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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere
benutzt, um elektronische Anzeiger zu halten, oder noch, um einfache
Etiketten anzubringen.
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Die
Anzeigevorrichtungen und -systeme werden hauptsächlich in den Läden, Supermärkten oder
dergleichen benutzt, um Preisschilder, die Informationen, insbesondere
den Preis der Artikel umfassen, für die Kunden sichtbar zu machen.
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Im
Allgemeinen werden die Warenartikel in den Verkaufsflächen auf
zwei Typen von Lagerständern
gelagert. Sie können
einfach in einem Stockwerk der Verkaufsabteilung hingestellt oder
noch an Halterungen gehängt
werden, die in Form von Trägerstange
vorliegen, die an einer Wand oder einer Mauer kragarmartig montiert
ist und an ihrem Ende eine senkrechte Sperrstange aufweist.
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Die
Anzeigevorrichtungen sind dann im allgemeinen an zwei Typen von
entsprechenden Krampen zur festen Verbindung fest verbunden. Sie
sind entweder in einer Gleitschiene im Falle eines einfachen Gestelles
befestigt, auch Abteilungskrampe genannt, oder sie sind an der besagten
senkrechten Stange der besagten Halterungen befestigt, die dann auch
als Hakenkrampen bezeichnet werden.
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Nach
der Ständerhöhe der Warenartikel müssen durch
das Bemühen
um Ergonomie und Sichtbarkeit die besagten Anzeigevorrichtungen
von den Verbrauchern idealerweise gesehen werden können, folgend
einer mittleren Position, die für
alle Artikel gleich bleiben muß.
Der Verbraucher muß Zugriff
auf Information haben können,
ohne sich bücken zu
müssen,
um das Preisschild und insbesondere den Preis der Warenartikel zu
lesen, die auf einem unteren Ständer
ausgestellt sind, oder noch an höhere
Ständer
heranrücken
zu müssen.
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Es
ist also vorteilhaft, daß die
Preise also angezeigt und, im Falle höherer Gestelle, nach unten, und,
im Falle unterer Gestelle, nach oben gerichtet seien, um von einer
mittleren Position gesehen zu werden.
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Man
kennt eine Anzeigevorrichtung, geeignet, um an einer Gleitschiene
oder Abteilungskrampe befestigt zu werden, und aufweisend Mittel,
um folgend einer nach oben gerichteten Zwischenposition geneigt
zu werden, siehe zum Beispiel die US-A-5375357, die als nächstliegend angenommenen Stand
der Technik angesehen wird. Nichtsdestoweniger weist diese Vorrichtung
im Falle von Gestellen mit mehreren Abteilungen, wie man sie in
den Supermärkten
vorfindet, eine zu begrenzte Orientierungsvriabilität auf. Außerdem,
auch wenn sie angepaßt
ist, um das Preisschild folgend einem für einige der unteren Gestelle
zweckmäßigen Beobachtungswinkel
zu richten, erlaubt sie nicht, das Preisschild für die höher liegenden Gestelle insbesondere
nach unten zu richten.
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Außerdem sind
solche Anzeigevorrichtungen mit nur einer Krampe zur festen Verbindung
mit einer Gleitschiene vereinbar, und sie erlauben nicht, an andere
bestehende Befestigungsstützen
wie Aufhängehaken
angepaßt
zu werden.
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Außerdem können der
Preis und weitere Informationen fortan durch elektronische Anzeige
dargelegt werden, die nach der Vorrichtung unterschiedliche Abmessungen
haben können.
Solche elektronische Anzeigevorrichtungen haben kein Mittel, um
folgend den verschiedenen Anzeigekonfigurationen angepaßt zu werden.
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Somit
müßte ein
Abteilungsleiter, der mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Strukturen
hat, die an verschiedenen Typen von Befestigungskrampen angezeigt
werden sollen, folgend den je nach dem Stand der Technik verfügbaren Vorrichtungen,
für jede
Kombination (anzuzeigendes Element, Abteilungskrampe) über eine
unterschiedliche Anzeigevorrichtung verfügen.
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Die
vorliegende Erfindung beantragt also, die oben erwähnten Nachteile
zu beseitigen. Insbesondere besteht ein Ziel der Erfindung darin,
eine Anzeigevorrichtung zur Verfügung
zu stellen, die geeignet ist, um sich nach oben oder nach unten
nach einem zweckmäßigen Beobachtungswinkel
zu richten, und die außerdem,
je nach dem Typ der Befestigungskrampe und des auszustellenden Elements, modulierbar
sein kann.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anzeigevorrichtung
vorzuschlagen, die leicht und schnell zusammengebaut werden kann.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anzeigevorrichtung
vorzuschlagen, die diebessichere Befestigungsmittel aufweist.
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Weitere
Ziele und Vorteile der Erfindung ergeben sich im Laufe der nachfolgenden
Beschreibung, die nur zur Information gegeben wird und nicht zum
Ziel hat, sie zu begrenzen.
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Nach
der Erfindung weist die Anzeigevorrichtung insbesondere für die elektronische
Anzeige von Preisen, geeignet, um ein anzuzeigendes Element nach
einem Beobachtungswinkel richten zu können, folgendes auf:
- – erste
Mittel zur Befestigung mit einer Krampe zur festen Verbindung am
Gestelle,
- – zweite
Befestigungsmittel,
- – ein
Zwischenstück,
geeignet, um mit den besagten zweiten Befestigungsmitteln zusammenzuwirken,
aufweisend Mittel, um ein anzuzeigendes Element zu halten,
- – Drehmittel
und Indexierungsmittel, die eine Schnittstelle zwischen den besagten
ersten Mitteln zur Befestigung an der Krampe zur festen Verbindung
und den besagten zweiten Befestigungsmitteln bilden.
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Die
Erfindung wird besser verstanden beim Lesen der folgenden Beschreibung,
die im Anhang von Zeichnungen begleitet ist, die davon einen wesentlichen
Bestandteil darstellen. Es zeigen:
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1 – eine perspektivische
Ansicht einer an einer Gleitschiene montierten Anzeigevorrichtung nach
der Erfindung nach einer ersten Ausführungsart,
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2 – eine perspektivische
Ansicht einer an einer Krampe zur festen Verbindung montierten Vorrichtung
nach der Erfindung nach einer zweiten Ausführungsart,
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3 – eine perspektivische
Draufsicht einer Vorrichtung nach der Erfindung nach einer dritten Ausführungsart,
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4 – eine perspektivische
Ansicht von unten der in 3 gezeigten Vorrichtung nach
der Erfindung,
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5 – eine Seitenansicht
der in 3 gezeigten Vorrichtung nach der Erfindung,
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6 – eine Ansicht
gemäß der Schnittlinie VI-VI
der in 5 gezeigten Erfindung,
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7 – eine Seitenansicht
einer Vorrichtung, die an einer Krampe zur festen Verbindung nach
der Erfindung montiert ist, nach einer vierten Ausführungsart,
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8 – eine perspektivische
Ansicht von unten der in 7 gezeigten Vorrichtung nach
der Erfindung,
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9 – eine perspektivische
Ansicht von oben der in 7 gezeigten Vorrichtung nach
der Erfindung,
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10 – eine perspektivische
Ansicht der Mittel zur Befestigung an einer Gleitschiene durch Drehnocken,
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11 – eine perspektivische
Ansicht eines in 10 gezeigten Reiters,
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12 – eine perspektivische
Ansicht eines in 10 gezeigten Drehnockens.
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Die
Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung insbesondere für die elektronische
Anzeige von Preisen, geeignet, um ein anzuzeigendes Element nach
einem Beobachtungswinkel richten zu können.
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Die
Vorrichtung umfaßt
zunächst,
einerseits, erste Mittel 1, 3, 30 zur
Befestigung mit einer Krampe 11, 23, 24 zur
festen Verbindung mit dem Gestelle, und, andererseits, zweite Mittel
zur Befestigung 18 insbesondere am angezeigten Element.
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Außerdem umfaßt die Vorrichtung
nach der Erfindung Drehmittel 4, 5 und/oder Indexierungsmittel 17, 22,
die eine Schnittstelle zwischen den besagten ersten Mitteln zur
Befestigung an der Krampe zur festen Verbindung und den besagten
zweiten Mitteln zur Befestigung an dem anzuzeigenden Element bilden.
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Nach
einer ersten Ausführungsart
der Vorrichtung nach der Erfindung, die insbesondere in 1 gezeigt
ist, umfassen die besagten ersten Befestigungsmittel einen Reiter 1,
der eine C-förmige Struktur 2, 17 aufweist,
die gehalten und geeignet ist, um entlang einer Ω-förmigen Struktur einer am Gestelle
befestigten Gleitschiene 11 zu gleiten.
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Die
C-förmige
Struktur kann insbesondere als zwei Füße 2, die sich von
dem Rücken
eines Reiters 1 entfernen, ausgestaltet sein, wobei das
Endstück
der Füße 2 mit
der Ω-förmigen Struktur
einer Gleitschiene 11 durch die Profile 12 gehalten
sei.
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Dieses
System zur Befestigung an einer Krampe der Abteilung kann vorteilhaft
bei der Implementierung der anzuzeigenden Information, insbesondere
der Preisschilder, verschoben werden und auf der Gleitschiene gleiten,
wobei die Anzeigevorrichtung vor der Reihe der betreffenden Artikel
positioniert sei.
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Nach
einer Ausführungsart,
die insbesondere in 3 bis 6 dargestellt
ist, wenn die Vorrichtung korrekterweise auf der Abteilungskrampe
positioniert ist, können
die ersten Befestigungsmittel 1 mit den Bremsmitteln 13 fest
verbunden werden, derart, um jede Bewegung des besagten Reiters 1 folgend der
besagten Gleitschiene 11 zu verhindern. Diese Bremsmittel 13 bilden
außerdem
ein Diebstahlsicherungsmittel.
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Nach
einer Ausführungsart
der Erfindung sind die Bremsmittel als Drehschloß 13 ausgestaltet, das
jede Bewegung des besagten Reiters 1 folgend der Gleitschiene 11 verhindert.
Das besagte Drehschloß 13 ist
durch einen zylindrischen Körper 15 gebildet,
der an seinem unteren Ende einen Unterteil 14 größerer Abmessung
aufweist. Der besagte Unterteil 14 hat eine rechteckige
Allgemeinform mit zwei großen
Seiten mit einer Länge,
die etwas größer ist
als der Abstand, der die Füße 2 des
Reiters 1 trennt. Die beiden kleinen Seiten haben eine
Länge,
die kleiner ist als der Abstand, der die Ränder der Profile 12 der Gleitschiene 11 trennt.
Dieses Drehschloß 13 ist
in der Aushöhlung
eingefügt,
die zwischen den Füßen 2 des
Reiters 1, dem Rücken
des Reiters 17 und der Gleitschiene 11 entsteht.
Der besagte zylindrische Körper 15 des
Drehschloßes 13 geht
hindurch und gelangt über
dem Rücken
des Reiters 17 hinaus durch das obere Ende des zylindrischen
Körpers 15 empor.
Das Drehschloß 13 weist
an diesem Ende einen Kopf auf, geeignet, um einen Betätigungsschlüssel aufzunehmen.
Der besagte Kopf kann insbesondere einen insbesondere hexagonalen
Formhohlraum 16 aufweisen, geeignet, um mit einem Innensechskantschlüssel zusammenzuwirken.
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Das
besagte Schloß 13,
wenn es gedreht ist, preßt
das untere Endstück
die besagten Füße 2 gegen
die Profile 12 der besagten Gleitschiene 11 mittels
einer Abschrägung
im Bereich des Unterteils 14. Die durch die Füße 2 auf
die besagten Profile 12 ausgeübte Wirkung verursacht dank
der Reibungserscheinung Querbeanspruchungen in dieser Kraftwirkungslinie,
die sich jeglicher Verschiebung des Reiters 1 folgend der
besagten Gleitschiene 11 widersetzen.
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Nach
einer weiteren Ausführungsart
der Befestigung an einer Gleitschiene, die in 10 bis 12 dargestellt
ist, ist der Reiter 1' nicht
unmittelbar durch die Profile 12 der Gleitschiene 11 gehalten. Die
Mittel zur Befestigung des Reiters 1' an der Gleitschiene 11 sind
dann nach bekannter Art und Weise durch einen Drehnocken 80 gebildet,
aufweisend einen Unterteil 82 mit einer rechteckigen Allgemeinform
und geeignet, um sich in der Gleitschiene 11 zu sperren.
Der besagte Unterteil 82 weist zwei kleine Seiten mit einer
Länge auf,
die kleiner ist als der Abstand, der die Ränder der Profile 12 der
Gleitschiene 11 trennt, derart, um in der Längsrichtung
in die Gleitschiene eingefügt
werden zu können.
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Der
besagte Unterteil 82 weist zwei große Seiten mit einer Länge auf,
die größer ist
als der Abstand, der die Ränder
der Profile 12 der Gleitschiene 11 trennt, und
kleiner als die Höchstbreite
in der Gleitschiene ist.
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Nach
einer Ausführungsart
weist der besagte Unterteil 82 insbesondere im Bereich
seiner Enden Anhebemittel 83 auf, die durch abgeschrägte Teile gebildet
und geeignet sind, um, wenn der Nocken 80 um 90° gedreht ist, mit den unteren
Schenkeln der Profile 12 der Gleitschiene 11 durch
Reibung zusammenzuwirken.
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Ein
zweiteiliger zylindrischer Körper 84, 86 ragt über dem
Unterteil 82 empor und bildet im Bereich einer Einschnürung 85 eine
Stützfläche für den Reiter 1'.
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Der
obere Teil 86 des zylindrischen Körpers weist radial zwei diametral
entgegengesetzte Ohren auf, die eine entsprechende Öffnung 40 in
dem Rücken
des Reiters 1' durchqueren
können.
Wenn der Nocken 80 gedreht ist, ragen die besagten Ohren 81 aus
dem Rücken
des Reiters 1' hervor,
um diesen letzteren zu halten. Das Ende des oberen Teiles 86 des
zylindrischen Körpers
kann vorteilhaft einen Formhohlraum 16 aufweisen, insbesondere
geeignet, um einen Innensechskantschlüssel aufzunehmen.
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Vorteilhaft
kann der Reiter 1' zwei
Längsränder 2' aufweisen,
die geeignet sind, um mit den Rändern
der Profile 12 der Gleitschiene 11 zusammenzuwirken,
um den besagten Reiter 1' an
der Gleitschiene 11 zu zentrieren.
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Nach
einer weiteren Ausführungsart
der Vorrichtung nach der Erfindung, die insbesondere in 2 dargestellt
ist, sind die besagten ersten Befestigungsmittel geeignet, um an
einer Krampe mit Haken befestigt zu werden. Sie sind dann als eine
elastische Spannbacke 3 ausgestaltet, in deren Innern durch
elastische Verformung die Arretierstange 23 senkrecht zu
der Trägerstange 24 einer
Krampe mit Haken eingefügt
ist.
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Diese
elastische Spannbacke 3 hat eine zylindrische Allgemeinform
und weist in der Längsrichtung
eine Öffnung
mit einer Abmessung auf, die kleiner als der innere Durchmesser
der zylindrischen Spannbacke 3 ist. Der innere Durchmesser
der besagten Spannbacke 3 kann vorteilhaft etwas kleiner sein
als der Durchmesser der Arretierstange 23, um gegen diese
letztere einen Druck beizubehalten.
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Außerdem weist
nach einer Ausführungsart die
Spannbacke 3, um jedwelche Drehung der ersten Befestigungsmittel 3 um
die besagte Arretierstange 23 zu verhindern, eine Oberfläche 20,
auf die sich das Ende der Trägerstange 24 aufstützt, und
einen Anschlag 19 auf, der ebenso mit der besagten Trägerstange 24 in
Berührung
kommt, um die Drehung in die andere Richtung zu verhindern.
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Die
Vorrichtung nach der Erfindung weist Drehmittel auf, die eine Schnittstelle
zwischen den ersten und den zweiten Befestigungsmitteln bilden.
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Nach
einer Ausführungsart
der Vorrichtung nach der Erfindung sind die Drehmittel durch eine Drehwelle 5,
die mit den ersten Befestigungsmitteln 1, 3 fest
verbunden ist, und ein Stück 4 zur
gelenkigen Verbindung, frei drehend um die besagte Drehwelle 5,
gebildet. Nach dieser Ausführungsart
kann das anzuzeigende Element fortlaufend hinsichtlich der besagten
ersten Befestigungsmittel gerichtet werden.
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Nach
einer Ausführungsart
der Erfindung ist die Drehwelle als eine Querstange 5 mit
zwei seitlichen Flächen 6,
die sich von den ersten Befestigungsmitteln entfernen, ausgestaltet.
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Die
Vorrichtung nach der Erfindung kann Indexierungsmittel aufweisen 7, 22,
die eine Schnittstelle zwischen den ersten und den zweiten Befestigungsmitteln
bilden. Nach einer Ausführungsart
sind die Indexierungsmittel am Stück zur gelenkigen Verbindung 4 angeordnet,
das die Form eines Zahntriebes 7 annimmt, montiert frei
drehend um eine Schwenkachse, insbesondere die mit den ersten Befestigungsmitteln
fest verbundene Stange 5, wobei die Zähne des besagten Getriebezahnrades 7 mit
einer Sperrklinke 22 zusammenwirken, die mit den ersten
Befestigungsmitteln fest verbunden ist. Somit definiert die Anzahl
der Zähne
die Anzahl der Winkelstellungen der Indexierung des anzuzeigenden
Elements.
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Nach
einer weiteren Ausführungsart,
um durch elastische Verformung zusammengesetzt werden zu können, die
auch Klemmverbindungssystem genannt wird, weist der Zahntrieb eine
gerade Öffnung 8 auf,
folgend der Drehachse, mit einer Abmessung 9, die kleiner
ist als der innere Durchmesser 11 des besagten Zahntriebes 7,
derart, daß die
besagte Querstange 5 durch elastische Verformung in das
Innere des besagten Getriebezahnrades 7 eingefügt werden
kann.
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Nach
einer Ausführungsart,
wie sie in 3 oder 7 gezeigt
ist, sind die besagten zweiten Befestigungsmittel 18 mit
wenigstens einem Vorsprung 25, der sich von dem Stück zur gelenkigen
Verbindung entfernt, fest verbunden. In dem Fall, wenn das Stück zur gelenkigen
Verbindung als ein Zahntrieb 7 mit einer Öffnung 8 ausgestaltet
ist, ist da wenigstens ein Vorsprung vorteilhaft nahe bei dem Rand
der Öffnung 8 angeordnet,
um einen maximalen Ausschlag beizubehalten.
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Trotz
des Vorhandenseins dieser Öffnung 8 kann
der besagte Zahntrieb 7 vorteilhaft eine ausreichende radiale
Zahnung auf wenigstens einem Kreisbogen, der größer ist als die Hälfte des
Umfangs des besagten Zahntriebes 7, aufweisen, für die Indexierung
der Winkelstellung, erlaubend einen Ausschlag, der größer ist
als 180°.
Dieses Merkmal erlaubt eine große
Variabilität
des anzuzeigenden Elements und insbesondere Orientierungen nach
unten und nach oben hinsichtlich einer horizontalen Ebene. So kann das
anzuzeigende Element nach unten für hohe Gestelle und nach oben
für niedrige
Gestelle gerichtet werden.
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Die
Vorrichtung nach der Erfindung weist zweite Befestigungsmittel 18 auf.
Nach einer Ausführungsart,
die sie in 7 gezeigt ist, sind die besagten
zweiten Befestigungsmittel 18 als ein Klemmverbindungssystem
ausgestaltet. Dieses Klemmverbindungssystem kann vorteilhaft unumkehrbar,
bzw. sebsthemmend sein, um Diebstahl zu verhindern.
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Nach
dieser Ausführungsart
nimmt das Klemmverbindungssystem für jeden Vorsprung 25 die
Form von zwei entgegengesetzten Zähnen 29 an, die vor
dem und auf jeder Seite des besagten Vorsprungs 25 vorspringen,
mit einer Allgemeinform eines rechtwinkligen Dreiecks. Das Stück, das
mit diesem Klemmverbindungssystem zusammenwirkt, weist dann zwei
Steckbüchsen
auf, die mit den Zähnen 29 und
zwei seitlichen Flächen 28 zusammenwirken,
wobei die besagten seitlichen Flächen
einen Rand 32 aufweisen, der mit den Zähnen 29 zusammenwirkt.
Dieses Klemmverbindungssystem ist dann durch Verformung der beiden
seitlichen Flächen 28 eingefügt, den
besagten Rand 32 läßt man hindurchgehen
und die Hypotenuse der Zähne 29 berühren und
in Endstellung gegen die Kante senkrecht zu dem Vorsprung 25 der
Zähne 29 in
Anschlag kommen, um jedes Rückgleiten
zu verhindern.
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Nach
einer weiteren Ausführungsart,
die in 3 gezeigt ist, sind die zweiten Befestigungsmittel 18 als
ein rechteckiges, zu einem Vorsprung 25 senkrechtes Stück 27 ausgestaltet.
Das zu befestigende Element weist dann zwei Profile 21 auf,
wobei das rechteckige Stück
zwischen diesen Profilen 21 und dem Rücken des anzuzeigenden Elements
eingefügt sei
und geeignet ist, um bis zu einer zweckmäßigen Position zu gleiten.
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Die
zweiten Befestigungsmittel 18 können verschiedenförmig ausgestaltet
sein und mit einem anzuzeigenden Element zusammenwirken. Das setzt voraus,
daß die
besagten anzuzeigenden Elemente Befestigungsmittel aufweisen, die
mit den besagten zweiten Befestigungsmitteln 18 vereinbar
sind. Um dieses Problem zu beseitigen, wirkt ein Zwischenstück 26,
das eine Schnittstelle zwischen dem Stück zur gelenkigen Verbindung
und dem anzuzeigenden Element bildet, mit den zweiten Befestigungsmitteln 8 zusammen
und weist Mittel auf, um ein anzuzeigendes Element zu halten. Dieses
Zwischenstück 26 ist
anpaßbar
folgend dem anzuzeigenden Element.
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Nach
einer Ausführungsart
der Erfindung weist das Zwischenstück einen Boden 30 und
zwei seitliche Flächen 31 auf,
wobei das anzuzeigende Element durch Verformung der seitlichen Flächen 31 gegen
den besagten Boden 30 eingefügt sei.
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Somit
erlaubt die Vorrichtung nach der Erfindung, ein anzuzeigendes Element
nach einem zweckmäßigen Beobachtungswinkel
nach oben oder nach unten zu richten und kann vorteilhaft modulierbar
sein, fähig,
um, folgend der Krampe zur festen Verbindung und dem anzuzeigenden
Element, unbegrenzt geneigt zu werden.
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Ein
Abteilungsleiter kann insbesondere über eine Auswahl von Stücken, die
die ersten Befestigungsmittel aufweisen, folgend der Krampe zur
festen Verbindung, über
eine Auswahl von Zwischenstücken 6,
folgend dem anzuzeigenden Element, und über einen Standardbestand an
Stücken
zur gelenkigen Verbindung 4, verfügen. Er kann dann eine Anzeigevorrichtung
in Abhängigkeit
von der Krampe zur festen Verbindung und dem anzuzeigenden Element zusammensetzen.
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Ein
Kunststoff kann für
die Herstellung der Stücke
dieser Vorrichtung benutzt werden, wobei der Kunststoff elastische
Eigenschaften habe, die auf das System zur Klemmverbindung zugeschnitten sind.
Diese Stücke
können
dann in großer
Menge und mit geringen Kosten durch die gleichen Verfahren zur Herstellung
und Behandlung von Kunststoff, wie insbesondere Spritzgießen für die Thermoplaste, hergestellt
werden.
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Natürlich könnten weitere
Ausführungsarten in
der Reichweite des Fachmanns in Betracht gezogen werden, ohne trotzdem
aus dem Rahmen des vorliegenden Antrags, wie durch die nachfolgenden Ansprüche definiert,
herauszukommen.