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DE19629685A1 - Blocksauger - Google Patents

Blocksauger

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DE19629685A1
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DE
Germany
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suction
workpiece
plate
suction plate
base
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DE19629685A
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Inventor
Kurt Dr Schmalz
Wolfgang Schmalz
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J Schmalz GmbH
Original Assignee
J Schmalz GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B11/00Work holders not covered by any preceding group in the subclass, e.g. magnetic work holders, vacuum work holders
    • B25B11/005Vacuum work holders

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jigs For Machine Tools (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere zum Festspannen von Werkstücken auf Spannbalken von Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem Gehäusegrundkörper, der mit einer ersten Ansaugseite auf einer Unterlage, insbesondere einem Spannbalken, mittels einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist und eine weitere Ansaugseite für ein zu fixierendes Werkstück aufweist.
Ein derartiger Blocksauger ist bekannt; sein Gehäusegrundkörper ist über Dichtmittel an einem Spannbalken einer Holzbearbeitungsmaschine ansaugbar. Der Spannbalken besitzt mit einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung kommunizierende Öffnungen, an denen der Gehäusegrundkörper ansaugbar ist. Im Inneren des Gehäusegrundkörpers ist eine Strömungsverbindung zu einer gegenüberliegenden Öffnung vorgesehen, die an der weiteren Ansaugseite mündet. Die weitere Ansaugseite verläuft planparallel zu der Oberfläche des Spannbalkens und bietet eine Anlagefläche für flächenhafte Werkstücke, insbesondere Bretter, die dann an dem Gehäusegrundkörper angesaugt und somit fixiert werden.
Der bekannte Blocksauger weist den Nachteil auf, daß der Blocksauger bzw. dessen Gehäusegrundkörper sehr exakt hergestellt bzw. bearbeitet sein muß, um eine zur Oberfläche des Spannbalkens planparallele Anlage bzw. Auflagefläche für das Werkstück zu bilden. Dies erweist sich bei der Herstellung des Blocksaugers als kostenintensiv und daher nachteilig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Blocksauger der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, daß er kostengünstiger herstellbar ist, jedoch hinsichtlich der Präzision bekannten Blocksaugern wenigstens gleichwertig ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Blocksauger der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der auf die Unterlage aufsetzbaren Seite sowie an der dem Werkstück zugewandten Seite des Gehäusegrundkörpers vorspringende, insbesondere stift- oder rippenförmige Aufsetzelemente vorgesehen sind, deren Stirnseiten im angesaugten Zustand des Blocksaugers gegen die Unterlage abgestützt sind bzw. gegen die Werkstückoberfläche anliegen.
Diese Aufsetzelemente übertragen erfindungsgemäß die Ebene der Spannbalken, so daß die Werkstücke planparallel zur Oberfläche der Spannbalken liegend fixiert werden können. Es müssen bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Blocksaugers also lediglich die Aufsetzelemente exakt bearbeiten werden, so daß ihre Stirnseiten vorzugsweise exakt parallel zu der Unterlage bzw. dem Spannbalken einer Holzbearbeitungsmaschine verlaufen. Ein ganz wesentlicher Vorteil der von dem Gehäusegrundkörper vorspringenden Aufsetzelemente ist ferner darin zu sehen, daß sie eine Distanzhalterfunktion ausüben, und zwar unabhängig davon, in welcher Weise bzw. wie stark ein Dichtelement zwischen dem Gehäusegrundkörper und der Unterlage beim Ansaugen des Blocksaugers oder des Werkstücks deformiert wird.
Die Aufsetzelemente könnten an ihrem freien Ende beispielsweise gerundet oder in sonstiger Form ausgebildet sein. Demgegenüber erweist es sich jedoch als vorteilhaft, wenn die Stirnseiten zur Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche planparallel verlaufen, da damit eine exakte Positionierung des Blocksaugers auf der Unterlage bzw. eine flächenhafte und daher schonende Abstützung des Werkstücks gewährleistet ist.
Die vorzugsweise auf beiden Seiten vorgesehenen und aus einem elastischen Material bestehenden Dichtelemente sind nach einem weiteren Erfindungsgedanken formschlüssig und lösbar angebracht und stehen über die Aufsetzelemente vor. Beim Ansaugen des Blocksaugers gegen die Unterlage bzw. des Werkstücks gegen den Blocksauger werden diese Dichtelemente derart verformt, daß sie eine Abdichtung bewirken.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist wenigstens das unterlagenseitig vorgesehene Dichtelement in Form einer Saugplatte ausgebildet und weist Durchgangsöffnungen auf, durch welche die Aufsetzelemente hindurchgreifen. Die Saugplatte weist vorteilhafterweise Hinterschneidungen auf, mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen des Blocksaugers bzw. Gehäusegrundkörpers befestigbar ist. Sie ist vorzugsweise auf den Gehäusegrundkörper aufklipsbar bzw. aufziehbar.
Die Saugplatte weist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kappenförmig kragende Randbereiche auf, mit denen sie auf die Unterlage bzw. auf die Werkstückoberfläche anlegbar ist.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von an sich eigenständiger Bedeutung ist die Saugplatte an einer aus im wesentlichen starrem Material bestehenden Trägerplatte gehalten, mit der sie am Gehäusegrundkörper befestigbar ist, wobei die Trägerplatte mit den Durchgangsöffnungen der Saugplatte fluchtende Öffnungen aufweist. Durch die Öffnungen erstrecken sich dann, wie vorstehend beschrieben, die stift- oder rippenförmigen Aufsetzelemente. Diese Trägerplatte kann in an sich beliebiger Weise an dem Gehäusegrundkörper befestigbar sein, insbesondere kommen beliebige Schraub- oder Klemmittel in Frage.
Die Saugplatte ist vorzugsweise lösbar, insbesondere formschlüssig an der Trägerplatte befestigt. Sie kann, wie bereits vorausgehend beschrieben wurde, auf die Trägerplatte aufklipsbar sein, so daß sie bei Verschleiß, Beschädigung oder zu Revisionszwecken sehr einfach von der Trägerplatte oder dem Gehäusegrundkörper abgenommen werden kann.
Die Saugplatten können an ihrer Aufsetzfläche mit Noppen, Rippen oder anderen den Reibungskoeffizienten erhöhenden Formgestaltungen versehen sein, um ein Verrutschen des Gehäusegrundkörpers bzw. des Werkstücks sicher zu verhindern.
Der Gehäusegrundkörper kann aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist insbesondere ein Druckguß- oder Spritzgußteil, wobei sich die exakte Bearbeitung des Gehäusegrundkörpers vorteilhafterweise auf die Planparallelität der Stirnseiten bzw. Anlageflächen der Aufsetzelemente beschränkt.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken weist der Gehäusegrundkörper mehr als zwei Auflage- bzw. Werkstückansaugseiten auf, so daß sich beispielsweise die Möglichkeit ergibt, daß Werkstückebene und Unterlage auch senkrecht zueinander verlaufen können.
Als ganz besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Gehäusegrundkörper gegenüber der Trägerplatte um eine in Aufsetzrichtung verlaufende Achse drehbar ist. Es besteht dann die Möglichkeit, das Werkstück im Zuge einer Bearbeitung zu drehen, ohne daß die Fixierung des Blocksaugers auf der Unterlage verändert werden muß, da die Trägerplatte mit der Saugplatte fest an der Unterlage festgesaugt bleibt, während nur der Gehäusegrundkörper mit dem Werkstück gegenüber der Trägerplatte verdreht wird. Es wäre ebenfalls denkbar, werkstückseitig eine Trägerplatte vorzusehen, die dann mit dem angesaugten Werkstück gegenüber dem Blocksauger verdreht werden kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Blocksaugers. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäßen Blocksauger und
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht entlang der Linie II-II in Fig. 1.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Blocksauger umfaßt einen Gehäusegrundkörper 2 mit einer im Inneren verlaufenden Leitung 4, welche an gegenüberliegenden Ansaugseiten 6 und 8 des Blocksaugers mündet bzw. diese miteinander verbindet. Mit der in den Figuren unteren Ansaugseite 6 wird der Blocksauger auf einen in der Fig. 2 angedeuteten Spannbalken 10 einer Holzbearbeitungsmaschine aufgesetzt und über eine Vakuumleitung 12, die mit einer nicht dargestellten Unterdruck erzeugenden Vorrichtung in Verbindung steht, angesaugt. Über eine weitere Vakuumleitung 14 und die im Gehäusegrundkörper 2 vorgesehene Leitung 4 kann die in der Fig. 1 obere Ansaugseite 8 mit der Unterdruck erzeugenden Vorrichtung in Strömungsverbindung gebracht werden, so daß flächenhafte Werkstücke, wie zu bearbeitende Bretter oder Platten, an der Ansaugseite 8 angesaugt und zum Bearbeiten fixiert werden können.
An den Ansaugseiten 6 und 8 sind Dichtelemente 16, 18 in der Form von formschlüssig aufgeklipsten Saugplatten 20, 22 vorgesehen. Die Saugplatte 20 an der dem Spannbalken zugewandten Ansaugseite 6 ist an einer starren Trägerplatte 24 gehalten. Die Saugplatte 20 weist einen nach oben kragenden und im Querschnitt L-förmigen umlaufenden Rand 26 auf, der eine Hinterschneidung 28 bildet, mit der die Saugplatte 20 auf einen Flanschbereich 30 der Trägerplatte 24 aufklipsbar bzw. aufziehbar ist und formschlüssig gehalten und jederzeit einfach abnehmbar ist. Die Trägerplatte 24 ist über beliebige Befestigungsmittel am Gehäusegrundkörper 2 gehalten. Die Saugplatte 2 weist auf ihrer, dem Spannbalken 10 zugewandten Seite kappenförmig kragende Ränder 32 auf, die beim Ansaugen an den Spannbalken verformt werden und eine Abdichtung bewirken. Beim Ansaugen des Blocksaugers auf dem Spannbalken 10 ist es von Vorteil, wenn die Ebene der Spannbalken planparallel auf das zu bearbeitende Werkstück übertragen werden kann. Hierzu sind stiftförmige Aufsetzelemente 34 in Form von Abstandsbolzen vorgesehen, deren Stirnseiten 36 beim Ansaugen des Blocksaugers gegen den Spannbalken gegen die Oberfläche des Spannbalkens anliegen und so unabhängig von der Verformbarkeit der Saugplatte eine definierte Lage des Blocksaugers gegenüber der Ebene des Spannbalkens vorgeben. Die Stirnseiten 36 der Aufsetzelemente 34 sind flach und verlaufen exakt in einer Ebene. Die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 sind vorzugsweise einstückig mit dem Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet. Sie lassen sich aber auch als zusätzliche Montageelemente nachträglich am Gehäusegrundkörper 2 montieren. Der Gehäusegrundkörper kann beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist insbesondere ein Druckguß- oder Spritzgußelement, wobei sich die exakte Bearbeitung des Gehäusegrundkörpers auf die Planparallelität der Anlageflächen bzw. Stirnseiten 36 der Aufsetzelemente oder Abstandbolzen 34 beschränkt, was sich bei der Herstellung des Blocksaugers kostenmindernd auswirkt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 einstückig mit dem Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet, und die Trägerplatte 24 und die Saugplatte 20 weisen Durchgangsöffnungen 38 auf, durch welche die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 hindurchgreifen. Fig. 2 zeigt den Blocksauger im auf den Spannbalken 10 aufgesetzten, aber noch nicht angesaugten Zustand, was anhand des Spalts zwischen der Stirnseite 36 des Aufsetzelements oder Abstandshalters 34 und der Oberfläche des Spannbalkens 2 zu erkennen ist. Ebenfalls zu erkennen sind Rippen 40 der Trägerplatte 24, die von dem elastomeren Material der Saugplatte 20 umgeben sind und der Saugplatte 20 eine hinreichende und vorteilhafte Formstabilität in Richtung der Ebene des Spannbalkens bzw. Werkstücks verleihen, so daß ein seitliches Verrutschen oder Nachgeben, insbesondere beim Bearbeiten des Werkstücks, sicher vermieden wird. Um den Blocksauger auf dem Spannbalken 10 leichter positionieren zu können, sind beiseits nach unten greifende Führungsleisten 43 vorgesehen.
Die werkstückseitige Saugplatte 22 ist direkt auf einen Flanschbereich 42 des Gehäusegrundkörpers 2 aufgezogen. Auch an der werkstückseitigen Ansaugseite 8 sind Aufsetzelemente 44 vorgesehen, welche die Ebene des Spannbalkens auf das in den Figuren nicht dargestellte Werkstück übertragen.

Claims (11)

1. Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere zum Festspannen von Werkstücken auf Spannbalken von Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem Gehäusegrundkörper (2), der mit einer ersten Ansaugseite (6) auf einer Unterlage, insbesondere einem Spannbalken (10), mittels einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist und eine weitere Ansaugseite (8) für ein zu fixierendes Werkstück aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an der auf die Unterlage aufsetzbaren Seite (6) sowie an der dem Werkstück zugewandten Seite (8) des Blocksaugers vorspringende, insbesondere stift- oder rippenförmige Aufsetzelemente (34, 44) vorgesehen sind, deren Stirnseiten (36) im angesaugten Zustand des Blocksaugers gegen die Unterlage abgestützt sind bzw. gegen die Werkstückoberfläche anliegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseiten (36) der Aufsetzelemente (34, 44) zur Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche planparallel verlaufen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten (6, 8) aus einem elastischen Material bestehende Dichtelemente (16, 18) formschlüssig lösbar angebracht sind und über die Aufsetzelemente (34, 44) vorstehen.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Dichtelement (16) in Form einer Saugplatte (20) ausgebildet ist und Durchgangsöffnungen (38) aufweist, durch welche die Aufsetzelemente (34) hindurchgreifen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20, 22) Hinterschneidungen (28) aufweist mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen befestigbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (22) auf den Gehäusegrundkörper (2) aufklipsbar bzw. aufziehbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20, 22) kappenförmig kragende Ränder (32) aufweist, mit denen sie auf die Unterlage bzw. gegen die Werkstückoberfläche anlegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20) an einer aus im wesentlichen starrem Material bestehenden Trägerplatte (24) gehalten ist, mit der sie am Gehäusegrundkörper (2) befestigbar ist, wobei die Trägerplatte (24) mit den Durchgangsöffnungen (38) der Saugplatte (20) fluchtende Öffnungen aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugplatte (20) lösbar, insbesondere formschlüssig, an der Trägerplatte (24) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusegrundkörper (2) mehr als zwei Auflage- bzw. Werkstückansaugseiten aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusegrundkörper (2) gegenüber der Trägerplatte (24) drehbar ist.
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