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DE19908259A1 - Wischmopplatte mit Schwenkkarretiereinrichtung - Google Patents

Wischmopplatte mit Schwenkkarretiereinrichtung

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Publication number
DE19908259A1
DE19908259A1 DE1999108259 DE19908259A DE19908259A1 DE 19908259 A1 DE19908259 A1 DE 19908259A1 DE 1999108259 DE1999108259 DE 1999108259 DE 19908259 A DE19908259 A DE 19908259A DE 19908259 A1 DE19908259 A1 DE 19908259A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
mop plate
axis
indexing
holder
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999108259
Other languages
English (en)
Inventor
Ferdinand Likosar
Markus Steurer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19908259A1 publication Critical patent/DE19908259A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/20Mops
    • A47L13/24Frames for mops; Mop heads
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G3/00Attaching handles to the implements
    • B25G3/02Socket, tang, or like fixings
    • B25G3/12Locking and securing devices
    • B25G3/26Locking and securing devices comprising nails, screws, bolts, or pins traversing or entering the socket
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G3/00Attaching handles to the implements
    • B25G3/38Hinged, pivoted, swivelling, or folding joints

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wischmopplatte mit kardanisch daran befestigter Stielaufnahme und axial zur Stielaufnahme verschiebbarer Schiebemuffe zur Begrenzung der Relativbeweglichkeit zwischen Stiel und Wischmopplatte, wobei die Schiebemuffe axial über die Verbindung von Gelenkgabel und Rohraufnahme derart aufgeschoben wird, daß die Verschwenkung um die erste Drehachse im wesentlichen gesperrt wird und die verschwenkung um die zweite Drehachse uneingeschränkt bleibt. Die Begrenzung des Schwenkwinkels um die zweite Drehachse wird durch Drehen der Schiebemuffe um ihre Längsachse bewerkstelligt, wobei dadurch mindestens ein am Außenumfang der Indexierhülse angeordneter Ansatz mit einem Anschlag auf der Grundplatte oder einem Anschlag auf der mit der Grundplatte verbundenen Lagerplatte entsprechend begrenzend zusammenwirkt. Die Schiebemuffe kann als Indexierhülse ausgebildet sein, die zum einen in ihren axialen Verschiebestellungen auf einer Rohraufnahme arretierbar ist und zum anderen mittels Rastarretierungen um die Längsachse der Rohraufnahme drehbar und verrastbar ausgebildet ist.

Description

Gegenstand der Erfindung ist eine Wischmopplatte mit einer Schwenkarretiereinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Es sind Schwenkarretiereinrichtungen an Wischmopplatten bekannt, bei denen eine Schiebemuffe verwendet wird, die auf einer Rohraufnahme axial verschiebbar ist, an welcher Rohraufnahme auch das Stielrohr befestigt ist. Sinn dieser Schiebemuffe ist, daß wenn sie sich in hochgeschobener Stellung befindet, daß das gewöhnlich an der Wischmopplatte befindliche Kardangelenk frei verschwenkbar ist, so daß die Wischmopplatte in jeglichen beliebigen Schwenkstellungen auf einer Wischfläche bewegt werden kann.
In manchen Anwendungsfällen ist es jedoch erforderlich, die schwenkbare Verbindung zwischen dem Stielrohr und der Wischmopplatte zu überbrücken, um hier eine starre Verbindung herzustellen. Es ist hierzu bekannt, die Schiebemuffe axial auf der Rohraufnahme nach vorne zu schieben, so daß sie mit ihrem Innenumfang über den Außenumfang des Kardangelenks greift, dieses überbrückt und damit festsetzt.
Damit besteht allerdings der Nachteil, daß das Kardangelenk in sich vollständig festgesetzt wird, so daß also eine starre Verbindung zwischen dem Stielrohr und der Wischmopplatte hergestellt ist. Die Längsachse des Stielrohres ist z. B. hiermit senkrecht zur Fläche der Wischmopplatte ausgerichtet und festgesetzt. Damit können aber Reinigungsarbeiten nicht mehr in optimaler Weise ausgeführt werden, denn Wischbewegungen mit einem derart festgesetzten Gerät sind schwierig und führen nicht zu dem gewünschten Reinigungserfolg. Es handelt sich also um eine schlechte ergonomische Handhabung, wenn das Stielrohr vollständig an der Wischmopplatte festgesetzt wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Schwenkarretiereinrichtung für eine Wischmopplatte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß die Schwenkbewegung wahlweise nur teilweise arretiert wird, um der Wischmopplatte eine gewisse Schwenkmöglichkeit noch zu verleihen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß die Schiebemuffe axial über die Verbindung von Gelenkgabel und Rohraufnahme derart aufgeschoben wird, daß die Verschwenkung um die erste Drehachse im wesentlichen gesperrt wird und die Verschwenkung um die zweite Drehachse uneingeschränkt bleibt.
Die Schiebemuffe kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung derart um ihre Längsachse gedreht werden, daß der Schwenkwinkel um die zweite Drehachse durch mindestens einen am Außenumfang der Indexierhülse angeordneten Ansatz begrenzt wird.
Dieser Ansatz wirkt dabei mit einem Anschlag auf der Grundplatte oder aber einem Anschlag auf der mit der Grundplatte verbundenen Lagerplatte zusammen.
Die Schiebemuffe ist hierbei bevorzugt als Indexierhülse ausgebildet, die einmal in ihren axialen Verschiebestellungen auf der Rohraufnahme arretierbar ist und die zum zweiten mittels Rastarretierungen um die Längsachse der Rohraufnahme drehbar und verrastbar ausgebildet ist.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der wesentliche Vorteil, daß mit der Schiebemuffe (Indexierhülse) lediglich eine einzige Schwenkstellung des Kardangelenkes arretierbar ist. Diese eine Schwenkstellung sorgt dafür, daß bezogen auf eine Längsachse durch die Grundplatte das Stiefrohr mit seiner Längsachse senkrecht zu dieser Längsachse angeordnet ist und bleibt, aber in der Querachse hierzu (Schieberichtung) der Grundplatte noch verschwenkbar bleibt.
Damit ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß nur das Kardangelenk in der einen Schwenkachse arretierbar ist, während die andere Schwenkachse frei verschwenkbar bleibt und nicht arretiert wird.
Es ergibt sich aber noch ein weiterer Vorteil dadurch, daß die Indexierhülse um eine Längsachse durch das Stielrohr herum verdrehbar ist und in diesen Verdrehstellungen arretierbar ist.
Es ist hierzu vorgesehen, daß an dem Außenumfang der Indexierhülse mindestens ein Ansatz angeordnet ist (bevorzugt aber zwei einander gegenüberliegende Ansätze), die in ihren Längenabmessungen größer ausgebildet sind als senkrecht dazu verlaufende Ränder dieser Indexierhülse. Wird die Indexierhülse somit in eine Schwenkstellung gebracht, daß dieser eine Ansatz oder beide Ansätze im wesentlichen zur Grundfläche der Grundplatte zeigen, dann schlagen diese Ansätze vergrößerter Länge auf der Grundplatte auf und damit ist auch die Schwenkbewegung des Stielrohres in Arbeitsrichtung (Schieberichtung) eingeschränkt.
Wird hingegen die Indexierhülse gedreht, so daß die daran ansetzenden Ansätze außer Eingriff mit der Grundplatte oder an der Grundplatte angeordneten Anschlägen kommen, dann ist die Schwenkbewegung in Arbeitsrichtung uneingeschränkt, d. h. das Stielrohr kann in Arbeitsrichtung in dem Kardangelenk um einen Winkel von z. B. etwa 180° verschwenkt werden.
In der eingeschränkten Schwenkstellung kann das Stielrohr hingegen nur um einen Winkel von z. B. 120° verschwenkt werden.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der Vorteil, daß man wahlweise die Schwenkwinkel des Stielrohres in Arbeitsrichtung begrenzen kann oder freigeben kann. Ferner ergibt sich der Vorteil, daß je nach der Schiebelage der Schiebehülse lediglich der eine Teil des Kardangelenkes festgesetzt wird oder freigegeben wird, während der andere Teil des Kardangelenkes (mit einem senkrecht hierzu stehenden Schwenkbolzen) frei verschwenkbar bleibt.
Sinn dieser Maßnahme ist, daß man mit der neuartigen Arretierung z. B. über Kopf Deckenflächen reinigen kann, ohne daß die Grundplatte unerwünscht in dem Kardangelenk in seinen beiden Schwenkrichtungen verschwenkt und hierdurch eine bündige Anlage an die Deckenfläche nicht möglich ist. Dies vereinfacht vor allem das Ansetzen der Grundplatte an die Deckenfläche, weil diese bereits schon in einer bestimmten vorbestimmten Schwenkrichtung zur Deckenfläche hin bewegt werden kann, ohne daß sie davon abkippt.
Auch wird damit verhindert, daß beim Überkopfarbeiten an einer Deckenfläche die Grundplatte nicht mehr unbeabsichtigt in dem Kardangelenk herunterschwenkt, so daß bspw. die Grundplatte fast senkrecht zu dem Stielrohr steht und damit die Grundplatte nicht mehr bündig an die Deckenfläche gebracht werden kann. Die gleiche Beschreibung mit der gleichen Problemstellung gilt im übrigen auch für die Reinigung von Wandflächen.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmaie, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Explosionsartige Darstellung einer Wischmopplatte mit Schwenkarretiereinrichtung;
Fig. 2 Eine Seitenansicht einer zusammengebauten Anordnung in einer ersten Schiebestellung der Indexierhülse;
Fig. 3 Ein Schnitt der Anordnung nach Fig. 2 in einer zweiten Schiebestellung der Indexierhülse;
Fig. 4 Die Seitenansicht gemäß Fig. 2 in einer zweiten Schiebestellung der Indexierhülse wie in Fig. 3 und in einer gleichzeitigen 90°-Ver­ drehstellung der Indexierhülse;
Fig. 5 Die erfindungsgemäße Indexierhülse;
Fig. 6 Perspektivische Seitenansicht der Indexierhülse;
Fig. 7 Vergrößerte Innenansicht des umlaufenden Randes der Indexierhülse;
Fig. 8 Draufsicht auf die Indexierhülse;
Fig. 9 Seitenansicht einer Indexierfeder.
In Fig. 1 ist allgemein ein Wischmop dargestellt, der im wesentlichen aus einer Grundplatte besteht, an deren Stirnseiten links und rechts jeweils Abschlußdeckel 2, 3 lösbar befestigt sind.
Es ist nicht dargestellt, daß an der Unterseite der Grundplatte 1 beliebige Reinigungsanordnungen angebracht werden können, wie z. B. ein Wischtuch, ein Faservlies oder dgl. mehr. Ferner ist nicht dargestellt, daß an der Grundplatte noch Befestigungseinrichtungen für die Befestigung des Wischmediums angeordnet sein können, wie z. B. Befestigungsklappen, Klemmen, Klettverschlüsse oder dgl. mehr.
Eine Lagerplatte 4 ist hierbei mit Schrauben 9 an der Grundplatte 1 befestigt und in der Lagerplatte 4 ist eine Gelenkgabel 5 verdrehbar in einer ersten Drehachse 38 gelagert. Hierbei greift die Gelenkgabel 5 mit ihrem vorderen, hülsenartig ausgebildeten Teil zwischen die gabelartigen Arme der Lagerplatte 4 hindurch und die vordere Bohrung in der Gelenkgabel 5 fluchtet dann mit den Bohrungen in den Gabelarm der Lagerplatte 4, wobei die genannten Bohrungen durch einen ersten Spannstift 10 verbunden sind, so daß die gesamte Gelenkgabel 5 im Bereich des Schwenkwinkels 36 (Fig. 4) bezüglich seiner Arbeitsrichtung 37 verschwenkbar ist.
Die hierzu senkrechte Drehachse 39 wird durch einen in einer Querbohrung 40 liegenden zweiten Spannstift 11 gebildet, welcher die geschlitzte Gelenkgabel 5 bzw. die Gabelhälften 15, 16 durchgreift.
In den Schlitz zwischen den Gabelhälften 15, 16 greift ein Ansatz 13, der Teil einer Rohraufnahme 7 ist, wobei dieser Ansatz ebenfalls eine Querbohrung 14 trägt. Die Querbohrung 14 wird in fluchtende Stellung zu der Querbohrung 40 gebracht und die beiden Bohrungen 14, 40 werden durch den Spannstift 11 durchgriffen, so daß die zweite Drehachse 39 hierdurch gebildet wird.
Damit ist die gesamte Rohraufnahme 7 in der Art eines Kardangelenkes um zwei zueinander senkrechte Drehachsen 38, 39 verschwenkbar an der Grundplatte 1 angeordnet.
Erfindungsgemäss ist nun eine Indexierhülse 6 vorgesehen, die als Schiebemuffe ausgebildet ist und die in axialer Richtung auf der Rohraufnahme 7 und auf den Gabelhälften 15, 16 der Gelenkgabel 5 verschiebbar ist.
Die vordere Schiebestellung der Indexierhülse 6 wird definiert durch einen Ansatz 41 im Bereich der Gelenkgabel 5, während die hintere Schiebestellung der Indexierhülse 6 durch einen umlaufenden Ringanschlag 29 im Bereich der Rohraufnahme 7 definiert wird.
Der Ringanschlag 29 unterteilt also die Rohraufnahme 7 in zwei Bereiche, nämlich in einen hinteren Bereich 7a, der zum Aufschieben und Arretieren eines Stielrohres 12 dient und in einen vorderen Bereich 7b, auf dem wahlweise die Indexierhülse 6 aufgeschoben oder von diesem abgeschoben werden kann.
Die Halterung des Stielrohres 12 auf dem Bereich 7a der Rohraufnahme 7 erfolgt dadurch, daß das Stielrohr 12 eine oder mehrere Querbohrungen 23 aufweist, wobei wahlweise eine dieser Querbohrungen 23 mit einer zugeordneten Querbohrung 18 in Gegenüberstellung gebracht werden kann. Die beiden Teile werden verrastbar durch eine Indexierfeder 8 verbunden, wobei die Indexierfeder im vorliegenden Ausführungsbeispiel doppelseitig ausgebildet ist, sie besteht nämlich aus einem oberen Federteil 19 und aus einem unteren Federteil 20.
Das obere Federteil 19 trägt hierbei Rastbolzen 22, die zueinander gegenüberstehen, während das untere Federteil 20 entsprechende gegeneinander gerichtete Rastbolzen 21 aufweist.
In der zusammengeschobenen Stellung dient das untere Federteil 20 der Indexierfeder 8 zur rastbaren Halterung der Indexierhülse 6, während das obere Federteil 19 der Indexierfeder 8 zur rastbaren Verbindung zwischen dem Stielrohr 12 und dem Bereich 7a der Rohraufnahme 7 dient.
Die Fig. 2 zeigt nun eine erste Schiebestellung der Indexierhülse 6, wo erkennbar ist, daß sie in ihrer nach hinten in Pfeilrichtung 28 verschobenen Stellung ruht und hierbei der obere Anschlag durch den vorher erwähnten Ringanschlag 29 gebildet wird.
Es ist selbstverständlich nicht lösungsnotwenig, den Anschlag 29 ringsumlaufend auszuführen; er könnte auch durch einen oder mehrere Ansätze gebildet werden.
Die Schiebestellung wird hierbei nach unten begrenzt durch die vorher erwähnten Rastbolzen 21, welche aus einer zugeordneten Querbohrung 17 im Bereich 7b der Rohraufnahme 7 hindurchragen und sich an den unteren Stirnseiten der Indexierhülse 6 anlegen. Damit ist die obere Schiebestellung der Indexierhülse 6 arretiert.
Zusätzlich ist diese Schiebehülse auch noch in ihrer Verdrehlage arretiert, wie später noch anhand der Fig. 5 bis 8 erläutert werden wird.
Wird die Indexierhülse 6 in Pfeilrichtung 27 mit der Hand mittels der außenliegenden Ansätze 24 oder durch eine Fußbewegung auf diese Ansätze 24 in Pfeilrichtung 27 verschoben, dann gelangt sie über die federnd zurückweichenden Rastbolzen 21 nach unten und übergreift mit ihrer Hülsenwand 30 die Gabelhälften 15, 16, so daß damit der Spannstift 11 und somit auch die Drehachse 39 überdeckt wird. Die Gelenkgabel 5 ist somit nur noch in der Gelenkachse 38 verschwenkbar, nicht aber mehr in der Drehachse 39, weil diese durch die nach unten verschobene Indexierhülse 6 festgesetzt ist.
Für diese untere Verschiebestellung der Indexierhülse 6 gibt es mehrere Verdrehlagen der Indexierhülse, die nachfolgend beschrieben werden.
Wird nämlich die Indexierhülse 6 gemäß Fig. 2 nach so unten verschoben, daß die längeren Ansätze 24 seitlich zur Rohraufnahme liegen (wie in Fig. 2 gezeigt) dann kann das Stielrohr 12 und die Rohraufnahme 7 bis in parallele Bodenlage gemäß Fig. 2 abgeschwenkt werden. Wird hingegen gemäß Fig. 4 die Indexierhülse 6 in nach unten verschobener Stellung um einen Winkel von 90° verdreht, dann gelangen die längeren Ansätze 24 in Gegenüberstellung zu der Oberseite 26 der Lagerplatte 4 und liegen auf dieser auf.
Diese Ansätze 24 weisen noch konkave Aussparungen 25 auf, die mit der konvexen Oberseite 26 der Lagerplatte 4 korrespondieren, so daß die Ansätze 24 relativ verschiebungsgesichert auf dieser Oberseite 26 aufliegen und die Indexierhülse etwa in der gedrehten 90°-Lage bleibt.
Der auf einem größeren Umkreis befindliche Rand 24a der Ansätze 24 im Vergleich zum Durchmesser des rohrförmigen Körpers der Indexierhülse 6 sorgt also für eine Begrenzung des Schwenkwinkels 36 gemäß Fig. 4, so daß das gesamte Stielrohr beispielsweise nur noch um einen Schwenkwinkel 36 von 120° verschwenkt werden kann, aber nicht mehr um einen maximalen Schwenkwinkel 36 von 180° wie es in Fig. 2 der Fall ist.
Die Fig. 3 zeigt ebenfalls die vordere Verschiebestellung der Indexierhülse 6 gemäß Fig. 4, wo weitere Einzelheiten erkennbar sind.
Es ist insbesondere erkennbar, daß auch diese untere Schiebestellung durch die Rastbolzen 21 begrenzt sind.
Gemäß Fig. 5 bis 8 weist die Indexierhülse 6 an ihrem Innenumfang in Längsrichtung axial verlaufende Längsnuten 31 auf, die gleichmäßig am Umfang verteilt angeordnet sind und einen gegenseitigen Abstand von 90° aufweisen.
Die Längsnuten 31 münden oben und unten in jeweils eine umlaufende Ringnut 32, 33, wobei im Bereich dieser Mündungsfläche jeweils eine vertieft angeordnete Indexierbohrung 34 vorgesehen ist.
Diese Längsnuten 31 und die Ringnuten 32, 33 in Verbindung mit der Indexierbohrung 34 wirken mit den Rastbolzen 21 der Indexierfeder 8 zusammen.
In der unteren Verschiebelage nach Fig. 3 und 4 greifen somit die Rastbolzen 21 indexierbar in die zugeordneten Indexierbohrungen 34 im Bereich der oberen Ringnut 32 ein, so daß diese Indexierhülse 6 jeweils um Winkelstellungen von 90° verdrehbar ist und hierbei jeweils eine Raststellung erreicht wird.
Diese Winkelstellungen von 90° sind jedoch nicht lösungsnotwendig. Es können auch andere Winkelstellungen vorgesehen werden von z. B. 45° oder es können Winkelstellungen von z. B. nur 180° vorhanden sein, wenn lediglich ein einziger Ansatz 24 vorhanden ist und nicht - wie zeichnerisch dargestellt - zwei gegenüberliegende Ansätze 24.
In der oberen Schiebestellung gemäß Fig. 2 liegen die Rastbolzen 21 entweder an der äußeren Stirnseite der Indexierhülse 6 an, sie können aber auch in die untere Ringnut 33 eingreifen und zwar in die dort angeordneten Indexierbohrungen 34.
Die Indexierfeder 8 nach Fig. 9 besteht - wie vorher beschrieben - aus zwei miteinander verbundenen Federteilen 19, 20, die durch ein Verbindungsteil 35 miteinander verbunden sind. Bevorzugt besteht das gesamte Teil aus Kunststoff, ebenso wie die Rastbolzen.
Es ergibt sich eine besonders einfach aufgebaute Indexierfeder 8, weil die beiden Federteile werkstoffeinstückig durch das Verbindungsteil 35 miteinander verbunden sind und diese Indexierfeder hiermit eine Doppelaufgabe übernehmen kann und zudem leicht montierbar ist. Sie kann einfach mit der Hand montiert werden, indem sie von oben her in die Rohraufnahme 7 eingeschoben wird und dann an Ort und Stelle verankert wird, so daß die unteren Rastbolzen 21 in die Querbohrung 17 einrasten, während die oberen Rastbolzen 22 in die Querbohrung 18 einrasten.
Es ist aber selbstverständlich möglich, diese Indexierfeder 8 auch zweiteilig auszubilden; die Montage wird jedoch schwieriger.
Ebenso kann die Indexierfeder 8 aus Metall gebildet sein, die Verwendung eines Kunststoffmaterials wird jedoch aus Kostengründen bevorzugt.
Insgesamt kann also mit der vorliegenden Schwenkarretierung einer Wischmopplatte der Vorteil erreicht werden, daß die Wischmopplatte in ihrer Schwenkarretierung im Bereich des Schwenkwinkels 36 (relativ zur Arbeitsrichtung 37) begrenzt werden kann, wodurch die Anlage der Grundplatte 1 an eine Wand- oder Deckfläche wesentlich erleichtert wird, weil die Grundplatte sich mit ihrer Fläche nicht mehr parallel zur Längsachse durch das Stielrohr verschwenken kann, was die Anlage an die entsprechende Fläche stark erschwert.
Zeichnungslegende
1
Grundplatte
2
Abschlußdeckel
3
Abschlußdeckel
4
Lagerplatte
5
Gelenkgabel
6
Indexierhülse
7
Rohraufnahme
7
a,
7
b
8
Indexierfeder
9
Schraube
10
Spannstift
11
Spannstift
12
Stielrohr
13
Ansatz
14
Querbohrung
15
Gabelhälfte
16
Gabelhälfte
17
Querbohrung
18
Querbohrung
19
oberes Federteil
20
unteres Federteil
21
Rastbolzen oben
22
Rastbolzen unten
23
Querbohrung
24
Ansatz
24
a Rand
25
Aussparung
26
Oberseite
27
Pfeilrichtung
28
Pfeilrichtung
29
Ringanschlag
30
Hülsenwand
31
Längsnut
32
Ringnut
33
Ringnut
34
Indexierbohrung
35
Verbindungsteil
36
Schwenkwinkel
37
Arbeitsrichtung
38
Drehachse
39
Drehachse
40
Querbohrung
41
Ansatz

Claims (7)

1. Wischmopplatte mit kardanisch daran befestigter Stielaufnahme und axial zur Stielaufnahme verschiebbarer Schiebemuffe zur Begrenzung der Relativbeweglichkeit zwischen Stiel und Wischmopplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebemuffe (6) axial über die Verbindung von Gelenkgabel (5) und Rohraufnahme (7) derart aufgeschoben wird, daß die Verschwenkung um die erste Drehachse (39) im wesentlichen gesperrt wird und die Verschwenkung um die zweite Drehachse (38) uneingeschränkt bleibt.
2. Wischmopplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebemuffe (6), im auf die Verbindung von Gelenkgabel (5) und Rohraufnahme (7) sperrend aufgeschobenen Zustand, derart um ihre Längsachse gedreht werden kann, daß der Schwenkwinkel um die zweite Drehachse (38) durch mindestens einen am Außenumfang der Indexierhülse (6) angeordneten Ansatz (24) begrenzt wird, welcher Ansatz (24) mit einem Anschlag (26) auf der Grundplatte (1) oder einem Anschlag auf der mit der Grundplatte (1) verbundenen Lagerplatte (4) zusammenwirkt.
3. Wischmopplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel um die zweite Drehachse (38) von etwa 180° auf etwa 120° begrenzt wird.
4. Wischmopplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebemuffe als Indexierhülse (6) ausgebildet ist, die zum einen in ihren axialen Verschiebestellungen auf einer Rohraufnahme (7) arretierbar ist und zum anderen mittels Rastarretierungen um die Längsachse der Rohraufnahme (7) drehbar und verrastbar ausgebildet ist.
5. Wischmopplatte nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (24) konkave Aussparungen (25) aufweisen, die in entsprechend konvex ausgebildete Anschläge (26) sichernd eingreifen.
6. Wischmopplatte nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (24) ringsumlaufend um die Mantelfläche der Indexierhülse (6) vorgesehen sind.
7. Wischmopplatte nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (24) einen unterschiedlichen Abstand zur Längsachse oder der Mantelfläche der Indexierhülse (6) aufweisen.
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