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Überfahrbrücke Überfahrbrücken werden benutzt, um den Zwischenraum
und wenn erforderlich den Höhenunterschied zwischen einer Laderampe und dem zu beladenden
oder zu entladenden Fahrzeug bzw. zwischen zwei Fahrzeugen od. dgl. auszugleichen,
damit das Beladen oder Entladen ohne Schwierigkeit insbesondere mit Hilfe von Ladefahrzeugen
erfolgen kann. Diese Überfahrbrücken werden, da sie der Festigkeit wegen ein ziemliches
Gewicht haben, mittels eines Hubstaplers oder eines Hubrollers, der, nachdem die
Überfahrbrücke an den Ort ihrer Verwendung gefahren worden ist, abgezogen und abgestellt
wird, verfahren. Da diese Oberfahrbrücken während der Benutzung sich unter der Einwirkung
der darüber fahrenden Fahrzeuge leicht verschieben, was zu Unfällen führen kann,
sind für die Sicherung der Brücken Unfallverhütungsvorschriften erlassen.
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Es sind Überfahrbrücken bekannt, die nach unten gerichtete Anschläge
zur Sicherung gegen Längsverschiebungen besitzen, seien es Oberfahrbrücken, die
von Hand zu der Stelle gebracht werden, seien es Überfahrbrücken, die mittels Hubstapler
oder eines besonderen Hubrollers verfahren werden.
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Diese bekannten Anschläge müssen von Hand eingestellt bzw. nachgestellt
werden, wenn sie ihren Zweck, die Überfahrbrücke gegen Abgleiten, Verschieben u.
dgl. während der Benutzung zu sichern, zuverlässig erfüllen sollen.
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Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Überfahrbrücken
gegen Längsverschieben oder Abgleiten zwangläufig zu sichern, d. h. unabhängig von
der Iniative und Achtsamkeit des bzw. der Benutzer.
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Die Überfahrbrücke mit nach unten gerichteten Anschlägen zur Sicherung
der z. B. eine Laderampe mit einer Fahrzeugplattform verbindenden Brücke gegen Längsverschiebungen,
wobei ein Anschlag an einem Ende der Unterseite der Brücke befestigt ist und ein-weiterer
Anschlag mittels eines am anderen Ende der Brücke angelenkten Armes in senkrechter
Ebene schwenkbar ist, ist nach derErfindung dadurch gekennzeichnet, daß in der Längsrichtung
des Armes mehrere Anschlagglieder hintereinander angeordnet sind, von denen eines
beim Absenken des Armes selbsttätig z. B. mit der Kante der Rampe in Eingriff kommt.
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Als Anschlagglieder können Bolzen dienen, die im Arm verschieblich
gelagert sind und durch Federkraft aus dem Arm hervortreten, wenn sie keinen Widerstand
finden. Es können aber auch als Anschlagglieder Zähne oder Winkel vorgesehen sein,
die in der Höhe nach dem freien Ende des Armes zunehmen.
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Ein weiteres Kennzeichen ist, daß der schwenkbare Arm einen nach
oben gerichteten Ansatz trägt, der sich beim Hochschwenken des Armes durch einen
den Ansatz untergreifenden Hubroller an einen an sich bekannten seitlichen Nocken
der Brücke anlegt, derart, daß zuerst das Anschlagglied außer Wirkung kommt und
anschließend die Brücke angehoben wird oder daß der Schwenkarm über eine Traverse
mit zwei nach oben stehenden Ösen verbunden ist, in welche die Gabel eines Hubstaplers
einschiebbar ist.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Überfahrbrücke auf einem Hubroller in Seitenansicht,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines vergrößerten Ausschnitts aus der in Fig. 1 dargestellten
Überfahrbrücke, Fig. 3 eine Überfahrbrücke in Betriebsstellung mit ausgeschwenktem
Arm mit Anschlägen, Fig. 4 eine Anordnung von Anschlagbolzen mit Druckfedern, Fig.
5 eine Anordnung von gestuften Zahnsegmenten als Anschläge, Fig. 6 eine Anordnung
von gestuften Winkeln als Anschläge, Fig. 7 eine Ansicht einerüberfahibrücke von
unten mit in der Mitte angebrachtem Arm mit Anschlägen, Fig. 8 einen Schnitt durch
die in Fig. 7 dargestellte Überfahrbrücke entlang der Linie X-X, Fig. 9 den Transport
einer Überfahrbrücke nach Fig. 7 durch einen Gabelstapler mit eingeschwenktem Arm
mit Anschlägen.
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Die in Fig. 1 dargestellte Überfahrbrücke 1 ruht auf einem Hubroller
2, wobei der mit Anschlaggliedern versehene Arm 3 eingeschwenkt ist. Die Überfahrbrücke
1 wird hierbei von dem Hubroller 2 an zu beiden Seiten an der Überfahrbrücke 1 angebrachten
Nocken
5 gefaßt. An dem Arm 3 ist ein Ansatz 6 befestigt, der vor dem Anheben der Überfahrbrückei
von dem Hubroller 2 erfaßt wird, so daß der Arm3 und damit die die Anschläge aufweisende
Vorrichtung4 angehoben wird. Erst wenn der Arm 3 in seiner Ruhestellung ist, d.
h. wenn der Ansatz 6 an dem Nocken 5 anliegt, wird die Überfahrbrückei zum Zwecke
des Verfahrens angehoben.
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In Fig. 3 ist eine Überfahrbrückel in Betriebsstellung gezeigt. Beim
Abziehen des Hubrollers 2 ist der Ansatz 6 freigegeben worden, so daß der bei 10
an die Brücke angelenkte Arm 3 durch sein Eigengewicht oder durch Federkraft in
die Sicherungsstellung gelangt, in der die Anschläge die Überfahrbrücke 1 gegen
Verschieben in Längsrichtung sichern.
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An der Überfahrbrücke 1 ist zur weiteren Sicherung gegen Verschieben
ein Anschlagwinkel 7 angebracht.
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An Stelle dieses Winkels 7 können selbstverständlich auch andere Elemente,
wie Bolzen Haken od. dgl., verwendet werden. Die Laderampe ist mit 9 und das zu
beladende Fahrzeug mit 8 bezeichnet.
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Die Anschläge sind in verschiedenen Ausführungsformen beispielsweise
in den Fig. 4, 5 und 6 dargestellt. Sie bestehen aus mehreren hintereinander angeordneten
Anschlaggliedern, da der Abstand zwischen dem zu be- oder entladenden Fahrzeug und
der Laderampe unterschiedlich groß sein kann. Gemäß Fig. 4 bestehen die Anschläge
aus Bolzen 11, die unter der Wirkung der Federn 14 stehen. Die Bolzen 11, die über
die Laderampe 9 herausstehen, werden durch die Federn 14 ihrer Haltevorrichtung
4 herausgedrückt, so daß sie zur Wirkung kommen, während die Bolzen 11, die auf
der Laderampe aufliegen, zurückgehalten werden, so daß der Arm 3 zur glatten Auflage
kommt. Hierdurch wird erreicht, daß mindestens ein Bolzen 11, der über die Kante
der Laderampe 9 heraussteht, voll zur Wirkung kommt.
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An Stelle der beweglichen Anschlagbolzen 11 können auch feststehende
Zahnsegmente 12 oder Winkel 13 Verwendung finden, die, um ein sicheres Greifen an
der Kante der Laderampe 9 zu gewährleisten, stufenförmig angeordnet sind, wie dies
in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist. In den Fig. 7, 8 und 9 ist eine Überfahrbrücke
1 dargestellt, die besonders zum Verfahren mittels eines Hubstaplers 18 eingerichtet
ist. Hier ist der Arm3 mit der Haltevorrichtung4 an der Unterseite in der Mitte
der Überfahrbrücke 1 angeordnet. An dem Arm 3 befindet sich eine Traverse 16, an
der sich Ösenl7 befinden, die durch Ausschnitte in dem Boden der Überfahrbrücke
1 hindurchtreten können. Ist der Arm 3 mittels des Handgriffes 15 angehoben und
sind damit die Anschläge außer Wirkung gesetzt, so können die Gabeln 19 des Hubstaplers
18 durch die Ösen 17 hindurchgeschoben werden, und es kann dieOberfahrbrückel angehoben
und verfahren werden. Befindet sich die Überfahr-
brücke 1 an Ort und Stelle, werden
die Gabeln 19 des Hubstaplers 19 abgesenkt, so daß die Überfahrbrücke 1 zum Aufliegen
auf das Fahrzeug und den Boden der Laderampe kommt. Beim Zurückziehen der Gabeln
19 aus den Ösen 17 wird der Arm 3 freigegeben, senkt sich durch sein Eigengewicht
oder durch Federkraft, und ein Anschlag kommt in der vorbeschriebenen Weise an der
Kante der Laderampe 9 bzw. der Kante des Fahrzeugs 8 zur Wirkung.