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DE19930778A1 - Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung - Google Patents

Wischmopplatte mit Bajonett-Schwenkarretierung

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Publication number
DE19930778A1
DE19930778A1 DE1999130778 DE19930778A DE19930778A1 DE 19930778 A1 DE19930778 A1 DE 19930778A1 DE 1999130778 DE1999130778 DE 1999130778 DE 19930778 A DE19930778 A DE 19930778A DE 19930778 A1 DE19930778 A1 DE 19930778A1
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DE
Germany
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spring
mop plate
locking
plate according
locking piece
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999130778
Other languages
English (en)
Inventor
Ferdinand Liosar
Markus Steurer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G3/00Attaching handles to the implements
    • B25G3/02Socket, tang, or like fixings
    • B25G3/12Locking and securing devices
    • B25G3/26Locking and securing devices comprising nails, screws, bolts, or pins traversing or entering the socket
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G3/00Attaching handles to the implements
    • B25G3/38Hinged, pivoted, swivelling, or folding joints

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Wischmopplatte mit einer Schwenkarretiereinrichtung für eine Rohraufnahme in der Art einer federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung mit einem feststehenden Arretierstück, die eine federbelastete Bajonett-Verriegelung ausbildet.

Description

Gegenstand der Erfindung ist eine Wischmopplatte mit einer Schwenkarretiereinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es sind Schwenkarretiereinrichtungen an Wischmopplatten bekannt, bei denen eine Schiebemuffe verwendet wird, die auf einer Rohraufnahme axial verschiebbar ist, an welcher eine Rohraufnahme für das Stielrohr befestigt ist. Sinn dieser Schiebemuffe ist der, daß, wenn sie sich in hochgeschobener Stellung befindet, das gewöhnlich an der Wischmopplatte befindliche Kardangelenk frei verschwenkbar ist, so daß die Wischmopplatte in jeglichen beliebigen Schwenkstellungen auf einer Wischfläche bewegt werden kann.
In manchen Anwendungsfällen ist es jedoch erforderlich, die schwenkbare Verbindung zwischen dem Stielrohr und der Wischmopplatte zu überbrücken, um hier eine starre Verbindung herzustellen. Es ist hierzu bekannt, die Schiebemuffe axial auf der Rohraufnahme nach vorne zu schieben, so daß sie mit ihrem Innenumfang über den Außenumfang des Kardangelenks greift, dieses überbrückt und damit festsetzt.
Damit besteht allerdings der Nachteil, daß das Kardangelenk in sich vollständig festgesetzt wird, so daß also eine starre Verbindung zwischen dem Stielrohr und der Wischmopplatte hergestellt ist. Die Längsachse des Stielrohres ist z. B. hiermit senkrecht zur Fläche der Wischmopplatte ausgerichtet und festgesetzt. Damit können aber Reinigungsarbeiten nicht mehr in optimaler Weise ausgeführt werden, denn Wischbewegungen mit einem derart festgesetzten Gerät sind schwierig und führen nicht zu dem gewünschten Reinigungserfolg. Es handelt sich also um eine schlechte ergonomische Handhabung, wenn das Stielrohr vollständig an der Wischmopplatte festgesetzt wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Schwenkarretiereinrichtung für eine Wischmopplatte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß die Schwenkbewegung wahlweise nur teilweise arretiert wird, um der Wischmopplatte eine gewisse Schwenkmöglichkeit noch zu verleihen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß die Rohraufnahme in der Art einer federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung mit einem feststehenden Arretierstück eine federbelastete Bajonett-Verriegelung bildet.
Damit ist es nun möglich, daß die Rohraufnahme (Schiebemuffe) in zwei verschiedenen Endstellungen zu halten, nämlich einmal in der Stellung, daß die Rohraufnahme das Arretierstück übergreift und damit eine schwenkfeste, arretierte Überbrückung zwischen dem Arretierstück und der Gelenkgabel herstellt, während in der anderen Verriegelungsstellung die Rohraufnahme in einer verriegelten Stellung angehoben ist, so daß die Gelenkstelle zwischen dem Arretierstück und der Gelenkgabel freigegeben ist und die beiden Teile schwenkbar zueinander beweglich sind.
Kern der Erfindung ist also eine Bajonett-Verriegelung zwischen der Rohraufnahme und dem Arretierstück, so daß also diese Rohraufnahme in zwei verschiedenen axialen Stellungen federbelastet gehalten werden kann.
Hierbei sieht die Erfindung zwei mögliche Federbelastungen vor. In einer ersten, bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Feder als Zugfeder ausgebildet ist, so daß das Auslösen der Bajonett-Verriegelung durch Zugkraft auf den Rohrstiel erfolgt, wobei entgegen der Zugkraft, z. B. mit dem Fuß auf die Grundplatte getreten wird, um die Zugkraft übertragen zu können.
Hier wirkt die Feder also als Zugfeder und die Auslösung der Arretiervorrichtung erfolgt unter Zugeinwirkung auf den Rohrstiel, der damit hochgezogen und gedreht werden kann.
Der Rohrstiel ist hierbei drehfest mit der Rohraufnahme verbunden.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Feder nicht als Zugfeder, sondern als Druckfeder ausgebildet ist. Für diesen Anwendungsfall würde die Arretierung bzw. Endarretierung der Bajonett- Verriegelung und der Druckkraft auf den Rohrstiel erfolgen, wobei die Feder dann entsprechend zusammengedrückt wird.
Im Ergebnis beruht die vorliegende Bajonett-Verriegelung in einer Viertelumdrehung des Rohrstiels, der drehfest mit der Rohraufnahme verbunden ist, so daß diese Rohraufnahme in einer radial einwärts gerichteten Nocke in einer zugeordneten Führungsbahn im Arretierstück eingreift und dort in zwei verschiedenen axialen Schiebestellungen verriegelbar ist.
Anstatt einer derartigen Verriegelung mittels einer Bajonett-Verriegelungsstrecke kann statt dieser Bajonett-Verriegelungsstrecke auch ein Steilgewinde verwendet werden, so daß also die Rohraufnahme mittels eines Steilgewindes auf dem Arretierstück aufgesetzt ist und zu diesem verdrehbar ist.
Wird die Rohraufnahme dann in der einen Drehrichtung verdreht, dann bewegt sie sich in dem Steilgewinde auf dem Arretierstück nach oben und gibt so die Gelenkstelle frei, daß also das Gelenk frei beweglich ist, während in der anderen Drehrichtung die Rohraufnahme auf dem Arretierstück nach unten gedreht wird und dann mit ihrem unteren, muffenförmigen Ansatz die Gelenkstelle überbrückt und somit das Gelenk festsetzt.
Statt der Bajonett-Verriegelung kann also auch eine Schraub-Verriegelung vorgesehen werden.
Diese Schraub-Verriegelung kann entweder mit der vorher beschriebenen Zug- oder Druckfeder funktionieren; die Feder kann aber auch entfallen.
Vorteil der beiden beschriebenen Verriegelungsarten (Bajonett- und Schraub- Verriegelung) ist, daß eine sehr stabile Rohraufnahme mit einem unteren Muffenansatz über die Gelenkstelle des Gelenkes geschoben werden kann und dort das Gelenk überbrückt, wodurch eine sehr starre und hoch belastbare Gelenküberbrückung gewährleistet ist. Die Festsetzung des Gelenkes ist damit hoch belastbar und man kann mit einem derartig festgesetzten Gelenk mit der Grundplatte beispielsweise auch über Kopf entsprechende Flächen oder Wände reinigen, wobei stets der Rohrstiel hoch belastbar in etwa senkrechter Stellung zur Ebene der Grundplatte arretiert ist.
Selbstverständlich ist die Schwenkstellung des Rohrstiels zur Grundplatte nicht unbedingt in senkrechter Richtung notwendig; es können auch andere Schwenkarretierwinkel vorgesehen werden.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 perspektivische Seitenansicht einer Wischlatte nach der Erfindung;
Fig. 2 Schnitt durch die Gelenkarretierung im arretierten Zustand;
Fig. 3 die gleiche Darstellung wie Fig. 2 im endarretierten Zustand;
Fig. 4 die Rohraufnahme im Schnitt;
Fig. 5 die Rohraufnahme nach Fig. 4 um 90° gedreht im Schnitt;
Fig. 6 ein Detail der Rohraufnahme;
Fig. 7 das um 90° gedrehte Detail;
Fig. 8 Draufsicht auf die Rohraufnahme von unten:
Fig. 9 die perspektivische Seitenansicht der Rohraufnahme;
Fig. 10 das Arretierstück im Schnitt;
Fig. 11 das Arretierstück in Seitenansicht;
Fig. 12 die um 90° gedrehte Seitenansicht;
Fig. 13 der Schnitt der Rohraufnahme in einem 90° gedrehten Winkel;
Fig. 14 Schnitt gemäß der Linie C-C in Fig. 11;
Fig. 15 perspektivische Seitenansicht des Arretierstückes;
Fig. 16 eine andere perspektivische Seitenansicht des Arretierstückes.
In Fig. 1 ist allgemein dargestellt, daß eine Grundplatte 1, z. B. aus einem Aluminiumprofil mit zwei Abschlußdeckeln 2, 3 jeweils stirnseitig abgeschlossen ist. An der Oberseite der Grundplatte ist hierbei mittels Schrauben 9 eine Lagerplatte 4 angeschraubt, an der ohrenförmige Ansätze für eine erste Gelenkstelle ausgebildet sind. Diese Gelenkstelle wird gebildet durch einen Spannstift 10, der mit einer Gelenkgabel 5 zusammenwirkt und diese Gelenkgabel schwenkbar auf der Lagerplatte 4 in einer ersten Schwenkrichtung hält.
Die Gelenkgabel 5 bildet in Verbindung mit einem zweiten Spannstift 11 eine weitere um 90° gedrehte Schwenkachse für das damit schwenkbar ausgebildete Arretierstück 6.
Auf dem Arretierstück 6 ist eine Rohraufnahme 7 in den zwei vorher beschriebenen axialen Schiebestellungen verschiebbar und arretierbar. Es wird eine Fixierfeder 8 verwendet, welche die obere Einhängung für die hier verwendete Zugfeder 12 bildet.
Auf die Rohraufnahme 7 ist der Rohrstiel 13 aufgeschoben und mit dieser drehfest verbunden.
In der Arretierungsstellung des Gelenkes übergreift hierbei die Rohraufnahme 7 ihren unteren Muffenansatz 21, die Gelenkstelle 17 des oberen Gelenkes und setzt damit das obere Gelenk starr.
Der untere Teil des Muffenansatz 21 liegt hierbei unter der Kraft einer Zugfeder 12 an dem Ansatz 16 am Außenumfang der Gelenkgabel 5 an.
Die Zugfeder ist hierbei mit ihrem oberen Ende in der Fixierfeder 8 eingehängt, welche Fixierfeder 8 wiederum mit seitlichen Ansätzen 14 in zugeordnete Bohrungen 18 an der Rohraufnahme 7 eingreift.
Das untere Ende der Zugfeder 12 ist hierbei am Spannstift 11 eingehängt.
Es ist aus Fig. 2 erkennbar, daß die Zugfeder 12 die Rohraufnahme 7 unter Federkraft gegen den Ansatz 16 hält, und damit die Gelenkstelle 17 dauerhaft überbrückt ist. Das Gelenk funktioniert nur noch in Drehrichtung um den Spannstift 10 herum.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, lediglich die obere Gelenkstelle 17 mit dem Spannstift 11 zu arretieren. Es kann in einer anderen, zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform vorgesehen sein, daß die Rohraufnahme 7 so weit in axialer Richtung nach unten verschiebbar ist, daß sie auf den Spannstift 10 übergreift, und damit direkt bündig mit den ohrenförmigen Ansätzen auf der Lagerplatte 4 ist, so daß also das untere Gelenk mit dem Spannstift 10 arretiert ist.
Wird nun der Rohrstiel 13 in Pfeilrichtung 30 entgegen der Kraft der Feder 12 angehoben, wobei die Gegenkraft, z. B. mit dem Fuß erfolgt, welche auf die Grundplatte 1 drückt, dann wird die Rohraufnahme 7 in Pfeilrichtung 10 nach oben entgegen der Kraft der Feder 12 bewegt und durch eine Drehung um die Längsachse 31 des Rohrstieles 13, damit der Bajonett-Verschluß in einer zweiten, angehobenen und federbelasteten Stellung arretiert werden.
Diese zweite, angehobene Stellung ist in Fig. 3 dargestellt.
Hier ist erkennbar, daß nun die Rohraufnahme 7 die Gelenkstelle 27 frei gibt, das heißt, das Gelenk mit dem Spannstift 10 ist nun frei verschwenkbar. Im übrigen wird nun darauf hingewiesen, daß an der Unterseite der Grundplatte beliebige Halterungen für Reinigungswerkzeuge vorgesehen werden können. Im gezeigten Anwendungsbeispiel sind hierbei zwei im Abstand voneinander angeordnete Klettverschlußbänder 15 angebracht, an denen entsprechende Wischmoptücher lösbar befestigt werden können.
Die Fig. 3 zeigt im übrigen, daß die Fixierfeder 8 mit zwei einander gegenüberliegenden Ansatznoppen 14 in zueinanderfluchtenden und gegenüberliegenden Bohrungen 18 der Rohraufnahme 7 eingreift.
Die Rohraufnahme 7 besteht aus zwei zentrisch zueinander angeordneten, etwa zylinderförmigen Teilen, nämlich einen oberen Rohransatz 22 mit relativ geringem Durchmesser und einem sich daran werkstoffeinstückig anschließenden zweiten, im Durchmesser größeren Muffenansatz 21.
Über den oberen Rohransatz 22 wird der Rohrstiel 13 geschoben und drehfest mit diesem Rohransatz verbunden, wobei die Stirnseite auf einem radial auswärts gerichteten Ansatz 19 aufliegt.
Im Übergangsbereich zwischen dem oberen Rohransatz 22 und dem unteren Muffenansatz 21 ist hierbei eine radial einwärts gerichtete Führungsnocke 20 angeordnet, die mit einer zugeordneten Führungsbahn 27 an dem innenliegenden Arretierstück 6 zusammenwirkt.
In den Fig. 10 bis 16 ist dieses Arretierstück 6 näher dargestellt. Diese Führungsbahn 25 besteht im wesentlichen aus einem oberen, etwa horizontalen Abschnitt 26, der in einen in axialer Richtung nach unten gehend Ansatz 28 übergeht.
Der horizontale, obere Abschnitt 26 geht dann in einen vertikalen, unteren Abschnitt 27 der Führungsbahn 25 über. Es handelt sich also um eine Verriegelungsbahn, welche eine bajonettartige Verriegelung zwischen dieser Bahn und der Führungsnocke 20 ermöglicht.
Die Führungsnocke 20 ist hierbei in dieser Führungsbahn 25 verschiebbar und feststellbar geführt.
In der oberen Verriegelungslage greift somit die Nocke 20 in den oberen Ansatz 28 der Führungsbahn 25 ein und kann nicht mehr durch eine einfache Drehung in den oberen Abschnitt 26 übergeführt werden, weil hier ein entsprechender Vorsprung 32 dies verhindert. Nur wenn die Führungsnocke 20 in Pfeilrichtung 30 angehoben wird, gelangt sie in den horizontalen oberen Abschnitt 26 der Führungsbahn und in weiterer Drehung wird die Nocke dann federbelastet in den unteren Abschnitt 27 der Führungsbahn in Pfeilrichtung 33 hineingezogen und schlägt dann schließlich an den unteren Anschlag 34 an, wo sie federbelastet unter der Kraft der Zugfeder 12 verbleibt.
Das Arretierstück 6 besteht ebenfalls aus einem oberen Rohransatz 23 mit relativ geringem Durchmesser, welcher durch Streben 29 abgeteilt und abgestützt in einen unteren Ringansatz 35 größeren Durchmessers übergeht.
Am unteren Ende, an den Ringansatz 35 anschließend, ist hierbei eine Drehlasche 36 angeformt, welche die Bohrung bildet, die dann von dem Spannstift 11 durchsetzt wird.
Wie bereits schon im allgemeinen Teil aufgeführt, kann statt der Bajonett- Verriegelung zwischen der Rohraufnahme 7 und dem Arretierstück 6 auch eine entsprechende Schraub-Verriegelung vorgesehen werden, wobei dann die Führungsbahn 25 schraubenförmig ausgebildet ist und die Führungsnocke 20 in diese schraubenförmige Führungsbahn eingreift, so daß hierbei ebenfalls die Rohraufnahme von einer oberen, angehobenen Stellung in einer unteren, abgesenkten Stellung überführbar ist.
Hierbei kann die Zugfeder 12 vorhanden sein, sie kann aber auch entfallen.
Ebenso kann statt der Führungsnocke 20 die Rohraufnahme 7 mit einem entsprechenden Innengewinde versehen werden, welches auf einem entsprechenden Außengewinde des Arretierstückes 6 verdrehbar ist, so daß wiederum die Rohraufnahme 7 von einer angehobenen Stellung in eine abgesenkte, axial nach vorne verschobene Stellung aus dem Arretierstück 6 verschiebbar ist.
Zeichnungslegende
1
Grundplatte
2
Abschlußdeckel
3
Abschlußdeckel
4
Lagerplatte
5
Gelenkgabel
6
Arretierstück
7
Rohraufnahme
8
Fixierfeder
9
Schraube
10
Spannstift
11
Spannstift
12
Zugfeder
13
Rohrstiel
14
Ansatznoppe
15
Klettverschlußband
16
Ansatz (Gelenkgabel)
17
Gelenkstelle
18
Bohrung
19
Ansatz
20
Führungsnocke
21
Muffenansatz
22
Rohransatz
23
Rohransatz
24
Einführnut
25
Führungsbahn
26
oberer Abschnitt
27
unterer Abschnitt
28
Ansatz
29
Strebe
30
Pfeilrichtung
31
Längsachse
32
Vorsprung
33
Pfeilrichtung
34
Anschlag
35
Ringansatz
36
Drehlasche
37
Druckfeder

Claims (15)

1. Wischmopplatte mit Schwenkarretierung für das die Wischmopplatte mit dem Stiel verbindende Zwischenstück, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rohraufnahme (7) in der Art einer federbelasteten Schiebemuffe in Verbindung mit einem feststehenden Arretierstück (6) und einer Feder (12, 37) eine federbelastete Bajonett-Verriegelung bildet.
2. Wischmopplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohraufnahme (7) also die Schiebemuffe in zwei verschiedenen Verriegelungsstellungen entlang einer Längsachse (31) fixierbar ist.
3. Wischmopplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Verriegelungsstellungen eine schwenkfeste, arretierte Überbrückung zwischen dem Arretierstück (6) und der Gelenkgabel (5) herstellt.
4. Wischmopplatte nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten der beiden Verriegelungsstellungen die Rohraufnahme (7) in ihrer verriegelten Stellung angehoben ist, so daß die Gelenkstelle (17) zwischen dem Arretierstück (7) und der Gelenkgabel (5) freigegeben ist und die beiden Teile schwenkbar zueinander beweglich sind.
5. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung eine Bajonett-Verriegelung zwischen der Rohraufnahme (7) und dem Arretierstück (6) ist, welche die Rohraufnahme (7) in zwei verschiedenen axialen Stellungen federbelastet festhält.
6. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-5 dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung (5) zwei mögliche Federbelastungen aufweist.
7. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder für die Arretierung als Zugfeder (12) ausgebildet ist, so daß das Auslösen der Bajonett-Verriegelung durch Zugkraft auf den Rohrstiel (13) erfolgt.
8. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-7 dadurch gekennzeichnet, daß die Feder also als Zugfeder (12) wirkt und die Auslösung der Arretiervorrichtung unter Zugeinwirkung auf den Rohrstiel (13) erfolgt, der damit hochgezogen und gedreht werden kann.
9. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-8 dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung der Bajonett-Verriegelung unter Aufbringung von Druckkraft auf den Rohrstiel (13) erfolgt.
10. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-9 dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als Druckfeder (37) ausgebildet ist.
11. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-10 dadurch gekennzeichnet, daß die Bajonett-Verriegelung mittels einer Viertelumdrehung des Rohrstiels(13), der drehfest mit der Rohraufnahme(7) verbunden ist, fixiert wird.
12. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-11 dadurch gekennzeichnet, daß die Rohraufnahme (7) mit einer radial einwärts gerichteten Nocke (20) in einer zugeordneten Führungsbahn (27) im Arretierstück (6) eingreift und dort in zwei verschiedenen axialen Schiebestellungen verriegelbar ist.
13. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-12 dadurch gekennzeichnet, daß die Rohraufnahme (7) mittels eines Steilgewindes auf dem Arretierstück (6) aufgesetzt und zu diesem verdrehbar ist.
14. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-13 dadurch gekennzeichnet, daß die Rohraufnahme (7) bei Verdrehung in die eine Drehrichtung sich in dem Steilgewinde auf dem Arretierstück (6) nach oben bewegt und so die Gelenkstelle (17) freigibt, so daß das Gelenk frei beweglich ist.
15. Wischmopplatte nach einem der Ansprüche 1-14 dadurch gekennzeichnet, daß die Rohraufnahme (7) bei Verdrehung in die der zur Freigabe entgegengesetzte Drehrichtung die Rohraufnahme auf dem Arretierstück nach unten gedreht wird und dann mit ihrem unteren, muffenförmigen Ansatz (21) die Gelenkstelle (17) überbrückt und somit das Gelenk festsetzt.
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