DE1043945B - Hubstapler und Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers - Google Patents
Hubstapler und Hilfseinrichtung zum Auffahren eines HubstaplersInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Hubstapler, insbesondere zum Auf-, Ab- und Umladen von Großbehältern
für Schienenfahrzeuge, mit einem Mast, an dem ein Schlitten vertikal verschiebbar geführt ist,
der seinerseits einen Lastenträger, z. B. eine Gabel, einen Do>rn, eine Klammer, einen Ausleger od. dgl.,
trägt.
Einer stärkeren Ausweitung des Eisenbahn-Großbehälterverkehrs stehen die Schwierigkeiten im Wege,
die der Umschlag der Großbehälter bereitet. Die Behälter müssen in leerem und beladenem Zustand während
des Transportes vom Absender zum Empfänger mehrfach auf beschränktem Raum umgesetzt werden.
Sie müssen vom Erdboden, von einer Rampe, von einem Lastkraftwagen oder von dem Eisenbahnwagen
aufgenommen und dort abgesetzt werden. Außerdem müssen die Behälter auf den Verladebahnhöfen und
über öffentliche Straßen über kurze Strecken verfahren werden. Die Einrichtung hierzu muß eine sehr
schnelle Arbeit bei einem Mindestaufwand an Arbeitskräften und Arbeitsgeräten ermöglichen. Außerdem
ist es wünschenswert, das Verladegerät im Eisenbahnzug mitführen zu können. Das Verladegerät soll zu
diesem Zweck möglichst mit eigener Kraft auf das Schienenfahrzeug auffahren können.
Es ist bekannt, für das Umsetzen von Eisenbahn-Großbehältern überschwere Gabelstapler üblicher
Bauart zu verwenden. Diese Stapler haben eine Tragfähigkeit von bis zu 12 000 kg bei 120O1 mm Abstand
des Schwerpunktes vom Gabelrücken. Das Eigengewicht eines solchen Gabelstaplers beträgt 16 000 kg,
seine Länge ohne Last und ohne Gabeln 5,90 m und mit einem aufgenommenen Behälter 8,90 m. Aus diesen
Werten resultiert ein Raddruck, der auf vielen Umschlagbahnhöfen und auf vielen öffentlichen Straßen
in Europa nicht zulässig ist. Außerdem überschreitet die Breite eines solchen Gabelstaplers, die
2920 mm beträgt, die im deutschen Straßenverkehr zulässige Breite von 2500mm. Die Verladung eines
solchen Gabelstaplers auf ein Schienenfahrzeug ist wegen seines hohen Eigengewichts und seiner Schwerfälligkeit
sehr umständlich und nicht mit eigener Kraft ausführbar.
Die weiter übliche Kranverladung von Großbehältern erfordert eine ortsgebundene Krananlage,
die einen sehr großen Aufwand darstellt. Es muß entweder jeder einzelne Eisenbahnwagen unter den
Kran rangiert werden, oder der Kran muß fahrbar sein. Bei einem solchen System muß an jeder
Umschlagstelle des Behälters ein Kran vorgesehen werden.
Grundsätzlich lassen sich auch die bekannten Langgutstapler, bei denen der Führungsmast quer zur
Fahrtrichtung verschiebbar im Fahrzeugkörper ge-Hubstapler und Hilfseinrichtung
zum Auffahren eines Hubstaplers
zum Auffahren eines Hubstaplers
Anmelder:
Vereinigte Westdeutsche
Waggonfabriken Aktienges ells chaft,
Köln-Deutz, Deutz-Mülheimer Str. 131
Dr.-Ing. Julius Ulsamer, Junkersdorf bei Köln,
und Hans Kagel, Bergisch Gladbach,
sind als Erfinder genannt worden
lagert ist und das Langgut auf einer durch die Mastführungsbahnen geteilten Plattform abgelegt werden
kann, zum Umsetzen von Großbehältern verwenden. Diese Stapler haben aber ein zu geringes Standmoment,
weil die Last außerhalb des Fahrzeugkörpers aufgenommen wird. Die Gesamtbreite des beladenen
Fahrzeuges wird für den Straßenverkehr zu groß, da bei diesen Fahrzeugen das Antriebsaggregat und der
Fahrersitz seitlich neben der Ladeplattform angeordnet sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Auf-, Ab- und Umladen von Großbehältern
zu schaffen, die die vorstehend geschilderten Nachteile der bekannten Systeme vermeidet, eine Mitnahme
im Eisenbahnzug ermöglicht und mit eigener Kraft auf ein Schienenfahrzeug auffahren kann.
Die Erfindung geht zu diesem Zweck von einer bekannten Bauart von Hubstaplern aus, bei denen der
Mast auf dem Fahrzeugkörper verschiebbar geführt ist. Die Mastbewegung erfolgt parallel zu der Bewegung,
die der Lastträger beim Be- und Entladen macht, um unter die Last bzw. unter der Last herauszufahren.
Erfindungsgemäß erhält ein solcher Hubstapler höhenverstellbare, etwa vertikale Stützen, die
mit ihren oberen Enden an den Lastträgern horizontal verschiebbar geführt sind und außerhalb des Fahrzeuges
in der Nähe der zu übernehmenden bzw. abzusetzenden Last, z. B. auf dem Boden des Schienenfahrzeuges,
aufgesetzt werden können. Die Stützen sind als Hubvorrichtungen, z. B. als hydraulische
Arbeitszylinder, ausgebildet. Ihre horizontale Verschiebung gegenüber dem Lastträger kann durch eine
besondere Antriebseinrichtung, beispielsweise einen hydraulischen Zylinder, erfolgen.
'&0Ϊ 67.8/719
Es ist ein Hubstapler bekannt, der eine Sonderausrüstung zum Aufnehmen eines Stapels von hohlen
Gegenständen, wie z. B. Reifen, trägt. Diese Sonderausrüstung besteht aus einem am normalen Hubschlitten
befestigten lotrechten Träger, der an seinem oberen Ende mit nach vorn weisenden Auslegern versehen
ist. Auf diesen Auslegern ist ein Schlitten horizontal in Fahrtrichtung verschiebbar. Dieser
Schlitten trägt mehrere, nach unten gerichtete, ausziehbare Säulen, die am Schlitten um horizontale
Achsen aufeinander zu schwenkbar angelenkt sind. Die Säulen liegen gleichmäßig verteilt auf einem
Kreis, in dessen Mitte sich ein mit dem Schlitten starr verbundener hydraulischer Zylinder befindet.
E>as untere Ende des ausziehbaren Zylinderteils ist über je eine radial verlaufende Stange mit jedem der
ausziehbaren Säulenteile, und zwar etwas oberhalb der unteren Säulenenden, gelenkig verbunden. Die
oberen Säulenenden sind in dem horizontal verschiebbaren Schlitten radial einstellbar gelagert. Die Säulen
und der mit ihnen verbundene hydraulische Zylinder stellen keine Stützen im Sinne der Erfindung dar,
weil sie nicht dazu bestimmt und auch nicht in der Lage sind, einen größeren Teil der Lastkräfte auf die
Fahrbahn oder auf den Boden eines Schienenfahrzeugs abzustützen.
Die Säulen dienen vielmehr dazu, nach Absenken in einen Stapel von Reifen radial nach auswärts verschoben
zu werden, um den gesamten Stapel ohne besondere Greifeinrichtung aufzunehmen. Beim Auseinanderspreizen
der unteren Säulenenden durch Ausfahren des hydraulischen Zylinders müssen sich die
Säulen zwar auf dem Boden abstützen, um die erforderlichen, radial nach auswärts gerichteten Kraftkomponenten
zu erhalten. Zum Abstützen der Lastkräfte oder gar zum Anheben der dem Lastträger
zugekehrten Räder des Hubstaplers ist diese Konstruktion aber nicht in der Lage, weil die Säulen bei
weiterem Ausfahren des Spreizzylinders zunächst noch weiter radial auseinander- und bei Überschreitung
der waagerechten Lage der radialen Verbindungsstangen wieder zusammenbewegt werden
müßten, wobei die Säulenfüße unter voller Belastung mit dem auf sie entfallenden Gewichtsanteil der Last
und des Fahrzeugs auf ihrer Abstützfläche gleiten müßten.
Die mit einem Hubstapler gemäß der Erfindung erzielbaren vorteilhaften Wirkungen sowie weitere
Merkmale der Erfindung gehen aus der Beschreibung des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
hervor.
Abb. 1 zeigt in Seitenansicht den Hubstapler bei der Aufnahme eines Großbehälters von einem
Schienenfahrzeug;
Abb. 2 zeigt eine Zwischenphase während der Übernähme
des Behälters; die
Abb. 3 und 4 zeigen das Auffahren des Gabelstaplers auf ein Schienenfahrzeug in zwei Phasen
unter Verwendung einer ersten Ausführungsform der hierzu erforderlichen Hilfseinrichtung;
Abb. 5 zeigt eine etwas abgewandelte Ausführung einer Einzelheit;
Abb. 6 zeigt eine Draufsicht auf den auf ein Schienenfahrzeug aufgefahrenen Hubstapler; die
Abb. 7 und 8 zeigen das Auffahren des Gabelstaplers auf ein Schienenfahrzeug in zwei Phasen
unter Verwendung einer andersartig aufgebauten Hilfseinrichtung.
Der Rahmen des Staplers besteht aus zwei Längsträgern 1 und 2 mit einer Querverbindung 3 und einer
weiteren Querverbindung in Form der Radachse 4. Die beiden Längsträger 1 und 2 besitzen Führungsbahnen 5 für die am Fuß 6 des Mastes 7 angebrachten
Führungsrollen 8. Am Mast 7 ist mittels der Führungsrollen 9 und 10 der Hubschlitten 11 vertikal
verschiebbar geführt. Für die Querverschiebung kann ein besonderer, z. B. hydraulischer Antrieb vorgesehen
sein. In den Führungsbahnen 12 des Hubschlittens 11 sind die beiden Gabeln begrenzt seitenverschiebbar
gelagert. Die Gabeln bestehen aus einem lotrechten Schenkel 13 und einem nach innen weisenden
waagerechten Schenkel 14. Der Antrieb des Staplers erfolgt von einem Motor 15 aus, der über ein
Lenktriebwerk 16 auf die Lenktriebräder 17 arbeitet. In der Nähe des Lenktriebwerkes, beispielsweise unter
dem Fahrzeugrahmen, kann in besonderen Fällen ein Gegengewicht 18 vorgesehen werden. Die beiden
Längsträger 1 und 2 tragen an ihren vorderen Enden hydraulisch ausfahrbare Stützen 19. Sie weisen
außerdem eine Führungsfläche 20 für die untere Führungsrolle 10 des Hubschlittens 11 auf. Die Führungsfläche
20 bildet in der vordersten Stellung des Mastes 7 eine Verlängerung der an diesem Mast befindlichen
Führungsflächen nach unten und ermöglicht ein Absenken der horizontalen Schenkel 14 der Gabeln
bis auf die Fahrbahn herunter, wie dies beim Aufnehmen von Behältern von der Fahrbahn oder
Absetzen der Behälter auf die Fahrbahn erforderlich ist.
Außen an den Gabelschenkeln 13 sind Führungen 21 vorgesehen, in denen zwei Schlitten 22 mittels der
Führungsrollen 23 verschiebbar geführt sind. Die Verschiebung erfolgt über hydraulische Arbeitszylinder
24, die bei 25 am zugehörigen Schlitten 22 und bei 26 am hinteren Teil der Gabeln gelenkig befestigt
sind.
Die Gabelschenkel 13 können auch als kastenförmige Hohlteile mit zwei zueinander parallelen, lotrechten
Seitenwänden ausgebildet werden. In diesem Falle können die Führungen für die Schlitten 22, die
Schlitten 22 selbst und die von ihnen getragenen Stützpressen 30 zwischen den Seitenwänden des auf
diese Weise geschaffenen, nach unten offenen Kastens untergebracht werden.
Zur Aufnahme eines Großbehälters 27 von dem Schienenfahrzeug 28 wird der Mast 7 gemäß Abb. 1
nach außen gefahren. Nun werden die Gabeln 13, 14 so weit nach unten abgelassen, daß sie nach einer
Querverschiebung mit ihren waagerechten Schenkeln 14 seitlich unter den Boden des mit einem Hilfsfahrwerk
29 versehenen Behälters 27 greifen können. Selbstverständlich können die Gabeln auch in üblicher
Weise schon vorher abgelassen und durch eine reine Längsbewegung unter den Behälter gefahren werden.
Die Schlitten 22 werden in ihre dem Mast benachbarte Stellung gebracht, und die von ihnen getragenen
hydraulischen Stützpressen 30 werden auf dem Boden des Schienenfahrzeuges 28 aufgesetzt. Nun kann der
Behälter 27 angehoben werden. Hierbei werden gleichzeitig die Stützpressen 30 beaufschlagt und das Hebewerk
für den Hubschlitten 11 in Betrieb gesetzt. Es können Mittel vorgesehen werden, welche gewährleisten,
daß die Hubkraft der Pressen 30 hierbei stets größer ist als die Hubkraft des Hebewerks für den
Schlitten 11. So· wird erreicht, daß die Last 27 nur ein geringes Kippmoment auf das Fahrzeug ausübt.
Auch beim Absenken der Last 27 wird das gleiche Verhältnis der Stützkraft der Pressen 30 zur Hubkraft
des Hebewerks für den Schlitten 11 durch die genannten Mittel aufrechterhalten. Vor dem Anheben
können erforderlichenfalls die Stützzylinder 19 am Fahrzeugkörper ausgefahren werden, wie dies in
Abb. 1 dargestellt ist. Nun wird der Mast 7 zusammen mit den von ihm getragenen Teilen vom Schienenfahrzeug
28 wegbewegt. Dies kann entweder durch Beaufschlagung der Arbeitszylinder 24, durch eine
auf den Mast 7 wirkende, vorzugsweise hydraulische Bewegungseinrichtung oder durch Zusammenwirken
beider Mittel erfolgen, welche in letzterem Falle vorteilhaft aus einer gemeinsamen Druckölquelle gespeist
werden, damit ihre Kraftwirkung ständig in einem festen gegenseitigen Verhältnis steht. Bei dieser Bewegung
behalten die Schlitten 22 mit den Stützen 30 ihre Lage relativ zu dem Schienenfahrzeug 28 bei.
Wenn die vorderen Führungsrollen 23 der Schlitten 22 an den vorderen Enden der Führungsbahnen 21 angelangt
sind, haben die einzelnen Teile des Hubstaplers die in Abb. 2 dargestellte Lage erreicht.
Hierbei liegt der Schwerpunkt der aufgenommenen Last nur noch ganz wenig vor der Achse 4 und noch
weniger vor den hydraulischen Stützen 19. Nun können die Stützen 30 eingefahren und. der Mast 7
weiter bis in seine Endstellung bewegt werden. Anschließend kann der Hubschlitten 11 heruntergefahren
und der Behälter 27 auf den Oberflächen der Längsträger 1, 2 bzw. auf eine daraufliegende Plattform
abgesetzt werden. Nach Einfahren der Stützen 19 ist der Stapler fahrbereit.
Das Übersetzen eines Großbehälters vom Hubstapler auf ein Schienenfahrzeug erfolgt sinngemäß in
umgekehrter Reihenfolge wie vorstehend beschrieben.
Das Auffahren des erfindungsgemäßen Hubstaplers
auf das Schienenfahrzeug 28 erfordert eine Hilfseinrichtung, von der ein erstes Ausführungsbeispiel in
den Abb. 3 bis 6 dargestellt ist. Die Hilfseinrichtung besteht aus einer an einem Längsende des Wagens 28
in dessen Ouermitte um einen lotrechten Drehzapfen
31 drehbar gelagerten Rastbohle 32 für den Radsatz 35 des Hubstaplers und einer im Grundriß etwa
kreisförmigen gebogenen Auffahrrampe 33 für das Lenktriebrad 17. Der Hubstapler fährt quer zur
Fahrtrichtung an das Schienenfahrzeug 28 heran. Die Schlitten 22 werden bis zum äußeren Ende der Führungsbahnen
21 ausgefahren und auf dem Boden des Schienenfahrzeuges 28 aufgesetzt. Nun wird durch
Beaufschlagung der Stützzylinder 30, durch Absenken des Hubschlittens 11 mittels seines Hebeantriebes
oder durch beide Maßnahmen der Hubstapler in die in Abb. 3 gezeigte Stellung gebracht. Durch Heranziehen
der Schlitten 22 an den Mast 7 mittels der Arbeitszylinder 24 oder durch Antrieb des Lenktriebwerks
16 gelangt der Hubstapler in die Lage nach Abb. 4. Nun kann durch Einziehen der Stützen 30
oder Hochfahren des Schlittens 11 der Radsatz 35 auf das Schienenfahrzeug 28 abgesenkt werden. Der Hubstapler
wird durch Antrieb seines Lenktriebrades 17 weiter auf das Schienenfahrzeug hinaufgeschoben, bis
der Radsatz 35 in die Aufnahmerille 34 der Rastbohle
32 einfällt. Nun wird das Lenktriebrad 17 um 90° geschwenkt, so daß es sich vor dem unteren Ende der
Auffahrrampe 33 befindet. Duroh Antrieb des Lenktriebrades 17 fährt der Hubstapler mit eigener Kraft
über die Auffahrrampe 33 auf das Schienenfahrzeug 28 und gelangt in die in Abb. 6 dargestellte Lage. Die
Rastbohle 32 dreht sich dabei um den Drehzapfen 31.
Um bei geringer Bodenfreiheit des Hubstaplers ein Aufsetzen des Fahrzeugkörpers auf den Außenrand
des Schienenfahrzeuges 28 beim. Einfahren des Radsatzes 35 in die Rastbohle 32 zu verhindern, kann die
Aufnahmerille 34 der Rastbohle 32 gemäß Abb. 5 exzentrisch zur Drehachse des Drehzapfens 31 angeordnet
werden.
Bei dem Auffahren des Hubstaplers auf ein Schienenfahrzeug gemäß den Abb. 3 bis 6 werden die
Gabeln in Richtung von unten nach oben belastet. Die Führungsflächen des Mastes 7 für den Hubschlitten
11 müssen daher so ausgebildet werden, daß sie auch dieses nach oben gerichtete Moment von den Gabeln
auf den Mast übertragen können. Das gleiche gilt für die Führung des Mastfußes 6 im Fahrzeugkörper 1.
Zur Übertragung dieser umgekehrten Belastung vom Hubschlitten 11 auf den Mast 7 sind Hilfsführungsteile
vorgesehen, die in den Abb. 1 bis 6 mit 36 und 37 bezeichnet sind.
Ein Auffahren des Hubstaplers mit eigener Kraft ohne Umkehrung der Belastungsrichtung an den
Führungen des Hubschlittens am Mast kann erzielt werden durch Verwendung einer Hilfseinrichtung
gemäß den Abb. 7 und 8. Bei dieser Einrichtung ist an der um den Zapfen 31 schwenkbaren Rastbohle 32
um ein Gelenk 38 schwenkbar ein galgenförmiger Ausleger 39 befestigt, dessen Schwenkbewegung nach
auswärts beispielsweise durch eine Kette 40 begrenzt ist. Am vorderen Ende des Fahrzeugkörpers 1 des
Hubstaplers ist eine Umlenkrolle 41 vorgesehen, um die eine Kette 42 herumgelegt ist. Das vordere Ende
der Kette 42 wird gemäß Abb. 7 bei in seiner äußersten Endlage befindlichem Mast 7 an dem Ausleger 39
aufgehängt. Das hintere Ende der Kette 42 ist bei 43 am Fuß 6 des Mastes 7 befestigt. Durch Verschiebung
des Mastes 7 vom Schienenfahrzeug 28 weg wird der Hubstapler mit seinem dem Schienenfahrzeug zugekehrten
Ende angehoben und gelangt in die Stellung gemäß Abb. 8. Nun fährt der Hubstapler mit eigener
Kraft durch Antrieb seines Radsatzes 17 in Pfeilrichtung 44 auf das Schienenfahrzeug 28 auf, wobei
sich der Ausleger 39 nach hinten umlegt. Die Räder 35 fahren in die Aufnahmerillen 34 der Rastbohle 32.
Der weitere Vorgang des Auffahrens verläuft in gleicher Weise, wie im Zusammenhang mit den Abb. 1
bis 6 beschrieben.
Das Anziehen des hinteren Endes 43 der Kette 42 könnte auch durch Befestigung des hinteren Kettenendes
an dem Hubschlitten 11 erfolgen, indem dieser nach Befestigung des vorderen Kettenendes am Ausleger
39 nach oben gefahren wird. Da der Hubschlitten 11 jedoch beim Heranfahren an das Schienenfahrzeug
nicht in seiner untersten Lage stehen kann, sondern vielmehr so>
hoch, daß die Gabeln sich über der Ladeplattform des Schienenfahrzeuges befinden,
kann unter Umständen der für die Verschiebung des Hubschlittens 11 noch zur Verfügung stehende Weg
zu gering sein, um das vordere Fahrzeugende in die notwendige Höhenlage zu bringen.
Selbstverständlich kann das hintere Ende 43 der Kette 42 mit einem beliebigen Kraftantrieb für die
Anzugbewegung verbunden werden, beispielsweise mit einem im Fahrzeugkörper 1 gelagerten hydraulischen
Zylinder oder einer ebenfalls im Fahrzeugkörper 1 gelagerten Kettenwinde.
Da die letztgenannte Hilfseinrichtung zum Auffahren
des Hubstaplers auf ein Schienenfahrzeug keine hydraulischen Stützen an den Lastträgern erfordert,
ist diese Einrichtung bei Hubstaplern beliebiger Bauart anwendbar; aus diesem Grunde sind in den
Abb. 7 und 8 derartige Auslegerstützen nicht eingezeichnet.
Am Schienenfahrzeug 28 wird zweckmäßig eine Ausrichte- oder Zentriervorrichtung für die Rampe
33 vorgesehen, die eine derartige Lage der Rampe 33
gewährleistet, daß der Krümmungsmittelpunkt des Grundrisses der angelegten Rampe mit der Drehachse
31 der Rastbohle 32 zusammenfällt. Die Rampe ist zur bequemen Mitnahme auf dem Schienenfahrzeug
zweckmäßig zerlegbar ausgebildet. Außerdem empfiehlt es sich, die Rampe derart auszubilden, daß sie an
beiden Wagenseiten angesetzt werden kann.
Die ausfahrbaren Stützen 19 können zweckmäßig so angeordnet und dimensioniert werden, daß sie dem
Fahrzeugkörper und damit gleichzeitig den Gabeln 13, 14 eine Schrägstellung gegenüber der Fahrbahn
unter Abheben des Radsatzes 35 von der Fahrbahn geben können. Eine solche Schrägstellung ist dann
erforderlich, wenn die Ebene, in der die Schienenoberkanten verlaufen, zur Fahrbahnebene nicht parallel
ist. In diesem Falle werden die Führungsbahnen 5, in
denen der Mastfuß 6 geführt ist, so angeordnet, daß sie bei eingezogenen Stützen 19 ein leichtes Gefälle
nach der Beladeseite des Hubstaplers aufweisen. Hierdurch ergibt sich in beiden Stellungen des
Staplers kein großes Gefälle der Führungsbahnen, weil der insgesamt auftretende Schwenkwinkel auf
beide Seiten der genau horizontalen Einstellung verlegt wird.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann zwischen dem Fahrzeugkörper, im wesentlichen also den Längsträgern
1, 2, und einem besonderen, die Führungsbahnen 5 tragenden Zwischenrahmen ein Drehkranz
angeordnet werden. Dieser Zwischenrahmen erhält an seinem beladeseitigen Ende zweckmäßig zusätzliche,
ausfahrbare Stützen, da nach einer Verdrehung des Zwischenrahmens gegenüber dem Fahrzeugkörper die
an letzterem vorgesehenen Stützen den Zwischenrahmen nicht mehr abstützen können. Außerdem
bringen diese zusätzlichen Stützen eine Entlastung des Drehkranzes. Der Drehkranz erlaubt eine Drehung
des Zwischenrahmens um 90° nach beiden Seiten aus der Grundstellung. Dadurch ist es möglich, das Übernehmen
und Absetzen von Behältern bei parallel zur Schienenrichtung stehendem Hubstapler vorzunehmen.
Der Hubstapler braucht also nicht rechtwinklig zur Schienenachse einzuschwenken. Hierdurch ist der erforderliche
Raumbedarf für das Arbeiten mit dem Hubstapler geringer als bei der Ausführung ohne
Drehkranz.
Claims (17)
1. Hubstapler, insbesondere zum Auf-, Ab- und Umladen von Großbehältern für Schienenfahrzeuge,
mit einem in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbaren Mast, an dem ein einen Lastträger
(z. B. Gabel, Dorn, Klammer, Kranausleger) ' tragender Hubschlitten vertikal verschiebbar geführt
ist, gekennzeichnet durch mit ihren oberen Enden an den Lastträgern (13, 14) horizontal verschiebbar
geführte, höhenverstellbare, etwa vertikale Stützen (30), die außerhalb des Fahrzeuges
in der Nähe der zu übernehmenden bzw. abzusetzenden Last (27), z. B. auf dem Boden des
Schienenfahrzeuges (28), oder auf der Fahrbahn aufgesetzt werden können.
2. Hubstapler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (30) gleichzeitig als
Hubvorrichtungen, z. B. als hydraulische Arbeitszylinder, ausgebildet sind.
3. Hubstapler nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch eine Antriebseinrichtung (24) zur
Horizontalverschiebung der die Stützen (30) tragenden Schlitten (22) gegenüber den Lastträgern
(13, 14).
4. Hubstapler naah einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung
einer Gabel als Lastträger die beiden Gabelholme (13, 14) in an sich bekannter Weise einzeln quer
zur Fahrzeuglängsrichtung seitenverschiebbar sind.
5. Hubstapler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einziehbare, vorzugsweise
hydraulisch betätigte Stützen (19), die außerhalb des dem Mast (7) in der ausgefahrenen Stellung
benachbarten Radsatzes (35) am Fahrzeugkörper befestigt sind.
6. Hubstapler nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine derartige Dimensionierung der Stützen
(19) am Fahrzeugkörper, daß diese den Fahrzeugkörper an seinem beladeseitigen Ende unter Abheben
des dortigen Radsatzes (35) von der Fahrbahn anheben können.
7. Hubstapler nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (5), in
denen das untere Mastende (6) geführt ist, bei eingezogenen Stützen (19) nach der Beladeseite
hin schwach abfallen.
8. Hubstapler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch einen Drehkranz zwischen
dem Fahrzeugkörper und einem besonderen Zwischenrahmen, der die Führungsbahnen (5) für
den Mast (7) trägt.
9. Hubstapler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem beladeseitigen Ende des
Zwischenrahmens einziehbare, vorzugsweise hydraulisch betätigte Stützen vorgesehen sind, mittels
deren der Zwischenrahmen auf der Fahrbahn abgestützt werden kann.
10. Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
der ein um mindestens 90° schwenkbares Lenktriebrad auf der der Beladeseite abgekehrten Fahrzeugseite
besitzt, mit eigener Kraft auf ein Schienenfahrzeug, gekennzeichnet durch eine an
einem Längsende des Wagens (28) in dessen Ouermitte um eine lotrechte Achse (31) drehbar
gelagerte Rastbohle (32) für den dem. Mast (7) in ausgefahrener Stellung benachbarten Radsatz (35)
und eine im Grundriß etwa kreisförmig gebogene Auffahrrampe (33) für das Lenktriebrad (17).
11. Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9, der ein um mindestens 90° schwenkbares
Lenktriebrad auf der der Beladeseite abgekehrten Fahrzeugseite besitzt, mit eigener Kraft auf ein
Schienenfahrzeug, gekennzeichnet durch eine an einem Längsende des Wagens (28) in dessen
Ouermitte um eine lotrechte Achse (31) drehbar gelagerte Rastbohle (32) für den beladeseitigen
Radsatz (35), an der ein galgenförmiger Ausleger " (39) um eine zur Aufnahmerille (34) parallele
Achse (38) nach innen vollständig und nach außen begrenzt schwenkbar angelenkt ist, der zum. Anhängen
einer Kette (42) dient, die um eine am vorderen Ende des Fahrzeugkörpers (1) des Hubstaplers
angebrachte Umlenkrolle (41) herumgelegt ist und deren hinteres Ende (43) durch einen beliebigen Antrieb im Sinne eines Anhebens
des beladeseitigen Endes des Hubstaplers angezogen werden kann.
12. Hilfseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende (43) der
Kette (42) mit dem Fuß (6) des Mastes (7) verbunden ist.
1 U4S b>4Ö
13. Hilfseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende (43) der
Kette (42) am Hubschlitten (11) befestigt ist.
14. Hilfseinrichtung nadh einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmerille (34) der Rastbohle (32) zur Drehachse (31) der Rastbohle exzentrisch angeordnet
ist.
15. Hilfseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß am
Schienenfahrzeug (28) eine Ausrichte- oder Zentriervorrichtung für die Rampe (33) vorgesehen
ist, derart, daß der Krümmungsmittelpunkt
des Grundrisses der angelegten Rampe mit der Drehachse (31) der Rastbohle (32) zusammenfällt.
16. Hilfseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, gekennzeichnet durch eine zerlegbare
Rampe (33).
17. Hilfseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, gekennzeichnet durch eine derartige
Ausbildung der Rampe (33), daß sie an beiden Längsseiten des Schienenfahrzeuges (28)
angesetzt werden kann.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 2687 226.
USA.-Patentschrift Nr. 2687 226.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEV12069A DE1043945B (de) | 1957-03-02 | 1957-03-02 | Hubstapler und Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEV12069A DE1043945B (de) | 1957-03-02 | 1957-03-02 | Hubstapler und Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1043945B true DE1043945B (de) | 1958-11-13 |
Family
ID=7573726
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEV12069A Pending DE1043945B (de) | 1957-03-02 | 1957-03-02 | Hubstapler und Hilfseinrichtung zum Auffahren eines Hubstaplers |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1043945B (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1207282B (de) | 1959-08-13 | 1965-12-16 | Steinbock G M B H | Einrichtung zum Veraendern der Hoehenlage eines Hubladers |
| DE1226940B (de) | 1962-02-26 | 1966-10-13 | Irion & Vosseler | Seitenlader mit ueber die Seitenwand hinaus ausfahrbarem Hubmast |
| DE1244655B (de) | 1960-09-15 | 1967-07-13 | John Bridge | Flurlaufender Hubstapler |
| DE1252136B (de) | 1959-08-13 | 1967-10-12 | Steinbock G M B H | Hublader mit Hubvorrichtung zum kraftschluessigen Heben und Senken des Hubschlittensan einem Teleskopmast |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2687226A (en) * | 1952-04-26 | 1954-08-24 | Jack N Garrett | Lift truck attachment for handling hollow bodies |
-
1957
- 1957-03-02 DE DEV12069A patent/DE1043945B/de active Pending
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2687226A (en) * | 1952-04-26 | 1954-08-24 | Jack N Garrett | Lift truck attachment for handling hollow bodies |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1207282B (de) | 1959-08-13 | 1965-12-16 | Steinbock G M B H | Einrichtung zum Veraendern der Hoehenlage eines Hubladers |
| DE1252136B (de) | 1959-08-13 | 1967-10-12 | Steinbock G M B H | Hublader mit Hubvorrichtung zum kraftschluessigen Heben und Senken des Hubschlittensan einem Teleskopmast |
| DE1244655B (de) | 1960-09-15 | 1967-07-13 | John Bridge | Flurlaufender Hubstapler |
| DE1226940B (de) | 1962-02-26 | 1966-10-13 | Irion & Vosseler | Seitenlader mit ueber die Seitenwand hinaus ausfahrbarem Hubmast |
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