DE20200889U1 - Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen - Google Patents
Bildfläche mit faltbarem HohlrahmenInfo
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Description
Gebrauchsmusteranmeldung
Hanspeter Bellers Hildener Str. 77b D-42697 Solingen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen, wobei die Bildfläche Begrenzungskanten aufweist und an eine Begrenzungskante Streifen angeformt sind, die gegenüber der Bildfläche und gegeneinander durch bevorzugte Knicklinien berandet sind und aus denen rückseitig der Bildfläche ein im Querschnitt rechteckiger Hohlrahmenabschnitt mit zumindest einer Außenwand, einer Rückwand und einer Innenwand faltbar ist und wobei die Hohlrahmenabschnitte zu dem Hohlrahmen steckverbindbar sind unter Anlage einer Stirnseite eines ersten Hohlrahmenabschnitts an eine Innenwand eines angrenzenden zweiten Hohlrahmenabschnitts, wobei stirnseitig der Innenwand des ersten Hohlrahmenabschnitts eine erste Zunge vorgesehen ist, die in einen ersten Schlitz in der Innenwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts einsteckbar ist, und an der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnitts eine zweite Zunge vorgesehen ist, die in einen zweiten Schlitz an der Rückwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts einsteckbar ist.
Eine derartige Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen ist aus der DE-OS 2 307 bekannt. Die an dem hierin beschriebenen Faltrahmen vorgesehenen Schlitze zum Einstecken der Zungen sind als rechteckige Ausnehmungen der die Außen- bzw. Rückwand bildenden Streifen ausgeführt. Obwohl damit durch das Zusammenwirken mit den Zungen grundsätzlich eine Verriegelung zweier Hohlrahmenabschnitte in deren Endbereichen ermöglicht ist, besteht die Gefahr, dass die nur lose eingesteckten Zungen durch äußere Krafteinwirkung oder Rückstellkräfte des Materials unbeabsichtigt wieder aus den Schlitzen herausrutschen. Eine derartige bekannte Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen wird daher hinsichtlich ihrer Gebrauchseigenschaften als verbesserungsfähig angesehen.
Aus dem DE-GM G 9012 988.1 ist des weiteren eine Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen bekannt, bei der ein in einem zu der Rückwand eines Hohlrahmenabschnitts faltbaren Streifen vorgesehener Schlitz als dreiseitiger Trennschnitt unter Ausbildung einer Lasche ausgestaltet ist. Dazu ist vorgeschlagen, dass die zugeordnete Zunge in den mittleren Abschnitt des Trennschnittes eingesteckt wird, wobei die Lasche im eingesteckten Zustand der Zunge als Widerhaken wirkt. Obwohl durch eine derartige Ausführung des Schlitzes bereits eine verbesserte Haltbarkeit der Steckverbindung erreichbar ist, besteht bei unvorsichtigem Zusammenstecken des Faltrahmens oder bei ggf. mehrfach vorgenommener Montage/Demontage die Gefahr, dass die durch den Trennschnitt gebildete Lasche zu weit in das Innere des Hohlrahmenabschnitts gebogen wird bzw. dass es zu einer Ermüdung des Scharnierbereichs der Lasche kommt, so dass unter diesen widrigen Umständen auch hier die Zunge nicht mehr sicher in dem Schlitz gehalten ist.
Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, wobei insbesondere eine verbesserte Stabilität und Haltbarkeit der Steckverbindung zweier Hohlrahmenabschnitte angestrebt wird.
Die beschriebene Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst, indem darauf abgestellt wird, dass einer der Schlitze als dreiseitiger Trennschnitt eine Lasche ausbildet und die zugeordnete Zunge im Bereich des mittleren Trennschnittes einsteckbar ist. Dies bedeutet, dass hinsichtlich einer Verbindungsstelle zweier Hohlrahmenabschnitte grundsätzlich merkmalsmäßig die Kombination zweier in zugeordnete Schlitze einsteckbarer Zungen mit der Ausgestaltung eines dieser beiden Schlitze als dreiseitigem Trennschnitt verwirklicht ist. Dies führt sowohl gegenüber einer Bauform mit zwei in rechteckige Ausnehmungen einsteckbaren Zungen als VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
auch gegenüber einer solchen mit lediglich einer Zunge, die in den mittleren Abschnitt eines dreiseitigen Trennschnittes einsteckbar ist, zu einer Verbesserung der Stabilität und Haltbarkeit der Steckverbindung. In gefaltetem und verriegeltem Zustand der Hohlrahmenabschnitte bzw. des Hohlrahmens rückseitig der Bildfläche wird zudem die Neigung der Bildfläche zur Wellung verringert.
Eine derartige Bildfläche kann bspw. konkret ein Malbogen sein oder auch ein Kalenderblatt.
Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass beide Schlitze, d. h. der erste Schlitz an der Innenwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts und der zweite Schlitz an der Rückwand des zweiten Hohlprofilabschnittes, jeweils als dreiseitiger Trennschnitt eine Lasche ausbilden, wobei die jeweils zugeordnete erste bzw. zweite Zunge des ersten Hohlrahmenabschnittes jeweils im Bereich des mittleren Trennschnittes einsteckbar ist. Die Haltbarkeit der Steckverbindung zweier Hohlrahmenabschnitte rückseitig eines Eckbereiches der Bildfläche kann dadurch verbessert werden, indem bei entsprechender Gestaltung beide Zungen durch eine als Widerhaken wirkende Lasche gegen unbeabsichtigtes Lösen aus dem Schlitz gesichert sind. Weiterhin ist bevorzugt, dass die zweite Zunge an einem die zweite Rückwand in gefaltetem Zustand überlappenden Bereich der ersten Rückwand angeformt ist. Insbesondere kann die Zunge an einem etwa dreieckförmigen, durch eine Falzlinie von dem zu der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnittes faltbaren Streifen gesonderten Klappbereich ausgebildet sein, wie dies auch in der DE-GM G 9012 988.1 beschrieben ist, deren Offenbarungsgehalt hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung vorliegender Anmeldung mit einbezogen wird. Auch unabhängig davon ist eine zweckmäßige Weiterbildung in der Weise bevorzugt, dass an den an der Begrenzungskante der Bildfläche angeformten Streifen ein weiterer Streifen angeformt ist, aus dem eine Vorderwand des VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
Hohlrahmenabschnittes faltbar ist. Dabei wird bevorzugt, dass der Querschnitt eines Hohlrahmenabschnitts praktisch vollständig von einer Außen-, einer Rück-, einer Innen- und einer Vorderwand umschlossen wird, die aus vier parallel berandeten Streifen faltbar sind. Der die Vorderwand bildende Streifen weist vorzugsweise eine etwa gleiche oder geringfügig größere Breite wie der die Rückwand bildende Streifen aus, so dass die freie Längskante des die Vorderwand bildenden Streifens in gefaltetem Zustand bei im Wesentlichen paralleler Lage dieses Streifens zu der Rückseite der Bildfläche gegen die Innenseite des die Außenwand bildenden Streifens tritt, wodurch eine zusätzliche Stabilisierung der Bildfläche erreichbar ist. Bei den bevorzugten Knicklinien, durch welche die Streifen gegeneinander bzw. der die Außenwand bildende Streifen gegen die Bildfläche berandet ist, handelt es sich bevorzugt um FaIz- und/oder Perforationslinien. Allerdings ist es auch ausreichend, wenn die bevorzugten Knicklinien lediglich grafisch vorgezeichnet sind, bspw. durch einen entsprechenden Aufdruck einer Linie, durch Wasserzeichen oder auf andere zweckmäßige Weise. Grundsätzlich ist bei der Erfindung auch hinsichtlich des zu verwendenden Materials ein großer Spielraum gegeben. Hierfür eignen sich Papiere und Pappen, wie bspw. Mal- oder Aquarellkarton, mit PC-Druckern bedruckbares Papier, Fotopapier usw. in einem insgesamt breiten Wertebereich von Gramaturen. Des weiteren können aber auch Folie (bspw. Kunststoff- oder Metallfolie), versteiftes Gewebe oder auch jedes andere flächige und knickbare Ausgangsmaterial Anwendung finden. Auch hinsichtlich der Formatgröße der Bildfläche bzw. des Ausgangsbogens, aus dem die Bildfläche und die ihr angeformten Streifen zu gewinnen sind, ist bedingt durch die Erfindung keine Einschränkung gegeben. Bevorzugt ist jedoch an die Verwendung normierter Formate (bspw. Din-A-Formate) gedacht, wodurch die Herstellung der Bildflächen mit Streifen, bspw. das Schneiden der Randkanten, das Einbringen von Falz- und Perforationslinien, das Aufdrucken von Linien und Bildern usw. auf dafür verfügbaren Maschinen erleichtert wird.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Variante kann vorgesehen sein, dass durch die Anordnung der ersten und zweiten Zungen und Schlitze eine Faltung ermöglicht ist, bei der sich die erste und die zweite Zunge im Wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen Ebene erstrecken. Dies wird bspw. dadurch erreicht, dass sich die erste Zunge ausgehend von einer Stirnseite des die Innenwand bildenden Streifens erstreckt und die zweite Zunge an einer Seitenkante des die Rückseite bildenden Streifens angelenkt ist, wobei die vorgenannte Seitenkante eine über die Stirnseite der Innenwand vorspringende Verlängerung der Begrenzungs- bzw. Knickkante zwischen den vorgenannten Streifen darstellt. Eine solche Gestaltung ist ebenfalls der DE-OS 2 307 067 zu entnehmen, deren Offenbarungsgehalt hiermit ebenfalls vollinhaltlich mit in vorliegende Anmeldung aufgenommen wird. Abweichend von dieser Ausgestaltung, bei der sich beide Zungen einer Steckverbindung zweier Hohlrahmenabschnitte in einer gemeinsamen Ebene erstrecken, kann durch die Anordnung der Zungen und Schlitze auch eine Faltung ermöglicht sein, bei der sich die erste und die zweite Zunge im gefalteten Zustand in im Wesentlichen parallel beabstandeten Ebenen erstrecken, wobei die erste Zunge in dem zweiten Hohlrahmenabschnitt die von dem dreiseitigen Trennschnitt des zweiten Schlitzes gebildete Lasche untergreift. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass im gefalteten Zustand innerhalb des zweiten Hohlrahmenabschnittes durch die erste Zunge bereits bei geringer Auslenkung der Lasche in den zweiten Hohlrahmenabschnitt hinein, bei der die Schlitzbreite im Bereich des mittleren Trennschnittes kleiner oder etwa gleich der Materialstärke der zweiten Zunge ist, eine Abstützung der Lasche des zweiten Hohlrahmenabschnittes verwirklicht ist. Gemäß diesem auch eigenständigen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird vorteilhaft erreicht, dass die bei lediglich geringer Absenkung der Lasche in das Innere des Hohlrahmenabschnittes besonders wirkungsvolle Widerhakenfunktion der Lasche bzgl. der in den durch den mittleren Trennschnitt gebildeten Schlitz eingesteckten Zunge auch bei wiederholter Montage/Demontage oder unvorsichti-VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
gem Zusammenbau des Hohlrahmens erhalten bleibt. Wird beim Zusammenstecken der vorgefalteten Hohlrahmenabschitte zuerst die erste Zunge durch den ersten Schlitz in das Innere des zweiten Hohlrahmenabschnittes eingesteckt, so wird bei dem nachfolgenden Einstecken der zweiten Zunge in den mittleren Trennschnitt des zweiten Schlitzes die Lasche durch den Untergriff der ersten Zunge bereits in der Weise gestützt, dass die Lasche nicht unbeabsichtigt weiter als für die Widerhakenfunktion gewünscht eingedrückt werden kann. Auch bei umgekehrter Montagefolge der beiden Zungen bewirkt das dann abschließende Einstecken der ersten Zunge eine Rückverlagerung der ggf. unbeabsichtigt zu weit abgesenkten Lasche in eine für die Widerhakenfunktion günstige Winkelstellung. Um die Montage der ersten Zunge zu erleichtern, kann vorgesehen sein, dass die der Lasche des zweiten Hohlrahmenabschnitts im gefalteten Zustand zuweisende Kante der ersten Zunge unter Verjüngung derselben zu ihrem freien Ende hin abgeschrägt ist.
Gemäß einer weiter bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Bildfläche kann die zweite Zunge eine Knickkante mit der ersten Rückwand ausbilden, in welcher bereichsweise eine Ausnehmung vorgesehen ist, in die eine von der Lasche der zweiten Rückwand oder von der an die Lasche angrenzenden Kante des mittleren Trennabschnittes vorspringende Zunge einsteckbar ist. Hierdurch wird vorteilhaft ein Formschluss gebildet, welcher die zweite Zunge an einem ungewünschten Austritt aus dem Trennschnitt hindert. Alternativ oder kombinativ zu den zuvor beschriebenen Weiterbildungen kann an einem zu einer Vorder- oder Innenwand eines Hohlrahmenabschnitts faltbaren Streifenabschnitt entlang einer Knicklinie eine Stehlasche angeformt sein, die in einer gegenüber der Bildfläche geneigten Ausrichtung mit einem Stützbereich in Kombination mit einem Hohlrahmenabschnitt eine Stehfläche der gesamten Anordnung bildet. Durch eine derartige Stehlasche werden zusätzliche Gebrauchsmöglichkeiten der Bildfläche geschaffen, indem die Stehlasche im Bedarfsfall bspw. aus dem zwischen den gefalteten Hohlrahmenabschnitten ge-VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
bildeten Raum rückseitig der Bildfläche herausgeschwenkt werden kann, bis eine zur Aufstellung der Bildfläche geneigte Ausrichtung erhalten wird. Bevorzugt kann der Stützbereich in einer Projektion auf die Rückseite der Bildfläche den Hohlrahmenabschnitt bereichsweise überdecken, was die Möglichkeit bietet, die Bildfläche auch bei vergleichsweise niedrigerer Neigung gegenüber einer vertikalen Bezugsfläche aufzustellen. Insbesondere kann die an die Stehlasche angrenzende Knicklinie als Perforationslinie ausgebildet sein, so dass die Stehlasche, wenn bspw. nur eine Wandbefestigung erfolgen soll, ohne Beschädigung des angrenzenden Hohlrahmens abgetrennt werden kann. Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der an die Stehlasche angrenzende Streifenabschnitt von einem in Längsrichtung angrenzenden weiteren Streifenabschnitt entlang einer weiteren Perforationslinie abtrennbar ist. Zur Erleichterung einer Wandbefestigung besteht die Möglichkeit, dass in einem zu einer Rückwand faltbaren Streifen ein Ausbrechelement von einer umlaufenden Vorschnittkante umrandet ist. Das Ausbrechelement kann bevorzugt einen sich in Richtung auf einen zu einer Außenwand faltbaren Streifen hin abnehmenden Querschnitt, bspw. in Form eines Schlüssellochs, besitzen. Nach dem Entfernen des Ausbrechelementes kann dessen erweiterter Querschnittsbereich über ein Befestigungselement, bspw. einen Wandhaken, Nagel oder dgl. geschoben werden, worauf gewichtsbedingt eine Verlagerung in der Weise erfolgt, dass der verringerte Querschnittsbereich hinter einem ggf. erweiterten Ende eines Halteelements dessen Schaft umschließt, so dass eine formschlüssige Wandhalterung verwirklicht ist. Ein Vorteil wird hier insbesondere auch darin gesehen, dass zur Wandhalterung keine weiteren Hilfsmittel, wie bspw. Klebstoff, benötigt werden und dass wiederholt eine einfache Abnahme der Bildfläche von der gewählten Aufhängung möglich ist.
Im Hinblick auf eine aus einem dreiseitigen Trennschnitt gebildete Lasche ist bevorzugt, dass der mittlere Trennschnitt eine im Vergleich zu den randseitigen Trennschnitten größere, bevorzugt etwa doppelt so große Länge besitzt VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
und/oder die drei Teil-Trennschnitte im Wesentlichen U-förmig angeordnet miteinander verbunden sind. Zur Stabilisierung einer durch einen dreiseitigen Trennschnitt gebildeten Lasche kann diese in Richtung ihrer seitlichen Trennschnitte verlaufende Verstärkungsrippen aufweisen, die sich bevorzugt zumindest über den Anlenkbereich der Lasche an dem zu einer Rückwand faltbaren Streifen hinweg, insbesondere bis zu dem mittleren Trennschnitt, erstreckt. Eine derartige Verstärkungsrippe kann bspw. als Prägerille, Sicke oder dgl. ausgebildet sein.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann ein zwischen beabstandete Hohlrahmenabschnitte einsetzbarer Verstärkungseinsatz vorgesehen sein mit randseitigen Stirnflächen, mit denen der Verstärkungseinsatz an einander gegenüberliegenden Innenwänden der Hohlrahmenabschnitte der Bildfläche kraft- und/oder formschlüssig festsetzbar ist. Der Verstärkungseinsatz bewirkt nach seinem Ein- bzw. Festsetzen an dem rückseitigen Hohlrahmen der Bildfläche zunächst, dass die Hohlrahmenabschnitte der Bildfläche gegen unbeabsichtigtes Auf- bzw. Rückfalten der Streifen zusätzlich gesichert sind. Weiter stellt sich vorteilhaft eine gewisse Aussteifung der Bildfläche ein, die zum einen auf einer bevorzugt parallel zu der Bildfläche verlaufenden Stütz- bzw. Verstärkungsfläche beruht, deren Eigensteifigkeit material- und/oder formbedingt bevorzugt auch größer als die Steifigkeit der Bildfläche gewählt sein kann. Zum anderen kann -wie nachfolgend- erläutert, der Verstärkungseinsatz gegenüber dem Innenmaß des Hohlrahmens der Bildfläche ein gewisses Übermaß aufweisen, wodurch zusätzlich eine geringfügige Strekkung der Bildfläche erzielt und dadurch deren Neigung zum Wellen verringert werden kann. Bevorzugt ist, dass an Begrenzungskanten der Verstärkungsfläche Streifen angeformt sind, aus denen ein Hohlrahmen faltbar ist, wobei der Verstärkungseinsatz einen grundsätzlich gleichen Aufbau -bei abweichenden Größenabmessungen- wie die Bildfläche mit Hohlrahmen haben kann. Weiter ist bevorzugt, dass im gefalteten Zustand zwei gegenüberliegende Außenwän-VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
de des Versteifungseinsatzes in Bezug auf zwei gegenüberliegende Innenwände des Hohlrahmens der Bildfläche einen geringfügig, vorzugsweise um bis zu 10 %, weiter vorzugsweise um 1 bis 2 %, größeren Abstand aufweisen. Zusätzlich zu einer Verstärkungsfunktion kann der Verstärkungseinsatz noch weitere Vorteile bieten. Etwa besteht die Möglichkeit, dass in der Verstärkungsfläche durch einen mehrseitigen Trennschnitt eine um eine Knicklinie ausschwenkbare Stehlasche vorgebildet ist. Hinsichtlich des Zusammenwirkens des Verstärkungseinsatzes mit der Bildfläche mit Hohlrahmen ist bevorzugt an eine Anordnung gedacht, bei der das Verstärkungselement in der Weise an dem Hohlrahmen der Bildfläche gehalten ist, dass der Hohlrahmen des Verstärkungselements zwischen der Stützfläche und der Bildfläche angeordnet ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung besteht die Möglichkeit, dass die Bildfläche und die Verstärkungsfläche einstückig ausgebildet sind, wobei insbesondere ihnen jeweils zugeordnete Streifen mittels einer Knick- oder Abrisskante miteinander verbunden sind. Dies ermöglicht es vorteilhaft, die Bildfläche mit zugeordnetem Hohlrahmen sowie den Verstärkungseinsatz aus einem ursprünglich einteiligen Bogen zu erhalten. Dies führt zu Vereinfachungen bei der Herstellung, indem bei entsprechend größerem Format des Ausgangsbogens die Anzahl der insgesamt erforderlichen Arbeitsschritte (bspw. Randschnitt, Prägung, Stanzen, Bedrucken) verringert wird. Je nach Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der zu dem Verstärkungselement faltbare Zuschnitt auch in fertig gefaltetem Zustand an der Bildfläche mit Hohlrahmen einstückig angebunden bleiben kann, ohne dass dieser vor dem Falten an einer bevorzugten Abrisskante abgelöst wird. Des weiteren ist im Rahmen der Erfindung auch daran gedacht, dass die Bildfläche mit zugeordneten Streifen und/oder die Stützfläche mit zugeordneten Streifen aus einem einzelnen, mittels eines PC-Druckers bedruckbaren Bogen zu gewinnen ist. Insbesondere besteht hier die Möglichkeit, dass die mit Hilfe bspw. eines Grafik- oder Fotoprogramms des PCs bearbeitete, auf die Bildfläche aufzubringende Abbildung in einem VGN 265 098 24160DE drb/g /we 21. Tanuar 2002
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gemeinsamen Druckvorgang mit Linien auf den Bogen aufgebracht wird, wobei die Linien bevorzugte Knick- und/oder Abrisskanten markieren. Vorteilhaft wird hierdurch eine gewünschte Lageausrichtung der Abbildung zu den Rändern der Bildfläche bzw. zu dem Hohlrahmen mit einer hohen Genauigkeit und Reproduzierbarkeit erreicht.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen wird auch darin gesehen, dass dieser aus einem Bogen austrennbar ist und dass aus einem Eckbereich dieses Bogens eine gesonderte Stehlasche austrennbar und mit einem Ende in einen Schlitz eines Hohlrahmenabschnitts einsteckbar ist. Ein entsprechender Schlitz kann bevorzugt als im Wesentlichen V-förmige Perforationslinie in einem zu einer Rückwand eines Hohlrahmenabschnitts faltbaren Streifen oder bspw. in sämtlichen dieser Streifen vorgebildet sein, wobei die V-Öffnung zu der Bildfläche hin weist. Durch diese Anordnung einer Stehlasche in einem oder mehreren Eckbereichen des Zuschnittsbogens wird eine platzsparende Aufteilung desselben bei nur geringem Materialverlust und günstigem Flächenverhältnis von Bogen zu Bildfläche erreicht.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen, die lediglich Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen in ungefaltetem Zustand,
Fig. 2 eine ausschnittsweise Vergrößerung des in Fig. 1 durch die Linie II-II angedeuteten Bereichs,
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Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 2 dargestellten Ausschnitts in einem ersten Faltzustand,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 2 dargestellten Ausschnitts in einem zweiten Faltzustand,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 2 dargestellten Ausschnitts in einem dritten Faltzustand,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht von schräg hinten der in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsform, in gefaltetem Zustand,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der in Fig. 6 gezeigten Anordnung, von schräg vorn,
Fig. 8 eine zweite bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen in ungefaltetem Zustand in einer Fig. 2 vergleichbaren ausschnittsweisen Vergrößerung,
Fig. 9 eine dritte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen in ungefaltetem Zustand in einer Fig. 2 vergleichbaren ausschnittsweisen Vergrößerung,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 9 dargestellten Ausschnitts, in gefaltetem Zustand,
Fig. 11 einen Schnitt durch die in Fig. 10 dargestellte Anordnung gemäß Schnittebene XI-XI,
Fig. 12 eine vierte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen in ungefaltetem Zustand in einer Draufsicht auf einen entsprechend Fig. 2 vergrößerten Ausschnitt,
Fig. 13 eine perspektivische Rückansicht der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen gemäß erster bevorzugter Ausführungsform, mit darin eingesetztem Verstärkungseinsatz,
Fig. 14 einen Teilschnitt durch die in Fig. 13 gezeigte Anordnung auf die Schnittebene XIV-XIV,
Fig. 15 eine Draufsicht auf eine fünfte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen mit integrierter Stehlasche in ungefaltetem Zustand,
Fig. 16 eine Draufsicht auf einen Bogen mit einer sechsten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen und mit gesonderter Stehlasche,
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht der sechsten bevorzugten Ausführungsform in gefaltetem Zustand.
Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit einstückig angeformtem, faltbarem Hohlrahmen 2 in noch ungefaltetem Zustand. Bei dem Gegenstand handelt es sich um einen Zuschnitt aus einem Malkarton, der entlang der äußersten dargestellten umlaufenden Konturlinie aus einem größeren Bogen herausgetrennt ist. Die Bildfläche 1 wird von vier, paarweise parallelen Begrenzungskanten 3 mit VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
in dem gezeigten Beispiel paarweise unterschiedlicher Länge begrenzt, wobei hier wie im folgenden für funktionsmäßig übereinstimmende Elemente gleiche Bezugszeichen angegeben sind. An zwei gegenüberliegenden Begrenzungskanten 3, bei denen es sich vorliegend um die beiden längeren Begrenzungskanten handelt, sind jeweils Streifen 4,5,6, 7 angeformt, aus denen ein im Sinne vorliegender Anmeldung erster Hohlrahmenabschnitt 8 faltbar ist. An die beiden rechtwinklig hierzu verlaufenden, vorliegend kürzeren Begrenzungskanten 3 sind jeweils Streifen 9,10,11,12 angeformt, aus denen ein im Sinne der vorliegenden Erfindung zweiter Hohlrahmenabschnitt 13 faltbar ist. Die Faltung erfolgt entlang bevorzugter, im dargestellten Ausführungsbeispiel die Streifen parallel berandender Knicklinien 14, bei denen es sich einerseits um die Begrenzungskanten 3 der Bildfläche 1 und andererseits um die Streifen untereinander begrenzende Falzlinien 15 und Perforationslinien 16 handelt. Dabei kommt es für die Erfindung nicht auf eine bestimmte Zuordnung von Falzoder Perforationslinien zu einzelnen bestimmten Streifen, d. h. nicht auf die Reihenfolge der Falz- und Perforationslinien, an. Geeignet wäre vielmehr auch eine von dem gezeigten Ausführungsbeispiel abweichende Reihenfolge von Falz- und Perforationslinien (auch die Begrenzungslinien 3 sind in dem Ausführungsbeispiel als Falzlinien ausgeführt) oder auch eine bspw. lediglich grafische Vorgabe bevorzugter Knicklinien 14 an dem Zuschnitt, womit durch ein Falten entlang dieser Linien ebenfalls Hohlrahmenabschnitte 8,13 mit korrespondierendem Querschnitt erreichbar sind. Mit Bezug auf die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform lassen sich aus den Streifen 4,5,6, 7 bzw. 9,10,11,12 jeweils Hohlrahmenabschnitte 8,13 mit rechteckigem Querschnitt falten, wobei die Streifen 4, 9 zu einer Außenwand, die Streifen 5,10 zu einer Rückwand, die Streifen 6,11 zu einer Innenwand und die Streifen 7,12 zu einer Vorderwand faltbar sind. Mit dem Falten kann bevorzugt an den äußersten Streifen 7,12 begonnen und der Faltvorgang nach innen fortlaufend bis zu den Begrenzungskanten 3 fortgesetzt werden, wobei jedoch auch eine andere Falttechnik anwendbar ist. Zur Verbindung der gefalteten, rechteckigen Querschnitt auf-VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
weisenden Hohlrahmenabschnitte 8,13 in den Eckbereichen der Bildfläche 1 sind die Hohlrahmenabschnitte an ihren Enden miteinander steckverbindbar ausgestaltet.
Die diesbezüglich vorgesehenen Steckverbindungselemente werden mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben, die eine ausschnittsweise Vergrößerung des in Fig. 1 dargestellten rechten unteren Eckbereichs des Zuschnittes zeigt. Erkennbar ist, dass die Streifen 6, 7 eine kürzere Länge als die Streifen 4 und 5 besitzen, wobei die Längendifferenz etwa der Breite der Streifen 10,12 entspricht. Dies ermöglicht bei der Faltung eine Anlage einer durch die Stirnkanten 17,18 der Streifen 6, 7 bestimmten Stirnseite des ersten Hohlrahmenabschnitts 8 an die durch den Streifen 11 gebildete Innenwand des angrenzenden zweiten Hohlrahmenabschnitts 13, so dass der Hohlrahmen 2 rückseitig der Bildfläche 1 nicht über deren Begrenzungskanten 3 übertritt. An der Stirnkante 17 des Streifens 6 ist eine erste Zunge 19 vorgesehen, die im gefalteten Zustand in einen ersten Schlitz 20 einsteckbar ist, welcher in den zu der Innenwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts 13 faltbaren Streifen 11 eingebracht ist. Des weiteren ist an dem zu der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnittes 8 faltbaren Streifen 5 an einer seitlich über den Streifen 6 vorstehenden Schnittkante 21 eine zweite Zunge 22 vorgesehen, die an den Streifen 5 entlang einer Falzlinie 23 angelenkt ist. Die zweite Zunge 22 kann in gefaltetem Zustand unter Abwinklung an der Falzkante 23 in einen zweiten Schlitz 24 eingesteckt werden, der an dem zu der Rückwand das zweiten Hohlrahmenabschnitts 13 faltbaren Streifen 10 vorgesehen ist. Der zweite Schlitz 24 ist als mittlerer Abschnitt 26 eines dreiseitigen Trennschnittes ausgeführt, der in Verbindung mit den randseitigen Abschnitten 25 insgesamt im Wesentlichen U-förmig verläuft. Dadurch ist gleichsam eine Lasche 27 gebildet mit einem auf Höhe der freien Enden der Randabschnitte 25 verlaufenden, nicht dargestellten Scharnierbereich. Der erste Schlitz 20 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel demgegenüber als flache rechteckige Ausnehmung ausgeformt. Abweichend bestünde auch die Möglichkeit, dass nur der VGN 265 098 24160DE drb/g /we 21. Tanuar 2002
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erste Schlitz 20 oder beide Schlitze 20,24 als jeweils dreiseitiger Trennschnitt ausgebildet sind. Aus dem Voranstehenden geht hervor, dass der Streifen 5, der zu der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnitts 8 (auch als erste Rückwand bezeichnet) faltbar ist, mit dem über die Streifen 6, 7 hinausstehenden Bereich in gefaltetem Zustand einen Endbereich des Streifens 10, der zu der Rückwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts 13 (auch als zweite Rückwand bezeichnet) faltbar ist, überlappt. Der Streifen 9 weist stirnseitig eine Falzlinie 31 auf, an die sich eine Eckzunge 28 anschließt, die im gefalteten Zustand unter Verschluss eines Eckschlitzes an die Innenfläche des Streifens 5 anlegbar ist.
Die Fig. 3 bis 4 zeigen in räumlicher Darstellung verschiedene Stadien des in Fig. 2 dargestellten Eckbereichs der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2, wobei die Rückseite der Bildfläche 1 nach oben weist. Fig. 3 betrifft ein frühes Faltstadium, in welchem die Hohlrahmenabschnitte 8, 13 noch seitlich geöffnet sind. Fig. 4 zeigt ein späteres Stadium, in dem bereits die erste Zunge 19 in den ersten Schlitz 20 eingesteckt ist und die zu der jeweiligen Vorderwand der Hohlrahmenabschnitte gefalteten Streifen 7,12 in Anlage an die Rückseite der Bildfläche 1 getreten sind. Die freien Längskanten der Streifen 7,12 sind dabei in Anlage zu den Innenseiten der zu der jeweiligen Außenwand gefalteten Streifen 4, 9 getreten, wodurch sich eine Stabilisierung des rechteckigen Hohlrahmenquerschnitts ergibt. Weiter ist dargestellt, dass die zweite Zunge 22 an einem durch eine diagonale Perforationslinie 29 an dem zu der ersten Rückwand gefalteten Streifen 5 gebildeten dreieckigen Klappbereich 30 angelenkt ist. Die Perforationslinie 29 bildet eine Scharnierachse für den Klappbereich 30, wodurch das Einstecken der zweiten Zunge 22 in den zweiten Schlitz 24 erleichtert wird. Fig. 5 betrifft den fertig gefalteten Zustand des gezeigten Eckbereichs, bei dem die Hohlrahmenabschnitte 8,13 haltbar miteinander steckverbunden sind. Es wird deutlich, dass durch das Einstecken der zweiten Zunge 22 die Lasche 27 mit ihrem freien Ende um ein gewisses Maß in das Innere des zweiten Hohlrahmenabschnittes 13 hinein abgesenkt ist. VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
In gewünschter Weise bewirkt dies einen Widerhakeneffekt, der einem Herausziehen der zweiten Zunge 22 aus dem gebildeten Schlitz entgegenwirkt. Weiter ist erkennbar, dass sich die erste Zunge 19 und die zweite Zunge 22 im Wesentlichen in einer gemeinsamen Faltungsebene erstrecken.
Fig. 6 zeigt in einer räumlichen Rückansicht die in den Fig. 1 bis 5 beschriebene Ausführungsform in dem Faltzustand, der sich nach entsprechender Steckverbindung der Hohlrahmenabschnitte 8,13 in den vier Eckbereichen ergibt. Des weiteren ist (wie auch in Fig. 1) dargestellt, dass in den zu Rückwänden faltbaren Streifen 5,10 jeweils ein Ausbrechelement 32 durch eine umlaufende Vorschnittkante 33 mit einem zu der jeweiligen Außenwand hin abnehmenden Querschnitt vorgegeben ist, wodurch eine Aufhängung bspw. an einem Wandhaken ermöglicht ist.
Fig. 7 zeigt eine räumliche Darstellung der in Fig. 6 wiedergegebenen Anordnung gemäß darin bezeichneter Blickrichtung VII.
Fig. 8 zeigt in einer Draufsicht eine zweite bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2 in einer mit Fig. 2 vergleichbaren Ausschnittsvergrößerung. Dabei sind zur Übersicht für funktionsmäßig entsprechende Elemente wiederum gleiche Bezugszeichen gewählt. Die Abweichung gegenüber der ersten Ausführungsform besteht darin, dass die durch den dreiseitigen Trennschnitt gebildete Lasche 27 in Richtung ihrer seitlichen Trennschnitte 25 verlaufende Verstärkungsrippen 34 aufweist. Diese erstrecken sich über den Anlenkbereich der Lasche 27 hinweg bis zu dem mittleren Trennschnitt 26, wobei eine Verstärkungsrippe als Prägerille ausgebildet ist.
Fig. 9 zeigt eine dritte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2 in einer ebenfalls mit Fig. 2 vergleich-VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
baren vergrößerten Draufsicht eines Eckbereichs des Zuschnittes. Abweichend von den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der die Lasche 27 bildende dreiseitige Trennschnitt um ein Maß a in Richtung zu der Stirnseite des Streifens 10 versetzt und die Schnittkante 21 mit der zweiten Zunge 22 an dem Streifen 5 um das entsprechende Maß a in Richtung auf den Streifen 4 versetzt. Des weiteren ist gegenüber Fig. 2 die erste Zunge 19 in Längs- und Breitenrichtung vergrößert und zu ihrem freien Ende durch eine abgeschrägte Kante 35 hin verjüngt.
Fig. 10 zeigt in einer räumlichen Ansicht den in Fig. 9 gezeigten Eckbereich des Zuschnitts in fertig gefaltetem Zustand. Hier wird deutlich, dass sich die erste Zunge 19 und die zweite Zunge 22 im gefalteten Zustand in im Wesentlichen parallel beabstandeten Ebenen erstrecken, wobei die erste Zunge 19 in dem zweiten Hohlrahmenabschnitt 13 die von dem dreiseitigen Trennschnitt des zweiten Schlitzes 24 gebildete Lasche 27 untergreift.
Fig. 11 zeigt in einer Schnittansicht gemäß Schnittebene XI-XI nach Fig. 10, dass die erste Zunge 19 bereits bei der gewünschten geringen Auslenkung der Lasche 27, bei der die Breite des Schlitzes 24 etwa gleich der Materialstärke der zweiten Zunge 22 ist, eine Abstützung der Lasche 27 bewirkt. Durch die abgeschrägte Kante 35 wird bei der Montage das Einstecken der ersten Zunge 19 in den ersten Schlitz 20 erleichtert.
Fig. 12 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche mit faltbarem Hohlrahmen in einer Draufsicht auf einen Ausschnitt auf einen Eckbereich des Zuschnitts in ungefaltetem Zustand. Dabei ist vorgesehen, dass die zweite Zunge 22 eine Knicklinie 36 mit der ersten Rückwand, d. h. mit dem zu der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnittes 8 faltbaren Streifen 5, ausbildet, in welcher bereichsweise eine Ausnehmung 37 vorgesehen
1 &idigr; * J ! ! *&iacgr; &idigr; &idigr; * &idigr;
ist, in die eine von dem mittleren Trennschnitt 26 vorspringende Zunge 38 einsteckbar ist.
Fig. 13 zeigt eine perspektivische Rückansicht der mit Bezug auf die Fig. 1 bis 8 beschriebenen ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2 in Kombination mit einem Verstärkungseinsatz 39. Dieser weist eine Verstärkungsfläche 40 mit einem aus entlang deren Begrenzungskanten angeformten Streifen faltbaren Hohlrahmen 41 auf. In dem gezeigten Beispiel liegt bei unterschiedlichen Abmessungen ein grundsätzlicher Aufbau der Verstärkungsfläche 40 mit faltbarem Hohlrahmen 41 wie bei der Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2 vor. In Verbindung mit Fig. 14, die eine Schnittansicht auf die Schnittebene XIV-XIV in Fig. 13 zeigt, wird deutlich, dass der Hohlrahmen 41 des Verstärkungseinsatzes 39 zwischen der Verstärkungsfläche 40 und der Bildfläche 1 angeordnet ist. Der Verstärkungseinsatz 39 weist in der Schnittansicht nach Fig. 14 randseitig gegenüberliegende Stirnwände bzw. Stirnflächen 42 auf, die in Bezug auf zwei ihnen parallele, einander gegenüberliegende Innenwände 43 des Hohlrahmens 2 der Bildfläche 1 einen geringfügig größeren Abstand besitzen, der gerade ein Einpressen des Verstärkungseinsatzes 39 in den Zwischenraum des Hohlrahmens unter kraftschlüssiger Halterung erlaubt. Auch hinsichtlich einer in Fig. 13 zu Schnittebene XIV-XIV senkrechten Schnittebene ist ein entsprechender Sitz des Verstärkungseinsatzes 39 in dem Hohlrahmen 2 erreicht. Weiter ist gezeigt, dass in der Verstärkungsfläche 40 durch einen dreiseitigen Trennschnitt 44 eine Stehlasche 46 vorgebildet ist, die um eine als Falzlinie ausgeführte Knicklinie 45 ausschwenkbar ist.
Fig. 15 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen in einer Draufsicht auf einen Eckbereich eines Zuschnitts in ungefaltetem Zustand. Dabei ist vorgesehen, dass dem zu der Innenwand des ersten Hohlrahmenabschnittes 8 faltbaren Streifen 6 entlang VGN 265 098 24160DE drb/g/we 21. Tanuar 2002
einer Perforationslinie ein Streifenabschnitt 50 angeformt ist, welchem seinerseits entlang einer Knicklinie 47 eine Stehlasche 48 angeformt ist. Die Stehlasche 48 bildet in einer gegenüber der Bildfläche geneigten (zeichnerisch nicht dargestellten) Ausrichtung mit Stützbereichen 49 in Kombination mit dem Hohlrahmenabschnitt 13 eine Stehfläche. Der Streifenabschnitt 50 ist von einem in Längsrichtung angrenzenden Streifenabschnitt 51 entlang einer weiteren Perforationslinie 52 abtrennbar. Der Streifenabschnitt 51 des Streifens 7 kann dadurch in zuvor beschriebener Weise zu einer Vorderwand des ersten Hohlrahmenabschnittes 8 gefaltet werden, während der Streifenabschnitt 50 mit der Stehlasche 48 in die gewünschte Ausrichtung geschwenkt werden kann. Die Stützbereiche 49 können als Klappbereiche um die Knicklinien 53 umgeklappt werden.
Fig. 16 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bildfläche 1 mit faltbarem Hohlrahmen 2 in Draufsicht auf einen diese enthaltenden Bogen 54 in ungefaltetem Zustand. Abweichend von den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind entlang der Begrenzungskanten 3 jeweils nur drei parallele Streifen 4,5,6 bzw. 9,10,11 vorgesehen, aus denen die Hohlrahmenabschnitte 8 bzw. 13 jeweils unter Wegfall einer gesonderten Vorderwand faltbar sind. Die Aufteilung des Bogens 54 ist so getroffen, dass aus jedem der vier Eckbereiche jeweils eine gesonderte Stehlasche 55 entlang der Perforationslinien 56,57 austrennbar ist. Die Stehlasche 55 kann sodann entlang einer zugleich eine Symmetrielinie bildenden Falzlinie 58 geknickt und von den sich ergebenden Schenkeln entlang weiterer, geneigt zu der Falzlinie 58 verlaufender Perforationslinien 59 Stehflächen 60 abgeklappt werden. Die Stehlasche 55 kann anschließend in der in Fig. 17 dargestellten Weise mit einem Ende in zuvor durchbrochene Perforationslinien 61 in einer Rückwand eines der Hohlrahmenabschnitte 8,13 eingesteckt werden. Damit ergibt sich auf einer Standfläche eine leicht geneigte Aufstellung der Bildfläche 1, wobei der
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Neigungswinkel durch den eingeschlossenen Winkel zwischen der Falzlinie und den Perforationslinien 59 beeinflussbar ist.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunter lagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (26)
1. Bildfläche (1) mit faltbarem Hohlrahmen (2), wobei die Bildfläche (1) Begrenzungskanten (3) aufweist und an eine Begrenzungskante (3) Streifen (4, 5, 6, 9, 10, 11) angeformt sind, die gegenüber der Bildfläche (1) und gegeneinander durch bevorzugte Knicklinien berandet sind und aus denen rückseitig der Bildfläche (1) ein im Querschnitt rechteckiger Hohlrahmenabschnitt (8, 13) mit einer Außenwand, einer Rückwand und einer Innenwand faltbar ist und wobei die Hohlrahmenabschnitte (8, 13) zu dem Hohlrahmen (2) steckverbindbar sind unter Anlage einer Stirnseite eines ersten Hohlrahmenabschnitts (8) an eine Innenwand eines angrenzenden zweiten Hohlrahmenabschnitts (13), wobei stirnseitig der Innenwand des ersten Hohlrahmenabschnitts (8) eine erste Zunge (19) vorgesehen ist, die in einen ersten Schlitz (20) in der Innenwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts (13) einsteckbar ist, und an der Rückwand des ersten Hohlrahmenabschnitts (8) eine zweite Zunge (22) vorgesehen ist, die in einen zweiten Schlitz (24) an der Rückwand des zweiten Hohlrahmenabschnitts (13) einsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Schlitze (20, 24) als dreiseitiger Trennschnitt eine Lasche (27) ausbildet und die zugeordnete Zunge (22) im Bereich eines mittleren Trennschnittes (26) einsteckbar ist.
2. Bildfläche nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass beide Schlitze (20, 24) jeweils als dreiseitiger Trennschnitt eine Lasche (27) ausbilden, wobei die jeweils zugeordnete Zunge (19, 22) jeweils im Bereich des mittleren Trennschnittes (26) einsteckbar ist.
3. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zunge (22) an einem die zweite Rückwand in gefaltetem Zustand überlappenden Bereich der ersten Rückwand angeformt ist.
4. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass an den an der Begrenzungskante (3) angeformten Streifen ein weiterer Streifen (7, 12) angeformt ist, aus dem eine Vorderwand eines Hohlrahmenabschnittes (8, 13) faltbar ist.
5. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Anordnung der Zungen (19, 22) und Schlitze (20, 24) eine Faltung ermöglicht ist, bei der sich die erste und die zweite Zunge (19, 22) im Wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen Ebene erstrecken.
6. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Anordnung der Zungen (19, 22) und Schlitze (20, 24) eine Faltung ermöglicht ist, bei der sich die erste und die zweite Zunge (19, 22) im gefalteten Zustand in im Wesentlichen parallel beabstandeten Ebenen erstrecken, wobei die erste Zunge (19) in dem zweiten Hohlrahmenabschnitt (13) die vor dem diesseitigen Trennschnitt des zweiten Schlitzes (24) gebildete Lasche (27) untergreift.
7. Bildfläche nach Anspruch 6 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass im gefalteten Zustand innerhalb des zweiten Hohlrahmenabschnitts (13) durch die erste Zunge (19) bereits bei geringer Auslenkung der Lasche (27) in den zweiten Hohlrahmenabschnitt (13), bei der die Schlitzbreite im Bereich des mittleren Trennschnittes (26) kleiner oder etwa gleich der Materialstärke der zweiten Zunge (22) ist, eine Abstützung der Lasche (27) des zweiten Hohlrahmenabschnitts (13) verwirklicht ist.
8. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die der Lasche (27) des zweiten Hohlrahmenabschnitts (13) im gefalteten Zustand zuweisende Kante (35) der ersten Zunge (19) unter Verjüngung derselben zu ihrem freien Ende hin abgeschrägt ist.
9. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zunge (22) eine Knicklinie (36) mit der ersten Rückwand ausbildet, in welcher bereichsweise eine Ausnehmung (37) vorgesehen ist, in die eine von der Lasche (27) der zweiten Rückwand oder von der an die Lasche (27) angrenzenden Kante des mittleren Trennschnittes (26) vorspringende Zunge (38) einsteckbar ist.
10. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass einem zu einer Vorder- oder Innenwand eines Hohlrahmenabschnitts (8, 13) faltbaren Streifenabschnitt (50) entlang einer Knicklinie (47) eine Stehlasche (48) angeformt ist, die in einer gegenüber der Bildfläche (1) geneigten Ausrichtung mit einem Stützbereich (49) in Kombination mit einem Hohlrahmenabschnitt (8, 13) eine Stehfläche bildet.
11. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stützbereich (49) in einer Projektion auf die Rückseite der Bildfläche (1) einen Hohlrahmenabschnitt (13) bereichsweise überdeckt.
12. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass an dem zu einer Innen- oder Vorderwand faltbaren Streifenabschnitt (50) die Knicklinie der Stehlasche (48) als Perforationslinie ausgebildet ist.
13. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifenabschnitt (50) von einem in Längsrichtung angrenzenden Streifenabschnitt (51) entlang einer Perforationslinie (52) abtrennbar ist.
14. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zu einer Rückwand faltbaren Streifen (5, 10) ein Ausbrechelement (32) von einer umlaufenden Vorschnittkante (33) umrandet ist.
15. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausbrechelement (32) einen sich in Richtung auf einen zu einer Außenwand faltbaren Streifen (4, 9) abnehmenden Querschnitt aufweist.
16. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass eine durch einen dreiseitigen Trennschnitt gebildete Lasche (27) in Richtung ihrer seitlichen Trennschnitte (25) verlaufende Verstärkungsrippen (34) aufweist.
17. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Verstärkungsrippe (34) zumindest über den Anlenkbereich der Lasche (27) hinweg insbesondere bis zu deren mittleren Trennschnitt (26), erstreckt.
18. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verstärkungsrippe (34) als Prägerille ausgebildet ist.
19. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen beabstandete Hohlrahmenabschnitte (8, 13) einsetzbarer Verstärkungseinsatz (39) vorgesehen ist mit randseitigen Stirnflächen (42), mit denen der Verstärkungseinsatz (39) an einander gegenüberliegenden Innenwänden (42) der Hohlrahmenabschnitte (8, 13) der Bildfläche (1) kraft- und/oder formschlüssig festsetzbar ist.
20. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungseinsatz (39) eine Verstärkungsfläche (40) mit einem aus entlang deren Begrenzungskanten angeformten Streifen faltbaren Hohlrahmen (41) aufweist.
21. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in gefaltetem Zustand zwei gegenüberliegende Außenwände (42) des Verstärkungseinsatzes (39) in Bezug auf zwei gegenüberliegende Innenwände (43) des Hohlrahmens (2) der Bildfläche (1) einen geringfügig, vorzugsweise von bis zu 10%, weiter vorzugsweise 1 bis 2%, größeren Abstand aufweisen.
22. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verstärkungsfläche (40) durch einen mehrseitigen Trennschnitt (44) eine um eine Knicklinie (45) ausschwenkbare Stehlasche (46) vorgebildet ist.
23. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungseinsatz (39) in der Weise an dem Hohlrahmen (2) der Bildfläche (1) gehalten ist, dass der Hohlrahmen (41) des Verstärkungseinsatzes (39) zwischen der Verstärkungsfläche (40) und der Bildfläche (1) angeordnet ist.
24. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildfläche (1) und die Verstärkungsfläche (40) einstückig ausgebildet sind, wobei insbesondere ihnen jeweils zugeordnete Streifen mittels einer Knick- oder Abrisskante verbunden sind.
25. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildfläche (1) mit zugeordneten Streifen (4 bis 7, 9 bis 12) und/oder die Verstärkungsfläche (40) mit zugeordneten Streifen aus einem einzelnen, mittels eines PC-Druckers bedruckbaren Bogen zu gewinnen sind.
26. Bildfläche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildfläche (1) mit faltbarem Hohlrahmen (2) aus einem Bogen (54) austrennbar ist und dass aus einem Eckbereich des Bogens (54) eine gesonderte Stehlasche (55) austrennbar und mit einem Ende in einen Schlitz eines Hohlrahmenabschnittes (8, 13) einsteckbar ist.
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Cited By (6)
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2002
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Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006050548A1 (de) * | 2004-11-12 | 2006-05-18 | Andrea Bauer | Bilderrahmen |
| GB2457005A (en) * | 2008-02-01 | 2009-08-05 | Russell Ware | Forming a blank of laminate material and a mount |
| GB2461863A (en) * | 2008-07-11 | 2010-01-20 | Keith John Peck | Decorative article |
| WO2015071383A1 (en) * | 2013-11-13 | 2015-05-21 | Seb Ip Holdings Limited | Artwork substrate |
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| US20210237505A1 (en) * | 2020-02-04 | 2021-08-05 | Arteza Inc. | Art canvas with built-in foldable frame |
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