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DE202004011758U1 - Halterung für Gegenstände, insbesondere Waren oder Warenverpackungen - Google Patents

Halterung für Gegenstände, insbesondere Waren oder Warenverpackungen Download PDF

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DE202004011758U1
DE202004011758U1 DE200420011758 DE202004011758U DE202004011758U1 DE 202004011758 U1 DE202004011758 U1 DE 202004011758U1 DE 200420011758 DE200420011758 DE 200420011758 DE 202004011758 U DE202004011758 U DE 202004011758U DE 202004011758 U1 DE202004011758 U1 DE 202004011758U1
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acoustic signal
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holder according
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DE200420011758
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INVENTORY SYSTEMS GmbH
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INVENTORY SYSTEMS GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor
    • A47F5/083Grids; Article supports therefor

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  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Halterung für mindestens einen Gegenstand, insbesondere Waren oder Warenverpackungen, wobei der Gegenstand mindestens eine Öffnung zur Aufnahme mindestens eines Haltemittel aufweist,
gekennzeichnet durch
a) ein mit dem mindestens einen Haltemittel (1) gekoppeltes mechanisches Arretierungsmittel (2), wobei das Arretierungsmittel (2) in einer Nichtgebrauchsstellung (A) ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes (10) vom mindestens einen Haltemittel (1) verhindert und das Arretierungsmittel (2) in einer Gebrauchsstellung (B) ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes (10) vom mindestens einen Haltemittel (1) ermöglicht und
b) mindestens einen mit dem Arretierungsmittel (2) gekoppelten mechanischen, akustischen Signalgeber (3), der dann ein akustisches Signal auslöst, wenn das Arretierungsmittel (2) von der Nichtgebrauchsstellung (A) in die Gebrauchsstellung (B) und / oder von der Gebrauchsstellung (B) in die Nichtgebrauchsstellung (A) gebracht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung für Gegenstände nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In vielen Fällen besteht die Notwendigkeit, einzelne Gegenstände an einer Halterung aufzubewahren, wobei die Abnahme der Gegenstände in einer kontrollierten Weise erfolgen soll.
  • Ein typisches Anwendungsgebiet für solche Halterungen ist die Bereitstellung von Waren oder Warenverpackungen in Einzelhandelsgeschäften. Wenn vereinzelte Waren übersichtlich angeboten werden sollen, sind diese häufig auf stabähnlichen Haltemitteln angeordnet, von denen der Kunde die Waren einfach abnehmen kann. Die Ware oder die Warenverpackung weisen dazu eine Öffnung auf, in die die stabähnliche Halterung eingreifen kann. Typische Anwendungen für solche Warenanbietungen sind Batterien, Kondome oder Rasierklingen. Aber auch elektronische Kleinteile und Waren werden zunehmend auf solchen stabähnlichen Halterungen angeboten.
  • Allen diesen Waren ist gemein, dass sie relativ teuer sind, so dass sie bevorzugte Ziele von Ladendieben sind. Es ist nämlich bei den bekannten Halterungen ohne weites möglich, mit einem Handgriff eine Vielzahl der Waren oder Warenverpackungen von der Halterung abzustreifen und in einer Tasche verschwinden zu lassen. Dadurch entsteht dem Einzelhandel ein großer Schaden, der teilweise dadurch kompensiert wird, dass solche Waren nur noch von Verkaufspersonal herausgegeben werden können; das ist kostenintensiv.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, damit das massenhafte unautorisierte Abgreifen von Waren oder Warenverpackungen in einfacher Weise erschwert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Halterung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dabei ist wesentlich, dass ein mit mindestens einem Haltemittel gekoppeltes mechanisches Arretierungsmittel vorgesehen ist, wobei das Arretierungsmittel in einer Nichtgebrauchsstellung ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes vom mindestens einen Haltemittel verhindert und das Arretierungsmittel in einer Gebrauchsstellung ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes vom mindestens einen Haltemittel ermöglicht. Mindestens ein mit dem Arretierungsmittel gekoppelter mechanischer, akustischer Signalgeber dient dazu, dass dann ein akustisches Signal ausgelöst wird, wenn das Arretierungsmittel von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung gebracht wird oder umgekehrt. Es wird somit immer dann ein Signal ausgelöst, wenn von der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung gewechselt wird und / oder umgekehrt. Somit kann jeweils ein Ton ausgelöst werden, wenn von der einen in die andere Stellung gewechselt wird oder bei jedem Wechsel der Stellungen.
  • Durch die Verwendung eines mechanischen akustischen Signalgebers ist es nicht notwendig, die Halterung an ein Stromnetz anzuschließen oder Batterien zu verwenden. Beides würde den Wartungs- bzw. Installationsaufwand erhöhen. Durch die Sperrung der Abnahme der Gegenstände in der Nichtgebrauchsstellung wird verhindert, dass unbemerkt Gegenstände abgenommen werden.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform weist ein Arretierungsmittel mit einem Seilzug auf, wobei das eine Ende des Seilzuges mit dem akustischen Signalgeber verbunden ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Seilzug über eine Taste von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung bringbar ist, wobei durch die Betätigung der Taste die Lage des Seilzuges verändert wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Halterung weist mindestens eine Taste mindestens eine Abmessung auf, die in der Nichtgebrauchsstellung größer ist als mindestens eine Öffnung des Gegenstandes, so dass die Taste in dieser Stellung nicht durch die Öffnung bewegbar ist. Die Taste blockiert in dieser Stellung das Abnehmen des Gegenstandes vom Haltemittel.
  • Dabei ist es von Vorteil, wenn in Abhängigkeit von der Veränderung der Lage des Seilzuges das akustische Signal des akustischen Signalgebers ausgelöst wird.
  • Eine besonders einfache Gestaltung des akustischen Signalgebers liegt vor, wenn dieser als Klingel, insbesondere Fahrradklingel ausgebildet ist und wenn der Klöppel der Klingel mit einem Teil des Arretierungsmittels verbunden ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Haltemittel als Haken, insbesondere als Regalhaken ausgebildet.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung in einer Nichtgebrauchsstellung eines Arretierungsmittels;
  • 2 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung in einer Gebrauchsstellung des Arretierungsmittels;
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung, in einer Nichtgebrauchsstellung;
  • 4 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung in einer Nichtgebrauchsstellung;
  • 5 schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung in einer Seitenansicht dargestellt. Die Halterung soll der Aufnahme von hier nicht dargestellten Warenverpackungen 30, wie z.B. Blisterpackungen, Batterien oder Rasierklingen dienen (siehe dafür 5). In bekannter Weise weisen solche Warenverpackungen 30 eine Öffnung auf, so dass die Warenverpackungen 30 auf stabähnliche Halterungen 1 aufgeschoben werden können. Das Problem besteht darin, dass diese werthaltigen Warenverpackungen leicht von den stabförmigen Halterungen 1 heruntergeschoben werden können, so dass der Diebstahl großer Mengen wertvoller Ware leicht möglich ist.
  • Die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung gemäß 1 geht von einem solchen Gegenstand aus, indem diese Ausführungsform ein im Wesentlichen stabförmiges Haltemittel 1 aufweist, auf das die Warenverpackungen 30 geschoben werden können. Grundsätzlich kann das Haltemittel auch aus mehreren Stäben oder einer Drahtschleife bestehen, die in die Öffnung der Warenverpackungen 30 eingreifen können. An einem Ende, in 1 rechts, ist das Haltemittel 1 an einer Wand oder einem Gestell befestigt.
  • Am gegenüberliegenden Ende weist das Haltemittel 1 eine Krümmung nach oben auf, so dass die Warenverpackungen 30 nicht unbeabsichtigt vom Haltemittel 1 abrutschen können. Ein Mittel zur Erhöhung der Diebstahlsicherheit ist diese Krümmung allein jedoch nicht. Das Haltemittel ist somit im wesentlichen als Haken ausgebildet, der z.B. als Regalhaken an einer entsprechenden Wand im Verkaufsraum angeordnet sein kann.
  • In der Nichtgebrauchsstellung A sind die Warenverpackungen 30 im Bereich X des Haltemittels angeordnet. Der Bereich X wird an dem Ende, an dem die Warenverpackungen 30 vom Haltermittel abgenommen werden können durch eine Taste 21 begrenzt. Die Taste 21 blockiert die Öffnung in der Warenverpackung 30, da die Taste 21 eine größere Abmessung aufweist als die Öffnung.
  • Die Taste 21 ist ein Teil eines Arretierungsmittels 2, wobei die Taste 21 mit einem Seilzug 20 verbunden ist, der in dem Haltemittel 1 angeordnet ist. Der Seilzug 20 ist hier in der Art eines Bowdenzuges aufgebaut, d.h. er ist im Wesentlichen nicht elastisch. An einem Ende des Haltemittels 1 (hier links) ist der Seilzug 20 fest mit dem Haltermittel 1 verbunden.
  • Am anderen Ende ist der Seilzug 20 mit einem mechanischen, akustischen Signalgeber 3 verbunden. Der mechanische, akustische Signalgeber 3 ist hier als Fahrradklingel ausgebildet, wobei der Seilzug 20 mit dem im Inneren liegenden Klöppel des Signalgebers 3 verbunden ist. In alternativen Ausführungsformen kann der Signalgeber 20 auch unterhalb des Haltemittels 1 oder an der Wandung angeordnet sein. Es muss nur eine Verbindung zwischen dem Arretierungssystem 2 und dem akustischen Signalgeber 3 bestehen.
  • Soll eine Warenverpackung 30 vom Haltemittel 1 genommen werden, so wird die Taste 21 von der Nichtgebrauchsstellung A in die Gebrauchsstellung B nach unten gedrückt. Die Warenverpackung 30 kann nun vorn Haltemittel 1 abgenommen werden, da die Taste 20 die Öffnung der Warenverpackung 30 nicht mehr blockiert.
  • Durch das Drücken der Taste 21 wird der Seilzug nach unten gedrückt, was in 2 dargestellt ist. Da der Seilzug 20 im Wesentlichen unelastisch ist, wird das freie Ende des Seilzuges 20 (hier nach links) bewegt, wobei der Klöppel im akustischen Signalgeber 3 ausgelenkt wird, so dass der akustische Signalgeber 3 einen Klingelton abgibt.
  • Dies signalisiert, dass mindestens eine Warenverpackung 30 von dem Haltemittel 1 genommen wurde. Durch das akustische Signal ist das unbemerkte Abziehen von Warenverpackungen 30 nicht mehr möglich.
  • Die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung ist in 3 dargestellt, wobei das Funktionsprinzip ähnlich zur ersten Ausführungsform ist.
  • Hier weist das Arretierungsmittel 2 einen relativ steifen Draht 20 auf, der eine Druckkraft übertragen kann. Solange der Draht 20 aus dem Haltemittel 1 herausragt, kann keine Warenverpackung 30 unbemerkt vom Haltemittel 2 abgezogen werden.
  • Durch ein Hereindrücken des Drahtes 20 von einer Nichtgebrauchsstellung A in eine Gebrauchsstellung B wird es ermöglicht, dass die Warenverpackung 30 abgezogen werden kann. Das freie Ende des Drahtes 20 ist mit einem Klöppel einer Fahrradklingel 3 als akustischem Signalgeber gekoppelt, wobei anders als in der ersten Ausführungsform die Auslenkung von der Gebrauchsstellung A in die Nichtgebrauchsstellung B durch eine Druckkraft bewirkt wird.
  • In 4 ist eine dritte Ausführungsform als Abwandlung der ersten Ausführungsform (1, 2) dargestellt.
  • Diese dritte Ausführungsform kommt ohne eine am freien Ende des Haltemittels 1 angeordnete Krümmung aus. Die Blockade der Warenverpackungen 30 erfolgt nun ausschließlich über die Taste 21.
  • 5 zeigt eine schematische Draufsicht auf die erfindungsgemäße Halterung gemäß der ersten Ausführungsform mit Warenverpackungen 30, die auf den Haltemittel 1 angeordnet sind. Nach dem Drücken der Taste 21 können die Warenverpackungen 30 vom Haltemittel 1 abgenommen werden.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, die von der erfindungsgemäßen Halterung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch machen.
  • 1
    Haltemittel
    2
    Arretierungsmittel
    3
    akustischer Signalgeber
    20
    Seilzug, Draht
    21
    Taste
    30
    Warenverpackung
    A
    Nichtgebrauchsstellung
    B
    Gebrauchsstellung
    X
    Bereich zur Halterung von Warenverpackungen

Claims (8)

  1. Halterung für mindestens einen Gegenstand, insbesondere Waren oder Warenverpackungen, wobei der Gegenstand mindestens eine Öffnung zur Aufnahme mindestens eines Haltemittel aufweist, gekennzeichnet durch a) ein mit dem mindestens einen Haltemittel (1) gekoppeltes mechanisches Arretierungsmittel (2), wobei das Arretierungsmittel (2) in einer Nichtgebrauchsstellung (A) ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes (10) vom mindestens einen Haltemittel (1) verhindert und das Arretierungsmittel (2) in einer Gebrauchsstellung (B) ein bestimmungsgemäßes Entfernen eines Gegenstandes (10) vom mindestens einen Haltemittel (1) ermöglicht und b) mindestens einen mit dem Arretierungsmittel (2) gekoppelten mechanischen, akustischen Signalgeber (3), der dann ein akustisches Signal auslöst, wenn das Arretierungsmittel (2) von der Nichtgebrauchsstellung (A) in die Gebrauchsstellung (B) und / oder von der Gebrauchsstellung (B) in die Nichtgebrauchsstellung (A) gebracht wird.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel (2) einen Seilzug (20) aufweist, wobei das eine Ende des Seilzuges (20) mit dem akustischen Signalgeber (3) verbunden ist.
  3. Halterung nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Seilzug (20) über eine Taste (21) von einer Nichtgebrauchsstellung (A) in eine Gebrauchsstellung (B) bringbar ist, wobei durch die Betätigung der Taste (21) die Lage des Seilzuges (20) verändert wird.
  4. Halterung nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von der Veränderung der Lage des Seilzuges (20) das akustische Signal des akustischen Signalgebers (3) ausgelöst wird.
  5. Halterung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Taste (21) mindestens eine Abmessung aufweist, die in der Nichtgebrauchsstellung (A) größer ist als mindestens eine Öffnung des Gegenstandes (30), so dass die Taste (21) in dieser Stellung nicht durch die Öffnung bewegbar ist.
  6. Halterung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der akustische Signalgeber (3) als Klingel, insbesondere Fahrradklingel ausgebildet ist.
  7. Halterung nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass der Klöppel der Klingel (3) mit einem Teil des Arretierungsmittels (2) verbunden ist.
  8. Halterung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (1) als Haken, insbesondere als Regalhaken ausgebildet ist.
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