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Räumwerkzeug für einen Schlitzbunker-Entleerungswagen Die Erfindung
betrifft ein Räumwerkzeug für einen Schlitzbunker-Entleerungswagen, der entlang
des Bunkerschlitzes verfahrbar ist und das auszutragende Schüttgut vom Bunkertisch
auf ein parallel zum Bunker verlaufendes Förderband abwirft, wobei das mit dem Entleerungswagen
dicht über dem Bunkertisch hin- und herverfahrbare Räumwerkzeug aus einer waagerechten
mit abgeschrägten Kanten versehenen, rotierenden Schaufelplatte besteht, der zum
Abstreichen des auf ihr liegenden Schüttgutes am Entleerungswagen befestigte Abstreifer
zugeordnet sind.
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Bei derartigen Schlitzbunkeranlagen ist es erforderlich, das parallel
zum Bunker verlaufende Förderband in gleichmäßiger Höhe zu beschicken, um jederzeit
einen gleichförmigen Austrag des Bunkergutes zu gewährleisten.
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Es ist bekannt, zur Erfüllung dieses Erfordernisses bei einem Schlitzbunker
Entleerungsvorrichtungen zu verwenden, die eine waagerechte rotierende Austragsscheibe
darstellen, deren Durchmesser über den gesamten Bunkertisch reichen. Diese bekannte
Entleerungseinrichtung hat jedoch den Nachteil, daß sich die Austragsscheibe in
das gesamte auf dem Bunkertisch liegende Bunkergut hineinzwängen und somit eine
große Verdrängerarbeit leisten muß. Das auf dem Bunkertisch liegende Gut steht unter
ungleich hohen Drücken, weil das zur Bunkertischkante hin liegende, vorgeböschte
Gut nur mit seinem Eigengewicht auf dem Bunkertisch ruht und sich das übrige Bunkergut
zufolge der darüber befindlichen hohen Gutsäule mit hohem Druck auf dem Bunkertisch
abstützt. Da sich die Austragsscheibe sowohl in das vorgeböschte als auch in das
unter hohem Druck stehende Gut hineinzwängen muß, wird die Austragsscheibe von dem
Bunkergut nicht nur einseitig, sondern auch noch unterschiedlich belastet.
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Für diese Belastung in Verbindung mit der großen Verdrängerarbeit
ist einmal der Fahrantrieb des Bunkerentleerungswagens nicht geeignet und zum anderen
kann eine ausreichende Austragsleistung nicht gewährleistet werden. Es wird nämlich
nur das vorgeböschte, mit seinem eigenen Gewicht auf dem Mittelteil der Verdrängerscheibe
aufliegende Gut zu dem Abstreifer transportiert und von dort auf das Abförderband
abgeworfen. Das am Umfang der Scheibe aufliegende Bunkergut wird nicht ausgetragen,
weil die Austragsscheibe nur wie ein umlaufendes Messer in das Gut hineinfährt.
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Um die Austragsleistung zu vergrößern, ist es auch bekannt, den Bunkerentleerungswagen
mit rotierenden Flügelrädern zu versehen, die am Umfang mit einer Anzahl von Schaufeln
versehen sind, die das
Bunkergut über die Bunkertischkante hinweg auf das Förderband
transportieren. Diese Flügelräder bewirken eine ungleichmäßige Beschickung des Abförderbandes,
weil jede Schaufel aus dem Bunkerschlitz eine gewisse Gutmenge herausräumt und diese
über die Tischkante hinwegstreicht. Dabei fällt zunächst wenig und dann immer mehr
Material bis zu einem Maximum auf das Förderband. Dann wird die Abwurfmenge wieder
weniger - es entsteht sogar eine Lücke -, bis die nächste Schaufel ihr Material
bis zur Tischkante geschoben hat, so daß die nächste Gutmenge dem Band zugeführt
wird. Hierdurch ergibt sich auf dem Abförderband eine gewisse Häufchenbildung, wobei
die Häufchen mehr oder weniger groß sind und auch zeitweise tiefe Täler in der Bandfüllung
erzeugen, so daß eine kontinuierliche Austragsleistung nicht zu erreichen ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Räumwerkzeug zu schaffen,
das eine optimale kontinuierliche Austragsleistung erbringt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schaufelplatte
am Umfang mit einer Vielzahl von Zähnen versehen ist, die im Bereich der abgeschrägten
Kanten angeordnet sind und über diese vorstehen.
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Damit wird erreicht, daß die Zähne das unter höherem Druck stehende
Bunkergut über die abgeschrägte Kante der Schaufelplatte auf die Oberfläche dieser
Scheibe schaufeln und daß zufolge der Rotation der Scheibe dieses Gut jetzt im Bereich
der Vorböschung ohne Druck und nur mit dem Eigengewicht in ausreichender Menge auf
der Scheibe aufliegt, zum Abstreifer transportiert und von dort gleichförmig auf
das Förderband abgeworfen wird. Demzufolge wird nicht nur das vorgeböschte, sondern
auch das unterhalb der hohen Gutsäule unter einem gewissen
Druck
stehende Bunkergut gemeinsam ausgetragen.
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Um der Schaufelplatte immer genügend Gut zuzuführen, ist nach einer
weiteren Ausbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Zähne mit einem in Umlaufrichtung
vorn liegenden gekrümmten Schaufelblech versehen sind, dessen Krümmungsverlauf einer
logarithmischen Spirale entspricht, so daß an allen Stellen der Schaufel der gleiche
Gleitwinkel vorhanden ist.
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Zur Verbesserung der Austragsleistung ist erfindungsgemäß außerdem
vorgesehen, daß als Abstreifer ein über der rotierenden Schaufelplatte umlaufendes
endloses Band vorgesehen ist. Damit wird nicht nur die Reibung zwischen Abstreifer
und Gut verringert, sondern gleichzeitig auch gewährleistet, daß das gesamte auf
der Schaufelplatte liegende Gut ausgetragen wird.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt Fig. 1 einen Doppelbunker im Schnitt
gemäß Linie A-B in Fig. 2, F i g. 2 eine Draufsicht auf das Räumwerkzeug (ohne Antrieb),
F i g. 3 eine Seitenansicht und F i g. 4 die Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispieles.
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Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
für einen Doppelbunker, bei dem von den Bunkerwänden 1 und den Bunkertischen 3 und
4 die Bunkerschlitze 2 gebildet werden.
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Von den beiden Tischkanten 5 wird der Auslaufschlitz 6 begrenzt, unter
dem das Förderband 21 angeordnet ist. Das Räumwerkzeug 7 reicht über beide Bunkertische
3 und 4. Das auf der Tragachse 8 sitzende Räumwerkzeug 7 wird mittels des Antriebes
9 angetrieben, wobei die Teile7 bis 9 auf dem nicht dargestellten und entlang dem
Auslaufschlitz 6 verfahrbaren Bunkerentleerungswagen montiert sind.
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Dem Räumwerkzeug 7 ist ein Abstreifer 10 zugeordnet, der als endloses,
angetriebenes Abstreiferband 11 ausgebildet, um die Umlenkrollen 12 und 13 geführt
ist und an den Führungsrollen 14 und 15 anliegt. Die Führungsrollen 14 und 15 können
gleichzeitig als Antriebsrollen ausgebildet sein und von dem Antrieb 9 angetrieben
werden. Das von der Rolle 14 zur Rolle 12 verlaufende Trum 11 a und das von der
Rolle 15 zur Rolle 13 verlaufende Trum 11 b des Abstreiferbandes 11 verlaufen schräg
zu dem Auslaufschlitz 6, damit das Bunkergut kontinuierlich, gleichförmig und ohne
Störung auf das Förderband 21 abgeworfen werden kann.
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Das Räumwerkzeug7 ist aus einer waagerechten Schaufelplatte 17 gebildet,
die am Umfang 17 a zu einer abgeschrägten Kante 18 umgebogen ist. Die Oberkante
der Zähne 19 verlaufen in der Ebene der waagerechten Platte 17 und sind in Umlaufrichtung
gesehen an der vorderen Kante mit einem Schaufelblech 20 versehen, die von der äußeren
Spitze bis zum Durchmesser 17a der Platte 17 reichen. Bei Schlitzbunkern steht das
auf den Bunkertischen befindliche Gut unter verschieden hohen Drücken. Das sich
unterhalb der Kante 24 im Bereich des Bunkerschlitzes 2 vorböschende Gut 23 liegt
lediglich mit seinem Eigengewicht auf den Bunkertischen auf, wogegen das übrige
Bunkergut 22 mit wesentlich höherem Gewicht und folglich mit höherem Druck auf
den
Bunkertischen aufliegt. Vorzugsweise wird die Schaufelplatte 17 so groß ausgebildet,
daß ihre Umfangskante 17 a bis zur Grenzlinie 25 des Bunkergutes 22 reicht und nur
die Zähne 19 sich in das unter höherem Druck stehende Gut 22 eingraben.
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Damit graben sich nur die Zähne 19 mit ihrem Schaüfelblech 20 in das
Bunkergut 22 ein und schaufeln dieses Gut über die schrägen Kanten 18 auf die Oberfläche
der Schaufelplatte 17. Demzufolge liegt auf der Schaufelplatte 17 nur Gut mit geringem
Eigengewicht.
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Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Räumwerkzeuges. Das hier dargestellte Räumwerkzeug 26 ist
ebenfalls auf einer drehbaren Tragachse 27 angeordnet, die mit dem nicht dargestellten
Antrieb auf dem nicht dargestellten Bunkerentleerungswagen montiert ist. Dem Räumwerkzeug
26 ist ein fester Abstreifer 28 zugeordnet, der aus einer Abstreiferplatte 29 besteht,
die mittels des Winkeleisens 30 am Entleerungswagen befestigt ist. Auf der Achse
27 befindet sich eine Tragbuchse 32, die von einer mit dem Abstreifer 28 eine Begrenzungswand
für das Bunkergut bildende Begrenzungsbuchse 31 umgeben ist. In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Zähne 33 an der Unterseite der Schaufelplatte 17 befestigt und bilden gleichzeitig
mit ihren verlängerten Trag- bzw. Versteifungsstützen 34 eine mit der Tragbuchse
32 verbundene Tragkonstruktion. Zwischen zwei Zähnen 33 mit den Stützen 34 ist jeweils
ein weiterer Zahn 33 a mit einer kurzen Befestigungsleiste 35 vorgesehen.
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Die Schaufelbleche 36 reichen bis zur Tragbuchse 32 und werden ebenfalls
zur Versteifung des gesamten Räumwerkzeuges 26 herangezogen. Die Schaufelbleche
37 für die Zähne 33 a sind dagegen nur bis zum Ende der Befestigungseisen 35 geführt.
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Die Erfindung ist nicht an die dargestellten Ausführungsbeispiele
gebunden. Wesentlich ist, daß die waagerechte Schaufelplatte 17 nur bis zur Grenzlinie
25 innerhalb des Bunkergutes reicht und sich daran eine Vielzahl von Zähnen anschließt,
die sich nur in das unter höherem Druck stehende Bunkergut 22 eingraben.