenwandteil und einem mit dem rechten Innenwandteil verklebten rechten Aussenwandteil sowie mit einem mit der Rückwand verbundenen linken Innenwandteil und einem mit dem linken Innenwandteil verklebten linken Aussenwandteil ausgestaltet sind, die rechten und linken Außenwandteile und die rechten und linken Innenwandteile jeweils an ihrer der Frontwand des Unterteils zugewandten vorderen Kante mit einer Faltlinie verbunden sind und das rechte Außenwandteil mit dem hinteren Teilbereich der zugehörigen rechten Seitenwand des Unterteils und das linke Außenwandteil mit dem hinteren Teilbereich der zugehörigen linken Seitenwand des Unterteils einstückig in einer gemeinsamen senkrechten Ebene liegend ausgebildet ist.
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Die Gesamtkonstruktion sieht somit zwei U-förmige Elemente vor, die an ihren Seitenwandungen miteinander verbunden sind, wobei das Unterteil hinten geöffnet ist, was dem Käufer jedoch durch die Anordnung des Displays verborgen bleibt. Insgesamt wird aufgrund des rechteckförmigen Flächenzuschnittes und der Verwendung des gesamten Wellpappematerials des Zuschnitts jegliche Materialverschwendung vermieden. Der Flächenzuschnitt kann im Vorfeld an den für die Warenpräsentation maßgeblichen und visuell zu betrachtenden Bereichen bedruckt werden, was natürlich Farbressourcen spart.
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Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusätzlich aus den auf den Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüchen.
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Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, dass die hintere Oberfläche der Rückwand des U-förmigen Oberteils und die inneren Oberflächen der linken Seitenwand und der rechten Seitenwand und der Frontwand des U-förmigen Unterteils unbedruckt sind.
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Um auf möglichst einfache Weise das erfindungsgemäße Warendisplay mit der für die Warenpräsentation notwendigen Stellfläche zu versehen, ist es zweckmäßig, wenn der im Aufbauzustand durch die Frontwand, die rechte Seitenwand und die linke Seitenwand aufgespannte rechteckförmige Innenraum des Unterteils mit mindestens einem Tragbauteil in Form eines räumlichen Kubus ausgefüllt ist.
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Infolge der Größe des Innenraumes hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn das Tragbauteil aus drei gleichen kastenförmigen Teilelementen besteht. Die Teilelemente sind dabei vorzugsweise von gleicher Größe und können als Faltkartons ausgestaltet sein. Diese Möglichkeit eröffnet es, die Teilelemente ebenso wie das erfindungsgemäße Warendisplay flach zusammen zu falten und somit Platzsparend transportieren zu können.
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Sofern die im Innenraum angeordneten Teilelemente nicht sichtbar sein sollen und die Tragfähigkeit des Gesamtaufbaus es erforderlich machen, kann im Aufbauzustand auf die dem palettenförmigen Sockelelement abgewandten Oberseite des oder der Tragbauteile ein Bodenelement zur Aufnahme von durch das Warendisplay zu präsentierenden Waren aufgesetzt werden.
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Das Verfahren zur Herstellung eines Warendisplays der oben geschilderten Art zeichnet sich in erfindungswesentlicher Weise durch die nachfolgenden Verfahrensschritte aus:
- • Erstellung eines rechteckigen Kartonzuschnittes
- • Einbringen von zwei parallel zu zwei sich gegenüberliegenden Außenkanten in gleichen Abständen zu diesen Außenkanten verlaufenden Knicklinien in die Außenbereiche des Kartonzuschnittes, sodass sich zwei Randbereiche ergeben
- • Einbringen von zwei weiteren parallel zu den ersten Knicklinien mit dem gleichen Abstandsmaß wie das der Knicklinien von den Außenkanten verlaufenden Faltlinien, die im oben genannten Abstandsmaß nach innen zur Mitte des Kartonzuschnittes versetzt angeordnet sind, in den Kartonzuschnitt
- • Einbringen einer von der Knicklinie ur Knicklinie senkrecht zu diesen verlaufenden Schnittlinie (31)
- • Klebstoffauftrag auf einen rechteckigen Teilbereich (34) des Kartonzuschnittes, der begrenzt ist durch die Knicklinie (23), die Faltlinie (21) und die Schnittlinie (31)
- • Klebstoffauftrag auf einen rechteckigen Teilbereich (35) des Kartonzuschnittes, der begrenzt ist durch die Knicklinie (24), die Faltlinie (22) und die Schnittlinie
- • Einklappen des äußeren, durch die Knicklinie definierten Randbereiches und Verklebung mit dem rechteckigen Teilbereich
- • Einklappen des äußeren, durch die Knicklinie definierten Randbereiches und Verklebung mit dem rechteckigen Teilbereich
- • Einklappen der miteinander verklebten Bereiche nach innen und hinten, wobei gleichzeitig die nicht verklebten Teilbereiche der Randbereiche nach innen und nach vorne gefaltet werden.
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Die geschilderten Verfahrensschritte beinhalten allesamt durch übliche Bearbeitungsmaschinen für Wellpappe durchführbare Maßnahmen, so dass insgesamt die Herstellung des erfindungsgemäßen Warendisplay kostengünstig vorgenommen werden kann.
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Figurenbeschreibung
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
- 1 eine perspektivische Gesamtansicht des erfindungsgemäßen Warendisplays,
- 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Warendisplays aus 1 zusammen mit dem Sockelelement und zusätzlichen Stabilisierungen,
- 3 eine perspektivische Gesamtansicht des erfindungsgemäßen Warendisplays im fertigen Aufbauzustand,
- 4 eine perspektivische Draufsicht auf den Kartonzuschnitt für das Warendisplay,
- 5 eine perspektivische Draufsicht notwendiger Vorhaltungen im Rahmen der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte zur Herstellung des Warendisplays,
- 6 eine perspektivische Draufsicht auf ein Zwischenstadium des Herstellungsprozesses,
- 7 eine perspektivische Draufsicht zur Verdeutlichung weiterer Faltprozesse vor dem Herstellungsende und
- 8 eine perspektivische Gesamtdarstellung des erfindungsgemäßen Warendisplays im gefalteten Transportzustand.
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Das in der 1 dargestellte Warendisplay besteht im Wesentlichen aus einem Unterteil 2 und einem Oberteil 14. Unterteil 2 und Oberteil 14 sind über einen Teilbereich ihrer Seitenwände miteinander verbunden.
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Das Unterteil besteht aus einer Frontwand 3 sowie einer rechten Seitenwand 4 und einer linken Seitenwand 5. Frontwand 3 und rechte Seitenwand 4 sind über eine Knicklinie 6 miteinander verbunden, die es erlaubt, die beiden Teile in eine Anlageposition zueinander zu bringen, die im Rahmen des Transportzustandes des Warendisplays notwendig ist, die Knicklinie 6 erlaubt gleichzeitig eine rechtwinklige Lage der Bauteile zueinander wie sie in der 1 gezeigt ist und dem Aufbauzustand des Warendisplays entspricht.
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Analog hierzu ist die Frontwand 3 über die Knicklinie 7 mit der linken Seitenwand 5 verbunden, die ebenfalls eine Anlageposition der Bauteile zueinander und eine Aufbauposition in eine rechtwinklige Lage zueinander ermöglicht.
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In der Mitte der rechten Seitenwand 4 befindet sich eine Faltlinie 8, die die rechte Seitenwand 4 in einen vorderen Teilbereich 10 und einen hinteren Teilbereich 11 unterteilt.
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Auf der gegenüberliegenden Seite wird analog die linke Seitenwand 5 durch eine Faltlinie 9 in einen vorderen Teilbereich 12 und einen hinteren Teilbereich 13 unterteilt. Es ergibt sich somit im aufgebauten Zustand ein U-förmiger Grundriss, wobei das Unterteil 2 nach hinten geöffnet ist.
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Das oben erwähnte Oberteil 14 ist ebenfalls im Grundriss U-förmig aufgebaut. Es besteht aus einer Rückwand 25 sowie einer rechten Seitenwand 15 und einer linken Seitenwand 16. Die rechte Seitenwand 15 und die linke Seitenwand 16 sind doppellagig ausgeführt und bestehen bezüglich der rechten Seitenwand 15 aus einem rechten Innenwandteil 18 und einem rechten Außenwandteil 17. Die Teile 17 und 18 sind an ihrer vorderen Kante über eine Faltlinie 21 miteinander gekoppelt und gleichzeitig miteinander verklebt.
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Analog hierzu besteht die linke Seitenwand 16 aus einem linken Innenwandteil 20 und einem linken Außenwandteil 19, die über eine Faltlinie 22 miteinander gekoppelt und gleichzeitig miteinander verklebt sind.
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Das rechte Außenwandteil 17 und das linke Außenwandteil 19 sind bei der erfindungsgemäßen Konstruktion einstückig mit dem hinteren Teilbereich 11 der Seitenwand 4 ausgeführt, das linke Außenwandteil 19 ist einstückig mit dem hinteren Teilbereich 13 der linken Seitenwand 5 gebildet.
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Im aufgebauten Zustand des erfindungsgemäßen Warendisplays ergibt sich somit insgesamt ein rechteckförmiger Grundriss mit zur Hinterseite geöffnetem Unterteil 2 und zur Frontseite geöffnetem Oberteil 14.
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Aus der 1 ist darüber hinaus durch die zeichnerisch auf den einzelnen Oberflächen von Unterteil 2 und Oberteil 14 aufgebrachten Hinweise „DRUCK“ ersichtlich, dass diese Oberflächen bedruckt sind, um für den Konsumenten eine Hinweisfunktion auf die präsentierte Ware zu geben. Somit ist deutlich, dass die rückseitige Oberfläche der Rückwand 25 sowie die inneren Oberflächen der rechten Seitenwand 4 des Unterteiles 2, die innere Oberfläche der linken Seitenwand 5 des Unterteiles 2 sowie die innere Oberfläche der Frontwand 3 unbedruckt sind.
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Das in der 1 perspektivisch im Aufbauzustand dargestellte Warendisplay kann aufgrund seiner speziellen Konstruktion in einen zusammengefalteten Transportzustand überführt werden, wie er in der Darstellung der 8 gezeigt ist.
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Zur zusätzlichen Stabilisierung und zur Bereitstellung einer Auflagefläche für die zu präsentierenden Waren sieht die Gesamtgestaltung vor, in den Innenraum 26, der durch die Frontwand 3, sowie die rechte Seitenwand 4 und die linke Seitenwand 5 aufgespannt wird, ein oder mehrere Tragelemente 27, 28 und 29 einzusetzen, die als räumlicher Kubus ausgebildet sind und übliche Faltkartonkonstruktionen darstellen und an ihrer Oberseite die Unterlage für ein Bodenelement 30 bilden, welches aus Gründen der Tragfähigkeit, aber auch aus Gründen der Ästhetik auf die Oberseite der Tragelemente 27, 28 und 29 aufgesetzt wird.
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Nachfolgend wird der Verfahrensablauf zur Herstellung des oben beschriebenen Warendisplays näher erläutert.
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Als erster Herstellungsschritt wir zunächst ein rechteckiger Kartonzuschnitt erstellt.
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An diesem rechteckigen Kartonzuschnitt werden anschließend folgende Arbeitsschritte vorgenommen:
- Einbringen von zwei parallel zu zwei sich gegenüberliegenden Außenkanten 32, 33 in gleichen Abständen zu diesen Außenkanten 32, 33 verlaufenden Knicklinien 23, 24 in die Außenbereiche des Kartonzuschnittes, sodass sich zwei Randbereiche 36, 37 ergeben. Die Randbereiche sind aufgrund der Knicklinien 23, 24 gegenüber dem Mittelbereich des Kartonzuschnittes sowohl in Richtung der Vorderseite als auch in Richtung der Rückseite klappbar.
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Danach erfolgt das Einbringen von zwei weiteren parallel zu den ersten Knicklinien 23, 24 mit dem gleichen Abstandsmaß wie das der Knicklinien 23, 24 von den Außenkanten (32, 33) verlaufenden Faltlinien 8, 9, 21, 22, die im oben genannten Abstandsmaß nach innen zur Mitte des Kartonzuschnittes versetzt angeordnet sind, in den Kartonzuschnitt. Die erwähnten Faltlinien 8 und 9 gehören dabei zum Unterteil 2, die Faltlinien 21 und 22 gehören zum Oberteil 14. Diese Unterscheidung ist notwendig, da die durch die erwähnten Faltlinien miteinander verbundenen Wellpappeflächen im Aufbauzustand des Warendisplays in unterschiedlicher Richtung (nach vorne oder nach hinten) abgeklappt werden.
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Als nächstfolgender Verfahrensschritt erfolgt das Einbringen einer von der Knicklinie 23 zur Knicklinie 24 senkrecht zu diesen verlaufenden Schnittlinie 31.
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Durch die Schnittlinie 31, die Knicklinien 23 und 24 sowie die Faltlinien 21 und 22 werden Teilbereiche des Kartonzuschnitts definiert, auf die in einem nun folgenden Arbeitsschritt ein Klebstoffauftrag erfolgt. Im Einzelnen sind dies ein rechteckiger Teilbereich 34 des Kartonzuschnittes, der begrenzt ist durch die Knicklinie 23, die Faltlinie 21 und die Schnittlinie 31 sowie der rechteckige Teilbereich 35 des Kartonzuschnittes, der begrenzt ist durch die Knicklinie 24 die Faltlinie 22 und die Schnittlinie 31.
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Der Klebstoffauftrag wird in der 5 verdeutlicht. Danach erfolgt, wie dies ebenfalls die 5 zeigt, ein Einklappen des äußeren, durch die Knicklinie 23 definierten Randbereiches 36 und Verklebung mit dem rechteckigen Teilbereich 34.
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Analog hierzu sieht der nachfolgende Arbeitsschritt ein Einklappen des äußeren, durch die Knicklinie 24 definierten Randbereiches 37 und Verklebung mit dem rechteckigen Teilbereich 35 vor.
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Die 6 zeigt den Kartonzuschnitt nach Abschluss der bislang geschilderten Verfahrensschritte. In der 6 wird durch die Angabe VS die Vorderseite des Kartonzuschnittes definiert. Dies ist für das Verständnis wichtig, da im nachfolgenden der Kartonzuschnitt um 180° gedreht werden muss, so dass die in 7 mit RS gekennzeichnete Rückseite nach oben zeigt.
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Danach erfolgt ein Einklappen der miteinander verklebten Bereiche 34, 36, 35, 37 nach innen und vorne, wobei gleichzeitig die nicht verklebten Teilbereiche der Randbereiche 36, 37, die durch die Schnittlinie 31 von den oberen miteinander verklebten Bereichen 34, 35, 36 und 37 getrennt faltbar sind, nach innen und nach hinten gefaltet werden.
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Dieser Faltvorgang ist etwas schwierig nachvollziehbar, wird jedoch in Zusammenschau der 7 und 8 hinreichend deutlich. Es ergibt sich nach dem abschließenden Faltvorgang ein Warendisplay im zusammengeklappten Transportzustand.
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Für den Aufbauzustand wird der rechte Randbereich 36 und der linke Randbereich 37 gegenüber der Rückwand 25 rechtwinklig hochgeklappt, wobei durch die Verbindung zwischen Oberteil 14 und Unterteil 2 gleichzeitig die zusammengefaltete rechte Seitenwand 4 des Unterteils 2 und die linke Seitenwand 5 des Unterteils 2 mit ihren vorderen Teilbereichen 10 und 12 sowie ihren hinteren Teilbereichen 11 und 13 in eine gemeinsame Ebene rechtwinklig zur Frontwand 3 gebracht werden.
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Anschließend kann das fertig aufgebaute Warendisplay wie oben bereits beschrieben mit den Tragelementen 27, 28 und 29 im Innenraum 26 des Unterteils 2 versehen werden und abschließend das Bodenelement 30 auf die Tragelemente 27, 28 und 29 aufgesetzt werden. Somit ist das Warendisplay bereit zur Aufnahme der zu präsentierenden Waren.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Sockelelement
- 2
- Unterteil
- 3
- Frontwand (Unterteil)
- 4
- rechte Seitenwand (Unterteil)
- 5
- linke Seitenwand (Unterteil)
- 6
- Knicklinie (Frontwand / rechte Seitenwand 4)
- 7
- Knicklinie (Frontwand / linke Seitenwand 5)
- 8
- Faltlinie (rechte Seitenwand)
- 9
- Faltlinie (linke Seitenwand)
- 10
- vorderer Teilbereich (rechte Seitenwand 4)
- 11
- hinterer Teilbereich (rechte Seitenwand 4))
- 12
- vorderer Teilbereich (linke Seitenwand 5)
- 13
- hinterer Teilbereich (linke Seitenwand 5)
- 14
- Oberteil
- 15
- rechte Seitenwand (Oberteil)
- 16
- linke Seitenwand (Oberteil)
- 17
- rechtes Außenwandteil
- 18
- rechtes Innenwandteil
- 19
- linkes Außenwandteil
- 20
- linkes Innenwandteil
- 21
- Faltlinie (rechtes Innenwandteil 18 / rechtes Außenwandteil 17)
- 22
- Faltlinie (linkes Innenwandteil 20 / linkes Außenwandteil 19)
- 23
- Knicklinie (Rückwand / rechtes Außenwandteil 19)
- 24
- Knicklinie (Rückwand / linkes Außenwandteil 20)
- 25
- Rückwand
- 26
- Innenraum
- 27
- Tragelement
- 28
- Tragelement
- 29
- Tragelement
- 30
- Bodenelement
- 31
- Schnittlinie
- 32
- rechte Außenkante
- 33
- linke Außenkante
- 34
- rechter Teilbereich
- 35
- linker Teilbereich
- 36
- rechter Randbereich
- 37
- linker Randbereich