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Kräfteausgleichsvorrichtung
Es ist bekannt, das Gewicht eines höhenverstellbar
angeordneten Gegenstandes durch Federkraft auszugleichen. Da die Kraft der hierfür
gewöhnlich verwendeten Schrauben- bzw. Wendelfedern mit zunehmender Auszugslänge
ansteigt, sind in jedem Fall besondere Mittel nötig, um die veränderliche Federkraft
in eine lotrecht gerichtete gleichbleibende Kraft umzuwandeln. Für den Ausgleich
von Gewichten, die an einem schwenkbaren Hebel angreifen, sind ferner Vorrichtungen
bekannt, bei denen die Kraft einer Feder über ein Zugmittel wirkt, das bei den Schwenkbewegungen
des Hebels auf einer Kurvenscheibe auf- bzw. abgewickelt wird. Dabei ändert sich
der Abstand des Zugmittels vom Hebeldrehpunkt, d. h., der Hebelarm, unter dem die
Feder zur Wirkung kommt, derartig, daß in jeder Lage des Schwenkhebels das von dem
Gewicht ausgeübte Drehmoment entgegengesetzt gleich ist dem von der Federkraft erzeugten
Drehmoment. Da sich einerseits das Drehmoment des Gewichts mit dem Drehwinkel des
Hebel ändert, andererseits die Federkraft von der Dehnung der Feder und damit von
der Länge des Aufwicklungsbogens der Kurvenscheibe abhängt, so sind für die Regelung
der Kurvenform umständliche Berechnungen erforderlich. Bei der Herstellung und
beim
Anbringen der Kurvenscheibe am Hebelarm ist auf große Genauigkeit zu achten, da
es für einen exakten Gewichtsausgleich sowohl auf die genaue Kurvenform als auch
auf die genaue räumliche Lage der Kurvenscheibe relativ zur gesamten Vorrichtung
ankommt. Aber auch eine sehr genaue Bemessung der Feder ist erforderlich, da schon
geringe änderungen im Windungsdurchmesser oder in der Drahtstärke die Federkonstante
stark verändern. Besonders nachteilig ist es aber, daß bei einer Änderung des Gewichtes
oder der Länge des Hebelarmes, an dem das Gewicht angreift, eine andere Kurvenscheibe
oder eine andere Feder erforderlich ist, weshalb der Ausgleich verschiedener Gewichte
bei diesen bekannten Vorrichtungen mit einfachen Mitteln nicht möglich ist. Es sind
ferner aus den deutschen Patentschriften I25645 und
Vorrichtungen bekannt, bei welchen eine
an einem Hebel angreifende Last ohne Zuhilfenahme
von Kurvenscheiben mittels einer einzigen Feder ausgeglichen wird. Die Feder ist
zwischen einem Punkt des Lasthebels und einem mit dem Hebeldrehpunkt im Lot liegenden
Federdrehpunkt ausgespannt. Diese Anordnungen lassen einen Gewichtsausgleich nur
in einem verhältnismäßig beschränkten Bereich von Stellungen des Lasthebels zu,
da eine von einem Nullwert anfangende Proportionalität zwischen Lastmoment und Ausgleichsmoment
hierbei nicht erzielbar ist, denn die Ausgleichsfeder müßte bei vollkommener Entlastung
auf die Länge Null zusammenzuschrumpfen tendieren. Eine solche Feder ist, da sie
eine endliche Blocklänge haben muß, praktisch nicht verwirklichbar. Nachteilig bei
.diesen Anordnungen ist außerdem, daß nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der in
die Feder eingewickelten Federspannung, also der verfügbaren Federarbeit, freigemacht
werden kann. Bei anderen aus den deutschen Patentschriften I25 88i und I27 278 bekannten
Einrichtungen sind für den Ausgleich der Last Federwerke mit wenigstens zwei Ausgleichsfedern
von unterschiedlichen Federkräften vorgesehen, die an einem nach bestimmten geometrischen
Bedingungen dreiarmig ausgebildeten Hebel angreifen, wobei auch hierbei die beiden
Federn mit ihren Enden unter Verwendung von Hilfsstangen im Federdrehpunkt angelenkt
sind.
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Diese Anordnungen machen nicht nur einen verhältnismäßig großen baulichen
Aufwand, sondern auch umständliche Rechenverfahren zur Ermittlung der Federkräfte
notwendig.
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Die Erfindung befaßt sich mit der Aufgabe der Ausbildung einer Ausgleichsvorrichtung,
bei der der Gewichtsausgleich ebenfalls ohne Zuhilfenahme von Kurvenscheiben mit
nur einer einzigen Ausgleichsfeder erzielbar ist. Gemäß der Erfindung wird die von
der Ausgleichs feder gelieferte Ausgleichskraft auf den Lasthebel mit Hilfe eines
zwischen dem Angriffspunkt der Gegenkraft und einem Festpunkt der Vorrichtung sich
erstreckenden Kraftübertragungsorgans übertragen und die mit diesem Organ gekuppelte
Ausgleichsfeder außerhalb des durch den Hebel drehpunkt, den Angriffspunkt der Gegenkraft
und den genannten Festpunkt der Vorrichtung bestimmten Dreiecks (Wirkungsdreieck)
angeordnet. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist der Gewichtsausgleich bei allen
Stellungen des Lasthebels gewährleistet, da eine von Null anfangende Proportionalität
zwischen Lastmoment und Ausgleichsmoment besteht. Die Anordnung der Feder in bezug
auf das Wirkungsdreieck ist frei wählbar. Sie kann an einem Teil der Vorrichtung
angeordnet sein, der ruhend oder bewegt sein kann. Die Feder kann eine wendelförmige
Zug- oder Druckfeder sein, wobei es nicht erforderlich ist, daß die Achse der Feder
in die Richtung des Kraftübertragungsorgans fällt. Die Feder kann vielmehr beliebig
angeordnet werden, und die Federkraft kann beispielsweise durch ein flexibles Ubertragungsorgan
umgelenkt werden.
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Bei Verwendung von Druckfedern kann ein starres, z. B. stangenförmiges,
Kraftübertragungsorgan benutzt werden, dessen Achse durch den genannten Festpunkt
geht.
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In den Fig. I bis 7 sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung
schematisch dargestellt.
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Aus diesen Figuren ist die prinzipielle Anordnung der Feder sowie
der übrigen Teile zu erkennen. Die Fig. 8 bis I6 dagegen zeigen verschiedene Anwendungsbeispiele
der neuen Vorrichtung, insbesondere auf dem Gebiete der Röntgentechnik.
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Die Bezeichnungen gleichartiger Teile sind in sämtlichen Figuren die
gleichen. Die Erfindung läßt sich ebensogut auf allen anderen Gebieten der Technik
mit Vorteil anwenden. Es ist auch nicht nötig, daß die auszugleichende Kraft immer
so, wie in den Ausführungs- und Anwendungsbeispielen gezeigt ist, nur die Schwerkraft
irgendeines Gegenstandes ist. Die neue Kräfteausgleichsvorrichtung ist auch für
den Ausgleich einer an einem Hebel wirkenden gleichgerichteten Kraft anwendbar.
Als Anwendungsbeispiel dieser Art kann das Federgestänge für die Stromahnahmetügel
bei elektrischen Bahnen genannt werden. Dort kommt es darauf an, daß außer dem Eigengewicht
des Gestänges bei jeder Höhenstellung des Stromabnahmebügels auf den Fahrdraht ein
gleich großer Kontaktdruck ausgeübt wird.
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Die mathematischen Beziehungen zur Begründung des bei der neuen Kräfteausgleichsvorrichtung
für sämtliche Hebelstellungen vorhandenen Gleichgewichtes können aus dem in Fig.
1 in der Vorderansicht und in Fig. 2 in der Draufsicht in Richtung senkrecht zur
Feder schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel leicht abgeleitet werden. Hierbei
soll das an dem schwenkbaren Hebel I angebrachte Gewicht 2 durch die Kraft der Feder
3 bei jeder beliebigen Winkelstellung des Hebels ausgeglichen werden. Die Feder
3 befindet sich in einem Gehäuse 4, das mit einem Zapfen 5 (Fig. 2) in einer am
ruhenden Teil der Vorrichtung angebrachten Bohrung 6 um eine senkrecht zur Schwenkebene
des Hebels I angeordnete Achse 7 drehbar gelagert ist. Der als, Zugorgan für die
Feder 3 verwendete Stab 8 ist in einer Bohrung g'des Gehäuses 4 längs verschiebbar
geführt
und mit dem Hebel 1 bei A drehbar verbunden. Bei einer Drehung des Hebels I um seinen
Drehpunkt M gelangt die Kraft der Feder 3 über den Stab8 zwischen dem in der ruhenden
Drehachse 7 gelegenen Punkt B und dem Punkt A des Hebels zur Auswirkung. Die Bohrung
6 der Vorrichtung und damit auch der Punkt B ist in diesem Ausführungsbeispiel senkrecht
über dem Hebeldrehpunkt M angeordnet.
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Ist nun die Anordnung der Feder 3 und des Stabes 8 in dem Gehäuse
4 von vornherein so getroffen, daß das Stabende bei vollkommen entspannter Feder
mit dem Punkt B zusammenfällt, dann kann man bei zusammengebauter Vorrichtung die
Länge des zwischen den Punkten A, B sich befindenden Stabendes stets proportional
der Federkraft setzen. Bezeichnet man dieses Stabende mit m und das von dem Drehpunkt
M auf den Stab 8 gefällte Lot mit r, dann kann das durch die Kraft der Feder 3 auf
das Hebelsystem ausgeübte Drehmoment MF durch die Formel MF= C çn r ausgedrückt
werden, wobei C eine Federkonstante (Belastung für I cm Dehnung) darstellt. Das
durch das Gewicht 2 auf das Hebelsystem ausgeübte Drehmoment ist aber 1MG = G s
sin v, wenn G das Gewicht, s die Länge des Hebelarmes für das Gewicht und y den
Winkel B-M-A bedeuten.
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Wenn nun in jeder beliebigen Stellung des Hebels I Gleichgewicht
bestehen soll, dann muß MF =MG oder G s sin y = C m sn r sein, woraus für die Federkonstante
die Beziehung G = r .$.,5inY (1) abgeleitet werden kann. Beachtet man noch, daß
m r den doppelten Flächeninhalt des Dreiecks ,4-B-M darstellt und dieser doppelte
Flächeninhalt auch durch den Ausdruck a ci. b sin y ausgedrückt werden kann, wobei
ci = MB und b = MA ist, dann erhält man durch Einsetzen dieses Wertes in die Gleichung
(I) G = G zu s sin y G . s a a 6 b . sin y ci. b d h., die Federkonstante C muß
proportional dem Produkt aus dem höhenverstellbaren Gewicht 2 und dem zugehörigen
Hebelarm s und umgekehrt proportional dem Produkt aus den Entfernungen der beiden
Punkte A und B von dem Hebel drehpunkt M sein.
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Bei der auf Grund dieser Erkenntnis gebauten Kräfteausgleichsvorrichtung
ist es nicht nötig, daß der Punkt B immer senkrecht über dem Drehpunkt M angeordnet
ist. Es ist jedoch wichtig, daß die Verbindungsgeraden der Punkte A und B mit dem
Drehpunkt M bei Einstellung des Schwenkhebels in die Richtung der auszugleichenden
Kraft zusammenfallen. Die Gerade AM muß also, wie in dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 3 gezeigt ist, mit dem Schwenkhebel I den gleichen Winkel b bilden wie die
Gerade BM mit der lotrechten Geraden 10 durch den Drehpunkt M. Bei Einstellung des
Hebels I in die Richtung der Geraden 10 fällt somit der Punkt A auf die Gerade BM.
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Bei der neuen Kräfteausgleichsvorrichtung besteht für jeden beliebigen
Winkel y des Schwenkhebels mit der Verbindungsgeraden BM Gleichgewicht, selbst wenn
der Schwenkhebel 1 um den Drehpunkt M beliebig oft in Richtung nach rechts oder
links gedreht wird. Dies ist bei Benutzung einer Kurvenscheibe für das Zugorgan
nicht möglich. Dort kann der Ausgleich eines Gewichtes höchstens über einen Winkel
von I800 hergestellt werden.
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Es ist vorteilhaft, als Zugorgan ein Seil oder eine Kette zu verwenden
und die Federkraft an dem Punkt A oder an dem Punkt B durch das Zugorgan umzulenken.
Die Feder 3 kann dann hinter dieser Umlenkstelle gegebenenfalls in einem besonderen
Gehäuse angeordnet werden. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist das als Zugorgan
verwendete Seil ii bei B über eine Rolle 12 geführt.
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Die neue Kräfteausgleichsvorrichtung bietet die Möglichkeit, mit
einer und derselben Feder veränderliche Kräfte auszugleichen. Diese Tatsache ist
von größter Bedeutung, denn bei allen bisher bekanntgewordenen Federgewichtsausgleichvorrichtungen
mußte bei Anderung des Gewichtes eine andere Feder verwendet bzw. die Zahl der wirksamen
Federn verändert werden. Aus Gleichung (2) ist ersichtlich, daß man bei der neuen
Vorrichtung mit derselben Feder mit der Konstante C ein größeres oder ein kleineres
Gewicht bzw. eine größere oder eine kleinere Kraft ausgleichen kann, wenn man nur
den Wert des Bruches a.b so ändert, a.b daß das Produkt dieses Bruches mit dem Gewicht
G bzw. mit einer diesem Gewicht entsprechenden Kraft unverändert bleibt. Diese Bedingung
ist sehr leicht zu erfüllen. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 kann der Befestigungspunkt
A des Zugorgans II an dem Hebel I für den Ausgleich eines anderen Gewichtes G mit
Hilfe einer Spindel I3 mit Handkurbel 14 entlang des Hebels verschoben werden. In
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist für den gleichen Zweck die Feder 3 samt
Gehäuse 4 mit angebauter Umlenkrolle 12 mittels einer Spindel 15 mit Handkurbel
I6 in Richtung der Verbindungsgeraden BM verschiebbar ausgebildet. Wenn die Entfernung
der Feder samt der Umlenkstelle für die Federkraft von dem Hebeldrehpunkt geändert
wird, dann ist darauf zu achten, daß die Entfernung des nicht mit dem Zugorgan verbundenen
Federendes von der Umlenkstelle unverändert bleibt. Die Änderungen der Entfernungen
der Punkten oder B von dem Dreh-
punkt M können selbstverständlich
- für den Ausgleich bestimmter Gewichte auch stufenweise erfolgen.
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Für die Justierung der Feder ist an jedem Fall eine besondere Einstellschraube
I7 vorhanden, die an einem Federende oder an dem Zugorgan angebracht ist. Diese
Schraube I7 dient nur zum Einstellen der richtigen Anfangsbedingungen für die Feder,
nicht aber für die Einstellung der Vorrichtung für ein anderes Gewicht.
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In dem weiteren Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist das Zugorgan
wenigstens teilweise durch einen Flaschenzug ersetzt. Hierbei sind an den Stellen
und B die Rollen I8 und 19 des Flaschenzuges angebracht. Die Verwendung eine's Flaschenzüges
ermöglicht es, die Kräfte int Zugorgan II bei entsprechender Vergrößerung des Federhubes
herunterzusetzen. Die Fig. 7 zeigt noch ein AusführungS-beispiel, bei dem die Entfernung
des Punktes X von dem Hebeldrehpunkt M bei einer bestimmten Winkelstellung des Hebels
sich selbsttätig ändert.
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Eine derartige Anordnung ist in manchen Fällen sehr nützlich. Es kann
damit beispielsweise ein Gegenstand, der an dem Hebel I an Stelle des Gewichtes
2 angebracht und ausbalanciert ist, bei Nichtgebrauch von einer bestimmten Winkelstellung
ab selbsttätig hochgezogen werden. Sobald dabei der Hebel I in eine solche Stellung
gebracht wird, daß das Zugorgan senkrecht dazu steht, beginnt sich die Befestigungsrolle
20 von der Steller nach der Steller, zu bewegen. Da nun aber bei gleichbleibendem
Gewicht 2 die Federkraft an dem größeren Hebelarm angreift, ist das durch die Federkraft
erzeugte Drehmoment in dem oberen Schwenkbereich des Hebels größer als das durch
das Gewicht 2 erzeugte Drehmoment. Der Hebel wird also- in diesem Bereich samt dem
Gewicht 2 durch die Federkraft automatisch nach oben bewegt.
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In Fig. 8 ist'ein mit der neuen Kräfteausgleichsvorrichtung ver.sehener
Tragarm dargestellt, wie er beispielsweise zum Tragen eines für zahnärztliche Zwecke
verwendeten Röntgenkleinapparates an einem zahnärztlichen Gerät verwendet werden
kann. Die Feder 3 ist hier im Innern des rohrförmig ausgebildeten schwenkbaren Hebels
21 untergebracht. Die als Zugorgan verwendete Kette 22 ist über eine am schwenkbaren
Hebel befestigte Rolle 23 geführt und bei dem Punkt B in dem Stativkopf 24 befestigt.
Für den Ausgleich einer größeren Kraft bzw. eines - größeren Gewichtes können auch
mehrere Tragarme in der Ausführung nach Fig. 8 mit eingebauten Federn unter sich
gelenkig verbunden und parallel geführt sein. Ein Ausführungsbeispiel hierfür ist
in Fig. 9 schematisch dargestellt. Bei dieser Ausführung lassen sich geringe Unregelmäßigkeiten,
die beim Abrollen der Ketten 22 über die Rollen 23 (Fig. 8) auftreten können, dadurch
weitgehend beseitigen, daß die Endglieder 25 dieser Ketten verschieden lang sind.
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In den Fällen, in denen die neue Kräfteausgleichsvorrichtung mit
einer Tragsäule bzw. bei Deckenaufhängung der Vorrichtung mit einem als Träger verwendeten
Rohr zusammengebaut ist, ist es vorteilhaft, die Feder 3 im Inneren der Tragsäule
bzw. des Rohres unterzubringen. Derartige Einrichtungen sind in den Fig. 10 und
11 dargestellt. In Fig. 10 wird gezeigt, wie die neue Kräfteausgleichsvorrichtung
für den Ausgleich bei einem für Röntgenzwecke bestimmten Stativ verwendet werden
kann. Hierbei ist das Gewicht des an der Stativsäule höhenverstellbaren Tragarmes
26 mit der Röntgenröhre 27 mit Hilfe eines Zugorgans 28 (Seil, Kette, Staub od.
dgl.) an dem freien Ende des schwenkbaren Hebels 1 der Kräfteausgieichsvorrichtung
aufgehängt: Der Endpunkt 29 des Zugorgans 28 ist an =dem Tragarm 26 in horizontaler
Richtung leicht verschiebbar befestigt. Bei dieser Anordnung des Gewichtsausgleichs
ist es vorteilhaft, daß das Zugorgan 28 verhältnismäßig nahe bei dem Schwerpunkt
des ganzen Tragarmes angr'eift. - Der Führungswagen 30 des Tragarmes 26 kann dadurch
kürzer und leichter gebaut werden. Die Deckenaufhängevorrichtung nach Fig. 11 kann
durch Verwendung der neuen Kräfteåusgleichsvorrichtung eine sehr einfache Form bekommen.
Die ganze Vorrichtung kann um die Achse des Tragrohres 3r gedreht werden.
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Eine weitere vorteilhafte Anwendung des Erfindungsgegenstandes ist
für eine in Fig. I2 im Querschnitt und in Fig. I3 in der Draufsicht schematisch
dårgestellte Gewichtsausgleichseinrichtung möglich. Diese Einrichtung dient dazu,
einen mit Röntgenstrahlen zu untersuchenden Patienten bei der Durchleuchtung gegenüber
einer fest angeordneten Röntgenstrahlenquelle auf einfache Weise in der Höhe zu
verstellen. In manchen Fällen ist es bei Röntgenuntersuchungen einfacher, den zu
untersuchenden Patienten in der Höhe zu verstellen und die Röntgenstrahlenquelle
sowie den Leuchtschirm feststehen zu lassen. Bei der in den Fig. 12 und I3 dargestellten
Gewichtsausgleichseinrichtung ist die neue Kräfteausgleichsvorrichtung an einem
lotrechten Rahmen 32, der zugleich für die Führung einer höhenverstellbaren Bodenplatte
33 bestimmt ist, so angebracht, daß der abgewinkelte schwenkbare Hebel 34 der Kräfteausgleichsvorrichtung
mit seinem freien, mit zwei Rollen 35 versehenen Ende unter die Bodenplatte greift.
Die neue Einrichtung ist zwischen der Röntgenröhre 36 und dem Leuchtschirm 37 auf
den Schienen 38 quer zur Röntgenstrahlen-Hauptrichtung fahrbar angeordnet. Der Befestigungspunkt
A des Zugorgans II ist an dem schwenkbaren Hebel34 mit Hilfe der Spindel 39 und
des Handrades 40 für die Einstellung des Gewichtsausgleichs für verschiedene Belastungen
verstellbar ausgebildet. Außerdem ist an dem Hebel 34 eine in Kilogramm geeichte
Skala angebracht.
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Nach Einsbellung der Gewichtsausgleichsvorrichtung auf das Gewicht
eines zu untersuchenden Patienten kann dieser bei der Untersuchung in einer Ebene,
die senkrecht zur Röntgenstrahlen-Hauptrichtung verläuft, beliebig und ohne Mühe
bewegt werden.
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Die neue Kräfteausgleichsvorrichtung kann ferner auch zum Ausgleich
stetig veränderlicher Kräfte bzw. Gewichte verwendet werden, wenn man dafür sorgt,
daß die Entfernung des einen der beiden Punkte A, B von dem Hebel drehpunkt M entsprechend
der Änderung der auszugleichenden Kraft bzw. des auszugleichenden Gewichtes zwangläufig
geändert wird. Ein Ausführungsbeispiel hierfür ist in Fig. 14 in der Ansicht und
in Fig. 15 in der Seitenansicht schematisch wiedergegeben.
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Dabei soll das Gewicht der an der umlegbaren Stützwand 4 r eines Röntgenuntersuchungsgerätes
verschiebbar angebrachten Hilfseinrichtungen (Leuchtschirm, Sekundärstrahlenblende
od. dgl.) und gegebenenfalls der Röntgenröhre nicht nur in senkrechter, sondern
auch in jeder beliebigen Schrägstellung der Stützwand ausgeglichen werden.
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Diese Aufgabe ist im vorliegenden Falle mit Hilfe der neuen Kräfteausgleichsvorrichtung
in sehr einfacher Weise gelöst worden. Die im wesentlichen aus dem Hebel 42 mit
angebauten Federn 43 bestehende Kräfteausgleichsvorrichtung ist auf der Rückseite
des Untersuchungsgerätes an dem Hebeldrehpunkt M schwenkbar befestigt. Das Zugorgan
I I ist bei dem Punkt A über die Rollen 44 geführt und an der Stelle B an einer
an der Stützwand 41 verschiebbar angebrachten Stange 45 befestigt. Für die Kupplung
der höhenverstellbaren Teile mit dem Hebel 42 dient ein Schlitz 46, in den eine
an dem Hebel 42 befestigte Rolle 47 eingreift. Die Stange 45 ist an dem einen Ende
mit einer Schiene 48 gelenkig verbunden. Diese Schiene 48 ist mit einem Zapfen 49
in einem senkrecht über demLager50 der Stützwand angeordneten Schlitz 5I an dem
Fußgestell 52 des Untersuchungsgerätes drehbar befestigt. Da die beidenDrehpunkte
der Schiene48 und der Stützwand 41 nicht zusammenfallen, wirkt die Schiene 48 beim
Umlegen der Stützwand auf die Stange 45 mit demPunktB derKräfteausgleichsvorrichtung
als Kurbelstange und verschiebt diese in ihren Befestigungslaschen 53. Die Entfernung
der beiden Drehpunkte der Schiene48 und der Stützwand 41, die Entfernung der beiden
Punkte B undM sowie die Längen der Schiene 48 und der Stange 45 sind so gewählt,
daß beim Umlegen der Stützwand in die horizontale Lage die Punkte B und M zur Deckung
kommen. Bei weiterem Umlegen der Stützwand bewegt sich der Punkt B in der gleichen
Richtung über den Punkt M hinaus. Die Entfernung des Punktes B von dem Hebel drehpunkt
M wird auf diese Weise beim Umlegen des Gerätes zwangläufig entsprechend der Abnahme
der in Richtung der Führungen wirksamen Gewichtskomponente geändert. Die Verschiebung
der Stange 45 könnte auch mit Hilfe eines Zapfens, der in einen an dem Fußgestell
52 angebrachten Führungsschlitz mit bestimmter Kurvenform eingreift, erfolgen. Die
Anordnung mit der Schiene 48 hat aber den Vorteil, daß mit ihr auch Änderungen der
Ent-Dehnung des Zapfens 49 in dem Schlitz 5I von dem Lager 50 der Stützwand vorgenommen
werden können, wodurch die Kräfteausgleichsvorrichtung für ein beliebiges Gewicht
eingestellt werden kann.
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Der Gewichtsausgleich der an der umlegbaren Stützwand eines Röntgenuntersuchungsgerätes
verschiebbar angebrachten Teile kann mit Hilfe der neuen Kräfteausgleichsvorrichtung
auch in der Weise erfolgen, daß die Kräfteausgleichsvorrichtung unter der umlegbaren
Stützwand 54 (Fig. I6) auf fest angebrachten waagerechten Schienen 55 verschiebbar
angeordnet ist. Auch in diesem Falle ist es vorteilhaft, die Feder in dem rohrförmig
ausgebildeten Hebe156 der Kräfteausgleichsvorrichtung unterzubringen.