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Die
Erfindung betrifft einen Schülertisch
mit einem Gestell und einer Tischplatte.
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Im
modernen Schulunterricht wird mehr und mehr Informationstechnologie
verwendet, d.h. elektronische Geräte wie PC, Laptop oder Notebook.
Bei einem Unterricht, der nicht mit Informationstechnologie arbeitet,
stören
die auf dem Schülertisch
befindlichen Geräte.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für Informationstechnologie benötigte Geräte, wie
Laptops, Notebooks, Flachbildschirme und/oder Tastenfelder, eine
zu dem Schülertisch
gehörende
Aufbewahrungsmöglichkeit
zu schalten, ohne dass dabei Platz auf dem Schülertisch benötigt oder
zwischen den Schülertischen
verbraucht wird.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass an einem Rand der Tischplatte ein von oben zugänglicher,
nach unten ragender Behälter
angebracht ist.
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Ein
derartiger Behälter,
der so bemessen ist, dass ein Laptop oder ein Notebook oder ein
Flachbildschirm gegebenenfalls zusammen mit ei nem Tastenfeld und/oder
integriertem Rechner und DVD- oder CD-Laufwerk aufgenommen werden kann, ist so
angeordnet, dass die Oberseite der Tischplatte frei bleibt und auch
der Bereich zwischen den Schülertischen
nicht nennenswert beeinträchtigt
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, dass der Behälter zwischen
einer Position, in der die Tischplatte seine Oberseite wenigstens
teilweise überdeckt,
und einer Position bewegbar ist, in der seine Oberseite frei zugänglich neben dem
Rand der Tischplatte liegt. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere
für neu
hergestellte Schülertische.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung, die mehr für ein Nachrüsten der Schülertische
geeignet ist, ist der Behälter
mit einem Beschlag versehen, der an einem Rand eines Schülertisches
befestigbar ist. In zweckmäßiger Ausgestaltung
dieser Ausführungsform
wird vorgesehen, dass an dem Beschlag ein Deckel für den Behälter angebracht
ist. Der Deckel kann ein Schiebedeckel oder ein Klappdeckel sein.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen
und den Unteransprüchen.
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1 zeigt eine perspektivische
Ansicht auf einen zweisitzigen Schülertisch, der in erfindungsgemäßer Weise
mit Behältern
zur Aufnahme von Geräten
versehen ist,
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2 eine Teilansicht der 1 bei geöffnetem Behälter,
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3 eine Teilansicht eines
mit einem Befestigungsbeschlag versehenen Behälters und
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4 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
eines Behälters.
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Der
in 1 dargestellte Schülertisch,
der als Doppelsitzer ausgebildet ist (aber auch ein Einzelsitzer
sein könnte),
besitzt eine Tischplatte 10 und zwei auf dem Boden aufstehende
und die Tischplatte 10 tragende Seitenteile 11.
Die Seitenteile 11 sind üblicherweise im Bereich ihrer
vertikalen Streben mittels wenigstens eines Längsträgers verbunden. Bei dem Ausführungsbeispiel
nach 1 ist dies ein Rohr
oder eine Stange 13. Die Seitenteile 11 sind als ein
zur Schülerseite
U-förmig
offener Rahmen gestaltet.
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Im
Bereich der der Schülerseite
gegenüberliegenden
Längsseite
der Tischplatte sind zwei Behälter 14, 15 angebracht,
die nach unten von der Tischplatte 10 abragen. Diese Behälter 14, 15 sind, wie
noch erläutert
werden wird, von oben zugänglich. Die
Behälter 14, 15 sind
um die Stange oder das Rohr 13 derart verschwenkbar gelagert,
dass ihre Oberseite teilweise unter die Tischplatte 10 verschwenkt
werden kann, wie das in 1 dargestellt ist.
Die mögliche
Schwenkbewegung in diese Richtung wird durch einen Anschlag begrenzt,
der bei dem Ausführungsbeispiel
nach 1 und 2 als ein Griff 16 ausgebildet
ist. Die Behälter 14, 15 sind
auch von der Tischplatte 10 nur so weit wegschwenkbar, dass
ihre Oberseite frei vor der Tischplatte liegt. Diese Schwenkbewegung
wird durch einen nicht dargestellten Anschlag begrenzt. Jeder der
Behälter 14, 15 kann
durch ein verschließbares
Arretiermittel 17 in der eingeschwenkten Stellung gesichert
werden, in der sich die Behälteroberseiten
teilweise unterhalb der Tischplatte 10 befinden. Als verschließbares Arretiermittel
kann beispielsweise ein Schloss in den Seitenteilen vorgesehen werden,
das in axialer Richtung verschiebbar und in der ausgefahrenen axialen Stellung
absperrbar ist. Dieses Schloss greift dann in eine Aussparung des
Behälters 14 oder 15 ein.
Jedem Behälter 14, 15 ist
bei dem Ausführungsbeispiel eine
eigene Verriegelungseinrichtung zugeordnet.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 1 und 2 bestehen die Behälter 14, 15,
wie das in 2 anhand
des Behälters 15 näher erläutert wird,
aus einem auf der Stange oder dem Rohr 13 gelagerten Unterteil 18,
aus dem ein konsolenartiges, zu der Tischplatte 10 hin
offenes Oberteil 19 heraus bewegbar ist, das mit dem Griff 16 versehen
ist. Das Oberteil wird in nicht näher dargestellter Weise mittels
Rollenführungen
in dem Unterteil im Bereich von dessen Stirnseiten geführt. Bei
einer Weiterbildung ist das Oberteil 19 mit einer Einrichtung
zur Gewichtsentlastung versehen, die vorzugsweise eine Feder oder Gasfeder
enthält.
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Das
Oberteil 19 kann aus dem Unterteil 18 herausgezogen
werden, nachdem der Behälter 14 oder 15 von
der Tischplatte weggeschwenkt worden ist. Wird der Behälter 14 oder 15 nach
dem Herausziehen des Oberteils 19 wieder zur Tischplatte 10 zurückgeschwenkt,
so kann der untere Rand des konsolenartigen Oberteils 19 auf
der Tischplatte 10 abgesetzt werden, so dass damit die
geöffnete
Stellung gesichert ist. Zur weiteren Sicherung kann das Oberteil 19 mit
einem Bolzen versehen sein, der in eine in die Tischplatte 10 eingesetzte
Buchse einsteckbar ist.
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Die
Behälter 14, 15 können aus
Kunststoff oder Metall bestehen oder aus einer Kombination von beiden.
Bei einer Ausführungsform
wird vorgesehen, dass im Bereich der Stirnseiten des Unterteils 18 Aluminiumprofile
vorgesehen sind, die einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen,
wobei die Schenkel der beiden Profile einander zugewandt sind. Zwischen
den Profilen werden Platten aus Blech oder Kunststoff angeordnet.
Die Stirnseiten bildenden Profile und nehmen zweckmäßigerweise
beide Rollenführung
auf. Das Oberteil 19 kann aus Blech oder aus Kunststoff
hergestellt sein.
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Bei
einer abgewandelten Ausführungsform ist
das Unterteil 18 der Gehäuse 14, 15 nur
aus drei Wänden
gebildet, d.h. den Stirnwänden
und einer der Schülerseite
zugewandten Wand. Ein geschlossener Behälter wird erst in Zusammenwirken
mit dem Oberteil 19 gebildet.
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Die
Unterteile 18 der Behälter 14, 15 sind
bei einem Ausführungsbeispiel
mittels Klipselementen von oben auf die Stange oder das Rohr 13 aufgesteckt.
Dadurch ist es möglich,
die Behälter 14, 15 in der
von der Tischplatte abgeschwenkten Stellung von der Stange oder
dem Rohr 13 zu lösen
und als ein kofferartiges Transportmittel zu verwenden.
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In 3 ist ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei welchem ein Behälter 20 im
Bereich seines oberen Randes mit einem Beschlag 21 versehen
ist, mittels dessen der Behälter 20 an
dem Rand einer Tischplatte 22 befestigbar ist. Der Beschlag 21 ist
ein winkelförmiges
Blechteil, dessen horizontaler Schenkel 23 auf die Tischplatte
im Bereich eines Randes aufgesetzt wird. An dem vertikalen Schenkel 24 ist der
Behälter 20 befestigt.
Aus dem vertikalen Schenkel 24 sind Laschen 25 herausgebogen,
die mit dem horizontalen Schenkel 23 U-förmige Befestigungsstellen
bilden. In die Laschen 25 sind Klemmschrauben 26 eingeschraubt,
die sich mit einem Druckstück 27 von
unten an der Tischplatte 22 abstützen.
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Im
Bereich der seitlichen Ränder
der Behälter
sind aus dem vertikalen Schenkel 24 Laschen 28 herausgebogen,
die den horizontalen Schenkel 23 verlängern. In dem horizontalen
Schenkel 23 und den Laschen 28 ist ein Verschiebedeckel 29 geführt, mittels
dessen die Oberseite des Behälters 20 verschließbar ist.
Der Verschiebedeckel 29 ist mit einer muldenartigen Vertiefung 30 versehen,
so dass er als Schreibzeugablage benutzt werden kann.
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Der
Boden des Behälters 20 ist
ebenso wie die Böden
der Unterteile 18 der Behälter 14, 15 mit großflächigen Aussparungen
versehen, so dass sich darin kein Schmutz ansammeln kann. Bei einem
Ausführungsbeispiel
besteht der Boden aus einem grobmaschigen Drahtgitter. Bei einem
anderen Ausführungsbeispiel
dienen als Boden mehrere in relativ großen Abständen in Längsrichtung verteilt angeordnete
Bolzen.
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Um
zu verhindern, dass ein Gerät
wie ein Laptop oder Notebook o.dgl. in dem Behälter 20 beschädigt wird,
wenn es in den Behälter
fallengelassen wird, wird bei einer Ausführungsform vorgesehen, dass
von dem Boden des Behälters
nach oben abragende federnde Abstützmittel vorgesehen sind. Diese
federnden Abstützmittel
werden zweckmäßigerweise
so ausgelegt, dass sie das in dem Behälter befindliche Gerät nach oben über die
offene Seite des Behälters 20 hinaus
bewegen, wenn das Gerät unbelastet
ist. Um den Verschiebedeckel 29 schließen zu können, muss somit das in dem
Behälter 20 unterzubringende
Gerät nach
unten gedrückt
werden.
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In 4 ist eine besonders einfache
Ausführungsform
eines Behälters 31 dargestellt,
der als ein geblasenes Kunststoffteil einteilig oder aus zwei Halbschalen
hergestellt wird. Der flache, rechteckige Behälter, der nach oben offen ist,
kann beispielsweise aus einem durchsichtigen Kunststoff bestehen. Um
in dem Behälter
die Ablagehöhe
einstellen zu können,
sind in den gegenüberliegenden
Längswänden Öffnungen 32 vorgesehen,
durch die Bolzen hindurch gesteckt werden, die die Ablagehöhe des Behälters 31 bestimmen.
Die oberen Ränder
der Längswände des
Behälters
sind mit Greiföffnungen 33 versehen,
in deren Bereich ein in dem Behälter 31 aufgenommener
Gegenstand ergriffen und herausgenommen werden kann.
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Die
Behälter 14, 15, 20, 31 können aus
Metall oder Kunststoff oder Kombinationen dieser Werkstoffe bestehen.
Ebenso können
die Behäl ter
aus Draht oder einem Drahtgewebe hergestellt sein. Insbesondere
die Längswände und
der Boden können auch
als Lochbleche gestaltet sein. Sie haben Abmessungen in der Größenordnung
von 320mm Breite, 50mm Tiefe und 280mm Höhe.