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DE202009002366U1 - Werkzeughalter mit Kassette - Google Patents

Werkzeughalter mit Kassette Download PDF

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DE202009002366U1 DE200920002366 DE202009002366U DE202009002366U1 DE 202009002366 U1 DE202009002366 U1 DE 202009002366U1 DE 200920002366 DE200920002366 DE 200920002366 DE 202009002366 U DE202009002366 U DE 202009002366U DE 202009002366 U1 DE202009002366 U1 DE 202009002366U1
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)

Abstract

Werkzeughalter für eine Schneidplatte (7), wobei der Werkzeughalter (1) einen Grundkörper (3) und eine an dem Grundkörper (3) befestigbare Kassette (5) umfasst, wobei die Kassette (5) zur Aufnahme einer Schneidplatte (7) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Grundkörper (3) und Kassette (5) eine Linearführung (11, 13) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Werkzeughalter für eine oder mehrere Schneidplatten, wobei der Werkzeughalter einen Grundkörper und eine an dem Grundkörper befestigbare Kassette umfasst. In der Kassette wiederum ist eine Aufnahme für mindestens eine Schneidplatte vorgesehen. Solche Kassetten werden üblicherweise mithilfe von einer oder mehreren Befestigungsschrauben an dem Grundkörper befestigt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Werkzeughalter mit Grundkörper und Kassette hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und Handhabbarkeit vor allem beim Wechseln der Kassette weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Werkzeughalter für eine Schneidplatte, umfassend einen Grundkörper und eine an dem Grundkörper befestigbare Kassette, und wobei die Kassette zur Aufnahme einer Schneidplatte ausgebildet ist, dadurch gelöst, dass zwischen Grundkörper und Kassette eine Linearführung ausgebildet ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Linearführung wird die Kassette in dem Grundkörper gehalten, selbst wenn die Befestigungsschraube mit der die Kassette am Grundkörper befestigt wird, gelöst wurde. Dadurch werden auch in ungewöhnlichen und schwer zugänglichen Einbaulagen Schäden an der Schneidplatte durch Herunterfallen vermieden und die Handhabung erleichtert.
  • Die erfindungsgemäße Linearführung ist besonders bevorzugt orthogonal zu einer Längsachse des Grundkörpers angeordnet. Dadurch ist es möglich, die Linearführung in der normalen Einbaulage des Grundkörpers von oben auf den Grundkörper aufzuschieben.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Linearführung ist darin zu sehen, dass nur passende Grundkörper und Kassetten miteinander verwendet werden und der fehlerhafte Zusammenbau zweier nicht zusammengehörender Bauteile vermieden wird. Die Linearführung positioniert die Kassette relativ zum Grundkörper.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Linearführung als formschlüssige Linearführung, insbesondere als formschlüssige Schwalbenschwanzführung, ausgebildet.
  • Eine solche Schwalbenschwanzführung lässt sich durch eine entsprechende Führungsnut im Grundkörper und ein in der Kassette ausgebildetes Führungselement durch Fräsen herstellen, so dass die Linearführung kein Umspannen oder einen des Grundkörpers beziehungsweise der Kassette bei der Herstellung derselben erfordert. Es ist vielmehr möglich, bei einer CNC-gesteuerten Fertigung die Führungsnut und das Führungselement ohne nennenswerte zusätzliche Kosten herzustellen.
  • Die Anforderungen an die Genauigkeit und Spielfreiheit der Linearführung sind relativ gering, da die Linearführung eine formschlüssige Verbindung zwischen Kassette und Grundkörper herstellen soll. Die exakte Positionierung und die Kraftübertragung zwischen Kassette und Grundkörper während des Zerspanvorgangs erfolgt jedoch nicht über die Linearführung, sondern über Anschlagflächen und Auflageflächen, die im Grundkörper und in der Kassette ausgebildet sind.
  • Um die Positionierung der Kassette, aber auch die Kraftübertragung von der Kassette auf den Grundkörper bestmöglich und reproduzierbar zu gewährleisten, ist an einem vorderen Ende des Grundkörpers eine erste Anlagefläche ausgebildet, wobei die erste Anlagefläche parallel zu einer von einer Längsachse und einer Y-Achse des Grundkörpers aufgespannten Ebene verläuft.
  • Diese erste Anlagefläche dient dazu, dass Querkräfte, die beim Zerspanen auftreten, flächig von der Kassette in den Grundkörper eingeleitet werden. Zu diesem Zweck ist am vorderen Ende der Kassette eine mit der ersten Anlagefläche des Grundkörpers zusammenwirkende Gegenfläche ausgebildet.
  • Durch den flächigen Kontakt können auch große Seitenkräfte ohne Schäden der Kassette oder des Grundkörpers sicher übertragen werden.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist an einem vorderen Ende des Grundkörpers eine erste Auflagefläche ausgebildet, wobei die erste Auflagefläche mit einer von einer Längsachse und einer X-Achse des Grundkörpers aufgespannten Ebene, einen von Null verschiedenen Winkel α, insbesondere zwischen 5° und 15°, besonders bevorzugt von 10°, einschließt.
  • Diese erste Auflagefläche überträgt einerseits die bei der Zerspanung auftretenden Schnittkräfte in der Hauptschnittrichtung von der Kassette auf den Grundkörper. Durch die Schrägstellung der ersten Auflagefläche, wird die Kassette von der Schnittkraft seitlich gegen die erste Anlagefläche des Grundkörpers gepresst, so dass auch bei schwerster Belastung die Kassette fest mit dem Grundkörper verbunden bleibt und keine Relativbewegung zwischen Kassette und Grundkörper stattfindet.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist an einem hinteren Ende der Kassette eine Anschlagfläche ausgebildet, wobei die Anschlagfläche mit einer von der Y-Achse und der X-Achse des Grundkörpers aufgespannten Ebene einen von Null verschiedenen Winkel, insbesondere zwischen 5° und 15° einschließt.
  • Entsprechend ist an dem Grundkörper eine mit der Anschlagfläche der Kassette zusammenwirkende Gegenfläche ausgebildet.
  • Diese Anschlagfläche dient dazu, die Vorschubkraft zwischen Grundkörper und Kassette zu übertragen. Durch die gegenüber der Vorschubrichtung schräggestellte Anschlagfläche wird auch hier wieder die Kassette abhängig von der Vorschubkraft gegen die erste Anlagefläche gepresst und dadurch mit zunehmender Belastung eine zunehmend festere Verbindung zwischen Kassette und Grundkörper hergestellt.
  • Um die Kassette mit dem Grundkörper verschrauben zu können, ist in dem Grundkörper mindestens eine Gewindebohrung und in der Kassette mindestens eine entsprechend positionierte Befestigungsbohrung vorgesehen. Durch die Befestigungsbohrung kann eine Befestigungsschraube in das Befestigungsgewinde des Grundkörpers geschraubt und angezogen werden. Dabei verläuft die Befestigungsbohrung beziehungsweise das Befestigungsgewinde orthogonal zu der ersten Anlagefläche, so dass auch die Befestigungsschrauben die Kassette gegen die erste Anlagefläche pressen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind an der Kassette mindestens eine Aufnahme für eine Schneidplatte ausgebildet.
  • Des Weiteren können in der Kassette Kühlmittelkanäle ausgebildet sein. Die Kühlmittelkanäle können im Bereich der ersten Anlagefläche beginnen und über verschiedene Querbohrungen an das vordere Ende der Kassette geführt werden. Dort gibt es eine oder mehrere Austrittsöffnungen, wobei diese Austrittsöffnungen bevorzugt unterhalb und/oder seitlich der Aufnahme für die Schneidplatte angeordnet sind und so ausgerichtet sind, dass die Schneidplatte von unten und/oder von der Seite mit Kühlschmierstoff gekühlt und geschmiert wird.
  • Dadurch ist es möglich, die Schneidplatte effizient zu kühlen, obwohl an der Schneidkante, ohne dass die Kühlung durch den an der Oberseite der Schneidplatte vorhandenen Späne beeinträchtigt wird.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüche offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • Zeichnung
  • Es zeigen:
  • 1 bis 3 verschiedene Ansichten und Schnitte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Werkzeughalters.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In der 1 wird in drei verschiedenen Ansichten ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeughalters dargestellt.
  • In den verschiedenen Ansichten gemäß 1 sind die X-, Y- und Z-Achsen eines kartesischen Koordinatensystems eingezeichnet. Die Längsachse des erfindungsgemäßen Werkzeughalters 1 entspricht der X-Achse des Koordinatensystems.
  • Der erfindungsgemäße Werkzeughalter besteht aus einem Grundkörper 3 und einer darin eingesetzten Kassette 5. Wie man der Seitenansicht gemäß 1b entnehmen kann, ist in der Kassette 5 eine Schneidplatte 7 eingeklemmt. Eine Schneidkante (ohne Bezugszeichen) der Schneidplatte 7 stellt das vordere Ende des erfindungsgemäßen Werkzeughalters 1 dar. Die Schneidplatte 7 wird mittels einer Klemmschraube 9 in einer entsprechend geformten Aufnahme (ohne Bezugszeichen) der Kassette 5 gespannt und dient in dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel zum Stechdrehen.
  • Da beim Stechdrehen die Baubreite der Schneidplatte 7 in aller Regel möglichst gering sein soll, kommt der Steifigkeit der Kassette 5 unterhalb der Schneidplatte 7 gerade beim Stechdrehen erhöhte Bedeutung zu.
  • Aus der 1b ist ersichtlich, dass die Kassette 5 unterhalb der Schneidplatte 7 eine sehr große Bauhöhe B aufweist, so dass sie demzufolge trotz der geringen Breite eine hohe Festigkeit hat und somit die beim Drehen auf die Schneidplatte 7 wirkenden Kräfte sehr gut aufnehmen kann. Die Bauhöhe unterhalb der Schneidplatte 7 ist in der 1b mit dem Bezugszeichen B angedeutet. Entsprechend den beim Zerspanen auftretenden Belastungen kann die Kassette in dem Bereich unterhalb der Schneidplatte 7 gestaltet werden. So kann die Bauhöhe B bei Bedarf erhöht werden und/oder es kann die Kassette gekrümmt ausgeführt sein, was insbesondere beim Plan-Stechdrehen von Vorteil ist.
  • Die Draufsicht gemäß 1a zeigt, dass in dem Grundkörper 3 eine schwalbenschwanzförmige Nut 11 ausgebildet ist, die mit einem entsprechend schwalbenschwanzförmig geformten Führungselement 13 eine formschlüssige Linearführung bildet. Diese formschlüssige Linearführung hat zur Folge, dass die Kassette 5 nur von oben, das heißt in Richtung der Z-Achse in den Grundkörper 3 eingesetzt werden kann und mit dem Grundkörper 3 formschlüssig verbunden ist, sobald sich die Kassette 5 in der 1 dargestellten Position befindet. In dieser Position kann die Kassette 5 nicht mehr aus dem Grundkörper 3 herausfallen, selbst wenn die Befestigungsschrauben 15 entfernt wurden. Somit bietet die erfindungsgemäße Linearführung eine hohe Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Herausfallen der Kassette 5 beim Wechsel der Kassette beziehungsweise dem erneuten Einsetzen der Kassette. Selbst wenn der Grundkörper 3 hängend in einer Werkzeugmaschine befestigt wird, ist es mit Hilfe der erfindungsgemäßen Linearführung 11, 13 immer noch möglich, die Kassette seitlich in den Grundkörper 3 einzuführen und dadurch sofort formschlüssig mit dem Grundkörper 3 zu verbinden.
  • Anschließend können die Befestigungsschrauben 15 durch die Kassette 5 gesteckt und in ein entsprechendes Muttergewinde im Grundkörper 3 geschraubt werden. Erst wenn diese Befestigungsschrauben 15 mit dem vorgeschriebenen Drehmoment angezogen wurden, ist die Kassette 5 ausreichend fest und präzise in dem Grundkörper 3 befestigt und erst dann mit der Zerspanung begonnen werden kann.
  • Damit die Kassette 5 auch unter schwerster Belastung stets unverändert relativ zum Grundkörper 3 positioniert bleibt, sind verschiedene Flächen am Grundkörper 3 und entsprechende Gegenflächen an der Kassette 5 ausgebildet.
  • An dem vorderen Ende des Grundkörpers 3 ist eine erste Anlagefläche 17 ausgebildet, die mit einer ersten Gegenfläche 19 der Kassette 5 zusammenwirkt. Die Anlagefläche 17 verläuft parallel zu einer von der X- und Z-Achse aufgespannten Ebene. Dadurch wird die Kassette 5 in Richtung der Y-Achse relativ zum Grundkörper 3 positioniert. Auch können Seitenkräfte, die beim Zerspanen auftreten, über die Anlagefläche 17 beziehungsweise die erste Gegenfläche 19 sicher von der Kassette 5 auf den Grundkörper 3 übertragen werden. Die Befestigungsschrauben 15 dienen auch dazu, die erforderliche Anpresskraft aufzubringen.
  • Die Stirnseite des ebenfalls schwalbenschwanzförmigen Führungselements 13 liegt nicht auf der Grundfläche der schwalbenschwanzförmigen Nut 11 auf, sondern hat etwas Spiele, so dass die Positionierung in Richtung der Y-Achse ausschließlich über die Anlagefläche 17 und die erste Gegenfläche 19 erfolgt.
  • Die Grundfläche der Führungsnut 11 ist ebenso wie die Stirnfläche des Führungselements 13 in aller Regel parallel zur Anlagefläche 17 ausgebildet.
  • Damit die beim Zerspanen vor allem in Richtung der Z-Achse wirkenden Schnittkräfte sicher von der Kassette 5 auf den Grundkörper 3 übertragen werden, ist an dem vorderen Ende des Grundkörpers 3, wie sich aus dem Schnitt entlang der Linie A-A ergibt, eine Auflagefläche 21 ausgebildet. Entsprechend ist in der Kassette 5 eine zweite Gegenfläche 23 ausgebildet.
  • Wie sich aus dem Schnitt entlang der Linie A-A ergibt, sind die Auflagenfläche 21 und die zweite Gegenfläche 23 relativ zu einer von Y- und X-Achse aufgespannten Ebene schräg gestellt. Der Winkel zwischen der durch die X- und Y-Achse aufgespannte Ebene und der Auflagefläche 21 beziehungsweise der zweiten Gegenfläche 23 beträgt vorzugsweise zwischen 5° und 15°, besonders bevorzugt 10°. Dabei sind die Auflagefläche 21 und die zweite Gegenfläche 23 so schräg gestellt, dass die Kassette 5 durch Kräfte, die in Richtung der negativen Z-Achse von der Kassette 5 auf den Grundkörper 3 übertragen werden, gegen die Anlagefläche 17 gepresst wird. Dadurch wird eine sichere Kraftübertragung auch bei größten Schnittkräften erreicht.
  • Wenn man die Draufsicht gemäß 1a betrachtet, wird deutlich, dass an dem hinteren Ende der Kassette 5 eine Anschlagfläche 25 ausgebildet ist, die mit einer entsprechenden dritten Gegenfläche 27 des Grundkörpers 3 zusammenwirkt. Die dritte Gegenfläche 27 und die Anschlagfläche 25 schließen mit einer von der Z- und Y-Achse aufgespannten Ebene einen Winkel ein, der von Null verschieden ist. Durch diese Schrägstellung der dritten Gegenfläche 27 beziehungsweise der Anschlagfläche 25 wird ein ähnlicher Effekt wie bei der schräg gestellten Auflagefläche 21 erzielt. Wenn nämlich die Vorschubkraft, die ja in Richtung der X-Achse von der Kassette 5 in den Grundkörper 3 eingeleitet werden muss, über die dritte Gegenfläche 27 abgeleitet wird, wird gleichzeitig die Kassette 5 gegen die Anlagefläche 17 gepresst und somit zunehmend fester und sicherer in dem Grundkörper 3 positioniert.
  • In der 2 sind verschiedene Ansichten einer erfindungsgemäßen Kassette dargestellt. Aus diesen Ansichten ohne Grundkörper 3 können die verschiedenen Flächen und Bereich der Kassette 5 nochmals deutlicher dargestellt werden. Für gleiche Bauteile werden die gleichen Bezugszeichen verwendet und es gilt ansonsten das bezüglich der anderen Figuren Gesagte entsprechend.
  • In der 2a ist die erste Gegenfläche sehr gut zu sehen. Es wird auch deutlich, dass das Führungselement 13, welches schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist, bezogen auf die gesamte Bauhöhe der Kassette 5, relativ geringe Höhe H einnimmt. Dies ist deshalb von Vorteil, weil dadurch die erste Gegenfläche 19 maximiert wird. Die schwalbenschwanzförmige und/oder formschlüssige Linearführung dient als Sicherung gegen das unbeabsichtigte Herausfallen der Kassette 5 aus dem Grundkörper 3, wenn die Befestigungsschrauben 15 während eines Kassettenwechsels entfernt wurden. Da die Linearführung während des Zerspanens keine Kräfte übertragen muss, ist eine vergleichsweise geringe Höhe H des Führungselements 13 ausreichend.
  • Des Weiteren ist zum Beispiel in der 2c, beziehungsweise 2d die schräg gestellte Anschlagfläche 25 zu erkennen.
  • In der Ansicht von vorne gemäß 2b wird deutlich, dass unterhalb der Schneidplatte 7 insgesamt vier Austrittsöffnungen 29 ausgebildet sind, die schräg von unten auf die Schneidplatte 7 gerichtet sind. Durch diese Austrittsöffnungen kann Kühlschmiermittel von unten auf die Schneidplatte 7 gerichtet werden und dadurch die Kühlung der Schneidplatte 7 wirkungsvoll und ohne Beeinträchtigungen durch den Span, der ja naturgemäß auf der Oberseite der Schneidplatte 7 abfließt, sicherstellen.
  • In der 3 sind verschiedene Schnitte durch die Kassette dargestellt, aus denen sich der Verlauf der für die Austrittsöffnungen 29 der Kühlmittelbohrungen erforderlichen Kanäle 31 ersichtlich wird. Die Kühlmittelkanäle 31 werden über den Grundkörper 3 mit Kühlmittel versorgt. Dazu ist in dem Grundkörper 3 (nicht dargestellt) ein Kühlmittelkanal ausgebildet, der bei montierter Kassette 5 eine hydraulische Verbindung zu dem Kühlmittelkanal 31.1 der Kassette 5 herstellt (siehe 3).
  • Über diesen Kühlmittelkanal 31.1 werden die Austrittsöffnungen 29 über einen Kühlmittelkanal 31.2 mit Kühlmittel versorgt.
  • Durch die erfindungsgemäße Schrägstellung der Kühlmittelkanäle 29 wird der Kühlmittelstrom von unten auf die Schneidplatte 7 gerichtet.

Claims (16)

  1. Werkzeughalter für eine Schneidplatte (7), wobei der Werkzeughalter (1) einen Grundkörper (3) und eine an dem Grundkörper (3) befestigbare Kassette (5) umfasst, wobei die Kassette (5) zur Aufnahme einer Schneidplatte (7) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Grundkörper (3) und Kassette (5) eine Linearführung (11, 13) ausgebildet ist.
  2. Werkzeughalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung (11, 13) orthogonal zu einer Längsachse (Z-Achse) des Grundkörpers (3) angeordnet ist.
  3. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung als formschlüssige Schwalbenschwanzführung (11, 13) ausgebildet ist.
  4. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung eine Führungsnut (11) im Grundkörper (3) und ein mit der Führungsnut (11) zusammenwirkendes Führungselement (13) in der Kassette (5) umfasst.
  5. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung eine Führungsnut in der Kassette (5) und ein mit der Führungsnut zusammenwirkendes Führungselement (13) im Grundkörper (3) umfasst.
  6. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem vorderen Ende () des Grundkörpers (3) eine erste Anlagefläche (17) ausgebildet ist, und dass die erste Anlagefläche (17) parallel zu einer von einer Längsachse (Z) und einer Y-Achse des Grundkörpers (3) aufgespannten Ebene verläuft.
  7. Werkzeughalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einem vorderen Ende der Kassette (5) eine mit der ersten Anlagefläche (17) des Grundkörpers (3) zusammenwirkende erste Gegenfläche (19) ausgebildet ist.
  8. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem vorderen Ende des Grundkörpers (3) eine erste Auflagefläche (21) ausgebildet ist, und dass die erste Auflagefläche (21) mit einer von einer Längsachse (Z) und einer X-Achse des Grundkörpers (3) aufgespannten Ebene einen von Null verschiedenen Winkel (α), insbesondere einen Winkel (α) zwischen 5° und 15°, besonders bevorzugt von 10°, einschließt.
  9. Werkzeughalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an einem vorderen Ende der Kassette (5) eine mit der ersten Auflagefläche (21) des Grundkörpers (3) zusammenwirkende zweite Gegenfläche (23) ausgebildet ist.
  10. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem hinteren Ende der Kassette (5) eine Anschlagfläche (25) ausgebildet ist, und dass die Anschlagfläche (25) mit einer von der Y-Achse (Z) und der X-Achse des Grundkörpers (3) aufgespannten Ebene einen von Null verschiedenen Winkel (γ), insbesondere einen Winkel (γ) zwischen 5° und 15°, besonders bevorzugt von 10°, einschließt.
  11. Werkzeughalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundkörper (3) eine mit der Anschlagfläche (25) der Kassette (5) zusammenwirkende dritte Gegenfläche (27) ausgebildet ist.
  12. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Grundkörper (3) mindestens eine Gewindebohrung zur Befestigung der Kassette (5) vorgesehen ist.
  13. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kassette (5) mindestens eine mit der oder den Gewindebohrungen des Grundkörpers (3) zusammenwirkende Befestigungsbohrung vorgesehen ist.
  14. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kassette (5) mindestens eine Aufnahme (7) für eine Schneidplatte (7) ausgebildet ist.
  15. Werkzeughalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kassette (5) Kühlmittelkanäle (31) ausgebildet sind.
  16. Werkzeughalter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittelkanäle (31) unterhalb der Aufnahme (7) austreten, und dass mindestens eine Austrittsöffnung der Kühlmittelkanäle (29) auf die in der Aufnahme (7) eingespannte Schneidplatte (7) gerichtet sind.
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