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DE29500833U1 - Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung - Google Patents

Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung

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Publication number
DE29500833U1
DE29500833U1 DE29500833U DE29500833U DE29500833U1 DE 29500833 U1 DE29500833 U1 DE 29500833U1 DE 29500833 U DE29500833 U DE 29500833U DE 29500833 U DE29500833 U DE 29500833U DE 29500833 U1 DE29500833 U1 DE 29500833U1
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DE
Germany
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manually
material packaging
packaging according
edges
automatically fillable
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DE29500833U
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KARTONVEREDELUNG KNAPP GmbH
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KARTONVEREDELUNG KNAPP GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4204Inspection openings or windows
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Einstoffverpackungen mit Verpackungsteilen wie Schachteln, die auf einer Trägerkarte angeordnet sind, welche entsprechende Aufhängeösen zum Einordnen der Waren in Selbstbedienungsregale aufweisen können, sind hinlänglich bekannt.
Eine Einstoffverpackung aus Karton ist in dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 02 235.9 beschrieben. Diese besteht aus Karton zur Aufnahme von, für den Verbraucher optisch sichtbaren Waren und besitzt eine als Werbeträger fungierende Aufhängekarte, auf der eine Haube oder Schale angebracht ist. Diese Haube oder Schale ist mit der Karte unlösbar durch eine Verklebung verbunden. Da die Haube ringsum mit entsprechenden Kleberändern auf der Karte befestigt ist, kann diese einerseits nur maschinell gefertigt und befüllt werden. Eine Vorfertigung der Verpackung zum späteren Bestücken mit der Ware ist hier nicht möglich.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 91 07 126.7 ist eine Selbstbedienungsverpackung bekannt, die zur Aufnahme von Produkten unterschiedlicher Art und deren Präsentation in Warenträgern durch Aufhängen auf einer stabförmigen Aufhängevorrichtung geeignet ist. Die hier aufnehmbare Produktpalette ist jedoch begrenzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einstoffverpackung zu schaffen, die ohne die teuren Bearbeitungsmaschinen entfaltbar und
manuell, jedoch auch konventionell mit Maschinen befüllbar ist, wobei die Verpackung zu einem flächigen Körper zusammengefaltet werden kann, um platzsparend zum Befüllungsort transportiert werden zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einstoffverpackung nach dem Kennzeichen des vorgeschlagenen Anspruchs 1 gelöst. Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Erfindungsgemäß werden nun an einer Einstoffverpackung mit einem Verpackungselement mit einer Trägerkarte, in der eine Aufhängeöse zum Einhängen in ein Selbstbedienungsregal vorgesehen werden kann, folgende Maßnahmen getroffen:
Das Verpackungselement wird aus einem Zuschnitt mit der Trägerkarte gefertigt. Die Anlenkung zwischen Trägerkarte und Verpackungselement ist durch eine Rille faltbar gestaltet, wobei die Rille derart eingearbeitet ist, daß die Anordnung des Verpackungselementes zur Deckseite oder zur Rückseite der Trägerkarte möglich ist. Ein besonderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Rückwand des Verpackungselementes durch die Trägerkarte gebildet wird. An einer Kante des Verpackungselementes ist ein zur fabrikseitigen Verbindung mit der Trägerkarte geeigneter Kleberand vorgesehen. Der Zuschnitt besteht aus der Trägerkarte und einer daran angelenkten Seitenwand, einer an der Trägerkarte parallelen Kante angelenkten Frontseite mit angelenkter und parallel zur ersten Seitenwand ausgerichteter zweiten Seitenwand sowie an den quer zur Trägerkarte ausgerichteten Kanten
der Frontseite angelenkten Boden- und Deckelfläche, wobei an den Seiten und an den Flächen entsprechende Einsteck- und Faltlaschen angeordnet sind.
Ein weiteres besonderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Kanten zwischen Seitenwand und Frontseite bzw. zwischen Frontseite und Seitenwand, ferner die Kanten zwischen der Frontseite und der Bodenfläche und der Deckelfläche und die Kanten der Anlenkungen zu den Einsteck- und Faltlaschen durch das Verpackungselement faltbar gestalteten Rillen gebildet sind. Die Anlenkung des Kleberandes ist mit einer Perforierung oder Rille versehen. Die, sich den Seitenkanten der Boden- und Deckelfläche der den Boden- und Deckelflächen anschließenden Kanten der Einsteck- und Faltlaschen besitzen eine Abrundung.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß zwischen den Kanten der an den Seitenwänden angelenkten Laschen jeweils ein Einschnitt angeordnet ist. Zwischen den Einsteck- und Faltlaschen und den daran angelenkten Boden- bzw. Deckelflächen sind jeweils beidseits angeordnete Einschnitte vorgesehen, die sich von den Kanten der Boden- bzw. Deckelflächen entlang der die Rillen bildenden Kanten erstrecken, wobei sich der Einschnitt durch eine parallel zu diesen Kanten in die Deckel- und Bodenfläche einschneidenden Anteil fortsetzt. Diese Einschnitte sind von winkelförmiger Gestalt und können beispielsweise durch Stanzungen gebildet sein. Die an den Seitenwänden angelenkten Laschen sind mit einem Kanten- und Flächenabtrag versehen.
Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß diese als Sichtverpackung
ausgebildet ist, wobei in der Rückwand des Verpackungsteils bzw. in dem Anteil der Trägerkarte, der die Rückwand bildet, mindestens ein Sichtfenster angeordnet ist. Dieses Sichtfenster kann ebenfalls durch eine Stanzung geschaffen werden. Bevorzugterweise besteht die vorliegende Verpackung aus Karton und ist voll recyclebar. Die Trägerkarte selbst kann eine zu Werbemaßnahmen geeignete Formgebung aufweisen, wobei der Zuschnitt ein- oder beidseitig bedruckbar ist. Ein besonderes Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß das Verpackungselement manuell aufrichtbar ausgestaltet und manuell schließbar ist. Es kann aber auch mit einem sogenannten Originalitätsverschluß versehen werden, so daß sie nicht mehr offenbar ist, ohne sie zu zerstören. Die Klebestelle kann werksseitig eingestrichen und aufgebracht werden. Selbstverständlich bleibt es dem Anwender auch vorbehalten, eine konventionelle, d.h. automatische Befüllung und Entfaltung vorzunehmen.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, wird diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Figur 1 eine erste Zuschnittsvariante der vorliegenden Erfindung;
Figur 2 eine zweite Zuschnittsvariante der vorliegenden Erfindung;
Figur 3 eine perspektivische Darstellung der gefalteten und gegebenenfalls befüllten Verpackung;
Figur 4 das in Figur 1 mit A gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung.
MS
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Figur 1 zeigt einen Zuschnitt 1 einer ersten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung. Ein erstes Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Einstoffverpackung aus einem Zuschnitt 1 geschaffen ist. Der Zuschnitt 1 unterteilt sich in zwei Sektoren. Einerseits in die Trägerkarte 3 und andererseits in den Teil des Verpackungselementes 2. Die Trennlinie beider Teile verläuft an der Anlenkung 4, die durch eine Rille gebildet wird. Die Rille 5 ist derart eingearbeitet, daß das Verpackungselement 2 optional, also wahlweise zur Deckseite 6 oder zur, mit dem Pfeil und dem Bezugszeichen 7 gekennzeichneten Rückseite der Trägerkarte 3 gefaltet werden kann. Die Rückwand 8 des Verpackungselementes 2 wird dabei durch die Trägerkarte 3 gebildet. An der Kante 9 des Verpackungselementes 2 ist ein Kleberand 10 angelenkt. Fabrikseitig wird der Kleberand 10 auf der Vorder- oder Rückseite der Trägerkarte 3 befestigt. Die Faltfähigkeit des Verpackungselementes 2 bleibt dabei erhalten. Somit ist ein flächiges Übereinanderstapeln der vorbereiteten Einstoffverpackungen zum Zwecke des Transports sichergestellt. Das Verpackungselement 2 schließt sich an die Trägerkarte 3 mittels ihrer Seitenwand 11 an. An der Kante 12 der Seitenwand 11 ist die Frontseite 13 des Verpackungselementes 2 angelenkt. Parallel gegenüberliegend der Seitenwand 11 ist an der Kante 25 die Seitenwand 14 angeordnet. An den Querkanten 15 und 16 der Frontseite 13 schließen sich die Bodenfläche 17 und Deckelfläche 18 des Verpackungselementes 2 an. Um das "abgewickelte" Verpackungselement 2 befinden sich Einsteck- und Faltlaschen 19 bis 24. Auch zwischen den Seitenteilen 11 und 14 bzw. den Flächenteilen 17 und 18 befinden sich Kanten 26 bis 31, an denen sich die vorgenannten Einsteck- und Faltlaschen 19 bis 24 anlenken.
Nahezu alle Kanten sind mit Rillen 32 bis 42 gebildet, um das einfache Zusammenfalten des Verpackungselementes 2 sicherzustellen. An den Seitenkanten 43 bis 46 zwischen den Boden- 17 und Deckelflächen 18 und den Einstreck- und Faltlaschen 19 bis 22 sind entsprechende Einschnitte 42 bis 45 eingearbeitet, die beide Zuschnittsegmente voneinander relativ trennen.
Ebensolche Einschnitte befinden sich entlang den Kanten 27 bzw. Rillen 38 zwischen Deckel und Bodenfläche 17 und 18 bzw. deren Einsteck- und Faltlaschen 23 und 24. Diese Einschnitte 56, 57, 58 und 59 sind von winkelförmiger Gestalt, wobei ein jeweils winkelförmiger Einschnittanteil 60 bis 63 in die Fläche der Deckel- und Bodenteile 17 und 18 einschneiden. Auch dies unterstützt die Faltbarkeit und das Einführen der Laschen. Aus dem gleichen Zweck sind an den Faltlaschen 19 bis 22 Kanten und Flächenabträge 64 bis 67 vorgesehen. Die Kanten 47 bis 50 der Einsteck- und Faltlaschen 23 und 24 weisen jeweils eine Abrundung 51 auf. Bei der Trägerkarte 3 ist zu erwähnen, daß der Bereich, der die Rückwand 8 des Verpackungselementes 2 bildet, mit einem Sichtfenster 68 versehen werden kann. Ferner ist auf der Trägerkarte 3 eine Aufhängeöse 70 zu erkennen. Mittels dieser Aufhängeöse 70 kann das zu verkaufende Produkt, welches sich im Verpackungselement 2 befindet, in Selbstbedienungsregalen mit entsprechenden Einhängestäben einsortiert werden.
Die Figur 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Zuschnittes 1, wobei die gleichen bzw. äquivalenten Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind.
Die Figur 3 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verpackung in aufgerichteter Situation. Es ist zu erkennen, daß sich das Verpackungselement 2 unmittelbar an den Rand 71 der Trägerkarte 3 anschließt. Die hier quaderförmige Formgebung ist beispielhaft, jedoch nicht als Einschränkung zu sehen. Es können alle sinnvollen Formen in Betracht gezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung der DIN 55405 können auch Schachteln zugeschnitten werden, deren vier Seitenwände einen Rumpf (Zarge) bilden, durch den ein Zuschnitt durchgezogen wird, der den Boden und Deckel bildet und am Rumpf angeheftet oder angeklebt wird. Solche Schachteln werden als Durchzugsschachteln bezeichnet. Auch Stülpdeckelschachteln, Steckboden-, Schiebe- und Klappdeckelschachteln sind nur Beispiele möglicher Einsatzgebiete im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Figur 4 zeigt das in Figur 1 mit A gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung. Auch hier sind die gleichen Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Einstoffverpackung geschaffen, mittels der teure Aufrichtmaschinen und Versiegelungsmaschinen vermieden werden können. Durch die Bereitstellung der vorliegenden Erfindung kann das Produkt manuell in Heimarbeit in die Einstoffverpackung gegeben werden, aber auch nach wie vor maschinell, d.h. automatisch eingefüllt werden.
***■♦
- 8 Bezugszeichenliste
1 Zuschnitt
2 Verpackungselement
3 Trägerkarte
4 Anlenkung zwischen 3 und
5 Rille von 4
6 Deckseite von 3
7 Rückseite von 3
8 Schachtelrückwand
9 Kante von 2 für 10
10 Kleberand
11 Seitenwand von 2
12 Kante zwischen 11 und 13
13 Frontseite von 2
14 Seitenwand von 2
15 (Quer-)Kante von 2
16 (Quer-)Kante von 2
17 Bodenfläche von 2
18 Deckelfläche von 2
19 Einsteck- und Faltlasche
20 Einsteck- und Faltlasche
21 Einsteck- und Faltlasche
22 Einsteck- und Faltlasche
23 Einsteck- und Faltlasche
24 Einsteck- und Faltlasche
25 Kante zwischen 14 und 13
26 Kante
27 Kante
28 Kante
29 Kante
30 Kante
31 Kante
32 Rille
33 Rille
34 Rille
35 Rille
36 Rille
37 Rille
38 Rille
39 Rille
40 Rille
41 Rille
42 Rille
43 Seitenkanten von 17 und
44 Seitenkanten von 17 und
45 Seitenkanten von 17 und
46 Seitenkanten von 17 und
47 Kanten von 23 und
48 Kanten von 23 und
49 Kanten von 23 und
50 Kanten von 23 und
51 Abrundung
52 Einschnitte von 19 bis
53 Einschnitte von 19 bis
54 Einschnitte von 19 bis
55 Einschnitte von 19 bis
56 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
57 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
58 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
59 Einschnitte zwischen 17 und 24 bzw. 18 und
60 winkelförmiger Anteil von 56 bis
61 winkelförmiger Anteil von 56 bis
62 winkelförmiger Anteil von 56 bis
63 winkelförmiger Anteil von 56 bis
64 Kanten und Flächenabtrag
65 Kanten und Flächenabtrag
66 Kanten und Flächenabtrag
67 Kanten und Flächenabtrag
68 Sichtfenster
69 Perforierung
70 Aufhängeösen
71 Rand von 3

Claims (21)

Ansprüche
1. Manuell und automatisch befüllbare EinstoffVerpackung, bestehend aus einem Verpackungselement mit einer Trägerkarte, in der eine Aufhängeöse zum Einhängen in ein Selbstbedienungsregal anordenbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale
a) das Verpackungselement (2) besteht aus einem gemeinsamen Zuschnitt (1) mit der Trägerkarte (3);
b) die Anlenkung (4) zwischen Trägerkarte (3) und Verpackungselement (2) ist durch eine Rille (5) faltbar gestaltet, wobei die Rille derart gestaltet ist, daß
c) die Anordnung des Verpackungselementes (2) zur Deckseite (6) oder zur Rückseite (7) der Trägerkarte (3) möglich ist;
d) die Rückwand (8) des Verpackungselementes (2) wird durch die Trägerkarte (3) gebildet;
e) an mindestens einer Kante (9) des Verpackungselementes (2) ist ein zur fabrikseitigen Verbindung mit der Trägerkarte (3) geeigneter Kleberand (10) vorgesehen.
2. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (1) aus der Trägerkarte (3), einer daran angelenkten Seitenwand (11), einer an der zu Trägerkarte (3) parallelen Kante (12) angelenkten Frontseite (13) mit angelenkter und parallel zur ersten Seitenwand (11) ausgerichteten zweiten
Seitenwand (14), sowie an den quer zur Trägerkarte (3) ausgerichteten Kanten (15,16) der Frontseite (13) angelenkten Boden- (17) und Deckelflächen (18), wobei an den Seiten (11,14) und Flächen (17,18) Einsteck- und Faltlaschen (19,20,21,22,23 und 24) angeordnet sind, besteht.
3. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanten (12 und 25) zwischen Seitenwand (11) und Frontseite (13) bzw. zwischen Frontseite (13) und Seitenwand (14), die Kanten (15,16) zwischen der Frontseite (13) und der Bodenfläche (17) und der Deckelfläche (18) sowie die Kanten (26 bis 31) der Anlenkungen zu den Einsteck- und Faltlaschen (19 bis 24) durch, das Verpackungselement (2) faltbar gestaltende Rillen (32 bis 42) gebildet sind.
4. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlenkung des Kleberandes (10) mit einer Perforierung (69) oder Rille versehen ist.
5. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die, sich den Seitenkanten (43 bis 46) der Boden-(17) und Deckelfläche (18) anschließenden Kanten (47 bis 50) der den Boden- und Deckelflächen (17,18) angelenkten Einsteck- und Faltlaschen (23 und 24), jeweils eine Abrundung (51) aufweisen.
6. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Kanten (43 bis 46) und den an den Seitenwänden (11,14) angelenkten Laschen (19 bis 22) jeweils ein Einschnitt (52 bis 55) angeordnet ist.
7. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Einsteck- und Faltlaschen (23,24) und den daran angelenkten Boden- (17) bzw. Deckelflächen (18) jeweils beidseits angeordnete Einschnitte (56 bis 59) vorgesehen sind, die sich von den Kanten (43 bis 46) der Boden- (17) bzw. Deckelflächen (18) entlang der Kanten (26, 27) bzw. diese bildenden Rillen (37,38) erstrecken, wobei sich der Einschnitt durch einen parallel zu den Kanten (43,44,45 oder 46) in die Deckel- (18) oder Bodenfläche (17) einschneidenden Anteil (60 bis 63) fortsetzt.
8. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte (56, 59) von winkelförmiger Gestalt sind.
9. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte durch Stanzungen gebildet sind.
• ·
10. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Seitenwänden (11 und 14) angelenkten Laschen (19 bis 22) mit einem Kanten- und Flächenabtrag (64 bis 67) versehen sind.
11. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese als Sichtverpackung ausgebildet ist.
12. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der, die Rückwand (8) des Verpackungselementes (2) bildende Anteil der Trägerkarte (3) mit mindestens einem Sichtfenster (68) versehen ist.
13. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, daß im Verpackungselement (2) ein Sichtfenster (68) angeordnet ist.
14. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (68) durch eine Stanzung gebildet ist.
15. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus Karton besteht.
16. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkarte (3) eine zu Werbemaßnahmen geeignete Formgebung aufweist.
17. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (1) ein- oder beidseitig bedruckbar ist.
18. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) manuell aufrichtbar ausgestaltet ist.
19. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) offen- und schließbar ist.
20. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungselement (2) einen Originalitätsverschuß aufweist.
21. Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus einem Zuschnitt (1) gestanzt ist.
DE29500833U 1995-01-20 1995-01-20 Manuell und automatisch befüllbare Einstoffverpackung Expired - Lifetime DE29500833U1 (de)

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