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Setzereipult
Die vorliegende Neuerung bezieht sich auf ein Setzereipult mit herausnehmbaren,
mindestens teilweise als Setzkästen dienenden Schubladen.
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Es ist in Handsetzereien allgemein üblich, die Setzkästen auf einem
Setzregal schräg aufzustellen, damit auch die hinteren Fächer für den Setzer gut
erreichbar sind. Das für den Satz notwendige Blindmaterial wird dabei normalerweise
in
einem hinter den Setzkasten stehenden und mit dem Setzregal fest verbundenen Fächergestell
untergebracht. Nachteilig ist dabei, dass dem Setzer nur ein beschränkter Platz
für das Zusammenbauen des Satzes, den Einbau von Klischees u. dg. verbleibt. Ausserdem
sind diese offenen Regale und Setzkasten in hohem Masse der Verstaubung ausgesetzt
und vom lichttechnischen Standpunkt aus nachteilig, da diese Aufbauten Schatten
werfen.
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Nachteilig'wirkt sich ferner der Umstand, aus, dass die starren Aufbauten
zum Unterbringen des gesamten benötigten Blindmaterials unterschiedlicher Ausdehnung
eine bestimmte Tiefe und Länge verlangen. Die Verteilung des Blindmaterials in Materialaufbauten
auf die ganze Pultlänge bedingt ferner für den Setzer ein ständiges Hin-und Hergehen.
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Durch die vorliegende Neuerung sollen diese Nachteile behoben werden.
Sie ist gekennzeichnet durch eine aufbaulose, horizontale Pultplatte in der sich
eine, vorzugsweise randgeschlossene Oeffnung für den Zugang zum Blindmaterial befindet.
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Bei einem derartigen Setzereipult hat der Setzer eine grosse horizontale
Pultfläche zu seiner freien Verfügung, wobei seine Arbeit-namentlich wenn sie sich
nicht auf die reine Satzzusammentragung beschränkt-wesentlich erleichtert wird.
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Diesem Umstand kommt dadurch noch vermehrte Bedeutung zu, als
die
Verarbeitung von Maschinensatz und der Anteil von Klischees in den Druckformen gegenüber
früher zugenommen hat und in vielen Betrieben laufend zunimmt. Die Arbeit des Setzers
verlagert sich dabei immer mehr auf die Herstellung von Spezialsatz und den Zusammenbau
der Druckform, wobei ein erhöhtes Bedürfnis nach Abstellflächen entsteht, dem durch
das Setzereipult gemäss der vorliegenden Neuerung Rechnung getragen wird. Durch
den Umstand, dass das gesamte Blindmaterial, welches der Setzer normalerweise benötigt,
an einer einzigen Stelle konzentriert ist, fällt das ständige Hin-und Hergehen des
Setzers weg, da er dieses von seinem normalen Standort aus mühelos erreichen kann.
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Das Setzereipult gemäss der vorliegenden Neuerung hat ausserdem lichttechnische
Vorteile und erlaubt eine ästhetisch ansprechende Gestaltung.
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Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Setzereipulte gemäss der Neuerung
besteht darin, dass bei einer gegebenen Grund-Fläche eines Setzerei-Raumes die Zahl
der Arbeitsplätze erhöht werden kann, ohne dass deswegen Nachteile auftreten.
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Insbesondere ist es möglich, dass auf der Vorder-und Rückseite des
Pultes Setzkasten in Schräglage aufgestellt werden und auf beiden Seiten je ein
Setzer arbeiten kann. Die Tiefe des Pultes reduziert sich dabei um das Mass der
früher notwendigen Aufbauregale für das Blindmaterial.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Schutzgegenstandes
dargestellt.
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Das Setzereipult 1 weist eine horizontale Pultplatte 2 auf, welche
auf ihrer ganzen Fläche eben ist und keinen sie überragenden, starren Aufbau aufweist.
Diese Pultplatte ist auf der rechten Seite mit einer Oeffnung 3 versehen, unterhalb
der sich das Blindmaterial 4 befindet. Diese Oeffnung 3 ist randgeschlossen d. h.
sie befindet sich dabei im Innern der Pultplatte und ist ringsum von einem Pultplattenrand
umgeben.
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Unterhalb der Pultplatte 2 befinden sich drei Schubladen-Reihen 6.
Von diesen Schubladen 6 dienen mindestens einzelne als Setzkasten zur Aufnahme von
Schriftmaterial. Diese Setzkasten werden bei Gebrauch oberhalb der Pultplatte 2
in Schräglage gehalten. Einzelne der Schubladen 6 können je nach Bedarf auch für
Einlege-oder Steckschriften, für Setzbretter, für montierte oder unmontierte Klischees
oder für beliebige andere Zwecke ausgebildet sein.
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Auf der Vorderseite und parallel zur Stirnkante der Pultplatte, sowie
allenfalls entlang der Rückseite der Pultplatte ist je eine Schiene 5 befestigt,
welche mit Trägern 7 so zusammenwirkt, dass die Setzkasten 6 oberhalb oder auf der
Pultplatte in Schräglagen gehalten werden können. Diese nach unten offenen Schienen
liegen bündig zur Pultebene oder leicht darunter und ragen über die gesamte Länge
der Pultplatte.
Die Oeffnung 3 in der Pultplatte kann durch einen
Deckel verschlossen werden, der in die Oeffnung bündig versenkt ist.
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Damit ein planer, vertiefungsloser Deckel ohne Griff hergestellt
werden kann, erstrecken sich die Auflageleisten, auf denen der Deckel aufliegt,
über höchstens 3 der 4 Ecken, so dass der Deckel durch Druck auf die auflagefreie
Ecke angekippt und nachher leicht gefasst und entfernt werden kann.
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Das Setzereipult hat eine im wesentlichen quaderförmige Gestalt, wobei
sich die Abweichung auf den ringsherum leicht vorstehenden Pultplattenrand bezieht.
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Die sich unterhalb der Oeffnung 3 in der Pultplatte 2 befindlichen
Blindmaterialfächer weisen eine schräge Bodenfläche auf und sind derart ausgebildet,
dass ihre Tiefe mit zunehmendem Abstand von der Vorderseite zunimmt. Das Blindmaterial
steht dabei leicht zum Setzer geneigt, wodurch er es bequem ergreifen kann. Diese
Blindmaterialbehälter sind vorzugsweise so ausgebildet, wie sie in der Schweizer
Patentschrift Nr. 350 667 beschrieben sind und Stege, Regletten oder Durchschuss-Material
aufnehmen.
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Es wäre auch denkbar, dass anstelle von drei nebeneinanderliegenden
Reihen von Schubladen-wie dies in der Zeichnung dargestellt ist-eine grössere oder
kleinere Zahl von Schubladenreihbn vorgesehen wird, und dass die Lage der Pultplattenöffnung
nicht auf die rechte Seite beschränkt ist.