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DE19950799A1 - Türanlage - Google Patents

Türanlage

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DE19950799A1
DE19950799A1 DE1999150799 DE19950799A DE19950799A1 DE 19950799 A1 DE19950799 A1 DE 19950799A1 DE 1999150799 DE1999150799 DE 1999150799 DE 19950799 A DE19950799 A DE 19950799A DE 19950799 A1 DE19950799 A1 DE 19950799A1
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Germany
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door
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person
door system
station
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DE1999150799
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Peter Kraemer
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S Siedle & Soehne Telefon- und Telegrafenwerke oHG
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S. Siedle & Soehne,Telefon- Und Telegrafenwerke Stiftung & Co
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N7/00Television systems
    • H04N7/18Closed-circuit television [CCTV] systems, i.e. systems in which the video signal is not broadcast
    • H04N7/183Closed-circuit television [CCTV] systems, i.e. systems in which the video signal is not broadcast for receiving images from a single remote source
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  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Interconnected Communication Systems, Intercoms, And Interphones (AREA)

Abstract

Es wird eine Türanlage mit einer Tür sowie mit einer Türstation mit mindestens einer Rufsendeeinrichtung mit einem Türöffner beschrieben. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen: DOLLAR A Eine Einrichtung zum Speichern vorbestimmter Merkmale von Personen, wobei die Personen eine oder mehrere Gruppen bilden, DOLLAR A eine Personenerkennungseinrichtung, die dazu ausgelegt ist, vorbestimmte Merkmale einer Person an der Türstation aufzunehmen und mit den gespeicherten Merkmalen zu vergleichen, DOLLAR A wobei die Personenerkennungseinrichtung ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung den Türöffner ansteuert, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen einer einer ersten ausgewählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Türanlage mit einer Tür sowie mit einer Türstation mit mindestens einer Rufsendeeinrichtung und einem Türöffner.
Türanlagen der genannten Art sind bekannt. Bei bekannten Türanlagen wird durch eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung, wie etwa einer Ruftaste, ein Rufsignal in akustischer Form er­ zeugt. Beispielsweise wird eine Türklingel angesteuert. Dabei ist der Türöffner beispielsweise von einer Wohnungsstation aus betätigbar. Bei herkömmlichen Türanlagen kann die Tür aber auch mittels eines Schlüssels, einer Magnetkarte oder dgl. ge­ öffnet werden. Einen solchen Schlüssel, eine solche Magnet­ karte oder dgl. haben üblicherweise Angehörige des mit der Tür verschlossenen Haushalts, Büros oder dgl. Bisweilen kommt es aber vor, daß der Schlüssel oder die Magnetkarte vergessen wird, so daß es nicht möglich ist, die Tür von außen zu öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Türanlage der eingangs genannten Art anzugeben, bei der es zum Öffnen der Tür von außen nicht erforderlich ist, einen Schlüssel, eine Magnetkarte oder dgl. zu benutzen.
Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe bei einer Tür­ anlage der eingangs genannten Art durch folgendes gelöst:
eine Einrichtung zum Speichern vorbestimmter Merkmale von Personen, wobei die Personen eine oder mehrere Gruppen bilden, und
eine Personenerkennungseinrichtung, die dazu ausgelegt ist, vorbestimmte Merkmale einer Person an der Türstation auf­ zunehmen und mit den gespeicherten Merkmalen zu vergleichen,
wobei die Personenerkennungseinrichtung ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung den Türöffner ansteu­ ert, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkma­ len einer einer ersten ausgewählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen.
Mit anderen Worten dienen vorbestimmte Merkmale der Per­ son selbst als "Schlüssel" zum Öffnen der Tür von außen. Ein solcher "Schlüssel" kann nicht mehr vergessen werden.
Dadurch, daß der Türöffner erst dann angesteuert wird, wenn die Rufsendeeinrichtung betätigt wird, ist sicherge­ stellt, daß eine Öffnung der Tür nur dann erfolgt, wenn dies auch tatsächlich gewünscht ist, und nicht etwa bei bloßer An­ wesenheit der Person.
Selbstverständlich kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die Personenerkennungseinrichtung ansprechend auf eine Be­ tätigung der Rufsendeeinrichtung ein herkömmliches Türrufsi­ gnal (Türklingel) erzeugt, wenn die aufgenommenen Merkmale nicht mit gespeicherten Merkmalen übereinstimmen. Mit anderen Worten würde bei dieser Ausgestaltung die Türklingel immer dann wie bei einer herkömmlichen Türanlage angesteuert, wenn die Person nicht als zu der ersten ausgewählten Gruppe gehörig erkannt wird. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch zur weiteren Differenzierung vorgese­ hen, daß die Personenerkennungseinrichtung einen Betriebszu­ stand annehmen kann, in dem sie ansprechend auf eine Betäti­ gung der Rufsendeeinrichtung ein Türrufsignal (nur dann) er­ zeugt, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merk­ malen einer einer zweiten ausgewählten Gruppe angehörigen Per­ son übereinstimmen.
Bei dieser zweiten Gruppe kann es sich beispielsweise um Bekannte der Haushaltsangehörigen handeln. Der genannte Be­ triebszustand würde dann eingestellt, wenn die Haushaltsange­ hörigen entscheiden, daß sie nur von Bekannten gestört werden wollen, wohingegen ein Besuch von Unbekannten nicht stören soll.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Türstation eine Kamera aufweist und die vorbestimmten Merkmale Gesichtszüge sind. Die Technik der Per­ sonenerkennung anhand der Gesichtszüge ist nämlich bereits be­ sonders weit fortgeschritten, weshalb hier eine erhöhte Si­ cherheit gegen Falscherkennung besteht.
Zusätzlich oder alternativ kann aber auch vorgesehen sein, daß die Türstation ein Mikrofon aufweist und die vorbe­ stimmten Merkmale Stimm-Merkmale sind. Bei dieser Ausgestal­ tung kann eine vergleichbar hohe Sicherheit erzielt werden. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit kann vorgesehen sein, daß zur Stimm-Erkennung ein vorher verabredetes Codewort von der besuchenden Person gesprochen werden muß. Das Codewort kann auch an der Türstation angezeigt werden.
Insbesondere dann, wenn die Türanlage zur Sicherung eines Büros oder dgl. dient, kann erfindungsgemäß bevorzugt eine Einrichtung zum Protokollieren der Ansteuerung des Türöffners vorgesehen sein. Auf diese Weise kann im Nachhinein festge­ stellt werden, wann die Tür von außen geöffnet worden ist.
Dabei ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt vorgesehen, daß das Protokoll eine Aufzeichnung über die zum Vergleich herangezogenen vorbestimmten Merkmale beinhaltet. Mit anderen Worten wird beispielsweise diejenige Video-Sequenz aufgezeich­ net werden, anhand derer der Vergleich der Gesichtszüge vorge­ nommen worden ist. Anstelle der Video-Sequenz kann natürlich auch die Sprachprobe aufgenommen werden. In beiden Fällen ist hinterher eine Identifizierung des die Tür von außen öffnenden Besuchers möglich.
Um auch bei Abwesenheit eine Kontrolle der Türanlage zu ermöglichen, kann erfindungsgemäß eine Einrichtung zum Abfra­ gen des Protokolls über das öffentliche Telefonnetz vorgesehen sein.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Personenerkennungsein­ richtung ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrich­ tung eine Alarmanlage ausschaltet, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen einer einer ersten ausge­ wählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen. Diese Ausge­ staltung beugt beispielsweise demjenigen Fall vor, in dem ein Haushaltsangehöriger bei eingeschalteter Alarmanlage heimkehrt und nach dem Betreten der Wohnung vergißt, die Alarmanlage auszuschalten, so daß die Gefahr besteht, daß er sie selbst auslöst. Bei dieser Ausgestaltung wird nämlich im Zusammenhang mit dem Ansteuern des Türöffners gleich auch die Alarmanlage ausgeschaltet.
Die erfindungsgemäße Türanlage kann eine Einrichtung zum Wiedergeben einer Nachricht beinhalten. Dadurch entfällt das lästige Schreiben und Anheften von Zetteln.
Dabei kann die Wiedergabeeinrichtung innerhalb des mit der Tür gesicherten Bereichs liegen. Mit anderen Worten liegt sie beispielsweise innerhalb einer Wohnungsstation. In diesem Fall kann die Nachricht für einen Haushaltsangehörigen be­ stimmt sein, beispielsweise "Abendessen ist im Kühlschrank" oder "Bin gegen 19 Uhr zurück".
Es kann aber auch alternativ oder zusätzlich eine Wieder­ gabeeinrichtung im Bereich der Türstation liegen. In diesem Fall ist die Nachricht dann beispielsweise für einen nicht zum Haushalt gehörigen Besucher bestimmt. Sie könnte beispiels­ weise lauten: "Ich möchte im Moment nicht gestört werden".
Bevorzugt ist die Wiedergabeeinrichtung dazu ausgelegt, unterschiedliche Nachrichten wiederzugeben, wobei die Auswahl von dem Ergebnis des Vergleichs der vorbestimmten Merkmale ab­ hängt. So kann beispielsweise für bekannte Besucher die Nach­ richt erzeugt werden: "Wir sind bis 30. August in Urlaub", wo­ hingegen unbekannte Besucher die Nachricht erhalten: "Ich möchte zur Zeit nicht gestört werden".
Zusätzlich oder alternativ kann die Wiedergabeeinrichtung erfindungsgemäß auch dazu ausgelegt sein, unterschiedliche Nachrichten wiederzugeben, wobei die Auswahl von der Einstel­ lung eines von mindestens zwei unterschiedlichen Betriebszu­ ständen abhängt. So kann beispielsweise im Betriebszustand "Ich möchte nicht gestört werden" allen Besuchern ohne eigene Zugangsberechtigung die Nachricht gegeben werden "Ich möchte im Moment nicht gestört werden, in dringenden Fällen rufen Sie bitte(...) an", während im Betriebszustand "Ich toleriere Störungen" die Nachricht lautet "Einen Augenblick bitte", wäh­ rend gleichzeitig ein Türrufsignal (Türklingel) erzeugt wird.
Die Form, in der die Nachrichten wiedergegeben werden, ist prinzipiell beliebig. Bevorzugt ist jedoch die Wiedergabe­ einrichtung dazu ausgelegt, die Nachrichten in akustischer Form wiederzugeben.
Bevorzugt kann die Personenerkennungseinrichtung einen Betriebszustand annehmen, in dem sie ansprechend auf eine Be­ tätigung der Rufsendeeinrichtung eine Nachricht an der Türsta­ tion erzeugt, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicher­ ten Merkmalen einer der ersten, der zweiten und/oder einer dritten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen. Auch bei dieser Ausgestaltung ist es möglich, auf unterschiedliche Be­ sucher unterschiedlich zu reagieren. So kann beispielsweise die Nachricht "Wir sind bis zum 30. August in Urlaub" wieder­ gegeben werden, wenn der Besucher als zu dem Bekanntenkreis der Haushaltsangehörigen gehörig erkannt wird, wohingegen bei Nichterkennung des Besuchers nichts dergleichen passiert, um nicht jeden Fremden über die Urlaubssituation zu informieren.
Nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung ist eine Einrichtung zum Aufzeichnen und Wiedergeben ei­ ner Nachricht einer Person an der Türstation vorgesehen. Ins­ besondere dann, wenn die Wiedergabeeinrichtung vorgesehen ist, kann die Nachricht an den Besucher lauten "Sie haben die Mög­ lichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen. Bitte sprechen Sie nach dem Pfeifton.".
Schließlich ist nach einer besonders bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung vorgesehen, daß die Personenerken­ nungseinrichtung einen Betriebszustand annehmen kann, in dem sie ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung einen vorgebbaren Telefonanschluß anwählt, wenn die aufgenom­ menen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen der ersten, der zweiten, der dritten und/oder einer vierten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen. Bei dieser Ausgestaltung ist es mög­ lich, auch in Abwesenheit über Besucher an der Haustür infor­ miert zu werden. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß selbstverständlich auch eine "Ferninformation" möglich ist, wenn der Besucher nicht erkannt wird. In diesem Falle wäre eine Gruppe eben die Gruppe der unbekannten Personen.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
Dabei zeigt die einzige Figur:
eine schematisierte Darstellung einer Türan­ lage nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Zu der in der Zeichnung dargestellten Türanlage gehört eine Türstation 10, eine Wohnungsstation 12 sowie eine Steuer­ zentrale 14.
Zu der Türanlage 10 gehören eine Ruftaste 16, eine Kamera 18, ein Mikrofon 20, ein Lautsprecher 22, ein Bewegungsmelder 24 und ein Türöffner 26.
Zu der Wohnungsstation 12 gehören ein Monitor 28, ein Lautsprecher 30, ein Mikrofon 32, eine Alarmanlage 34 und ein ISDN-Anschluß 36.
Zu der Steuerzentrale 14 gehören ein Speicher 38 für Da­ ten als Grundlage für eine Personenerkennung, eine Personener­ kennungseinrichtung 40, eine Steuerung 42 sowie ein Speicher für Nachrichten 44.
Im folgenden ist die Funktionsweise der gezeigten Türan­ lage erläutert:
Nähert sich ein Besucher 46 der Türanlage 10, so wird dies von dem Bewegungsmelder 24 erfaßt, woraufhin die Kamera 18 eingeschaltet wird. Die Kamera 18 ist dabei derart ausge­ richtet, daß sie die Gesichtszüge des Besuchers 46 aufnimmt. Betätigt der Besucher 46 die Ruftaste 16, um die Wohnungssta­ tion 12 zu rufen, so werden die von der Kamera 18 aufgenomme­ nen Gesichtszüge von der Personenerkennungseinrichtung 40 mit vorher in dem Speicher 38 abgelegten Gesichtszügen verglichen. Dabei sind in dem Speicher 38 Gesichtszüge von einer Vielzahl Personen gespeichert. Eine erste Gruppe der genannten Personen wird von den Bewohnern derjenigen Wohnung gebildet, zu der die Wohnungsstation 12 gehört. Eine zweite Gruppe wird von Bekann­ ten der genannten Wohnungsangehörigen gebildet.
Die Personenerkennungseinrichtung 40 vergleicht die von der Kamera 18 aufgenommenen Gesichtszüge mit den in dem Spei­ cher 38 abgelegten Gesichtszügen. Stimmen die von der Kamera 18 aufgenommenen Gesichtszüge mit Gesichtszügen einer zu der er­ sten Gruppe gehörigen Person (Haushaltsangehörige) überein, so gibt die Personenerkennungseinrichtung 40 ein Freigabesignal ab, woraufhin die Steuerung 42 den Türöffner 26 ansteuert. Daraufhin kann die als zum Haushalt gehörige Person eintreten.
Wie die obige Beschreibung zeigt, benötigen Haushaltsan­ gehörige keinen Schlüssel oder dgl. mehr, um die Haustür von außen zu öffnen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind in dem Speicher 38 auch Stimmproben der genannten Personen abgelegt. Dabei handelt es sich jeweils um eine Aufzeichnung eines Sat­ zes, mit dem sich die Person vorstellt, beispielsweise: "Ich heiße Peter Müller". Spricht die Person 46 den vorher gespei­ cherten Satz in das Mikrofon 20 an der Türstation 10, so ge­ schieht das gleiche wie mit dem von der Kamera 18 aufgenomme­ nen Bild. Der gesprochene Satz wird nämlich von der Personenerkennungseinrichtung 40 mit in dem Speicher 38 abge­ legten gesprochenen Sätzen verglichen. Bei Übereinstimmung wird der Türöffner 26 angesteuert.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel genügt die Erken­ nung auf der Basis der Gesichtszüge oder auf der Basis der Sprechprobe. Selbstverständlich kann aber auch zur Erhöhung der Sicherheit vorgesehen sein, daß beide Tests positiv ver­ laufen müssen, bevor sich die Tür öffnet.
Die von der Kamera 18 aufgenommene Sequenz zum Erfassen der Gesichtszüge sowie die von dem Mikrofon 20 aufgenommene Sprechprobe einschließlich Datum und Uhrzeit werden in dem Speicher 44 abgelegt. Sie können in der Wohnungsstation 12 über den Monitor 28 bzw. den Lautsprecher 30 angesehen bzw. abgehört werden. Um den Speicher 44 nicht zu überlasten, ist vorgesehen, daß jeweils nur die letzten zehn Bild- bzw. Tonse­ quenzen gespeichert werden; danach werden sie von neuen Se­ quenzen überschrieben.
Eine Abfrage der in dem Speicher 44 abgelegten Sequenzen ist auch über den ISDN-Anschluß 36 möglich, der an das öffent­ liche Telefonnetz 46 angeschlossen ist. Die Abfrage erfolgt in einem solchen Fall beispielsweise mittels eines Telefons 48. Die Sequenzen können auch automatisch an das Telefon 48 wei­ tergeleitet werden, ohne daß eine Abfrage dazu nötig wäre.
Wird die Person 46 als zu den Haushaltsangehörigen gehö­ rend erkannt, so wird nicht nur der Türöffner 26 angesteuert. Vielmehr wird auch die Alarmanlage 34 ausgeschaltet. Dadurch wird einem durch Haushaltsangehörige selbst ausgelösten Fehlalarm vorgebeugt.
Über das Mikrofon 32 in der Wohnungsstation 12 ist es möglich, in dem Speicher 44 eine akustische Nachricht abzule­ gen, die über den Lautsprecher 22 abgespielt werden kann. In diesem Zusammenhang bietet die dargestellte Türanlage ver­ schiedene Möglichkeiten an:
In dem Speicher 44 kann die Nachricht abgelegt sein "Wir sind bis 30. August in Urlaub". Sie wird über den Lautsprecher 22 abgespielt, wenn die Person 46 an der Türstation 10 als zu der genannten zweiten Gruppe gehörig erkannt wird, d. h. wenn die genannte Person ein Bekannter der Besitzer der Türanlage ist. Andere Besucher erhalten diese Nachricht demgegenüber nicht. Vielmehr wird dann, wenn der Besucher 46 nicht erkannt wird, die Nachricht abgespielt: "Ich möchte zur Zeit nicht ge­ stört werden". Die Türanlage kann auch derart eingestellt wer­ den, daß anstelle der letztgenannten Nachricht gar keine Nach­ richt angesagt wird, sondern nur die Türklingel angesteuert wird.
Die Türanlage kann auch derart eingestellt werden, daß entweder bei allen Besuchern oder bei den bereits erwähnten Bekannten die Nachricht ertönt: "Ich bin zur Zeit nicht zu Hause. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlas­ sen. Bitte sprechen Sie nach dem Pfeifton.". In diesem Fall hat der Besucher die Möglichkeit, eine Nachricht in das Mikro­ fon 20 zu sprechen, die in dem Speicher 44 abgelegt wird.
Auch eine solche Nachricht kann über den ISDN-Anschluß 36 und das öffentliche Telefonnetz 46 mittels eines Telefons 48 abgehört werden.
Ferner bietet die dargestellte Türanlage die Möglichkeit, beispielsweise die Nachricht "Abendessen ist im Kühlschrank" oder "Bin gegen 19 Uhr zurück" in dem Speicher 44 abzulegen. Diese Nachricht wird nur dann abgespielt, wenn der Besucher 46 als Haushaltsangehöriger erkannt wird. Dabei kann das Abspie­ len direkt an der Türstation, d. h. über den Lautsprecher 22 und/oder in der Wohnung, d. h. über den Lautsprecher 30 erfol­ gen. Mit anderen Worten wird bei Erkennung des Besuchers 46 als Haushaltsangehörigen in einem solchen Fall nicht nur der Türöffner 26 betätigt, sondern es werden auch die Alarmanlage 34 abgeschaltet und die genannte Nachricht abgespielt.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen so­ wie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausfüh­ rungsformen wesentlich sein.

Claims (17)

1. Türanlage mit:
einer Tür sowie
einer Türstation (10) mit mindestens einer Rufsendeein­ richtung (16) und einem Türöffner (26),
gekennzeichnet durch:
eine Einrichtung (38) zum Speichern vorbestimmter Merk­ male von Personen, wobei die Personen eine oder mehrere Grup­ pen bilden,
eine Personenerkennungseinrichtung (40), die dazu ausge­ legt ist, vorbestimmte Merkmale einer Person an der Türstation (10) aufzunehmen und mit den gespeicherten Merkmalen zu ver­ gleichen,
wobei die Personenerkennungseinrichtung (40) ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung (16) den Türöffner (26) ansteuert, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespei­ cherten Merkmalen einer einer ersten ausgewählten Gruppe ange­ hörigen Person übereinstimmen.
2. Türanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Personenerkennungseinrichtung (40) einen Betriebszustand annehmen kann, in dem sie ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung (16) ein Türrufsignal erzeugt, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen einer einer zweiten ausgewählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen.
3. Türanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Türstation (10) eine Kamera (18) aufweist und die vor­ bestimmten Merkmale Gesichtszüge sind.
4. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türstation (10) ein Mikrofon (20) auf­ weist und die vorbestimmten Merkmale Stimm-Merkmale sind.
5. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine Einrichtung (44) zum Protokollieren der Ansteuerung des Türöffners (26).
6. Türanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Protokoll eine Aufzeichnung über die zum Vergleich heran­ gezogenen vorbestimmten Merkmale beinhaltet.
7. Türanlage nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (36) zum Abfragen des Protokolls über das öf­ fentliche Telefonnetz (46).
8. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Personenerkennungseinrichtung (40) an­ sprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung (16) eine Alarmanlage (34) ausschaltet, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen einer der ersten ausge­ wählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen.
9. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine Einrichtung (22, 30) zum Wiedergeben einer Nachricht.
10. Türanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiedergabeeinrichtung (30) innerhalb des mit der Tür gesi­ cherten Bereichs liegt.
11. Türanlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wiedergabeeinrichtung (22) im Bereich der Türsta­ tion (10) liegt.
12. Türanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Wiedergabeeinrichtung (22, 30) dazu aus­ gelegt ist, unterschiedliche Nachrichten wiederzugeben, wobei die Auswahl von dem Ergebnis des Vergleichs der vorbestimmten Merkmale abhängt.
13. Türanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Wiedergabeeinrichtung (22, 30) dazu aus­ gelegt ist, unterschiedliche Nachrichten wiederzugeben, wobei die Auswahl von der Einstellung eines von mindestens zwei un­ terschiedlichen Betriebszuständen abhängt.
14. Türanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Wiedergabeeinrichtung (22, 30) dazu aus­ gelegt ist, Nachrichten in akustischer Form wiederzugeben.
15. Türanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Personenerkennungseinrichtung (40) einen Betriebszustand annehmen kann, in dem sie ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung (16) eine Nachricht an der Türstation erzeugt, wenn die aufgenommenen Merkmale mit ge­ speicherten Merkmalen einer der ersten, der zweiten und/oder einer dritten ausgewählten Gruppe angehörigen Person überein­ stimmen.
16. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine Einrichtung (22, 44, 30) zum Aufzeichnen und Wiedergeben einer Nachricht einer Person an der Türstation (10).
17. Türanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Personenerkennungseinrichtung (40) ei­ nen Betriebszustand annehmen kann, in dem sie ansprechend auf eine Betätigung der Rufsendeeinrichtung (16) einen vorgebbaren Telefonanschluß anwählt, wenn die aufgenommenen Merkmale mit gespeicherten Merkmalen einer der ersten, der zweiten, der dritten und/oder der vierten ausgewählten Gruppe angehörigen Person übereinstimmen.
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