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Flurlaufender Hubstapler Die Erfindung geht aus von einem flurlaufenden
Hubstapler zum Überladen fahrbarer Großbehälter auf Eisenbahnwaggons mit verfahrbarem
Hubmast und einer Abstützvorrichtung am Lastträger, die während des Verfahrens des
Hubmastes dem Abstützen des Lastträgers auf der Ladeplattform des Eisenbahnwaggons
dient.
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Bei einem bekannten Hubstapler dieser Art mit einem bis zum Flur absenkbaren
Lastträger sind als Abstützvorrichtung hydraulisch betätigbare Stützfüße vorgesehen,
die jedoch, um ein Verfahren des Hubmastes zu ermöglichen, ihrerseits gegenüber
dem Lastträger verfahrbar sein müssen, und daher konstruktiv aufwendig und im Betrieb
störanfällig sind.
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Außerdem handelt es sich dabei um einen Hubstapler, dessen Hubmast
in Fahrtrichtung verfahrbar ist, so daß der Hubstapler quer zum Eisenbahngleis anfahren
muß und dadurch viel Platz auf der Ladestraße benötigt.
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Dieser Nachteil entfällt bei anderen Hubstaplern zum Überladen von
Großbehältern, die nach Art eines Seitenladers ausgebildet sind. Die dabei verwendeten
Abstützvorrichtungen sind jedoch nicht unmittelbar am Lastträger angebracht und
sind als hohe, mit Rollen versehene Stützen an Armen angebracht, die eine Begrenzung
für die Länge der Last in Richtung des Gabelzinkenabstandes des Lastträgers und
einen zusätzlichen Aufwand darstellen.
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Es ist auch ein Hubstapler mit Stützrolle am Lastträger bekannt, doch
ist diese hinten am Lastträger angeordnet und wirkt daher nicht, wenn der Lastträger
nur mit dem Vorderende sich über der Stützebene befindet.
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Es ist auch ein Hubstapler bekannt, der zum seitlichen Überladen am
Lastträger unten Rollen an Hilfsträgern und eine Kurzhubvorrichtung zur parallelen
Höhenverstellung der Lastaufnahme zu den Hilfsträgern aufweist. Dabei müssen allerdings
die Rollen zunächst mittels der normalen Hubvorrichtung des Hubschlittens genau
auf das Niveau der Stützebene, dort z. B. der Schienen der Regalfächer, gebracht
werden, bevor sie auf diese hinüber rollen können. Auch liegen dort in der Ruhestellung
die Rollen auf den Tragschienen des Lastträgers auf und vermögen kein Stützmoment
auf den Hubmast zu übertragen.
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Es sind auch Lastträger bekannt, bei denen die Rollen unten stets
frei aus dem Lastträger hervorstehen, doch dienen diese in Verbindung mit anderen
Rollen dem Auf- oder Abschieben der Last.
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Zum Auffahren von Großbehältern auf Hubstapler quer zu deren Lastträgern
ist es bekannt, Auffahrrampen zu verwenden und das Fahrgestell durch Höhenverstellvorrichtungen
der Straßenräder absenkbar zu machen.
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Bei einem bekannten Hubstapler dieser Art, der als Einachsanhänger
ausgebildet ist, sind die Auffahrrampen am Fahrgestell angeschlossen, in dessen
Ausnehmungen der Lastträger absenkbar ist. Dabei ist die hydraulische Höhenverstellvorrichtung
der Straßenränder mit einer Neigevorrichtung des Hubmastes verbunden.
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Bei einem anderen bekannten Hubstapler der vorerwähnten Art senkt
die über Winkelhebel wirkende hydraulische Höhenverstellvorrichtung das Fahrgestell
parallel ab, doch bleibt der Lastträger oberhalb des Fahrgestells und trägt selbst
die hochklappbaren Auffahrrampen, die eine Begrenzung der Lastgröße darstellen.
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Bei einem Spezialhubfahrzeug mit von der Waagerechten in die Senkrechte
schwenkbarem Teleskop-Hubzylinder sind für die Vorderräder voneinander unabhängig
zu betätigende Höhenverstellvorrichtungen mit Hydraulikzylindern und Winkelhebeln
angeordnet, um einerseits dem Fahrwerk beim Fahren ausreichende Bodenfreiheit zu
geben und um andererseits beim Beladen von Flugzeugen mit Bomben das Fahrzeug unter
dem Flugzeugflügel möglichst weit absenken und genau einstellen zu können.
Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen flurlaufenden Hubstapler für Großbehälter
zu schaffen, der durch eine Vielzahl von unabhängigen Einstellvorrichtungen leicht
und einfach an die verschiedenartigen Bedingungen beim Überladen von Lasten auf
Eisenbahnwaggons anpaßbar ist. So sollen durch die Einstellvorrichtungen unterschiedliche
Höhendifferenzen zwischen dem vom Hubstapler befahrenen Flur und der Ladeplattform
der zu beladenden Eisenbahnwaggons ausgeglichen werden und gleichzeitig durch eine
Kurzhubvorrichtung für den Lastträger die Abstützung des Lastträgers auf der Waggonplattform
ermöglicht werden. Weiterhin dienen der Anpassung an die beim Überladen auftretenden
Bedingungen unabhängig voneinander betätigbare Höhenverstellvorrichtungen für die
Straßenräder, um das Auffahren von Straßenfahrzeugen auf den Hubstapler und die
Absetzung der Großbehälter auf der Lastaufnahmefläche zu erleichtern.
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Im einzelnen ergeben sich die vielseitigen Anpassungsmöglichkeiten
an alle beim Überladen auftre-. tenden Verhältnisse durch die Kombination folgender,
an sich bekannter Merkmale: a) Es ist wenigstens ein verfahrbarer Hubmast vorhanden;
b) der Hubstapler ist nach Art eines Seitenladers ausgebildet mit quer im Mittelteil
des Fahrgestells verlaufenden Führungen des verfahrbaren Hubmastes; c) als Abstützvorrichtung
dienen im Lastträger gelagerte Laufrollen; d) der Lastträger enthält eine Kurzhubvorrichtung
zur parallelen Höhenverstellung der Lastaufnahme gegenüber den die Rollen tragenden
Hilfsträgern des Lastträgers; e) der Lastträger ist in Ausnehmungen des Fahrgestells
absenkbar, und dieses ist durch Höhenverstellvorrichtungen der Straßenräder derart
auf Flur absenkbar, daß der Großbehälter mittels Auffahrrampen auf den Lastträger
auffahrbar ist; f) die einzelnen Höhenverstellvorrichtungen der Straßenräder sind
unabhängig voneinander zu betätigen. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
der Zeichnung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht des Hubstaplers,
mit einem auf einen Eisenbahnwaggon zu verfrachtenden Großbehälter, der als Anhänger
für eine Zugmaschine ausgebildet ist, F i g. 2 eine Seitenansicht des in F i g.
1 gezeigten Hubstaplers, F i g. 3 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch den
Lastträger des Hubstaplers in der Ebene 3-3 der F i g. 5, F i g. 4 einen Schnitt
durch das Fahrgestell mit einer Teilansicht der Vorrichtung zum Verfahren des Hubmastes
auf dem Fahrgestell des Hubstaplers, F i g. 5 eine Endansicht des in F i g. 1 dargestellten
Hubstaplers, F i g. 6 und 7 schematische Ansichten, welche die Arbeitsweise des
Hubstaplers zeigen.
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Der flurlaufende Hubstapler weist ein Fahrgestell 10 mit Längsführungen
11 und 12 sowie quer im Mittelteil des Fahrgestells verlaufenden Führungen 13, 14,
16, 17 auf. Die Straßenräder 18, 19, 20, 21 sind an dem Fahrgestell angeordnet und
ermöglichen die Bewegung des Hubstaplers in einer zu einem Eisenbahngleis 22 im
wesentlichen parallelen Richtung. Die unabhängig voneinander betätigbaren Höhenverstellvorrichtungen
der Straßenräder 18, 19, 20, 21 umfassen die nachfolgend erläuterten Teile 29, 30,
31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und ermöglichen, daß der in Ausnehmungen 84,
85 des Fahrgestells 10 absenkbare Lastträger 59, 60 derart auf Flur abgesenkt werden
kann, daß der Großbehälter 83 mittels Auffahrrampen 86, 87 auf den Lastträger 59,
60 auffahrbar ist. Die Straßenräder 18 und 19 sind jeweils in einer Gabel 24 gelagert,
deren senkrechte Achse drehbar ist im Lager 25 am Ende eines Schwenkhebels 29, der
um einen am Fahrgestell gelagerten waagerechten Gelenkbolzen 30 schwenkbar ist.
Die zur Lenkung des Hubstaplers dienende Drehung der Gabel 24 um ihre senkrechte
Achse erfolgt durch einen auf dem Schwenkhebel 29 gelagerten Motor 27, der über
eine Kupplung 28 ein Drehgetriebe 26 der Gabel 24 antreibt. Im Gelenk 32 ist am
Fahrgestell ein hydraulischer Arbeitszylinder 31 angeschlossen, der im Gelenk 33
am Schwenkhebel 29 angreift. Ein Ausfahren der Kolbenstange des Arbeitszylinders
31 hat zur Folge, daß der Schwenkhebel 29 im Uhrzeigersinn um den Gelenkbolzen
30 gedreht wird, wodurch das Fahrgestell vom Flur 34 abgehoben wird. Diese
Anordnung der Höhenverstellvorrichtungen für die Straßenräder 18 und 19 ermöglicht
eine senkrechte Einzelverstellung sowie ein freies Lenken.
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Die Höhenverstellvorrichtungen für die Straßenräder 20 und 21 sind
ähnlich ausgebildet, jedoch ohne Lenkvorrichtungen.
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Die Straßenräder 20 und 21 am entgegengesetzten Ende des Hubstaplers
sind jeweils in einem gegabelten Schwenkhebel 36 gelagert, der um einen in einer
Stütze 37 am Fahrgestell gelagerten waagerechten Gelenkbolzen 38 schwenkbar ist.
Im Gelenk 40 ist am Fahrgestell ein hydraulischer Arbeitszylinder 39 angeschlossen,
der im Gelenk 41 im Schwenkhebel 36 angreift. Ein Ausfahren der Kolbenstange des
Arbeitszylinders 39 hat eine Drehung des Schwenkhebels 36 entgegen dem Uhrzeigersinne
zur Folge, wodurch diese Ecke des Fahrgestells vom Flur 34 abgehoben wird.
Auf dem Schwenkhebel 36 ist ein Motor 42 angeordnet, welcher das Straßenrad
20 bzw. 21 über eine Kette 43 antreibt. Auf diese Weise wird die Kraft
übertragen, wobei jedoch eine freie senkrechte Verstellung möglich ist. Die Steuerung
des jeweiligen Ausfahrweges der Arbeitszylinder 31 und 39 dient zum waagerechten
Ausrichten des Hubstaplers, um eine Ausfluchtung des Lastträgers im Verhältnis zur
Ladefläche 93 des Eisenbahnwaggons trotz etwaiger Bodenunebenheiten im Fahrbereich
des Hubstaplers zu erhalten.
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Die erwähnten, quer zum Mittelteil des Fahrgestelles 10 verlaufenden
Führungen 13, 14, 16, 17 bilden Schienen für einen verfahrbaren Hubmast 44, 45.
Diese Führungen haben einen U-förmigen Querschnitt, und sie nehmen Führungsrollen
des Hubmastes auf, wie bei 46 in F i g.1 gezeigt ist. Die senkrechtstehenden Teile
des Hubmastes 44 und 45 sind durch waagerechte Träger 47 und 48 miteinander verbunden,
an die eine Antriebs- und Steuervorrichtung 50 angeschlossen ist.
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Das seitliche Verfahren des Hubmastes 44, 45 geschieht durch die in
F i g. 1, 2 und 4 gezeigte Vorrichtung. Ein Arm 51 erstreckt sich von der Antriebsvorrichtung
50
in den Raum zwischen den Führungen 14 und 15 nach unten. Eine Welle 52 ist in Lagern
drehbar gelagert, welche an dem Arm 51 befestigt sind, und trägt Zahnräder 53 und
54 sowie ein Kettenrad 55, das durch eine Kette 56 von der Antriebsvorrichtung 50
angetrieben wird. Die Drehung der Zahnräder 53 und 54 bewirkt das seitliche Verfahren
des Hubmastes 44 und 45, da sie mit Zahnstangen 57 und 58 in Eingriff stehen, welche
an den Führungen 14 und 15 befestigt sind. Wie ersichtlich, besteht die Führung
14 aus zwei U-Schienen, die Rücken an Rücken angeordnet sind, wobei die innere Seite
eine Führung für den Antriebsarm 51 bildet, während die äußere Seite die Flansche
für die Rollenführung des Hubmastes trägt. Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft,
wenn die Antriebsvorrichtung 50 außermittig zum Fahrgestell angeordnet ist.
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Der Hubmast 44, 45 ist mit einem Lastträger versehen, der aus zwei
Gabelzinken 59, 60 besteht, wie F i g. 1 zeigt. Die Einzelheiten des Lastträgers
ergeben sich aus F i g. 4 und 5. Jede Gabelzinke weist senkrechte Schenkel 61, 62
auf, die an Ausfahrmasten 63 und 64 befestigt sind, welche durch die Wirkung von
hydraulischen Hubzylindern 65 und 66 nach oben bewegt werden können. Die Ausfahrmaste
64 und 65 sind innerhalb der unteren Standmasten 67 und 68 verschiebbar, welche
am Fahrgestell befestigt sind. Über nicht gezeigte hydraulische Verbindungen von
der Steuervorrichtung 50 zu den Hubzylindern 65 und 66 kann die Höhenlage des Lastträgers
59, 60 gesteuert werden.
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Die beiden waagerechten Gabelzinken 59, 60 des Lastträgers
weisen freitragende Hauptträger 69 und 70 auf, welche durch eine die Lastaufnahme
71 bildende Deckplatte miteinander verbunden sind (siehe F i g. 3). Zwei Hilfsträger
72 und 73 sind mit Lagern für die Rollen 74 versehen. Die Hilfsträger 72 und 73
sind gegenüber den freitragenden Hauptträgern 69 und 70 senkrecht beweglich und
können durch eine Kurzhubvorrichtung 75, 76, 77, 78, 79, 80 verstellt werden, die
wie folgt arbeitet: Mit den freitragenden Hauptträgern 69 und 70 sind Lenker 77
und 78 verbunden, während mit den Hilfsträgern 72 und 73 Lenker 79 und 80 verbunden
sind. Die freien Enden dieser Lenker sind mit den Kolbenstangen der Arbeitszylinder
75 und 76 verbunden und bilden jeweils ein Kniehebelgetriebe, das der Abstützung
der Lastaufnahme 71 gegenüber der Berührungsebene an der Unterseite der Rollen 74
dient. Die Hilfsträger 72 und 73 werden gegenüber den freitragenden Hauptträgern
69 und 70 gegen eine waagerechte Bewegung durch die senkrechten Schenkel 61, 62
an dem einen Ende und eine Verschlußplatte an dem anderen Ende 81 gehalten.
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Zum Betrieb des Hubstaplers ist normalerweise eine Zugmaschine 82
erforderlich, sowie deren als Großbehälter 83 ausgebildeter Anhänger, die beide
in einer Richtung parallel zum Eisenbahngleis 22 anfahren, wobei der Hubmast 44,
45 so weit als möglich vom Eisenbahngleis 22 fort zurückgezogen ist. Der Lastträger
59, 60 wird in die Ausnehmungen 84 und 85 abgesenkt, so daß die Oberseite des Lastträgers
mit der Oberseite des Fahrgestells im wesentlichen bündig ist. Der Großbehälter
83 kann dann mit Hilfe der Auffahrrampen 86 und 87 und ähnlicher an der entgegengesetzten
Seite des Hubstaplers angeordneter Rampen über das Fahrgestell gefahren werden.
Sodann wird eine Verriegelungseinrichtung an der Sattelplatte 88 der Zugmaschine
82 gelöst, worauf die Bedienungsperson 89, die auf einem an der Steuervorrichtung
50 angebrachten Trittbrett 90 steht, die Steuergeräte 91 für das Heben des Großbehälters
auf die ungefähre Höhe der Oberfläche des Eisenbahnwaggons 93 betätigt. Gleichzeitig
können die Steuergeräte betätigt werden, welche die Höhenverstellvorrichtungen für
die Straßenräder 18, 19, 20, 21 beeinflussen, um eine bündige Ausfluchtung zwischen
der Berührungsebene der Unterseite der Rollen 74 des Lastträgers mit der Ladefläche
des Eisenbahnwaggons sicherzustellen. Nachdem dies geschehen ist, werden die Steuergeräte
der Antriebsvorrichtung 50 bedient, um das seitliche Verfahren des Hubmastes 44,
45 einzuleiten. Dies führt zur allmählichen Überführung der Last auf den Eisenbahnwaggon,
wobei die Rollen 74 auf dessen Oberfläche zur Auflage kommen. Dabei müssen die Arbeitszylinder
75 und 76 der Kurzhubvorrichtung ausgefahren werden, um den senkrechten Abstand
von der Oberseite der Lastaufnahme 71 zur Berührungsebene der Rollen 74 zu vergrößern.
Danach können diese Arbeitszylinder eingefahren werden, so daß der Großbehälter
abgesenkt wird. Er stützt sich dann auf der Ladefläche 93 der Eisenbahnwaggons einerseits
mit seinen Straßenrädern, andererseits mit dem Gegenstück der Sattelplatte 88 auf
dem Auflager 92 ab, das auf der Ladefläche 93 angebracht ist. Der Lastträger kann
dann durch ein seitliches Verfahren des Hubmastes 44, 45 vom Eisenbahnwaggon weggezogen
werden.