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Für das Überbrücken des Zwischenraumes zwlschen einer Verladerampe
und einem Fahrzeug bzw. zwischen den Ladeflächen zweier Fahrzeuge werden über den
Zwischenraum gelegte Verladebleche, auch Überfahrbrücken genannt, verwendet. Zur
Erleichterung des Transportes und des Instellungbringens dieser Verladebleche sind
sie häufig mit zwei Laufrädern ausgerüstet, die an verschwenkbaren Armen sitzen
und damit in ihrem Abstand zur Blechebene derart verstellbar sind, daß sie in Betriebsstellung
des Verladebleches bodenfrei sind, d. h., daß das Verladeblech dann sich mit seinen
beiden Enden auf den beiden Ladeflächen abstützt, zu deren Verbindung es dient,
und die zumeist auch eine unterschiedliche Höhenlage besitzen. Um ein Wegrutschen
solcher Verladebleche von der höher gelegenen Ladefläche beim Auffahren von Lasten
zu verhindern, ist es bekannt, seitlich neben dem Verladeblech Sicherungsstangen
anzuordnen, die mit hakenförmigen Gliedern die Kante der niedrigeren Ladefläche
umgreifen.
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Bei einem solchen bekannten Verladeblech werden die Sicherungsstangen
zugleich als Fahrhebel benutzt. Sie weisen an den Stangen längsverschiebbare stabförmige
Handhaben auf, die in der Transportstellung einander zugekehrt und miteinander verbunden
sein müssen, damit die beiden Laufräder gleichzeitig verschwenkt werden können.
Um diese Stangen nach Instellungbringen des Verladebleches in ihre Lage als die
Rampenkante umgreifende Sicherungsstangen zu bringen, muß ihre Kupplung gelöst und
die beiden Stangen müssen einzeln um etwa 1800 umgelegt werden. Bei Wiederentfernen
des Verladebleches müssen sie umgekehrt wieder einzeln aufgehoben und die auf ihnen
verschiebbaren Handhaben mit ihren Enden wieder miteinander verbunden werden. Diese
Bedienungsweise des Verladebleches ist jedoch äußerst umständlich und unbequem.
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Eine andere bekannte Ausführungsform eines Verladebleches mit seitlich
an ihm angelenkten Sicherungsstangen weist kein an Schwenkarmen angebrachtes Fahrgestell
auf, vielmehr muß für den Transport desselben ein Hubroller oder ein Hubstapler
verwendet werden, der unter das Verladeblech gebracht werden muß. Beide Fahreinrichtungen
erfassen dabei zwar in der Transportstellung auch die an einem Ende des Verladebleches
zu dessen beiden Seiten angelenkten Sicherungsstangen, halten sie bodenfrei und
geben sie erst mit dem Wegziehen des Fahrwerkes frei, so daß sie in die Sicherungslage
fallen können, um sie jedoch erfassen zu können, müssen sie erst von Hand angehoben
werden. Dasselbe gilt, wenn sie aus der Sicherungslage wieder ausgehoben werden
sollen. Dann müssen sie beide je für sich von Hand angehoben werden, damit sie vom
Hubroller bzw. Hubstapler wieder unterfaßt werden können. Ein selbsttätiges Abheben
aus ihrer Sicherungslage ist also nicht möglich. Ein weiterer Nachteil der an einem
Ende des Verladebleches angelenkten Sicherungsstangen ist darin zu erblicken, daß
sie flach auf dem Boden aufliegen und demnach eine ebene Rampenfläche voraussetzen,
die in vielen Fällen nicht vorhanden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verladeblech mit seitlich
an den Schwenkarmen eines Fahrwerkes gelenkig angebrachten Sicherungsstangen so
auszubilden, daß es mittels eines einzigen Hebels in die Arbeitsstellung gebracht
werden kann,
wobei die Sicherungsstangen selbsttätig in ihre Sicherungslage fallen
und beim Anheben des Verladebleches in die Fahrstellung auch selbsttätig aus dieser
Sicherungslage wieder abgehoben werden.
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Diese Aufgabe wird bei einem Verladeblech mit seitlich an den Schwenkarmen
eines Fahrwerkes angelenkten Sicherungsstangen, an denen verstellbare Haken angebracht
sind, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schwenkarme fest mit einer unterhalb
des Verladebleches durchgehenden Achse verbunden sind und Anschläge aufweisen, die
die Sicherungsstangen beim Übergang der Schwenkarme von der Betriebslage in die
Fahrstellung anheben, und daß an einem der Schwenkarme ein Hebel angreift.
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Durch diese Ausbildung des Fahrwerkes und der an ihm angelenkten
Sicherungsstangen wird einmal erreicht, daß kein besonderes Hubgestell notwendig
ist und daß, da die Sicherungsstangen an einer Stelle des Fahrwerkes angelenkt sind,
also stets vom Drehpunkt schräg nach unten verlaufen, eine ebene Rampenfläche nicht
vorausgesetzt zu werden braucht.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind darin zu erblicken, daß beide
Schwenkarme durch einen einzigen Fahrhebel gleichzeitig betätigt werden, daß mit
dem Verschwenken der Schwenkarme in die Betriebslage die Sicherungsstangen automatisch
in die Sperrlage fallen, aus der sie beim Wiederabsenken des Fahrwerkes in die Fahrstellung
ebenso selbsttätig aus der Sperrlage ausgehoben werden. Schließlich bewirkt die
Lagerung der Sicherungsstangen an den Schwenkarmen beim Absenken des Verladebleches
einen Zug zur Rampenkante hin, so daß das Verladeblech sicher sitzt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
In dieser zeigt F 1 g. 1 ein Verladeblech mit Sicherungseinrichtung in Arbeitsstellung
und F i g. 2 dasselbe Verladeblech in Fahrstellung.
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Das Verladeblech besteht aus wenigstens zwei aneinander unter einem
stumpfen Winkel anschließenden Blechplatten mit ein seitliches Abrollen oder Abrutschen
verhindernden Randleisten 3. An einer unterhalb der Blechplatten angeordneten Achse
4 sind an deren beiden Enden eine Gabel bildende Schwenkarme 5 starr befestigt,
zwischen deren freien Enden je ein Laufrad 6 gelagert ist. Ebenfalls starr mit der
Achse bzw. den Schwenkarmen verbunden ist eine Buchse 7, die zur Aufnahme einer
Stange 8 dient, mit deren Hilfe die Schwenkarme mit den Laufrädern verschwenkt werden
können, wobei das Verladeblech, z. B. aus der Fahrstellung, in welcher es auf den
Laufrädern ruht, in einer Lage gehalten werden kann, in der seine beiden Enden frei
vom Boden sind, abgesenkt werden kann, derart, daß seine Enden auf den beiden miteinander
zu verbindenden Ladeflächen aufliegen unter gleichzeitigem Abheben der Laufräder
vom Boden.
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An dieser Verschwenkeinrichtung für die Laufräder ist nun die zusätzliche
Sicherungseinrichtung gegen Verrutschen angebracht. Diese besteht aus zwei Stangen,
Rohren oder Profileisen, von denen je eine parallel zu den Seitenkanten des Verladebleches
verlaufend mit ihrem einen Ende drehbar an den genannten Schwenkarmen befestigt
sind. Diese Stangen sind in den Abbildungen mit 11 bezeichnet. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel werden sie von einem T-Eisen gebildet, das auf dem Kopf steht,
so daß der Steg des T nach oben weist. In diesen Steg
sind, zweckmäßig
über die ganze Stangenlänge, Nuten 12 eingeschnitten, die schräg zum freien Ende
der Stange gerichtet sind. Sie bilden die Rasten für einen auf die Stange aufschiebbaren
Sicherungshaken 13 aus einem Stück Bandeisen, das zu diesem Zwecke einen fensterartigen
Ausschnitt, ebenfalls in T-Form besitzt, und dessen unteres Ende 14 hakenförmig
abgebogen ist.
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Die Wirkungsweise der Sicherungseinrichtung ist folgende: Ist das
Verladeblech in Stellung gebracht und wird es durch Verschwenken der Laufräder mit
seinen Enden auf den beiden Ladeflächen abgesetzt, so legen sich auch die beiden
Stangen auf eine dieser Ladeflächen. Sie ragen dabei über deren Kante hinaus. Man
kann nun auf das frei überstehende Ende den Sicherungshaken auf- und bis an die
Ladeflächenkante dicht heranschieben, wobei der Sicherungshaken in die dieser Stellung
am nächsten liegende Rast einrastet. Dann wird die Lage des Verladebleches so korrigiert,
daß der Sicherungshaken an der Ladeflächenkante fest anliegt und sie umgreift. Bei
wiederholter Benutzung des Verladebleches am gleichen Ort mit gleichen Abstandsverhältnissen
kann der Sicherungshaken in seiner Stellung verbleiben, und es bedarf daher dann
keiner besonderen Einstellungsmaßnahmen.
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Soll das Verladeblech nach Beendigung der Verladearbeiten wieder
abtransportiert werden, so werden mit Hilfe der Stange 8 die Laufräder 6 nach unten
geschwenkt, wobei sich das Verladeblech vom Boden abhebt. Gleichzeitig damit werden
aber auch selbsttätig die Stangen 11 mit den Sicherungshaken angehoben und damit
die Sicherung von der Lade-
flächen- bzw. Rampenkante entfernt. Dies geschieht in
einfacher Weise dadurch, daß an der Verschwenkeinrichtung für die Laufräder ein
die Stangen untergreifender Anschlag 15 starr befestigt ist, der sich beim Verschwenken
der Schwenkarme 5 mitverschwenkt, in Eingriff mit den Stangen 11 kommt und diese
dabei um einen entsprechenden Winkel um ihren Gelenkpunkt verschwenkt, wobei der
Sicherungshaken außer Eingriff mit der Rampenkante gebracht wird.