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Fanghülse für Bohrstangen u. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine
Fanghülse für Bolmtangen u. dgl. zum Ausziehen etwa gebrochener Teile derselben
oder anderer Gestängeteile aus dem Bohrloch. Derartige Fanghülsen sind schon bekannt.
Ihr hinteres Ende ist mit einer Zugstange, einem Zugseil od. dgl. verbunden, und
die Hülse selbst trägt ein Innengewinde, das durch Einsicken ihres Mantels hergestellt
ist. Dieses Innengewinde ist konisch, da die Ganghöhe von vom nach hinten zunimmt.
Zum Fangen eines Bohrstangen- bzw. Gestängestückes wird die Fanghülse von oben her
über dieses gestülpt und übergeschraubt. Sie klemmt sich daher auf der Bohrstange
fest, so daß diese mittels der Fanghülse hochgezogen werden kann. Es ist klar, daß
bei dem konisehen Verlauf der Gewindeganghöhe die Klemmung nur an einem Bruchteil
der Gewindeganglänge vor sich gehen kann. Sitzt die herauszuziehende Bohrstange
fest, dann kann die Klemmung sich wieder lösen, so daß mehrere Versuche gemacht
werden müssen, die Klemmkupplung derselben mit der Fanghülse wiederherzustellen.
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Um das zu vermeiden, und einen sicheren Klemmeingriff mit der Fanghülse
zu erzielen, ist erfindungsgemäß der Innenquerschnitt der Hülse mindestens über
einen Teil ihrer Länge gleichbleibend ausgebildet und weist eine Form auf, die von
dem Außenquerschnitt der Bohrstange abweicht, jedoch beim Aufschieben auf die Bohrstange
durch symmetrische Verfonnung annähernd den Querschnitt der Bohrstange annimmt und
diese so festklemmt. Der gleichbleibend ausgebildete Hülsen-Innenquerschnitt ist,
wenn eine Mehrkant-Bohrstange auszuziehen ist, kreisförmig, wenn eine runde Bohrstange
auszuziehen ist, vieleckig gestaltet. Dieser Querschnitt kann vorteilhaft auch durch
Ausnehmungen in der Innenwand der Fanghülse gebildet sein, zwischen denen als Greifflächen
Längsstege sitzen. Die Greifflächen können auch durch nach innen gepreßte Wandstege
gebildet werden.
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Die Ausbildung der erfindungsgemäßen Hülse ergibt sich aus der Zeichnung,
und zwar zeigt Fig. 1 eine erfindungsgemäße Hülse, teilweise im Schnitt nach
der Linie C-C in Fig. 4, gesehen von einer Seite, Fig. 2 ebenfalls in einer Seitenansicht
eine Hülse mit einer geringfügig abgeänderten Ausführungsforrn, Fig. 3, 4
und 5 wahlweise Querschnittsformen der Hülse entlang der Linie
A -A in Fig. 1,
Fig. 6 und 7 wahlweise Querschnittsformen
der Hülse entlang der Linie B-B in Fig. 2.
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Wenn ein Bruch in einem Bohrloch aufgetreten ist, kann entweder eine
Bohrstange oder eine Verbindungshülse gebrochen sein. Da eine Bohrstange oft einen
kantigen Querschnitt hat und die Verbindungshülse rund ist und gewöhnlich einen
größeren Querschnitt hat, sind verschiedene Arten von Ausziehhülsen erforderlich.
Diese verschiedenen Arten ergeben sich aus dem Folgenden.
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In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Ausziehhülse gezeigt, die
einen, Befestigungsteil 11 aufweist, der zur Verbindung mit einer Stange,
einem Seil od. dgl. bestimmt ist und zweckmäßig an einer Verbindungsstange, wie
sie für Bohrarbeiten verwendet wird, angebracht wird. Im letzteren Falle ist die
Anordnung eines Gewindes 12, wie in Fig. 1 gezeigt, vorteilhaft. Der Befestigungsteil
11 kann auch konisch sein, damit er mit einer Stange mit einem konischen
Ende verbunden werden kann. Andere Verbindungsarten können ebenfalls vorgesehen
werden.
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Ferner weist die erfindungsgemäße Hülse einen Greifteil
13 für das Ansetzen an dem auszuziehenden Teil auf. Dieser Greifteil
13, der hohl ist, hat in Längsrichtung der Hülse mindestens teilweise einen
gleichbleibenden Querschnitt 15. Das äußere Ende 16 ist mit einem
konischen Eintrittsteil 17 ausgebildet. Fig. 3 bis 7 zeigen
verschiedene Querschnittsformen des Greifteils als verschiedene Ausführungsformen
der Erfindung. Wenn ein eckiger oder kantiger Teil auszuziehen ist, ist es zweckmäßig,
einen runden Querschnitt 15 zu verwenden und umgekehrt. Fig. 3 zeigt
eine
Querschnittsform, die für das Ausziehen eckiger oder kantiger Teile geeignet ist,
während die Querschnittsforinen nach Fig. 4 bis 7 zur Verwendung für das
Erfassen kreisförmiger Teile gedacht sind. Fig. 4 zeigt eine Querschnittsform mit
Ausnehmungen 19,
zwischen Greifstegen 14, Fig. 5 zeigt eine Querschnittsform
mit eingepreßten Stegen 21 zwischen kreisbogenförmigen Teilen 20. Die Ausnehmungen
19 oder die Stege 21 können parallel zur Hülsenachse oder schraubenförmig
oder sogar konzentrisch zum Querschnitt sein. Fig. 6 und
7 zeigen Innenquerschnitte mit ebenen Flächen 23, zwischen welchen
abgerundete Eckenflächen 22 vorgesehen sein können. Zwischen dem Gewinde 12 und
dem Greifteil 13 ist es zweckmäßig, eine Erweiterung 18 vorzusehen,
wie dies bei Gewinden üblich ist.
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Die Teile 11 und 13 können aus einem Stück geformt sein
oder aus zwei oder mehreren Teilen bestehen, die durch Verschweißen, Aufschrumpfen
od. dgl. miteinander verbunden sind. Der Außendurchmesser des Teiles 11 kann
entweder größer sein als der Teil 13,
oder gleich groß oder kleiner.
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Gewöhnlich weist der Greifteil 13 keine Schlitze in seinen
Wänden auf, jedoch kann es in bestimmten Fällen zweckmäßig sein, einen oder mehrere
Schlitze in der Wand des Greifteiles vorzusehen.
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In Fig. 2 ist die andere Ausführungsform mit ebenen Flächen gezeigt.
In diesem Falle ist der Innenquerschnitt des Greifteils, der in Fig. 2 mit
26 bezeichnet ist, eckig. Der in Fig. 2 mit 24 bezeichnete Befestigungsteil
kann in der gleichen Weise hergestellt werden, wie in Verbindung mit Fig.
1 beschrieben. Entsprechend dem Teil 17 in Fig. 1 ist ein konischer
oder pyramidenförmiger Eintrittsteil25 vorgesehen.
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Das Lösen der Hülse von dem ausgezogenen Teil sowie das Anbringen
an bzw. Lösen von der Zugstange kann durch Bedienungsschlüsselausnehmungen
27 erleichtert werden.
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Die Länge des Teiles mit gleichbleibendem Querschnitt soll mindestens
50 % und vorzugsweise mindestens 60 % der Länge des ganzen Greitteiles
betragen. Als Anwendungsgebiet für die erfindungsgemäßen Hülsen wurde das Stoßbohren,
inbesondere bei Tiefbohrungen, angegeben. Es ist natürlich auch möglich, die Hülse
in anderen Fällen anzuwenden, beispielsweise für Öl- oder Erdbohrungen, Wasser-
und andere Rohrleitungen u. dgl. Außerdem kann die Erfindung innerhalb ihres Rahmens
verschiedene Abänderungen erfahren.