DE20008632U1 - Transportwagen - Google Patents
TransportwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transportwagen zum Transport und zur Kommissionierung von Baumaterial, insbesondere von Platten, sowie von Materialresten und Abfällen, umfassend einem Grundkörper mit Rollen od. dgl.
Bei der Herstellung von Bauwerken müssen die dafür notwendigen Baumaterialien angeliefert und von den Bauarbeitern sukzessive verarbeitet werden. Üblicherweise werden meist große Mengen der Baumaterialien auf einmal zur Baustelle angeliefert, wo sie entsprechend viel Platz einnehmen und die Arbeiten erheblich beeinträchtigen. In der Folge müssen die Baumaterialien häufig umgelagert werden, was einen großen Zeit- und Energieaufwand bedeutet. Darüber hinaus können Baumaterialien, die im Freien gelagert werden, durch Witterungseinflüsse beschädigt oder gar unbrauchbar werden. Auch durch Diebstahl kann ein Schwund an Baumaterial beobachtet werden. Die Lagerung der Materialien im Bauwerk selbst hat zur Folge, dass für die Arbeiter ein geringerer Platz zur Verfügung steht und darüber hinaus durch die Arbeiten Beschädigungen der Baumaterialien, wie z.B. Gipskartonplatten od. dgl. auftreten können.
Aus der DE 31 02 292 Al ist eine Vorrichtung zum rechnergesteuerten Transport von Warensendungen zu auftragsgebundenen Speicherstellen für Kraftfahrzeuge bekannt, mit Hilfe welcher der in einer Verlädehalle vorhandene Platz optimal genutzt werden kann. Für den Transport und zur Kommiss ionierung von Baumaterial, insbesondere von Platten sowie von Materialresten und Abfällen, ist diese Vorrichtung jedoch nicht geeignet.
Eine Vorrichtung zum Lagern von tafel- oder plattenförmigen Gegenständen ist in der AT 398 302 B beschrieben, mit deren Hilfe die Führung der Gegenstände sowie der Transport derselben in den Fächern der Vorrichtung verbessert werden kann. Mit dieser Einrichtung kann zwar der Antransport der Platten erleichtert werden, jedoch nicht die Entsorgung von Materialresten und abfällen bewerkstelligt werden.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung von Maßnahmen, mit denen ein häufiges, unproduktives Manipulieren der Baumaterialien aber auch der anfallenden Materialreste und Abfälle eliminiert werden kann und die Materialien in kleineren
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Chargen an die Baustelle bzw. an den jeweiligen Ort der Baustelle in einfacher und zeit- und kostensparender Art zugeliefert werden können. Die oben erwähnten Nachteile sollen vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden.
Gelöst wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch einen Transportwagen der oben angegebenen Art, auf welchem am Grundkörper ein im wesentlichen vertikaler Rahmen zum vorzugsweise beidseitigen Anlehnen von Baumaterial, insbesondere von Platten, angeordnet ist, und Mittel zur Fixierung eines wahlweise innerhalb des Rahmens angeordneten Behälters vorgesehen sind. Durch den erfindungsgemäßen Transportwagen ist es möglich, die Baumaterialien, insbesondere Platten, wie z.B. Gipskartonplatten, in kleinen Mengen auch von Hand aus an den jeweiligen Ort der Verarbeitung zu bringen und nach Verbrauch des Baumaterials den Transportwagen mit einem Behälter zu versehen, mit welchem Material, welches von der Baustelle abtransportiert werden muss, wie z.B. Abfälle, beseitigt werden können. Dadurch ist es nicht notwendig, den leeren Transportwagen gesondert von der Baustelle zu entfernen, sondern können gleich im Zuge des Abtransportes desselben die an einer Baustelle anfallenden Materialreste und Abfälle entsorgt werden. Insbesondere können mit Hilfe des erfindungsgemäßen Transportwagens die Materialreste und Abfälle unmittelbar am Ort ihrer Entstehung in den Behälter des Transportwagens befördert werden, sodass ein späteres Manipulieren der Materialreste und Abfälle nicht mehr notwendig ist. Dadurch kann wichtige Energie und somit Zeit und Geld gespart werden. Der Rahmen kann auf dem Grundkörper des Transportwagens lösbar mittels Schrauben od. dgl. oder fest mittels Schweißverbindungen befestigt werden oder einstückig mit dem Grundkörper hergestellt sein. Bevorzugte Materialien sind Metalle, insbesondere Leichtmetalle aber auch Kunststoffe oder Kombinationen von Metallen und Kunststoffen.
Wenn der Rahmen lösbar mit dem Grundkörper verbunden ist, kann der Transportwagen rasch und einfach für andere Zwecke umgerüstet werden oder verschiedene Arten von Rahmen auf dem Transportwagen angeordnet werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht der Rahmen aus zumindest zwei, nach oben zulaufenden Trägern und zumindest einem Querträger. An die schrägen nach oben zulaufenden Träger können beidseitig Platten, wie z.B. Gipskartonplatten, angelehnt werden. Eine zusätzliche Fixierung beispielsweise durch Bandagen oder Kunststofffolien ist möglich.
Bei einer derartigen Ausführung des Rahmens sind die Mittel zur Fixierung des allfälligen Behälters zum Abtransport von Materialresten und Abfällen durch ein, zwischen den Trägern am Grundkörper verlaufendes oder mit diesem einstückig hergestelltes Profil od. dgl. gebildet. Dies stellt die einfachste Ausführung eines Fixiermittels für den Behälter dar, in den entsprechende Gegenstücke am Behälter einrasten, sodass der Behälter bei Manipulation des Transportwagens nicht herabfallen kann.
Alternativ dazu können die Mittel zur Fixierung des Behälters durch zumindest eine Öffnung am Grundkörper gebildet sein. Dies hat im Gegensatz zu der obigen Ausführungsform den Vorteil, dass die Oberfläche des Grundkörpers frei von Bauteilen und somit eben ist.
Zur Beförderung des Transportwagens mittels Kränen oder zum Ziehen mit Hilfe von Seilen ist am Rahmen zumindest eine Einhakvorrichtung vorgesehen, in welche ein Haken od. dgl. eines Krans oder ein Seil eingehängt werden kann, sodass der Transportwagen auch in Obergeschosse eines Bauwerkes oder auf Lastkraftwagen gehoben werden kann.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind am Grundkörper des Transportwagens Löcher od. dgl. zur Aufnahme der Gabel eines Staplers od. dgl. vorgesehen. Dadurch wird die Handhabung des Transportwagens mit Hilfe eines Gabelstaplers oder eines Handstaplers möglich. Die Löcher zur Aufnahme der Gabel eines Staplers sind vorzugsweise durch ein Hohlprofil entsprechender Größe gebildet und können sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung des Transportwagens verlaufend angeordnet sein.
Zum leichten Befördern des Transportwagens sind am Grundkörper zumindest zwei parallele Transporträder sowie in Laufrichtung der Transporträder gesehen zu beiden Seiten je ein Stützrad vorgesehen. Die Räder oder Rollen weisen eine
entsprechende Tragkraft auf, sodass eine leichte und sichere Beförderung der Platten möglich ist.
Wenn die Stützräder kleineren Durchmesser als die Transporträder aufweisen, ist ein Lenken des Transportwagens über die relativ eng zusammenliegenden Transporträder durch Kippen des Transportwagens einfach möglich.
Alternativ dazu können die Stützräder auch lenkbar ausgeführt sein, was für manche Anwendungen von Vorteil sein kann.
Zur Lagefixierung des Transportwagens, beispielsweise auf einem Lastkraftwagen od. dgl. sind am Grundkörper, vorzugsweise eckseitig, einklappbare Stützen vorgesehen. Diese können in angehobenem Zustand ausgeklappt werden, wodurch nach Absenken des Transportwagens dieser auf den Stützen steht und die Transport- und Stützräder in der Luft liegen. Vorteilhafterweise sind die Stützen selbstarretierend ausgeführt.
Wenn an der Oberseite des Grundkörpers Löcher od. dgl. vorgesehen sind, können Stützen od. dgl. zur Fixierung von am Rahmen angelehntem Baumaterial, insbesondere von Platten, befestigt werden. Dadurch kann ein Verrutschen der Platten während eines Transports verhindert werden. Wenn mehrere Löcher od. dgl. am Grundkörper angeordnet sind, kann eine Verstellung je nach Menge der transportierten Platten erfolgen. Werden beidseitig des Rahmens Stützen zur Fixierung der Platten angeordnet, werden diese an ihrem freien Ende, beispielsweise durch einen Gurt od. dgl., miteinander verbunden.
Darüber hinaus können an der Oberseite des Grundkörpers vorzugsweise eckseitig Öffnungen vorgesehen werden, in welche verschiedene Befestigungsmittel oder Stützen eingesteckt werden können.
Für den Transport von langgestrecktem Baumaterial, wie beispielsweise Rohre, Stangen oder Profile, eignen sich insbesondere vertikale Steher, die in diese, vorzugsweise eckseitig, angeordneten Öffnungen eingesteckt werden.
Der am Transportwagen wahlweise angeordnete Behälter weist vorzugsweise am Boden Füße od. dgl. zum Eingriff in die Mittel zur Fixierung des Behälters innerhalb des Rahmens des Transportwagens auf. Dadurch kann nach Abladen der am
Transportwagen angeordneten Baumaterialien der Behälter innerhalb des Rahmens des Transportwagens angeordnet und fixiert werden und mit Hilfe dieses Behälters an der Baustelle anfallende Materialreste und Abfälle gesammelt und abtransportiert werden. Somit ist keine Leerfahrt mit dem Transportwagen notwendig, sondern dieser wird mit gefülltem Behälter von der Baustelle entfernt und die Abfälle und Materialreste ordnungsgemäß entsorgt.
Vorteilhafterweise hat der Behälter bodenseitig Löcher für die Aufnahme der Gabel eines Staplers od. dgl. Somit wird die Manipulation des gefüllten Behälters mit Hilfe eines Gabelstaplers od. dgl. möglich. Bei der Anwendung eines kippbaren Staplers kann eine Entleerung des Behälters an einer entsprechenden Stelle oder in einen Lastkraftwagen vor Ort erfolgen.
Vorteilhafterweise ist der obere Rand des Behälters gebördelt od. dgl. ausgeführt, sodass eine entsprechende Stabilität und auch ein vermindertes Verletzungsrisiko durch scharfe Kanten gegeben ist.
Zur einfacheren Manipulation des Behälters weist dieser zumindest zwei Griffmulden od. dgl. auf. Anstelle von Griffmulden können auch Griffe selbst an zumindest zwei Wänden des Behälters befestigt werden.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung werden an Hand der beiliegenden Abbildungen näher erläutert.
Darin zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des
Transportwagens von oben mit eingeklappten Stützen,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 1 von unten mit ausgeklappten Stützen,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Behälters für einen Transportwagen gemäß Fig. 1 und Fig.
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Behälters für einen Transportwagen gemäß Fig. 1 und Fig.
2 von oben,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Behälters gemäß Fig. 3
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Behälters gemäß Fig. 3
von unten,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß Fig. 1 mit aufgesetztem Behälter gemäß Fig. 3 von oben, und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß Fig. 1 mit aufgesetztem Behälter gemäß Fig. 3 von oben, und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des Transportwagens von oben mit eingeklappten Stützen,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 6 ohne Träger und Rahmen,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des Transportwagens gemäß
Fig. 7 mit daran angeordneten vertikalen Stehern.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines Transportwagens 1 gemäß der Erfindung, bestehend aus einem Grundkörper 2, auf dem ein Rahmen 3 im wesentlichen vertikal aufgesetzt ist bzw. mit dem Grundkörper 2 einstückig hergestellt ist. Der Rahmen 3 besteht aus zwei, nach oben zulaufenden Trägern 4 und einem Querträger 5. Auf dem Querträger 5 können Einhakvorrichtungen 6 zum Anheben des Transportwagens 1 mit Hilfe eines Kranes oder zum Ziehen des Transportwagens mit Hilfe von Seilen vorgesehen sein. Derartige Einhakvorrichtungen 6 können auch an den Seiten der Träger 4 angeordnet sein (nicht dargestellt). Der Grundkörper 2 weist Löcher 7 auf, in welche die Gabeln eines Hubstaplers eingreifen können und somit der Transportwagen beispielsweise von einem Lastkraftwagen gehoben werden kann. Darüber hinaus sind am Boden des Grundkörpers 2 in der Längsmitte zwei Transportrollen 9 parallel und in Laufrichtung der Transportrollen 9 gesehen beiderseitig an den Enden der Längsseiten je ein Stützrad 10 mit kleinerem Durchmesser als die Transporträder 9 angeordnet. Dadurch kann eine Bewegung des Transportwagens 1 von Hand aus und ein Lenken durch Kippen desselben erfolgen. Anstelle von Stützrädern 10 mit kleinerem Durchmesser als die Transporträder 9 können auch lenkbare Stützräder 10 vorgesehen werden. Damit der Transportwagen 1 in seiner Lage fixiert werden.kann, sind an den Ecken der unteren Grundfläche des Grundkörpers 2 einklappbare Stützen 8 angeordnet. In Fig. 1 sieht man die Stützen 8 im eingeklappten Zustand, während Fig. 2 die Stützen 8 in ausgeklapptem Zustand zeigt. Bei ausgeklappten Stützen 8 befinden sich die Transporträder 9 sowie die Stützräder 10 in der Luft und eine Bewegung des Transportwagens 1 ist nicht möglich. Auf diese Weise kann eine Beförderung des Transportwagens 1 samt Baumaterial mit Hilfe eines Lastkraftwagens od. dgl. erfolgen.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines Transportwagens 1 gemäß der Erfindung, bestehend aus einem Grundkörper 2, auf dem ein Rahmen 3 im wesentlichen vertikal aufgesetzt ist bzw. mit dem Grundkörper 2 einstückig hergestellt ist. Der Rahmen 3 besteht aus zwei, nach oben zulaufenden Trägern 4 und einem Querträger 5. Auf dem Querträger 5 können Einhakvorrichtungen 6 zum Anheben des Transportwagens 1 mit Hilfe eines Kranes oder zum Ziehen des Transportwagens mit Hilfe von Seilen vorgesehen sein. Derartige Einhakvorrichtungen 6 können auch an den Seiten der Träger 4 angeordnet sein (nicht dargestellt). Der Grundkörper 2 weist Löcher 7 auf, in welche die Gabeln eines Hubstaplers eingreifen können und somit der Transportwagen beispielsweise von einem Lastkraftwagen gehoben werden kann. Darüber hinaus sind am Boden des Grundkörpers 2 in der Längsmitte zwei Transportrollen 9 parallel und in Laufrichtung der Transportrollen 9 gesehen beiderseitig an den Enden der Längsseiten je ein Stützrad 10 mit kleinerem Durchmesser als die Transporträder 9 angeordnet. Dadurch kann eine Bewegung des Transportwagens 1 von Hand aus und ein Lenken durch Kippen desselben erfolgen. Anstelle von Stützrädern 10 mit kleinerem Durchmesser als die Transporträder 9 können auch lenkbare Stützräder 10 vorgesehen werden. Damit der Transportwagen 1 in seiner Lage fixiert werden.kann, sind an den Ecken der unteren Grundfläche des Grundkörpers 2 einklappbare Stützen 8 angeordnet. In Fig. 1 sieht man die Stützen 8 im eingeklappten Zustand, während Fig. 2 die Stützen 8 in ausgeklapptem Zustand zeigt. Bei ausgeklappten Stützen 8 befinden sich die Transporträder 9 sowie die Stützräder 10 in der Luft und eine Bewegung des Transportwagens 1 ist nicht möglich. Auf diese Weise kann eine Beförderung des Transportwagens 1 samt Baumaterial mit Hilfe eines Lastkraftwagens od. dgl. erfolgen.
Vorteilhafterweise sind die Stützen 8 selbstarretierend ausgeführt, d.h. sie brauchen lediglich von Hand aus ein Stück aus der eingeklappten Lage gezogen werden, sodass sie nach unten kippen und beim Aufheben des Transportwagens 1 automatisch in die ausgefahrene Stellung gemäß Fig. 2 fallen.
Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Behälters 12 von oben, welcher im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist und an seiner Unterseite Löcher 14 zur Aufnahme der Gabel eines Staplers od. dgl. aufweist, die im gegebenen Fall durch ein entsprechend gestaltetes Hohlprofil gebildet ist. Wie aus Fig. 4 besser ersichtlich, sind an diesen Hohlprofilen 14 Füße 13 angeordnet, welche einerseits zum Abstellen des Behälters 12 dienen, und andererseits zur Fixierung des Behälters auf den Transportwagen 1 vorgesehen sind. Zu diesem Zweck ist auf dem Transportwagen 1 innerhalb des Rahmens 3 bodenseitig eine Verankerung 11 in Form beispielsweise einer Profilleiste angeordnet, um welche die Füße 13 des Behälters 12 greifen, sodass ein Verrutschen des Behälters 12 innerhalb des Transportwagens 1 nicht möglich ist. Zur besseren Handhabung des leeren Behälters 12 sind an den Breitseiten Griffmulden 15 vorgesehen, sodass der Behälter 12 von Hand aus auf den Transportwagen 1 gehoben werden kann. Zur Erhöhung der Stabilität sowie zur Verringerung des Verletzungsrisikos durch scharfe Kanten können die Ränder 16 entsprechend abgebogen oder gebördelt sein.
Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Transportwagens 1 gemäß Fig. 1 mit aufgesetztem Behälter 12 gemäß Fig. 3. Man sieht, dass die Füße 13 um die Mittel zur Fixierung 11 greifen, sodass ein Verrutschen und ein Herabfallen des Behälters 12 vom Transportwagen 1 nicht oder zumindest nicht leicht möglich ist. In dieser Lage wird der Behälter 12 vorzugsweise mit Materialresten und Abfällen direkt am Ort ihrer Entstehung an der Baustelle gefüllt und danach zusammen mit dem Transportwagen 1 von der Baustelle abtransportiert und sodann der Behälter 12 mit Hilfe eines Hubstaplers od. dgl. vom Transportwagen 1 gehoben und die darin befindlichen Materialreste und Abfälle od. dgl. entsprechend entsorgt. Danach kann der
Transportwagen 1 wieder mit dem Baumaterial, beispielsweise mit Platten, insbesondere Gipskartonplatten, befüllt werden und direkt an den Ort der Verwendung transportiert werden.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Transportwagens 1 gemäß der Erfindung, wobei gegenüber dem Transportwagen gemäß Fig. 1 die Träger 4 vom Grundkörper 2 entfernbar sind und die Mittel zur Fixierung eines fallweise innerhalb des Rahmens 3 angeordneten Behälters nicht durch eine Verankerung 11 in Form einer Profilleiste, sondern durch Öffnungen 18 im Grundkörper 2 gebildet sind. In diese Öffnungen 18 können entsprechende Bauteile am Boden des Behälters 12, wie die Füße 13 (s. Fig. 4) einrasten und somit ein Verrutschen des wahlweise innerhalb des Rahmens 3 angeordneten Behälters 12 verhindert werden. Im Gegensatz zur Ausführungsform gemäß Fig. 1 sind weiters Löcher 19 am Grundkörper 2 vorgesehen, in welche entsprechende Stützen 21 variabel angeordnet werden können, welche zur Fixierung der an den Träger 4 und den Querträger angelehnte Platten dienen. Zu diesem Zweck können die beidseitig angeordneten Stützen 21, beispielsweise über einen Gurt 22 miteinander verbunden werden. Alternative Verbindungen zwischen den oberen Enden der Stützen 21 sind möglich. Weiters sind an dem Grundkörper 2 des Transportwagens 1 eckseitig vertikale Öffnungen 20 vorgesehen, welche zur wahlweisen Anordnung von vertikalen Stehern 23 (s. Fig. 8) dienen und somit die Einsatzgebiete für den Transportwagen 1 weiter erhöhen.
Fig. 7 zeigt den Transportwagen 1 gemäß Fig. 6 ohne Rahmen
3 sowie ohne Stützen 21. Für die Verbindung zwischen den Trägern
4 des Rahmens 3 mit dem Grundkörper 2 des Transportwagens 1 sind verschiedene Konstruktionen möglich, angefangen von einfachen Steckverbindungen bishin zu speziellen Verriegelungsmechanismen. Dabei soll allerdings im Vordergrund stehen, dass die Lösung der Verbindung möglichst rasch und einfach möglich ist. Nichtsdestotrotz soll die Verbindung gegebenenfalls so sicher sein, dass ein Heben des Transportwagens 1 über die Einhakvorrichtungen 6 möglich wird. In der Ausführungsform gemäß Fig. 7 kann der Transportwagen 1 als Transportmittel für sehr große Gegenstände in Art eines Möbelwagens eingesetzt werden.
Bei der Variante gemäß Fig. 8 sind in den eckseitigen, am Grundkörper 2 angeordneten Öffnungen 20 vertikale Steher 23 angeordnet, wodurch der Transport langer Gegenstände, wie z.B. Rohre oder Profile, ermöglicht wird. Für die Verbindung zwischen den Stehern 23 und dem Grundkörper 2 sind wieder alle denkbaren Varianten möglich, wobei einerseits ein rasches Auswechseln und andererseits eine sichere Verbindung erfüllt sein soll.
Die Darstellungen zeigen lediglich eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, Abänderungen in vielen Merkmalen sind möglich. Vorteilhafterweise ist der Transportwagen aus Metallprofilen aufgebaut, sodass dieser eine entsprechende Stabilität aufweist. Der Behälter kann ebenfalls aus Metall, aber auch aus Kunststoff hergestellt sein.
Durch den erfindungsgemäßen Transportwagen samt Behälter ist die Anlieferung kleiner Mengen von Baumaterial, insbesondere von Platten, wie Gipskartonplatten, an den jeweiligen Ort des Einsatzes möglich und die Verwendung des Transportwagens zur Entsorgung von allen auf der Baustelle anfallenden Abfällen und Materialresten möglich. Dadurch kann beim Bau Zeit und somit Geld eingespart werden.
Claims (19)
1. Transportwagen zum Transport und zur Kommissionierung von Baumaterial, insbesondere von Platten, sowie von Materialresten und Abfällen, umfassend einen Grundkörper (2) mit Rollen (9, 10) od. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (2) ein in wesentlichen vertikaler Rahmen (3) zum vorzugsweise beidseitigen Anlehnen von Baumaterial, insbesondere von Platten angeordnet ist, und Mittel (11) zur Fixierung eines wahlweisen innerhalb des Rahmens (3) angeordneten Behälters (12) vorgesehen sind.
2. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) lösbar mit dem Grundkörper (2) verbunden ist.
3. Transportwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) aus zumindest zwei nach oben zulaufenden Trägern (4) und zumindest einem Querträger (5) besteht.
4. Transportwagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (11) zur Fixierung des Behälters (12) durch ein, zwischen den Trägern (4) am Grundkörper (2) verlaufendes oder mit diesem einstückig hergestelltes Profil od. dgl. gebildet ist.
5. Transportwagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (11) zur Fixierung des Behälters (12) durch zumindest eine Öffnung (18) am Grundkörper (2) gebildet ist.
6. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Rahmen (3) zumindest eine Einhakvorrichtung (6) vorgesehen ist.
7. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (2) Löcher (7) od. dgl. zur Aufnahme der Gabel eines Staplers od. dgl. vorgesehen sind.
8. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (2) zumindest zwei parallele Transporträder (9) sowie in Laufrichtung der Transporträder (9) gesehen zu beiden Seiten je ein Stützrad (10) vorgesehen sind.
9. Transportwagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützräder (10) kleineren Durchmesser als die Transporträder (9) aufweisen.
10. Transportwagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützräder (10) lenkbar sind.
11. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (2), vorzugsweise eckseitig, einklappbare Stützen (8) zur Lagefixierung vorgesehen sind.
12. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Grundkörpers (2) Löcher (19) od. dgl. für die Befestigung von Stützen (21) od. dgl. zur Fixierung von am Rahmen (3) angelehntem Baumaterial, insbesondere Platten, vorgesehen sind.
13. Transportwagen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (21) an ihrem freien Ende durch einen Gurt (22) od. dgl. verbunden sind.
14. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Grundkörpers (2) vorzugsweise eckseitig Öffnungen (20) vorgesehen sind.
15. Transportwagen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass in die Öffnungen (20) vorzugsweise vertikale Steher (23) einsteckbar sind.
16. Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (12) vorzugsweise am Boden Füße (13) od. dgl. zum Eingriff in die Mittel (11) zur Fixierung des Behälters (12) innerhalb des Rahmens (3) des Transportwagens (1) aufweist.
17. Transportwagen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (12) bodenseitig Löcher (14) für die Aufnahme der Gabel eines Staplers od. dgl. aufweist.
18. Transportwagen nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rand (16) des Behälters (12) gebördelt od. dgl. ausgeführt ist.
19. Transportwagen nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (12) zumindest zwei Griffmulden (15) od. dgl. aufweist.
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|---|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000907 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20031202 |