DE19741976A1 - Bestrahlungsgerät, insbesondere Ganzkörper-Bestrahlungsgerät - Google Patents
Bestrahlungsgerät, insbesondere Ganzkörper-BestrahlungsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bestrahlungsgerät entsprechend dem
Gattungsbegriff des Anspruches 1. Derartige Bestrahlungsgeräte
sind bekannt und werden auf dem Markt angeboten.
Bei den bekannten Bestrahlungsgeräten wird für die zumindest
teilweise Kompensation der Wirkung des Gewichtes (Drehmomentes)
des schwenkbaren Oberteils des Bestrahlungsgerätes im Bereich
der beiden seitlichen Enden des Unterteils jeweils eine
mechanische Zugfeder verwendet, die im Unterteil des Bestrah
lungsgerätes liegend angeordnet ist. Während das eine Ende
dieser Feder mittels Spannbolzen oder dgl. am Unterteil befestigt
ist, ist das andere Ende der Feder mit einem Seil verbunden,
welches über eine im Unterteil drehbar gelagerte Seilrolle zu dem
einen von drei Angriffspunkten einer im Unterteil schwenkbar
gelagerten Hebelanordnung geführt ist, an deren zweitem
Angriffspunkt eine weitere Feder in Form einer Gasdruckfeder
angreift. Am dritten Angriffspunkt dieser Hebelanordnung greift
das eine Ende jeweils einer das Oberteil am Kopf- bzw. Fußende
des Bestrahlungsgerätes stützenden Druckstange an, deren
anderes Ende mit Abstand zur geometrischen Schwenkachse des
Oberteils an diesem angreift, und zwar auf der dem von Unter
teil und Oberteil gebildeten Bestrahlungsraum des Bestrahlungs
gerätes zugekehrten Seite der geometrischen Schwenkachse.
Die vorbeschriebene Lösung für den Gewichtsausgleich des
Oberteils bei den bekannten Geräten ist konstruktiv und
kostenmäßig aufwendig; dennoch kann der gewünschte Effekt
eines in jeder Stellung des Oberteils möglichst genau vor
bestimmten Gewichtsausgleichs nur annähernd erreicht werden.
Außer den vorstehend angesprochenen Nachteilen ist bei den
bekannten Geräten nachteilig, daß sich - als Folge der für das
Stützen bzw. Heben/Senken des Oberteils gewählten Lösung mit
Druckstangen, die auf der dem Bestrahlungsraum zugekehrten
Seite der geometrischen Schwenkachse des Oberteils liegenden
Krafteinwirkungspunkt am Oberteil angreift - im Öffnungszustand
des Bestrahlungsraumes ein mehr oder weniger großer Spalt
zwischen Bereichen des Unterteils und des Oberteils ergibt, der
wegen seiner unmittelbaren Nähe zum Bestrahlungsraum eine
Gefährdung des Benutzers darstellt (Quetschgefahr). Außerdem
bergen die wegen der Durchführung der Druckstangen zum Ober
teil hier offenen Bereiche des Unterteils und die hier freilie
genden Druckstangen weitere Verletzungsgefahren in sich.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine konstruktiv einfachere
und kostengünstigere Lösung für den Gewichtsausgleich des Ober
teils eines gattungsgemäßen Bestrahlungsgerätes angestrebt, die
im übrigen die erwähnten Gefahrenstellen für Verletzungen des
Benutzers des Bestrahlungsgerätes vermeiden und auch zu einem
optisch ansprechenderen Produkt führen soll.
Das vorstehend umrissene technische Problem wird
erfindungsgemäß mit einem gattungsgemäßen Bestrahlungsgerät
gelöst, welches die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1
angegebenen Merkmale aufweist.
Die erfindungsgemäße Lösung führt zu einem Bestrahlungsgerät
der zur Rede stehenden Art, bei dem die an den Gewichtsaus
gleich des Oberteils des Bestrahlungsgerätes zu stellenden
Anforderungen mit relativ einfachen und kostengünstigen
konstruktiven Mitteln erfüllt werden. Verletzungsgefahren wie im
Fall der bekannten Bestrahlungsgeräte sind vermieden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den
Ansprüchen 2 bis 15 zu entnehmen, die hiermit ausdrücklich
auch zum Inhalt der Beschreibung gemacht werden.
Die Ansprüche 16 und 17 beschreiben technische Merkmale einer
weiteren Erfindung, die im Zusammenwirken mit dem erfindungs
gemäßen Bestrahlungsgerät mit Vorteil einsetzbar ist.
Anhand der Fig. 1 und 2 der Zeichnung wird die Erfindung nach
den Ansprüchen 1 bis 15 im folgenden an einem Ausführungs
beispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Bestrahlungsgerät in
schematischer Darstellung in der Seitenansicht, und
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt des Bestrahlungsgerätes nach
Fig. 1 in größerem Maßstab.
Die Zeichnung zeigt ein Bestrahlungsgerät 1, das im wesentlichen
aus einem liegenartigen Unterteil 2 und einem schwenkbaren
Oberteil 3 besteht. Das Oberteil 3 ist um eine mit 4 bezeichnete
geometrische Schwenkachse schwenkbar am Unterteil gelagert und
kann aus der mit durchgehenden Linien dargestellten Schließ
stellung in die mit gestrichelten Linien dargestellte Offenstellung
geschwenkt werden. Zwischen Unterteil 2 und Oberteil 3 wird ein
Bestrahlungsraum 5 für einen Benutzer gebildet. - Unterteil 2
und Oberteil 3 nehmen in an sich bekannter Weise nicht näher
dargestellte UV-Strahler oder dgl. auf.
Zum Zweck eines Gewichtsausgleichs des Oberteils 3 beim Öffnen
bzw. Schließen des Oberteils 3 ist im Unterteil 2 eine
mechanische Zugfeder 6 vorgesehen, deren eines Ende über eine
Spannschraube oder dgl. 7 mit einem nicht näher bezeichneten
Befestigungspunkt des Unterteils 2 verbunden ist und deren
anderes Ende über ein Seil 8 an einem am Oberteil 3
befindlichen Befestigungspunkt 9 angreift.
Das Seil 8 ist über einen mit dem Oberteil 3 fest verbundenen,
kurvenscheibenartigen Führungskörper 10 geführt, dessen das
Seil 8 führende und stützende, mit 11 bezeichnete Führungsbahn
auf der dem Bestrahlungsraum 5 abgekehrten Seite der geometri
schen Schwenkachse 4 liegt. - Der Befestigungspunkt 9 weist
einen vorbestimmten radialen Abstand zur Schwenkachse 4 auf;
mit Hilfe der Führungsbahn 11 des Führungskörpers 10 wird das
Seil 8 im Bereich der Schwenkachse 4 in einem vorbestimmten
(radialen bzw. senkrechten) Abstand (Hebelarm) zur Schwenk
achse 4 gehalten, so daß unter Berücksichtigung der vom
Öffnungswinkel abhängigen Wirkung des Gewichtes (Drehmomentes)
des schwenkbaren Oberteils 3 und weiter unter Berücksichtigung
des betreffenden Bereiches der Federkennlinie der Zugfeder 6
eine über den gesamten möglichen Schwenkbereich des Oberteils 3
durchgängig vorherbestimmte Kompensation der Wirkung des
Gewichtes des Oberteils 3 zu erzielen ist.
Da sich die geometrische Schwenkachse 4 in dem dem
Bestrahlungsraum 5 benachbarten Bereich von Unterteil und
Oberteil 3 befindet und der erwähnte Gewichtsausgleich durch
Anwendung von Zugkraft realisiert wird, bildet sich infolge
einer Öffnungsbewegung des Oberteils 3 kein zum Bestrahlungs
raum 5 hin sich öffnender Spalt, der für einen Benutzer eines
erfindungsgemäßen Bestrahlungsgerätes beim Abschwenken des
Oberteils 3 (Schließen des Bestrahlungsraumes 5) eine Gefahr,
insbesondere Quetschgefahr, darstellen könnte.
Ferner zeigt die Zeichnung eine hydraulische Dämpfungs
vorrichtung 12, deren eines, mit 13 bezeichnetes Ende am
Unterteil 2 schwenkbar gelagert ist und deren anderes, mit 14
bezeichnetes Ende am Oberteil schwenkbar gelagert ist. Die aus
einem Zylinder 15 und einem nicht dargestellten Kolben mit
Kolbenstange 16 bestehende Dämpfungsvorrichtung 12 weist
zweckmäßig Puffer in Form von aus elastisch nachgiebigem
Material bestehenden, im Zylinder 15 befindlichen Elementen auf
zum Zweck der Pufferung der Bewegung des Oberteils 3 in der
Nähe seiner beiden Endstellungen.
In vorteilhafter weiterer Ausgestaltung weist der Kolben der
Dämpfungsvorrichtung 12 ein federbelastetes Durchflußventil für
die hydraulische Flüssigkeit auf, welches in der Weise wirkt,
daß das Ventil den Durchfluß von Flüssigkeit durch den Kolben
hindurch sperrt (blockiert), wenn im Zuge einer Schließbewegung
des Oberteils 3 auf die Kolbenstange 16 eine ein vorgegebenes
Maß überschreitende Zugkraft einwirkt.
Claims (17)
1. Bestrahlungsgerät, insbesondere Ganzkörper-Bestrahlungs
gerät, vorzugsweise für die Anwendung von UV-Strahlung,
bestehend aus einem als Liege ausgebildeten Unterteil, einem
am Unterteil um eine horizontale geometrische Schwenkachse
schwenkbar gelagerten, zusammen mit dem Unterteil einen
Bestrahlungsraum für einen Benutzer bildenden Oberteil, und
einer zwischen Unterteil und Oberteil zum Zweck des
Gewichtsausgleichs des Oberteils wirkenden Feder, die auf
einen einen radialen Abstand zur erwähnten geometrischen
Schwenkachse einnehmenden Krafteinwirkungsort am Oberteil
wirkt, dadurch gekennzeichnet, daß das am Oberteil
wirkende Ende der Feder direkt oder mittels eines zur
Übertragung von Zugkräften geeigneten, biegsamen Kraft
übertragungsmittels, z. B. eines Seiles oder einer Kette, am
Oberteil angreift und daß dieses Ende der Feder bzw. das
Kraftübertragungsmittel über eine auf der dem Bestrahlungs
raum abgekehrten Seiten der Schwenkachse befindliche, mit
einem derartigen Abstand zur Schwenkachse verlaufende,
gekrümmte Führungsbahn eines Führungskörpers geführt ist,
daß die Wirkung des Gewichtes des Oberteils abhängig vom
Schwenkwinkel (Öffnungswinkel) des Oberteils in
vorgegebenem Maß aufgehoben ist.
2. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungskörper für die Feder bzw. das an die
Feder anschließende Kraftübertragungsmittel eine kreis
förmige oder kreissegmentförmige Führungsbahn aufweist.
3. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungskörper einen von einer Kreisform abwei
chenden Verlauf der Führungsbahn aufweist.
4. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Führungskörper gegenüber dem Oberteil
des Bestrahlungsgerätes unbeweglich mit diesem verbunden
ist.
5. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungskörper als Führungsrolle bzw. Führungs
segment ausgeführt ist.
6. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet
daß die Drehachse der Führungsrolle mit der geometrischen
Schwenkachse des Oberteils zusammenfällt.
7. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet
daß die Drehachse der Führungsrolle bzw. des Führungsseg
mentes einen Abstand zur geometrischen Schwenkachse des
Oberteils aufweist.
8. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
daß der Führungskörper, bezogen auf seine relative Lage
zur geometrischen Schwenkachse des Oberteils, verstellbar
ist.
9. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine zwischen Oberteil und Unterteil des Bestrahlungs
gerätes wirkende, der Bewegungsdämpfung des Oberteils
dienende, insbesondere hydraulisch wirkende, an sich
bekannte Dämpfungsvorrichtung vorgesehen ist.
10. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet
daß die Dämpfungsvorrichtung für beide Endstellungen der
Dämpfungsvorrichtung mechanische Puffer aufweist, z. B. in
Form von aus elastischem, gummiähnlichem Material beste
henden Anschlägen innerhalb der Dämpfungsvorrichtung.
11. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dämpfungsvorrichtung mit einer bei Über
schreiten einer bestimmten auf die Dämpfungsvorrichtung
wirkenden Verstellkraft in Funktion tretenden Blockierungs
einrichtung zum Hemmen der Bewegung des Oberteils des
Bestrahlungsgerätes verbunden ist.
12. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder im Bereich des Unterteils des Bestrahlungs
gerätes liegend angeordnet ist.
13. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder im Bereich des Unterteils des Bestrahlungs
gerätes stehend angeordnet ist.
14. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder als mechanische Zugfeder ausgebildet ist.
15. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder als Gasdruckfeder ausgebildet ist.
16. Hydraulisch oder pneumatisch wirkende Dämpfungsvorrichtung
zum Dämpfen von Relativbewegungen zweier Bauteile zuein
ander bzw. eines Bauteiles relativ zu einem Lagerort, in
Form einer Kolben-/Zylinder-Anordnung mit im Kolben
vorgesehenen Durchlässen für ein hydraulisches bzw.
pneumatisches Medium, z. B. zum Dämpfen der Bewegung des
Oberteils gegenüber dem Unterteil des Bestrahlungsgerätes
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dämpfungsvorrichtung mit einer druckabhängig wirkenden,
den gedämpften Durchfluß des hydraulischen bzw. pneuma
tischen Mediums durch den Kolben blockierenden Blockie
rungseinrichtung versehen ist, die bei einer Bewegung der
beiden Enden der Dämpfungsvorrichtung voneinander weg bei
Überschreiten eines vorgegebenen Druckes in Funktion tritt.
17. Hydraulisch wirkende Dämpfungsvorrichtung nach Anspruch
11, dadurch gekennzeichnet, daß als Blockierungseinrichtung
ein federbelastetes Ventil im Kolben der Dämpfungs
vorrichtung vorgesehen ist.
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