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Technisches
Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung zum Begrenzen der Ausbreitung
mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche eines fließenden oder
stehenden Gewässers
aufschwimmenden Ölschicht
(der Oberbegriff "Ölschicht" bezeichnet nachfolgend
stets einen Ölfilm,
eine Ölschicht
oder einen Ölteppich).
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Stand der Technik
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Mit immer größer werdenden Öltankern
und Öltransportern
wird auch die Gefährdung
der Umwelt durch bei Havarien auslaufendes Öl immer größer. Im Rahmen von Ölkatastrophen
werden oft nicht nur ganze Küstenstriche
stark verunreinigt, sondern auch das Leben unter den betroffenen
Meeresbereichen mehr oder minder völlig ausgelöscht. Aus diesem Grunde wurde
in der Vergangenheit mittels verschiedener Maßnahmen versucht, das einmal
ausgetretene Öl
zumindest an der Ausbreitung zu hindern und nach Möglichkeit
durch geeignete Mittel wieder aufzunehmen.
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So sind aus dem Stand der Technik
schwimmende Ölbarrieren
oder Ölsperren
der eingangs genannten Art für
fließende
Gewässer
und für
stehende Gewässer
bekannt; diese werden als Leitsperren konzipiert und derart verlegt,
daß auf
der Wasseroberfläche
oder im Bereich der Wasseroberfläche
aufschwimmendes bzw. emulgiertes Öl vorerst auf der Zuflußseite zurückgehalten
und wenn möglich
an einen zentralen Punkt, zum Beispiel im Uferbereich, geleitet
werden kann.
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Am uferseitigen Sperrenende der meist
aus einzelnen schwimmenden Elementen zusammengesetzten Ölsperre
sind Maßnahmen
zu treffen, die verhindern, daß Öl hinter
die Ölsperre
gelangt oder unter der Ölsperre
hindurch abtreiben kann und damit das zuvor aufgefangene Öl wieder
wegtreibt. Das Abschöpfen
oder Absaugen von aufschwimmendem Öl entlang der Ölsperre
oder im Uferbereich ist sehr schwierig und aufwendig, und es wird
zudem beim Absaugen sehr viel Wasser mitgerissen, das vom aufschwimmenden
oder emulgierten Öl
später
zu trennen ist.
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Aus der Druckschrift WO 93/21391
A1 ist ein Ölstopschlauch
der Art bekannt, welche einen länglichen
schlauchartigen Schwimmkörper
und innere aufblasbare Ausziehelemente in der Form ringförmiger,
an dem Schwimmkörper
befestigter Schläuche einschließt, wobei
sich die ringförmigen
Schläuche allgemein
um den Umfang des Schwimmkörpers
in ihrem aufgeblasenen Verwendungszustand erstrecken, um so den
Schwimmkörper
zu einer schlauchartigen Form auszuziehen, und die wechselseitig
durch andere längliche
Schlauchelemente druckmäßig miteinander
verbunden sind.
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Diese bekannte Barrieren- oder Sperrvorrichtung
weist allerdings einen relativ komplizierten technischen Aufbau
auf.
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Darstellung der Erfindung:
Aufgabe, Lösung,
Vorteile
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Ausgehend von den vorgenannten Nachteilen
und Unzulänglichkeiten
sowie unter Würdigung des
umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung der
eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß eine kostengünstige Herstellbarkeit
sowie eine unkomplizierte Aufbewahrung bei sofortiger Einsatzbereitschaft
gewährleistet ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre
der vorliegenden Erfindung durch eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung
mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Mithin ist der Kern der vorliegenden
Erfindung, mit der zum Zwecke einer erheblichen Risikominimierung
beispielsweise Seenotkreuzer oder Tankschiffe etwa in der Nordsee
oder in einer riskanten Fahrrinne ausgestattet werden können, in
der Kombination mehrerer schlauchförmiger Körper ineinander zu einer Ölbarrieren-
oder Ölsperrvorrichtung
zu sehen.
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Diese Barrieren- oder Sperrvorrichtung
ist im Prinzip überall
zur Bekämpfung
der Ausbreitung eines Ölfilms,
einer Ölschicht
oder eines Ölteppichs einsetzbar
und auch auf Rettungsbooten in unterschiedlichen Längen zu
transportieren. In besonders vorteilhafter Weise ist der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung mindestens eine Absorptionseinrichtung zum
Absorbieren und zum Aufnehmen des Ölfilms, der Ölschicht
oder des Ölteppichs
zugeordnet.
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Die Ausgestaltung der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung ist in diesem Zusammenhang dergestalt, daß
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mindestens ein sich schlauchförmig
erstreckender, mit mindestens einem ersten Medium befüllbarer
Außenkörper aus
flexiblem Material und
- mindestens ein sich innerhalb des
Außenkörpers schlauchförmig erstreckender,
mit mindestens einem zweiten Medium befüllbarer Innenkörper aus
flexiblem Material
vorgesehen sind. Gemäß einer besonders erfinderischen
Weiterbildung der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung
können
der Außenkörper und/oder
der Innenkörper
an den jeweiligen offenen Enden durch mindestens ein Abschlußelement
verschlossen werden.
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Erfindungsgemäß werden die Dichte des ersten
Mediums und die Dichte des zweiten Mediums unterschiedlich groß gewählt, wobei
es sich bei dem ersten, für
den Außenkörper vorgesehenen
Medium um mindestens eine Flüssigkeit,
beispielsweise um Wasser, handeln kann, wohingegen das zweite, für den Innenkörper vorgesehene
Medium vorzugsweise mindestens ein Gas, insbesondere Luft, Druckluft oder
Preßluft,
ist.
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Da nun die diversen Schläuche mit
unterschiedlicher Materie – sei
es Wasser, Öl
oder auch nur Luft – gefüllt werden,
kann infolge der unterschiedlichen Dichte des ersten Mediums und
des zweiten Mediums eine Art Tiefgangregulierung der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung in der Wasserfläche bewerkstelligt werden;
hierbei können
in erfindungswesentlicher Weise verschiedene Schläuche ineinander
geschoben sein, das heißt
es können
anstelle nur eines innenliegenden Schlauchkörpers auch mehrere Innenkörper zum
Einsatz kommen.
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In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, daß das Volumen
des innenliegenden Luftschlauchs begrenzt ist, so daß das Volumen
des innenliegenden Luftschlauchs im Verhältnis zur Gesamtmasse der Ölbarrieren-
oder -sperrvorrichtung festzulegen ist; hiermit wird letztendlich
aber auch festgelegt, inwieweit sich die Barrieren- oder Sperrvorrichtung
unter der Wasseroberfläche
befindet.
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In Bezug auf die räumliche
Ausgestaltung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung können die Schläuche nicht
nur rund sein, sondern auch andere geometrische Formen aufweisen,
wie etwa ein Dreieck, eine Raute, ein Oval oder ein Rechteck, insbesondere
auch eine Form, bei der der obere Teil rund und der untere Teil
schmäler
und oval ist; mithin kann die vorliegende Barrieren- oder Sperrvorrichtung
also eine im wesentlichen runde oder im wesentlichen ovale oder
im wesentlichen elliptische oder im wesentlichen dreieckige oder
im wesentlichen rautenförmige
oder im wesentlichen rechteckige oder im wesentlichen schließzylinderförmige Außenform
aufweisen.
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In besonders vorteilhafter Weise
ist der Tiefgang der Barrieren- oder Sperrvorrichtung insbesondere
abschnittsweise durch das Mengenverhältnis zwischen dem ersten Medium
und dem zweiten Medium einstellbar und/oder regulierbar, insbesondere auch
in Abhängigkeit
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von der Menge des Öls
und/oder
- vom Druck der Ölschicht
und/oder
- von der Tiefe der Ölschicht und/oder
- vom
Seegang bzw. vom Wellengang und/oder
- von der Windstärke.
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Um im Sinne der vorbeschriebenen
Tiefgangregulierung einen ungehinderten Zufluß des ersten Mediums in den
Außenkörper bzw.
einen ungehinderten Abfluß des
ersten Mediums aus dem Außenkörper zu gewährleisten,
kann der Außenkörper in vorteilhafter
Ausgestaltungsform mit Öffnungen
versehen sein, durch die das erste Medium in den Außenkörper eintreten
kann und/oder 'aus
dem Außenkörper austreten
kann.
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In zweckmäßiger Weise können diese Öffnungen
im Außenkörper zueinander
beanstandet, insbesondere zueinander regelmäßig beabstandet, sein; alternativ
oder ergänzend
hierzu können
diese Öffnungen
im Außenkörper auch
durchgehend angeordnet, insbesondere gestanzt, sein.
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Wenn der äußere Schlauch, das heißt der Außenkörper voller
Wasser gelaufen ist; bietet die im Wasser liegende Barrieren- oder
Sperrvorrichtung im Prinzip keinen Widerstand zur Wellenbewegung mehr,
denn aufgrund des innenliegenden sogenannten "Schwimmschlauchs", das heißt aufgrund des vorzugsweise
druck- oder preßluftgefüllten Innenkörpers ragt
die Barrieren- oder Sperrvorrichtung nur nach Bedarf aus dem Wasser
und bildet auf diese Weise den besten und schnellsten Schutz als
frei bewegliche Trennwand zwischen Öl und Wasser.
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Indem gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung
der Durchmesser des Außenkörpers größer als,
insbesondere etwa doppelt so groß wie der Durchmesser des Innenkörpers ist,
kann sich die vorbeschriebene Tiefgangregulierung unter anderem auch
in verschiedenen Schlauchsysteme mit unterschiedlichen Durchmessern
manifestieren. Hierbei kann der Durchmesser dieser Schläuche sehr
unterschiedlich sein, etwa von fünfzehn
Zentimetern beim Innenkörper
bis etwa 150 Zentimeter oder 300 Zentimeter beim Außenkörper.
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Gemäß einer besonders erfinderischen
Weiterbildung der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung
ist das grundsätzlich
nach Bedarf frei wählbare
Material des Außenkörpers und/oder
das grundsätzlich
nach Bedarf frei wählbare
Material des Innenkörpers
jeweils durch mindestens ein im wesentlichen luftdichtes, ölresistentes,
reißfestes,
unbrennbares, flüssigkeitsresistentes,
insbesondere salzwasserresistentes und/oder insbesondere säureresistentes,
sowie zugfestes Gewebe gebildet, das durch mindestens eine insbesondere
spiralförmige Umwicklung,
zum Beispiel aus metallischen Drahtringen oder zum Beispiel aus
metallischem Endlosdraht, mit definierter Materialstärke stabilisiert
ist.
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Alternativ oder in Ergänzung hierzu
können der
Außenkörper und/oder
der Innenkörper
aus einer Vielzahl von Einzellamellen zusammengesetzt sein, so daß verschiedene
Schlauchsysteme mit unterschiedlichen Durchmessern auch unterschiedliche Stärken der
Drähte
bzw. der Lamellen aufweisen können.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Fertigungstechnik dahingehend
eine Rolle, ob ein Spiralschlauch in Endlosbauweise oder auch ein
beweglicher Schlauch, der sich aus einer Menge von Einzellamellen
zusammensetzt, zum Einsatz gelangt.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung kann innerhalb des Außenkörpers zusätzlich zum Innenkörper noch
mindestens ein sich strangförmig
erstreckender Zusatzkörper
angeordnet sein, mittels dessen die Lage der Barrieren- oder Sperrvorrichtung
im erstreckten, mit dem jeweiligen Medium befüllten Zustand zweckmäßigerweise
stabilisierbar ist.
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Bei diesem Zusatzkörper, der
in vorteilhafter Weise in mindestens einer insbesondere von der Oberfläche des
Gewässers
abgewandten, das heißt insbesondere
sich zum Gewässergrund
hin "nach unten" ausdehnenden Ausbuchtung
oder Ausstülpung
des Außenkörpers untergebracht
sein kann (→ sogenannte "Schließzylinderform" der Barrieren- oder
Sperrvorrichtung), kann es sich beispielsweise um mindestens ein insbesondere
kunststoffummanteltes Seil, insbesondere Stahlseil, handeln.
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Die vorbeschriebene Maßnahme zeitigt
nicht zuletzt den zweckmäßigen technischen
Effekt, daß der
mit dem Zusatzkörper
versehene Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung eine größere Masse als
der restliche Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aufweist;
ebenfalls kann dieser Seilschlauch relativ schwer sein, um zum Beispiel
bei der "Schließzylinderform" das Unterteil der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung auch unten zu halten.
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Hierbei kann es sich als im Sinne
der Lehre gemäß der vorliegenden
Erfindung sinnvoll erweisen, wenn der insbesondere seilförmige Zusatzkörper aus Stahl
oder aus anderem Material in einem weiteren kleinen Schlauch untergebracht
ist, um hierdurch die Barrieren- oder Sperrvorrichtung am Schiff
zu fixieren oder auch um die gesamte Barrieren- oder Sperrvorrichtung
zu stabilisieren.
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Unabhängig von oder in Verbindung
mit dem vorbeschriebenen Zusatzkörper
kann gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mindestens ein dem Innenkörper zugeordnetes,
insbesondere innerhalb des Innenkörpers angeordnetes Stabilisierungselement,
beispielsweise mindestens ein insbesondere kunststoffummanteltes Seil,
insbesondere Stahlseil, vorgesehen sein.
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In diesem Zusammenhang erfüllen der
durch den zweiten Innenschlauch laufende Zusatzkörper und/oder das Stabilisierungselement
im wesentlichen die folgenden Funktionen:
- Möglichkeit
des Bestimmens der Richtung, in die die Barrieren- oder Sperrvorrichtung
zuerst ins Wasser fällt;
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Möglichkeit
des auch mechanischen Ziehens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung
aus mindestens einem insbesondere röhrenförmigen, zum Aufbewahren der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung vorgesehenen Behälter;
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Möglichkeit
des Stabilisierens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung insgesamt;
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Möglichkeit
des Befestigens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung an definierten
Fixpunkten;
- Möglichkeit
des späteren
Einholens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung.
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In vorteilhafter Weise sind der Zusatzkörper und/oder
das Stabilisierungselement in der Barrieren- oder Sperrvorrichtung
nicht fixiert, sondern durchlaufend; es besteht jedoch technisch
die Möglichkeit,
den Zusatzkörper
und/oder das Stabilisierungselement zu fixieren, nachdem die Barrieren- oder
Sperrvorrichtung ausreichend ausgebreitet ist.
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Zum Zwecke einer stabilen Lage der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung auch bei starkem Seegang und/oder
bei hohen Windstärken
kann in zweckmäßiger Ausgestaltung
der vorliegenden Erfindung auch mindestens ein zumindest abschnittsweise
angebrachtes Gewichtselement und/oder mindestens ein zumindest abschnittsweise
angebrachtes Verstärkungselement
vorgesehen sein. Es ist auch denkbar, derartige Gewichte und/oder
derartige Verstärkungen
anzubringen, um zum Beispiel eine Rotation der Barrieren- oder Sperrvorrichtung
um die eigene Achse zu verhindern.
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Wie bereits vorstehend im Zusammenhang mit
der Tiefgangregulierung angedeutet, können sich der Außenkörper und/oder
der Innenkörper
gemäß einer
besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Barrieren-
oder Sperrvorrichtung jeweils aus mehreren Teilabschnitten, insbesondere auch
aus einer Vielzahl von Einzellamellen, zusammensetzen; nicht zuletzt
durch diese technische Maßnahme werden
die Beweglichkeit und die Flexibilität der Barrieren- oder Sperrvorrichtung
in maßgeblicher
Weise erhöht.
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Dies bedeutet mit anderen Worten,
daß die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung entweder aus einem Stück oder auch aus mehreren,
zum Beispiel vier sich im mit erstem Medium bzw. mit zweitem Medium
gefüllten
Zustand jeweils in etwa viertelkreisförmig erstreckenden Einzelstücken, aufgebaut
sein kann.
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Bei einer derartigen, aus Teilabschnitten
zusammengesetzten Anordnung können
die jeweiligen Teilabschnitte des Außenkörpers und/oder die jeweiligen
Teilabschnitte des Innenkörpers
durch mindestens ein Verbindungselement, das auch als Kupplungselement
bezeichnet werden kann, miteinander verbunden werden. Durch Einbringen
diverser derartiger Kupplungsstücke
kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung erforderlichenfalls abschnittsweise im
Tiefgang reguliert werden, beispielsweise indem zusätzliches
erstes Medium, insbesondere Wasser, und/oder zusätzliches zweites Medium, insbesondere
Luft, eingepumpt oder abgepumpt wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der
vorliegenden Barrierenoder Sperrvorrichtung ist mittels des vorstehend
beschriebenen Abschlußelements,
mit dem der Außenkörper und/oder
der Innenkörper
an den jeweiligen offenen Enden verschlossen werden können, und/oder
mittels des Verbindungselements
- dem Außenkörper das erste Medium und/oder
-
dem Innenkörper
das zweite Medium zuführbar.
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Zu diesem Zwecke weisen das Abschlußelement
und/oder das Verbindungselement zweckmäßigerweise mindestens eine
Ventileinrichtung auf, durch die das erste Medium bzw. das zweite Medium einströmen und/oder
ausströmen
kann. Mithin besteht über
diese mindestens eine Ventileinrichtung also auch die Möglichkeit,
das erste Medium bzw. das zweite Medium wieder abzusaugen, sei es
durch Öffnen
der Ventileinrichtung bzw. durch Ablassen des Überdrucks, um somit die Schwimmbarkeit
und natürlich
auch die ungehinderte Beweglichkeit der vorliegenden Barrieren-
oder Sperrvorrichtung nur mit der sich darin drucklos befindlichen
Luft unisono zum Außenkörper zu
gewährleisten.
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Des weiteren kann am Abschlußelement und/oder
am Verbindungselement
- mindestens ein erstes Wulstelement,
mittels dessen der Außenkörper an
das Abschlußelement
bzw. an das Verbindungselement angeschlossen werden kann, sowie
-
mindestens ein zweites Wulstelement, mittels dessen der Innenkörper an
das Abschlußelement
bzw. an das Verbindungselement angeschlossen werden kann,
angeordnet
sein.
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Um einen problemlosen sowie ungehinderten
Austausch des ersten Mediums zwischen den Teilabschnitten bzw. des
zweiten Mediums zwischen den Teilabschnitten zu gewährleisten,
weist das Verbindungselement gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung
des weiteren mindestens einen ersten Verbindungskanal zum Überleiten
des ersten Mediums zwischen zwei Teilabschnitten des Außenkörpers sowie
mindestens einen zweiten Verbindungskanal zum Überleiten des zweiten Mediums
zwischen zwei Teilabschnitten des Innenkörpers auf.
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Auf diese Weise können die Kupplungstücke (= Verbindungselemente),
durch Zusammenfügen und
Fixieren automatisch einen offenen Durchgang der verschiedenen Teilabschnitte
des Schlauchsystems bewirken.
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Unter gewissen Bedingungen bietet
es sich an, das Abschlußelement
und das Verbindungselement einheitlich, insbesondere einteilig und/oder
insbesondere einstöckig,
auszubilden. In diesem Falle kann das Abschlußelement bzw. das Verbindungselement
in zweckmäßiger Weise
mindestens eine Ventileinrichtung aufweisen, die im Falle des Einsatzes
als Abschlußelement
insbesondere automatisch geschlossen ist und die im Falle des Einsatzes
als Verbindungselement insbesondere automatisch geöffnet ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist das Abschlußelement und/oder das Verbindungselement
mit mindestens einer Befestigungseinrichtung, insbesondere mit mindestens
einer Hakeneinrichtung und/oder mit mindestens einer Öseneinrichtung,
versehen, nicht zuletzt um mindestens eine Hebevorrichtung, wie zum
Beispiel mindestens einen Kranhaken und/oder mindestens einen Abstandshalter
zum Schiff, anbringen zu können.
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Um die vorliegende Barrieren- oder
Sperrvorrichtung in adäquater
Weise aufbewahren zu können,
können
der Außenkörper und/oder
der Innenkörper
zum Zwecke der Aufbewahrung auf einen Bruchteil, insbesondere auf
etwa ein Viertel bis etwa ein Siebtel, der Länge im erstreckten, mit dem
jeweiligen Medium befüllten
Zustand zusammengeschoben oder zusammengefaltet werden, insbesondere nach
Art einer Ziehharmonika.
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In einem derartigen zusammengeschobenen oder
zusammengefalteten Zustand ist die Barrieren- oder Sperrvorrichtung
in besonders vorteilhafter Weise in mindestens einem insbesondere
röhrenförmigen Behälter aufbewahrbar.
Dieser Behälter
kann an Bord, insbesondere an der Außenseite, eines Schiffs, insbesondere
eines Bergungsschiffs, eines Öltankers,
eines Öltransporters,
eines Rettungsschiffs, eines Seenotkreuzers, eines Tankschiffs oder
dergleichen, angebracht werden.
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Im Bedarfsfalle, das heißt zum Zwecke
der Begrenzung der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf
der Wasserfläche
aufschwimmenden Ölschicht
kann nun der Behälter
in zweckmäßiger Weise
in Richtung der Wasserfläche
geschwenkt werden. Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung kann dann
mittels Druckluft oder mittels anderer Drücke, wie etwa Wasserdruck,
oder mittels anderer flüssiger oder
lockerer Elemente aus der Aufbewahrungsröhre geblasen bzw. gepreßt werden.
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Alternativ oder in Ergänzung hierzu
ist es auch denkbar, durch Aufklappen der Aufbewahrungsröhren zu
bewirken, daß die
Schlauchanlage nahezu selbständig
rund um den Unglücksherd
in das Wasser fällt;
in diesem Zusammenhang kann auch die Art der zuvor erforderlichen
Verbindung dieses Schlauchsystems untereinander bewirkt werden, so
daß ein
komplett geschlossener Schlauch um das Tankschiff liegt.
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Gemäß einem erfindungswesentlichen Merkmal
kann die ringförmige
Schlauchanlage mittels Preßluft
in aufgeblasenem Zustand zu einem relativ starren Gebilde werden;
nachdem sich die Schlauchanlage ausgerichtet hat, ist die Füllung des schwimmfähigen Innenkörpers, das
heißt
die Menge des zweiten Mediums soweit zu verringern, daß sich die
gesamte Barrieren- oder Sperrvorrichtung der Bewegung des Wasser
bzw. der Wellen anpassen kann.
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Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung
kann von den vorzugsweise röhrenförmigen Behältern, in denen
die Elemente der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aufbewahrt werden,
direkt zu Wasser gelassen werden, zum Beispiel mittels Preßluft, was
die Anordnung von Druckluftgeräten
an Bord des Schiffs sinnvoll erscheinen läßt. Unterstützend kann in zweckmäßiger Weise
auch das Ende des röhrenförmigen Behälters sowohl
horizontal als auch vertikal schwenkbar ausgelegt werden.
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Alternativ oder in Ergänzung hierzu
kann am der Wasseroberfläche
zugewandten freien Ende des röhrenförmigen Behälters mindestens
eine Umlenkeinrichtung, insbesondere mindestens eine Umlenkrolle
angebracht sein, um den die Barrieren- oder Sperrvorrichtung im
Wege einer geringeren Kraftübertragung
schonend zu behandeln und zu schützen.
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Wenn der Ölfilm, die Ölschicht oder der Ölteppich
erfolgreich eingedämmt
worden ist, so läßt sich
die Barrieren- oder Sperrvorrichtung wieder aufnehmen, indem zweckmäßigerweise
das zweite Medium, insbesondere die Luft, aus dem Innenkörper gesaugt
wird.
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Des weiteren kann vorgesehen sein,
daß am Ende
des Außenkörpers mindestens
ein Ventil geöffnet
werden kann, aus dem zweckmäßigerweise
das erste Medium, insbesondere das Wasser, entweichen kann, so daß im Anschluß daran
die Barrieren- oder Sperrvorrichtung mittels des fixierenden innenliegenden
Zusatzkörpers
und/oder mittels des fixierenden innenliegenden Stabilisierungselements
zum Beispiel mit mindestens einer Seilwinde wieder an Bord hochgezogen
werden kann.
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Zusammenfassend sind die Vorteile
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
also zum einen in der kostengünstigen Herstellbarkeit
sowie in der unkomplizierten Lagerung zu sehen einfache Mitführbarkeit
auf jedem Schiff, insbesondere auf jedem Bergungsschiff, auf jedem Öltanker,
auf jedem Öltransporter,
auf jedem Rettungsschiff, auf jedem Seenotkreuzer, auf jedem Tankschiff
oder dergleichen), denn die Barrieren- oder Sperrvorrichtung nimmt
bei ihrer Lagerung nur etwa ein Viertel bis etwa ein Fünftel ihrer
ursprünglichen
Länge ein.
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Ein Fachmann auf dem technischen
Gebiet des Begrenzens der Ausbreitung von Ölfilmen, von Ölschichten
oder von Ölteppichen
wird des weiteren die idealen Einsatzbedingungen sowie die sofortige Einsatzbereitschaft
der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung zu schätzen wissen,
wobei ein Ausbreiten des Öls
auch durch die synchrone Bewegungscharakteristik der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung mit dem Wasser verhindert wird. Durch verschiedene,
an sich bekannte Absaugvorrichtungen kann das Öl ohne Gefahr für die Umwelt
abgesaugt werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
des weiteren ein Schiff, insbesondere ein Bergungsschiff, einen Öltanker,
einen Öltransporter,
ein Rettungsschiff, einen Seenotkreuzer, ein Tankschiff oder dergleichen,
aufweisend mindestens eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß der vorstehend
dargelegten Art.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
schließlich ein
Verfahren zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere
auf der Oberfläche
eines fließenden
oder stehenden Gewässers
aufschwimmenden Ölschicht
mittels Ausbringen mindestens einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung,
insbesondere gemäß der vorstehend
dargelegten Art, aufweisend zumindest die folgenden Verfahrensschritte:
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- [a] Öffnen
mindestens eines insbesondere röhrenförmigen Behälters, in
dem die Barrieren- oder Sperrvorrichtung im zusammengeschobenen oder
zusammengefalteten Zustand aufbewahrt wird;
- [b] Befüllen,
insbesondere Bepumpen, mindestens eines sich innerhalb mindestens
eines sich schlauchförmig
erstreckenden, mit mindestens einem ersten Medium befüllbaren
Außenkörpers aus flexiblem
Material schlauchförmig
erstreckenden Innenkörpers
aus flexiblem Material mit mindestens einem zweiten Medium, wobei
die Dichte des ersten Mediums und die Dichte des zweiten Mediums
unterschiedlich groß gewählt werden; und
- [c] Zuwasserlassen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus
dem insbesondere in Richtung der Oberfläche geneigten Behälter.
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Gemäß einer erfindungswesentlichen
Weiterbildung des vorliegenden Verfahrens kann der Außenkörper vor,
während
oder nach dem Verfahrensschritt [b) mit dem ersten Medium befüllt, insbesondere
bepumpt, werden.
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In zweckmäßiger Weise kann zum Regulieren
des Tiefgangs der Barrieren- oder Sperrvorrichtung nach dem Verfahrensschritt
[c]
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- [d.1) die Barrieren- oder Sperrvorrichtung
mit dem ersten Medium und/oder mit dem zweiten Medium zusätzlich befüllt werden
und/oder
- [d.2] das erste Medium und/oder das zweite Medium partiell wieder
abgelassen werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Wie bereits vorstehend erörtert, gibt
es verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch
1 sowie dem Anspruch 32 nachgeordneten Ansprüche verwiesen, andererseits
werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung nachstehend anhand der durch die 1 bis 8B veranschaulichten
beiden Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es zeigt:
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- 1 eine
Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer sich
im Einsatz befindlichen, in Aufriß dargestellten Barrierenoder
Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung;
- 2 eine detaillierte
Perspektivansicht eines Ausschnitts der in Aufriß dargestellten Barrieren- oder
Sperrvorrichtung aus 1;
- 3 eine weitere detaillierte
Perspektivansicht eines Ausschnitts der in Aufriß dargestellten Barrieren-
oder Sperrvorrichtung aus den 1 und 2;
- 4A eine Perspektivansicht eines
Verbindungselements zum Verbinden zweier Teilabschnitte der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung aus den 1 bis 3;
- 4B eine Seitenansicht
des Verbindungselements aus 4A im
Schließzustand;
- 5 eine detaillierte Seitenansicht
eines Verbindungselements im Öffnungszustand;
- 6 eine detaillierte
Querschnittansicht des Verbindungselements aus 5;
- 7 eine Perspektivansicht
eines Ausschnitts eines zweiten Ausführungsbeispiels einer sich
im Einsatz befindlichen, in Aufriß dargestellten Barrieren-
oder Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung;
- 8A eine Seitenansicht
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus 7; und
- 8B eine Seitenansicht
einer Variante der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus 7.
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Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente
oder Merkmale sind in den 1 bis 8B mit identischen Bezugszeichen
versehen.
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Bester Weg zur
Ausführung
der Erfindung
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In den 1 bis 6 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden
Erfindung, in den 7 bis 8B ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt.
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Diese Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 dient
dazu, innerhalb einer möglichst
kurzen Zeit Öl, das
aus einem verunglückten,
das heißt
Leck geschlagenen Tankschiff 200 ausläuft und sich als Ölfilm, Ölteppich
oder Ölschicht 400 auf
der Wasseroberfläche 300 ausbreitet,
in einem Bereich um das Tankschiff 200 räumlich zu
begrenzen; hierbei wird die Ölschicht 400 durch
den "Ölzaun" (= Barrieren- oder
Sperrvorrichtung 100) gewissermaßen eingezäunt.
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Das Ausbringen dieser Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 kann in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden
Gerät und
von der zur Verfügung
stehenden Mannschaft innerhalb eines Zeitraums von etwa ein bis
zwei Stunden erfolgen. Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 funktioniert
zumindest solange, bis die Wellen brechen. Durch die nachstehend
im Detail beschriebene Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 können Umweltkatastrophen von
beträchtlichem
Ausmaß verhindert
werden, so daß erhebliche
Schäden
sowie erhebliche Kosten nicht entstehen.
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Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 ist durch
zwei ineinander liegende flexible Schläuche mit unterschiedlichen
Durchmessern, nämlich
durch einen sich schlauchförmig
erstreckenden, mit einem ersten Medium 14 befüllbaren
Außenkörper 10 aus flexiblem
Material und durch einen sich innerhalb des Außenkörpers 10 schlauchförmig erstreckenden,
mit einem zweiten Medium 24 befüllbaren Innenkörper 20 ebenfalls
aus flexiblem Material aufgebaut, wie insbesondere aus den 1 bis 3 hervorgeht; grundsätzlich ist die Anzahl der innenliegenden
Schläuche jedoch
nicht festgelegt.
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In diesem Zusammenhang beträgt der Durchmesser
des kleineren Schlauchs (= Innenkörper 20) in etwa die
Hälfte
des Durchmessers des größeren Schlauchs
(= Außenkörper 10),
wobei sich der kleinere Schlauch 20 innerhalb des größeren Schlauchs 10 befindet.
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Geht man davon aus, daß bei einem
Unglück des
Tankschiffs 200 in der Regel etwa die Hälfte der Tankladung ausläuft, so
reicht eine Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 mit einem
Außendurchmesser von
etwa einem Meter bis etwa eineinhalb Metern aus. Bei einem Tankschiff 200 von
etwa dreihundert Metern Länge
könnte
so ein "Ölzaun" 100 eine Fläche von
etwa 250.000 Quadratmetern abdecken. Bei einem Schlauchdurchmesser
von etwa zwei Metern wäre
dies eine Kapazität
von in etwa der gesamten Ladung des Tankschiffs 200.
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Im Einsatzfall ist der Innenkörper 20 mit
einem Gas, nämlich
Preßluft,
als zweitem Medium 24 gefüllt, wohingegen der Außenkörper 10 mit
Wasser als erstem Medium 14 gefüllt wird. Grundsätzlich unterscheiden
sich die Dichte des ersten Mediums 14 von der Dichte des
zweiten Mediums 24, und zwar insbesondere insofern, als
erstes Medium 14 und zweites Medium 24 unterschiedlich
sind: Gas, Luft, Öl,
Wasser; im allgemeinen: Flüssigkeiten
mit verschiedenem spezifischem Gewicht.
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Wie der Darstellung in 1 entnehmbar ist, ist das
Tankschiff 200 erfindungsgemäß auch in der Lage, die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100, die im ausgebreiteten Zustand
gut den drei- bis vierfachen Umfang des Tankschiffs 200 aufweist,
an Bord zu lagern.
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Hierzu wird die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 an
der Außenseite 202 des
Tankschiffs 200 in ausschwenkbaren röhrenförmigen Behältern 80 aufbewahrt,
wobei die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 zusammengeschoben
wird und längenmäßig so auf
etwa ein Viertel bis etwa ein Fünftel
der im Einsatzfall vorhandenen Länge
reduziert werden kann. In diesem Zusammenhang kann die Barrieren- oder
Sperrvorrichtung 100 im Ganzen oder auch in definierten
kleineren Längen
verstaut werden.
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Die röhrenförmigen Behälter 80 zum Lagern der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 sind oben zur Hälfte zu öffnen und
können
nach Bedarf auch aus der Verankerung genommen werden; sodann können die
röhrenförmigen Behälter 80 ähnlich wie Rettungsboote
mit Seilzügen
zu Wasser gelassen werden.
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Für
einen einfach und schnell zu bewerkstelligenden Einsatz kann die
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 durch Aufpumpen mit
Preßluft 24 aus den
dann geöffneten
röhrenförmigen Behältern 80 problemlos
zu Wasser gelassen werden. Der Behälter 80 ist hierbei
in seinem Neigungswinkel zur Wasseroberfläche 300 variierbar,
so daß sich
der Behälter 80 beim
Zuwasserlassen nach unten neigen und dadurch die Barrieren- oder
Sperrvorrichtung 100 leichter aus dem Behälter 80 herausrutschen
kann.
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Im Detail ist der Unterbringungsbehälter 80 nach
oben zumindest teilweise zu öffnen
und weist vorzugsweise jeweils zwei Teile auf, die in der Schiffsmitte
teilbar und nach außen
schwenkbar sind. Die Schwenkachsen sind so angelegt, daß sich der Behälter 80 beim
Schwenken etwas zur Wasseroberfläche 300 hin "nach unten" neigt und somit
die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 leichter herausrutschen
kann. Am äußeren Ende
der Behälter 80 ist
jeweils eine Rolle angebracht bzw. sind die Kanten so gekröpft, daß ein ausreichend
großer
Radius eine Beschädigung
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 verhindert.
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Wie bereits vorstehend angedeutet,
wird die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 mit Preßluft 24 über das
Abschlußelement 40 bzw. über das
Verbindungselement 42 aus dem Behälter 80 geblasen,
indem der Innenkörper 20,
das heißt
der innenliegende Schlauch aufgeblasen wird (= sogenanntes "Ausbringen durch
Aufblasen des inneren Luftschlauchs 20"); erforderlichenfalls kann auch
der Außenkörper 10, das
heißt
der äußere Schlauch
mit aufgeblasen werden.
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Eine zweite Möglichkeit eines Behälters 80 ist
so ausgestaltet, daß der
Behälter 80 in
seiner kompletten Länge
geöffnet
werden kann. Die zu öffnenden
Teile bestehen aus einer ausreichenden Anzahl gleicher Einzelsegmente,
so daß eine
Handlichkeit bleibt. In diesem Falle kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 einfach über Bord
des Tankschiffs 200 geworfen werden, soweit die Barrieren- oder
Sperrvorrichtung 100 an ihrem Ende fixiert und mit den
diversen Schläuchen
verbunden ist.
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Liegt die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 auf
der Wasseroberfläche 300,
so sollte der Innenkörper 20,
das heißt
der innenliegende Schlauch bedarfsabhängig erst aufgeblasen werden,
so daß sich
die komplette Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 eigentlich
um die Einsatzstelle legt und ausrichtet, erst dann kann die Luft
(= zweites Medium 24) wieder soweit abgelassen werden,
bis der erforderliche Tiefgang der Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 den
Erfordernissen des Einsatzfalls genügt, vorausgesetzt natürlich daß gleichzeitig
der Außenkörper 10,
das heißt der äußere Schlauch
voller Wasser (= erstes Medium 14) gepumpt wird (= sogenanntes "Befüllen des äußeren Schlauchs 10 mit
Wasser 14").
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Um die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 nach
Beendigung des Einsatzfalls leichter wieder bergen zu können, werden
die Schläuche 10, 20 in die
halb geöffneten
Behälter 80 hineingeschoben,
die sich dann auf der Wasseroberfläche 300 befinden.
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Da das Material des Außenkörpers 10 bzw. des
Innenkörpers 20 aus
nicht brennbarem, ölresistentem,
salzwasserresistentem, zugfestem, reißfestem und luftdichtem Gewebe 16 bzw.
26 besteht, das mit einer Umwicklung 18 des Außenkörpers 10 bzw. mit
einer Umwicklung 28 des Innenkörpers 20 in Form von
jeweils endlosem Stahldraht spiralförmig umwickelt ist, weist die
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 die Eigenschaft auf,
sich problemlos dreidimensional zu bewegen.
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Dies bedeutet, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 jede
Bewegung der Wasseroberfläche 300 absolut
synchron mitmacht, so daß erfindungsgemäß eine Art "Ölzaun" mit Funktionalität zum Wellenbrechen gegeben
ist. In diesem Zusammenhang kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 ihren
Tiefgang in Abhängigkeit
vom Seegang und von der Menge des aus dem Tankschiff 200 auslaufenden Öls mittels
Regulierung durch die erste Kammer 10 (= Außenkammer
oder Wasserraum) und durch die zweite Kammer 20 (= Innenkammer
oder Luftraum) verändern.
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Wie aus der Darstellung der 4A und 4B hervorgeht,
werden die beiden Schläuche,
das heißt der
Außenkörper 10 und
der Innenkörper 20 an
ihrem jeweiligen Ende mit einem Abschlußelement 40 in Form
einer Abschlußkappe
versehen. An diesem Abschlußelement 40 können die
Schläuche 10, 20 auch durch
Haken und Ösen,
das heißt
durch eine insbesondere automatische Verschlußeinrichtung 72 miteinander
verbunden werden (vgl. 5 und 6).
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Diese Verschlußeinrichtung 72 funktioniert exemplarisch
in erfindungswesentlicher Weise dergestalt, daß zum Verschließen (→ Verbindung
der Schläuche 10, 20;
vgl. Pfeil P1) mindestens ein Verriegelungszapfen 72a in
mindestens ein entsprechend geformtes Gegenstück 72b eingreift sowie dort
einrastet und daß zum Öffnen (→ Lösen der
Verbindung der Schläuche 10, 20;
vgl. Pfeile P2 und P3) der Verriegelungszapfen 72a angehoben
und damit aus dem Gegenstück 72b wieder
gelöst
wird. Im Schließzustand
kann der Verriegelungszapfen 72a mittels mindestens eines
ein-/verstellbaren Sicherungselements 72c, insbesondere
mittels mindestens eines Sicherungsbolzens oder mittels mindestens
eines Sicherungssplints, gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert
werden.
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Des weiteren wird die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 am Abschlußelement 40 über hierfür vorgesehene
Ventileinrichtungen 76 auch mit dem für die jeweilige Komponente 10 bzw.
20 vorgesehenen Medium 14 bzw. 24 versorgt, das heißt der äußere Schlauch
(= Außenkörper 10)
wird mit Wasser 14 und der innere Schlauch (= Innenkörper 20)
wird mit Druckluft 24 aufgefüllt. In diesem Zusammenhang dient
die Ventileinrichtung 76 in erster Linie der Luftzufuhr,
insbesondere der Regulierung der Preßluft 24.
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Im der Ventileinrichtung 76 diametral
entgegengesetzten Bereich der Außenfläche des Außenkörpers 10 ist mindestens
ein Kopplungselement 74 vorgesehen (vgl. 5 und 6),
das in Form einer Metallplatte mit Öffnung zur Aufnahme des Gegenstücks einer
anderen Kupplung ausgebildet ist und der Verbindung von Teilabschnitte 12 bzw.
22 der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 dient; diese
Teilabschnitte 12 bzw. 22 können jeweils in der Form von
Einzellamellen ausgebildet sein.
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Wie nicht nur der Darstellung der 4A und 4B,
sondern auch der ergänzenden
Darstellung der 5 und 6 entnehmbar ist, kann das
Abschlußelement 40 einheitlich
als Verbindungselement 42 zwischen zwei Teilabschnitten 12 des
Außenkörpers 10 bzw.
zwischen zwei Teilabschnitten 22 des Innenkörpers 20 ausgebildet
sein. Mithin wird also zu den jeweiligen Schlauchsystemen eine Kupplung
in Form des Verbindungselements 42 bereitgestellt, die
es erlaubt, mehrere Schläuche
im Schnellverfahren miteinander zu verbinden.
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Das Verbindungselement 42 ist
hierbei so gestaltet, daß es
möglich
ist, von jedem Verbindungselement 42 aus Flüssigkeiten,
wie zum Beispiel Wasser 14 (für den Außenkörper 10) oder Luft 24 (für den Innenkörper 20),
in die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 zu pumpen;
demzufolge ist durch das Verbindungselement 42 sowohl die
Wasserzufuhr (für den
Außenkörper 10)
als auch die Luftzufuhr (für
den Innenkörper 20)
gewährleistet.
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Um auch zwischen den einzelnen Teilabschnitten 12 bzw.
22 einen reibungslosen und störungsfreien
Austausch des ersten Mediums 14 bzw. des zweiten Mediums 24 zu
gewährleisten,
weist das Verbindungselement 42 des weiteren
- einen
ersten Verbindungskanal 52 (= "Wasserverbindung"; vgl. 4B)
zum Überleiten
des ersten Mediums 14 zwischen zwei Teilabschnitten 12 des Außenkörpers 10 sowie
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einen zweiten Verbindungskanal 62 (= "Luftverbindung"; vgl. 4B)
zum Überleiten
des zweiten Mediums 24 zwischen zwei Teilabschnitten 22 des
Innenkörpers 20 auf.
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Aus der Darstellung der 4A und 4B geht des
weiteren hervor, daß am
Abschlußelement 40 bzw.
am Verbindungselement 42
- jeweils ein erstes Wulstelement 50,
mittels dessen der Außenkörper 10 an
das Abschlußelement 40 bzw.
an das Verbindungselement 42 angeschlossen ist, sowie
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jeweils ein zweites Wulstelement 60, mittels dessen der
Innenkörper 20 an
das Abschlußelement 40 bzw. an
das Verbindungselement 42 angeschlossen ist,
angeordnet
ist. Mittels dieser Wulstelemente 50, 60 können die
Schläuche 10, 20 besser
am Abschlußelement 40 bzw.
am Verbindungselement 42 abgedichtet und/oder befestigt
werden.
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Ferner weist die in Form des Verbindungselements 42 ausgestaltete
metallische Kupplung Befestigungseinrichtungen 78 auf (vgl. 6), nämlich Haken und Ösen für die Anbringung
von Hebevorrichtungen 204, wie zum Beispiel von Kranhaken bzw.
von Abstandshaltern zum Tankschiff 200 (vgl. 1). Diese Befestigungseinrichtungen 78 dienen mithin
in erfindungswesentlicher Weise nicht nur zum Stabilisieren der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100, sondern erforderlichenfalls
auch zum Bergen derselben.
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Wie bereits vorstehend erwähnt, sind
die Kupplungen 42 dergestalt ausgebildet, daß jede Kupplung 42 auch
als Endstück 40 eingesetzt
werden kann. Die unterschiedlichen Ventileinrichtungen 76 sind
so gearbeitet, daß sie
im Falle der Kopplung automatisch offen und im Falle der Entkopplung
automatisch geschlossen sind. Zwischen den jeweiligen Kupplungen
bzw. Verbindungselementen 42 ist in erfindungswesentlicher
Weise jeweils mindestens ein Dichtungselement 70 in Form
mindestens einer Gummidichtung angeordnet (vgl. 4B und 5).
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Die Kupplung 42 bzw. der
Verschluß bzw. das
Endstück 40 der
Schläuche 10, 20 ist
so vorbereitet, daß das
erste Medium 14 (= Wasser) bei Beenden des Einsatzes oder
bei Bergen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 automatisch
aus selbiger herauslaufen kann. Durch Absaugen des zweiten Mediums 24 (=
Luft) im inneren Schwimmschlauch 20 und in der Öffnung des äußeren Schwimmschlauchs 10 bzw.
auch durch Absaugen des ersten Mediums 14 (= Wasser) aus
dem äußeren Schwimmschlauch 10 wird
automatisch wieder die Länge
der Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 reduziert, und zwar
auf etwa ein Viertel bis ein Sechstel der tatsächlichen Größe im erstreckten Zustand.
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Wie aus der Darstellung der 7 (= Perspektivansicht eines
zweiten Ausführungsbeispiels
einer sich im Einsatz befindlichen Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden
Erfindung) hervorgeht, ist die äußere Form
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 nicht notwendigerweise rund,
das heißt
auch ovale oder andere Formen funktionieren nach dem gleichen Prinzip.
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In diesem Zusammenhang ist generell
zu bedenken, daß die
Ventileinrichtungen 76 für das erste Medium 14 (=
Wasser) sowie für
das zweite Medium 24 (= Luft) bei einer mehrteiligen Ausgestaltung
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 an den Abschlußelementen 40 so
anzubringen sind, daß bei
einem Verbinden der beiden Teile (= einheitliche Ausbildung der
Abschlußelemente 40 als
Verbindungselement 42) automatisch der Kreislauf des ersten
Mediums 14 sowie der Kreislauf des zweiten Mediums 24 an
der Kupplung hergestellt ist. Der Vorteil hierbei besteht unter
anderem, daß die
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 von einer Stelle aus
entsprechend dem Bedarf mit dem ersten Medium 14 (= Wasser)
bzw. mit dem zweiten Medium 24 (= Luft) reguliert werden
kann.
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Das zweite Ausführungsbeispiel der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 7 weist eine sogenannte "Schließzylinder"-Schlauchform auf,
wobei der Durchmesser bzw. der Radius der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 jederzeit
nach Bedarf verändert
werden kann; die Höhe
ist ebenfalls veränderbar.
Die vorgenannten Dimensionierungen richten sich in diesem Zusammenhang
nach der Windstärke,
nach dem Wellengang, nach der Schwimmhöhe und/oder nach dem Druck
des auslaufenden Öls
nach außen
auf die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100.
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Wie schon beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 6, so ist auch beim zweiten Ausführungsbeispiel
gemäß den 7 bis 8B der Schlauch aus Öl und Salzwasser bzw. säureresistentem
Material 16 (→ Außenkörper 10)
bzw. 26 (→ Innenkörper 20)
auf endlosem Stahldraht 18 (→ Außenkörper 10) bzw. 28 (→ Innenkörper 20)
aufgebracht. Dieser Flexschlauch 16 bzw. 26 mit Endlosdraht 18 bzw.
28 (vgl. 8A) oder auch
nur einzelne Drahtringe 18 bzw. 28 (vgl. 8B) ist als endloser Schlauch zu fertigen.
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Der seitlichen Ansicht gemäß 8A ist des weiteren entnehmbar,
daß der
Wasser 14 führende Außenschlauch 10 – sei er
nun von runder Form, von ovaler Form oder oder von "Schließzylinderform" – seitlich mit ausreichend
vielen Öffnungen 38 zur
Aufnahme bzw. zur Abgabe des ersten Mediums 14 versehen
ist, die in regelmäßigen Abständen gestanzt sind;
der Außenkörper 10 kann
auch auf seiner gesamten Länge
eine durchgehende Öffnung 38 aufweisen,
die dazu dient, das erste Medium (= Wasser 14) möglichst
schnell eintreten und austreten zu lassen.
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Der entscheidende Vorteil dieser Öffnungen 38 ist
darin zu sehen, daß das
sich im Außenkörper 10 befindliche
Wasser 14 in dem Maße
ausgetauscht wird, wie sich auch das den Außenkörper 10 umgebende
Wasser verändert,
so daß sich
der Außenkörper 10 noch
besser dem Wellengang anpassen kann. Hierdurch wird ein gerinstmöglicher
Widerstand erreicht, bei dem sich der Außenkörper 10 bestmöglich homogen
mit den Wellen bewegen kann.
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In diesem Zusammenhang spielt es
auch keine Rolle, ob der Außenkörper 10 die Öffnungen 38 auf
der sich im Wasser befindlichen, der Ölschicht 400 zugewandten
Seite oder auf der von der Ölschicht 400 abgewandten
Seite hat; relevant ist lediglich, daß der Durchfluß des Wassers 14 verhindert
ist. Das innenliegende Schlauchsystem (= Innenkörper 20) ist in sich
abgeschlossen und trägt
somit zur Regulierung des Tiefgangs bzw. zur Aufnahme von Sicherungsseilen 36 bei.
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Selbst wenn die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 – wie im
ersten Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 bis 6 – aus
einem runden Außenkörper 10 gebildet
ist, stellt ein Drehen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 in
irgendeine Richtung kein Problem dar; zwar tritt dann etwas Öl aus, aber doch
nur ein winziger Bruchteil.
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Der Vorteil liegt vielmehr darin,
in sehr kurzer Zeit einen äußerst kostengünstigen
Sicherungszaun mit einfachen Mitteln, wie etwa Preßluft 24 oder
Pumpen, auszubringen, den geringsten Wasser- oder Strömungswiderstand
zu erzeugen und hierbei die größtmögliche Ölmenge am
Ausbreiten zu hindern.
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Die aus Einzelringen 18 bzw.
28 aufgebaute Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B ist etwas flexibler als
die aus Endlosdraht 18 bzw. 28 aufgebaute Barrieren- oder
Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A, das heißt die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B paßt sich starkem Seegang noch
besser an als die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A; allerdings ist bei der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B die Reißfestigkeit geringer als bei
der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A, das heißt der aus
Endlosstahldraht gefertigte Ölschlauch
gemäß 8A ist erheblich reißfester.
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In jedem Falle kann sich die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 dreidimensional bewegen, und zwar
auf kleinstem Raum in jede Richtung teilweise im Winkel bis zu neunzig
Grad bzw. bis zu 180 Grad.
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Im "Schließzylinderschlauch" gemäß den 7 bis 8B besteht ein weiterer Vorteil darin,
daß der
obenliegende, als zweite Kammer oder Innenkörper 20 bezeichnete
Rundschlauch, der mit leichterem Material, wie etwa Gas, Luft oder
dergleichen, gefüllt ist
und ebenfalls gemäß der gleichen
vorbeschriebenen Fertigungstechnik herstellbar ist, sich nicht sehr stark
verdrehen oder verkanten kann; der äußere Schlauch (= erste Kammer
oder Innenkörper 10)
sollte komplett mit dem ersten Medium 14 (= Flüssigkeit, wie
etwa Wasser oder dergleichen) gefüllt sein.
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Wie aus der Darstellung gemäß den 6 und 7 des weiteren hervorgeht, besteht im
dem Gewässergrund
zugewandten unteren Teil der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 eine
erfindungswesentliche Option für
einen weiteren Schlauchkörper 32 (=
dritter Schlauchkörper
neben dem Außenkörper 10 und
dem Innenkörper 20),
der einen Zusatzkörper 30 in
Form einer kunststoffummantelten Stahlleine oder eines kunststoffummantelten
Stahlseils führt.
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Durch diese im Seilschlauch 32 verlaufende reißfeste Stahlleine 30,
die als Zusatzkörper
umgeben vom Schlauchkörper
in einer von der Gewässeroberfläche 300 abgewandten,
sich nach unten ausdehnenden Ausbuchtung oder Ausstülpung 34 des
Außenkörpers 10 untergebracht
ist, kann auch verhindert werden, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 bei
zu starkem Druck beschädigt
wird.
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Das durchlaufende Stahlseil (= Zusatzkörper 30)
wird in den Verbindungselementen 42 bzw. an den Abschlußelementen 40 der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 fixiert, denn die
Länge des Stahlseils 30 hat
variabel zu sein; außerdem
dient dieses Stahlseil 30 zum Befestigen und zum Sichern an
entsprechenden Bergungsschiffen oder an Bojen bzw. am Mutterschiff.
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Des weiteren dient dieser innenliegende
Zusatzkörper 30 zur
Sicherung und auch zur Wiederaufnahme bzw. zur Rückführung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 in
den Aufbewahrungsbehälter 80,
an dessen Ende entsprechende Rollen angebracht sind, die eine Beschädigung der
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 verhindern bzw. durch
die eine einfachere Handhabung gewährleistet ist.
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Der Behälter 80 ist ebenfalls
so konstruiert, daß dieser
nach außen
schwenkbar ist, erforderlichenfalls mit einem sich an Bord des Tankschiffs 200 befindlichen
Kran als Ausleger benutzt wird, um auf diese Weise die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 unmittelbar im Einsatzfall einige
Meter entfernt vom Tankschiff 200 in das zu schützende Gewässer zu lassen.
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Unabhängig von oder in Verbindung
mit diesem Zusatzkörper 32 ist
es noch möglich,
im Luft 24 führenden
runden oberen Schlauch 20 ein Stabilisierungselement 36 in
Form eines Stahlseils einzubringen (vgl. 7), um zu gewährleisten, daß die Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 positionsgetreu, das heißt im wesentlichen
senkrecht im Wasser bleibt und sich nicht um die eigene Achse dreht
bzw. kippt. Auf jeden Fall ist die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 so
auszulegen, daß der
dem Gewässergrund
zugewandte untere Teil wesentlich schwerer als der vom Gewässergrund
abgewandte, oben schwimmende Teil ist.
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In diesem Zusammenhang weist das
runde System gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
(vgl. 1 bis 6) den Vorteil auf, nicht
kippen zu können; des
weiteren ist dort der Tiefgang nicht so stark, und die auftretenden
Kräfte
sind um einiges geringer. Außerdem
ist Lagerung, Transport, Ausbringung und dergleichen mit dem Rundschlauch
gemäß den 1 bis 6 um einiges einfacher und risikoloser
zu bewerkstelligen.
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Durch Zug oder Druck ist die tatsächliche Größe der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 in Abhängigkeit vom Abstand bzw. von
der Menge an dazwischenliegendem Gewebe 16 bzw. 26 sehr
unterschiedlich; so kann beispielsweise bei einlagiger Unterbringung
auf einem Schiff von 250 Metern Länge ein Gesamtumfang der Barrieren-
oder Sperrvorrichtung 100 von etwa sechshundert laufenden
Metern erzielt werden.
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Soweit es möglich ist, den röhrenförmigen Aufbewahrungsbehälter 80 komplett
umlaufend anzubringen, besteht also die Möglichkeit, eine bewegliche
Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 von etwa 1.800 Meter
Umfang bis etwa 3.000 Meter Umfang auszulegen. Bei einer Dicke des Ölfilms,
der Ölschicht
oder des Ölteppichs 400 von
etwa zehn Zentimetern würde
dies ein Eingrenzen auf eine Fläche von
etwa 230.000 Quadratmeter bis etwa 350.000 Quadratmeter Öl bzw. auf
ein Volumen von etwa 23.000 Kubikmeter bis etwa 35.000 Kubikmeter Öl bedeuten.