DE19712739A1 - Fadenliefereinrichtung für intermittierenden Fadenverbrauch - Google Patents
Fadenliefereinrichtung für intermittierenden FadenverbrauchInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fadenliefervorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung.
Bekannte Fadenliefervorrichtungen dieser Art (DE 35 06 552 A1, ES-PS 9 500 543,
DE 94 00 778 U1) dienen insbesondere bei Strickmaschinen dem Zweck, bei intermit
tierendem Fadenverbrauch entweder einen Faden mit möglichst kleiner Fadenspannung zu
einer den Faden verbrauchenden Maschine zu liefern oder die Fadenzufuhr zu unter
brechen. Dies ist z. B. bei Rundstrickmaschinen mit Ringelapparaten erforderlich, mit
deren Hilfe an einer Strickstelle mehrere Fäden mit unterschiedlichen Eigenschaften, z. B.
Farben, verarbeitet werden können. Dabei wird jeweils ein ausgewählter Faden geliefert
und in die Stricknadeln der Strickmaschine eingelegt, während alle anderen Fäden
desselben Ringelapparats aus dem Strickbereich herausgehalten und daher nicht in die
Stricknadeln eingelegt werden. Der Wechsel von einem gerade gelieferten Faden auf einen
anderen, nachfolgend zu liefernden Faden erfolgt in bekannter Weise (z. B. DE 195 11 949 A1
) mit Hilfe von verschwenkbaren Fadenführerfingern sowie Schneid- und Klemm
elementen und braucht daher dem Fachmann nicht näher erläutert werden. Alternativ
können die beschriebenen Fadenliefervorrichtungen aber z. B. auch in Fällen angewendet
werden, in denen irgendeinem Stricksystem mustergemäß nur ein einziger Faden zugeführt
oder nicht zugeführt werden soll.
Zur Sicherstellung eines guten Fadentransports während der Fadenlieferphasen weisen die
Fadenliefertrommeln der bekannten Fadenliefervorrichtungen zwei mit dem zu liefernden
Faden wechselwirkende Umfangsabschnitte auf, die in axialer Richtung der Fadentrommel
voneinander getrennt sind und die Möglichkeit schaffen, den Faden längs eines vergleichs
weise großen Umfangswinkels mit den Reibflächen der Liefertrommel in Berührung zu
bringen. Dagegen ist zur Herbeiführung eines schnellen Wechsels zwischen Lieferung und
Nichtlieferung bzw. umgekehrt ein Steuerhebel mit zwei Führungselementen vorhanden,
durch die der Faden, der in einer Lieferstellung des Steuerhebels längs des vergleichs
weise großen Umfangswinkels an den beiden Umfangsabschnitten anliegt, in einer
Nichtlieferstellung des Steuerhebels nur längs eines vergleichsweise kleinen Umfangs
abschnitts mit der Fadentrommel wechselwirkt und daher nicht geliefert wird.
Da bei schnell laufenden Rundstrickmaschinen der Übergang zwischen maxmalem
Fadenverbrauch und Fadenstillstand bzw. umgekehrt sehr schnell erfolgt, muß die
Fadenliefervorrichtung außerdem so ausgebildet sein, daß sie bei einem erforderlichen
Wechsel schnell anspricht. Hierzu ist der Steuerhebel in der Regel als Feder ausgebildet
und so angeordnet, daß er bei stillstehendem Faden seine Nichtlieferstellung einnimmt.
Beim Beginn eines Fadenverbrauchs seitens der Rundstrickmaschine od. dgl. wird der
Steuerhebel dann gegen die Federkraft automatisch in seine Lieferstellung überführt, so
daß der Faden geliefert wird, wohingegen der Steuerhebel bei endendem Fadenverbrauch
durch die Federkraft automatisch wieder in die Nichtlieferstellung zurückbewegt wird.
Schließlich ist es bekannt, die Liefervorrichtung zur Berücksichtigung unterschiedlicher
Fadeneigenschaften mit weiteren, manuell einstellbaren Führungselementen zu versehen,
mit denen die Umfangswinkel, längs derer die Fäden mit den zweiten Umfangsabschnitten
wechselwirken, verändert werden können (DE 35 06 552 A1).
Fadenliefervorrichtungen dieser Art weisen einige grundsätzliche Mängel auf. Für eine
gute Fadenlieferung mit geringer Fadenspannung ist es beispielsweise erwünscht, mög
lichst gute Reibflächen, d. h. solche mit hohen Reibwerten bzw. Reibungskoeffizienten
bezüglich der verwendeten Fäden vorzusehen und die Fäden mit einem ausreichend großen
Umfangswinkel an die Umfangsabschnitte anzulegen. Für einen schnellen Fadenstillstand
beim Übergang der Fadenliefervorrichtung in die Nichtlieferstellung wären dagegen
möglichst geringe Reibwerte und möglichst kleine Umfangswinkel erwünscht. Beides ist
nicht optimal miteinander in Einklang zu bringen mit der Folge, daß die Fäden entweder
nicht mit ausreichend kleiner Spannung geliefert werden können oder beim Übergang in
die Nichtlieferstellung dazu neigen, am zweiten Umfangsabschnitt kleben zu bleiben und
dich auf diesen aufzuwickeln, bis sie reißen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß der
mit dem zweiten Umfangsabschnitt erzielbare Vorteil der Schaffung einer bis zu doppelt
so großen Fadenanlagefläche zumindest teilweise dadurch wieder zunichte gemacht wird,
daß die Fäden durch die erforderlichen Führungs- und anderen Leitelemente mehrfach so
stark umgelenkt werden, daß hohe Reibungen auftreten. Nachteilig ist schließlich auch,
daß einer unter Umständen vorteilhaften Optimierung des Steuerhebels wegen der
beengten Raumverhältnisse und aus anderen konstruktiven Gründen enge Grenzen gesetzt
sind. Daher sind mit bekannten Fadenliefervorrichtungen der beschriebenen Art entweder
keine ausreichend kleinen Fadenspannungen erzielbar oder Probleme bei schnellen
Übergängen von der Lieferstellung in die Nichtlieferstellung aufgrund der beschriebenen
Klebwirkung zu erwarten. Außerdem ergeben sich sowohl im Hinblick auf die Faden-
Spannungen als auch auf die Klebeigenschaften ungewünschte Abhängigkeiten vom
Fadenmaterial (z. B. Polyester, Acetat, Baumwolle), so daß häufig spezielle Anpassungen
an das im Einzelfall gewählte Fadenmaterial erforderlich sind.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Fadenliefervorrichtung der
eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie zu brauchbaren Fadenspannungen
führt, das Aufspulen der Fäden auf die Umfangsabschnitte sicher vermeidet und dennoch
weitgehend unabhängig vom verwendeten Fadenmaterial ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß die oben erläuterten Nachteile weitgehend
vermieden werden können, wenn die beiden Umfangsabschnitte nicht wie bisher identisch
ausgebildet und/oder mit einem einzigen, zwei Führungselemente aufweisenden Steuerhe
bel kombiniert sind, sondern entsprechend den gestellten Anforderungen unterschiedlich
ausgebildet und/oder mit separaten Steuerhebeln kombiniert werden. Hierdurch ist es z. B.
möglich, den ersten Umfangsabschnitt im Hinblick auf den Fadentransport und die
gewünschten kleinen Fadenspannungen und den zweiten Umfangsabschnitt im Hinblick auf
die Vermeidung ungewünschter Klebwirkungen zu optimieren.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Fadenliefervorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Fadenliefervorrichtung nach Fig. 1 in einer Nichtliefer
stellung;
Fig. 3 eine teilweise Hinteransicht der Fadenliefervorrichtung, und zwar von links in
Fig. 2 her betrachtet;
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht der Fadenliefervorrichtung, jedoch in einer
Lieferstellung; und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Fadenliefervorrichtung.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße, beispielsweise für einen Ringelapparat
geeignete Fadenliefervorrichtung. Diese enthält eine Halterung 1, die an einem Ende
mittels einer Schraube 2 an einer Montageschiene 3 einer einen Faden verbrauchenden
Maschine, z. B. einer Rundstrickmaschine, befestigt werden kann. In der Halterung 1 ist
eine Antriebswelle 4 drehbar gelagert, an deren nach oben aus der Halterung 1 heraus
ragendem Ende zwei z. B. als Riemenscheiben ausgebildete Antriebsscheiben 5 und 6
koaxial und drehbar gelagert sind. Zwischen den beiden Antriebsscheiben 5 und 6 ist eine
manuell schaltbare Kupplungsscheibe 7 koaxial und derart auf der Antriebswelle 4
gelagert, daß sie drehfest mit der Antriebswelle 4 verbunden ist, aber in Richtung einer
gemeinsamen Drehachse 8 verschoben und dadurch wahlweise mit der Antriebsscheibe 5
oder der Antriebsscheibe 6 drehfest gekoppelt werden kann. Die beiden Antriebsscheiben
5 und 6 werden z. B. von üblichen Antriebselementen 9 und 10, z. B. Riemen- oder
Zahnriemen, in Umdrehungen versetzt, wobei die Antriebselemente z. B. bei gleichem
Durchmesser der Antriebsscheiben 5 und 6 mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und
bei unterschiedlichen Durchmessern der Antriebsscheiben 5 und 6 mit gleichen Ge
schwindigkeiten angetrieben werden können. Alternativ wäre es aber auch möglich, nur
eine Antriebsscheibe vorzusehen, in welchem Fall sich die Antriebswelle 4 nur mit einer
Drehzahl antreiben läßt.
An einem nach unten aus der Halterung 1 herausragenden Ende der Antriebswelle 4 ist
wenigstens eine Fadenliefertrommel 11 befestigt, die einen ersten und einen zweiten,
koaxialen Umfangsabschnitt 11a und 11b aufweist, der je eine Reibfläche für einen zu
liefernden Faden 12 aufweist. Die beiden Umfangsabschnitte 11a und 11b sind in Richtung
der Drehachse 8 voneinander getrennt. Die Fadenliefertrommel 11 ist Bestandteil einer
ersten Fadenliefereinheit der Fadenliefervorrichtung. Da es sich im Ausführungsbeispiel
um eine Fadenliefervorrichtung für einen Ringelapparat handelt, sind insgesamt vier
derartige Fadenliefereinheiten vorgesehen, denen je eine von z. B. vier gleichartigen,
koaxial untereinander auf der Antriebswelle 4 befestigten Fadenliefertrommeln 11, 14, 15
und 16 zugeordnet ist, wobei jede Fadenliefereinheit zur Lieferung jeweils eines von vier
Fäden an die Rundstrickmaschine od. dgl. dient. Dabei ist in Fig. 1 nur noch ein der
Fadenliefertrommel 16 zugeordneter Faden 17 gezeigt. Die vier Fadenliefertrommeln
11, 14, 15 und 16 sind im übrigen im wesentlichen identisch, so daß die Erfindung
nachfolgend allein anhand der Fadenliefertrommel 11 erläutert wird.
Jede Fadenliefereinheit enthält außer einer zugehörigen Fadenliefertrommel 11, 14, 15
oder 16 eine zugeordnete Fadenleiteinrichtung. Da auch alle Fadenleiteinrichtungen im
wesentlichen identisch ausgebildet sind, wird nachfolgend nur diejenige Fadenleiteinrich
tung näher erläutert, die der die Fadenliefertrommel 11 aufweisenden und für die Liefe
rung des Fadens 12 bestimmten Fadenliefereinheit zugeordnet ist. Diese Fadenleiteinheit
enthält ein dem ersten Umfangsabschnitt 11a zugeordnetes Einlaufelement 18, ein dem
zweiten Umfangsabschnitt 11b zugeordnetes Auslaufelement 19, zwei Führungselemente
20, 21 und zwei zusätzliche Leitelemente 22 und 23 (Fig. 3). Dabei sind die verschiedenen
Elemente 18 bis 23 je nach Bedarf als geschlossene oder offene Ösen, Haken od. dgl.
ausgebildet. Eine zusätzliche Öse 24 kann dazu dienen, den von einer Vorratsspule
kommenden Faden dem Einlaufelement 18 zuzuführen.
Die Öse 24 ist im Ausführungsbeispiel in einer oberhalb der Fadentrommel 11 gelegenen,
senkrecht zur Drehachse 8 angeordneten und an der Halterung 11 befestigten Platte 26
(Fig. 2) ausgebildet, die entsprechende Ösen für die übrigen Fäden (z. B. 17) aufweist.
Dagegen sind die Ein- und Auslaufelemente 18, 19 und die Leitelemente 22, 23 in einer
parallel zur Drehachse 8 angeordneten, ebenfalls an der Halterung 1 befestigten Platte 27
ausgebildet, die an der Rückseite der Fadenliefervorrichtung mit geringem Abstand von
und im wesentlichen tangential zu den Fadenliefertrommeln 11, 14, 15 und 16 angeordnet
ist und sich im wesentlichen über die ganze Länge des nach unten aus der Halterung 1
herausragenden Teils der Antriebswelle erstreckt.
Schließlich enthält die Fadenleiteinrichtung noch einen Steuerhebel 28, der z. B. aus einem
dünnen Stahldraht hergestellt ist. Der Steuerhebel 28 ist mit seinem rückwärtigen Ende am
Umfang einer kreisrunden Scheibe 29 (Fig. 2) und radial zu dieser befestigt, wobei die
Scheibe 29 drehbar in einem Gehäuse 30 gelagert und ihre Drehachse parallel zur
Drehachse 8 ausgerichtet ist. Am Umfang der Scheibe 29 greift außerdem das eine Ende
einer z. B. als Zugfeder ausgebildeten Feder 31 an, deren anderes Ende starr im Gehäuse
30 fixiert ist. Am anderen Ende des Steuerhebels 28 sind die beiden Führungselemente
20, 21 angeordnet, die entweder aus ösenförmigen Umbiegungen des Stahldrahts oder
entsprechenden Einsätzen bestehen können. Wie Fig. 1 zeigt, sind die Führungselemente
20, 21 z. B. auf einer Parallelen zur Drehachse 8 übereinander und so angeordnet, daß das
Führungselement 20 dem Umfangsabschnitt 11a und das Führungselement 21 dem
Umfangsabschnitt 11b zugeordnet ist.
Die Ein- und Auslaufelemente 18 und 19 und die Leitelemente 22 und 23 sind beim
Betrieb der Fadenliefervorrichtung starr angeordnet, wobei die Platten 26, 27 bei Bedarf
allerdings verstellbar mit der Halterung 1 verbunden sein können. Dagegen sind die
Führungselemente 20, 21 beim Betrieb der Fadenliefervorrichtung beweglich gelagert, da
der sie tragende Steuerhebel 28 zwischen einer aus Fig. 2 ersichtlichen Nichtlieferstellung
und einer aus Fig. 4 ersichtlichen Lieferstellung hin- und hergeschwenkt werden kann.
Wie aus Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist, ist der Faden 12 zwischen dem Einlaufelement 18 und
dem Auslaufelement 19 so geführt, daß er zunächst mit dem ersten und dann mit dem
zweiten Umfangsabschnitt 11a bzw. 11b der Fadenliefertrommel 11 wechselwirkt. Im
Ausführungsbeispiel durchsetzt der Faden 12 nacheinander das Einlaufelement 18, das
Führungselement 20, die Leitelemente 22 und 23, das Führungselement 21 und das
Auslaufelement 19, wobei die Elemente 18, 20 und 22 zweckmäßig im wesentlichen in
Höhe der Mittelebene des Umfangsabschnitts 11a und die Elemente 19, 21, 23 zweckmäßig
im wesentlichen in Höhe der Mittelebene des Umfangsabschnitts 11b angeordnet sind.
Außerdem wird der Faden 12, wie Fig. 3 zeigt, zwischen den Leitelementen 22 und 23 an
der Rückseite der Platte 27 geführt. Weiterhin ist die Anordnung so getroffen, daß der
Faden 12 bei in Nichtlieferstellung befindlichem Steuerhebel 28 zwischen dem Führungs
element 20 und den Elementen 18 bzw. 22 einerseits und dem Führungselement 21 und
den Elementen 19, 23 andererseits nur längs vergleichsweise kleiner Umfangswinkel
(Fig. 2) mit den Umfangsabschnitten 11a, 11b in Berührung steht. Schließlich ist die
Anordnung so getroffen, daß der Faden 12 bei in Lieferstellung befindlichem Steuerhebel
28 (Fig. 4) längs vergleichsweise großer Umfangswinkel mit den Umfangsabschnitten
11a, 11b in Berührung gelangt. Dies ist eine Folge davon, daß der Steuerhebel 28 in seiner
Lieferstellung derart verschwenkt ist, daß die Führungselemente 20, 21 im Gegensatz zu
Fig. 2 nicht auf einer von der Platte 27 abgewandten Seite der Fadenliefertrommel 11,
sondern auf derselben Seite wie die Platte 27 und dadurch zwischen dem Leitelement 22
bzw. dem Auslaufelement 19 und der Fadenliefertrommel 11 liegen. Insbesondere ist aus
einem Vergleich der Fig. 2 und 4 ersichtlich, daß der Faden 12 die zugehörigen Umfangs
abschnitte 11a, 11b bei in Lieferstellung befindlichem Steuerhebel 28 z. B. längs eines
Umfangswinkels von je ca. 180°, bei in Nichtlieferstellung befindlichem Steuerhebel 28
dagegen nur längs Umfangswinkeln von insgesamt etwa je 50° umschlingt.
Damit die Verschwenkung der Steuerhebel 28 in die eine oder andere Stellung nicht durch
die Fadenliefertrommeln 11, 14, 15 bzw. 16 behindert wird, sind die Gehäuse 30
entsprechend Fig. 1 zweckmäßig axial oberhalb bzw. unterhalb der zugehörigen Fadenlie
fertrommeln 11, 14, 15 bzw. 16 angeordnet, während die Führungselemente 20, 21 an um
90° umgebogenen Endabschnitten der Steuerhebel 28 ausgebildet sind.
Fadenliefervorrichtungen der beschriebenen Art sind allgemein bekannt
(DE 35 06 552 A1, ES-PS 9 500 543, DE 94 00 778 U1) und brauchen daher nicht näher
erläutert werden.
Bei den bekannten Fadenliefervorrichtungen sind die Umfangsabschnitte 11a, 11b im
wesentlichen identisch ausgebildet. Demgegenüber wird nach einer Ausführungsform der
Erfindung vorgeschlagen, den Umfangsabschnitten 11a, 11b unterschiedliche Fadenliefer
eigenschaften zu geben. Insbesondere wird vorgeschlagen, dem in Fadenlaufrichtung
ersten Umfangsabschnitt 11a bessere Fadenliefereigenschaften als dem nachfolgenden
Umfangsabschnitt 11b zu geben. Unter der Bezeichnung "bessere Fadenliefereigen
schaften" wird dabei verstanden, daß der erste Umfangsabschnitt 11a so ausgebildet wird,
daß sich - weitgehend unabhängig vom verwendeten Fadenmaterial und von den Fadenlie
fereigenschaften des zweiten Umfangsabschnitt 11b - günstige Reibungsverhältnisse
ergeben. Insbesondere sollte der Faden 12 bei in Lieferstellung befindlichem Steuerhebel
28 so gut transportiert werden, daß das Verhältnis der Fadenspannung vor der Fadenliefer
vorrichtung zur Fadenspannung hinter der Fadenliefervorrichtung wenigstens etwa 2,5
beträgt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß der Umfangsabschnitt 11a
aus einem Material mit günstigen Reibungseigenschaften hergestellt oder mit einem
solchen Material belegt wird. Als besonders vorteilhaft für diesen Zweck haben sich
Materialien mit einer Shore-A-Härte von ca. 80 bis 100 erwiesen, insbesondere aus
verschiedenen Kunststoffen, wobei die besten Ergebnisse bisher mit Polyurethan und
einem Material erzielt wurden, das von der Fa. Bayer AG, Leverkusen, unter der Marke
"Vulkollan" angeboten wird.
Außerdem kann es zweckmäßig sein, zumindest dem mit den Fäden in Berührung kom
menden Teil des Umfangsabschnitts 11a, d. h. die eigentliche Reibfläche, als V-förmige
Aufnahmenut auszubilden, wie in Fig. 1 auch für die dem Umfangsabschnitt 11a ent
sprechenden, oberen Umfangsabschnitte der Fadenliefertrommeln 14, 15 und 16 darge
stellt und in Verbindung mit der Fadenliefertrommel 14 durch das Bezugszeichen 33
angedeutet ist. Die Aufnahmenut 33 wird dabei vorzugsweise von zwei Wandteilen
begrenzt, die einen Winkel von ca. 90° einschließen. Bei Anwendung der üblichen
Herstellungstechniken für solche V-Nuten bildet sich dabei am Nutengrund ein Radius aus,
der so groß ist, daß der Faden an keine Stelle innerhalb der Aufnahmenut 33 geklemmt
wird, wie dies beispielsweise bei der Ausbildung von V-Nuten zur sicheren Mitnahme
eines Keilriemens gerade erwünscht wäre. Erfindungsgemäß soll die Aufnahmenut 33
nicht dem Zweck dienen, den Faden einzuklemmen. Dadurch würde auf der Auslaufseite
die Gefahr bestehen, daß sich der Faden nicht aus der Aufnahmenut 33 löst, sondern auf
dem Umfangsabschnitt 11a aufgewickelt wird, was vermieden werden muß. Durch die
Aufnahmenut 33 soll vielmehr erreicht werden, daß sich der Faden zumindest teilweise
auch an die Nutenwandungen und daher an eine größere und mit größerer Drehzahl
bewegte Reibfläche anlegt, als wenn er nur im Nutengrund oder am Grund einer flachen
Nut aufliegen würde. Dieser Effekt kann noch dadurch gefördert werden, daß die
Elemente 18, 20 und 22 so angeordnet werden, daß der Faden 12 nicht genau in der Sym
metrieebene der Aufnahmenut 33 zu liegen kommt.
Durch alle oder einige dieser Maßnahmen kann der Umfangsabschnitt 11a im Sinne eines
günstigen Fadentransports optimiert werden, wobei im Einzelfall die günstigsten Verhält
nisse leicht durch Versuche ermittelt werden können. Dabei hat sich überraschend gezeigt,
daß das vom Umfangsabschnitt 11a weglaufende Fadenteil trotz dieser Optimierung nicht
zum Anhaften und Aufspulen neigt, was wahrscheinlich auf die dieses Fadenteil straff
haltende Wirkung des zweiten Umfangsabschnitts 11b zurückzuführen ist.
Der zweite, in Fig. 1 untere Umfangsabschnitt 11b ist dagegen erfindungsgemäß grund
sätzlich anders als der erste Umfangsabschnitt 11a ausgebildet. Zur Vermeidung des
Festklebens der Fäden, insbesondere beim Verschwenken des Steuerhebels 28 in die
Nichtlieferstellung, und damit zum schnellen Anhalten des Fadens 12 immer dann, wenn
er von der Rundstrickmaschine nicht mehr verbraucht wird, hat sich beispielsweise als
zweckmäßig erwiesen, denjenigen Teil des Umfangsabschnitts 11b, der die mit dem Faden
12 in Berührung kommende Reibfläche aufweist, als Flachrille auszubilden. Dies ist in
Fig. 1 auch für alle unteren, dem Umfangsabschnitt 11b entsprechenden Umfangsabschnit
te dargestellt, wobei die flache Aufnahmenut des dem Umfangsabschnitt 11b entsprechen
den Abschnitts der Fadenliefertrommel 14 mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet ist.
Dadurch hat der Faden 12 unabhängig von seiner Ausrichtung immer nur mit dem Boden
der Aufnahmenut 34 Kontakt, so daß er nur wenig zum Kleben neigt, sich auch beim
Verschwenken des Steuerhebels 28 in die Nichtlieferstellung sofort vom Nutengrund löst
und dadurch den zum schnellen Anhalten des Fadens 12 erforderlichen Schlupf auf dem
Umfangsabschnitt 11b ermöglicht. Dieser Effekt kann alternativ dadurch erreicht oder
zusätzlich dadurch gefördert werden, daß der Umfangsabschnitt 11b aus einem Material
mit im Vergleich zum ersten Umfangsabschnitt 11a schlechteren Liefereigenschaften
hergestellt oder mit einem solchen Material belegt wird. Beispiele für solche Materialien
sind insbesondere verschiedene, vergleichsweise weiche Gummisorten mit Shore-A-Härten
von z. B. 50 oder weniger.
Durch alle oder einige dieser Maßnahmen kann der Umfangsabschnitt 11b im Sinne eines
günstigen Verhaltens beim Übergang auf die Nichtlieferstellung optimiert werden, wobei
im Einzelfall die günstigsten Verhältnisse leicht durch Versuche ermittelt werden können.
Die Tatsache, daß der zweite Umfangsabschnitt 11b dadurch unter Umständen erheblich
schlechtere Fadenliefereigenschaften erhält, ist für die Zwecke der Erfindung wenig
kritisch, da der Hauptteil des Fadentransports von dem dafür optimierten ersten Umfangs
schnitt 11a übernommen wird. Auch beim Übergang von der Nichtlieferstellung in die
Lieferstellung haben sich bisher keine nachteiligen Wirkungen gezeigt.
Überraschend haben Versuche ergeben, daß eine erfindungsgemäß gestaltete Fadenliefer
vorrichtung auch dann problemlos funktioniert, wenn stark zum Kleben neigende Fäden
wie z. B. Acetatfäden verwendet werden. Außerdem wird auch beim Anwendung solcher
Fäden eine ausreichende Reduzierung der Fadenspannung m Fadenlaufrichtung hinter der
Fadenliefervorrichtung erreicht.
Die Anwendung eines beide Führungselemente 20, 21 tragenden Steuerhebels 28 hat
Vorteile, aber auch Nachteile. Vorteilhaft ist, daß sich ein ruhiger Fadenverlauf ergibt und
der Steuerhebel 28 wenig Neigung besitzt, ständig zwischen seiner Lieferstellung und
seiner Nichtlieferstellung hin- und herzuwandern. Nachteilig ist, daß das dem ersten
Umfangsabschnitt 11a zugeordnete Führungselement 20 eine schnelle Verschwenkung der
Steuerhebels 28 in die Nichtlieferstellung behindert. Da die Fadengeschwindigkeit an einer
in Fadenlaufrichtung hinter der Fadenliefervorrichtung gelegenen Stelle durch den
Fadenverbrauch in der Rundstrickmaschine oder dgl. intermittierend gesteuert wird, wirkt
sich ein Nachlassen des Fadenverbrauchs auf das vom Führungselement 21 geführte
Fadenteil sofort aus, während sich das Nachlassen des Fadenverbrauchs auf das vom
Führungselement 20 geführte Fadenteil erst nach einer gewissen Verzögerung auswirken
kann, weil dieses Fadenteil durch die Wirkung des zweiten Umfangsabschnitts 11b
zunächst noch etwas straff gehalten wird. Daher kann der Steuerhebel 28 nicht so schnell
zurückschwenken, wie es der Fall wäre, wenn er nur das Führungselement 21 tragen
würde, und es besteht die Gefahr, daß der Faden trotz Beendigung des Fadenverbrauchs
noch eine kurze Zeitlang weiter gefördert wird, wodurch er entweder auf den Umfangs
abschnitt 11b aufgewickelt wird oder zwischen der Liefervorrichtung und der Rund
strickmaschine oder dgl. eine ungewünschte Fadenschleife bildet.
Um auch diesen Effekt zu vermeiden, kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, die
beiden Führungselemente 20, 21 an je einem separaten Steuerhebel 28a, 28b anzubringen,
wie in Fig. 5 anhand einer Fadenliefervorrichtung gezeigt ist, die im Gegensatz zu Fig. 1
nur die beiden Liefertrommeln 11 und 15 aufweist. Dadurch wird zwar die Zahl der
Steuerhebel 28 verdoppelt, was mit einem erhöhten konstruktiven Aufwand verbunden ist.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Maßnahme besteht jedoch darin, daß das dem unteren
Umfangsabschnitt 11b zugeordnete Führungselement 21 beim Nachlassen des Fadenver
brauchs zusammen mit dem ihm zugeordneten Steuerhebel 28b abrupt und unabhängig
davon in die Nichtlieferstellung zurückschwenken kann, ob zu diesem Zeitpunkt auch die
Fadenspannung im Bereich des ersten Umfangsabschnitts 11a bereits ein Zurückschwenken
des das Führungselement 20 tragenden Steuerhebels 28a erlaubt. Bei dieser Ausführungs
form der Erfindung wäre es sogar möglich, auch den zweiten Umfangsabschnitt 11b im
Sinne einer guten Fadenlieferung auszubilden, d. h. mit einer Reibfläche aus Polyurethan
oder Vulkollan und ggf. einer V-Nut zu versehen, weil in diesem Fall das schnelle
Zurückschwenken des zweiten Steuerhebels 28b das Festkleben des Fadens auf dem
zweiten Umfangsabschnitt 11b weitgehend verhindert. Dabei ist klar, daß in diesem Fall
beide Steuerhebel 28a, 28b durch je eine der Feder 31 entsprechende Feder in die
Nichtlieferstellung vorgespannt sind. Im übrigen entspricht die Ausführungsform nach Fig.
5 der nach Fig. 1, wobei für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet sind.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das sich auf
vielfache Weise abwandeln läßt. Beispielsweise ist es möglich, die Umfangsabschnitte 11a,
11b und die Liefertrommeln 11, 14, 15 und 16 anders als dargestellt anzuordnen und
auszubilden, insbesondere einen einzigen Trommelkörper vorzusehen, der alle für einen
Ringelapparat benötigten Umfangsabschnitte besitzt. Außerdem können mehr oder weniger
als vier Fadenliefertrommeln 11, 14, 15 und 16 vorgesehen werden. Bei manchen
Anwendungsfällen ist auch bereits eine einzige Fadenliefertrommel ausreichend. Weiterhin
ist es möglich, andere Konstruktionen für den Steuerhebel und andere Positionen für seine
Liefer- und Nichtlieferstellung vorzusehen. Auch der Fadenverlauf zwischen den beiden
Führungselementen 20, 21 kann anders als dargestellt sein. Außerdem ist es vorteilhaft,
die Drehzahl der Antriebswelle 4 so zu wählen, daß die Fadenliefervorrichtung auch bei
der Förderung des Fadens immer mit einem gewissen Mindestmaß an Schlupf arbeitet,
d. h. die Umfangsgeschwindigkeit der Umfangsabschnitte 11a, 11b größer als die größte
Geschwindigkeit ist, die von der den Faden verbrauchenden Maschine bei maximalem
Verbrauch gefordert wird. Als vorteilhaft hat sich erwiesen, die Umfangsgeschwindigkeit
der Umfangsabschnitte 11a, 11b um wenigstens etwa 30% größer als die größte geforderte
Geschwindigkeit zu wählen, obwohl klar ist, daß die günstigste Drehzahl im Einzelfall
anhand von Versuchen zu ermitteln ist. Weiter sind die Reibwerte für die Umfangs
abschnitte 11a, 11b variabel, wobei sich für die Umfangsabschnitte 11a Reibwerte bis zu
0,7 als brauchbar erwiesen haben, während höhere Reibwerte wenig Vorteil bringen,
während die Reibwerte für die Umfangsabschnitte 11b etwa bei 0,3 liegen können.
Dagegen hat sich für die Umfangswinkel ergeben, daß in der Lieferstellung oberhalb von
200° keine wesentlichen Verbesserungen eintreten, während in der Nichtlieferstellung
möglichst Umfangswinkel von weniger als 90° vorhanden sein sollten. Schließlich versteht
sich, daß die einzelnen Merkmale der Erfindung auch in anderen als den dargestellten und
beschriebenen Kombinationen vorgesehen werden können.
Claims (12)
1. Fadenliefervorrichtung für intermittierenden Fadenverbrauch mit wenigstens einer eine
drehbare Fadenliefertrommel (11) und eine Fadenleiteinrichtung aufweisenden Fadenliefer
einheit, wobei die Fadenliefertrommel (11) einen ersten und einen zweiten, je eine
Reibfläche für einen zu liefernden Faden (12) bildenden Umfangsabschnitt (11a, 11b)
enthält, wobei die Fadenleiteinrichtung ein dem ersten Umfangsabschnitt (11a) zugeord
netes Einlaufelement (18), ein dem zweiten Umfangsabschnitt (11b) zugeordnetes Auslauf
element (19) und zwei bewegliche, je einem der Umfangsabschnitte (11a, 11b) zugeordnete
Führungselemente (20, 21) für den Faden (12) aufweist, und wobei der Faden (12) mittels
der Führungselemente (20, 21) so zwischen dem Einlaufelement (18) und dem Auslauf
element (19) führbar ist, daß er nacheinander mit dem ersten und mit dem zweiten
Umfangsabschnitt (11a, 11b) wechselwirkt und in einer Lieferstellung der Führungs
elemente (20, 21) längs eines größeren Umfangswinkels als in einer Nichtlieferstellung der
Führungselemente (20, 21) am zugeordneten Umfangsabschnitt (11a, 11b) anliegt, dadurch
gekennzeichnet, daß den beiden Umfangsabschnitten (11a, 11b) unterschiedliche Fadenlie
fereigenschaften und/oder an zwei separaten Steuerhebeln (28a, 28b) angebrachte Füh
rungselemente (20, 21) zugeordnet sind.
2. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Umfangsabschnitt (11a) bessere Fadenliefereigenschaften als der zweite Umfangsabschnitt
(11b) aufweist.
3. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reibfläche des ersten Umfangsabschnitts (11a) als V-förmige Aufnahmenut (33) für den
Faden (12) ausgebildet ist.
4. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf
nahmenut (33) einen Winkel von ca. 90° einschließt.
5. Fadenliefervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reibfläche des ersten Umfangsabschnitts (11a) aus Polyurethan oder Vulcollan
gebildet ist.
6. Fadenliefervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reibfläche des ersten Umfangsabschnitts (11a) aus einem Material mit einer
Shore-A-Härte von 80 bis 100 gebildet ist.
7. Fadenliefervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reibfläche des zweiten Umfangsabschnitts (11b) als Flachrille (34) ausgebildet ist.
8. Fadenliefervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reibfläche des zweiten Umfangsabschnitts (11b) aus einem gummiartigen Material
gebildet ist.
9. Fadenliefervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Führungselemente (20, 21) an einem gemeinsamen Steuerhebel (28)
angebracht sind.
10. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuer
hebel (28) durch eine Feder (31) in eine Stellung vorgespannt ist, in der die beiden
Führungselemente (20, 21) ihre Nichtlieferstellung einnehmen.
11. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Umfangsabschnitte (11a, 11b) im wesentlichen identische Fadenliefereigenschaften
aufweisen und die beiden Führungselemente (20, 21) an zwei separaten Steuerhebeln (28a,
28b) ausgebildet sind.
12. Fadenliefervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Steuerhebel (28a, 28b) durch je eine Feder (31) in eine Stellung vorgespannt sind, in der
das an ihnen angebrachte Führungselement (20, 21) die Nichtlieferstellung einnimmt.
Priority Applications (4)
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| DE19712739A DE19712739A1 (de) | 1997-03-26 | 1997-03-26 | Fadenliefereinrichtung für intermittierenden Fadenverbrauch |
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