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DE19963201A1 - Warenträger - Google Patents

Warenträger

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Publication number
DE19963201A1
DE19963201A1 DE1999163201 DE19963201A DE19963201A1 DE 19963201 A1 DE19963201 A1 DE 19963201A1 DE 1999163201 DE1999163201 DE 1999163201 DE 19963201 A DE19963201 A DE 19963201A DE 19963201 A1 DE19963201 A1 DE 19963201A1
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DE
Germany
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support
goods
hollow element
magnet
carrier according
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1999163201
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Lutz
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE2000131272 priority patent/DE10031272A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/02Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like
    • A47F7/021Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like for eye-glasses

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  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Beschrieben wird ein Warenträger mit einem Befestigungsmittel zur lösbaren Anbringung des Trägers mit zu präsentierenden Waren an einem Gestell und einem Auflagemittel zur Auflage der Waren. Hierbei wird vorgeschlagen, daß ein Hohlelement vorgesehen ist, welches das Befestigungsmittel umgreift, wobei entfernt vom Befestigungsmittel zumindest eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Warenteils vorgesehen ist, über welche bei aufgenommenem Warenteil ein im Hohlelement vorgesehener Riegel aus- und einschiebbar ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Warenträger mit ei­ nem Befestigungsmittel zur lösbaren Anbringung des Trägers.
Ein Warenträger kann in Geschäften verwendet werden, um be­ stimmte Waren wie Brillen in einer ansprechenden Weise zu präsentieren. Ein Warenträger nach dem Oberbegriff des unab­ hängigen Anspruches ist bekannt aus dem Gebrauchsmuster DE 92 07 896.6. Dieses betrifft einen Magnet-Träger für die Präsentation von Waren, wobei ein stufenlos höhenverstellba­ rer und seitlich stufenlos drehbarer, in der jeweils gewähl­ ten Position durch Magnetwirkung festgehaltener Träger als Teil einer Vorrichtung zur Auslage von Waren und Verkaufsräu­ men beschrieben wird, bei welchem der Einsatz eines Magnetsy­ stems für die Verbindung zwischen einem senkrecht eingebauten Metall-Rundstab mit einem Halter, an welchem - je nach Ver­ wendungszweck - unterschiedliche Warenträger angebracht sind, vorgesehen sein soll. Es wird angegeben, daß ein mit Polschu­ hen versehener Blockmagnet einen Teil des Metallrundstahls umfassen soll, um die nach Höhe und Seite variable Einstel­ lung zu ermöglichen. Der beschriebene Träger umfaßt seitliche Holzteile, die an den Magneten und dessen Polschuhen in Quer­ richtung zur Stange befestigt sind, wobei an dem Holzteil ei­ ne Längs- und Querstange angeordnet sind.
Der bekannte Brillenhalter ist von der Konstruktion her kom­ pliziert, vom ästhetischen Aussehen her nicht in jedem Fall befriedigend und bietet überdies vor allem keine Möglichkeit, eine Brille oder ein anderes teures und leichtes Objekt gegen Diebstahl zu sichern.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Neues für die gewerbliche Anwendung bereit zu stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird unabhängig beansprucht. Bevor­ zugte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
Ein erster wesentlicher Aspekt der Erfindung sieht somit ei­ nen Warenträger mit einem Befestigungsmittel zur lösbaren An­ bringung des Trägers mit zu präsentierenden Waren an einem Ständer und einem Auflagemittel zur Auflage der Waren vor, bei welchem ein Hohlelement vorgesehen ist, welches das Befe­ stigungsmittel umfaßt, wobei entfernt vom Befestigungsmittel zumindest eine Ausbildung zur Aufnahme zumindest eines Waren­ teils vorgesehen ist, über welche bei aufgenommenem Warenteil ein im Hohlelement vorgesehener Sicherungs-Riegel ein- und ausschiebbar ist.
Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht also darin, das Auflagemittel als das Befestigungsmittel umgrei­ fendes Hohlelement zu gestalten und dann eine Diebstahlsiche­ rung im Hohlelement anzuordnen. Damit wird einerseits das äs­ thetische Aussehen durch Umfassen des Befestigungsmittels verbessert und zugleich eine erhöhte technische Funktionali­ tät gewährleistet. Zwar kann der gesamte Warenträger mitsamt Befestigungsmittel vom Gestell bzw. Ständer gelöst und von einem unehrlichen Kunden in einem unbeobachteten Moment gege­ benenfalls unbemerkt entwendet werden, aber durch entspre­ chende Formgebung des Warenträgers kann das Verbergen der zu entwendenden Waren ohne weiteres so stark erschwert werden, daß ein Diebstahl unmöglich wird.
Der Warenträger wird bevorzugt, wie im Stand der Technik per se bekannt, einen Magneten im Befestigungsmittel umfassen, um den Warenträger magnetisch lösbar am Ständer anzubringen. Während eine Anbringung des Warenträgers auch an einer Blechtafel oder dergleichen möglich ist, ist es bevorzugt, einen Ständer mit senkrecht aufragender Stange zu verwenden, wie im Stand der Technik per se bekannt.
Das Hohlelement kann insbesondere einstückig durch Faltung eines Pappblattes, Bleches, Kunststoffblattes oder derglei­ chen gebildet sein. Diese Ausbildung gewährleistet eine be­ sonders preiswerte Herstellung.
Das Hohlelement wird bei Faltung aus einem blattförmigen Grundmaterial allgemein U-förmigen Querschnitt besitzen, um so das Befestigungsmittel im Freiraum des "U" aufzunehmen und zu umgreifen. Der Riegel kann dabei im Boden des U-förmigen Hohlelementes verlaufen.
Für die Präsentation hochwertiger Waren ist es möglich, den Riegel elektrisch mittels eines Solenoids zu betätigen. Hier­ bei kann entweder in jedem aus einer Vielzahl gemeinsam an einem Gestell befestigter unterschiedlicher Warenträger eine eigene Empfängereinheit vorgesehen sein, die individuell be­ tätigt werden, oder es werden alle einer Vielzahl von Waren­ trägern gemeinsam entriegelt. Dies kann beispielsweise ge­ schehen, indem das Solenoid eines elektrisch betätigbaren Riegels über den Ständer mit Leistung versorgt wird, wobei alle an dem Ständer befestigten Warenträger gleichzeitig mit Leistung zur Ver- oder Entriegelung durch aus- oder einschie­ ben des Riegels betätigt werden. Der Ständer kann dabei zum Beispiel als Rundstab gebildet sein, der aus ferromagneti­ schem Material besteht. Sein Querschnitt kann dabei mehrere gegeneinander isolierte Bereiche umfassen, um elektrische Si­ gnale und/oder Leistung entlang des Stabes zu transportieren.
In alternativer oder ergänzender Weise kann in einem bevor­ zugten Ausführungsbeispiel der Riegel quer zur Verschiebungs­ richtung Nocken aufweisen, die quer in den vom Hohlelement umschlossenen Freiraum vorstehen, wobei das Hohlelement eine Öffnung aufweist, in welches ein geeignetes Betätigungswerk­ zeug wie ein Schlüssel, Zahnradelement oder dergleichen ein­ geführt werden kann. Dies ermöglicht eine preiswerte mechani­ sche Betätigung.
Der Warenträger der vorliegenden Erfindung ist ohne weiteres für hochwertigen Schmuck wie Ringe, Ketten und dergleichen verwendbar, wird aber bevorzugt für die Präsentation von Brillen verwendet. In einem solchen Fall kann die Ausnehmung zur Aufnahme eines Brillensteges dimensioniert sein.
Bei Verwendung des Warenträgers als Brillenträger wird ty­ pisch ein quer zum Hohlelement stehender Bügelträger vorgese­ hen, der zwischen Ausnehmung und Befestigungsmittel vorgese­ hen sein kann. Der Bügelträger und/oder das insbesondere blattförmige Hohlelement können flächig bedruckbar und/oder beklebbar sein, beispielsweise um Produktinformationen, Prei­ se, Werbung und dergleichen zu präsentieren.
In dem Hohlelement kann weiter ein Diebstahlsicherungstrans­ ponder angeordnet werden, der im Zusammenwirken mit einer Ausgangsüberwachung bei unbefugtem Entfernen des Warenträgers aus einem Geschäft zur Auslösung eines Alarms führt.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise an Hand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt:
Fig. 1 einen Warenträger der vorliegenden Erfindung in per­ spektivischer Ansicht in entriegeltem Zustand;
Fig. 2 den Warenträger von Fig. 1 in verriegeltem Zustand;
Fig. 3 den Grundriß eines Blattes für ein Hohlelement an ei­ nem Warenträger gemäß der vorliegenden Erfindung, wo­ bei das Blatt im Grundriß von jenem des in Fig. 1 ge­ zeigten abweicht;
Fig. 4 den Grundriß eines aus Warenträger vorgesehenen Quer­ trägerelementes.
Nach Fig. 1 umfaßt ein allgemein mit 1 bezeichneter Warenträ­ ger zur Präsentation einer Brille 2 ein Auflagemittel 3 und ein Befestigungsmittel 4 zur Anbringung des Warenträgers 1 an einem Ständer, von welchem vorliegend nur eine senkrecht ste­ hende ferromagnetische Stange 5 gezeigt ist.
Das Auflagemittel 3 besteht aus einem Kunststoffblatt 6, wel­ ches allgemein U-förmig längs paralleler Falzlinien 6a, 6b gefaltet ist. Der Boden 7 des U weist eine Breite B auf, wel­ che zur Aufnahme des als Magneten gebildeten Befestigungsmit­ tels 4 ausreicht. Die Schenkellänge des U am stangennahen En­ de des Blattes 6 ist so groß, daß das Befestigungsmittel 4 vollständig verdeckt ist.
An dem von der Stange abgewandten Ende des Blattes 6 sind im Blatt eine Reihe von Ausnehmungen 8 vorgesehen, welche so tief sind, daß ein Steg 2a der aufzunehmenden Brille 2 voll­ ständig unterhalb des U-Bodens 7 liegt. Zwischen den Ausneh­ mungen 8 und dem Befestigungsmittel 4 sind im Kunststoffblatt 6 Öffnungen 9 vorgesehen, in welche ein Querblatt 10 (Fig. 4) eingeschoben werden kann. Im Querblatt 10 sind wiederum auf einer Falzlinie 10a liegende Ausnehmungen 11 für die Brillen­ bügel vorgesehen.
Parallel zum Boden des U-förmig gefalteten Blattes 6 und dicht bei diesem ist im Inneren ein Riegel 12 hin- und her­ schiebbar, welcher durch Hin- und Herschieben über die Aus­ nehmungen 8 geschoben oder von diesem zurückgezogen werden kann. Der Riegel 12 weist an seinem vom U-Boden abgewandten Ende Zähne 13 auf und kann insbesondere in seinem mittleren Bereich als Zahnstange gebildet sein. Eine Öffnung 14 für ei­ nen Betätigungsschlüssel ist unterhalb des mit Zähnen 12 ver­ sehenen Bereichs des Riegels 12 so angeordnet, daß der Riegel 12 mit einem Betätigungswerkzeug hin- und herbewegt werden kann, um ihn über die Ausnehmungen 8 hinweg zu bewegen.
Im hinteren Bereich des Blattes 6 ist auf einer U- Schenkelinnenseite ein Diebstahlsicherungstransponder 15 vor­ gesehen. Die Außenflächen des Querelementes 10 und Hohlele­ mentes 3 sind mit Produktinformation über die präsentierte Brille und/oder das Geschäft, in welchem die Präsentation er­ folgt, versehen (nicht gezeigt).
Der Warenträger wird wie folgt verwendet: Die Querelemente 10 werden flach und getrennt von den fertig gefalteten sowie mit Magneten 4 und dem Diebstahlsicherungstransponder 15 versehe­ nen Hohlelemente 9 aufbewahrt, wobei der Riegel 12 zurückge­ zogen ist. Steigt nun in einem Geschäft die Anzahl der zu präsentierenden Brillen, können die platzsparend aufbewahrten Querelemente 10 und Hohlelemente durch Einschieben des Querelementes 10 in die Öffnungen 9 zusammengesteckt werden. Dann wird eine Brille in der in Fig. 1 dargestellten Weise auf den Warenträger aufgesetzt. Anschließend wird mit einem in die Öffnung 14 eingeführten Betätigungsschlüssel der Rie­ gel 12 über die Ausnehmung 8 bewegt (vgl. Fig. 2) und die verriegelte Brille wird mit dem Träger magnetisch lösbar an dem stangenförmigen Gestell 5 befestigt. Wenn ein Kunde die Brille ausprobieren möchte, wird der Warenträger vom Gestell entfernt, der Riegel mittels des durch die Öffnung 14 einge­ führten Betätigungsschlüssels zurückgeschoben und die Brille überreicht. Während der Kunde unterschiedliche Brillen aus­ probiert, können die in Frage kommenden Modelle unverriegelt auf den Träger zurückgesetzt werden. Nach Auswahl des Kunden können die von diesem nicht gewünschten Brillen wieder durch Verschieben der Riegel gesichert werden.
Anders als dargestellt, muß das Hohlelement nicht vollständig fertiggestellt bereit liegen. Vielmehr ist es z. B. möglich, auf der Innenseite des Hohlelementes doppelseitiges Klebeband zur Fixierung des Magnetes vorzusehen, um so eine flache Auf­ bewahrung getrennt von den Magneten zu ermöglichen.

Claims (14)

1. Warenträger mit einem Befestigungsmittel zur lösbaren An­ bringung des Trägers mit zu präsentierenden Waren an ei­ nem Gestell und einem Auflagemittel zur Auflage der Wa­ ren, gekennzeichnet durch ein Hohlelement, welches das Befestigungsmittel umgreift, wobei entfernt vom Befesti­ gungsmittel zumindest eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Warenteils vorgesehen ist, über welche bei aufgenommenem Warenteil ein im Hohlelement vorgesehener Riegel aus- und einschiebbar ist.
2. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Befestigungsmittel einen Magneten zur magnetischen, lösbaren Anbringung des Trägers am Ständer umfaßt.
3. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gestell eine Stange umfaßt, an wel­ che das Befestigungsmittel magnetisch angebracht wird, insbesondere quer zur Stange abstehend.
4. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hohlelement durch ein gefaltetes Blatt und/oder Blech gebildet ist.
5. Warenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Hohlelement einen allgemein U-förmigen Querschnitt besitzt.
6. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Riegel im Boden des U-förmigen Hohlelementes angeordnet ist.
7. Warenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Riegel mit einem elektrisch betätigten Solenoid kraftschlüssig verbunden ist.
8. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Solenoid ferngesteuert betätigbar ist.
9. Warenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Solenoid über das Gestell mit Lei­ stung beaufschlagbar ist.
10. Warenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Riegel in den vom Hohlele­ ment umschlossenen Freiraum vorstehende Nocken, Zähne oder ähnliches umfaßt und am Hohlelement eine Öffnung zur Einführung eines mit den Nocken oder ähnlichem zum hin- und herbewegen des Riegels in Eingriff tretenden Betäti­ gungswerkzeuges vorgesehen ist.
11. Brillenträger zur Präsentation von Brillen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung zur Aufnahme eines Brillensteges ausgebildet ist.
12. Brillenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß ein quer zum Hohlelement stehender Bügelträger zwischen Ausnehmung und Befestigungsmittel vorgesehen ist.
13. Brillenträger nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelträger flächig bedruckbar und/oder beklebbar ist.
14. Brillenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Hohlelement ein Diebstahl­ sicherungstransponder angeordnet ist.
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