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Spulenhänger zum Aufhängen von Ablaufspulen am Aufsteckgatter von
Spinnmaschinen od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf einen Spulenhänger zum Aufhängen
von Ablaufspulen am Aufsteckgatter von Spinnmaschinen od. dgl., dessen Spulenaufsteckkörper
mittels eines Wälzlagers drehbar gelagert ist. Ein Teil der bekannten Spulenaufsteckkörper
ist derart gelagert, daß sie frei zu pendeln vermögen. Diese Pendelbewegung gibt
einen gewissen Ausgleich der auftretenden Fadenspannung beim Ablauf des Vorgarnfadens,
Eine gleichmäßige Pendel- und Rotationsbewegung ohne das Auftreten von Fadenspannungsspitzen
setzt jedoch voraus, daß der Garnkörper auf den Spulenaufsteckkörper derart aufgesetzt
ist, daß seine Achse genau mit der Achse des Spulenaufsteckkörpers zusammenfällt,
da andernfalls ein Rotieren des Aufsteckkörpers zu einer Taumelbewegung des Garnkörpers
führt, welche den Anlaß zu einem Wechsel der Fadenspannung bildet.
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Ein genau axiales Aufstecken des Garnkörpers auf den Spulenaufsteckkörper
ist aber nur schwer erreichbar, weil das Aufstecken des Garnkörpers regelmäßig nur
mit einer Hand durch die Bedienungsperson erfolgt. Ein geringfügiges schräges Aufsetzen
führt gegebenenfalls zu einem Festklemmen des Garnkörpers auf dern Spulenaufsteckkörper
in einer verkanteten Stellung. Dann liegt der Schwerpunkt des Garnkörpers nicht
auf der Achse des Spulenaufsteckkörpers, sondern seitlich der Achse, so daß der
Spulenaufsteckkörper mit Garnkörper die erwähnten Taumelbewegungen beim Ablauf des
Fadens ausführt.
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Bei den bekannten Spulenhängern ergeben sich zusätzliche Ablaufschwierigkeiten,
wenn der Garnkörper weitgehend abgespult und sein Gewicht stark herabgesetzt ist.
In diesem Fall vermag bereits ein geringer seitlicher Garnzug den Hänger mit Spule
aus der Schwerachse herauszubewegen, was starke Taumelbewegungen verursacht. Diese
führen zu einer Vergrößerung der Reibung im Wälzlager, gegebenenfalls zu einer Auslenkung,
die über das Lagerspiel hinausgeht. Dadurch treten Stöße auf, die zu einem ruckartigen
Umlauf des Aufsteckkörpers mit Spule führen. Damit ist ein ungleichmäßiger Garnablauf
und ein Auftreten von Spannungsspitzen verbunden, die zum Fadenbruch führen können.
Dies gilt insbesondere bei langen Vorgarnspulen, vor allem, wenn das Garn am unteren
Ende abläuft, also die Abzugspannung am unteren Hängerende angreift.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Spulenhänger, dessen Aufsteckkörper
mittels eines Wälzlagers drehbar gelagert ist, zu schaffen, bei dem trotz gegebenenfalls
verkanteten Aufsteckens des Garnkörpers auf den Spulenaufsteckkörper oder trotz
Minderung des Gamkörpergewichts im Verlauf des Abspulvorganges ruckartige Taumelbewegungen
nicht auftreten und somit auch die Drehung des Spulenaufsteckkörpers kontinuierlich
und gleichmäßig erfolgt.
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Als Lösung sieht die Erfindung vor, daß der Spulenaufsteckkörper in
einen oberen, frei drehbar und pendelbar gelagerten Lagerkörper und einen unteren
Aufsteckkörper unterteilt ist, der gegenüber dem Lagerkörper allseitig verschwenkbar
ist. Durch die Dreiteilung des Hängers in das Befestigungsende, den oberen Lagerkörper
und den unteren Aufsteckkörper ist erreicht, daß der Spulenaufsteckkörper einmal
mittels des Wälzlagers unter Zulassung von Pendelbewegungen frei gedreht werden
kann und daß er zum anderen allseitig verschwenkbar ist, ohne daß dieses Verschwenken
im Wälzlager mit den genannten Nachteilen erfolgt. Es ist stets gewährleistet, daß
Hemmungen im Wälzlager als Folge des Taumelns des Garnkörpers nicht auftreten können.
Der Lagerkörper ist jeweils unabhängig von der Genauigkeit der Aufsteckung des Garnkörpers
in einer Stellung, welche einen ungestörten Fadenablauf ermöglicht und in welcher
er eine gleichmäßige, freie Drehung in seinem Wälzlager auszuführen vermag.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann die Verbindung des Lagerkörpers
mit dem Aufsteckkörper in an sich bekannter Weise durch ein Kugelgelenk hergestellt
sein, welches eine allseitige Verschwenkung des Spulenaufsteckkörpers erlaubt.
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Bei einem Spulenhänger, der aus einem lotrecht angeordneten Halteschaft
mit am freien Ende angeordnetem Lagerpilz besteht, auf dem ein Wälzkörperring aufsitzt,
den der nach innen eingezogene Rand einer Hülse übergreift, die in ihrer axialen
Verlängerung den Spulenaufsteckkörper trägt, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein,
daß das untere Ende der Hülse als Kugelschale oder als Kugel ausgebildet ist, in
welche der Spulenaufsteckkörper mit einer Gelenkkugel
eingreift
oder welche der Hülsenaufsteckkörper mittels einer Kugelschale umgreift.
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Bei einem Spulenhänger, dessen lotrecht angeordneter Halteschaft an
seinem freien Ende eine Lagerschale mit darin angeordnetem Wälzlagerring aufweist,
welchen lotrecht von unten der den Spulenaufsteckkörper tragende Lagerschaft durchdringt,
der sich auf dem Wälzlagerring mittels eines am oberen Ende angeordneten Lagerpilzes
abstätzt, kann gemäß weiterer Erfindung vorgesehen sein, daß das untere Ende des
Lagerschaftes die Form einer Kugel oder die Form einer Kugelschale aufweist, um
welche eine am oberen Ende des Aufsteckkörpers vorgesehene Kugelschale herumgreift
oder in welche eine am oberen Ende des Aufsteckkörpers angeformte Gelenkkugel eingreifL
Handelt es sich um einen Spulenhänger mit Abdeckkappe, welche dessen Lager von oben
her übergreift und abdeckt, um das Eindringen von Faserflug und Faserstaub zu verhindern,
ist nach der Erfindung die Innenfläche der Abdeckkappe als Kugelschale ausgebildet,
deren Kugelmittelpunkt im Mittelpunkt des Wälzlagers oder der Verbindungsstelle
von Lagerkörper und Aufsteckkörper liegt. Hierdurch ist die Abdeckkappe der allseitigen
Verschwenkbarkeit des Spulenaufsteckkörpers angepaßt, Um das Eindringen von Faserstaub
und Faserflug in das Wälzlager weiter zu verringern bzw. unmöglich zu machen, kann
der rückwärtige Außenrand des Spulenaufsteckkörpers erfindungsgemäß sich bis nahe
an die Innenfläche der Abdeckkappe erstrecken, womit erreicht ist, daß in jeder
Schwenklage des Spulenaufsteckkörpers das Wälzlager allseitig abgedeckt bleibt,
wobei der Spalt zwischen Innenfläche der Abdeckkappe und rückwärtigem Außenrand
des Spulenaufsteckkörpers in jeder Schwenkstellung gleich klein bleibt.
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In weiterer Ausgestaltung kann gemäß Erfindung der Spulenaufsteckkörper
gegen die Abdeckkappe mittels einer Hülse verlängert sein, welche die Pilzlagerung
einschließt, wobei unter Pilzlagerung das üblicherweise angeordnete Wälzlager verstanden
wird, auf welchem sich der den Spulenaufsteckkörper tragendeSchaftmittels eines
pilzförmigenKopfes abstützt.
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Statt den Spulenaufsteckkörper mittels einer Hülse bis an die Abdeckkappe
zu verlängern, kann nach der Erfindung auch vorgesehen sein, daß der Lagerkörper
von einer Hülse umfaßt ist, die sich bis nahe an die Innenfläche der Abdeckkappe
erstreckt, so daß auch hierdurch das Lager allseitig umschlossen ist, ohne daß hierdurch
die freie Auslenkbarkeit des Spulenaufsteckkörpers eine Behinderung erfährt.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Spulenhänger mit rohrförmigem Spulenaufsteckkörper,
der mit einer bekannten Garnkörperhalterung versehen ist und F i g. 2 einen
Spulenhänger mit pilzförmigem Spulenaufsteckkörper aus elastischem Werkstoff.
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Bei dem Spulenaufsteckkörper 1 nach F i g. 1
handelt
es sich um einen an sich bekannter Ausbildung. Die Halterung des aufzusteckenden
Garnkörpers erfolgt mittels der beiden Kipphebel 2, die beim Aufstecken des Gamkörpers
im Rohrinneren liegen, jedoch radial nach außen austreten, wenn die Spule aufgesteckt
wird. Auf die Beschreibung weiterer Einzelheiten kann verzichtet werden, da der
Spulenaufsteckkörper 1 bekannt ist. Er weist, vom Bekannten abweichend, an
seinem oberen Ende die Lagerkugel 3 auf, welche in der zweiteiligen Lagerschale
4 sitzt. So kann der Spulenaufsteckkörper 1
allseitig verschwenkt werden.
Die zweiteilige Lagerschale 4 ist in einer Hülse 5 befestigt, deren oberer
Rand radial nach innen eingezogen ist. Mit dein Rand 6 stützt sich die Hülse
5 auf dem Wälzlager 7
ab, welches seinerseits auf dem pilzförmigen
Kopf 8
des Schaftes 9 pendelbar aufsitzt, der mittels des Gewindeendes
10 in der Gewindehülse 11 befestigt ist, die ihrerseits in die Holzschiene
12 eingesetzt ist. An die Stelle einer Holzschiene kann auch eine andere Befestigungsschiene
treten.
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Unterhalb des Gewindeendes 10 ist der Schaft 9
mit dem
Flansch 13 versehen, zwischen welchem und der unteren Fläche der Schiene
12 die Abdeckkappe 14 eingespannt liegt, welche die Form einer Kugelschale aufweist
und aus beliebigem Werkstoff bestehen kann.
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Die Hülse 5 ist von einer Hülse 15 umfaßt, deren oberer
Rand sich zu einem Trichter 16 erweitert, wobei der Außenrand des Trichters
unmittelbar bis an die Innenfläche 17 der Abdeckkappe 14 reicht. Der Mittelpunkt
der kugelförmigen Innenfläche 17
fällt mit dem Mittelpunkt des Lagers
7 zusammen,
so daß ein Verschwenken des den Aufsteckkörper
1
tragenden Lagerkörpers, der aus der Lagerschale 4, den Hülsen
5 und 15 besteht, um seinen Drehmittelpunkt möglich ist, ohne daß
der obere Außenrand des Trichters 16 an die Innenfläche 17 anstößt,
und wobei der Spalt zwischen Außenrand des Trichters 16 und Innenfläche
17 stets gleich klein bleibt. Infolgedessen vermag Faserflug und Faserstaub
nicht in das Innere zu gelangen und das Wälzlager zu verschmutzen.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, das obere Ende des Spulenaufsteckkörpers
1 als Kugelschale auszubilden und dem unteren Ende des Lagerkörpers die Form
einer in die Kugelschale eingreifenden Kugel zu geben. Eine derartige Lösung ist
in F i g. 2 dargestellt, die zugleich auch einen anders ausgebildeten Spulenaufsteckkörper
18 zeigt, der gleichfalls an sich bekannt ist. Er besteht aus einem elastischen
Werkstoff und ist nach unten hin verjüngt. Seine Form ist derart gewählt, daß er
gewissermaßen übereinandergesetzte, auf dem Kopf stehende Pilze darstellt. In das
Innere des Spulenaufsteckkörpers 18
ist die als Lagerschale ausgebildete Hülse
19 eingesetzt. In diese greift der Kugelkopf 20 des pendelnd aufgehängten
Lagerschaftes 21, der an seinem oberen Ende den pilzförmigen Kopf 22 trägt. Dieser
stützt sich auf dem Wälzlager 23 ab, das seinerseits auf der Ringscheibe
24 umläuft. Diese ist in dem Lagerkörper 25 befestigt, der seinerseits in
der Abdeckkappe 26
aus Kuststoff eingebettet liegt. Die Lagerkappe selbst
ist an der Hohlschiene 27 befestigt, aus der die Befestigungslappen
28 herausgedrückt sind. Die Hohlschiene 27 ist nach oben durch die
Abdeckung 29 verschlossen.
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Außen umfaßt den oberen Rand des Spulenaufsteckkörpers 18 eine
Abdeckhülse 30, deren oberer Rand die Form eines Trichters 31 aufweist,
der dem Trichter 16 nach F i g. 1 entspricht, wobei sich der Rand
bis an die Innenfläche 32 der die Form einer Kugelschale aufweisenden Abdeckkappe
26 erstreckt, wiederum in übereinstimmung mit dem Beispiel nach F i
g. 1. Der Mittelpunkt der Abdeckkappe 26 fällt mit dem Mittelpunkt
des Kugelkopfes 20 zusammen,
so daß wiederum ein Verschwenken des
Spulenaufsteckkörpers 18 um den Kugelkopf 20 nicht zu einer Ver rößerung
oder Verkleinerung des Spaltes .g C zwischen Außenrand des Trichters 31 und
Innenfläche 32 der Abdeckkappe 26 führt. Somit ist das Wälzlager
23 in jeder Lage des Spulenaufsteckkörpers allseitig umschlossen und gegen
Faserflug und Faserstaub geschützt.
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Bei beiden Ausführungsformen, welche in den F i g. 1 und 2
dargestellt sind, ist es von Vorteil, daß der Trichter 16 bzw.
31 unmittelbar an die Innenfläche 17 bzw. 32 der Abdeckkappe
14 bzw. 26 reicht. Wird nämlich ein Gamkörper auf den Spulenaufsteckkörper
1 bzw. 18 aufgesteckt, so wird der Spulenaufsteckkörper
1 bzw. 18 mit dem Garnkörper und somit auch der Trichter nach oben
gegen die Abdeckkappe 14 bzw. 26 gedrückt. Er kommt beim Hochdrücken unmittelbar
an der Abdeckkappe zur Anlage, und zwar mit seinem gesamten oberen Rand. Somit ist
in jeder Stellung eine gleichmäßige Anlage auf großem Durchmesser gewährleistet,
was zu einem genauen Aufsetzen des Gamkörpers führt.