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Die
Erfindung betrifft eine Stützvorrichtung für Anhänger während des
Be- und Entladens.
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Mit „Anhänger" werden hier vor
allem Fahrzeuge mit Plattform und geneigten Rampen für das Be-
und Entladen von hinten, auf der der Zugdeichsel gegenüberliegenden
Seite bezeichnet, wobei diese Fahrzeuge für den Transport von beispielsweise Baumaschinen
bestimmt sind.
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Diese
Anhänger
mit Plattform werden sowohl von Privatpersonen als auch von Fachleuten, beispielsweise
als Fahrzeugträger
im Fall einer Panne oder eines Autorennens oder aber als Baumaschinenträger verwendet.
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Die
Laderampen sind herkömmlicherweise ausziehbare
oder hochklappbare, verzinkte, Tränen aufweisende Rampen.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere Anhänger des oben vorgestellten
allgemeinen Typs, deren Rampen hochklappbar sind.
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Wenn
diese Anhänger
für das
Auf- oder Abladen von schweren Gegenständen, wie beispielsweise Planierwalzen
verwendet werden, hat die Anmelderin festgestellt, daß die Bediener
die hinteren Stützbeine,
wenn derartige Stützbeine
an dem Anhänger
vorgesehen sind, nicht systematisch einsetzten.
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In
anderen Fällen
hat die Anmelderin die Feststellung gemacht, daß die hinteren Stützbeine der
Anhänger
nicht so plaziert waren, daß sie
korrekt auf dem Boden auflagen.
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Beim
Abladen oder Aufladen eines Minilöffelbaggers, einer Ladevorrichtung
oder einer Planierwalze kann das fehlende Plazieren der hinteren Stützbeine
schwerwiegende Konsequenzen haben.
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Es
ist in der Tat üblich,
daß das
Be- und Entladen des Anhängers
vollzogen wird, ohne daß der Anhänger von
dem Zugfahrzeug abgekuppelt wird.
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Das
Bewegen einer auf den Anhänger
aufzuladenden oder von diesem abzuladenden Baumaschine über die
Laderampen dieses Anhängers
bewirkt dann, daß die
Deichsel hohen Belastungen ausgesetzt ist, wobei das Gewicht des
Zugfahrzeugs dem Kippen des Anhängers
entgegenwirkt.
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Die
Anmelderin hat somit festgestellt, daß das fehlende Plazieren der
stabilisierenden hinteren Stützbeine
dazu führen
kann, daß die
Verbindung zwischen Anhängerkarosserie
und Anhängerfahrgestell
bricht.
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Die
im Stand der Technik bekannten Stützbeinsysteme sind oftmals
umständlich
in ihrer Verwendung, wobei der Bediener versucht ist, die Stützbeine
nicht in Stellung zu bringen, um Zeit zu sparen.
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Beispiele
für derartige
stabilisierende hintere Stützbeine
für Anhänger sind
in den Dokumenten
US 4.516.308 ,
EP 0.280.538 , WO 96/09196,
FR 2.545.427 zu finden und
werden vor allem von den Gesellschaften Métal Remorque, Saris, Remorque Handrinoise,
Daxara, Ecim in den Handel gebracht.
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Des
weiteren offenbart das Dokument
US 1 566 803 A eine Stützbeinvorrichtung für Anhänger, die
in Kombination folgendes umfaßt:
- – eine
Steuerstange, die zwischen einer ersten Endstellung und einer zweiten
Endstellung beweglich ist;
- – einen
Stützfuß, der durch
sein Eigengewicht zwischen einer oberen Endstellung und einer unteren
Endstellung beweglich ist;
- – Mittel
zum Verriegeln der Steuerstange in ihrer ersten Endstellung;
- – Mittel
zum Verbinden der Steuerstange mit dem Stützfuß;
- – Mittel
zum Verriegeln des Stützfußes in seiner unteren
Endstellung;
- – Mittel
zum Verbinden der Steuerstange mit den Verriegelungsmitteln des
Stützfußes, wobei
diese Mittel dergestalt sind, daß die Entriegelung der Steuerstange
sowie deren Bewegen in ihre zweite Endstellung das Herabfallen des
Stützfußes bis zu
seiner unteren Endstellung und sein Verriegeln in dieser Position
zur Folge hat, wobei das Zurückführen der
Steuerstange in ihre Verriegelungsposition die Entriegelung des
Stützfußes und
seine Rückkehr
in die obere Endstellung bewirkt.
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Bei
dieser letztgenannten bekannten Vorrichtung ist die Steuerstange
von einem Hebeln zur manuellen Betätigung gebildet.
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Ziel
der Erfindung ist es, eine neue Stützbeinstruktur für Maschinentransportanhänger zu
liefern, die das automatische Plazieren und Einziehen dieses Stützbeins
bei den Belade- und Entladevorgängen
des Anhängers
sicherstellt.
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Zu
diesen Zwecken bezieht sich die Erfindung nach einem ersten Aspekt
auf einen Anhänger, der
mit wenigstens einer Laderampe und mit wenigstens einer Stützbeinvorrichtung
ausgestattet ist, die in Kombination folgendes umfaßt:
- – eine
Steuerstange, die durch ihr Eigengewicht zwischen einer ersten Endstellung,
die das Halten der wenigstens einen Laderampe in der hochgeklappten
Position ermöglicht,
und einer zweiten Endstellung beweglich ist;
- – einen
Stützfuß, der durch
sein Eigengewicht zwischen einer oberen Endstellung und einer unteren
Endstellung beweglich ist;
- – Mittel
zum Verriegeln der Steuerstange in ihrer ersten Endstellung;
- – Mittel
zum Verbinden der Steuerstange mit dem Stützfuß;
- – Mittel
zum Verriegeln des Stützfußes in seiner unteren
Endstellung;
- – Mittel
zum Verbinden der Steuerstange mit den Verriegelungsmitteln des
Stützfußes,
wobei
diese Mittel dergestalt sind, daß die Entriegelung der Steuerstange
in ihrer ersten Endstellung das Herabfallen des Stützfußes bis
zu seiner unteren Endstellung sowie sein Verriegeln in dieser Position zur
Folge hat, wobei das Zurückführen der
Steuerstange in ihre Verriegelungsposition die Entriegelung des
Stützfußes und
seine Rückkehr
in die obere Endstellung herbeiführt.
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Nach
unterschiedlichen Ausführungen
weist die Stützbeinvorrichtung,
die folgenden Merkmale, eventuell in Kombination, auf:
- – die
Steuerstange ist in ihrem unteren Endteil um eine Querachse angelenkt,
wobei die Mittel zum Verriegeln dieser Steuerstange in ihrem oberen Endteil
angeordnet sind;
- – der
Stützfuß ist verschiebbar
in einer Muffe oder Hülse
angebracht, die dazu geeignet und bestimmt ist, mit einem Fahrgestell
des Anhängers fest
verbunden zu werden;
- – die
Mittel zum Verbinden der Steuerstange mit dem Stützfuß umfassen ein Seil, dessen
Länge zwischen
seinen Befestigungsbereichen am Stützfuß und an der Steuerstange dergestalt
ist, daß es
gespannt ist, wenn sich die Steuerstange in ihrer ersten Endstellung
befindet;
- – das
Seil ist gespannt, wenn sich die Steuerstange in ihrer zweiten Endstellung
befindet;
- – die
Mittel zum Verriegeln des Stützfußes in der unteren
Endstellung umfassen eine Verriegelungsstange sowie ein Federmittel,
insbesondere eine Schraubenfeder;
- – die
Mittel zum Verbinden der Steuerstange mit den Verriegelungsmitteln
des Stützfußes umfassen
ein Seil, dessen Länge
zwischen seinen Befestigungsbereichen an der Verriegelungsstange und
an der Steuerstange dergestalt ist, daß es gespannt ist, wenn sich
die Steuerstange in ihrer ersten Endstellung befindet;
- – sie
umfaßt
eine Umlenkrolle, in deren Rille das Seil zur Steuerung des Riegels
läuft.
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Nach
einem zweiten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf einen Anhänger, der
wenigstens eine Stützbeinvorrichtung,
wie sie vorgestellt wurde, umfaßt
und der dergestalt ist, daß der
Stützfuß in einer mit
dem Anhängerfahrgestell
fest verbundenen Muffe oder Hülse
zwischen einer ersten eingezogenen Position, in der er sich in einem
ersten Abstand d1 vom Boden befindet, und einer zweiten ausgefahrenen Position,
in der er sich in einem Abstand d2 vom Boden befindet, welcher geringer
als der Abstand d1 ist, beweglich angebracht ist.
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Nach
unterschiedlichen Ausführungen
weist der Anhänger
die nachfolgenden Merkmale, eventuell in Kombination auf:
- – er
umfaßt
eine Laderampe, an der die Steuerstange in ihrer ersten Endstellung
verriegelt wird;
- – die
Mittel zum Verriegeln der Steuerstange an der Laderampe umfassen
eine Bohrung und einen Stift.
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Weitere
Aufgaben sowie Vorteile der Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsformen,
die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt, hervorgehen;
hierin zeigen:
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1 eine
hintere Teilseitenansicht eines Anhängers nach einer Ausführungsform
der Erfindung, wobei sich das Stützbein
in der eingezogenen Position befindet, wobei sich die Laderampen
in einer im wesentlichen vertikalen Position befinden;
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2 eine
Detailansicht in größerem Maßstab eines
Teils der 1; 3 eine hintere
Teilseitenansicht eines Anhängers,
welche 1 entspricht, wobei die Stange zum Halten der
Rampe in gestrichelten Linien in ihrer hochgestellten Position der 1 und
in durchgezogenen Linien in einer abgesenkten Zwischenstellung dargestellt
ist, wobei sich das Stützbein
in der unteren, ausgefahrenen Position befindet und die Laderampen
sich in der abgesenkten Position befinden, in der sie auf dem Boden aufliegen;
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4 eine
hintere Teilseitenansicht eines Anhängers, welche den 1 und 3 entspricht, wobei
die Stange zum Halten der Rampe in gestrichelten Linien in ihrer
abgesenkten Zwischenstellung gezeigt ist, welche in 3 in
durchgezogenen Linien dargestellt ist, wobei die Stange zum Halten
der Rampe in durchgezogenen Linien in ihrer abgesenkten Endstellung
dargestellt ist, wobei sich der Stützfuß in der unteren ausgefahrenen
Position befindet und die Laderampen sich in der abgesenkten Position
befinden, in der sie auf dem Boden aufliegen.
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Es
wird zunächst
auf 1 Bezug genommen.
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Der
Anhänger 1,
welcher in einer hinteren Teilseitenansicht dargestellt ist, umfaßt ein mechanisch
geschweißtes,
feuerverzinktes Fahrgestell 2.
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Dieser
Anhänger
kann einachsig oder zweiachsig sein.
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Die
Struktur der Seitenwände 3,
der Kotflügel 4,
der Deichsel und der (nicht dargestellten) Kuppelvorrichtung, die
in Bezug auf die Erfindung von keiner besonderen Bedeutung sind,
sind demnach nicht Gegenstand einer eingehenden Beschreibung.
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Ebenso
verhält
es sich mit den Radfahrerschutzvorrichtungen, den Beleuchtungseinrichtungen,
den Auflaufbrems- und automatischen Rückfahrvorrichtungen, dem Holz-
oder Stahlboden, dem Jockeyrad und im allgemeinen mit allen an sich
für Anhänger mit
Plattform und für
Maschinentransportanhänger
bekannten Merkmalen.
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Wie
für den
Fachmann nachfolgend verständlich
wird, kann die erfindungsgemäße Stützbeinstruktur
an jedem vorhandenen herkömmlichen
Anhänger
angebracht werden.
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Zur
Unterrichtung sei gesagt, daß die
erfindungsgemäße Stützbeinstruktur
vorteilhafterweise insbesondere bei zweiachsigen Maschinenträgern mit
einem Gesamtladegewicht zwischen etwa 500 und 3500 kg zur Anwendung
kommt.
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Der
Anhänger
umfaßt
wenigstens eine Laderampe 5, die mit einem Bedienungsgriff 6 ausgestattet
ist. Diese Laderampe ist am Fahrgestell 2 um eine im wesentlichen
querverlaufende Gelenkachse 7 angelenkt.
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In 1 befindet
sich diese Laderampe 5 in im wesentlicher vertikaler Position.
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Der
Anhänger
umfaßt
eine Stange 8 zum Halten der Rampe 5 in der hochgeklappten
Position. Diese Haltestange 8 ist an dem Fahrgestell 2 oder der
Anhängerseitenwand 3 um
eine im wesentlichen querverlaufende Gelenkachse 9 angelenkt.
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An
ihrem dieser Gelenkachse 9 gegenüberliegenden Endteil ist die
Haltestange 8 mit einer Durchgangsbohrung 10 für einen
Blockierstift 11 versehen.
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Dieser
Blockierstift 11 ist vorteilhafterweise unverlierbar, wobei
er beispielsweise mittels einer Kette 12 an der Rampe 5 befestigt
ist.
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Zwischen
ihrem ersten Anlenkendteil und ihrem zweiten Verstiftungsendteil
weist die Haltestange 8 zwei Befestigungsbereiche 13, 14 für ein Seil 15 zur
Steuerung eines Federriegels bzw. für ein Seil 16 zur
Steuerung eines Stützbeins
auf.
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Das
Stützbeinsteuerungsseil 16 verbindet die
Haltestange 8 mit dem oberen Teil eines Stützbeins 17,
das verschiebbar in einer Muffe oder Hülse 18 angebracht
ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
verläuft
die Muffe oder Hülse
im wesentlichen senkrecht zum Boden des Anhängers. Diese Muffe oder Hülse weist
beispielsweise einen quadratischen, kreisförmigen oder polygonalen Querschnitt
auf.
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In
dem in 1 dargestellten Zustand befindet sich das Stützbein 17 in
der oberen eingezogenen Position, in der es über das an der Haltestange 8 eingehängte Steuerseil 16 aufgehängt ist,
wobei sich diese Haltestange in der hochgestellten Endstellung befindet
und in dieser Position durch den Stift 11 oder durch jedwedes
andere äquivalente
Mittel verriegelt ist.
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In
dieser ersten Position befindet sich die untere Querplatte 19 in
einem ersten Abstand d1 von der Auflagefläche S der Räder 20 des Anhängers 1.
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Das
Steuerseil 15 des Federriegels wird in dem in 1 dargestellten
Zustand gespannt gehalten. Denn dieses Steuerseil 15 ist
einerseits an der Haltestange 8 in dem Befestigungsbereich 13 und andererseits
an einer in den Ringen einer Druckschraubenfeder 22 verschiebbar
angebrachten Verriegelungsstange 21 befestigt, wobei der
Druck dieser Feder 22 gegen einen Anschlag beim Ziehen
des Steuerseils 15 entlang des Pfeils T erzielt wird.
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Zwischen
dem Befestigungsbereich 13 und der Verriegelungsstange 21 läuft das
Seil 15 in einer Rille einer Umlenkrolle 23, deren
Rotationsachse im wesentlichen quer verläuft.
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Wenn
sich die Rampe 5 in ihrer Position der 1 befindet,
gelangt sie vorteilhafterweise in Anschlag an Schuhen 24,
die an dem Stützbein 17 angeordnet
sind. Diese Anordnung verhindert die Geräusche beim Fahren des Anhängers.
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Die
soeben anhand von 1 beschriebene Vorrichtung kann
auf jeder Seite eines Anhängers
mit zwei Laderampen angeordnet werden.
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Die
Funktionsweise dieser Vorrichtung wird nun unter Bezugnahme auf
die 3 und 4 beschrieben.
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Um
den Anhänger
zu entladen, beispielsweise um einen auf dem Anhänger transportieren Minikran
oder ein hierauf transportiertes Auto abzuladen, sind die folgenden
Schritte durchzuführen:
- a) die Steuerstange 8 durch Entfernen
des Blockierstiftes 11 entriegeln;
- b) die Laderampe 5 mit Hilfe des Griffs 6 herunterlassen
bis die Rampe 5 auf dem Boden S aufliegt;
- c) die Stange 8 während
des Schrittes b in der hochgestellten Position halten, wobei das
Stützbein 17 somit
durch seine Aufhängung
an dem Seil 16 in der oberen eingefahrenen Position bleibt;
- d) die Haltestange 8 progressive absenken. Auf halber
Strecke dieser Stange 8 ist das Stützbein 17 in seine
untere ausgefahrene Position (3) gelangt,
wobei sich die untere Querplatte 19 des Stützbeins 17 in
einem zweiten Abstand d2 vom Boden befindet, der geringer als der
erste Abstand d1 ist. Diese untere Endstellung des Stützbeins 17 ist
dadurch definiert, daß ein
Vorsprung des Stützbeins
oder der Befestigungsbolzen 24 des Steuerseils 16 an
der Muffe oder Hülse 18 anschlägt;
- e) die Haltestange 8 weiter bis zu ihrer unteren Endstellung
der 4 absenken. In dieser unteren Endstellung hält das Seil 16 die
Stange 8 derart, daß sie
den Boden S nicht berührt.
Beim Absenken der Stange 8 entspannt sich das Riegelsteuerseil 15 zunehmend,
wodurch die Verriegelungsstange 21 mittels der Feder 22 freigegeben wird.
Diese Verriegelungsstange greift dann in eine (nicht dargestellte)
Verriegelungsbohrung ein, welche das Stützbein 17 und dessen
Muffe oder Hülse 18 durchquert.
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Nun
können
die schweren Maschinen (Minilöffelbagger,
Planierwalze, Rallyefahrzeug, Pannenfahrzeug) gefahrlos auf den
Anhänger
aufgefahren oder von diesem heruntergefahren werden; sobald ein
Druck auf die Rampen 5 ausgeübt wird, gelangen die Stützbeine 17 in
Auflage auf den Boden.
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Der
Vorgang des Einziehens des Stützbeins erfolgt
automatisch in umgekehrter Richtung dadurch, daß die Laderampe 5 und
die Haltestange 8 wieder hochgefahren bzw. nach oben bewegt
werden.
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Es
sei angemerkt, daß ein
nicht sehr sorgfältiger
Benutzer auf jeden Fall – um
die Rampen aus ihrer hochgeklappten Position zu lösen – die Stangen 8 entriegeln
muß.
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Selbst
wenn der Benutzer die Stangen 8 abrupt losläßt, wird
er das Herunterfahren der Stützbeine
bis in ihre vordefinierte untere Endstellung sowie deren Verriegeln
in dieser Position nicht verhindern können.
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Ebenso
wird der Benutzer die Rampen 5 am Ende eines Belade- oder
Entladevorganges des Anhängers
notwendigerweise an den Haltestangen 8 verriegeln müssen, und
diese Verrieglung wird nur mit einem automatischen Hochfahren der
Stützbeine erzielt
werden können.
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Das
Aufliegen oder Abstützen
der Stützbeine 17 auf
dem Boden ermöglicht,
die Belastungen, denen die Kuppelvorrichtung ausgesetzt ist, in
hohem Maße
zu begrenzen, wobei der Abstand d2 in Abhängigkeit von den Lasten, die über die
Rampen 5 fahren sollen, durch den Benutzer vordefiniert
werden kann.