DE1768738U - Verstellbarer tragarm mit gewichtsausgleich, insbesondere fuer aerztliche instrumente und geraete. - Google Patents
Verstellbarer tragarm mit gewichtsausgleich, insbesondere fuer aerztliche instrumente und geraete.Info
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Description
- Verstellbarer Tragarm mit Gewichtsausgleich, insbesondere für ärztliche Instrumente und Geräte.
- Die Neuerung behandelt einen verstellbaren Tragarm aus mindestens zwei gelenkig verbundenen Teilen mit Gewichtsausgleich. insbesondere für ärztliche Instrumente und Geräte,
sein. Die Röntgengeräte haben andererseits ein gewisses Gewicht. Dieses Gewicht verlangt einen Ausgleich, wenn das Röntgengerät an einem verstellbaren Arm befestigt ist und sich der Hobelarm, unter dem das Gerätgewicht am Aufhängpunkts, z.B. einer Wandkonsole oder einem Ständer oder einer sonstigen Stütze angreift, verändert.z.R8ntgengeräte, mit einem smm athangsnkt beliebig ver- stellbarenragopf für ds Instrument zw. das ert. Von den ärztlichen Geräten müssen z. B. Bntgengeräte für eine gute Aufnahme zum atienten beliebig einstellbar - Solche Tragarme haben meist zwischen dem Tragkopf für das Instrument oder Gerät und dem Aufhängpunkt ein Mehrfach-
Parallel-Geatänge, das eine-beliebige Einstellung des ! rag- kopfes zum Aufhangpsnkt erlaubt. Der Gewiehtsausgleich wird bei den bekannten Tragarmen entweder mit Gegengewichten oder mit Poderzügen erzielt. Wenn der Tragkopf universal zum Auf- hängpunkt verstellbar ist, dann ergeben sieh für den Gewichte ausgleich Schwierigkeiten, weil der nötige Gewihtsausgleieh dann in so weiten Grenzen sehwankt, dase man ihn nurmehr mit sehrkomplizierten Vorrichtungen beherrschen kann. Die Neuerung zielt nun darauf ab, den bekannten Podergewichtaausgleich so zu ergänzen und zu verbessern, dass derGewichteausgleioh In allen möglichen Stellungen des Trag- kpfg mit seinem Gerät bzw. Instrument zum Auangpnskt P' befriedigend wirksam ist und man trotzdem beim einfachen Prinzip des Federausgleichs bleiben kann. - Beim verstellbaren Tragarm nach der Neuerung ist dies dadurch erreicht, dass der zwischen dem Tragkopf und dem Aufhängepunkt des gelenkigen Tragarms liegende Gewichtsausgleich aus einem ständig wirksamen elastischen Ausgleich und einem nur bei Verdrehung des Tragarms unter die Horizontale zusätzlich wirksamen elastischen Ausgleich besteht.
- Der zusätzlich wirksame elastische Ausgleich wird nur dann wirksam, wenn der ständig wirksame elastische Ausgleich nicht mehr ausreicht und ergänzt ihn dann so, dann wieder ein voller Gewichtsausgleich zustande kommt.
- Der ständig und der nur in bestimmten Stellungen zuslieh wirksame elastische Gewichtsausgleich sind zwischen dem Tragkopf und seinem nächstliegenden Parallelgelenk vorgesehen Der ständig wirksame elastische Ausgleich besteht in bekannter Weise aus mindestens einem Zylinderrohr mit darin gegen Federdruck verschiebbarem Kolben mit aus dem zylinderrohr geführter Kolbenstange, wobei das Zylinderrohr vorzugsweise bei etwa einem Drittel seiner Länge am Parallelgelenk und
sind. Der nur in bestimmten Ausladungen des Tragkopfs wirksame elastische Ausgleich besteht aus einem elastischen Puffer an dem dem Tragkopf nächstliegenden Parallelgelenk zum Abstützen eines Parallelarms zwischen dem Tragkopf und dem Parallelgelenk gegen weitere Verdrehung gegenüber dem Drehpunkt des Parallelarme am Parallelgelenk bei bestimmten Ausladungen des Tragkopf.dasAussenende der Kolbenstange ao drehbar befestigt sind, das der Tragkopf und das Parallelgelenk bei einer bestimmten Ausladung des Tragkopfs gegenseitig elastisch verspannbar - Der elastische Puffer kann z. B. aus einem in einer Bohrung des Parallelgelenks gegen Federdruck verschiebbaren
punkt federnd anlegt. Zur Begrenzung der Wirkung dieses elastischen Puffers kann der Mantel des verschiebbaren Zylinders an seinem in der Bohrung des Parallelgelenks liegenden Teil grössere Durchmesser als an seinem über das Parallelgelenk vorstehenden Teil haben und durch eine Ringschulter an der Mündung der Bohrung im Parallelgelenk in seiner Verschiebung aus der Bohrung heraus so begrenzt sein, daas nach einem bestimmten Vorschub des Zylinders die Wirkung dieses Puffers und damit des zusätzlichen Gewichtsausgleichs aufhört und nur noch der ständige Gewichtsausgleich wirksam bleibt.Zylinder bestehen gegen den sich der Parallelarm bei einer bestimmten Ausladung des Tragkopfs gegenuber dem Aufhäng- - Der Gewichtsausgleich nach der Neuerung ist sehr robust, praktisch ohne Verschleiss, einfach und mit geringen Kosten herstellbar. Durch Wahl entsprechender Federn kann mai die Ausgleichscharakteristik in weiten Grenzen auf das jewei' lige Gewicht des am Tragkopf sitzenden Geräts bzw. Instrments abstimmen und so ein und denselben Tragarm bei Einsatz entsprechender Federn für die verschiedenen Instrumente und Geräte benutzen, ohne dass man deshalb ein neues Gestänge im Tragarm braucht.
- Die Zeichnung bringt ein Ausführungsbeispiel für die Neuerung Dabei zeigen : Fig. 1 eine'Seitenansicht des Tragarms mit Ausgleich mit einer Röntgenröhre ; Fig. 2 eine vergrösserte Seitenansicht der Gelenkteil@ des Tragarms in der Stellung lt. Fig. l unter Weglassung weniger wichtiger Teiler Fig. 3 einen vergrösserten Vertikalschnitt nach der Linie 3-3 von Fig. 5 ; Fig. 4 eine der Fig. 2 ähnliche Seitenansicht mit gesenkter Röntgenröhre Fig. 5 die Teile gemäss Fig. 4 im Grundriss, z.T. im Schnitt und Fig. 6 einen Horizontalschnitt nach der Linie 6-6 von Fig. 5.
- Gemäss Fig. 1 ist die Konsole 10 auf einem Ständer, an einer Wand oder dgl. befestigt. Die Konsole 10 hat mit Ab stand voneinander zwei Lager 11 und 12 für den Drehzapfen 13 der die beiden Lager 14 und 15 der Platte 16 so trägt, dass die Platte 16 waagerecht um die Achse des Zapfens 13 zur Konsole 10 verschwenkbar ist. Die : Platte 16 bildet einen Tei@ des gelenkigen, einstellbaren Tragarmes für das Rontgengerät und insbesondere den Teil eines inneren Parallelgestänges de Armes, das allgemein mit 17 bezeichnet ist.
- Das Parallelgestänge 17 besteht aus Parallel-Lenkern 18 und 19, deren untere Enden gegabelt sind und Fortsätze de3 Platte 16 unter gelenkiger Verbindung bei 20 und 21 umfassen.
- Das obere Ende des Lenkers 18 ist bei 22 zwischen einem starr verbundenen Plattenpaar 23 angelenkt wobei das Lenkerende bei 24 für einen später beschriebenen Zweck über den Drehzapfen hinaus etwas verlängert ist. Das obere Lenkerende 19 ist bei 25 mit den Platten 23 drehbar verbunden. Die Teile 16, 18, 19 und 23 bilden deshalb ein Parallelgestänge und erzwingen die parallele Verschwenkung der Lenker 18 und 19 in der Senkrechten.
- Ein zweites, allgemein mit 26 bezeichnetes Parallelgestänge besteht aus den Lenkern 27 und 28. Das obere Ende des Lenkers 27 ist bei 25 mit den Platten 23 drehbar verbunden und bei 29 über den Drehzapfen hinaus verlängert. Das obere Ende des Lenkers 28 ist dagegen bei 28a an die Platten 23 angelenkt. Mit dem Fortsatz 24 des Lenkers 18 und dem Fortsatz 29 des Lenkers 27 ist ein Lenker 30 drehbar verbunden. Dadurch bleibt die Neigung in der Senkrechten immer gleich, wenn die Lenkerpaare zur Verlängerung des Arms und waagerechten Bewegung des Rontgengeräts um die Platten 15 un 23 verdreht und voneinander weg bewegt werden. Der Fortsatz 31 des Lenkers 27 kann zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung der Teile in der eingezogenen Stellung gemäß Fig. 1 am Lenker 18 in Eingriff kommen.
- Die unteren Enden der Lenker 27 und 28 sind vorzugweise gegabelt und bei 32 und 33 zur Vervollständigung des Gestänges 26 mit Fortsätzen einer Platte 34 drehbar verbunden. Wenn die Lenker 27 und 28 um die Drehzapfen der Platten 23 vom Gestänge 17 weg geschwenkt werden, bleiben sie parallel zueinander und halten die Platte 34 parallel zu den Platten 16 und 23.
- Ein drittes, allgemein mit 35 bezeichnetes Parallelgestänge besteht aus den Lenkern 36 und 37, deren untere Enden vorzugsweise gegabelt und bei 38 und 39 mit der Platte 34 drehbar verbunden sind. Die entgegengesetzten Enden der Lenker 36 und 37 sind bei 40 und 41 mit Fortsätzen des Kopfes 42 drehbar verbunden. Der Kopf 42 hat ein Lager 43 in dem der Achszapfen 44 des Rõhrengehâuses 45 zur Drehung der Röhre in der Waagerechten in bekannter Art gelagert ist Wenn die Aussenenden der Lenker 36 und 37 um ihre Drehverbindungen mit der Platte 34 gehoben und gesenkt werden, bleiben sie parallel zueinander und halten den Kopf 42 mit dem Rontgengerät beim Heben und Senken senkrecht. Die Lenker 18 und 28 sind vorzugsweise hohl. Das Kabel 46 für die Röntgenröhre ist vorzugsweise zum Teil durch diese Lenker und vo@ dort zum Kopf 42 geführt.
- Eine Ausgleichsvorrichtung balanciert das Gewicht des Rontgengeräts und der angeschlossenen Teile einschliesslieh des Gestänges 35. Dabei ist berücksichtigt, dass sich bei Bewegung des Kopfes 42 und des Rontgengeräts aus der oberen Stellung gemäss Fig. 1 und 2 über die mittlere Stellung
die Entfernung des Röntgengeräts von den Drehzapfen der Platte 34 und damit auch das durch das Gewicht der Teile erzeugte Drehmoment ändert. Nun haben elastische Ausgleichseinrichtungen zwar genügend Kraft, um das Röntgengerät in seinen oberen Stellungen oberhalb der Stellung gemäß Fig. 3 festzuhalten sie sind aber zu schwache um das Gerät im unteren Bereich der Stellungen unterhalb jener gemäss Fig. 3 d. h. bei Verdrehung des Tragarms unter die Horizontale, im Gleichgewicht zu halten. Bisher hat man das Gerät mit Federn in seinen oberen Stellungen ausbalanciert und gegebenenfalls den Widerstand der Federn in den Senkatellungen des Geräts erhöht. Solche Ausgleichseinrichtungen sind jedoch kompliziert, sperrig und kostspielige Bei der Neuerung besteht die Ausgleichsvorriohtung zum Teil aus einer elastischen Feder. die mit der Platte 34 und dem Kopf 42 drehbar verbunden ist und derart wirkt, dassgemäß Fig. 3 in eine untere Stellung gemäss Fig. 4 und 5 Gleichgewicht hält. Dazu sind zwei Zylinder 47 und 48 angeordnet, die an einem Ende durch eine Brücke 49 (Fig. 5) miteinander verbunden sind. Auf der Innenseite jedes Zylinders sitzt eine Klammer 50, deren eines Ende 51 vom Zylinder 47 bzw. 48 absteht und mit einer Bohrung 52 versehen ist, die mit einer kleineren Bohrung 53 verbunden ist. Die Platte 34 trägt Zapfen 54, die von ihren beiden Seiten abstehen und Enden entsprechender Große haben. die in die Bohrungen 52 der Klammern 50 passen. Jeder Zapfen hat in der Nähe seines Kopfes eine Ringnut, deren Durchmesser der kleineren Bohrung 53 der Klammer 50 entspricht, so dass jeder Zylinder 47,48sie die Teile in ihren oberen Stellungen abstutzt und im normalerweise in den kleineren Bohrungen 53 zu halten und so die Zylinder 47,48 auf der Platte drehbar zu lagern.' { mit seinem Zapfen 54 lösbar verbunden werden kann. Die auf den Zylinder ausgeübte Federspannung dient dazu, die Zapfen - Jeder Zylinder hat eine Kolbenstange 55, die in einem Ende des Zylinders verschiebbar ist und am anderen Ende ein Gewinde 56 hat, das eine Mutter 57 und eine Unterlegscheibe 58 aufnimmt. Die Kolbenstange 55 ist von einer Schraubendruckfeder 59 umgeben, die sich gegen die Unterlegscheibe 60 abstützt. Zwischen der Unterlegscheibe 60 und dem Ende des
der Drehzapfen werden beim Senken des Kopfes 42 des Röntgengeräts die Stangen 55 aus den Zylindern 47. 948 herausgezogen und die Federn 59 zusammengedrückt. Dadurch wird die Ausgleiehskraft mit dem Schwerkraftdrehmoment erhöht, so dass das Gewicht der Teile in den oberen Stellungen gut ausgeglichen ist. Wenn jedoch das Röntgengerät und die damit verbundenen Teile in die Waagerechte gemäss Fig. 3 gelangen, nähern sich die Federn und Zylinder einer Totlage (Fig. 4).Zylinders 47 ist eine Unterlegscheibe 61 von grosserer Dicke eingelegt, um das ylinderende gegen den Federdruck ZU vier- stärken, der durch Verdrehen der Mutter 57 einstellbar ist. Das äussere Ende jeder Stange 55 ist mit einem Ende des Zap- ferne 62 (Fig. 5) drehbar verbunden der durch den Portsatz am Kopf 42 des Rontgengeräts geht. Infolge dieser Anordnung Schulter 65 bildet. Das entgegengesetzte Ende der Bohrung is verbreitert und hat ein Gewinde 66 zur Aufnahme der SchraubeDann kann die Ausgleichskraft die eile nicht mehr tragen. ZurBeseitigung dieser Schwierigkeit ist ein zweiter Feder- ausgleich vorgesehen,. der in der gesenkten Stellung der Teile selbsttätig wirksam wird, und den Wirkungs abfall der ersten Ausgleichsvorrichtung kompensiert. Dazu hat die Platte 34 eine Bohrung 63 (Fig. 3), die an einem Ende einen eingezogenen Teil 64 aufweist, der eine rung. Die Stange ist in der Nähe der Schraube 67 verbreitert und hat eine Nut 69 mit einem Gummidichtring 70. In der Bohrung 63 sitzt ein verschiebbarer Zylinder 71, dessen nach aussen tretendes Ende 72 zur Anpassung an das verengte Ende 64 der Bohrung 63 einen kleineren Durchmesser hat,. um so den Zylinder in der Bohrung zu halten. In der Bohrung und im Zylinder 72 ist eine Schraubenfeder 73, deren eines Ende gegen den Zylinder 72 und deren anderes Ende gegen die Verbreiterung der Führungsstange 68 drückt. Der Zylinder ? 2 ist aus seiner Aussenstellung gemäss Fig. 3 unter zunehmender Spannung der Feder 73 nach innen bewegbar, bis sein Innenende durch den Dichtring 70 aufgefangen und gedämpft wird.67 und der Führungsstange 68 in der Längsrichtung der Boh- - Das vorstehende Ende des Zylinders ist so angeordnete dass es mit einem Fortsatz 74 des Lenkers 36 in Eingriff treten kann, wenn der Lenker 36 waagerecht gemäss Fig. 3 liegt.
Waagerechte hinaus nach unten bewegt werden, greift der Fortsatz 74 am Lenker 36 am Zylinder 72 ein und drückt den Zylinder 72 gegen die Feder 73 in die Bohrung 63. Dadurch wächst der Widerstand gegen ein weiteres Senken der Teile.Wenn das Röntgengerät und die Lenker 36 und 37 über die - Der Zylinder 72 gleicht deshalb jenen Bewegungsteil aus, bei dem die mit dem Kopf 42 verbundenen Federn und Zylinder in ihrer Wirkung abnehmen. Der untere Lenker 37 hat einen Stossdämpfer 75.. der den Fortsatz 74 des anderen Lenkers 36 berührt. um die Aufwärtsbewegung der Lenker gemäss Fig. 2 zu begrenzen. Die Federn und Zylinder zur Verbindung der Platte 34 mit dem Kopf 42 und die Feder und der Zylinder zur Ver-
gehörige Einrichtungen, die nacheinander zur Wirkung kommen, und das Gerätgewicht über seinen ganzen Bewegungsbereieh des Geräts gleichmäßig ausgleichen.bindung der Platte 34 mit dem Lenker 36 bilden daher zusammen
Claims (6)
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baren Tragkopf für das Instrument bzw. Gerät, dadurch gekennzeichnete dass der zwischen dem Tragkopf und dem Aufhängpunkt des gelenkigen Tragarms liegende Gewichtsausgleich aus einem ständig wirksamen elastischen Ausgleich und einemSohuzansprüehe 1. Verstellbarer und aus mindestens zwei gelenkig ver- bundenen Parallelgestangen bestehender Tragarm mit Gewichts- ausgleich für ärztliche Instrumente und Geräte, z. B Röntgengeräte, mit einem zum Aufhängpunkt beliebig verstell- lieh wirksamen elastischen Ausgleich besteht.nur bei Verdrehung des Tragarms unter die Horizontale zusätz- - 2. Verstellbarer Tragarm nach Anspruch 1, dadurch gekenn@ zeichnet, der der ständig und der nur in bestimmten Stellungen des Tragkopfs zusätzlich wirksame elastische Gewichtsausgleich zwischen dem Tragkopf (43) und dem diesem Tragkopf nächstliegenden Parallel-Gelenk (34) vorgesehen sind.
- 3. Verstellbarer Tragarm nach den Ansprüchen 1 und 29 dadurch gekennzeichnet, dass der ständig wirksame elastische Ausgleich aus mindestens einem Zylinderrohr (47) mit darin gegen Federdruck verschiebbaren Kolben (58) mit aus dem Zylinderrohr geführter Kolbenstange (55) besteht, wobei das Zylinderrohr (47), vorzugsweise bei etwa einem Drittel seine : Länge (funkt 54) am Parallelgelenk (34) und das Aussenende der Kolbenstange (55) am Tragkopf (43) so drehbar befestigt sind, dass der Tragkopf (43) und das Parallelgelenk (34) bei
einerbestimmten Verstellung des Tragkopfs gegenüber dem Auf- hängpunkt (10) gegenseitig elastisch verspannbar sind. - 4. Tragarm nach den Ansprüchen l bis 3 dadurch gekennzeichnet, das der zusätzlich wirksame elastische Ausgleich aus einem dem Tragkopf (43) nächstliegenden Parallelgelenk (34) vorgesehenen elastischen Puffer zum Abstützen
eines Parallelarms z. B. des Arms (36), zwischen Tragkopf (43 und Gelenk (34) gegen weitere Verdrehung gegenüber seinem Drehpunkt (38) am Gelenk (34) bei bestimmten Stellungen des Tragkopfs (43) gegenüber dem Aufhängpunkt (10) besteht. - 5. Tragarm nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekenhzeichnet, das der elastische Puffer (72) aus einem in einer Bohrung (71) des Parallelgelenks (34) gegen Federdruck (73) verschiebbaren Zylinder (72) besteht.
- 6. Tragarm nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekenn-
der Bohrung des parallelgelenks (34) liegenden Teil einen größeren Durchmesser als an seinem aus dem Parallelgelenk vorstehenden Teil hat und durch eine Ringschulter (64) an der Mündung der Bohrung (71) in seiner Verschiebung aus der Bohrung heraus begrenzt ist.zeichnety dass der Mantel des Zylinders (72) an seinem in
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| DE1954R0009520 DE1768738U (de) | 1954-09-25 | 1954-09-25 | Verstellbarer tragarm mit gewichtsausgleich, insbesondere fuer aerztliche instrumente und geraete. |
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| DE (1) | DE1768738U (de) |
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1954
- 1954-09-25 DE DE1954R0009520 patent/DE1768738U/de not_active Expired
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