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DE10125948A1 - Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses - Google Patents

Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses

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Publication number
DE10125948A1
DE10125948A1 DE10125948A DE10125948A DE10125948A1 DE 10125948 A1 DE10125948 A1 DE 10125948A1 DE 10125948 A DE10125948 A DE 10125948A DE 10125948 A DE10125948 A DE 10125948A DE 10125948 A1 DE10125948 A1 DE 10125948A1
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DE
Germany
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goods
depot
door
depot system
goods depot
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Withdrawn
Application number
DE10125948A
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English (en)
Inventor
Albrecht J Biffar
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BIFFAR KG OSKAR D
Original Assignee
BIFFAR KG OSKAR D
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Filing date
Publication date
Application filed by BIFFAR KG OSKAR D filed Critical BIFFAR KG OSKAR D
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Publication of DE10125948A1 publication Critical patent/DE10125948A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Eine Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses umfaßt ein Depotfach, das mit zumindest einer Tür verschließbar ist, die ein Schloß besitzt, das sowohl mittels eines passenden Zugangsmittels als auch mittels einer Fernauslösung entriegelbar ist. Insbesondere besitzt die Warendepotanlage eine Kommunikationseinheit, die eine Sprechanlage und/oder eine Videoüberwachungs- oder Videokonferenzanlage umfaßt. Der Kommunikationseinheit ist vorzugsweise eine Steuervorrichtung zugeordnet, mittels der eine Ton- und/oder Bildleitung an eine externe Gegenstelle, beispielsweise ein mobiles Telefon, umleitbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses.
Es kommt relativ häufig vor, daß einer bestimmten Person (Adressat) eine Ware zugestellt werden soll, jedoch der Adressat nicht zuhause bzw. am Zustellungsort ist. Im Zu­ sammenhang mit Briefen ist dieses Problem seit langem durch die Aufstellung eines Briefkastens gelöst, in den der Briefbote die Briefe durch einen Schlitz einwerfen kann, wobei Dritten der Zugriff auf die im Briefkasten befindli­ chen Briefe verwehrt ist. Der Adressat kann dann zu einem späteren Zeitpunkt durch Öffnen der Tür des Briefkastens die Briefe entnehmen.
Bei größeren Waren ist diese Vorgehensweise jedoch nicht anwendbar. Beispielhaft soll im folgenden von einer Ware in Form eines Paketes ausgegangen werden. Wenn der Adressat des Paketes nicht an der angegebenen Zustelladresse anwe­ send ist, versucht der Paketbote häufig, das Paket bei ei­ nem Nachbarn abzugeben. Auf diese Weise ist jedoch keines­ wegs sichergestellt, daß das Paket den Adressaten auch tat­ sächlich erreicht. Darüber hinaus ist in vielen Fällen, beispielsweise bei einzelliegenden Häusern kein Nachbar vorhanden oder aufzufinden. Der Paketbote muß dann das Pa­ ket wieder mitnehmen und entweder zu einem späteren Zeit­ punkt einen weiteren Zustellversuch unternehmen, mit dem jedoch insbesondere bei berufstätigen Adressaten die vorge­ nannten Probleme wiederum verbunden sind, oder dem Adressa­ ten eine Mitteilung hinterlassen, wo dieser das Paket abho­ len kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch für den Adressa­ ten mühsam und zeitaufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Warendepot­ anlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses zu schaffen, in der auch größere Waren für den Adressaten zwi­ schengelagert werden können, ohne daß Dritte Zugriff auf die Waren haben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Warendepot­ anlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses ge­ löst, die durch ein Depotfach gekennzeichnet ist, das mit zumindest einer Tür verschließbar ist, die ein Schloß be­ sitzt, das sowohl mittels eines passenden Zugangsmittels als auch mittels einer Fernauslösung entriegelbar ist.
Wenn dem Adressaten ein Paket zugestellt werden soll und er an der Zustelladresse anwesend ist, kann er entweder das Paket persönlich in Empfang nehmen oder über eine aus dem Inneren des Hauses zu betätigende Fernauslösung das Schloß der Tür des Depotfaches öffnen, so daß der Paketbote das Paket in dem Depotfach ablegen kann. Letzteres Vorgehen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Adressat vermeiden möchte, daß der Paketbote mit ihm in direkten persönlichen Kontakt kommt oder die Wohnung bzw. das Haus betritt.
Alternativ kann der Paketbote das Schloß des Depotfaches auch öffnen, wenn er über das passende Zugangsmittel ver­ fügt. Bei dem Zugangsmittel kann es sich beispielsweise um einen auf einer Tastatur einzugebenden Ziffern- und/oder Buchstabencode oder auch einen herkömmlichen Schlüssel han­ deln. Darüber hinaus kann ein Spracherkennungsmodul in die Warendepotanlage integriert sein, das vorbestimmten Perso­ nen über einen Sprachvergleich den Zugang zu dem Depotfach ermöglicht. Gleiches läßt sich auch mit einem Fingerab­ druckscanner erreichen. Als weitere Möglichkeit sei der Einsatz eines Transponders zum Öffnen des Schlosses des De­ potfaches erwähnt.
Üblicherweise wird der Paketbote keinen selbstätigen Zugriff auf das Depotfach haben, so daß er vor Ablieferung des Paketes zunächst Kontakt mit dem Adressaten aufnehmen muß. Zu diesem Zweck kann in die Warendepotanlage eine Kom­ munikationseinheit integriert sein, die eine Sprechanlage und/oder eine Videoüberwachungs- oder Videokonferenzanlage umfaßt. Die Sprechanlage dient dazu, mit dem Adressaten über eine Tonleitung in Sprachkontakt zu treten, während die Videoüberwachungs- bzw. Videokonferenzanlage es zusätz­ lich ermöglicht, daß über eine Bildleitung auch Bilddaten zumindest von dem Paketboten zu dem Adressaten oder auch in beide Richtungen übertragen werden.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Kommunikationseinheit eine Kommunikati­ ons-Steuervorrichtung zugeordnet ist, mittels der die Ton- und/oder Bildleitung an eine externe Gegenstelle umleitbar ist. Wenn der Adressat absehen kann, daß er zu dem voraus­ sichtlichen Zustelltermin des Paketes nicht am Zustellort anwesend ist, kann er über die Kommunikations-Steuervor­ richtung die Ton- und/oder Bildleitung beispielsweise auf ein anderes stationäres Telefon, ein mobiles Telefon oder ein beispielsweise an seiner Arbeitsstelle vorhandenes Kom­ munikationsterminal umleiten. Der Paketbote kann somit über die Kommunikationseinheit mit dem Adressaten in Kontakt treten, auch wenn dieser nicht am Zustellort anwesend ist. Der Adressat kann dann über die bestehende Verbindung an die Warendepotanlage ein Signal übertragen, mittels dessen das Schloß der Tür des Depotfaches entriegelt wird, so daß der Paketbote das Paket in das Depotfach einlegen kann.
Um unbefugten Dritten den Zugang zu dem Paket zuverlässig zu verwehren, muß die Tür des Depotfaches wieder sicher verschlossen werden. Dies kann entweder durch den Paketbo­ ten erfolgen, alternativ ist es jedoch auch möglich, daß der Adressat über die bestehende Datenleitung ein Schließ­ signal abgibt, wodurch die Tür des Depotfaches mittels ei­ ner Betätigungsvorrichtung selbsttätig geschlossen und ver­ riegelt wird. In Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß dem Depotfach eine Sensorvorrichtung zugeordnet ist, mittels der der Schließzustand der Tür des Depotfaches erfaßbar ist. Auf diese Weise kann der sich entfernt auf­ haltende Adressat über die Datenleitung zuverlässig abru­ fen, ob das Depotfach sicher verschlossen ist. Darüber hin­ aus kann eine selbsttätige Verschließeinrichtung vorgesehen sein, die dafür sorgt, daß die Betätigungsvorrichtung die Tür selbsttätig verschließt, wenn die Sensorvorrichtung feststellt, daß die Tür länger als ein vorbestimmter Zeit­ raum von beispielsweise 2 min. offensteht.
Die Warendepotanlage kann in eine üblicherweise an einem Hauseingang angeordnete Haustüranlage oder Briefkastenan­ lage integriert sein, die in bekannter Weise zumindest ei­ nen Briefkasten und/oder zumindest eine Klingel und/oder eine Beleuchtungsvorrichtung umfaßt.
Falls der Paketbote eine Bestätigung oder eine Quittung für die Ablieferung des Paketes benötigt, kann in die Warende­ potanlage eine Druckvorrichtung integriert sein, die insbe­ sondere infolge eines Signals des Adressaten über die Da­ tenleitung eine entsprechende Quittung ausdruckt, die von dem Paketboten entnommen werden kann.
Falls andere berechtigte Personen, beispielsweise weitere Familienmitglieder, die mit dem Paketboten nicht kommuni­ ziert haben, vor der Warendepotanlage stehen, sollte diesen angezeigt werden, daß in dem Depotfach ein Paket liegt. Zu diesem Zweck kann entweder in der Tür des Depotfaches ein Sichtfenster vorgesehen sein, durch das ein im Depotfach liegendes Paket sichtbar ist. Zusätzlich oder alternativ dazu kann eine Anzeige vorgesehen sein, an der ablesbar ist, ob die Tür des Depotfaches geöffnet war. Darüber hin­ aus können weitere Daten bezüglich der Öffnung des Depotfa­ ches, beispielsweise die Zeit und die Dauer der Öffnung und der Name der die Öffnung freigebenden Person, gespeichert und angezeigt werden. Falls in dem Depotfach ein Paket lie­ gen sollte, kann die weitere berechtigte Person mit dem entsprechenden passenden Zugangsmittel der oben genannten Art das Paket aus dem Depotfach entnehmen.
Wenn die Warendepotanlage mit einer Beleuchtungsvorrichtung versehen ist, kann diese über einen Bewegungsmelder gekop­ pelt werden. Für die Stromversorgung der Warendepotanlage kann entweder ein fester Anschluß an das örtliche Stromnetz oder auch ein Akku oder eine Solaranlage vorgesehen sein.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung ersichtlich, wobei die einzige Figur eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Wa­ rendepotanlage zeigt.
Gemäß der Figur umfaßt eine Warendepotanlage 10 ein Gehäuse 11, das aus verschiedenen Gehäusemodulen 11a, 11b, 11c und 11d aufgebaut ist. Ein erstes, unteres Gehäusemodul 11a enthält ein geräumiges Depotfach 12, das mittels zweier schwenkbarer Türen 13, 14 geöffnet und geschlossen werden kann. Die Türen 13 und 14 sind mittels eines schematisch dargestellten Schlosses 15 in der Schließstellung verrie­ gelbar.
Oberhalb des Gehäusemoduls 11a ist ein weiteres Gehäusemo­ dul 11b angeordnet, das einen Briefkasten 16 herkömmlichen Aufbaus besitzt, der eine Tür 29 umfaßt, in der ein Brief- Einwurfschlitz 17 ausgebildet ist. Der Briefkasten 16 läßt sich von einer berechtigten Person an einem Schloß 30 zu Entnahme der Briefe öffnen.
In dem Gehäusemodul 11b ist desweiteren eine Klingel 18 an­ geordnet, die einen Klingelknopf 19 und ein Namensschild 20 aufweist. Unterhalb der Klingel 18 ist eine Videokamera 21 vorgesehen, die den Vorraum der Warendepotanlage 10 über­ blickt und Teil einer entsprechenden Video-Überwachungsan­ lage ist.
In das Gehäusemodul 11b ist desweiteren eine Sprechanlage 31 mit einem Mikrophon 22 und einem Lautsprecher 23 inte­ griert, über die ein vor der Warendepotanlage 10 stehender Paketbote mit einem Adressaten in Sprachkontakt treten kann.
Neben dem Gehäusemodul 11b ist ein weiteres Gehäusemodul 11d angeordnet, das ein Display 25 beispielsweise in Form eines Bildschirms und eine Tastatur 24 zur Eingabe von Da­ ten und insbesondere eines Zugangscodes enthält. Darüber hinaus ist in dem Gehäusemodul 11d eine Druckvorrichtung 26 aufgenommen, die einem Paketboten bzw. Warenlieferanten eine Bestätigung oder eine Quittung ausdrucken kann. Des­ weiteren kann der Inhaber oder Zugangsberechtigte der Wa­ rendepotanlage 10 sich ein Zugangsprotokoll ausdrucken las­ sen, aus dem ersichtlich ist, auf wessen Veranlassung, wann und wie lange das Depotfach 12 geöffnet war.
Auf die beiden Gehäusemodule 11b und 11d ist ein weiteres Gehäusemodul 11c mit einer Beleuchtungsvorrichtung 27 auf­ gesetzt, der ein Bewegungsmelder 28 zugeordnet ist, so daß sich die Beleuchtungseinrichtung 27 nur dann einschaltet, wenn eine Person vor der Warendepotanlage 10 steht und ge­ gebenenfalls das Tageslicht so gering ist, daß eine künst­ liche Beleuchtung notwendig ist.
Wenn ein Paketbote ein Paket anliefern will, tritt er mit dem Adressaten über die Sprechanlage 31 in Kontakt, die entweder eine Verbindung direkt in die Wohnung oder das Haus des Adressaten herstellt oder von diesem auch auf eine externe Gegenstelle, beispielsweise ein stationäres Telefon im Büro oder ein mobiles Telefon umgeleitet sein kann. Der Adressat kann sich über die Videokamera 21 zusätzlich den Paketboten über eine Bildleitung anschauen. Falls der Adressat dem Paketboten Zugang zu dem Depotfach 12 geben möchte, sendet er ein entsprechendes Öffnungssignal an die Warendepotanlage 10, woraufhin das Schloß 15 der Türen 13 und 14 öffnet und der Paketbote das Paket in dem Depotfach 12 abgelegen kann. Üblicherweise schließt der Paketbote an­ schließend die Türen 13 und 14 des Depotfaches 12, die dar­ aufhin selbsttätig verriegeln. Falls der Paketbote dies vergessen sollte, kann der Adressat an die Warendepotanlage 10 ein Schließsignal senden, woraufhin die Türen 13 und 14 selbsttätig in die Schließstellung schwenken und in dieser verriegelt werden. Zusätzlich ist eine Überwachungseinrich­ tung vorgesehen, die überprüft, ob das Depotfach länger als ein vorbestimmter Zeitraum geöffnet ist. Falls dies der Fall sein sollte, wird das Depotfach selbsttätig geschlos­ sen.
Auf dem Bildschirm 25 wird angezeigt, ob, wann, wie lange und auf wessen Veranlassung das Depotfach 12 geöffnet war. Eine berechtigte Person kann dann das Depotfach beispiels­ weise über die Eingabe eines entsprechenden Zahlencodes an der Tastatur 24 öffnen und das Paket entnehmen.

Claims (13)

1. Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses, gekennzeichnet durch ein Depotfach (12), das mit zumindest einer Tür (13, 14) verschließbar ist, die ein Schloß (15) besitzt, das sowohl mittels eines passenden Zugangsmittels als auch mittels einer Fern­ auslösung entriegelbar ist.
2. Warendepotanlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Kommunikationseinheit, die eine Sprechanlage (31) und/oder ein Videoüberwachungs- oder Videokonferenzan­ lage (21, 25) umfaßt.
3. Warendepotanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kommunikationseinheit eine Kommunikati­ ons-Steuervorrichtung zugeordnet ist, mittels der eine Ton- und/oder Bildleitung an eine externe Gegenstelle umleitbar ist.
4. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, ge­ kennzeichnet durch einen Briefkasten (16) und/oder eine Klingeleinrichtung (18) und/oder eine Beleuch­ tungsvorrichtung (27).
5. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zugangsmittel ein auf einer Tastatur (24) eingebbarer Ziffern- und/oder Buchstabencode ist.
6. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zugangsmittel ein Schlüssel ist.
7. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zugangsmittel ein Spracherkennungsmodul umfaßt.
8. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zugangsmittel einen Fin­ gerabdruckscanner umfaßt.
9. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, ge­ kennzeichnet durch eine Sensorvorrichtung, mittels der der Schließzustand der Tür (13, 14) des Depotfaches (12) erfaßbar ist.
10. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, ge­ kennzeichnet durch eine Betätigungsvorrichtung, mit­ tels der die Tür (13, 14) selbsttätig verschließbar ist.
11. Warendepotanlage nach Anspruch 9 und 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung die Tür (13, 14) verschließt, wenn die Sensorvorrichtung fest­ stellt, daß die Tür (13, 14) länger als ein vorbestimm­ ter Zeitraum offensteht.
12. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Druckvorrichtung (26) zur Erstellung einer Bestätigung oder Quittung.
13. Warendepotanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch eine Anzeige (25), an der ables­ bar ist, ob das Depotfach (12) geöffnet war.
DE10125948A 2001-05-29 2001-05-29 Warendepotanlage für den Außen- oder Eingangsbereich eines Hauses Withdrawn DE10125948A1 (de)

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