DE19629685A1 - Blocksauger - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Blocksauger zum Fixieren von
Werkstücken, insbesondere zum Festspannen von Werkstücken auf
Spannbalken von Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem
Gehäusegrundkörper, der mit einer ersten Ansaugseite auf einer
Unterlage, insbesondere einem Spannbalken, mittels einer
Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist und eine
weitere Ansaugseite für ein zu fixierendes Werkstück aufweist.
Ein derartiger Blocksauger ist bekannt; sein
Gehäusegrundkörper ist über Dichtmittel an einem Spannbalken
einer Holzbearbeitungsmaschine ansaugbar. Der Spannbalken
besitzt mit einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung
kommunizierende Öffnungen, an denen der Gehäusegrundkörper
ansaugbar ist. Im Inneren des Gehäusegrundkörpers ist eine
Strömungsverbindung zu einer gegenüberliegenden Öffnung
vorgesehen, die an der weiteren Ansaugseite mündet. Die
weitere Ansaugseite verläuft planparallel zu der Oberfläche
des Spannbalkens und bietet eine Anlagefläche für flächenhafte
Werkstücke, insbesondere Bretter, die dann an dem
Gehäusegrundkörper angesaugt und somit fixiert werden.
Der bekannte Blocksauger weist den Nachteil auf, daß der
Blocksauger bzw. dessen Gehäusegrundkörper sehr exakt
hergestellt bzw. bearbeitet sein muß, um eine zur Oberfläche
des Spannbalkens planparallele Anlage bzw. Auflagefläche für
das Werkstück zu bilden. Dies erweist sich bei der Herstellung
des Blocksaugers als kostenintensiv und daher nachteilig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
einen Blocksauger der eingangs beschriebenen Art dahingehend
zu verbessern, daß er kostengünstiger herstellbar ist, jedoch
hinsichtlich der Präzision bekannten Blocksaugern wenigstens
gleichwertig ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Blocksauger der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der
auf die Unterlage aufsetzbaren Seite sowie an der dem
Werkstück zugewandten Seite des Gehäusegrundkörpers
vorspringende, insbesondere stift- oder rippenförmige
Aufsetzelemente vorgesehen sind, deren Stirnseiten im
angesaugten Zustand des Blocksaugers gegen die Unterlage
abgestützt sind bzw. gegen die Werkstückoberfläche anliegen.
Diese Aufsetzelemente übertragen erfindungsgemäß die Ebene der
Spannbalken, so daß die Werkstücke planparallel zur Oberfläche
der Spannbalken liegend fixiert werden können. Es müssen bei
der Herstellung des erfindungsgemäßen Blocksaugers also
lediglich die Aufsetzelemente exakt bearbeiten werden, so daß
ihre Stirnseiten vorzugsweise exakt parallel zu der Unterlage
bzw. dem Spannbalken einer Holzbearbeitungsmaschine verlaufen.
Ein ganz wesentlicher Vorteil der von dem Gehäusegrundkörper
vorspringenden Aufsetzelemente ist ferner darin zu sehen, daß
sie eine Distanzhalterfunktion ausüben, und zwar unabhängig
davon, in welcher Weise bzw. wie stark ein Dichtelement
zwischen dem Gehäusegrundkörper und der Unterlage beim
Ansaugen des Blocksaugers oder des Werkstücks deformiert wird.
Die Aufsetzelemente könnten an ihrem freien Ende
beispielsweise gerundet oder in sonstiger Form ausgebildet
sein. Demgegenüber erweist es sich jedoch als vorteilhaft,
wenn die Stirnseiten zur Unterlage bzw. zur
Werkstückoberfläche planparallel verlaufen, da damit eine
exakte Positionierung des Blocksaugers auf der Unterlage bzw.
eine flächenhafte und daher schonende Abstützung des
Werkstücks gewährleistet ist.
Die vorzugsweise auf beiden Seiten vorgesehenen und aus einem
elastischen Material bestehenden Dichtelemente sind nach einem
weiteren Erfindungsgedanken formschlüssig und lösbar
angebracht und stehen über die Aufsetzelemente vor. Beim
Ansaugen des Blocksaugers gegen die Unterlage bzw. des
Werkstücks gegen den Blocksauger werden diese Dichtelemente
derart verformt, daß sie eine Abdichtung bewirken.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist wenigstens das
unterlagenseitig vorgesehene Dichtelement in Form einer
Saugplatte ausgebildet und weist Durchgangsöffnungen auf,
durch welche die Aufsetzelemente hindurchgreifen. Die
Saugplatte weist vorteilhafterweise Hinterschneidungen auf,
mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen des
Blocksaugers bzw. Gehäusegrundkörpers befestigbar ist. Sie ist
vorzugsweise auf den Gehäusegrundkörper aufklipsbar bzw.
aufziehbar.
Die Saugplatte weist bei einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kappenförmig kragende Randbereiche auf, mit denen
sie auf die Unterlage bzw. auf die Werkstückoberfläche
anlegbar ist.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von an sich
eigenständiger Bedeutung ist die Saugplatte an einer aus im
wesentlichen starrem Material bestehenden Trägerplatte
gehalten, mit der sie am Gehäusegrundkörper befestigbar ist,
wobei die Trägerplatte mit den Durchgangsöffnungen der
Saugplatte fluchtende Öffnungen aufweist. Durch die Öffnungen
erstrecken sich dann, wie vorstehend beschrieben, die stift- oder
rippenförmigen Aufsetzelemente. Diese Trägerplatte kann
in an sich beliebiger Weise an dem Gehäusegrundkörper
befestigbar sein, insbesondere kommen beliebige Schraub- oder
Klemmittel in Frage.
Die Saugplatte ist vorzugsweise lösbar, insbesondere
formschlüssig an der Trägerplatte befestigt. Sie kann, wie
bereits vorausgehend beschrieben wurde, auf die Trägerplatte
aufklipsbar sein, so daß sie bei Verschleiß, Beschädigung
oder zu Revisionszwecken sehr einfach von der Trägerplatte
oder dem Gehäusegrundkörper abgenommen werden kann.
Die Saugplatten können an ihrer Aufsetzfläche mit Noppen,
Rippen oder anderen den Reibungskoeffizienten erhöhenden
Formgestaltungen versehen sein, um ein Verrutschen des
Gehäusegrundkörpers bzw. des Werkstücks sicher zu verhindern.
Der Gehäusegrundkörper kann aus Metall oder Kunststoff
bestehen und ist insbesondere ein Druckguß- oder
Spritzgußteil, wobei sich die exakte Bearbeitung des
Gehäusegrundkörpers vorteilhafterweise auf die
Planparallelität der Stirnseiten bzw. Anlageflächen der
Aufsetzelemente beschränkt.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken weist der
Gehäusegrundkörper mehr als zwei Auflage- bzw.
Werkstückansaugseiten auf, so daß sich beispielsweise die
Möglichkeit ergibt, daß Werkstückebene und Unterlage auch
senkrecht zueinander verlaufen können.
Als ganz besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der
Gehäusegrundkörper gegenüber der Trägerplatte um eine in
Aufsetzrichtung verlaufende Achse drehbar ist. Es besteht dann
die Möglichkeit, das Werkstück im Zuge einer Bearbeitung zu
drehen, ohne daß die Fixierung des Blocksaugers auf der
Unterlage verändert werden muß, da die Trägerplatte mit der
Saugplatte fest an der Unterlage festgesaugt bleibt, während
nur der Gehäusegrundkörper mit dem Werkstück gegenüber der
Trägerplatte verdreht wird. Es wäre ebenfalls denkbar,
werkstückseitig eine Trägerplatte vorzusehen, die dann mit dem
angesaugten Werkstück gegenüber dem Blocksauger verdreht
werden kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und der
zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Blocksaugers. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäßen
Blocksauger und
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht entlang der
Linie II-II in Fig. 1.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Blocksauger umfaßt
einen Gehäusegrundkörper 2 mit einer im Inneren verlaufenden
Leitung 4, welche an gegenüberliegenden Ansaugseiten 6 und 8
des Blocksaugers mündet bzw. diese miteinander verbindet. Mit
der in den Figuren unteren Ansaugseite 6 wird der Blocksauger
auf einen in der Fig. 2 angedeuteten Spannbalken 10 einer
Holzbearbeitungsmaschine aufgesetzt und über eine
Vakuumleitung 12, die mit einer nicht dargestellten Unterdruck
erzeugenden Vorrichtung in Verbindung steht, angesaugt. Über
eine weitere Vakuumleitung 14 und die im Gehäusegrundkörper 2
vorgesehene Leitung 4 kann die in der Fig. 1 obere
Ansaugseite 8 mit der Unterdruck erzeugenden Vorrichtung in
Strömungsverbindung gebracht werden, so daß flächenhafte
Werkstücke, wie zu bearbeitende Bretter oder Platten, an der
Ansaugseite 8 angesaugt und zum Bearbeiten fixiert werden
können.
An den Ansaugseiten 6 und 8 sind Dichtelemente 16, 18 in der
Form von formschlüssig aufgeklipsten Saugplatten 20, 22
vorgesehen. Die Saugplatte 20 an der dem Spannbalken
zugewandten Ansaugseite 6 ist an einer starren Trägerplatte 24
gehalten. Die Saugplatte 20 weist einen nach oben kragenden
und im Querschnitt L-förmigen umlaufenden Rand 26 auf, der
eine Hinterschneidung 28 bildet, mit der die Saugplatte 20 auf
einen Flanschbereich 30 der Trägerplatte 24 aufklipsbar bzw.
aufziehbar ist und formschlüssig gehalten und jederzeit
einfach abnehmbar ist. Die Trägerplatte 24 ist über beliebige
Befestigungsmittel am Gehäusegrundkörper 2 gehalten. Die
Saugplatte 2 weist auf ihrer, dem Spannbalken 10 zugewandten
Seite kappenförmig kragende Ränder 32 auf, die beim Ansaugen
an den Spannbalken verformt werden und eine Abdichtung
bewirken. Beim Ansaugen des Blocksaugers auf dem Spannbalken
10 ist es von Vorteil, wenn die Ebene der Spannbalken
planparallel auf das zu bearbeitende Werkstück übertragen
werden kann. Hierzu sind stiftförmige Aufsetzelemente 34 in
Form von Abstandsbolzen vorgesehen, deren Stirnseiten 36 beim
Ansaugen des Blocksaugers gegen den Spannbalken gegen die
Oberfläche des Spannbalkens anliegen und so unabhängig von der
Verformbarkeit der Saugplatte eine definierte Lage des
Blocksaugers gegenüber der Ebene des Spannbalkens vorgeben.
Die Stirnseiten 36 der Aufsetzelemente 34 sind flach und
verlaufen exakt in einer Ebene. Die Aufsetzelemente oder
Abstandsbolzen 34 sind vorzugsweise einstückig mit dem
Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet. Sie lassen sich aber auch
als zusätzliche Montageelemente nachträglich am
Gehäusegrundkörper 2 montieren. Der Gehäusegrundkörper kann
beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist
insbesondere ein Druckguß- oder Spritzgußelement, wobei sich
die exakte Bearbeitung des Gehäusegrundkörpers auf die
Planparallelität der Anlageflächen bzw. Stirnseiten 36 der
Aufsetzelemente oder Abstandbolzen 34 beschränkt, was sich bei
der Herstellung des Blocksaugers kostenmindernd auswirkt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 einstückig mit dem
Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet, und die Trägerplatte 24 und
die Saugplatte 20 weisen Durchgangsöffnungen 38 auf, durch
welche die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34
hindurchgreifen. Fig. 2 zeigt den Blocksauger im auf den
Spannbalken 10 aufgesetzten, aber noch nicht angesaugten
Zustand, was anhand des Spalts zwischen der Stirnseite 36 des
Aufsetzelements oder Abstandshalters 34 und der Oberfläche
des Spannbalkens 2 zu erkennen ist. Ebenfalls zu erkennen sind
Rippen 40 der Trägerplatte 24, die von dem elastomeren
Material der Saugplatte 20 umgeben sind und der Saugplatte 20
eine hinreichende und vorteilhafte Formstabilität in Richtung
der Ebene des Spannbalkens bzw. Werkstücks verleihen, so daß
ein seitliches Verrutschen oder Nachgeben, insbesondere beim
Bearbeiten des Werkstücks, sicher vermieden wird. Um den
Blocksauger auf dem Spannbalken 10 leichter positionieren zu
können, sind beiseits nach unten greifende Führungsleisten 43
vorgesehen.
Die werkstückseitige Saugplatte 22 ist direkt auf einen
Flanschbereich 42 des Gehäusegrundkörpers 2 aufgezogen. Auch
an der werkstückseitigen Ansaugseite 8 sind Aufsetzelemente 44
vorgesehen, welche die Ebene des Spannbalkens auf das in den
Figuren nicht dargestellte Werkstück übertragen.
Claims (11)
1. Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere
zum Festspannen von Werkstücken auf Spannbalken von
Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem Gehäusegrundkörper
(2), der mit einer ersten Ansaugseite (6) auf einer
Unterlage, insbesondere einem Spannbalken (10), mittels
einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist
und eine weitere Ansaugseite (8) für ein zu fixierendes
Werkstück aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der auf die Unterlage aufsetzbaren Seite (6) sowie
an der dem Werkstück zugewandten Seite (8) des
Blocksaugers vorspringende, insbesondere stift- oder
rippenförmige Aufsetzelemente (34, 44) vorgesehen sind,
deren Stirnseiten (36) im angesaugten Zustand des
Blocksaugers gegen die Unterlage abgestützt sind bzw.
gegen die Werkstückoberfläche anliegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stirnseiten (36) der Aufsetzelemente (34, 44) zur
Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche planparallel
verlaufen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten (6, 8) aus einem
elastischen Material bestehende Dichtelemente (16, 18)
formschlüssig lösbar angebracht sind und über die
Aufsetzelemente (34, 44) vorstehen.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Dichtelement
(16) in Form einer Saugplatte (20) ausgebildet ist und
Durchgangsöffnungen (38) aufweist, durch welche die
Aufsetzelemente (34) hindurchgreifen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Saugplatte (20, 22) Hinterschneidungen (28) aufweist
mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen
befestigbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugplatte (22) auf den
Gehäusegrundkörper (2) aufklipsbar bzw. aufziehbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20, 22)
kappenförmig kragende Ränder (32) aufweist, mit denen sie
auf die Unterlage bzw. gegen die Werkstückoberfläche
anlegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20) an einer
aus im wesentlichen starrem Material bestehenden
Trägerplatte (24) gehalten ist, mit der sie am
Gehäusegrundkörper (2) befestigbar ist, wobei die
Trägerplatte (24) mit den Durchgangsöffnungen (38) der
Saugplatte (20) fluchtende Öffnungen aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Saugplatte (20) lösbar, insbesondere formschlüssig,
an der Trägerplatte (24) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusegrundkörper (2)
mehr als zwei Auflage- bzw. Werkstückansaugseiten
aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehäusegrundkörper (2) gegenüber
der Trägerplatte (24) drehbar ist.
Priority Applications (2)
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| DE19629685A DE19629685C2 (de) | 1996-03-29 | 1996-07-23 | Blocksauger |
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| DE19629685C2 DE19629685C2 (de) | 1999-07-22 |
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| DE19629685A Expired - Lifetime DE19629685C2 (de) | 1996-03-29 | 1996-07-23 | Blocksauger |
Country Status (1)
| Country | Link |
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