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DE20312721U1 - Verpackung - Google Patents

Verpackung

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Publication number
DE20312721U1
DE20312721U1 DE20312721U DE20312721U DE20312721U1 DE 20312721 U1 DE20312721 U1 DE 20312721U1 DE 20312721 U DE20312721 U DE 20312721U DE 20312721 U DE20312721 U DE 20312721U DE 20312721 U1 DE20312721 U1 DE 20312721U1
Authority
DE
Germany
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packaging
holders
boxes
accommodate
base plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20312721U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leifheit AG
Original Assignee
Leifheit AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Leifheit AG filed Critical Leifheit AG
Priority to DE20312721U priority Critical patent/DE20312721U1/de
Publication of DE20312721U1 publication Critical patent/DE20312721U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0007Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card
    • B65D73/0021Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card by means of cut-out or marginal tabs, tongues or flaps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

U 635
Verpackung
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für einen zwei Endbereiche aufweisenden stabförmigen Verpackungsgegenstand mit einer Halterung zur Aufnahme des ersten Endbereichs des Verpackungsgegenstandes und mit einer Aufhängevorrichtung.
Eine derartige Verpackung ist bekannt und dient z. B. dazu, Aufhängeleisten wie beispielsweise sogenannte Hakenleisten für Küchenhelfer Kunden in Warenhäusern an Warenregalen o. ä. zu präsentieren. Außerdem soll die Verpackung einen gewissen Schutz für die Leiste bei deren Handhabung und Transport bieten. Nachteilig ist, daß die Leiste frei und im wesentlichen ungeschützt an der Aufhängevorrichtung pendelbar hängt und leicht beschädigt werden kann.
Um hier Abhilfe zu schaffen, liegt vorliegender Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen verbesserten Schutz des Verpackungsgegenstandes gewährleistet und eine stabile Anordnung an einer Aufhängung eines Warenregals ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine zweite Halterung zur Aufnahme des zweiten Endbereichs des Verpackungsgegenstandes vorgesehen ist und daß die beiden Halterungen voneinander beabstandet an einer gemeinsamen Grundplatte angeordnet sind. Durch die zwei Halterungen an seinen Endbereichen ist der Verpackungsgegenstand über seine gesamte Länge mit der Verpackung verbunden. Durch die Anordnung der Halterungen an einer Grundplatte wird einerseits die Stabilität der Verpackung erhöht und andererseits der Verpackungsgegenstand durch die Grundplatte gut geschützt. Dabei ist es von besonderem Vorteil, daß der Verpackungsgegenstand von der Grundplatte mittels der Halterungen beabstandet sein kann, so daß bereits im Warenregal z. B. zusätzliche Gegenstände an dem stabförmigen Verpackungsgegenstand angebracht werden können. Außerdem kann die Grundplatte durch bildliche Darstellung beispielhaft anzeigen, welche Gegenstände optional an dem Verpackungsgegenstand angebracht werden können. Das ist von besonderem Vorteil, wenn der Verpackungsgegenstand eine Hakenleiste für Küchenhelfer ist und auf der Grundplatte an die Hakenleiste anhängbare Küchenhelfer wie z. B. Schaumlöffel, Fleischgabeln oder Kartoffelstampfer korrespondierend zu ihrer späteren Hängeposition abgebildet sind.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Aufhängevorrichtung zwei, jeweils den Halterungen benachbarte Ausnehmungen zum waagerechten Aufhängen der Verpackung mit dem Verpackungsgegenstand auf. Auf diese Weise ist eine sichere, pendelfreie Anbringung der Verpackung beispielsweise an zwei, die Ausnehmungen durchgreifenden Haken eines Warenregals gewährleistet. Als weiterer Vorteil ist z. B. bei einer Hakenleiste als Verpackungsgegenstand dieser in einer Lage präsentierbar, die seiner späteren Einbaulage beispielsweise an einer Küchenwand entspricht.
Man könnte sich vorstellen, die Halterungen in einfacher Weise z. B. als von jeweils einem elastischen Band gebildete Ösen zu gestalten. Der Schutz des Verpackungsgegenstandes wird jedoch vorteilhaft verbessert, wenn entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung die Halterungen schachteiförmig zur Umfassung des Verpackungsgegenstandes in seinen Endbereichen ausgebildet sind. Dabei können die schachteiförmigen Halterungen zusätzlich als Behälter von z. B. dem Verpackungsgegenstand beizugebenden Kleinteilen (Schrauben, Haken, etc.) dienen. Insbesondere zur Vereinfachung des Verpackungsvorgangs ist es sinnvoll, wenn die Halterungen jeweils eine Durchgangsausnehmung für jeweils einen der Endbereiche des Verpackungsgegenstandes aufweisen.
Der Aufwand an Verpackungsmaterial kann vorteilhaft verringert werden, wenn nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung die Grundplatte jeweils eine Wandung der Halterungen bildet.
Vorzugsweise wird der Schutz des Verpackungsgegenstandes zusätzlich dadurch verbessert und zudem eine größere Fläche für eventuelle Darstellungen auf der Grundplatte gewonnen, daß die Grundplatte zwischen den Halterungen eine Verbreiterung aufweist.
Besonders preisgünstig in der Herstellung ist die Verpackung, wenn sie entsprechend einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung aus einem gefalteten Zuschnitt besteht. Der Werkstoff des Zuschnitts kann u. a. jedes steife oder halbsteife, zumindest im wesentlichen formhaltende Flachmaterial sein. Von besonderem Vorteil für eine einfache und kostengünstige Herstellung sowie eine weitestgehend problemlose spätere Entsorgung der Verpackung ist es aber, wenn der Werkstoff des Zuschnitts Pappe oder Kunststoffolie ist.
Die Erfindung kann beliebig ausgeführt werden. Sie wird im folgenden anhand eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung mit einem Verpackungsgegenstand und
Fig. 2 eine Draufsicht eines Zuschnitts der Verpackung nach Fig. 1.
Eine Verpackung 1 nach Fig. 1 nimmt einen als Hakenleiste 2 (vereinfacht ist hier nur die Leiste an sich unter Weglassung von an ihr angeordneten Einzelhaken dargestellt) ausgebildeten stabförmigen Verpackungsgegenstand mittels zweier Halterungen 4, 6 auf. Dazu weisen die Halterungen 4, 6, die als Schachteln 8, 10 ausgebildet sind, jeweils eine Durchgangsausnehmung 12, 14 auf. Durch die Durchgangsausnehmungen 12, 14 ist jeweils ein Endbereich 16, 18 der Hakenleiste 2 hindurchgeführt, so daß die Halterungen 4, 6 die Hakenleiste 2 in ihren Endbereichen 16, 18 umfassen. An den ersten Endbereich 16 der Hakenleiste 2 ist eine Befestigungsvorrichtung 20 angeschlossen, die dem möglichen Anbau der Hakenleiste 2 an einer Wand dient. Eine entsprechende, hier nicht dargestellte Befestigungsvorrichtung ist an den zweiten, nicht vollständig wiedergegebenen, symmetrisch zum ersten Endbereich 16 ausgebildeten Endbereich 18 der Hakenleiste 2 angeschlossen. Die Befestigungsvorrichtung 20 kann beispielsweise nach der Anordnung der Hakenleiste 2 in der Verpackung 1 auf den ersten Endbereich 16 der Hakenleiste 2 aufgesteckt sein.
Die Halterungen 4, 6 sind voneinander beabstandet an einer gemeinsamen Grundplatte 24 angeordnet, so daß ein Mittelbereich 26 der Hakenleiste 2 frei zwischen den Halterungen 4, 6 und beabstandet von der Grundplatte 24 hängt. Dabei bildet die Grundplatte jeweils eine rückwärtige Wandung der Schachteln 8, 10 der Halterungen 4, 6. Zum waagerechten Aufhängen der Verpackung 1 zum Beispiel in einem Warenpräsentationsregal ist diese mit einer Aufhängevorrichtung 22 in Form einer Aufhängelasehe versehen, wobei die Aufhängevorrichtung 22 zwei Ausnehmungen 28, 30 in Form von Langlöchern aufweist. Diese Ausnehmungen 28, 30 sind jeweils den Halterungen 4, 6 benachbart. Dadurch ergibt sich ein großer Abstand zwischen den Ausnehmungen 28, 30, der ein sicheres, stabiles Hängen der Verpackung gewährleistet.
Zwischen den Halterungen 4, 6 weist die Grundplatte 24 zusätzlich eine Verbreiterung 32 auf, die einerseits die in diesem Bereich nicht umhüllte, frei gelassene Hakenleiste 2
schützt und andererseits als Präsentationsfläche z. B. für Darstellungen von Gegenständen, die an die Hakenleiste 2 anhängbar sind, dienen kann.
Ein Zuschnitt 34 der Verpackung 1 aus Fig. 1 ist in Fig. 2 gezeigt. In dieser Darstellung bedeuten gestrichelte Linien Faltkanten und durchgezogene Linien in üblicher Weise Körperkanten. Eine Faltung des Zuschnitts 34, der aus Pappe besteht, entlang den Faltkanten ergibt die Verpackung 1 in der in Fig. 1 dargestellten Form.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 ist zu erkennen, daß Grundplatte 24 und Aufhängevorrichtung 22 doppellagig Pappe aufweisen, und zwar ein Vorderteil 36 und ein gegenüber dem Vorderteil 36 um 360° entlang einer Faltkante 38 umgeknicktes Rückteil 40. Vorderteil 36 und Rückteil 40 weisen jeweils die erste Ausnehmung 28 und die zweite Ausnehmung 30 bildende erste Durchbrüche 42, 44 und zweite Durchbrüche 46, 48 auf. Die erste Durchgangsausnehmung 12 und die zweite Durchgangsausnehmung 14 der Halterungen 4, 6 werden von jeweils korrespondierenden ersten Öffnungen 50, 52 und zweiten Öffnungen 54, 56 gebildet, die sich in zu den Schachteln 8, 10 faltbaren Abschnitten 58, 60 des Zuschnitts 34 befinden.
Seitliche Laschen 62, 64 an dem Rückteil 40, die in Schlitze 66, 68 der zu den Schachteln 8, 10 faltbaren Abschnitte 58, 60 einführbar sind, dienen dem Zusammenhalt von Rückteil 40, Vorderteil 36 und Schachteln 8, 10. Die Schachteln 8, 10 werden zudem durch Laschen 70, 72, die in Schlitze 74, 76 des Vorderteils 36 einführbar sind, an dem Vorderteil 36 gehalten. Dabei bilden Bereiche 78, 80 des Vorderteils 36, das Bestandteil der Grundplatte 24 ist, jeweils eine rückwärtige Wandung der Schachteln 8, 10 und somit auch der Halterungen 4, 6.
U 635 *· ··· ·· ··· · Verpackung
Hakenleiste
1 Halterung
2 Schachtel
4,6 Durchgangsausnehmung
8, 10 Endbereich
12, 14 Befestigungsvorrichtung
16, 18 Aufhängevorrichtung
20 Grundplatte
22 Mittelbereich
24 Ausnehmung
26 Verbreiterung
28,30 Zuschnitt
32 Vorderteil
34 Faltkante
36 Rückteil
38 Durchbruch
40 Öffnung
42, 44, 46, 48 Abschnitt
50, 52, 54, 56 Lasche
58,60 Schlitz
62,64 Lasche
66,68 Schlitz
70,72 Bereich
74,76
78,80

Claims (8)

1. Verpackung für einen zwei Endbereiche aufweisenden stabförmigen Verpackungsgegenstand mit einer Halterung zur Aufnahme des ersten Endbereichs des Verpackungsgegenstandes und mit einer Aufhängevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Halterung (6) zur Aufnahme des zweiten Endbereichs (18) des Verpackungsgegenstandes vorgesehen ist und daß die beiden Halterungen (4, 6) voneinander beabstandet an einer gemeinsamen Grundplatte (24) angeordnet sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (22) zwei, jeweils den Halterungen (4, 6) benachbarte Ausnehmungen (28, 30) zum waagerechten Aufhängen der Verpackung (1) mit dem Verpackungsgegenstand aufweist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (4, 6) schachtelförmig zur Umfassung des Verpackungsgegenstandes in seinen Endbereichen (16, 18) ausgebildet sind.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (4, 6) jeweils eine Durchgangsausnehmung (12, 14) für jeweils einen der Endbereiche (16, 18) des Verpackungsgegenstandes aufweisen.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (24) jeweils eine Wandung der Halterungen (4, 6) bildet.
6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte zwischen den Halterungen (4, 6) eine Verbreiterung (32) aufweist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) aus einem gefalteten Zuschnitt (34) besteht.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff des Zuschnitts (34) Pappe oder Kunststoffolie ist.
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