DE29615357U1 - Verkaufs-Bodenaufsteller, Zuschnitte und Verpackung dafür - Google Patents
Verkaufs-Bodenaufsteller, Zuschnitte und Verpackung dafürInfo
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Description
(B:FDG20_T3.TAT)
Verkaufs-Bodenaufsteller,
Zuschnitte und Verpackung dafür
Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen, faltbaren Verkauf s-Bodenauf steller aus kartonartigem Werkstoff, der
im aufgestellten Zustand in seinem Mittelbereich geteilt ist.
Die Erfindung betrifft ferner je einen einstückigen Zuschnitt zur Herstellung der beiden Teile des Verkaufs-Bodenaufstellers,
sowie eine quaderförmige Verpackung, in der der Bodenaufsteller angeboten werden kann.
Verkaufs-Bodenaufsteller dienen dazu, relativ preiswerte,
bei Werbeaktionen und Zweitplazierungen angebotene Ware in Griffhöhe anzubieten, wobei derartige
Bodenaufsteller möglich platzsparend verpackt und aus einem Material bestehen sollen, das in einfacher Weise
entsorgt werden kann.
Ein derartiger Verkaufs-Bodenaufsteller ist aus der EP-PS 0 101 854 bekannt. Der Bodenaufsteller hat im
aufgerichtetem Zustand einen säulenförmigen Fuß und einen mit diesem Fuß verklebten, schräg angeordneten
Aufnahmebehälter. Der Fuß selbst ist von unten und von oben offen, so daß seine notwendige Steifigkeit durch
den Aufnahmebehälter, der fest angebracht ist, gesichert ist.
Eine auf ähnlichem Prinzip beruhende Konstruktion ist der EP-PS 0 013 989 zu entnehmen, bei der eine der dargestellten
Ausführungsformen einen sechseckigen Fuß umfaßt. Der Fuß besitzt einen nach innen ragenden, durch
Faltlinien und Ausstanzungen gebildeten Umfangsflansch,
der die Stabilität des Fußes verbessert. Weiterhin wird der Umfang des Flansch zusammengehalten und verstärkt
durch ein Gummiband.
Ferner ist in EP-PS 0 054 884 ein Bodenaufsteller
gezeigt, dessen faltbarer Fuß eine Deckwand aufweist, die mit einem Aufnahmebehälter verklebt ist.
Nachteilig bei den bekannten Bodenaufstellern ist, daß 1^ der Aufnahmebehälter mit dem Fuß fest verbunden ist, was
zusätzliche Arbeitsschritte erfordert und die Entsorgung erschwert. Außerdem muß der Bodenaufsteller mit Rücksicht
auf seine schräg angeordnete Präsentationsfläche in der Regel an der Wand des jeweiligen Verkaufsraums
aufgestellt werden.
Es stellt sich daher die Aufgabe, einen faltbaren Verkauf s-Bodenaufsteller der eingangs genannten Art zu
entwickeln, dessen Aufnahmebehälter im aufgerichteten Zustand in einfacher Weise mit dem Sockel, insbesondere
ohne Verklebung, verbunden werden kann. Dabei soll die Stabilität des Bodenaufstellers nicht beeinträchtigt
sein. Weiterhin soll der Bodenaufsteller in einfacher Weise verpackt und angeboten werden können und durch
Zusammenfalten platzsparend entsorgt werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst bei einem Verkaufs-Bodenaufsteller,
der in aufgestelltem Zustand in seinem Mittelbereich geteilt ist und der - einen polygonalen Sockel,
- und einen auf den Sockel abnehmbar gestellten Aufnahmebehälter besitzt, dessen Mantel im Horizontalquer-
schnitt ein mit dem Sockel deckungsgleiches Polygon bildet,
- wobei der Sockel eine im Mittel gekrümmte Deckelwand aufweist, auf der der entsprechend geformte Boden
des Aufnahmebehälters aufsitzt.
Durch die kompatible Form des im mittleren Bereich befindlichen Bodens ergibt sich eine stabile säulenförmige
Anordnung der beiden Teile. Insbesondere bietet sich hierfür an, daß Deckelwand und Boden im aufgestellten
Zustand des Verkaufs-Bodenaufstellers einen sattelförmigen Kontaktbereich bilden.
Die Teile werden nicht miteinander verklebt, sondern werden vorzugsweise über Stecklaschen oder dergleichen
miteinander unverrückbar verbunden.
Weiterhin wird als vorteilhaft angesehen, wenn die Deckelwand aus einem horizontal zu einer Stellfläche des
Sockels angeordneten Abschnitt zwei sich an den Abschnitt anschließenden, symmetrisch und schräg zu dem
Abschnitt angeordneten, zueinander kongruenten (deckungsgleichen) Abschnitten besteht.
Vorzugsweise sollte der horizontale Abschnitt der Deckelwand
rechteckig sein, wozu zueinander kongruente Abschnitte jeweils in dreieckiger Form gehören.
Der Sockel und der Aufnahmebereich sollten im Kontaktbereich,
wie bereits erwähnt, mit zueinander kompatiblen Einrastelementen versehen sein, um die Standfestigkeit
im zusammengesteckten Zustand zu verbessern.
Sowohl Sockel als auch Aufnahmebehälter bestehen Vorzugsweise
aus Pappe oder kaschierter Wellpappe, die zumeist selbst ein Recyclingprodukt ist und andererseits leicht
einem Papier-Recycling wieder zugeführt werden kann.
Die für den erfindungsgemäßen Bodenaufsteller erforderlichen
Zuschnitte sind für den Sockel und den Aufnahmebehälter unterschiedlich. So ergibt sich ein einstückiger
Zuschnitt zur Herstellung eines Sockels aus einem Zuschnitt, welcher vorzugsweise
- insgesamt im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist,
- mit parallel zueinander angeordneten Knicklinien, worunter sich auch eine mittlere Knicklinie befindet,
in rechteckige Abschnitte unterteilt ist,
- und zwei weitere, spiegelbildlich gegenüber der mittleren Knicklinie angeordnete, sattelartig verlaufende
Knicklinien aufweist, die jeweils von einem Schnittpunkt der mittleren Knicklinie mit einer Längskante
des Zuschnitts bis zu den an den Ecken des Zuschnitts und an derselben Längskante angeordneten, äußeren
Endpunkten reichen,
- wobei die beiden sattelartig verlaufenden Knicklinien den Zuschnitt in einen durch Seitenwände und zu
bildenden Mantel und jeweils eine Deckelwand-Hälfte teilen.
Vorzugsweise ist wenigstens eine der Seitenwände des vorgenannten Zuschnitts mit einer Klebelasche versehen.
Auch an die Deckelwand-Hälften können sich weitere Klebelaschen anschließen.
Von den erwähnten sattelartig verlaufenden Knicklinien kann wenigstens eine mit wenigstens einem in dem jeweiligen
Abschnitt eingearbeiteten, bogenförmigen Einschnitt unterbrochen sein.
Ein einstückiger Zuschnitt zur Herstellung eines Aufnahmebehälters,
also des Oberteils, weist als Zuschnitt folgende Teile auf:
- eine ungerade Anzahl parallel zueinander angeordnete Knicklinien, von denen die mittlere Knicklinie den
• · ■
Zuschnitt in zwei spiegelbildlich, zu ihr angeordneter
Abschnitte teilt,
- die jeweils aus Teilabschnitten bestehen, wobei sich die mittleren, Rechtecke bildende Teilabschnitte je-
° weils in einen rechteckigen Teilabschnitt fortsetzen,
- und die seitlichen, trapezförmigen Teilabschnitte jeweils einen dreieckigen Teilabschnitt tragen,
- und die rechteckigen Teilabschnitte und die dreieckigen Teilabschnitten nach dem Aufstellen des Zuschnitts
den Boden bilden,
- eine zu den Knicklinien senkrecht und in Längsrichtung des Zuschnitts verlaufende Knicklinie, die nach dem
Aufrichten des Zuschnitts eine oberste, am Umfang des
Mantels verlaufende Kante bildet. 15
Auch hier können gemäß Ansprüchen 12 bis 14 Einschnitte eingearbeitet sein und Klebelaschen vorgesehen werden.
Schließlich bezieht sich die Erfindung auf einen einstückigen Zuschnitt aus kartonartigem Material zur Herstellung
einer quaderförmigen Faltschachtel zum Verpacken wenigstens eines zusammengefalteten Zuschnitts
des Verkaufs-Bodenaufstellers. Der Zuschnitt dieser Faltschachtel
besitzt folgende Wandungen:
- eine Rückwand und eine Vorderwand, deren Flächenmaß der Größe des zusammengefalteten Zuschnitts entspricht,
- einen mit der Rückwand über eine Knicklinie verbundenen Deckel, der sich in eine abfaltbare Überschlagslasche
fortsetzt,
- Seitenwände, deren Tiefe nicht kleiner als die Gesamt dicke des zusammengefalteten Zuschnitts ist, und die
jeweils über eine Knicklinie mit einem Randstreifen verbunden sind,
- wenigstens eine Verschlußzunge, die über eine längs einer freien Kante der Überschlagslasche verlaufende
Knicklinie nach außen ragt, und die zu den in entspre-
chend in der Vorderwand eingearbeiteten Aufnahmeschlitzen
kompatibel ist,
- und einen Boden.
- und einen Boden.
10
15
In die Vorderwand der Faltschachtel kann wenigstens ein zusätzlicher Schlitz eingearbeitet sein, in den bei
Ausrichten der Faltschachtel eine weitere Verschlußzunge einrastbar ist, die durch einen längs der Knicklinie
eingearbeiteten Einschnitt entstanden ist.
Schließlich ergibt sich eine Verkaufseinheit, die aus einer Faltschachtel und darin verpackten Zuschnitten für
den Bodenaufsteller besteht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
Zeichnung näher erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
20
Fig.la/Ib
einen Verkaufs-Bodenaufsteller im aufgerichteten Zustand, perspektivisch
gesehen und teilweise in auseinandergezogener Darstellung;
25
Figuren 2a bis 2d Phasen des'Aufrichtens des Sockels;
Figuren 3a bis 3c Phasen des Aufrichtens des
Aufnahmebehälters;
30
Fig. 4
einen Zuschnitt zur Herstellung des Sockels;
Fig. 5
Fig. 6
einen Zuschnitt zur Herstellung des Aufnahmebehälters;
einen Zuschnitt zur Herstellung einer quaderförmigen Verpackung;
Fig.7 eine aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 6
aufgestellte Verpackung.
Der in den Figuren la und Ib dargestellte, aufgerichtete
Verkaufs-Bodenaufsteller 100 besteht aus einem hexagonalen
Sockel 1 und einem auf den Sockel aufgesetzten Aufnahmebehälter 2. Der Sockel 1 und der Aufnahmebehälter
2 weisen denselben polygonalen, hier hexagonalen, Querschnitt auf, so daß sich ein prismenförmiges Gebilde
gem. Fig.Ib ergibt. Ferner besitzt der Sockel 1 eine untere
Kante 6, die eine Stellfläche 20 bildet. Entsprechend weist der Aufnahmebehälter 2 eine obere Kante 60
auf, die geometrisch gesehen, nach dem Aufsetzen des Aufnahmebehälters 2 auf den Sockel 1 eine parallel zu der
1^ Stellfläche 20 angeordnete Ebene {nicht dargestellt)
bildet.
Die Stabilität des entstandenen Gebildes (Fig.Ib) ist
durch einen speziell geformten Kontaktbereich 8 der beiden Teile 1 und 2 und durch zusätzliche Halterungselemente
14, 15 gesichert. Die Kontaktbereich 8 ist gebildet durch eine sattelförmige Deckelwand 3 des Sockels 1
und durch einen zu der Deckelwand 3 kompatiblen Boden 3"
des Aufnahmebehälters 2.
25
25
Die sattelförmige Deckelwand setzt sich, vgl. Fig. la, aus einem mittleren, horizontal zur Stellfläche 20
angeordneten Abschnitt 3.1 und zwei schräg und spiegelbildlich zu dem Abschnitt 3.1 angeordneten, zueinander
kongruenten, dreieckigen Abschnitten 3.2 und 3.3 zusammen.
Der aufgerichtete Aufnahmebehälter 2 weist einen Mantel 5 auf, der aus folgenden, paarweise parallel zueinander
angeordneten Seitenwänden besteht: 21, 21"; 22, 22"; 23,
23". Entsprechend besitzt der aufgerichtete Sockel 1 einen aus Seitenwänden 31, 31"; 32, 32v; 33, 33"
bestehenden Mantel 4.
Fig. 4 zeigt einen einstückigen Zuschnitt 200 zur Herstellung des Sockels 1 ist. Der Zuschnitt 200 ist mit
einer Knicklinie K3 in zwei spiegelbildliche Bereiche geteilt, die jeweils aus drei rechteckigen Abschnitten
11, 12, 13 und 11", 12", 13" bestehen. Die Abschnitte
und 12" sind mit Knicklinien Kl, K2 bzw. K4, K5 von den
übrigen Abschnitten abgegrenzt sind. 10
Der rechteckige Zuschnitt 200 gem. Fig. 4 weist ferner zwei spiegelbildlich zu der Knicklinie K3 angeordnete,
sattelartig verlaufende Knicklinien K6 und K6" auf, die jeweils von einem am Ende der Knicklinie K3 und an einer
1^ Längskante 7 des Zuschnitts liegenden Punkt (Schnittpunkt
P2) bis zu einem an der jeweiligen Ecke des Zuschnitts liegenden Endpunkt Pl, P3 reichen. Diese Knicklinien
KS1 K6" teilen den Zuschnitt 200 in den späteren
Mantel 4 und in zwei Deckelwand-Hälften 43, 43". 20
An den Abschnitt 13 schließt sich über eine weitere Knicklinie K7 eine Klebelasche 17 an, die durch das
Ankleben am gegenüberliegenden Abschnitt 13" den Mantel 4 sich bilden läßt. Zur Verbindung zweier Deckelwand-2^
Hälften 43, 43" untereinander dient eine Klebelasche
Weiterhin sind im Material des Zuschnitts 200 bogenförmige Einschnitte 29 eingearbeitet, die die Knicklinien
K6, K6" an den Abschnitten 11, 11" bzw. 13, 13" unterbrechen, wobei von Einrastzungen (Halterungselement
14), gebildet werden.
Ein einstückiger Zuschnitt 300 zur Herstellung des Aufnahmebehälters
2 ist der Figur 5 zu entnehmen. Der Zuschnitt 300 ist mit einer Knicklinie K12 in zwei spiegelbildlich
zueinander angeordnete Abschnitte 51 und 51' geteilt. Letztere sind, ähnlich wie bei dem beschrie-
p. &psgr;, &phgr;, »m *
• ■ * Il
benen Zuschnitt 200, jeweils aus drei Teilabschnitten 61, 62, 63; 61", 62", 63" hergestellt, von denen die
Teilabschnitte 62, 62" rechteckig und die übrigen Teilabschnitte trapezförmig sind. An den Teilabschnitt
63" schließt sich eine Klebelasche 16 an, die an dem gegenüberliegenden Teilabschnitt 63 anzukleben ist.
Die rechteckigen Teilabschnitte 62; 62" sowie die trapezförmigen Teilabschnitte 61, 61",63, 63"setzen sich
1^ jeweils in einen entsprechend recht- oder dreieckigen
Teilabschnitt 64, 64"; 65, unter Bildung den (späteren) Boden 3"fort. Die zwei an einem der Abschnitte 51,51"
angeordneten, dreieckigen Teilabschnitte 65 und einer der rechteckigen Teilabschnitte 64,64" setzen sich dabei
in je eine Klebelasche 18,18"; 28 fort. Der (spätere) Boden ist so gebildet, daß zwischen dem rechteckigen
Teilabschnitt 64;64" und den benachbarten dreieckigen Teilabschnitten 65 keine Verbindung entsteht (vgl.
Fig.3b). An dem Zuschnitt 200 sind weiterhin längs seiner äußeren Kante 9;9" Ausstanzungen 15 vorgesehen,
in die die Einrastzungen (Figuren la und Ib) einzuschieben sind.
Längs des Zuschnitts 300 verläuft eine Knicklinie K15,
um die die beiden Abschnitte 51; 51" faltbar sind und die die (spätere) obere Kante 60 des aufgestellten Aufnahmebehälters
2 bildet. Außerdem sind Einschnitte 71, 71"; 72, 72"; 73 vorgesehen, die längs der Knicklinien
KlO, KlO",KIl; KlI", K12 verlaufen, und die das Ent- und
Auffalten des so entstandenen doppelwändigen Mantels 5 wesentlich erleichtern.
Es sei darauf hingewiesen, daß zwecks einer besseren Steifigkeit bei der Herstellung des Aufnahmebehälters
die beiden um die Knicklinie K15 gefalteten Teile des Zuschnitts 300 zusammengeklebt werden.
In Fig.&bgr; ist ein einstückiger Zuschnitt 400 zur Herstellung
einer guaderförmigen Verpackung 10 {Fig.7) dargestellt,
der aus einer Rückwand 101, einer Vorderwand 102, zwei Seitenwänden 105, 105", einem Deckel 103,
einem Boden 103 - und einer sich an den Deckel anschliessenden Überschlagslasche 104 besteht. Die dem Flächenmaß
des zusammengefalteten Zuschnitts 200; 300 aufweisende Rückwand 101 ist mit Knicklinien K21, K21"; K22,
K22" von den übrigen "schmalen" Wandungen abgegrenzt, die eine minimale Tiefe T haben, ausreichend für die
Unterbringung der zusammengefalteten Zuschnitte 200 und 300.
Die Überschlagslasche 104 setzt sich über ihre freie 1^ Kante 19 in zwei VerschluSzungen 110; 110" fort, welche
Verschlußzungen zu den zwei in der Vorderwand 102 eingearbeiteten Aufnahmeschlitzen 120; 120" kompatibel sind.
Ferner besitzt der Zuschnitt 400 zwei an den längs der Kante 19 verlaufenden Knicklinien K23; K23" weitere
2® Verschlußzungen 111; 111", die durch entsprechende
Einschnitte entstanden sind.
Die zusammengefalteten Zuschnitte 200 und 300 und die aus dem beschriebenen Zuschnitt 400 hergestellte
Verpackung 10 bilden eine Verkaufseinheit 500, die eine besonders kompakte Form aufweist.
Ferner sind in den Figuren 2a bis 2d und entsprechend in den Figuren 3a bis 3c die einzelnen Phasen des Auffaltens
des Sockels 1 und des Aufnahmebehälters 2 dargestellt. Aus den Figuren (insbesondere 2a und 3a) ist zu
sehen, daß sich die beiden Zuschnitte 200, 300 in die flachen Gebilden von relativ kleinem Flächenmaß
{entsprechend der Rückwand-Größe der Verpackung 10) zusammenfalten lassen.
Claims (17)
1. Zweiteiliger, faltbarer Verkaufs-Bodenaufsteller
(100) aus kartonartigem Werkstoff, der in aufgestelltem Zustand in seinem Mittelbereich geteilt ist und
- einen polygonalen Sockel (1),
- und einen auf den Sockel (1) abnehmbar gestellten Aufnahmebehälter (2) besitzt, dessen Mantel (5) im
Horizontalquerschnitt ein mit dem Sockel deckungsgleiches Polygon bildet,
- wobei der Sockel (1) eine im Mittel gekrümmte Deckelwand
(3) aufweist, auf der der entsprechend geformte Boden (3") des Aufnahmebehälters (2) aufsitzt.
2. Verkaufs-Bodenaufsteller nach Anspruch l, dadurch
gekennzeichnet, daß Deckelwand (3) und Boden (3") im aufgestellten Zustand des Verkaufs-Bodenaufstellers
einen sattelförmige Kontaktbereich (8) bilden.
3. Verkaufs-Bodenaufsteller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelwand (3) aus einem
horizontal.zu einer Stellfläche (20) des Sockels (1) angeordneten
Abschnitt (3.1) und zwei sich an den Abschnitt (3.1) anschließenden, symmetrisch und schräg zu
dem Abschnitt angeordneten, zueinander kongruenten Abschnitten (3.2; 3.3) besteht.
4. Verkaufs-Bodenaufsteller nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der horizontale Abschnitt (3.1) der Deckelwand (3) rechteckig ist, und die zueinander
kongruenten Abschnitte (3.2,-3.3) jeweils dreieckig
sind.
&Agr;2
5. Verkaufs-Bodenaufsteller nach Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (1) und der Aufnahmebehälter (2) im Kontaktbereich mit zueinander
kompatiblen Einrastelementen (14;15) versehen ist.
6. Verkaufs-Bodenaufsteller nach Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Sockel (1) als auch der Aufnahmebehälter (2) aus Wellpappe bestehen.
7. Einstückiger Zuschnitt (200) zur Herstellung eines Sockels (1) gemäß Anspruch 1 und gegebenenfalls
gemäß weiteren Ansprüchen 2 bis 6, welcher Zuschnitt
- insgesamt im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist, *° - mit parallel zueinander angeordneten Knicklinien (Kl
bis K5), worunter sich auch eine mittlere Knicklinie befindet, in rechteckige Abschnitte (11,11"; 12,12";
13,13") unterteilt ist,
- und zwei weitere, spiegelbildlich gegenüber der
^O mittleren Knicklinie (K3) angeordnete, sattelartig
verlaufende Knicklinien (K6,K6") aufweist, die jeweils von einem Schnittpunkt (P2) der mittleren Knicklinie
(K3) mit einer Längskante (7) des Zuschnitts (200) bis
zu den an den Ecken des Zuschnitts und an derselben Längskante (7) angeordneten, äußeren Endpunkten
(P1);(P3) reichen,
- wobei die beiden sattelartig verlaufenden Knicklinien (K6;K6") den Zuschnitt (200) in einen (späteren) durch
Seitenwände (31,32,33) und (31",32",33") zu bildenden
Mantel (4) und jeweils eine Deckelwand-Hälfte (43;43") teilen.
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Seitenwand (11) und/oder an die
Seitenwand (13,13") eine Klebelasche (17) anschließt.
A3
9. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an eine der Deckelwand-Hälften (43;43")
c eine weitere Klebelasche (27) anschließt,
b
10. Zuschnitt nach Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der sattelartig verlaufenden
Knicklinien {K6;K6") mit wenigstens einem in dem jeweiligen Abschnitt {11;13;11*";13") eingearbeiteten, bogenförmigen
Einschnitt (29) unterbrochen ist.
11. Einstückiger Zuschnitt (300) zur Herstellung eines Aufnahmebehälters (2) gemäß Anspruch 1 und gegebenenfalls
gemäß weiteren Ansprüche 1 bis 6, welcher Zu-
schnitt folgende Teile aufweist:
- eine ungerade Anzahl parallel zueinander angeordneter Knicklinien (KlO,KlO"; K11,K11";K12) , von denen die
mittlere Knicklinie (K12) den Zuschnitt (300) in zwei spiegelbildlich zu ihr angeordnete Abschnitte (51;51")
teilt,
- die jeweils aus Teilabschnitten (61,62,63; 61",62",
63") bestehen, wobei sich die mittleren, Rechtecke bildende Teilabschnitte (62;62") jeweils in einen
rechteckigen Teilabschnitt (64;64") fortsetzen, 25
- und die seitlichen, trapezförmigen Teilabschnitte
(61;61";63;63") jeweils einen dreieckigen
Teilabschnitt (65) tragen
- und die rechteckigen Teilabschnitte (64,64") und die
dreieckigen Teilabschnitten (65) nach dem Aufstellen 30
des Zuschnitts (300) den Boden (3") bilden,
- eine zu den Knicklinien (KlO,KlO",-KIl,KIl";K12) senkrecht
und in Längsrichtung des Zuschnitts verlaufende Knicklinie (K15), die nach dem Aufrichten des
Zuschnitts (300) eine oberste, am Umfang des Mantels 35
(5) verlaufende Kante (60) bildet.
A4
12. Zuschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daS längs der Knicklinien (KlO,KlO",KIl,KIl",K12)
Einschnitte (71,71",-72,72";73) eingearbeitet sind, die
von einer äußeren Kante (9;9") des Zuschnitts bis zur längs des Zuschnitts verlaufenden Knicklinie (K15) reichen.
13. Zuschnitt nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich an wenigstens einen der Teilabschnitte
(63;63") eine Klebelasche (16) anschlieSt.
14. Zuschnitt nach Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daS sich an wenigstens einen der dreieckigen
Teilabschnitte (65) eine Klebelasche (18;18") anschließt.
15. Einstückiger Zuschnitt (400) aus kartonartigem Material zur Herstellung einer quaderförmigen Faltschachtel
(10) zum Verpacken wenigstens eines zusammengefalteten
Zuschnitts des Verkaufs-Bodenaufstellers gemäß
vorhergehenden Ansprüchen, mit folgenden Wandungen:
- eine Rückwand (101) und eine Vorderwand (102), deren
Flächenmaß der Größe des zusammengefalteten Zuschnitts
(200;300) entspricht,
- einen mit der Rückwand (101) über eine Knicklinie (K21) verbundenen Deckel (103), der sich in eine
abfaltbare Überschlagslasche (104) fortsetzt,
- Seitenwände (105,105"), deren Tiefe (T) nicht kleiner
als die Gesamtdicke des zusammengefalteten Zuschnitts (200;300) ist, und die jeweils über eine Knicklinie
(K22;K22") mit einem Randstreifen (106;106") verbunden
sind,
- wenigstens eine Verschlußzunge (110;110"), die über
eine längs einer freien Kante (19) der Überschlagslasche (104) verlaufende Knicklinie (K23;K23") nach
außen ragt, und die zu den in entsprechend in der Vorderwand eingearbeiteten Aufnähmeschlitzen
A5
{120;120v) kompatibel ist,
- und einen Boden (103").
16. Zuschnitt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Vorderwand (102) wenigstens ein zusätzlicher Schlitz (122;122") eingearbeitet ist, in den bei
Aufrichten der Faltschachtel (10) eine weitere Verschlußzunge (111; 111"), die durch einen längs der Knikklinie
(K23;K23") eingearbeiteten Einschnitt entstanden ist, einrastbar ist.
17. Verkaufseinheit (500), bestehend aus wenigstens einem zusatnmengefaltetem Zuschnitt (200;300) gemäß Ansprüche
7 bis 14 und einer Faltschachtel (10).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615357U DE29615357U1 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Verkaufs-Bodenaufsteller, Zuschnitte und Verpackung dafür |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29615357U DE29615357U1 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Verkaufs-Bodenaufsteller, Zuschnitte und Verpackung dafür |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29615357U1 true DE29615357U1 (de) | 1996-10-24 |
Family
ID=8028750
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29615357U Expired - Lifetime DE29615357U1 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Verkaufs-Bodenaufsteller, Zuschnitte und Verpackung dafür |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29615357U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29718840U1 (de) * | 1997-10-14 | 1998-01-02 | Schwerdtle & Schantz GmbH, 12359 Berlin | Verkaufsaufsteller |
| AT520180A4 (de) * | 2017-10-20 | 2019-02-15 | Papertown | Bausatz zum zusammenbau einer wabenförmigen struktur aus bauteilen |
-
1996
- 1996-09-04 DE DE29615357U patent/DE29615357U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29718840U1 (de) * | 1997-10-14 | 1998-01-02 | Schwerdtle & Schantz GmbH, 12359 Berlin | Verkaufsaufsteller |
| AT520180A4 (de) * | 2017-10-20 | 2019-02-15 | Papertown | Bausatz zum zusammenbau einer wabenförmigen struktur aus bauteilen |
| AT520180B1 (de) * | 2017-10-20 | 2019-02-15 | Papertown | Bausatz zum zusammenbau einer wabenförmigen struktur aus bauteilen |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19961205 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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