DE20215714U1 - Plattenkarre mit Achse und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden Rädern - Google Patents
Plattenkarre mit Achse und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden RädernInfo
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Description
09.09.2002
laufenden Rädern
Die Erfindung betrifft eine Plattenkarre nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Plattenkarren mit einer Achse und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden Rädern werden zum Transport von aufrecht bis leicht geneigt stehenden plattenförmigen Körpern eingesetzt. Dabei wird die Plattenkarre von einer parallel zur Rollrichtung verlaufenden Beladungsseite über das dort befindliche Rad auf die Schaufel be- und entladen.
Beim Be- und Entladen der Plattenkarre muß die untere Querkante des plattenförmigen Körpers über das Rad gehoben werden. Beim Absetzen auf der Schaufel ist darauf zu achten, daß der plattenförmige Körper nicht auf die Lauffläche des Rads aufsetzt und damit die Plattenkarre verschiebt.
Es stellt sich daher die Aufgabe eine Plattenkarre ohne den oben genannten Nachteil zur Verfügung zu stellen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß die untere Querkante des plattenförmigen Körpers die Lauffläche des Rads beim Be- und Entladen nicht mehr berühren kann. Die
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Lauffläche des Rads bestimmt sich dabei als die Abrollfläche zwischen der äußeren und der inneren Radialebene des Rads.
Die Erfindung erreicht diesen Vorteil, indem sich die untere Querkante des plattenförmigen Körpers im Bereich des der Beladungsseite zugewandten Randbereichs der Schaufel stets oberhalb der Lauffläche des dort befindlichen Rads befindet .
Die Erfindung betrifft also die Kombination zweier Maßnahmen, nämlich die Anordnung des Randbereichs der Schaufel auf ihrer der Beladungsseite zugewandten Seite über dem dort befindlichen Rad mit dessen Überdeckung sowie die Anordnung des neben der Beladungsseite befindlichen Bereichs der Schaufei im spitzen Winkel zum Erdboden.
Zur erfindungsgemäßen Ausrichtung der Schaufel ist in einer einfachen Ausführung eine die Schaufel abstützende Strebe vertikal auf die Achse gestellt. Für eine verwindungssteife Schaufel erstrecken sich die die Schaufel abstützenden Streben - in Rollrichtung gesehen - vor und hinter der Achse und stützen die Schaufel im vorderen und im hinteren Querbereich ab.
Um die plattenförmigen Körper berührungsfrei zu dem auf der Beladungsseite befindlichen Rad auf die Schaufel aufzusetzen, endet in einer Ausgestaltung die Schaufel mit ihrem der Beladungsseite zugewandten Randbereich im Bereich der äußeren Radialebene dieses Rads. Dies vermindert die Gefahr, daß die untere Querkante eines falsch abgesetzten plattenförmigen Körpers das Rad seitlich berührt und so die Plattenkarre verschiebt.
Die über die gesamte Lauffläche des auf der Beladungsseite befindlichen Rads ragende Schaufel weist eine Beladungshöhe des der Beladungsseite zugewandten Randbereichs der Schaufel auf, die nicht höher als etwa dreißig Zentimeter ist. Dies vereinfacht das Be- und Entladen bei Lager- bzw.
Arbeitsbühnen, die in etwa die gleiche Höhe haben. Dann läßt sich der plattenförmige Körper beim Be- und Entladen auf seiner unteren Querkante einfach auf den bzw. von dem parallel mit der Lager- bzw. Arbeitsbühne ausgerichteten Randbereich der Schaufel ziehen, ohne daß diese untere Querkante die Lauffläche des Rads berühren kann.
Für eine preisgünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Plattenkarre bei hoher Stabilität besteht die Schaufel aus einem Rohrrahmen. Dieser kann dabei zB. U- oder rechteckförmig sein. Die glatte Oberfläche der Rohre eignet sich beim Be- und Entladen gut als Gleitfläche für den aufgesetzten plattenförmigen Körper.
Für einen verbesserten Schutz der Lauffläche des Rads beim Be- bzw. Entladen ist der Rohrrahmen von einem Flächenstück abgedeckt. Dabei kann das Flächenstück in einer Weiterbildung so angeordnet sein, daß der Rohrrahmen überdeckt und die Fläche für die Auflage plattenförmiger Körper auf der Schaufel vergrößert ist. Beim Be- und Entladen kann die Oberfläche des Flächenstücks als Gleitfläche für plattenförmige Körper dienen. In einer anderen Weiterbildung ist das Flächenstück zwischen Rohrrahmenabschnitte eingepaßt, welche die äußere Kontur der Schaufel bestimmen.
In einer Ausgestaltungsform stützt sich die Schaufel auf der von der Beladungsseite abgewandten Seite unmittelbar an der Achse ab. Dazu kann der Rohrrahmen der Schaufel entsprechend gebogen, zB. in O-, Dreiecks- oder Rechteckform, ausgeführt sein.
In einer anderen Ausgestaltungsform stützt sich die Schaufel auf der von der Beladungsseite abgewandten Seite über Streben an der Achse ab. Diese Streben erstrecken sich dann - in Rollrichtung gesehen - vor und hinter der Achse und stützen die Schaufel im vorderen und im hinteren Querbereich ab.
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In einer Ausgestaltung stützt sich die Anlehnvorrichtung unmittelbar auf der Achse ab. Dabei kann ein Teil der Anlehnvorrichtung Bestandteil der Streben sein, auf der sich die Schaufel unter spitzem Winkel zum Erdboden abstützt. In einer anderen Ausgestaltung stützt sich die Anlehnvorrichtung über Streben auf der Achse ab. Dabei kann in einer Weiterbildung die Schaufel ein Bestandteil dieser Streben sein. In einer anderen Weiterbildung sind die die Anlehnvorrichtung abstützenden Streben Bestandteil der die Schaufel erfindungsgemäß abstützenden Streben.
Damit plattenförmige Körper in einem stabilen Gleichgewicht auf der Plattenkarre stehen, ist die Anlehnvorrichtung mit einem spitzen Winkel bis zu etwa 15° aus der Vertikalen zu der von der Beladungsseite abgewandten Seite geneigt. Dabei ist der Winkel so bemessen, daß der Winkel zwischen der Schaufel und der Horizontalen des Erdbodens größer ist als der Winkel zwischen der Vertikalen und der Anlehnvorrichtung. Schaufel und Anlehnvorrichtung stehen dadurch in einem spitzen Winkel zueinander.
Dadurch verbleiben die aufliegenden Querkanten der leicht geneigt an der Anlehnvorrichtung stehenden plattenförmigen Körper schwerkraftbeaufschlagt im Bereich der Kehle aus Schaufel und Anlehnvorrichtung oder bewegen sich, zB. durch Erschütterungen beim Fahren der Plattenkarre, von selbst dorthin. Die plattenförmigen Körper rutschen nicht in Richtung des auf der Beladungsseite liegenden Randbereichs der Schaufel. Die Erfindung erreicht dadurch eine Selbststabili-0 sierung dieser Platten im Sinne eines stabilen Gleichgewichts der auf der Plattenkarre stehenden plattenförmigen Körper auch während des Transports.
Um die Plattenkarre stabil und preisgünstig zu fertigen, 5 sind die die Schaufel abstützenden Streben Teil eines fachwerkartigen Rohrrahmenverbunds, in den auch die Anlehnvorrichtung eingebunden ist. Derartige Fachwerke zeichnen sich bei hoher Stabilität durch ein geringes Gewicht aus.
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Zusätzlich können bei der erfindungsgemäßen Plattenkarre vor und hinter der Achse Abstützungen vorgesehen sein, die ebenfalls Bestandteil des Rohrrahmenverbunds sind und sich im Fahrbetrieb kurz oberhalb des Erdbodens befinden. In einer Ausgestaltung bilden die Abstützungen vor bzw. hinter der Achse jeweils zusammen mit den Rädern eine Vierpunktabstützung der abgestellten Plattenkarre.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Plattenkarre mit Ansicht in Rollrichtung,
Fig. 2 die Ansicht der Plattenkarre von der Beladungsseite,
Fig. 3 die Ansicht der Plattenkarre von oben und
Fig. 4 die Ansicht der Plattenkarre von der der Beladungsseite
abgewandten Seite.
abgewandten Seite.
Falls nicht ausdrücklich anders gesagt, gilt folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Plattenkarre 1 mit einer durchgängigen und starren Achse 2 und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden und axial fest auf der Achse 2 gelagerten Rädern 3,4 und mit einer Schaufel 5 die sich längs und quer zur Achsrichtung 51 erstreckt. In einer anderen Ausgestaltung können die Räder 3,4 Lenkrollen sein.
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Das Gestell der Plattenkarre 1 besteht aus einem fachwerkartigen Rohrrahmenverbund 5,6,11,18,23,31,44. Der Rohrrahmenverbund 5,6,11,18,23,31,44 beinhaltet die Schaufel 5, die sie abstützenden Streben 11,31,18, die die Schaufel 5 auf der der Beladungsseite 50 abgewandten Seite einseitig abschließende Anlehnvorrichtung 6, eine unmittelbar auf der Achse 2 abgestützte Halterung 23 der Anlehnvorrichtung 6 und
den die Handgriffe 9,10 bildenden C-förmigen Rohrrahmen 44 der Anlehnvorrichtung 6.
Der fachwerkartige Rohrrahmenverbund 5,6,11,18,23,31,44 kann in vielfältiger Art und Weise ausgeführt werden. Wichtig ist aber, daß durch den fachwerkartigen Rohrrahmenverbund 5, 6,11,18,23,31,44 die Schaufel 5 erfindungsgemäß mit dem Randbereich 14 über der Lauffläche 16 des auf der Beladungsseite 50 befindlichen Rads 4 unter spitzem Winkel 21 zum Erdboden 49 eingebunden ist.
Die Plattenkarre 1 weist eine längs zur Rollrichtung 7 orientierte, von dem Randbereich 14 der Schaufel 5 gebildete Beladungsseite 50 auf. Der Randbereich 14 endet im Bereich der äußeren Radialebene 13 des dort befindlichen Rads 4. Der Randbereich 14 überdeckt die Lauffläche 16 des Rads 4. Beim Be- bzw. Entladen der Plattenkarre 1 kann eine Platte 8 mit ihrer unteren Querkante 57 die Lauffläche 16 nicht berühren.
Die Lauffläche 16 des Rads 4 bestimmt sich dabei als dessen zwischen der inneren Radialebene 12 und äußeren Radialebene 13 verlaufende Umfangsfläche.
Zwischen der Schaufel 5 und der Achse 2 sind derart geometrisch angeordnete Streben 11,31 angeordnet, daß - in Rollrichtung 7 gesehen - die Schaufel 5 zur Horizontalebene des Erdbodens 49 zwischen ihrem der Beladungsseite 50 zugewandten Randbereich 14 und der Anlehnvorrichtung 6 einen spitzen Winkel 21 bildet. Die Streben 11,31 sind im Bereich der inneren Radialebene 12 des Rads 4 angeordnet.
Der Winkel 21 ist so bemessen, daß die Schaufel 5 mit ihrem der Beladungsseite 50 zugewandten Randbereich 14 oberhalb der Lauffläche 16 des auf der Beladungsseite 50 befindliehen Rads 4 endet. Dabei beträgt die Beladungshöhe 15 des der Beladungsseite 50 zugewandten Randbereichs 14 der Schaufel 5 vorschlagsweise etwa dreißig Zentimeter.
Die Schaufel 5 ist auf der von der Beladungsseite 50 abgewandten Seite über Streben 18 an der Achse 2 abgestützt.
Die Schaufel 5 weist eine von der Beladungsseite 50 abgewandte, die Schaufel 5 einseitig abschließende und begrenzende und sich auf ihr abstützende Anlehnvorrichtung 6 auf. Auf der Schaufel 5 steht eine an die Anlehnvorrichtung 6 gelehnte Platte 8.
Oberhalb von Schaufel 5 und Achse 2 ist an der Anlehnvorrichtung 6 ein Handgriff 9 zu sehen.
Für einen stabilen Stand der Platte 8 auf der Plattenkarre 1 ist die Anlehnvorrichtung 6 mit einem spitzen Winkel 22 aus der Vertikalen 56 zu der von der Beladungsseite 50 abgewandten Seite geneigt. Dabei ist der Winkel 22 kleiner als der spitze Winkel 21 zwischen der Schaufel 5 und der Horizontalen des Erdbodens 49. Dadurch stehen Schaufel 5 und Anlehnvorrichtung 6 in einem spitzen Winkel zueinander.
Die Anlehnvorrichtung 6 ist auf der von der Beladungsseite 50 abgewandten Seite von einer unmittelbar auf der Achse 2 abgestützten Halterung 23 auf der Achse 2 abgestützt.
Die Strebe 11 und die Halterung 23 sind so gebogen, daß sie unterhalb der Achse 2 liegende Abschnitte aufweisen. Diese richten bei abgestellter Plattenkarre als Abstützung 24 in Rollrichtung 7 gesehen - die Schaufel 5 im wesentlichen horizontal aus. Die Abstützungen 24 sind ebenfalls Bestandteil des Rohrrahmenverbunds 5,6,11,18,23,31,44. Diese vier Abstützungen 24 von Strebe 11 und Halterung 23, jeweils zwei - in Rollrichtung 7 gesehen - vor und hinter der Achse 2, bilden in dieser Ausgestaltung jeweils zusammen mit den Rädern 3,4 entsprechend der Neigung der abgestellten Platten-5 karre 1, eine diese abstützende Vierpunktabstützung. Zu sehen sind die in Blickrichtung vor der Achse 2 liegenden Abstützungen 24.
Fig. 2 zeigt eine Plattenkarre 1 ohne aufstehende Platte 8 in Achsrichtung 51 von der Beladungsseite 50 her. Die die Schaufel 5 abstützenden Streben 11,31 erstrecken sich - in Rollrichtung gesehen - vor und hinter der Achse 2 und stützen die Schaufel 5 mit ihren Enden 29,30,32,33 im vorderen und hinteren Querbereich ab. In einer andern möglichen Ausgestaltung steht eine die Schaufel 5 abstützende Strebe vertikal auf der Achse 2.
Die Schaufel 5 ist mit ihren Längsschenkeln an den sich - in Rollrichtung 7 gesehen - vor und hinter der Achse 2 erstreckenden und auf der Achse 2 aufliegenden Streben 18 festgemacht. In einer anderen möglichen Ausgestaltung stützt sich die Schaufel 5, zB. als O-förmiger, dreieckiger oder rechteckiger Rohrrahmen, auf der von der Beladungsseite 50 abgewandten Seite unmittelbar an der Achse 2 ab.
Die Anlehnvorrichtung 6 ist im wesentlichen H-förmig, wobei die Halterung 23 an der Querstrebe 52 festgemacht ist. Die Anlehnvorrichtung 6 ist an den oberen Enden 42,43 mit einem im wesentlichen C-förmigen Rohrrahmen 44 abgeschlossen. Das C ist dabei nach unten geöffnet. Die oberen Enden 42,43 der Anlehnvorrichtung 6 greifen an der Innenseite des geradegezogenen Mittelteils 45 des C-förmigen Rohrrahmens 44 an. Der - von der Beladungsseite 50 gesehen - rechte und linke Bogen 46,47 des C-förmigen Rohrrahmens 44 ist jeweils U-förmig, die Längsschenkel des U's verbreitern die Anlehnfläche der Anlehnvorrichtung 6 in Rollrichtung 7 und die Querschenkel des U's bilden den rechten und linken an der Anlehnvorrichtung 6 angeordneten Handgriff 9,10.
Die Plattenkarre 1 weist hier - in Rollrichtung 7 gesehen - vor und hinter der Achse 2 jeweils eine von der Unterseite der Strebe 11 gebildete Abstützungen 24 auf. Die Ab-Stützungen 24 der Halterung 23 sind nicht zu sehen.
Fig. 3 zeigt einen Blick von oben auf die Plattenkarre 1 ohne aufstehende Platte 8. Die Schaufel 5 besteht aus einem
U-förmigen Rohrrahmen, deren Querschenkel den der Beladungsseite 50 zugewandten Randbereich 14 der Schaufel 5 bildet, während die beiden Längsschenkel des U's - in Rollrichtung 7 gesehen - den vorderen und hinteren Querbereich der Schaufel 5 begrenzen. Zwischen den Längsschenkeln und dem Querschenkel des U's, ist die Schaufel 5 mit einem eingepaßten Flächenstück 17 abgedeckt.
Fig. 4 zeigt einen Blick in Achsrichtung 51 von der der Beladungsseite 50 abgewandten Seite auf die Plattekarre 1 ohne aufstehende Platte 8. Die Plattenkarre 1 steht abgestellt auf der in Blickrichtung rechten Seite auf der Abstützung 24 der Halterung 23 und der dahinter liegenden, nicht sichtbaren Abstützung 24 der Strebe 11. Diese beiden Abstützungen 24 auf der in Blickrichtung rechts liegenden Seite bilden zusammen mit den Rädern 3,4 die Vierpunktabstützung der abgestellten Plattenkarre 1. Die Schaufel 5 ist - in Blickrichtung quer zur Achsrichtung 51 - im wesentlichen horizontal ausgerichtet.
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Ist die abgestellte Plattenkarre 1 in Blickrichtung nach links geneigt, bilden die linken Abstützungen 24 der Halterung 23 und der nicht sichtbaren Strebe 11 zusammen mit den Rädern 3,4 die Vierpunktabstützung.
09.09.2002
Bezuqszeichenliste
| 1 | Plattenkarre |
| 2 | Achse |
| 3 | Rad |
| 4 | Rad |
| 5 | Schaufel |
| 6 | Anlehnvorrichtung |
| 7 | Rollrichtung |
| 8 | Platte |
| 9 | Handgriff |
| 10 | Handgriff |
| 11 | Strebe |
| 12 | innere Radialebene |
| 13 | äußere Radialebene |
| 14 | Randbereich |
| 15 | Beladungshöhe |
| 16 | Lauffläche |
| 17 | Flächenstück |
| 18 | Strebe |
| 21 | Winkel zwischen 5 und 49 |
| 22 | Winkel zwischen 6 und 56 |
| 23 | Halterung |
| 24 | Abstützung |
| 29 | Ende von 11 |
| 30 | Ende von 11 |
| 31 | Strebe |
| 32 | Ende von 31 |
| 33 | Ende von 31 |
| 42 | Ende von 6 |
| 43 | Ende von 6 |
| 44 | Rohrrahmen, C-förmig |
| 45 | Mittelteil |
| 46 | rechter Bogen von 44 |
47 linker Bogen von
49 Erdboden
50 Beladungsseite
51 Achsrichtung
52 Querstrebe von
56 Vertikale
57 Querkante
Claims (17)
1. Plattenkarre (1) mit Achse (2) und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden Rädern (3, 4) und mit einer Schaufel (5) die sich längs und quer zur Achsrichtung (51) erstreckt und als Auflage für im wesentlichen aufrecht und im Sinne eines stabilen Gleichgewichts leicht geneigt stehende Platten (8) dient, wobei die Schaufel (5) eine längs zur Rollrichtung (7) orientierte Beladungsseite (50) aufweist, die von dem der Beladungsseite (50) zugewandten Randbereich (14) der Schaufel (5) gebildet wird und wobei eine von der Beladungsseite (50) abgewandte, die Schaufel (5) einseitig abschließende und begrenzende Anlehnvorrichtung (6) vorgesehen ist sowie ein oberhalb von Schaufel (5) und Achse (2) angeordneter Handgriff (9, 10), dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Schaufel (5) und der Achse (2) derart geometrisch angeordnete Streben (11, 31) vorgesehen sind, daß - in Rollrichtung (7) gesehen - die Schaufel (5) zur Horizontalebene des Erdbodens (49) zwischen ihrem der Beladungsseite (50) zugewandten Randbereich (14) und der Anlehnvorrichtung (6) einen spitzen Winkel (21) bildet, und daß die Schaufel (5) mit ihrem der Beladungsseite (50) zugewandten Randbereich (14) oberhalb der Lauffläche (16) des auf der Beladungsseite (50) befindlichen Rads (4) endet, so daß die Platten (8) dort vor der inneren Radialebene (12) dieses Rads (4) und bezüglich des Rads (4) berührungsfrei auf die Schaufel (5) aufstellbar sind.
2. Plattenkarre(1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Schaufel (5) abstützende Strebe vertikal auf der Achse (2) steht.
3. Plattenkarre (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die die Schaufel (5) abstützenden Streben (11, 31) - in Rollrichtung (7) gesehen - vor und hinter der Achse (2) erstrecken und die Schaufel (5) im vorderen und hinteren Querbereich abstützen.
4. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufel (5) mit ihrem der Beladungsseite (50) zugewandten Randbereich (14) im Bereich der äußeren Radialebene (13) des auf der Beladungsseite (50) befindlichen Rads (4) endet.
5. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beladungshöhe (15) des der Beladungsseite (50) zugewandten Randbereichs (14) der Schaufel (5) nicht höher als etwa 30 cm ist.
6. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufel (5) aus einem Rohrrahmen besteht.
7. Plattenkarre (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrrahmen von einem Flächenstück (17) abgedeckt ist.
8. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schaufel (5) auf der von der Beladungsseite (50) abgewandten Seite unmittelbar an der Achse (2) abstützt.
9. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schaufel (5) auf der von der Beladungsseite (50) abgewandten Seite über Streben (18) an der Achse (2) abstützt
10. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlehnvorrichtung (6) unmittelbar auf der Achse (2) abgestützt ist.
11. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlehnvorrichtung (6) über Streben (11, 18, 31; 5) auf der Achse (2) abgestützt ist.
12. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlehnvorrichtung (6) Teil der Streben (11, 31) ist, auf der sich die Schaufel (5) abstützt.
13. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlehnvorrichtung (6) mit einem spitzen Winkel (22) etwa bis zu 15° Grad aus der Vertikalen (56) zu der von der Beladungsseite (50) abgewandten Seite geneigt ist.
14. Plattenkarre (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel (21) zwischen Schaufel (5) und der Horizontalen des Erdbodens (49) größer als der spitze Winkel (22) zwischen der Vertikalen (56) und der Anlehnvorrichtung (6) ist.
15. Plattenkarre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (11, 31) Bestandteil eines fachwerkartigen Rohrrahmenverbundes (5, 6, 11, 18, 23, 31, 44) sind, in den auch die Anlehnvorrichtung (6) eingebunden ist.
16. Plattenkarre (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß - in Rollrichtung (7) gesehen - vor und hinter der Achse (2) Abstützungen (24) vorgesehen sind, die ebenfalls Bestandteil des Rohrrahmenverbundes (5, 6, 11, 18, 23, 31, 44) sind.
17. Plattenkarre (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß - in Rollrichtung (7) gesehen - vor und hinter der Achse (2) jeweils zwei Abstützungen (24) vorgesehen sind, die jeweils mit den Rädern (3, 4) entsprechend der Neigung der abgestellten Plattenkarre (1) eine Vierpunktabstützung der Plattenkarre (1) bilden.
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|---|---|---|---|
| DE20215714U DE20215714U1 (de) | 2002-10-12 | 2002-10-12 | Plattenkarre mit Achse und zwei im Fahrbetrieb parallel laufenden Rädern |
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Publications (1)
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|---|---|
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|---|---|
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2002
- 2002-10-12 DE DE20215714U patent/DE20215714U1/de not_active Expired - Lifetime
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