DE29500833U1 - Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung - Google Patents
Manuell und automatisch befüllbare EinstoffverpackungInfo
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- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
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Description
Die Erfindung betrifft eine manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Einstoffverpackungen mit Verpackungsteilen wie Schachteln,
die auf einer Trägerkarte angeordnet sind, welche entsprechende Aufhängeösen zum Einordnen der Waren in
Selbstbedienungsregale aufweisen können, sind hinlänglich bekannt.
Eine Einstoffverpackung aus Karton ist in dem deutschen
Gebrauchsmuster G 92 02 235.9 beschrieben. Diese besteht aus Karton zur Aufnahme von, für den Verbraucher optisch
sichtbaren Waren und besitzt eine als Werbeträger fungierende Aufhängekarte, auf der eine Haube oder Schale
angebracht ist. Diese Haube oder Schale ist mit der Karte unlösbar durch eine Verklebung verbunden. Da die Haube
ringsum mit entsprechenden Kleberändern auf der Karte befestigt ist, kann diese einerseits nur maschinell
gefertigt und befüllt werden. Eine Vorfertigung der Verpackung zum späteren Bestücken mit der Ware ist hier
nicht möglich.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 91 07 126.7 ist eine Selbstbedienungsverpackung bekannt, die zur Aufnahme von
Produkten unterschiedlicher Art und deren Präsentation in Warenträgern durch Aufhängen auf einer stabförmigen
Aufhängevorrichtung geeignet ist. Die hier aufnehmbare Produktpalette ist jedoch begrenzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einstoffverpackung zu schaffen, die ohne
die teuren Bearbeitungsmaschinen entfaltbar und
manuell, jedoch auch konventionell mit Maschinen befüllbar
ist, wobei die Verpackung zu einem flächigen Körper zusammengefaltet werden kann, um platzsparend zum
Befüllungsort transportiert werden zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einstoffverpackung nach dem Kennzeichen des
vorgeschlagenen Anspruchs 1 gelöst. Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Erfindungsgemäß werden nun an einer Einstoffverpackung mit
einem Verpackungselement mit einer Trägerkarte, in der eine Aufhängeöse zum Einhängen in ein
Selbstbedienungsregal vorgesehen werden kann, folgende Maßnahmen getroffen:
Das Verpackungselement wird aus einem Zuschnitt mit der Trägerkarte gefertigt. Die Anlenkung zwischen Trägerkarte
und Verpackungselement ist durch eine Rille faltbar gestaltet, wobei die Rille derart eingearbeitet ist, daß
die Anordnung des Verpackungselementes zur Deckseite oder zur Rückseite der Trägerkarte möglich ist.
Ein besonderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Rückwand des Verpackungselementes durch die
Trägerkarte gebildet wird. An einer Kante des Verpackungselementes ist ein zur fabrikseitigen Verbindung
mit der Trägerkarte geeigneter Kleberand vorgesehen. Der Zuschnitt besteht aus der Trägerkarte und einer daran
angelenkten Seitenwand, einer an der Trägerkarte parallelen Kante angelenkten Frontseite mit angelenkter
und parallel zur ersten Seitenwand ausgerichteter zweiten Seitenwand sowie an den quer zur Trägerkarte
ausgerichteten Kanten
der Frontseite angelenkten Boden- und Deckelfläche, wobei
an den Seiten und an den Flächen entsprechende Einsteck- und Faltlaschen angeordnet sind.
Ein weiteres besonderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Kanten zwischen Seitenwand und Frontseite
bzw. zwischen Frontseite und Seitenwand, ferner die Kanten zwischen der Frontseite und der Bodenfläche und der
Deckelfläche und die Kanten der Anlenkungen zu den Einsteck- und Faltlaschen durch das Verpackungselement
faltbar gestalteten Rillen gebildet sind. Die Anlenkung des Kleberandes ist mit einer Perforierung oder Rille
versehen. Die, sich den Seitenkanten der Boden- und Deckelfläche der den Boden- und Deckelflächen
anschließenden Kanten der Einsteck- und Faltlaschen besitzen eine Abrundung.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß zwischen den Kanten der an den Seitenwänden
angelenkten Laschen jeweils ein Einschnitt angeordnet ist. Zwischen den Einsteck- und Faltlaschen und den daran
angelenkten Boden- bzw. Deckelflächen sind jeweils beidseits angeordnete Einschnitte vorgesehen, die sich von
den Kanten der Boden- bzw. Deckelflächen entlang der die Rillen bildenden Kanten erstrecken, wobei sich der
Einschnitt durch eine parallel zu diesen Kanten in die Deckel- und Bodenfläche einschneidenden Anteil fortsetzt.
Diese Einschnitte sind von winkelförmiger Gestalt und können beispielsweise durch Stanzungen gebildet sein. Die
an den Seitenwänden angelenkten Laschen sind mit einem Kanten- und Flächenabtrag versehen.
Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist vorgesehen, daß diese als Sichtverpackung
ausgebildet ist, wobei in der Rückwand des Verpackungsteils bzw. in dem Anteil der Trägerkarte, der
die Rückwand bildet, mindestens ein Sichtfenster angeordnet ist. Dieses Sichtfenster kann ebenfalls durch
eine Stanzung geschaffen werden. Bevorzugterweise besteht die vorliegende Verpackung aus Karton und ist voll
recyclebar. Die Trägerkarte selbst kann eine zu Werbemaßnahmen geeignete Formgebung aufweisen, wobei der
Zuschnitt ein- oder beidseitig bedruckbar ist. Ein besonderes Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht
darin, daß das Verpackungselement manuell aufrichtbar ausgestaltet und manuell schließbar ist. Es kann aber auch
mit einem sogenannten Originalitätsverschluß versehen werden, so daß sie nicht mehr offenbar ist, ohne sie zu
zerstören. Die Klebestelle kann werksseitig eingestrichen und aufgebracht werden. Selbstverständlich bleibt es dem
Anwender auch vorbehalten, eine konventionelle, d.h. automatische Befüllung und Entfaltung vorzunehmen.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, wird
diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Dabei zeigen:
Figur 1 eine erste Zuschnittsvariante der vorliegenden Erfindung;
Figur 2 eine zweite Zuschnittsvariante der vorliegenden Erfindung;
Figur 3 eine perspektivische Darstellung der gefalteten
und gegebenenfalls befüllten Verpackung;
Figur 4 das in Figur 1 mit A gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung.
MS
&Pgr;* V: :, V
Figur 1 zeigt einen Zuschnitt 1 einer ersten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung. Ein erstes
Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Einstoffverpackung aus einem Zuschnitt 1 geschaffen ist.
Der Zuschnitt 1 unterteilt sich in zwei Sektoren. Einerseits in die Trägerkarte 3 und andererseits in den
Teil des Verpackungselementes 2. Die Trennlinie beider Teile verläuft an der Anlenkung 4, die durch eine Rille
gebildet wird. Die Rille 5 ist derart eingearbeitet, daß das Verpackungselement 2 optional, also wahlweise zur
Deckseite 6 oder zur, mit dem Pfeil und dem Bezugszeichen 7 gekennzeichneten Rückseite der Trägerkarte 3 gefaltet
werden kann. Die Rückwand 8 des Verpackungselementes 2 wird dabei durch die Trägerkarte 3 gebildet. An der Kante
9 des Verpackungselementes 2 ist ein Kleberand 10 angelenkt. Fabrikseitig wird der Kleberand 10 auf der
Vorder- oder Rückseite der Trägerkarte 3 befestigt. Die Faltfähigkeit des Verpackungselementes 2 bleibt dabei
erhalten. Somit ist ein flächiges Übereinanderstapeln der vorbereiteten Einstoffverpackungen zum Zwecke des
Transports sichergestellt. Das Verpackungselement 2 schließt sich an die Trägerkarte 3 mittels ihrer
Seitenwand 11 an. An der Kante 12 der Seitenwand 11 ist die Frontseite 13 des Verpackungselementes 2 angelenkt.
Parallel gegenüberliegend der Seitenwand 11 ist an der Kante 25 die Seitenwand 14 angeordnet.
An den Querkanten 15 und 16 der Frontseite 13 schließen sich die Bodenfläche 17 und Deckelfläche 18 des
Verpackungselementes 2 an. Um das "abgewickelte" Verpackungselement 2 befinden sich Einsteck- und
Faltlaschen 19 bis 24. Auch zwischen den Seitenteilen 11 und 14 bzw. den Flächenteilen 17 und 18 befinden sich
Kanten 26 bis 31, an denen sich die vorgenannten Einsteck- und Faltlaschen 19 bis 24 anlenken.
Nahezu alle Kanten sind mit Rillen 32 bis 42 gebildet, um das einfache Zusammenfalten des Verpackungselementes 2
sicherzustellen. An den Seitenkanten 43 bis 46 zwischen den Boden- 17 und Deckelflächen 18 und den Einstreck- und
Faltlaschen 19 bis 22 sind entsprechende Einschnitte 42 bis 45 eingearbeitet, die beide Zuschnittsegmente
voneinander relativ trennen.
Ebensolche Einschnitte befinden sich entlang den Kanten 27 bzw. Rillen 38 zwischen Deckel und Bodenfläche 17 und 18
bzw. deren Einsteck- und Faltlaschen 23 und 24. Diese Einschnitte 56, 57, 58 und 59 sind von winkelförmiger
Gestalt, wobei ein jeweils winkelförmiger Einschnittanteil
60 bis 63 in die Fläche der Deckel- und Bodenteile 17 und 18 einschneiden. Auch dies unterstützt die Faltbarkeit und
das Einführen der Laschen. Aus dem gleichen Zweck sind an den Faltlaschen 19 bis 22 Kanten und Flächenabträge 64 bis
67 vorgesehen. Die Kanten 47 bis 50 der Einsteck- und Faltlaschen 23 und 24 weisen jeweils eine Abrundung 51
auf. Bei der Trägerkarte 3 ist zu erwähnen, daß der Bereich, der die Rückwand 8 des Verpackungselementes 2
bildet, mit einem Sichtfenster 68 versehen werden kann. Ferner ist auf der Trägerkarte 3 eine Aufhängeöse 70 zu
erkennen. Mittels dieser Aufhängeöse 70 kann das zu verkaufende Produkt, welches sich im Verpackungselement 2
befindet, in Selbstbedienungsregalen mit entsprechenden Einhängestäben einsortiert werden.
Die Figur 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
Zuschnittes 1, wobei die gleichen bzw. äquivalenten Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet
sind.
Die Figur 3 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verpackung in aufgerichteter Situation.
Es ist zu erkennen, daß sich das Verpackungselement 2 unmittelbar an den Rand 71 der Trägerkarte 3 anschließt.
Die hier quaderförmige Formgebung ist beispielhaft, jedoch
nicht als Einschränkung zu sehen. Es können alle sinnvollen Formen in Betracht gezogen werden. Insbesondere
unter Berücksichtigung der DIN 55405 können auch Schachteln zugeschnitten werden, deren vier Seitenwände
einen Rumpf (Zarge) bilden, durch den ein Zuschnitt durchgezogen wird, der den Boden und Deckel bildet und am
Rumpf angeheftet oder angeklebt wird. Solche Schachteln werden als Durchzugsschachteln bezeichnet. Auch
Stülpdeckelschachteln, Steckboden-, Schiebe- und Klappdeckelschachteln sind nur Beispiele möglicher
Einsatzgebiete im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Figur 4 zeigt das in Figur 1 mit A gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung. Auch hier sind die gleichen
Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Einstoffverpackung geschaffen, mittels der teure
Aufrichtmaschinen und Versiegelungsmaschinen vermieden
werden können. Durch die Bereitstellung der vorliegenden Erfindung kann das Produkt manuell in Heimarbeit in die
Einstoffverpackung gegeben werden, aber auch nach wie vor maschinell, d.h. automatisch eingefüllt werden.
***■♦
- 8 Bezugszeichenliste
1 Zuschnitt
2 Verpackungselement
3 Trägerkarte
4 Anlenkung zwischen 3 und
5 Rille von 4
6 Deckseite von 3
7 Rückseite von 3
8 Schachtelrückwand
9 Kante von 2 für 10
10 Kleberand
11 Seitenwand von 2
12 Kante zwischen 11 und 13
13 Frontseite von 2
14 Seitenwand von 2
15 (Quer-)Kante von 2
16 (Quer-)Kante von 2
17 Bodenfläche von 2
18 Deckelfläche von 2
19 Einsteck- und Faltlasche
20 Einsteck- und Faltlasche
21 Einsteck- und Faltlasche
22 Einsteck- und Faltlasche
23 Einsteck- und Faltlasche
24 Einsteck- und Faltlasche
25 Kante zwischen 14 und 13
26 Kante
27 Kante
28 Kante
29 Kante
30 Kante
31 Kante
32 Rille
33 Rille
34 Rille
35 Rille
36 Rille
37 Rille
38 Rille
39 Rille
40 Rille
41 Rille
42 Rille
43 Seitenkanten von 17 und
44 Seitenkanten von 17 und
45 Seitenkanten von 17 und
46 Seitenkanten von 17 und
47 Kanten von 23 und
48 Kanten von 23 und
49 Kanten von 23 und
50 Kanten von 23 und
51 Abrundung
52 Einschnitte von 19 bis
53 Einschnitte von 19 bis
54 Einschnitte von 19 bis
55 Einschnitte von 19 bis
56 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
57 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
58 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
59 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
60 winkelförmiger Anteil von 56 bis
61 winkelförmiger Anteil von 56 bis
62 winkelförmiger Anteil von 56 bis
63 winkelförmiger Anteil von 56 bis
64 Kanten und Flächenabtrag
65 Kanten und Flächenabtrag
66 Kanten und Flächenabtrag
67 Kanten und Flächenabtrag
68 Sichtfenster
69 Perforierung
70 Aufhängeösen
71 Rand von 3
Claims (21)
1. Manuell und automatisch befüllbare EinstoffVerpackung, bestehend aus einem
Verpackungselement mit einer Trägerkarte, in der eine Aufhängeöse zum Einhängen in ein
Selbstbedienungsregal anordenbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale
a) das Verpackungselement (2) besteht aus einem gemeinsamen Zuschnitt (1) mit der Trägerkarte
(3);
b) die Anlenkung (4) zwischen Trägerkarte (3) und Verpackungselement (2) ist durch eine Rille (5)
faltbar gestaltet, wobei die Rille derart gestaltet ist, daß
c) die Anordnung des Verpackungselementes (2) zur Deckseite (6) oder zur Rückseite (7) der
Trägerkarte (3) möglich ist;
d) die Rückwand (8) des Verpackungselementes (2) wird durch die Trägerkarte (3) gebildet;
e) an mindestens einer Kante (9) des Verpackungselementes (2) ist ein zur
fabrikseitigen Verbindung mit der Trägerkarte (3) geeigneter Kleberand (10) vorgesehen.
2. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (1) aus der Trägerkarte (3), einer daran angelenkten Seitenwand (11), einer an der zu
Trägerkarte (3) parallelen Kante (12) angelenkten Frontseite (13) mit angelenkter und parallel zur
ersten Seitenwand (11) ausgerichteten zweiten
Seitenwand (14), sowie an den quer zur Trägerkarte (3) ausgerichteten Kanten (15,16) der Frontseite (13)
angelenkten Boden- (17) und Deckelflächen (18), wobei an den Seiten (11,14) und Flächen (17,18) Einsteck-
und Faltlaschen (19,20,21,22,23 und 24) angeordnet sind, besteht.
3. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanten (12 und 25) zwischen Seitenwand (11) und Frontseite (13) bzw. zwischen Frontseite (13) und
Seitenwand (14), die Kanten (15,16) zwischen der Frontseite (13) und der Bodenfläche (17) und der
Deckelfläche (18) sowie die Kanten (26 bis 31) der Anlenkungen zu den Einsteck- und Faltlaschen (19 bis
24) durch, das Verpackungselement (2) faltbar gestaltende Rillen (32 bis 42) gebildet sind.
4. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlenkung des Kleberandes (10) mit einer Perforierung (69) oder Rille versehen ist.
5. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die, sich den Seitenkanten (43 bis 46) der Boden-(17) und Deckelfläche (18) anschließenden Kanten (47
bis 50) der den Boden- und Deckelflächen (17,18) angelenkten Einsteck- und Faltlaschen (23 und 24),
jeweils eine Abrundung (51) aufweisen.
6. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Kanten (43 bis 46) und den an den Seitenwänden (11,14) angelenkten Laschen (19 bis 22)
jeweils ein Einschnitt (52 bis 55) angeordnet ist.
7. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Einsteck- und Faltlaschen (23,24) und den daran angelenkten Boden- (17) bzw.
Deckelflächen (18) jeweils beidseits angeordnete Einschnitte (56 bis 59) vorgesehen sind, die sich von
den Kanten (43 bis 46) der Boden- (17) bzw. Deckelflächen (18) entlang der Kanten (26, 27) bzw.
diese bildenden Rillen (37,38) erstrecken, wobei sich der Einschnitt durch einen parallel zu den Kanten
(43,44,45 oder 46) in die Deckel- (18) oder Bodenfläche (17) einschneidenden Anteil (60 bis 63)
fortsetzt.
8. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte (56, 59) von winkelförmiger Gestalt sind.
9. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte durch Stanzungen gebildet sind.
• ·
10. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Seitenwänden (11 und 14) angelenkten
Laschen (19 bis 22) mit einem Kanten- und Flächenabtrag (64 bis 67) versehen sind.
11. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese als Sichtverpackung ausgebildet ist.
12. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der, die Rückwand (8) des Verpackungselementes (2) bildende Anteil der Trägerkarte (3) mit
mindestens einem Sichtfenster (68) versehen ist.
13. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, daß im Verpackungselement (2) ein Sichtfenster (68)
angeordnet ist.
14. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 12 und 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (68) durch eine Stanzung gebildet ist.
15. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus Karton besteht.
16. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerkarte (3) eine zu Werbemaßnahmen geeignete Formgebung aufweist.
17. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (1) ein- oder beidseitig bedruckbar
ist.
18. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) manuell aufrichtbar
ausgestaltet ist.
19. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) offen- und schließbar
ist.
20. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) einen
Originalitätsverschuß aufweist.
21. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung
nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus einem Zuschnitt (1) gestanzt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500833U DE29500833U1 (de) | 1995-01-20 | 1995-01-20 | Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500833U DE29500833U1 (de) | 1995-01-20 | 1995-01-20 | Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29500833U1 true DE29500833U1 (de) | 1995-03-30 |
Family
ID=8002712
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29500833U Expired - Lifetime DE29500833U1 (de) | 1995-01-20 | 1995-01-20 | Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29500833U1 (de) |
Cited By (1)
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