-
Fahrzeughebebühne Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeughebebühne
mit Auffahrschienen, die rampenartig auf einer Unterlage zwischen einer unteren
und einer oberen Stellung anhebbar und absenkbar gelagert sind, mit Sicherungsplatten,
die an den Auffahrschienen zwischen einer Ruhestellung, in der sie im wesentlichen
in Flucht mit den Auffahrschienen liegen, und einer Wirkstellung, in der sie über
die Auffahrschienen nach oben vorstehen, schwenkbar gelagert sind und mit einem
Kniehebelgestänge zum Aufstellen und Umlegen der Sicherungsplatten, das in seiner
Verriegelungsstellung ein Umkippen der Sicherungsplatten aus ihrer Wirkstellung
in ihre Ruhestellung unterbindet und das mit einem an den Auffahrschienen gelagerten
Hebel in Verbindung steht, der mit dem Boden in Berührung steht und entsprechend
der Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Auffahrschienen geschwenkt wird.
-
Bei einer bekannten Fahrzeughebebühne gelangen Sicherungsplatten in
Flucht mit einer an die Auffahrschienen angelegten Auffahrtrampe, wenn die Auffahrschienen
abgesenkt werden. Eine Schlupfkupplung gestattet es, die Sicherungsplatten unabhängig
von der Stellung der Auffahrschienen hochzustellen.
-
Bei einer anderen bekannten Fahrzeughebebühne ist für die Sicherungsplatten
ein Verriegelungsmechanismus vorgesehen, der die Sicherungsplatten bei abgesenkten
Auffahrschienen freigibt, so daß sie ihrerseits in ihre Ruhestellung in Flucht mit
einer an den Auffahrschienen angelegten Rampe gelangen.
-
Bei einer anderen bekannten Fahrzeughebebühne wird die Bewegung der
Sicherungsplatten mittels eines Kolbens durch einen Kmehebelmechanismus gesteuert.
Der Kolben seinerseits wird vom Hubwerk der Hebebühne gesteuert. Beim Absenken der
Hebebühne wird der von dem Kolben ausgeübte Druck vermindert und eine Feder zieht
den Kolben zurück. Dadurch wird die Sicherungsplatte abgesenkt. Die Sicherungsplatten
bleiben also nicht in ihrer Wirkstellung, wenn die Auffahrschienen abgesenkt werden.
-
Die erfindungsgemäße Fahrzeughebebühne eingangs genannter Art ist
demgegenüber gekennzeichnet durch einen Auslösehebel zur Verstellung des Kniehebelgestänges
und der Sicherungsplatten zwischen ihren genannten Stellungen und durch eine Schlupfkupplung
zwischen dem Auslösehebel und dem auf das Kniehebelgestänge einwirkenden Hebel,
die bei Anheben der Auffahrschienen bewirkt, daß der Hebel die Sicherungsplatten
in ihre Wirkstellung bewegt, jedoch beim Absenken der mit den Sicherungsplatten
versehenen Enden der Auffahrschienen die Sicherungsplatten in ihrer Wirkstellung
beläßt.
-
Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeughebebühne werden die Sicherungsplatten
selbsttätig hochgestellt, wenn die Auffahrschienen angehoben werden. Sie werden
aber nicht selbsttätig beim Absenken der Auffahrschienen abgesenkt. Diese Art der
Betätigung der Sicherungsplatten ist insbesondere bei Fahrzeughebebühnen von Bedeutung,
deren Auffahrschienen in abgesenkter Stellung geneigt verlaufen und nur in angehobener
Stellung waagerecht liegen. Die Sicherungsplatten müssen bei solchen Fahrzeughebebühnen
in der Sperrstellung bleiben, wenn die Auffahrschienen abgesenkt sind, um ein unbeabsichtigtes
Abrollen des Fahrzeuges von den Auffahrschienen zu verhüten.
-
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels der Erfindung an Hand der Zeichnung. In dieser zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf den rückwärtigen Teil einer Auffahrschiene mit aufgerichteter
Sicherungsplatte, F i g. 2 die Auffahrschiene nach F i g. 1, teilweise im Schnitt,
in waagerechter angehobener Lage, F i g. 3 eine ähnliche Ansicht wie F i g. 2, jedoch
bei abgesenkter, sich in geneigter Stellung befindender Auffahrschiene und F i g.
4 eine der F i g. 3 entsprechende Darstellung bei umgelegter Sicherungsplatte.
Die
erfindungsgemäße Hebebühne weist an den Enden der in der abgesenkten Stellung geneigt
stehenden Auffahrschienen 1 Sicherungsklappen 2 auf, die beim Anheben der Auffahrschienen
selbsttätig in Sperrstellung (F i g. 2) gebracht werden, um das Kraftfahrzeug am
Abrollen von den Auffahrschienen 1 zu hindern. Zur Montage der Sicherungsplatten
werden Scharniere 3 mit den Auffahrschienen am vorderen Rand einer in diesen angeordneten
Öffnung 4 starr verschraubt. Jede Sicherungsplatte 2 ist mit einem Scharnier 3 mittels
eines Stiftes 5 schwenkbar verbunden und kann daher aus einer abgesenkten Stellung
(F i g. 4), in welcher sie in der Öffnung 4 liegt, in eine aufgerichtete Stellung
nach F i g. 2 bewegt werden. Ein Paar Stege 6, in einigem Abstand voneinander nach
unten durch die Öffnung 4 sich erstreckend, sind an jede Sicherungsplatte geschweißt.
-
Zum Bewegen der Sicherungsplatten 2 dienen an den Auffahrschienen
1 mittels Lagerschellen 8 befestigte Kniehebelgestänge 7 (F i g. 1). Jedes Gestänge
umfaßt eine Wörmige, mit einem Handgriff 10 versehene Kurbel 9, die drehbar in den
Lagerschellen 8 liegt und quer zur Auffahrschiene und parallel zum Scharnierstift
5 verläuft.
-
Zu dem Kniehebelgestänge 7 gehört weiterhin ein dreieckiger Teil 11
mit einer vorderen unteren Spitze 1.2, die mit der Kurbel 9 starr verbunden ist,
einer rohrartig ausgebildeten, hinten liegenden Spitze 13, einer oberen Spitze 14
und einer seitlichen Schulter 15 zwischen der oberen und der vorderen Spitze. Ein
Stangenpaar 16 verbindet über Achsen 17 und 18 die rohrartig verbreiterte Spitze
13 mit den Stegen 6 an der Sicherungsplatte 2, wobei ein Distanzrohr 19 die Stangen
16 im Abstand voneinander hält. Die Achse der Kurbel 9 und die beiden Achsen 17
und 18 bilden die Drehachsen des Kniehebelgestänges. Das dreieckige Glied ist um
die Kurbelachse schwenkbar zwischen einer Lage zum Sperren der Sicherungsplatte
2 (F i g. 2 und 3) in ihrer wirksamen Stellung, wobei die Achse 17 unterhalb der
gemeinsamen Ebene der Kurbelachse und der Achse 18 steht, und einer Entriegelungslage
(F i g. 4), bei der die Sicherungsplatte zum Einschwenken in ihre Ruhestellung freigegeben
ist, wobei die Achse 17 oberhalb der genannten gemeinsamen Ebene der erwähnten anderen
Achsen steht. Durch die Kurbel 9 vermag das dreieckige Glied 11 in Verriegelungs-
und in Entriegelungsstellung gebracht zu werden, sie wird aber in erster Linie dazu
benutzt, das Glied in die Entriegelungsstellung zu bringen, wie sich weiter unten
zeigen wird.
-
An der Unterseite einer jeden Auffahrschiene 1 ist eine Lagerbüchse
20 (F i g.1) für einen Hebel 21 zum Anheben der Sicherungsplatte 2 angebracht, der
einen Arm 22 und eine waagerecht liegende Welle 23 umfaßt, die in der Lagerbuchse
20 drehbar ist. Der Arm 22 des Hebels 21 zeigt radial abwärts von der Welle 23,
auf die ein oberer Arm 24 aufgekeilt ist, welcher radial aufwärts ragt und mit dem
Arm 22 einen stumpfen Winkel umschließt. Ein gleitender Teil in Form einer Schraube
25 ist mit seinem einen Ende in das freie Ende des Armes 24 geschraubt und liegt
damit parallel zu und oberhalb der Welle 23. Ein Gegengewicht 26 ist an dem Arm
22 drehbar um eine Achse angeordnet, die unterhalb der Welle 23 parallel zu dieser
liegt. Jedes Kniehebelgestänge 7 weist außerdem einen langgestreckten Auslösehebel
27 auf, dessen rückwärtiges Ende 28 mittels eines Bolzens 29 an der oberen
Spitze 14 des dreieckigen 'l eiles 11 angelenkt ist. Die untere Kante 30 des Hebels
27 wirkt außerdem mit der Schulter 15 des Teiles 11 zusammen. An seinem freien Ende
weist der Hebel 27 einen in Längsrichtung sich erstreckenden langen Schlitz 31 auf,
der in einer Rundung 32 endet. Die gleitende Kopfschraube 25 bewegt sich in dem
Schlitz des Hebels 27, wobei der Kopf der Schraube eine seitliche Bewegung des Hebels
begrenzt, aber das Gleiten in Längsrichtung in dem Schlitz erlaubt.
-
Wenn der dreieckige Teil 11 in Verriegelungsstellung ist (F i g. 2
und 3), stößt die untere Kante 30
des Hebels 27 an die Schulter 15 und begrenzt
dadurch die Drehung des Teiles 11 entgegen dem Uhrzeiger (vgl. F i g. 3). Die Sicherungsplatte
2 kann nicht zurückklappen, wenn der Teil 11 in Verriegelungsstellung ist, weil
der abwärts gerichtete Druck auf die Platte den Teil 11 nicht entgegen dem
Uhrzeiger zu drehen vermag; diese Drehung entgegen dem Uhrzeiger wird durch die
Berührung der Schulter 15 mit dem Hebzl 27 ausgeschlossen. Außerdem vermag ein abwärts
auf die Platte 2 gerichteter Druck den Teil 11 nicht im Uhrzeigersinn zu drehen,
weil die Achse 17 des Gestänges 7 unterhalb der Ebene der anderen beiden Achsen
18 bzw. 9 steht.
-
Das beschriebene Gestänge 7 in Verbindung mit dem Hebel 21 ermöglichen
ein eindeutiges Zusammenspiel zwischen den Auffahrschienen 1 und ihren Sicherungsplatten
2. Wenn die Auffahrschiene aus der geneigten Lage aufgerichtet wird, stellen das
Gestänge 7 und der Hebel 21 selbsttätig die Sicherungsplatte 2 auf. Wenn die Auffahrschiene
wieder gesenkt wird, bleibt die Platte 2 aufrecht stehen; das Gestänge 7 und der
Hebel 21 ziehen dabei die Platte nicht selbsttätig zurück.
-
Das Zusammenspiel zwischen jeder Auffahrschiene 1 und ihrer Sicherungsplatte
2 läßt sich am besten in F i g. 4 erkennen, wo die Auffahrschiene in geneigter Lage
und die Sicherungsplatte in ihrer Ruhelage gezeichnet sind. Wenn die Auffahrschiene
angehoben wird, wirkt das Gegengewicht 26 auf den Hebel 21 und zwingt die Kopfschraube
25 gegen die rückwärtige Rundung 32 des Schlitzes zu drücken, wodurch der Auslösehebel
27 in F i g. 4 nach links bewegt wird. Diese Bewegung des Auslösehebels 27 setzt
das dreieckige Teil 11 in Drehung um die Kurbel 9 entgegen dem Uhrzeiger und drückt
rückwärts gegen das Stangenpaar 16. Dadurch schwenkt das Stangenpaar 16 die Sicherungsplatte
2 im Uhrzeigersinn um den Stift 5. Wenn die Auffahrschiene 1 waagerecht steht (F
i g. 2), haben das Gestänge 7 und der Hebel 21 die Sicherungsplatte vollständig
aufgerichtet.
-
Wenn die Auffahrschiene 1 aus ihrer waagerechten (F i g. 2) in eine
geneigte Lage (F i g. 3) gesenkt wird, kommt das Gegengewicht 26 in Berührung mit
dem Boden 34. Der Arm 24 schwenkt im Uhrzeigersinn und verschiebt
die Kopfschraube 25 im Schlitz 31. Auf diese Weise wird das dreieckige Teil
11 beim Absenken der Auffahrschiene nicht im Uhrzeigersinn geschwenkt; das
dreieckige Teil 11 führt vielmehr eine derartige Bewegung im Uhrzeigersinn
nur aus bei Drehung der Kurbel 9, d. h. wenn der Handgriff 10 umgelegt wird. Der
Schlitz 31 im Auslösehebel 27 ist länger als der Weg der Kopfschraube 25, so daß
die Kopfschraube selbst dann nicht aus dem Schlitz
gleiten kann,
wenn das Gegengewicht 26 die zugehörige Auffahrschiene berührt.
-
Die Handgriffe 10 werden entweder von Hand oder durch Rückführungsvorrichtungen
35 (F i g. 1) umgelegt. Diese Vorrichtungen enthalten Zylinder 36, die jeweils hinter
den Handgriffen 10 an den Auffahrschienen 1 angebracht sind. Die Zylinder besitzen
Entlüftungsöffnungen 37 von bestimmter Größe; Kolbenstangen 38 in den Zylindern
stehen im wesentlichen senkrecht zu den zugehörigen Handgriffen 10. Verbindungsleitungen
führen zu den Zylindern und mit ihrem entgegengesetzten Ende über ein Verbindungsstück
zu einem Steuerventil, welches seinerseits über das Hauptventil mit dem Drucklufterzeuger
verbunden ist. Durch die Zylinder 36 wird ständig Luft in geringer Menge eingeleitet,
um die Ansammlung von Feuchtigkeit in den Zylindern 36 zu vermeiden; die Kolbenstangen
38 werden dabei nicht in Bewegung gesetzt. Wenn die Sicherungsplatten umgelegt werden
sollen, wird den Zylindern 36 eine größere Luftmenge zugeführt als gleichzeitig
durch die Entlüftungsöffnungen abgeblasen wird; dadurch werden die Kolbenstangen
38 nach außen getrieben. Dazu wird eine mit dem Steuerventil verbundene Magnetspule
in Tätigkeit gesetzt. Wenn die Druckluftzufuhr unterbrochen wird, tritt die Luft
aus den Zylindern aus und die Kolbenstangen gehen zurück.
-
Wenn die Sicherungsplatte aufgerichtet ist, wird sie aus dieser Stellung
in die Ruhelage gebracht durch Drehen der Kurbel 9 im Uhrzeigersinn. Wenn die Kurbel
mechanisch gedreht wird, braucht die Magnetspule nur für einen kurzen Augenblick
in Tätigkeit gesetzt zu werden; die Kolbenstangen 38 treten dann heraus und führen
die verlangte Drehung der Kurbel aus. Die Kurbeln bleiben dann in der in F i g.
4 dargestellten Lage und die Sicherungsplatte bleibt in Ruhestellung. Das ist der
Fall, obwohl die Magnetspule nicht mehr an Spannung liegt und die Kolbenstangen
38 zurückgelaufen sind. Wenn andererseits ausreichende Kräfte - von Hand oder mechanisch
- aufgewendet werden, um die Kurbel zu drehen, solange die Auffahrschienen in waagerechter
Lage (F i g. 2) sind und dabei die Sicherungsplatten in Ruhestellung gebracht werden,
richten sich die Sicherungsplatten selbsttätig wieder auf, sobald der Druck von
den Kurbeln genommen wird. Das ist begreiflich, weil die Hebel 21 und die zugehörigen
Gegengewichte 26 die Sicherungsplatten ständig in die aufgerichtete Lage zwingen,
wenn die Auffahrschienen sich in ihrer waagerechten Lage befinden.
-
Wenn die Radausrichtung oder die sonstige Arbeit an dem Fahrzeug beendet
ist, werden die Hubkolben gesenkt, damit die Auffahrschienen 1 in die geneigte Lage
zurückgehen können (F i g. 3). Obwohl die Anne 22 des Hebels 21 für das Aufstellen
der Sicherungsplatten dabei im Uhrzeigersinn gedreht werden (vgl. F i g. 2), werden
die Sicherungsplatten 2, wie zuvor beschrieben, nicht automatisch in Ruhestellung
gebracht. Auf diese Weise wird das unbeabsichtigte Abrollen des Fahrzeugs von den
Auffahrschienen während des Absenkvorgangs verhindert. Wie erwähnt, sichert die
freie Beweglichkeit der Kopfschraube 25 in dem Schlitz 31 das unbehinderte Absenken
der Auffahrschienen. Ein Verklemmen des Gestänges 7 beim Schwenken von Verriegelungs-
in Entriegelungsstellungen stört das Absenken der Auffahrschienen nicht. Da zwischen
den Hebeln 21 und ihren zugehörigen Gestängen keine zwangläufigen Verbindungen bestehen,
kann das Fahrzeuggewicht während des Einfahrens der Hubkolben nicht auf die Arme
22 einwirken. Um die Sicherungsplatten in Ruhestellung zu bringen, müssen die Gestänge
entweder von Hand oder mechanisch durch Betätigen der Vorrichtungen 35 in die Entriegelungsstellung
gebracht werden.