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DE2052980A1 - Baustahlmatte - Google Patents

Baustahlmatte

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Publication number
DE2052980A1
DE2052980A1 DE19702052980 DE2052980A DE2052980A1 DE 2052980 A1 DE2052980 A1 DE 2052980A1 DE 19702052980 DE19702052980 DE 19702052980 DE 2052980 A DE2052980 A DE 2052980A DE 2052980 A1 DE2052980 A1 DE 2052980A1
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DE
Germany
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rods
wires
sections
wire mesh
mat
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Application number
DE19702052980
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English (en)
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DE2052980C (de
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auf Nichtnennung. P Antrag
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19702052980 priority Critical patent/DE2052980C/de
Priority claimed from DE19702052980 external-priority patent/DE2052980C/de
Priority to AT912471A priority patent/AT318208B/de
Priority to GB4977671A priority patent/GB1370106A/en
Priority to FR7138555A priority patent/FR2111880B1/fr
Publication of DE2052980A1 publication Critical patent/DE2052980A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2052980C publication Critical patent/DE2052980C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/01Reinforcing elements of metal, e.g. with non-structural coatings
    • E04C5/02Reinforcing elements of metal, e.g. with non-structural coatings of low bending resistance
    • E04C5/04Mats

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Wire Processing (AREA)
  • Woven Fabrics (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Description

p 70/0412
aooo ... .r. :. :π 1.2
Prof. Dr.-Ing. Gallus Rehm, München
Baustahlmatte
Die Erfindung betrifft eine Baustahlmatte aus sich rechtwinklig kreuzenden Stäben bzw. Drähten, bei der ein Randbereich abwechselnd in erste Abschnitte, in denen wenigstens zwei senkrecht zum Rand verlaufende Stäbe durch Stab- bzw. Verbindungsstücke miteinander verbunden sind, und in zweite Abschnitte unterteilt ist, in denen keine Verbindungsstücke vorgesehen sind.
Matten dieser Art sind durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 609 808 bekannt geworden. An einem Rand der bekannten Matte sind im vorgesehenen Überdeckungsbereich lediglich Verteilerstäbe vorhanden, die durch Montageverbindungsstücke paarweise verbunden sind. Die Montageverbindungsstücke sind auf der anderen Seite wie die Tragstäbe auf die Verteilerstäbe montiert. Hierdurch erreicht man, daß beim Überdecken zweier Matten die Tragstäbe beider Matten in der gleichen Ebene bleiben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Baustahlmatte zu
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schaffen, mit der eine Überdeckung unter Beibehaltung der Ebene sowohl der Längsstäbe als auch der Querstäbe möglich ist, wobei die die Enden verbindenden Stab- bzw. Drahtstücke in einer der beiden Ebenen der Längs- bzw. Querstäbe liegen. Außerdem soll die erfindungsgemäße Baustahlmatte einfach in eine Stützbewehrungsmatte umwandelbar sein, die zugleich eine Schubsicherung verleiht, wobei beim Stoß zweier derartiger Matten ebenfalls die Gewähr gegeben sein soll, daß Längs- und Querstäbe der gestoße- ^ nen Matten jeweils in den gleichen Ebenen liegen.
Bei einer Baustahlmatte der einleitend genannten Art ist die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der gegenüberliegende Randbereich ebenfalls abwechselnd erste und zweite Abschnitte enthält und daß innerhalb des vorgesehenen Überdeckungsbereichs jeweils der zweite Abschnitt um wenigstens die doppelte Stabbzw. Drahtbreite größer als der erste ist.
Durch einfaches Herausbiegen der Randbereiche oder eines Teils P der Randbereiche aus der Mattenebene hinter dem letzten durchlaufenden Randstab läßt sich eine stapelbare Baustahlmatte für eine Stützbewehrung gewinnen, deren abgebogene Ränder als Abstandhalter verwendbar sind. Da die abgebogenen Stäbe an den Enden paarweise durch kurze Stabstücke verbunden sind, besteht auch die Möglichkeit, Schubkräfte aufzunehmen. Die abgebogenen Baustahlmatten können so verlegt werden, daß sich die Handbereiche überlappen, wobei sämtliche Längsstäbe und sämtliche Querstäbe jeweils in den gleichen Ebenen bleiben. Der
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Überlappungsbereich kann hierbei stetig verändert werden, wodurch eine Anpaßbarkeit an unterschiedliche Breiten bzw. Längen möglich ist. Besonders günstig ist eine Ausführungsform, bei der die zu den abgebogenen Rändern parallel laufenden Stäbe nicht gleich weit bis zu den Biegestellen reichen, so daß jenachdem, wie herum die Matten zusammengeschoben werden, unterschiedlich große Überdeckungsbreiten möglich sind. Beispielsweise kann man, um dieses Ziel zu erreichen, auf einer Seite den letzten Handstab vor der Abbiegestelle des Randbereichs entfallen lassen.
Die Erfindung wird durch Ausführungsbeispiele an Hand von sieben Figuren näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 und 2 zwei Ausführungsformen erfindungsgemäßer Baustahlmatten in einer Draufsicht,
Fig. 3 "und 4- in einer Seitenansicht je zwei überlappt verlegte Baustahlmatten, entsprechend den Fig. 1 und 2, deren Ränder abgebogen sind,
Fig. 5 und 6 in einer Draufsicht und einer Seitenansicht drei überlappt verlegte Baustahlmatten, entsprechend den Fig. 1 und 2, mit abgebogenen Rändern,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Bau stahlmatte.
Die in Fig. 1 dargestellte Baustahlmatte 1 besteht aus sich rechtwinklig kreuzenden Stäben 2 und 3» die an den Kreuzungs-
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stellen oder einem Teil der Kreuzungsstellen in üblicher Weise miteinander verbunden sind. Im vorliegenden Fall sind die mit 2 bezeichneten Stäbe die Längs- bzw. Tragstäbe und die mit 5 bezeichneten Stäbe die Quer- bzw. Verteilerstäbe der Matte. Die Matte ist schmal, d. h. in Form eines Mattenstreifens in Richtung der Längsstäbe 2 ausgebildet. Die beiden gegenüberliegenden Randbereiche 4 und 5 sind jeweils in erste Abschnitte 6, in denen wenigstens zwei zum Mattenrand senkrecht verlaufende
^ Stäbe 3 durch Stab- bzw. Verbindungsstücke 7 miteinander verbunden sind, und in zweite Abschnitte 8 unterteilt, in denen keine Verbindungsstücke vorgesehen sind. Im vorgesehenen Überdeckungsbereich der beiden Ränder, der im vorliegenden Fall maximal den Bereichen 9 und 10 entsprechen kann, ist Jeweils der zweite Abschnitt 8 wenigstens um die doppelte Stabbreite größer als der erste Abschnitt 6. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Abschnitte 6 einer benachbarten Matte in die Abschnitte 8 einzuschieben, und zwar so weit, bis die durchgehenden Randstäbe 2 unmittelbar nebeneinander liegen. Die in Fig. 1 dargestellte
P Baustahlmatte endet sowohl oben als auch unten mit einem ersten Abschnitt 6. Um Matten der gleichen beschriebenen Ausgestaltung ineinanderfügen zu können, müßten diese wechselweise um die Breite des ersten Abschnittes 6 versetzt angeordnet werden. Dies kann durch zusätzliche Matten der Ausgestaltung nach Fig.2 vermieden werden.
Die Baustahlmatte 11 nach Fig. 2 unterscheidet sich von der Baustahlmatte 1 nach Fig. 1 lediglich dadurch, daß sowohl am oberen
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als auch a^ unteren linde ein zweiter Abschnitt 8 vorgesehen ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, eine Matte 1 und eine Matte 11 ohne gegenseitige Querverschiebung ineinanderfügen zu können. Im übrigen sind die gleichen Bezeichnungen wie bei Fig. 2 gewählt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Baustahlmatten lassen sich, da die Verbindungsstücke 7 in der gleichen Ebene wie die Längsstäbe 2 liegen, äußerst einfach herstellen. Die Verbindungsstücke 6 werden hierbei zweckmäßigerweise dadurch gewonnen, daß ein durchgehender Längsstab mit den betreffenden Querstäben verbunden wird und anschließend in den Abschnitten 8 Stabstücke herausgeschnitten werden. Der alternierende Abstand der Querstäbe bereitet bei der Mattenherstellung keinerlei Schwierigkeiten. Die Ausführungsformen nach den Fig. 1 und 2 lassen sich aus dem gleichen fortlaufend hergestellten Mattenstreifen ausschneiden. Selbstverständlich können die Matten auch im einzelnen hergestellt werden, wobei im einen Fall mit einem kurzen, im anderen Fall mit einem längen Querabstand begonnen werden muß.
In Fig. 1 sind noch zwei Variationsmöglichkeiten angedeutet. Sowohl die ersten Abschnitte 6 als auch die zweiten Abschnitte können noch zusätzliche Stäbe enthalten, die mit 3a und 3b bezeichnet sind. Die Stäbe 3a der ersten Abschnitte können hierbei mit den Verbindungsstücken 7 verbunden sein oder nicht. Außerdem kann in den Eandbereichen 4 bzw· 5 mehr als ein Verbindungsstück vorgesehen sein. Diese H5glichkeit ißt in der
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Zeichnung durch ein zusätzliches Verbindungsstück 7 angedeutet.
Obwohl die Baustahlmatten bereits in der in den Fig· 1 und 2 dargestellten ebenen Form verwendbar sind und hier die Möglichkeit eröffnen, unter Wahrung der vorgeschriebenen Überdeckungsbreite den Abstand der Längsstäbe innerhalb eines gewissen Bereichs verändern zu können, wird die erfindungsgemäße Baustahlmatte besonders vorteilhaft in einer Form angewandt, bei der aus den beiden Randbereichen der Matte hinter dem letzten durch-. laufenden Randstab etwa gleichbreite Zonen aus der Mattenebene herausgebogen sind. Etwa vorhandene Stäbe 3b werden nicht abgebogen. Die in den Fig. 1 und 2 durch strich-punktierte Linien 12 und 13 angedeuteten Biegestellen werden vorzugsweise so gewählt, daß die abgebogenen Enden der Querstäbe 3 als Abstandhalter für eine ßtützbewehrung verwendbar sind. Die Abbiegung kann im spitzen oder rechten Winkel erfolgen.
In den Fig. 3 und 4 sind je zwei mit Überlappung verlegte Baustahlmatten 1a und 11a dargestellt, die durch Abbiegung der F Randbereiche der Matte um 90° längs der Linien 12 und 13 aus den in den Fig. 1 und 2 dargestellten Baustahlmatten hergestellt sind. Aus Gründen der besseren Darstellung ist die Matte 11a jeweils gestrichelt gezeichnet.
Bei der Anordnung nach Fig· 3 sind die Baustahlmatten 1a und 11a so aneinandergefügt, daß jeweils der breite Eandbereich 5 auf der gleichen Seite liegt. Hierdurch wird ein Ineinanderschieben der beiden Matten von Null bis su einer Maschenbreite
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ermöglicht. Es sind beliebige Zwischenstellungen möglich. Im aargestellten Fall überdecken sich die beiden Matten etwa um eine halbe Maschenbreite. Der Abstand "14- zwischen den Randstäben der benachbarten Matten entspricht in diesem Pail ebenfalls etwa der halben Maschenbreite·
Die Bewehrungsanordn\mg nach Fig. M- -unterscheidet sich von der nach Fig. 3 dadurch, daß die rechte Matte 11a -um 180° umgedreht ist, so daß die beiden breiten Randbereiche 5 zusammentreffen. Es ist hier eine Überlappung bis zu zwei Maschenbreiten möglich. In diesem dargestellten Grenzfall liegen die durchgehenden Randlängsstäbe 2 der benachbarten Matten unmittelbar nebeneinander. Werden die Matten - wie in Fig. 4- dargestellt - angeordnet, so können die Matten innerhalb eines Bereichs von zwei Maschenbreiten gegenseitig verschoben und an die betreffenden Erfordernisse angepaßt werden.
Wie aus den Fig. 5 und 4- ersichtlich, liegen sowohl die Längsstäbe als auch die Querstäbe der beiden Matten in der gleichen Ebene, so daß die statische Hutzhöhe voll ausgenutzt werden kann. Die Matten brauchen, da die abgebogenen Ränder den notwendigen Abstand von der Schalung bestimmen, nur aufgestellt zu werden. Die Verbindungsstücke 7 bewirken eine Verankerung der abgebogenen Enden der Querstäbe, so daß die abgebogenen Enden als Schubbewehrung ausgenutzt werden können. Im übrigen können die Verbindungsstücke 7 so weit vom jeweiligen Ende des betreffenden Querstabs angeordnet sein, daß sie zugleich als Ab-
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standhalter für aufzunehmende zusätzliche Bewehrungseiemente dienen können. In fig. 4 ist ein solches zusätzliches Bewehrungselement in Form eines Stabes 15 angedeutet.
In den Fig. 5 "und 6 ist in einer Draufsicht und einer Seitenansicht eine aus drei Bewehrungematt en zusammengesetzte Bewehrungsanordnung dargestellt· Die Ränder der Matten sind in diesem Fall nur etwa um einen Winkel von 70° aus der Mattenebene her- ^ ausgebogen. Es sind zwei Matten 1a vom Typ der Fig. 1 und eine Matte 11a vom Typ der Fig. 2 verwendet.
In Fig. 5 sind noch zwei Modifikationen dargestellt. Die Matte 11a besitzt zusätzliche Querstäbe 3a, die nicht mit den Verbindungsstücken 7 verbunden sind und die beim Abbiegen des Randes in der Mattenebene verbleiben. Außerdem zeigt Fig. 5, daß nicht sämtliche erste Abschnitte 6 aus der Mattenebene herausgebogen sein müssen. In der Figur ist ein erster Abschnitt 6 der Matte 11a in der Mattenebene belassen.
Während bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen die erfindungsgemäße Vorschrift, im Randbereich die zweiten Abschnitte 8 wenigstens um die doppelte Stabbreite größer als die ersten Abschnitte 6 zu machen, dadurch verwirklicht ist, daß in beiden Randbereichen die ersten bzw. zweiten Abschnitte jeweils den gleichen Stäben bzw. Drähten zugeordnet sind und die Stäbe mit alternierendem Abstand parallel zueinander verlaufen, sind bei der Ausführungsform nach Fig. 7 die ersten Abschnitte 6 des
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zweiten Randbereiehs den zweiten Abschnitten 8 des ersten und umgekehrt zugeordnet, und es laufen jeweils die zu einem zweiten Abschnitt 8 des einen Randbereichs gehörigen Stäbe in Richtung zu den jeweiligen ersten Abschnitten 6 des anderen Randbereichs zusammen. Mit anderen Worten heißt dies, daß die Stäbe der einen Richtung alternierend geneigt angeordnet werden müssen. Im vorliegenden Fall sind, es die Querstäbe 3· Der Vorteil dieses Mattentyps besteht darin, daß keine zwei Ausführungsformen erforderlich sind., um ein gegenseitiges Querversetzen benachbarter Matten zu verhindern. Die Matte läßt sich in ähnlicher Weise wie die beschriebenen Matten herstellen und wird vorzugsweise auch längs der Biegelinien 12 und 13 abgebogen. Es können analoge Bewehrungsanordnungen, wie sie in den Hg. 2 bis 6 beschrieben sind, zusammengestellt werden.
13 Ansprüche
7 Elguren
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Claims (12)

2Ü52980 70/0412 Jo Ansprüche
1.J Baustahlmatte aus sich rechtwinklig kreuzenden Stäben bzw. Drähten, bei der ein Randbereich abwechselnd in erste Abschnitte, in denen wenigstens zwei senkrecht zum Band ver-) laufende Stäbe durch Stab- bzw. Verbindungsstücke miteinander verbunden sind, und in zweite Abschnitte unterteilt ist, in denen keine Verbindungsstücke vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenüberliegende Handbereich (5) ebenfalls abwechselnd erste und zweite Abschnitte (6 bzw. 8) enthält und daß innerhalb des vorgesehenen Überdeckungsbereichs (9 bzw. 10) jeweils der zweite Abschnitt (8) um wenigstens die doppelte Stab- bzw. Drahtbreite größer als der erste (6) ist.
2. Baustahlmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Verbindungsstücke (7) in der gleichen Ebene wie die gleichgerichteten Stäbe bzw. Drähte (2) liegen.
3· Baustahlmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß im zweiten Randbereich (5) die ersten und die zweiten Abschnitte (6 bzw. 8) den gleichen Stäben bzw. Drähten (3) wie im ersten Handbereich (4)
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zugeordnet sind und daß diese Stäbe bzw. Drähte (3) etwa parallel zueinander verlauf en. (I1Xg. 1, 2).
4. Baustahlmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß im zweiten Randbereich (5) die ersten bzw. zweiten Abschnitte (6 bzw. 8) den Stäben bzw. Drähten (3) zugeordnet sind, denen im ersten Randbereich (4) die zweiten bzw. ersten Abschnitte (8 bzw. 6) zugeordnet sind, und daß jeweils die zu einem zweiten Abschnitt (8) des einen Randes (4) gehörigen Stäbe bzw. Drähte (3) in Richtung zu dem jeweiligen ersten Abschnitt (6) des anderen Randes (5) zusammenlaufen (Pig. 7)·
5· Baustahlmatte nach einem der Ansprüche 1bis4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Randbereich (4) über wenigstens eine Maschenbreite der Matte erstreckt.
6. Baustahlmatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß sich der Randbereich (4, 5) auf der einen Seite (4) etwa über eine Maschenbreite und auf der anderen Seite (5) etwa über zwei Maschenbrexten erstreckt.
7. Baustahlmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie als schmaler Hai fellstreifen ausgebildet ist, wobei sich die Längsabmesnuiig dieses Streifens quer zu den Stäben bzw.
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Drähten (3) erstreckt, deren Enden durch Verbindungsstücke (7) verbunden sind.
8. Baustahlmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe bzw. Drähte (3)» deren Enden durch Verbindungsstücke (7) miteinander verbunden sind, als Verteilerstäbe und die quer hierzu verlaufenden Stäbe bzw. Drähte (2) als Tragstäbe ausgebildet sind.
9. Baustahlmatte nach einem der Ansprüche 1 bis. 8, dadurch gekennzeichnet, daß aus den beiden Randbereichen (4-, 5) der Matte etwa gleichbreite Zonen wenigstens abschnittsweise hinter dem letzten durchlaufenden Bandstab bzw. -draht (2) aus der Mattenebene herausgebogen sind.
10. Baustahlmatte nach Anspruch 9» dadurch gekennze i c h η e t , daß die Biegestellen (12, 13) so gewählt sind, daß die abgebogenen Enden als Abstandhalter für eine Feldbewehrung (15 in Fig. 4·) verwendbar sind.
11. Baustahlmatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte (6 bzw. 8) zusätzliche Stäbe bzw. Drähte (3a bzw. 3*0 enthalten.
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12. Baustahlmatte nach. Anspruch. 11, dadurch. gekennzeichnet , daß wenigstens ein Teil der zusätzlichen Stäbe bzw. Drähte (3a) nicht mit den Verbindungs stücken (7) verbunden ist.
1J. Baustahlmatte nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die abgebogenen Stäbe bzw. Drähte (3) so bemessen sind, daß sie als Schubbewehrung verwendbar sind·
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DE19702052980 1970-10-28 1970-10-28 Baustahlmatte Expired DE2052980C (de)

Priority Applications (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19702052980 DE2052980C (de) 1970-10-28 Baustahlmatte
AT912471A AT318208B (de) 1970-10-28 1971-10-21 Baustahlmatte
GB4977671A GB1370106A (en) 1970-10-28 1971-10-26 Reinforcing fabric for concrete
FR7138555A FR2111880B1 (de) 1970-10-28 1971-10-27

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19702052980 DE2052980C (de) 1970-10-28 Baustahlmatte

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE2052980A1 true DE2052980A1 (de) 1972-05-04
DE2052980C DE2052980C (de) 1973-05-03

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Also Published As

Publication number Publication date
GB1370106A (en) 1974-10-09
FR2111880A1 (de) 1972-06-09
FR2111880B1 (de) 1976-04-30
AT318208B (de) 1974-10-10

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C3 Grant after two publication steps (3rd publication)
E77 Valid patent as to the heymanns-index 1977
8320 Willingness to grant licences declared (paragraph 23)