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Bunkeranlage, Silo od. dgl.
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Die Erfindung betrifft eine Bunkeranlage, einen Silo od. dgl. mit
einem schlitzförmigen Bunkeraustrag und einem das Schüttgut fortführenden Fördermittel.
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Bisher sind derartige Vorrichtungen bekannt, bei denen unterhalb
des schlitzförmigen Bunkerauslaufs Tische aus Beton, Stahl od. dgl. angeordnet sind.
Abgabeseitig befindet sich neben oder unterhalb der Tische eine Fördereinrichtung,
über welcher ein Räumwagen, Räumpflug od. dgl. geführt ist. Diese Räumvorrichtungen
sind mit beweglichen Schaufeln, Armen od. dgl. ausgestattet, die das Schüttgut vom
Tisch zur Fördereinrichtung abstreifen. Derartige Austrageinrichtungen haben wesentliche
Nachteile.
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Es tritt nämlich während des Austragens ein hoher Verschleiß an den
Räumwerkzeugen auf. Eine ständige Wartung erweist sich als notwendig, und Reparaturen
sind sehr zeitraubend. Die bei großstückigem Schüttgut vorkommenden Verklemmungen
rufen Be schädigungen an den Räumwerkzeugen oder deren Lagerung hervor. Ein wesentlicher
Nachteil ist in dem Hin- und Herfahren der Räumvorrichtung zu sehen. Dadurch entstehen
unterschiedliche Austrag leistungen. Die Ladekapazität der Fördereinrichtung wird
nicht gleichmäßig ausgenutzt, so daß nachfolgende Brech- oder Siebanlagen nicht
gleichmäßig beschickt werden können. Außerdem ist die Anschaffung und Unterhaltung
derartiger Austrageinrichtungen sehr kostspielig und ihre Leistungsfähigkeit begrenzt.
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Soweit bereits bei einer anderen Bunkeranlage unterhalb eines Austragsschlitzes
eine Bunkerschräge in einen Bunkertisch übergeht, so läßt sich dieser Tisch zum
Austrag des Gutes nur als eine Einheit anheben; hierbei muß zusätzlich noch eine
gesonderte Absperrvorrichtung vorgesehen sein, welche während der Anhebezeit des
Tisches die weitere Gutzufuhr unterbricht. Eine solche Austrageinrichtung gestattet
kein dosiertes Austragen des Schüttgutes, da nur die gesamte Tischauflagemasse ausgetragen
werden kann.
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Ähnliche Vorrichtungen zum Anheben einer Gesamtfläche sind innerhalb
von Lagerbehältern oder auch an Fahrzeugen bereits bekannt; auch hier ist ein feindosierter
Austrag, d. h. ein Teilaustrag des Gutes an ein weiteres Fördermittel nicht möglich.
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Es sind auch bereits ortsfeste Bunker bekannt, bei denen für schwerflüssiges
Gut Rollen an flexiblen Wandungen sich hin- und herbewegen, um das Fließen des Gutes
zu bewirken. Auch derartige Einrichtungen gestatten keinen einstellbaren dosierten
Teilaustrag des Gutes.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bunker, einen Silo od. dgl. mit
einer derartigen Austragvorrichtung zu versehen, daß das bereits aus dem Austragsschlitz
des Bunkers herausgefallene und auf einer Auffangeinrichtung sich speichernde Gut
in einstellbarer Feindosierung, d. h. teilweise kontinuierlich, sich austragen läßt.
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Gemäß der Erfindung ist bei einer Bunkeranlage, einem Silo od. dgl.
mit schlitzförmigem Bunkeraustrag, einer Auffangvorrichtung für das Schüttgut, einer
diese anhebenden mechanischen Schub- oder Zugeinrichtung und einem durch das Anheben
der Auffangvorrichtung das ausgetragene Schüttgut fortführenden Fördermittel im
Bereich des schlitzförmigen Bunkerauslaufs eine das Schüttgut auffangende flexible
Matte vorgesehen, die mittels kontinuierlich sich darunter fortbewegender Hub elemente
der Schub- oder Zugeinrichtung fortlaufend strichweise anhebbar ist.
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Die wesentlichen Vorteile einer derartigen Ausbildung liegen darin,
daß eine bisher unerreichte Austragsmenge für alle Arten von losem Schüttgut bei
einstellbarer Feindosierung erzielt wird. Der Verschleiß der Vorrichtung ist gering,
da sich die Hubelemente und das Zugorgan unterhalb der Matte befinden und somit
nicht mit dem Schüttgut in Berührung kommen. Die muldenförmig liegende Matte selbst
hat mit dem fließenden Schüttgut ebenfalls keine Berührung, da sich durch die Bewegung
der Matte eine Schicht feinkörnigen Schüttgutes zwischen Matte und dem überlaufenden
Schüttgut bildet.
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Es ist weiter vorteilhaft, daß der Bunkerauslauf bis zum fortführenden
Fördermittel sehr einfach und mit einer staubdichten Einkleidung versehen werden
kann, um bei staubigen Schüttgütern die Fördereinrichtungen und die Umgebung vor
Staub zu schützen. Dabei bleiben trotzdem die mechanischen Einrichtungen sichtbar
und zugänglich.
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Durch ihren einfachen Aufbau und ihre mögliche sehr hohe Austragsmenge
liegt die Rentabilität der Vorrichtung sowohl in ihrem niedrigen Anschaffungspreis
als auch in ihrer großen Leistung.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann sich unter der Matte eine
muldenförmige Auflage befinden, zwischen der und der Matte die Schub- oder Zugeinrichtung
bewegbar sein kann. Die Arbeitsgeschwindigkeit der Zug- oder Schubeinrichtung läßt
sich infolge stufenloser Regelbarkeit ihres Antrieb es in vorteilhafter Weise der
Geschwindigkeit der Fördereinrichtung zum Fortführen des Schüttgutes anpassen, so
daß hiermit eine genaue Regelung des Austrags und damit auch der Fördermenge erzielt
werden kann.
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Auf der Schub- oder Zugeinrichtung lassen sich vorzugsweise Hubelemente
mit Rollen, Walzen od. dgl. anbringen, die durch abgabeseitige Neigung nach unten
während des Laufs unter der Matte ein überlaufen bzw. Ablaufen und somit Weiterbeförderung
des Schüttgutes auf ein sich anschließendes Förderband od. dgl. herbeiführen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch eine Austrageinrichtung einer Bunkeranlage mit
im Leerlauf befindlichen Rollwagen gemäß SchnittlinieI-I in F i g. 4, Fig.2 einen
Schnitt durch dieselbe Austrageinrichtung mit in Arbeitsstellung befindlichem Rollwagen
gemäß Schnittlinie II-II in F i g. 4, Fig. 3 eine Innenansicht der Seitenverkleidung
eines Transportbandes derselben Austrageinrichtung, Fig.4 eine Seitenansicht derselben
Austrageinrichtung mit einem in Arbeits- und einem in Ruhestellung befindlichen
Rollwagen und F i g. 5 eine Draufsicht auf das Band mit Rollwagen und ein angeschlossenes
Transportband mit Seitenverkleidung und Rutschblechen.
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Eine Bunkeranlage zeigt in ihrem unteren Bereich eine Verengung in
Form eines Trichters 10. Es liegt im Rahmen der Erfindung, auch mehrere Bunkeranlagen
und/oder Trichter 10 vorzusehen. Im bodenseitigen Bereich des oder der Trichter
10 befinden sich vorzugsweise durchgehend schlitzförmig gehaltene Bunkerausläufe
11, durch die Schüttgüter aller Art nachrutschen und einem Transportmittel zugeführt
werden können.
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Die Rückwand 10 a des Trichters 10 ist etwas weiter nach unten fortgeführt,
um eine längere Rutsch-oder Schüttebene zu erhalten und dem Schüttgut durch den
Grad ihrer Neigung die Auslaufrichtung zu geben. An der innenseitigen Fläche der
Rückwand 10a setzt ein an dieser befestigtes durchgehendes Gleitblech 12 an, das
zur Überleitung des Schüttgutes auf eine Matte 13 dient.
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Die Matte 13 besteht aus einem flexiblen Stoff, wie einem Metallband
od. dgl., vorzugsweise aber aus Gummi, Kunststoff od. dgl., und ist mit ihrer dem
Trichter 10 zugewandten Längsseite hinter dem unteren Ende des Gleitbleches 12 an
diesem befestigt.
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Der Verlauf der bandähnlichen Matte 13 entspricht dem Verlauf des
Bunkerauslaufes 11. Sie ordnet sich in der horizontalen Ebene ein und erstreckt
sich über die gesamte Länge des Bunkerauslaufes 11. Mit ihrer anderen Längs seite
ist die Matte 13 an einem Gestell 14 befestigt oder lose aufgelegt, das aus lotrechten
seitlichen Stützen 14 a, 14 b und diese verbindenden Querstreben 14c besteht und
als Träger der Matte 13 dient.
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Von ihrem Befestigungspunkt an dem Rutschblech 12 bis zu der Stütze
14 b ist die Matte 13 von oben gesehen in ihrer Längsrichtung konkav gewölbt. Da-
bei
ist die Breite der Matte 13 vorzugsweise so gewählt, wie es der natürliche Schüttwinkel
des auf ihr liegenden Schüttgutes erfordert. In dieser konkaven Wölbung wird das
Schüttgut aufgefangen und rutscht - wie in Fig. 1 dargestellt - nach. Zur Stützung
der Matte 13 sind unter ihr in Längsrichtung verlaufende LeistenlS aus Holz oder
einem anderen geeigneten Werkstoff der Wölbung der Matte 13 entsprechend auf dem
Gestell 14 angeordnet. Die Leisten 15 können untereinander verbunden sein und stützen
sich auf aufragenden Trägerstücken 16 zwischen den Stützen 14 a, 14 b ab.
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Die Querstrebenl4c dienen als Lagerung für ein vorzugsweise endloses
um sie herumgeführtes Band 17, das in einer günstigen Ausführungsform als Kettenband
ausgebildet ist. Dieses Band 17 erstreckt sich etwa über die Länge der Matte 13
und verläuft parallel zu dieser unter ihr. Auf dem Band 17 sind vorzugsweise zwei
Rollwagen 18 und 19 mit Rollen, Walzen 20 und 21, Gleitelementen od. dgl. quer zur
Laufrichtung des Bandes 17 angebracht. Die Rollwagen 18 und 19 weisen vorzugsweise
den gleichen Abstand nach beiden Seiten auf dem Band 17 zueinander auf, so daß immer
nur jeweils ein Rollwagen 18 oder 19 unter der Matte 13 geführt wird.
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Die Rollwagen 18 und 19 sind derart ausgebildet, daß die in ihnen
drehbar gelagerten Rollen 20 bzw.
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21 von der Rückwand 10 a des Trichters 10 mit einer gewissen Neigung
nach unten zeigen, sobald eine Rolle 20 oder 21 auf das Oberband des Bandes 17 umschwenkt.
Zwischen den einzelnen Leisten 15 verbleiben Zwischenräume, die die Rollwagenl8
und 19 durchlaufen, so daß die Rollen 20 und 21 oberbändig zwischen den Leisten
15 und der Matte 13 umlaufen.
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An der abgabeseitigen Längsseite der Matte 13 schließt sich eine
parallel zu dieser laufende Fördereinrichtung 22 an, wie beispielsweise ein endlos
umlaufendes Gummiband od. dgl. Die Fördereinrichtung 22 ist von Seitenblechen 23
a, 23 b eingefaßt. Hierbei können wiederum unter dem Oberband der Fördereinrichtung
22 in ähnlicher Weise Leisten 24 vorgesehen sein.
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An den Seitenblechen 23 a, 23 b sind zum Ableiten des Fördergutes
in Transportrichtung vorzugsweise Rutschbleche 25 befestigt, die zwei in etwa einem
rechten Winkel zueinander stehende Schenkel aufweisen, wobei ein kurzer Schenkel
entgegen der Laufrichtung der Fördereinrichtung 22 schräg nach unten und der andere
längere Schenkel schräg nach unten in Förderrichtung abgebogen ist. Um den Transport
des Schüttgutes staubfrei zu halten, ummantelt eine Einkleidung 26 den Schüttbereich
und spannt sich von der Vorderwand 10 b des Trichters 10 im Boden oder unter einer
Abwinkelung bis zu dem Seitenblech 23 a.
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Um die Matte 13 abgabeseitig gegen vorzeitigen Verschleiß zu schützen,
kann sie dort verstärkt, wie beispielsweise mit einer Stahlkante versehen sein.
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Die Arbeitsweise einer derartigen Austrageinrichtung einer Bunkeranlage
wird wie folgt beschrieben: Das in einem Trichter 10 gebunkerte Schüttgut fließt
zunächst durch den Bunkerauslauf 11 auf die Matte 13 und staut sich zu der in F
i g. 1 dargestellten Formation. Sobald ein Rollwagen 18 und/oder 19 bei seinem Umlauf
zwischen den Leisten 15 und der Matte 13 eingefahren ist, wird die flexible Matte
13 mit dem darauflagernden Schüttgut im Bereich des
betreffenden
Rollwagens 18 oder 19 angehoben. Das bei diesem Vorgang verdrängte Schüttgut läuft
über die Rutschbleche 25 auf die Fördereinrichtung 22.
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Durch die Anordnung und Ausbildung der Rutschbleche 25 wird der Fall
des Schüttgutes abgebremst und dieses in Förderrichtung gelenkt.
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Beim Umlauf des Bandes 17 wird nur das im Bereich der die Matte 13
anhebenden Rollwagen 18 und/oder 19 überlaufende Schüttgut fortschreitend der Fördereinrichtung
22 zugeführt, während hinter dem betreffenden durchlaufenden Rollwagen 18 und/ oder
19 die Matte 13 sich wieder zur Mulde senkt und das Schüttgut aus dem Trichter 10
nachlaufen kann.
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Um eine zeitlich gleichmäßige Austragsmenge zu erreichen, sind mindestens
zwei Rollwagenl8, 19 erforderlich, die in ihrem Abstand voneinander vorzugsweise
derart angeordnet sind, daß beim Auslauf des ersten Rollwagens 18 oder 19 der folgende
nach kurzer Zeit einläuft. Zur Abstimmung der Laufgeschwindigkeit auf die Fördereinrichtung
22 kann der Antrieb für die Rollwagen 18, 19 mit einer Einrichtung zur stufenlosen
Verstellbarkeit versehen sein. Damit läßt sich dann auch die Austragsmenge genau
regeln.
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Zur Steigerung der Austragsleistung können der durch die Rollwagen
18, 19 verdrängte Querschnitt vergrößert oder weitere Rollwagen eingesetzt werden.
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Die Zahl der Rollwagen ist entsprechend der Bunkerlänge begrenzt.
Beim Mischen und Dosieren verschiedener Schüttgüter sind mehrere hintereinanderliegende
Bunker oder Bunkerzellen erforderlich. Entsprechend dem Mischungsverhältnis sind
die Abstände der Rollwagen zu wählen, wobei durch eine Höhenverstellung der Rollwagen
im gewünschten Bunkerbereich der Verdrängungsquerschnitt verändert werden kann,
so daß eine genaue Dosierung möglich ist. Die Höhenverstellung der Rollwagen kann
mechanisch durch Zwangsführen oder auch elektrisch erfolgen. Der Erfindungsgegenstand
ist auch für Rundsilos verwendbar.
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Eine derartige Austrageinrichtung für Schüttgüter an Bunkeranlagen
zeichnet sich durch einfachen Aufbau und störungsfreien Arbeitsablauf aus. Das Fassungsvermögen
der Bunkeranlagen wird durch die vorbeschriebene Einrichtung in vorteilhafter Weise
genutzt. Der Materialverschleiß ist auffallend gering, da an keiner Stelle der Anlage
ein hoher Reibungskoeffizient vorhanden ist.
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Weitere abgeänderte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
F i g. 6 und 7 dargestellt. Bei dem in Fig. 6 veranschaulichten Beispiel zeigt eine
Bunkeranlage 30 eine Ausbildung mit einem Trichteer31, einer flexiblen Matte 32
und einer Fördereinrichtung 33 ähnlich dem voraufgegangenen Ausführungsbeispiel.
Jedoch ist statt eines Bandes od. dgl. mit darauf befestigten Rollwagen zur Anhebung
der Matte 32 eine Welle 34 unterhalb dieser in einem Gestell 35 in Längsrichtung
der Matte 32 drehbar gelagert. An der Welle 34 sind benachbarte, radiale Streben
36 a, 36 b, 36c befestigt, die endseitig Walzen, Rollen 37 a, 37 b, 37 c od. dgl.
tragen und durch einen Bügel 38 miteinander verbunden sind.
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Die Streben 36 a bis 36c sind beispielsweise in einem Bereich von
45 bis 900 nebeneinander vorgesehen. Bei Drehen der Welle 34 in Pfeilrichtung (vgl.
F i g. 6) werden die Walzen, Rollen 37 a bis 37 c
od. dgl. unter die Matte 32 geschwenkt
und heben diese nacheinander an, wodurch das Schüttgut schubweise der Fördereinrichtung
33 zufließt. Der Abstand der Walzen, Rollen 37a bis 37 c od. dgl. beziehungsweise
die Umdrehungszahl der arbeitenden Welle 34 kann derart mit der Vorlaufgeschwindigkeit
der Fördereinrichtung 33 abgestimmt werden, daß eine Schüttung des Bunkergutes jeweils
dann erfolgt, wenn das auf einer gewissen Länge beladene Band so weit vorgelaufen
ist, daß sich die nachfolgende Schüttung unmittelbar an die voraufgegangene anschließt
und damit ein lückenloses, gleichmäßiges Beladen des Bandes od. dgl. erfolgt. Die
vorbeschriebene Hebeeinrichtung mit kreisförmig sich drehenden Walzen, Rollen od.
dgl. kann auch konstruktionsmäßig anders ausgebildet sein.
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Eine in F i g. 7 dargestellte Bunkeranlage 40 kann aus einem oder
zwei benachbarten Trichtern 41 a, 41b bestehen, bei denen wiederum im Bereich des
Auslaufs flexible Matten42a, 42 b angeordnet sind und an deren Abgabeseite eine
Fördereinrichtung 43 angeschlossen ist. Unterhalb der Matten42a, 42b sind exzentrische
Walzen 44 a, 44b derart gelagert, daß sie bei Erreichen des oberen Totpunktes die
Matte 42 a bzw. 42b anheben, so daß das Schüttgut auf die Fördereinrichtung 43 rutscht.
Bei Erreichen des unteren Totpunktes der Walzen 44 a, 44b biegt sich die Matte 42a
bzw. 42b nach unten durch und bildet so eine konkave Auffangmulde für das nachrutschende
Schüttgut. Hierbei kann wiederum wie im vorhergehenden Ausführungsbeispiel die Umdrehungszahl
der arbeitenden Walzen 44 a, 44b mit der Vorlaufgeschwindigkeit der Fördereinrichtung
43 bzw. die Lage der Walzen 44 a, 44 b aufeinander abgestimmt werden, so daß das
Band od. dgl. kontinuierlich und gleichmäßig beladen wird.
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Diese in den letzten beiden Ausführungsbeispielen beschriebenen Austragvorrichtungen
eignen sich insbesondere für Bunker, Silos, Zuteilungstrichter od. dgl. mit kleiner
Austrittsöffnung und geringer Austragsleistung. Der spezielle Vorteil dieser Austragvorrichtungen
beruht auf der kontinuierlichen und gleichmäßigen Beschickung einer Fördereinrichtung.