DE19930778A1 - Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung - Google Patents
Wischmopplatte mit Bajonett-SchwenkarretierungInfo
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine Wischmopplatte mit einer Schwenkarretiereinrichtung für eine Rohraufnahme in der Art einer federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung mit einem feststehenden Arretierstück, die eine federbelastete Bajonett-Verriegelung ausbildet.
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Wischmopplatte mit einer
Schwenkarretiereinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es sind Schwenkarretiereinrichtungen an Wischmopplatten bekannt, bei denen eine
Schiebemuffe verwendet wird, die auf einer Rohraufnahme axial verschiebbar ist, an
welcher eine Rohraufnahme für das Stielrohr befestigt ist. Sinn dieser Schiebemuffe
ist der, daß, wenn sie sich in hochgeschobener Stellung befindet, das gewöhnlich an
der Wischmopplatte befindliche Kardangelenk frei verschwenkbar ist, so daß die
Wischmopplatte in jeglichen beliebigen Schwenkstellungen auf einer Wischfläche
bewegt werden kann.
In manchen Anwendungsfällen ist es jedoch erforderlich, die schwenkbare
Verbindung zwischen dem Stielrohr und der Wischmopplatte zu überbrücken, um
hier eine starre Verbindung herzustellen. Es ist hierzu bekannt, die Schiebemuffe
axial auf der Rohraufnahme nach vorne zu schieben, so daß sie mit ihrem
Innenumfang über den Außenumfang des Kardangelenks greift, dieses überbrückt
und damit festsetzt.
Damit besteht allerdings der Nachteil, daß das Kardangelenk in sich vollständig
festgesetzt wird, so daß also eine starre Verbindung zwischen dem Stielrohr und der
Wischmopplatte hergestellt ist. Die Längsachse des Stielrohres ist z. B. hiermit
senkrecht zur Fläche der Wischmopplatte ausgerichtet und festgesetzt. Damit
können aber Reinigungsarbeiten nicht mehr in optimaler Weise ausgeführt werden,
denn Wischbewegungen mit einem derart festgesetzten Gerät sind schwierig und
führen nicht zu dem gewünschten Reinigungserfolg. Es handelt sich also um eine
schlechte ergonomische Handhabung, wenn das Stielrohr vollständig an der
Wischmopplatte festgesetzt wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Schwenkarretiereinrichtung
für eine Wischmopplatte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß die
Schwenkbewegung wahlweise nur teilweise arretiert wird, um der Wischmopplatte
eine gewisse Schwenkmöglichkeit noch zu verleihen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des
Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß die Rohraufnahme in der Art einer
federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung mit einem feststehenden Arretierstück
eine federbelastete Bajonett-Verriegelung bildet.
Damit ist es nun möglich, daß die Rohraufnahme (Schiebemuffe) in zwei
verschiedenen Endstellungen zu halten, nämlich einmal in der Stellung, daß die
Rohraufnahme das Arretierstück übergreift und damit eine schwenkfeste, arretierte
Überbrückung zwischen dem Arretierstück und der Gelenkgabel herstellt, während
in der anderen Verriegelungsstellung die Rohraufnahme in einer verriegelten
Stellung angehoben ist, so daß die Gelenkstelle zwischen dem Arretierstück und der
Gelenkgabel freigegeben ist und die beiden Teile schwenkbar zueinander beweglich
sind.
Kern der Erfindung ist also eine Bajonett-Verriegelung zwischen der Rohraufnahme
und dem Arretierstück, so daß also diese Rohraufnahme in zwei verschiedenen
axialen Stellungen federbelastet gehalten werden kann.
Hierbei sieht die Erfindung zwei mögliche Federbelastungen vor. In einer ersten,
bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Feder als Zugfeder
ausgebildet ist, so daß das Auslösen der Bajonett-Verriegelung durch Zugkraft auf
den Rohrstiel erfolgt, wobei entgegen der Zugkraft, z. B. mit dem Fuß auf die
Grundplatte getreten wird, um die Zugkraft übertragen zu können.
Hier wirkt die Feder also als Zugfeder und die Auslösung der Arretiervorrichtung
erfolgt unter Zugeinwirkung auf den Rohrstiel, der damit hochgezogen und gedreht
werden kann.
Der Rohrstiel ist hierbei drehfest mit der Rohraufnahme verbunden.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Feder
nicht als Zugfeder, sondern als Druckfeder ausgebildet ist. Für diesen
Anwendungsfall würde die Arretierung bzw. Endarretierung der Bajonett-
Verriegelung und der Druckkraft auf den Rohrstiel erfolgen, wobei die Feder dann
entsprechend zusammengedrückt wird.
Im Ergebnis beruht die vorliegende Bajonett-Verriegelung in einer Viertelumdrehung
des Rohrstiels, der drehfest mit der Rohraufnahme verbunden ist, so daß diese
Rohraufnahme in einer radial einwärts gerichteten Nocke in einer zugeordneten
Führungsbahn im Arretierstück eingreift und dort in zwei verschiedenen axialen
Schiebestellungen verriegelbar ist.
Anstatt einer derartigen Verriegelung mittels einer Bajonett-Verriegelungsstrecke
kann statt dieser Bajonett-Verriegelungsstrecke auch ein Steilgewinde verwendet
werden, so daß also die Rohraufnahme mittels eines Steilgewindes auf dem
Arretierstück aufgesetzt ist und zu diesem verdrehbar ist.
Wird die Rohraufnahme dann in der einen Drehrichtung verdreht, dann bewegt sie
sich in dem Steilgewinde auf dem Arretierstück nach oben und gibt so die
Gelenkstelle frei, daß also das Gelenk frei beweglich ist, während in der anderen
Drehrichtung die Rohraufnahme auf dem Arretierstück nach unten gedreht wird und
dann mit ihrem unteren, muffenförmigen Ansatz die Gelenkstelle überbrückt und
somit das Gelenk festsetzt.
Statt der Bajonett-Verriegelung kann also auch eine Schraub-Verriegelung
vorgesehen werden.
Diese Schraub-Verriegelung kann entweder mit der vorher beschriebenen Zug- oder
Druckfeder funktionieren; die Feder kann aber auch entfallen.
Vorteil der beiden beschriebenen Verriegelungsarten (Bajonett- und Schraub-
Verriegelung) ist, daß eine sehr stabile Rohraufnahme mit einem unteren
Muffenansatz über die Gelenkstelle des Gelenkes geschoben werden kann und dort
das Gelenk überbrückt, wodurch eine sehr starre und hoch belastbare
Gelenküberbrückung gewährleistet ist. Die Festsetzung des Gelenkes ist damit hoch
belastbar und man kann mit einem derartig festgesetzten Gelenk mit der Grundplatte
beispielsweise auch über Kopf entsprechende Flächen oder Wände reinigen, wobei
stets der Rohrstiel hoch belastbar in etwa senkrechter Stellung zur Ebene der
Grundplatte arretiert ist.
Selbstverständlich ist die Schwenkstellung des Rohrstiels zur Grundplatte nicht
unbedingt in senkrechter Richtung notwendig; es können auch andere
Schwenkarretierwinkel vorgesehen werden.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem
Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der
einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben
und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 perspektivische Seitenansicht einer Wischlatte nach der Erfindung;
Fig. 2 Schnitt durch die Gelenkarretierung im arretierten Zustand;
Fig. 3 die gleiche Darstellung wie Fig. 2 im endarretierten Zustand;
Fig. 4 die Rohraufnahme im Schnitt;
Fig. 5 die Rohraufnahme nach Fig. 4 um 90° gedreht im Schnitt;
Fig. 6 ein Detail der Rohraufnahme;
Fig. 7 das um 90° gedrehte Detail;
Fig. 8 Draufsicht auf die Rohraufnahme von unten:
Fig. 9 die perspektivische Seitenansicht der Rohraufnahme;
Fig. 10 das Arretierstück im Schnitt;
Fig. 11 das Arretierstück in Seitenansicht;
Fig. 12 die um 90° gedrehte Seitenansicht;
Fig. 13 der Schnitt der Rohraufnahme in einem 90° gedrehten Winkel;
Fig. 14 Schnitt gemäß der Linie C-C in Fig. 11;
Fig. 15 perspektivische Seitenansicht des Arretierstückes;
Fig. 16 eine andere perspektivische Seitenansicht des Arretierstückes.
In Fig. 1 ist allgemein dargestellt, daß eine Grundplatte 1, z. B. aus einem
Aluminiumprofil mit zwei Abschlußdeckeln 2, 3 jeweils stirnseitig abgeschlossen ist.
An der Oberseite der Grundplatte ist hierbei mittels Schrauben 9 eine Lagerplatte 4
angeschraubt, an der ohrenförmige Ansätze für eine erste Gelenkstelle ausgebildet
sind. Diese Gelenkstelle wird gebildet durch einen Spannstift 10, der mit einer
Gelenkgabel 5 zusammenwirkt und diese Gelenkgabel schwenkbar auf der
Lagerplatte 4 in einer ersten Schwenkrichtung hält.
Die Gelenkgabel 5 bildet in Verbindung mit einem zweiten Spannstift 11 eine weitere
um 90° gedrehte Schwenkachse für das damit schwenkbar ausgebildete
Arretierstück 6.
Auf dem Arretierstück 6 ist eine Rohraufnahme 7 in den zwei vorher beschriebenen
axialen Schiebestellungen verschiebbar und arretierbar. Es wird eine Fixierfeder 8
verwendet, welche die obere Einhängung für die hier verwendete Zugfeder 12 bildet.
Auf die Rohraufnahme 7 ist der Rohrstiel 13 aufgeschoben und mit dieser drehfest
verbunden.
In der Arretierungsstellung des Gelenkes übergreift hierbei die Rohraufnahme 7
ihren unteren Muffenansatz 21, die Gelenkstelle 17 des oberen Gelenkes und setzt
damit das obere Gelenk starr.
Der untere Teil des Muffenansatz 21 liegt hierbei unter der Kraft einer Zugfeder 12
an dem Ansatz 16 am Außenumfang der Gelenkgabel 5 an.
Die Zugfeder ist hierbei mit ihrem oberen Ende in der Fixierfeder 8 eingehängt,
welche Fixierfeder 8 wiederum mit seitlichen Ansätzen 14 in zugeordnete Bohrungen
18 an der Rohraufnahme 7 eingreift.
Das untere Ende der Zugfeder 12 ist hierbei am Spannstift 11 eingehängt.
Es ist aus Fig. 2 erkennbar, daß die Zugfeder 12 die Rohraufnahme 7 unter
Federkraft gegen den Ansatz 16 hält, und damit die Gelenkstelle 17 dauerhaft
überbrückt ist. Das Gelenk funktioniert nur noch in Drehrichtung um den Spannstift
10 herum.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, lediglich die obere
Gelenkstelle 17 mit dem Spannstift 11 zu arretieren. Es kann in einer anderen,
zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform vorgesehen sein, daß die
Rohraufnahme 7 so weit in axialer Richtung nach unten verschiebbar ist, daß sie auf
den Spannstift 10 übergreift, und damit direkt bündig mit den ohrenförmigen
Ansätzen auf der Lagerplatte 4 ist, so daß also das untere Gelenk mit dem
Spannstift 10 arretiert ist.
Wird nun der Rohrstiel 13 in Pfeilrichtung 30 entgegen der Kraft der Feder 12
angehoben, wobei die Gegenkraft, z. B. mit dem Fuß erfolgt, welche auf die
Grundplatte 1 drückt, dann wird die Rohraufnahme 7 in Pfeilrichtung 10 nach oben
entgegen der Kraft der Feder 12 bewegt und durch eine Drehung um die
Längsachse 31 des Rohrstieles 13, damit der Bajonett-Verschluß in einer zweiten,
angehobenen und federbelasteten Stellung arretiert werden.
Diese zweite, angehobene Stellung ist in Fig. 3 dargestellt.
Hier ist erkennbar, daß nun die Rohraufnahme 7 die Gelenkstelle 27 frei gibt, das
heißt, das Gelenk mit dem Spannstift 10 ist nun frei verschwenkbar. Im übrigen wird
nun darauf hingewiesen, daß an der Unterseite der Grundplatte beliebige
Halterungen für Reinigungswerkzeuge vorgesehen werden können. Im gezeigten
Anwendungsbeispiel sind hierbei zwei im Abstand voneinander angeordnete
Klettverschlußbänder 15 angebracht, an denen entsprechende Wischmoptücher
lösbar befestigt werden können.
Die Fig. 3 zeigt im übrigen, daß die Fixierfeder 8 mit zwei einander
gegenüberliegenden Ansatznoppen 14 in zueinanderfluchtenden und
gegenüberliegenden Bohrungen 18 der Rohraufnahme 7 eingreift.
Die Rohraufnahme 7 besteht aus zwei zentrisch zueinander angeordneten, etwa
zylinderförmigen Teilen, nämlich einen oberen Rohransatz 22 mit relativ geringem
Durchmesser und einem sich daran werkstoffeinstückig anschließenden zweiten, im
Durchmesser größeren Muffenansatz 21.
Über den oberen Rohransatz 22 wird der Rohrstiel 13 geschoben und drehfest mit
diesem Rohransatz verbunden, wobei die Stirnseite auf einem radial auswärts
gerichteten Ansatz 19 aufliegt.
Im Übergangsbereich zwischen dem oberen Rohransatz 22 und dem unteren
Muffenansatz 21 ist hierbei eine radial einwärts gerichtete Führungsnocke 20
angeordnet, die mit einer zugeordneten Führungsbahn 27 an dem innenliegenden
Arretierstück 6 zusammenwirkt.
In den Fig. 10 bis 16 ist dieses Arretierstück 6 näher dargestellt. Diese
Führungsbahn 25 besteht im wesentlichen aus einem oberen, etwa horizontalen
Abschnitt 26, der in einen in axialer Richtung nach unten gehend Ansatz 28
übergeht.
Der horizontale, obere Abschnitt 26 geht dann in einen vertikalen, unteren Abschnitt
27 der Führungsbahn 25 über. Es handelt sich also um eine Verriegelungsbahn,
welche eine bajonettartige Verriegelung zwischen dieser Bahn und der
Führungsnocke 20 ermöglicht.
Die Führungsnocke 20 ist hierbei in dieser Führungsbahn 25 verschiebbar und
feststellbar geführt.
In der oberen Verriegelungslage greift somit die Nocke 20 in den oberen Ansatz 28
der Führungsbahn 25 ein und kann nicht mehr durch eine einfache Drehung in den
oberen Abschnitt 26 übergeführt werden, weil hier ein entsprechender Vorsprung 32
dies verhindert. Nur wenn die Führungsnocke 20 in Pfeilrichtung 30 angehoben wird,
gelangt sie in den horizontalen oberen Abschnitt 26 der Führungsbahn und in
weiterer Drehung wird die Nocke dann federbelastet in den unteren Abschnitt 27 der
Führungsbahn in Pfeilrichtung 33 hineingezogen und schlägt dann schließlich an
den unteren Anschlag 34 an, wo sie federbelastet unter der Kraft der Zugfeder 12
verbleibt.
Das Arretierstück 6 besteht ebenfalls aus einem oberen Rohransatz 23 mit relativ
geringem Durchmesser, welcher durch Streben 29 abgeteilt und abgestützt in einen
unteren Ringansatz 35 größeren Durchmessers übergeht.
Am unteren Ende, an den Ringansatz 35 anschließend, ist hierbei eine Drehlasche
36 angeformt, welche die Bohrung bildet, die dann von dem Spannstift 11 durchsetzt
wird.
Wie bereits schon im allgemeinen Teil aufgeführt, kann statt der Bajonett-
Verriegelung zwischen der Rohraufnahme 7 und dem Arretierstück 6 auch eine
entsprechende Schraub-Verriegelung vorgesehen werden, wobei dann die
Führungsbahn 25 schraubenförmig ausgebildet ist und die Führungsnocke 20 in
diese schraubenförmige Führungsbahn eingreift, so daß hierbei ebenfalls die
Rohraufnahme von einer oberen, angehobenen Stellung in einer unteren,
abgesenkten Stellung überführbar ist.
Hierbei kann die Zugfeder 12 vorhanden sein, sie kann aber auch entfallen.
Ebenso kann statt der Führungsnocke 20 die Rohraufnahme 7 mit einem
entsprechenden Innengewinde versehen werden, welches auf einem
entsprechenden Außengewinde des Arretierstückes 6 verdrehbar ist, so daß
wiederum die Rohraufnahme 7 von einer angehobenen Stellung in eine abgesenkte,
axial nach vorne verschobene Stellung aus dem Arretierstück 6 verschiebbar ist.
1
Grundplatte
2
Abschlußdeckel
3
Abschlußdeckel
4
Lagerplatte
5
Gelenkgabel
6
Arretierstück
7
Rohraufnahme
8
Fixierfeder
9
Schraube
10
Spannstift
11
Spannstift
12
Zugfeder
13
Rohrstiel
14
Ansatznoppe
15
Klettverschlußband
16
Ansatz (Gelenkgabel)
17
Gelenkstelle
18
Bohrung
19
Ansatz
20
Führungsnocke
21
Muffenansatz
22
Rohransatz
23
Rohransatz
24
Einführnut
25
Führungsbahn
26
oberer Abschnitt
27
unterer Abschnitt
28
Ansatz
29
Strebe
30
Pfeilrichtung
31
Längsachse
32
Vorsprung
33
Pfeilrichtung
34
Anschlag
35
Ringansatz
36
Drehlasche
37
Druckfeder
Claims (15)
1. Wischmopplatte mit Schwenkarretierung für das die Wischmopplatte mit dem
Stiel verbindende Zwischenstück, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Rohraufnahme (7) in der Art einer federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung
mit einem feststehenden Arretierstück (6) und einer Feder (12, 37) eine
federbelastete Bajonett-Verriegelung bildet.
2. Wischmopplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rohraufnahme (7) also die Schiebemuffe in zwei verschiedenen
Verriegelungsstellungen entlang einer Längsachse (31) fixierbar ist.
3. Wischmopplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine
der beiden Verriegelungsstellungen eine schwenkfeste, arretierte
Überbrückung zwischen dem Arretierstück (6) und der Gelenkgabel (5)
herstellt.
4. Wischmopplatte nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in
der zweiten der beiden Verriegelungsstellungen die Rohraufnahme (7) in ihrer
verriegelten Stellung angehoben ist, so daß die Gelenkstelle (17) zwischen
dem Arretierstück (7) und der Gelenkgabel (5) freigegeben ist und die beiden
Teile schwenkbar zueinander beweglich sind.
5. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelung eine Bajonett-Verriegelung zwischen der Rohraufnahme
(7) und dem Arretierstück (6) ist, welche die Rohraufnahme (7) in zwei
verschiedenen axialen Stellungen federbelastet festhält.
6. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-5 dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretierung (5) zwei mögliche Federbelastungen aufweist.
7. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder für die Arretierung als Zugfeder (12) ausgebildet ist, so daß das
Auslösen der Bajonett-Verriegelung durch Zugkraft auf den Rohrstiel (13)
erfolgt.
8. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-7 dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder also als Zugfeder (12) wirkt und die Auslösung der
Arretiervorrichtung unter Zugeinwirkung auf den Rohrstiel (13) erfolgt, der
damit hochgezogen und gedreht werden kann.
9. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-8 dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretierung der Bajonett-Verriegelung unter Aufbringung von
Druckkraft auf den Rohrstiel (13) erfolgt.
10. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-9 dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder als Druckfeder (37) ausgebildet ist.
11. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-10 dadurch gekennzeichnet,
daß die Bajonett-Verriegelung mittels einer Viertelumdrehung des
Rohrstiels(13), der drehfest mit der Rohraufnahme(7) verbunden ist, fixiert wird.
12. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-11 dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohraufnahme (7) mit einer radial einwärts gerichteten Nocke (20) in
einer zugeordneten Führungsbahn (27) im Arretierstück (6) eingreift und dort in
zwei verschiedenen axialen Schiebestellungen verriegelbar ist.
13. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-12 dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohraufnahme (7) mittels eines Steilgewindes auf dem Arretierstück
(6) aufgesetzt und zu diesem verdrehbar ist.
14. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-13 dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohraufnahme (7) bei Verdrehung in die eine Drehrichtung sich in dem
Steilgewinde auf dem Arretierstück (6) nach oben bewegt und so die
Gelenkstelle (17) freigibt, so daß das Gelenk frei beweglich ist.
15. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-14 dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohraufnahme (7) bei Verdrehung in die der zur Freigabe
entgegengesetzte Drehrichtung die Rohraufnahme auf dem Arretierstück nach
unten gedreht wird und dann mit ihrem unteren, muffenförmigen Ansatz (21)
die Gelenkstelle (17) überbrückt und somit das Gelenk festsetzt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999130778 DE19930778A1 (de) | 1999-07-03 | 1999-07-03 | Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1999130778 DE19930778A1 (de) | 1999-07-03 | 1999-07-03 | Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19930778A1 true DE19930778A1 (de) | 2001-01-04 |
Family
ID=7913587
Family Applications (1)
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| DE1999130778 Withdrawn DE19930778A1 (de) | 1999-07-03 | 1999-07-03 | Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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- 1999-07-03 DE DE1999130778 patent/DE19930778A1/de not_active Withdrawn
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