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Überfahrbrücke Zur Überbrückung des Abstandes und zum Ausgleich des
Höhenunterschieds zwischen einem Fahrzeug und einer Verladerampe werden Überfahrbrükken
verwendet, so daß das Be- bzw. Entladen mittels Sackkarren, Hubstaplern oder anderen
Fahrzeugen ungehindert erfolgen kann.
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Die Überfahrbrücken werden, da sie durch den zunehmenden Behälterverkehr
und die Verwendung von Hubstaplern, Elektrokarren od. dgl. zum Be- bzw.
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Entladen mit immer größerer Tragfähigkeit gebaut werden müssen, so
unhandlich und schwer, daß zum Verfahren Hubstapler oder besondere Fahrgestelle
verwendet werden.
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Bei der Verwendung von einachsigen Fahrgestellen ruht die Oberfahrbrücke
mittels seitlicher Zapfen schwenkbar auf Hub armen des Fahrgestells, das durch einen
Handbügel verbundene Fahrhebel aufweist, welche die Brücke durch ein Widerlager
beim Anheben und Verfahren abstützen.
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Neben der leichten Verfahrbarkeit der tSberfahrbrücke ist die Sicherung
derselben gegen ein Abrutschen bzw. Abgleiten von dem zu be- bzw. entladenden Fahrzeug
oder der Laderampe von größter Bedeutung. Die Überfahrbrücke nach der vorliegenden
Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrhebel gegenüber den Hubarmen so
schwenkbar angeordnet sind, daß die Fahrhebel in der einen, durch Anschläge an den
Fahrgestellen begrenzten Endlage das Anheben der Brücke erlauben und in der anderen,
abgesenkten Endlage in Verbindung mit dreh-und längsverschiebbar an den Fahrhebeln
gelagerten Teilen des Handbügels die Brücke gegen Abrutschen sichern.
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Die erfindungsgemäße Schwenkbarkeit der Fahrhebel hat gegenüber dem
Bekannten den Vorteil, daß die Fahrhebel in Verbindung mit den dreh- und längsverschiebbaren
Handbügelteilen als Sicherung gegen das Abrutschen der Brücke dienen.
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Durch diese gekennzeichnete Lösung wird erreicht, daß mit geringstem
technischem Aufwand und für den Bedienenden zwangläufig die Uberfahrbrücke in der
Arbeitsstellung gegen ein Abrutschen bzw. Abgleiten gesichert wird. Die bisher bekannten
Sicherungen erfordern zusätzlich Handgriffe an den besonderen Sicherungselementen,
was leicht übersehen oder aus Trägheit nicht ausgeführt wird.
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Ein überstehen ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Fahrhebel
nicht möglich, da die dreh-und längsverschiebbar an den Fahrhebeln gelagerten Handbügelteile
ein Befahren der Überfahrbrücke in der Fahrstellung nicht zulassen. Der Bedienende
muß zwangläufig die Handbügelteile aus der Fahrtrichtung
drehen und die Fahrhebel
absenken, wobei ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand die Handbügelteile in die Sicherungsstellung
gebracht werden.
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Die Handbügelteile sind an den Fahrhebeln erfindungsgemäß drehbar
und längsverschiebbar beispielsweise mittels Muffen angebracht. Diese Muffen gleiten
mit einem derartigen Spiel auf den Fahrhebeln, daß sie in der Sicherungsstellung
durch Verkanten klemmen.
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Zweckmäßigerweise wird, um die Handhabung der Überfahrbrücke beim
Verfahren zu erleichtern, indem eine Verbindung zwischen den beiden Handbügelteilen
hergestellt wird, an einem der Handbügelteile eine Schiebehülse od. dgl. zum Verbinden
der beiden Teile angebracht.
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In der Zeichnung ist eine Überfahrbrücke nach der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine fahrbare Überfahrbrücke in Arbeitsstellung, -F
i g. 2 die Überfahrbrücke in Fahrstellung, F i g. 3 die Überfahrbrücke mit eingeklapptem
Fahrgestell in Ruhestellung, Fig. 4 eine Teilansicht des Fahrwerks, F i g. 5 Seitenansicht
des in F i g. 4 gezeigten Fahrwerkteils, Fig. 6 Draufsicht auf das in Fig. 4 und
5 gezeigte Fahrwerkteil, Fig. 7 das Fahrwerk in Hub- und Fahrstellung, wobei die
Handbügelteile durch eine Muffe fest miteinander verbunden sind, Fig. 8 eine Möglichkeit
für die Festlegung der Handbügelteile in der in F i g. 7 gezeigten Hub- und Fahrstellung,
F i g. 9 einen vergrößerten Ausschnitt aus F i g. 7.
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In F i g. 1 ist eine (Jberfahrbrücke 1 in Arbeitsstellung gezeigt,
wobei das Abfahrende 15 der Überfahrbrücke 1 auf dem zu be- bzw. entladenden Fahrzeug
18, beispielsweise einem Lastwagen, Schienenfahrzeug od. dgl., aufliegt. Dieses
Abfahrende 15 ist gegen die Überfahrbrücke 1 stufenförmig abgesetzt und bildet somit
einen Teil der Sicherung der Überfahrbrücke
gegen Verschieben oder
Verrutschen. Das Auffahrende der Überfahrbrücke ist mit einem Auffahrkeil 16 versehen,
der mittels Scharnieren 17 schwenkbar an der Überfahrbrücke angebracht ist.
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Durch die Anordnung eines Auffahrkeils wird ein Befahren mittels Fahrzeugen
geringster Bodenfreiheit und mit weit über die Achsen ragendem Transportgut erreicht,
da dieser Keil im Steigungswinkel so ausgebildet werden kann, daß er den Steigungswinkel
der Brücke in zwei Teile derart zerlegt, daß durch einen entsprechend gewählten
Winkel für den Auffahrkeil ein Befahren mit obengenannten Fahrzeugen ermöglicht
wird.
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In der in Fig. 1 gezeigten Arbeitsstellung der Uberfahrbrücke 1 befindet
sich das Fahrwerk in der Sicherungsstellung, d.h., die Fahrhebel 7 sind heruntergeklappt,
die Handbügelteile 10 sind durch Drehen von ihren Sicherungen 14 in der Endstellung
gelöst und so weit auf dem Fahrhebel 7 verschoben, daß sie gegen die Kante 19 der
Laderampe anliegen.
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Die Hülsen 11 gleiten hierher mit Spiel auf den Fahrhebeln 7. Treten
nun Kräfte auf, die ein Verschieben bzw. Verrutschen der Überfahrbrücke bewirken,
so werden die Handbügelteile 10 gegen die senkrechte Begrenzung 19 der Laderampe
20 gepreßt, wodurch ein Verkanten und damit Verklemmen der Muffen 11 auf den Fahrhebeln
7 eintritt und somit die Überfahrbrücke 1 gegen Verrutschen gesichert ist. Ein Aufsteigen
der Überfahrbrücke wird durch das relativ große Gewicht der Brücke und zusätzlich
noch durch das Gewicht der sie befahrenden Fahrzeuge verhindert.
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In Fig. 2 ist die Überfahrbrücke in Fahrstellung gezeigt, die Fahrhebel
7 sind in die Hebe- und Fahrstellung geschwenkt, die Handbügelteile 10 sind in ihre
Endstellung gebracht und dort durch Drehen in der in Fig. 7 und 8 gezeigten Stellung
festgelegt.
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Wird nun in Richtung des in F i g. 2 eingezeichneten Pfeils auf die
Handbügelteile gedrückt, so kommen die in 4 drehbar befestigten Stege 3 gegen Anschläge
6 zum Anliegen, zugleich kommen die Fahrhebel 7 gegen die an den Stegen 3 angebrachten
Anschläge 9 (s. Fig. 5 und 6) und dann gegen an der tSberfahrbrücke 1 befestigte
Widerlager 8 zum Anliegen. Durch diese Anordnung wird erreicht, daß ein sicheres
Anheben und Verfahren der Brücke erfolgen kann. Um ein Überkippen der Brücke mit
Sicherheit zu vermeiden, ist der Drehpunkt 4 des Steges 3 in einem zweckentsprechenden
Abstand von dem Schwerpunkt 5 der Überfahrbrücke 1 in Richtung auf das Auffahrende
angebracht. Unter zweckentsprechender Abstand ist ein Abstand zu verstehen, der
so gewählt ist, daß beim Anheben und Verfahren ein leichtes Übergewicht der Überfahrbrücke
nach dem Abfahrende der Überfahrbrücke 1 entsteht, das aber nicht so groß ist, daß
der die Überfahrbrücke Bedienende zum Anheben und Verfahren eine übermäßige Kraft
aufwenden muß. Vor dem Anheben und Verfahren wird der Auffahrkeil 16 auf die Überfahrbrücke
geklappt, wie in F i g. 2 gezeigt ist.
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Es ist klar, daß die Fahrhebel 7 nicht unbedingt an der Achse der
Räder 2 angreifen müssen, sondern daß dieselben auch an einem anderen Punkt des
Steges 3 drehbeweglich angreifen können. Dieser Punkt ist so zu wählen, daß ein
Hebelverhältnis entsteht, das ein leichtes Anheben und Verfahren der Brücke erlaubt.
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In Fig. 8 ist eine Möglichkeit für die Festlegung der Handbügelteile
in der Hub- und Fahrstellung gezeigt. Die Handbügelteile 10 sind mit Muffen 11 auf
den Fahrhebeln 7 verschieblich gelagert. In der Endstellung, d. h. in der Stellung,
in der sie zum Anheben und Verfahren der Überfahrbrücke dienen, müssen sie jedoch
gegen Verschieben und Verdrehen gesichert sein. Dies kann beispielsweise durch eine
Art von Bajonettverschluß geschehen. In den Muffen 11 befindet sich ein Winkelschlitz
13, an den Fahrhebeln 7 ein Stift 14. Werden nun die Handbügelteile 10 an das obere
Ende der Fahrhebel 7 geschoben, so tritt der Stift 14 in den Winkelschlitz 13 ein.
Werden die Handbügelteile in die in F i g. 7 gezeigte Stellung gedreht, so sind
sie gegen Verschieben und weiteres Drehen gesichert.
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Befinden sich die beiden Handbügelteile in der in Fig. 7 gezeichneten
Stellung, so werden sie miteinander verbunden; dies kann beispielsweise mit einer
Schiebehülse 12, wie sie in F i g. 7 und 9 gezeigt ist, erfolgen. Es können hierfür
aber auch andere Maschinenelemente, wie z. B. ein Schiebebolzen od. dgl., verwendet
werden. Diese Verbindung hat den Zweck, der gesamten Hebelanordnung beim Anheben
und Verfahren der Überfahrbrücke eine genügende Steifigkeit zu geben und sicherzustellen,
daß beide Seiten der Überfahrbrücke gleichzeitig und gleichmäßig angehoben werden
und so die Gefahr eines Kippens bzw. eines seitlichen Abrutschens der Oberfahrbrücke
vermieden wird.