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DE10226618A1 - Barrieren- oder Sperrvorrichtung - Google Patents

Barrieren- oder Sperrvorrichtung Download PDF

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DE10226618A1
DE10226618A1 DE2002126618 DE10226618A DE10226618A1 DE 10226618 A1 DE10226618 A1 DE 10226618A1 DE 2002126618 DE2002126618 DE 2002126618 DE 10226618 A DE10226618 A DE 10226618A DE 10226618 A1 DE10226618 A1 DE 10226618A1
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oil
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Abstract

Um eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche (300) eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht (400) so weiterzuentwickeln, daß eine kostengünstige Herstellbarkeit sowie eine unkomplizierte Aufbewahrung bei sofortiger Einsatzbereitschaft gewährleistet ist, wird die Anordnung DOLLAR A - mindestens eines sich schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem ersten Medium (14) befüllbaren Außenkörpers (10) aus flexiblem Material und DOLLAR A - mindestens eines sich innerhalb des Außenkörpers (10) schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem zweiten Medium (24) befüllbaren Innenkörpers (20) aus flexiblem Material DOLLAR A vorgeschlagen, wobei die Dichte des ersten Mediums (14) und die Dichte des zweiten Mediums (24) unterschiedlich groß sind. DOLLAR A Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche (300) eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht (400) mittels Ausbringen mindestens einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100).

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht (der Oberbegriff "Ölschicht" bezeichnet nachfolgend stets einen Ölfilm, eine Ölschicht oder einen Ölteppich).
  • Stand der Technik
  • Mit immer größer werdenden Öltankern und Öltransportern wird auch die Gefährdung der Umwelt durch bei Havarien auslaufendes Öl immer größer. Im Rahmen von Ölkatastrophen werden oft nicht nur ganze Küstenstriche stark verunreinigt, sondern auch das Leben unter den betroffenen Meeresbereichen mehr oder minder völlig ausgelöscht. Aus diesem Grunde wurde in der Vergangenheit mittels verschiedener Maßnahmen versucht, das einmal ausgetretene Öl zumindest an der Ausbreitung zu hindern und nach Möglichkeit durch geeignete Mittel wieder aufzunehmen.
  • So sind aus dem Stand der Technik schwimmende Ölbarrieren oder Ölsperren der eingangs genannten Art für fließende Gewässer und für stehende Gewässer bekannt; diese werden als Leitsperren konzipiert und derart verlegt, daß auf der Wasseroberfläche oder im Bereich der Wasseroberfläche aufschwimmendes bzw. emulgiertes Öl vorerst auf der Zuflußseite zurückgehalten und wenn möglich an einen zentralen Punkt, zum Beispiel im Uferbereich, geleitet werden kann.
  • Am uferseitigen Sperrenende der meist aus einzelnen schwimmenden Elementen zusammengesetzten Ölsperre sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern, daß Öl hinter die Ölsperre gelangt oder unter der Ölsperre hindurch abtreiben kann und damit das zuvor aufgefangene Öl wieder wegtreibt. Das Abschöpfen oder Absaugen von aufschwimmendem Öl entlang der Ölsperre oder im Uferbereich ist sehr schwierig und aufwendig, und es wird zudem beim Absaugen sehr viel Wasser mitgerissen, das vom aufschwimmenden oder emulgierten Öl später zu trennen ist.
  • Aus der Druckschrift WO 93/21391 A1 ist ein Ölstopschlauch der Art bekannt, welche einen länglichen schlauchartigen Schwimmkörper und innere aufblasbare Ausziehelemente in der Form ringförmiger, an dem Schwimmkörper befestigter Schläuche einschließt, wobei sich die ringförmigen Schläuche allgemein um den Umfang des Schwimmkörpers in ihrem aufgeblasenen Verwendungszustand erstrecken, um so den Schwimmkörper zu einer schlauchartigen Form auszuziehen, und die wechselseitig durch andere längliche Schlauchelemente druckmäßig miteinander verbunden sind.
  • Diese bekannte Barrieren- oder Sperrvorrichtung weist allerdings einen relativ komplizierten technischen Aufbau auf.
  • Darstellung der Erfindung: Aufgabe, Lösung, Vorteile
  • Ausgehend von den vorgenannten Nachteilen und Unzulänglichkeiten sowie unter Würdigung des umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß eine kostengünstige Herstellbarkeit sowie eine unkomplizierte Aufbewahrung bei sofortiger Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung durch eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Mithin ist der Kern der vorliegenden Erfindung, mit der zum Zwecke einer erheblichen Risikominimierung beispielsweise Seenotkreuzer oder Tankschiffe etwa in der Nordsee oder in einer riskanten Fahrrinne ausgestattet werden können, in der Kombination mehrerer schlauchförmiger Körper ineinander zu einer Ölbarrieren- oder Ölsperrvorrichtung zu sehen.
  • Diese Barrieren- oder Sperrvorrichtung ist im Prinzip überall zur Bekämpfung der Ausbreitung eines Ölfilms, einer Ölschicht oder eines Ölteppichs einsetzbar und auch auf Rettungsbooten in unterschiedlichen Längen zu transportieren. In besonders vorteilhafter Weise ist der Barrieren- oder Sperrvorrichtung mindestens eine Absorptionseinrichtung zum Absorbieren und zum Aufnehmen des Ölfilms, der Ölschicht oder des Ölteppichs zugeordnet.
  • Die Ausgestaltung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung ist in diesem Zusammenhang dergestalt, daß
    - mindestens ein sich schlauchförmig erstreckender, mit mindestens einem ersten Medium befüllbarer Außenkörper aus flexiblem Material und
    - mindestens ein sich innerhalb des Außenkörpers schlauchförmig erstreckender, mit mindestens einem zweiten Medium befüllbarer Innenkörper aus flexiblem Material
    vorgesehen sind. Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung können der Außenkörper und/oder der Innenkörper an den jeweiligen offenen Enden durch mindestens ein Abschlußelement verschlossen werden.
  • Erfindungsgemäß werden die Dichte des ersten Mediums und die Dichte des zweiten Mediums unterschiedlich groß gewählt, wobei es sich bei dem ersten, für den Außenkörper vorgesehenen Medium um mindestens eine Flüssigkeit, beispielsweise um Wasser, handeln kann, wohingegen das zweite, für den Innenkörper vorgesehene Medium vorzugsweise mindestens ein Gas, insbesondere Luft, Druckluft oder Preßluft, ist.
  • Da nun die diversen Schläuche mit unterschiedlicher Materie – sei es Wasser, Öl oder auch nur Luft – gefüllt werden, kann infolge der unterschiedlichen Dichte des ersten Mediums und des zweiten Mediums eine Art Tiefgangregulierung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung in der Wasserfläche bewerkstelligt werden; hierbei können in erfindungswesentlicher Weise verschiedene Schläuche ineinander geschoben sein, das heißt es können anstelle nur eines innenliegenden Schlauchkörpers auch mehrere Innenkörper zum Einsatz kommen.
  • In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, daß das Volumen des innenliegenden Luftschlauchs begrenzt ist, so daß das Volumen des innenliegenden Luftschlauchs im Verhältnis zur Gesamtmasse der Ölbarrieren- oder -sperrvorrichtung festzulegen ist; hiermit wird letztendlich aber auch festgelegt, inwieweit sich die Barrieren- oder Sperrvorrichtung unter der Wasseroberfläche befindet.
  • In Bezug auf die räumliche Ausgestaltung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung können die Schläuche nicht nur rund sein, sondern auch andere geometrische Formen aufweisen, wie etwa ein Dreieck, eine Raute, ein Oval oder ein Rechteck, insbesondere auch eine Form, bei der der obere Teil rund und der untere Teil schmäler und oval ist; mithin kann die vorliegende Barrieren- oder Sperrvorrichtung also eine im wesentlichen runde oder im wesentlichen ovale oder im wesentlichen elliptische oder im wesentlichen dreieckige oder im wesentlichen rautenförmige oder im wesentlichen rechteckige oder im wesentlichen schließzylinderförmige Außenform aufweisen.
  • In besonders vorteilhafter Weise ist der Tiefgang der Barrieren- oder Sperrvorrichtung insbesondere abschnittsweise durch das Mengenverhältnis zwischen dem ersten Medium und dem zweiten Medium einstellbar und/oder regulierbar, insbesondere auch in Abhängigkeit
    - von der Menge des Öls und/oder
    - vom Druck der Ölschicht und/oder
    - von der Tiefe der Ölschicht und/oder
    - vom Seegang bzw. vom Wellengang und/oder
    - von der Windstärke.
  • Um im Sinne der vorbeschriebenen Tiefgangregulierung einen ungehinderten Zufluß des ersten Mediums in den Außenkörper bzw. einen ungehinderten Abfluß des ersten Mediums aus dem Außenkörper zu gewährleisten, kann der Außenkörper in vorteilhafter Ausgestaltungsform mit Öffnungen versehen sein, durch die das erste Medium in den Außenkörper eintreten kann und/oder 'aus dem Außenkörper austreten kann.
  • In zweckmäßiger Weise können diese Öffnungen im Außenkörper zueinander beanstandet, insbesondere zueinander regelmäßig beabstandet, sein; alternativ oder ergänzend hierzu können diese Öffnungen im Außenkörper auch durchgehend angeordnet, insbesondere gestanzt, sein.
  • Wenn der äußere Schlauch, das heißt der Außenkörper voller Wasser gelaufen ist; bietet die im Wasser liegende Barrieren- oder Sperrvorrichtung im Prinzip keinen Widerstand zur Wellenbewegung mehr, denn aufgrund des innenliegenden sogenannten "Schwimmschlauchs", das heißt aufgrund des vorzugsweise druck- oder preßluftgefüllten Innenkörpers ragt die Barrieren- oder Sperrvorrichtung nur nach Bedarf aus dem Wasser und bildet auf diese Weise den besten und schnellsten Schutz als frei bewegliche Trennwand zwischen Öl und Wasser.
  • Indem gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Durchmesser des Außenkörpers größer als, insbesondere etwa doppelt so groß wie der Durchmesser des Innenkörpers ist, kann sich die vorbeschriebene Tiefgangregulierung unter anderem auch in verschiedenen Schlauchsysteme mit unterschiedlichen Durchmessern manifestieren. Hierbei kann der Durchmesser dieser Schläuche sehr unterschiedlich sein, etwa von fünfzehn Zentimetern beim Innenkörper bis etwa 150 Zentimeter oder 300 Zentimeter beim Außenkörper.
  • Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung ist das grundsätzlich nach Bedarf frei wählbare Material des Außenkörpers und/oder das grundsätzlich nach Bedarf frei wählbare Material des Innenkörpers jeweils durch mindestens ein im wesentlichen luftdichtes, ölresistentes, reißfestes, unbrennbares, flüssigkeitsresistentes, insbesondere salzwasserresistentes und/oder insbesondere säureresistentes, sowie zugfestes Gewebe gebildet, das durch mindestens eine insbesondere spiralförmige Umwicklung, zum Beispiel aus metallischen Drahtringen oder zum Beispiel aus metallischem Endlosdraht, mit definierter Materialstärke stabilisiert ist.
  • Alternativ oder in Ergänzung hierzu können der Außenkörper und/oder der Innenkörper aus einer Vielzahl von Einzellamellen zusammengesetzt sein, so daß verschiedene Schlauchsysteme mit unterschiedlichen Durchmessern auch unterschiedliche Stärken der Drähte bzw. der Lamellen aufweisen können. In diesem Zusammenhang spielt auch die Fertigungstechnik dahingehend eine Rolle, ob ein Spiralschlauch in Endlosbauweise oder auch ein beweglicher Schlauch, der sich aus einer Menge von Einzellamellen zusammensetzt, zum Einsatz gelangt.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann innerhalb des Außenkörpers zusätzlich zum Innenkörper noch mindestens ein sich strangförmig erstreckender Zusatzkörper angeordnet sein, mittels dessen die Lage der Barrieren- oder Sperrvorrichtung im erstreckten, mit dem jeweiligen Medium befüllten Zustand zweckmäßigerweise stabilisierbar ist.
  • Bei diesem Zusatzkörper, der in vorteilhafter Weise in mindestens einer insbesondere von der Oberfläche des Gewässers abgewandten, das heißt insbesondere sich zum Gewässergrund hin "nach unten" ausdehnenden Ausbuchtung oder Ausstülpung des Außenkörpers untergebracht sein kann (→ sogenannte "Schließzylinderform" der Barrieren- oder Sperrvorrichtung), kann es sich beispielsweise um mindestens ein insbesondere kunststoffummanteltes Seil, insbesondere Stahlseil, handeln.
  • Die vorbeschriebene Maßnahme zeitigt nicht zuletzt den zweckmäßigen technischen Effekt, daß der mit dem Zusatzkörper versehene Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung eine größere Masse als der restliche Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aufweist; ebenfalls kann dieser Seilschlauch relativ schwer sein, um zum Beispiel bei der "Schließzylinderform" das Unterteil der Barrieren- oder Sperrvorrichtung auch unten zu halten.
  • Hierbei kann es sich als im Sinne der Lehre gemäß der vorliegenden Erfindung sinnvoll erweisen, wenn der insbesondere seilförmige Zusatzkörper aus Stahl oder aus anderem Material in einem weiteren kleinen Schlauch untergebracht ist, um hierdurch die Barrieren- oder Sperrvorrichtung am Schiff zu fixieren oder auch um die gesamte Barrieren- oder Sperrvorrichtung zu stabilisieren.
  • Unabhängig von oder in Verbindung mit dem vorbeschriebenen Zusatzkörper kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mindestens ein dem Innenkörper zugeordnetes, insbesondere innerhalb des Innenkörpers angeordnetes Stabilisierungselement, beispielsweise mindestens ein insbesondere kunststoffummanteltes Seil, insbesondere Stahlseil, vorgesehen sein.
  • In diesem Zusammenhang erfüllen der durch den zweiten Innenschlauch laufende Zusatzkörper und/oder das Stabilisierungselement im wesentlichen die folgenden Funktionen:
    - Möglichkeit des Bestimmens der Richtung, in die die Barrieren- oder Sperrvorrichtung zuerst ins Wasser fällt;
    - Möglichkeit des auch mechanischen Ziehens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus mindestens einem insbesondere röhrenförmigen, zum Aufbewahren der Barrieren- oder Sperrvorrichtung vorgesehenen Behälter;
    - Möglichkeit des Stabilisierens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung insgesamt;
    - Möglichkeit des Befestigens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung an definierten Fixpunkten;
    - Möglichkeit des späteren Einholens der Barrieren- oder Sperrvorrichtung.
  • In vorteilhafter Weise sind der Zusatzkörper und/oder das Stabilisierungselement in der Barrieren- oder Sperrvorrichtung nicht fixiert, sondern durchlaufend; es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, den Zusatzkörper und/oder das Stabilisierungselement zu fixieren, nachdem die Barrieren- oder Sperrvorrichtung ausreichend ausgebreitet ist.
  • Zum Zwecke einer stabilen Lage der Barrieren- oder Sperrvorrichtung auch bei starkem Seegang und/oder bei hohen Windstärken kann in zweckmäßiger Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung auch mindestens ein zumindest abschnittsweise angebrachtes Gewichtselement und/oder mindestens ein zumindest abschnittsweise angebrachtes Verstärkungselement vorgesehen sein. Es ist auch denkbar, derartige Gewichte und/oder derartige Verstärkungen anzubringen, um zum Beispiel eine Rotation der Barrieren- oder Sperrvorrichtung um die eigene Achse zu verhindern.
  • Wie bereits vorstehend im Zusammenhang mit der Tiefgangregulierung angedeutet, können sich der Außenkörper und/oder der Innenkörper gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung jeweils aus mehreren Teilabschnitten, insbesondere auch aus einer Vielzahl von Einzellamellen, zusammensetzen; nicht zuletzt durch diese technische Maßnahme werden die Beweglichkeit und die Flexibilität der Barrieren- oder Sperrvorrichtung in maßgeblicher Weise erhöht.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung entweder aus einem Stück oder auch aus mehreren, zum Beispiel vier sich im mit erstem Medium bzw. mit zweitem Medium gefüllten Zustand jeweils in etwa viertelkreisförmig erstreckenden Einzelstücken, aufgebaut sein kann.
  • Bei einer derartigen, aus Teilabschnitten zusammengesetzten Anordnung können die jeweiligen Teilabschnitte des Außenkörpers und/oder die jeweiligen Teilabschnitte des Innenkörpers durch mindestens ein Verbindungselement, das auch als Kupplungselement bezeichnet werden kann, miteinander verbunden werden. Durch Einbringen diverser derartiger Kupplungsstücke kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung erforderlichenfalls abschnittsweise im Tiefgang reguliert werden, beispielsweise indem zusätzliches erstes Medium, insbesondere Wasser, und/oder zusätzliches zweites Medium, insbesondere Luft, eingepumpt oder abgepumpt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Barrierenoder Sperrvorrichtung ist mittels des vorstehend beschriebenen Abschlußelements, mit dem der Außenkörper und/oder der Innenkörper an den jeweiligen offenen Enden verschlossen werden können, und/oder mittels des Verbindungselements
    - dem Außenkörper das erste Medium und/oder
    - dem Innenkörper das zweite Medium zuführbar.
  • Zu diesem Zwecke weisen das Abschlußelement und/oder das Verbindungselement zweckmäßigerweise mindestens eine Ventileinrichtung auf, durch die das erste Medium bzw. das zweite Medium einströmen und/oder ausströmen kann. Mithin besteht über diese mindestens eine Ventileinrichtung also auch die Möglichkeit, das erste Medium bzw. das zweite Medium wieder abzusaugen, sei es durch Öffnen der Ventileinrichtung bzw. durch Ablassen des Überdrucks, um somit die Schwimmbarkeit und natürlich auch die ungehinderte Beweglichkeit der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung nur mit der sich darin drucklos befindlichen Luft unisono zum Außenkörper zu gewährleisten.
  • Des weiteren kann am Abschlußelement und/oder am Verbindungselement
    - mindestens ein erstes Wulstelement, mittels dessen der Außenkörper an das Abschlußelement bzw. an das Verbindungselement angeschlossen werden kann, sowie
    - mindestens ein zweites Wulstelement, mittels dessen der Innenkörper an das Abschlußelement bzw. an das Verbindungselement angeschlossen werden kann,
    angeordnet sein.
  • Um einen problemlosen sowie ungehinderten Austausch des ersten Mediums zwischen den Teilabschnitten bzw. des zweiten Mediums zwischen den Teilabschnitten zu gewährleisten, weist das Verbindungselement gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung des weiteren mindestens einen ersten Verbindungskanal zum Überleiten des ersten Mediums zwischen zwei Teilabschnitten des Außenkörpers sowie mindestens einen zweiten Verbindungskanal zum Überleiten des zweiten Mediums zwischen zwei Teilabschnitten des Innenkörpers auf.
  • Auf diese Weise können die Kupplungstücke (= Verbindungselemente), durch Zusammenfügen und Fixieren automatisch einen offenen Durchgang der verschiedenen Teilabschnitte des Schlauchsystems bewirken.
  • Unter gewissen Bedingungen bietet es sich an, das Abschlußelement und das Verbindungselement einheitlich, insbesondere einteilig und/oder insbesondere einstöckig, auszubilden. In diesem Falle kann das Abschlußelement bzw. das Verbindungselement in zweckmäßiger Weise mindestens eine Ventileinrichtung aufweisen, die im Falle des Einsatzes als Abschlußelement insbesondere automatisch geschlossen ist und die im Falle des Einsatzes als Verbindungselement insbesondere automatisch geöffnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Abschlußelement und/oder das Verbindungselement mit mindestens einer Befestigungseinrichtung, insbesondere mit mindestens einer Hakeneinrichtung und/oder mit mindestens einer Öseneinrichtung, versehen, nicht zuletzt um mindestens eine Hebevorrichtung, wie zum Beispiel mindestens einen Kranhaken und/oder mindestens einen Abstandshalter zum Schiff, anbringen zu können.
  • Um die vorliegende Barrieren- oder Sperrvorrichtung in adäquater Weise aufbewahren zu können, können der Außenkörper und/oder der Innenkörper zum Zwecke der Aufbewahrung auf einen Bruchteil, insbesondere auf etwa ein Viertel bis etwa ein Siebtel, der Länge im erstreckten, mit dem jeweiligen Medium befüllten Zustand zusammengeschoben oder zusammengefaltet werden, insbesondere nach Art einer Ziehharmonika.
  • In einem derartigen zusammengeschobenen oder zusammengefalteten Zustand ist die Barrieren- oder Sperrvorrichtung in besonders vorteilhafter Weise in mindestens einem insbesondere röhrenförmigen Behälter aufbewahrbar. Dieser Behälter kann an Bord, insbesondere an der Außenseite, eines Schiffs, insbesondere eines Bergungsschiffs, eines Öltankers, eines Öltransporters, eines Rettungsschiffs, eines Seenotkreuzers, eines Tankschiffs oder dergleichen, angebracht werden.
  • Im Bedarfsfalle, das heißt zum Zwecke der Begrenzung der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Wasserfläche aufschwimmenden Ölschicht kann nun der Behälter in zweckmäßiger Weise in Richtung der Wasserfläche geschwenkt werden. Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung kann dann mittels Druckluft oder mittels anderer Drücke, wie etwa Wasserdruck, oder mittels anderer flüssiger oder lockerer Elemente aus der Aufbewahrungsröhre geblasen bzw. gepreßt werden.
  • Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist es auch denkbar, durch Aufklappen der Aufbewahrungsröhren zu bewirken, daß die Schlauchanlage nahezu selbständig rund um den Unglücksherd in das Wasser fällt; in diesem Zusammenhang kann auch die Art der zuvor erforderlichen Verbindung dieses Schlauchsystems untereinander bewirkt werden, so daß ein komplett geschlossener Schlauch um das Tankschiff liegt.
  • Gemäß einem erfindungswesentlichen Merkmal kann die ringförmige Schlauchanlage mittels Preßluft in aufgeblasenem Zustand zu einem relativ starren Gebilde werden; nachdem sich die Schlauchanlage ausgerichtet hat, ist die Füllung des schwimmfähigen Innenkörpers, das heißt die Menge des zweiten Mediums soweit zu verringern, daß sich die gesamte Barrieren- oder Sperrvorrichtung der Bewegung des Wasser bzw. der Wellen anpassen kann.
  • Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung kann von den vorzugsweise röhrenförmigen Behältern, in denen die Elemente der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aufbewahrt werden, direkt zu Wasser gelassen werden, zum Beispiel mittels Preßluft, was die Anordnung von Druckluftgeräten an Bord des Schiffs sinnvoll erscheinen läßt. Unterstützend kann in zweckmäßiger Weise auch das Ende des röhrenförmigen Behälters sowohl horizontal als auch vertikal schwenkbar ausgelegt werden.
  • Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann am der Wasseroberfläche zugewandten freien Ende des röhrenförmigen Behälters mindestens eine Umlenkeinrichtung, insbesondere mindestens eine Umlenkrolle angebracht sein, um den die Barrieren- oder Sperrvorrichtung im Wege einer geringeren Kraftübertragung schonend zu behandeln und zu schützen.
  • Wenn der Ölfilm, die Ölschicht oder der Ölteppich erfolgreich eingedämmt worden ist, so läßt sich die Barrieren- oder Sperrvorrichtung wieder aufnehmen, indem zweckmäßigerweise das zweite Medium, insbesondere die Luft, aus dem Innenkörper gesaugt wird.
  • Des weiteren kann vorgesehen sein, daß am Ende des Außenkörpers mindestens ein Ventil geöffnet werden kann, aus dem zweckmäßigerweise das erste Medium, insbesondere das Wasser, entweichen kann, so daß im Anschluß daran die Barrieren- oder Sperrvorrichtung mittels des fixierenden innenliegenden Zusatzkörpers und/oder mittels des fixierenden innenliegenden Stabilisierungselements zum Beispiel mit mindestens einer Seilwinde wieder an Bord hochgezogen werden kann.
  • Zusammenfassend sind die Vorteile der Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung also zum einen in der kostengünstigen Herstellbarkeit sowie in der unkomplizierten Lagerung zu sehen einfache Mitführbarkeit auf jedem Schiff, insbesondere auf jedem Bergungsschiff, auf jedem Öltanker, auf jedem Öltransporter, auf jedem Rettungsschiff, auf jedem Seenotkreuzer, auf jedem Tankschiff oder dergleichen), denn die Barrieren- oder Sperrvorrichtung nimmt bei ihrer Lagerung nur etwa ein Viertel bis etwa ein Fünftel ihrer ursprünglichen Länge ein.
  • Ein Fachmann auf dem technischen Gebiet des Begrenzens der Ausbreitung von Ölfilmen, von Ölschichten oder von Ölteppichen wird des weiteren die idealen Einsatzbedingungen sowie die sofortige Einsatzbereitschaft der vorliegenden Barrieren- oder Sperrvorrichtung zu schätzen wissen, wobei ein Ausbreiten des Öls auch durch die synchrone Bewegungscharakteristik der Barrieren- oder Sperrvorrichtung mit dem Wasser verhindert wird. Durch verschiedene, an sich bekannte Absaugvorrichtungen kann das Öl ohne Gefahr für die Umwelt abgesaugt werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Schiff, insbesondere ein Bergungsschiff, einen Öltanker, einen Öltransporter, ein Rettungsschiff, einen Seenotkreuzer, ein Tankschiff oder dergleichen, aufweisend mindestens eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß der vorstehend dargelegten Art.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich ein Verfahren zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht mittels Ausbringen mindestens einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung, insbesondere gemäß der vorstehend dargelegten Art, aufweisend zumindest die folgenden Verfahrensschritte:
    • [a] Öffnen mindestens eines insbesondere röhrenförmigen Behälters, in dem die Barrieren- oder Sperrvorrichtung im zusammengeschobenen oder zusammengefalteten Zustand aufbewahrt wird;
    • [b] Befüllen, insbesondere Bepumpen, mindestens eines sich innerhalb mindestens eines sich schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem ersten Medium befüllbaren Außenkörpers aus flexiblem Material schlauchförmig erstreckenden Innenkörpers aus flexiblem Material mit mindestens einem zweiten Medium, wobei die Dichte des ersten Mediums und die Dichte des zweiten Mediums unterschiedlich groß gewählt werden; und
    • [c] Zuwasserlassen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus dem insbesondere in Richtung der Oberfläche geneigten Behälter.
  • Gemäß einer erfindungswesentlichen Weiterbildung des vorliegenden Verfahrens kann der Außenkörper vor, während oder nach dem Verfahrensschritt [b) mit dem ersten Medium befüllt, insbesondere bepumpt, werden.
  • In zweckmäßiger Weise kann zum Regulieren des Tiefgangs der Barrieren- oder Sperrvorrichtung nach dem Verfahrensschritt [c]
    • [d.1) die Barrieren- oder Sperrvorrichtung mit dem ersten Medium und/oder mit dem zweiten Medium zusätzlich befüllt werden und/oder
    • [d.2] das erste Medium und/oder das zweite Medium partiell wieder abgelassen werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Wie bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch 1 sowie dem Anspruch 32 nachgeordneten Ansprüche verwiesen, andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung nachstehend anhand der durch die 1 bis 8B veranschaulichten beiden Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigt:
    • 1 eine Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer sich im Einsatz befindlichen, in Aufriß dargestellten Barrierenoder Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
    • 2 eine detaillierte Perspektivansicht eines Ausschnitts der in Aufriß dargestellten Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus 1;
    • 3 eine weitere detaillierte Perspektivansicht eines Ausschnitts der in Aufriß dargestellten Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus den 1 und 2;
    • 4A eine Perspektivansicht eines Verbindungselements zum Verbinden zweier Teilabschnitte der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus den 1 bis 3;
    • 4B eine Seitenansicht des Verbindungselements aus 4A im Schließzustand;
    • 5 eine detaillierte Seitenansicht eines Verbindungselements im Öffnungszustand;
    • 6 eine detaillierte Querschnittansicht des Verbindungselements aus 5;
    • 7 eine Perspektivansicht eines Ausschnitts eines zweiten Ausführungsbeispiels einer sich im Einsatz befindlichen, in Aufriß dargestellten Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
    • 8A eine Seitenansicht der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus 7; und
    • 8B eine Seitenansicht einer Variante der Barrieren- oder Sperrvorrichtung aus 7.
  • Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente oder Merkmale sind in den 1 bis 8B mit identischen Bezugszeichen versehen.
  • Bester Weg zur Ausführung der Erfindung
  • In den 1 bis 6 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung, in den 7 bis 8B ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt.
  • Diese Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 dient dazu, innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Öl, das aus einem verunglückten, das heißt Leck geschlagenen Tankschiff 200 ausläuft und sich als Ölfilm, Ölteppich oder Ölschicht 400 auf der Wasseroberfläche 300 ausbreitet, in einem Bereich um das Tankschiff 200 räumlich zu begrenzen; hierbei wird die Ölschicht 400 durch den "Ölzaun" (= Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100) gewissermaßen eingezäunt.
  • Das Ausbringen dieser Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 kann in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Gerät und von der zur Verfügung stehenden Mannschaft innerhalb eines Zeitraums von etwa ein bis zwei Stunden erfolgen. Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 funktioniert zumindest solange, bis die Wellen brechen. Durch die nachstehend im Detail beschriebene Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 können Umweltkatastrophen von beträchtlichem Ausmaß verhindert werden, so daß erhebliche Schäden sowie erhebliche Kosten nicht entstehen.
  • Die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 ist durch zwei ineinander liegende flexible Schläuche mit unterschiedlichen Durchmessern, nämlich durch einen sich schlauchförmig erstreckenden, mit einem ersten Medium 14 befüllbaren Außenkörper 10 aus flexiblem Material und durch einen sich innerhalb des Außenkörpers 10 schlauchförmig erstreckenden, mit einem zweiten Medium 24 befüllbaren Innenkörper 20 ebenfalls aus flexiblem Material aufgebaut, wie insbesondere aus den 1 bis 3 hervorgeht; grundsätzlich ist die Anzahl der innenliegenden Schläuche jedoch nicht festgelegt.
  • In diesem Zusammenhang beträgt der Durchmesser des kleineren Schlauchs (= Innenkörper 20) in etwa die Hälfte des Durchmessers des größeren Schlauchs (= Außenkörper 10), wobei sich der kleinere Schlauch 20 innerhalb des größeren Schlauchs 10 befindet.
  • Geht man davon aus, daß bei einem Unglück des Tankschiffs 200 in der Regel etwa die Hälfte der Tankladung ausläuft, so reicht eine Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 mit einem Außendurchmesser von etwa einem Meter bis etwa eineinhalb Metern aus. Bei einem Tankschiff 200 von etwa dreihundert Metern Länge könnte so ein "Ölzaun" 100 eine Fläche von etwa 250.000 Quadratmetern abdecken. Bei einem Schlauchdurchmesser von etwa zwei Metern wäre dies eine Kapazität von in etwa der gesamten Ladung des Tankschiffs 200.
  • Im Einsatzfall ist der Innenkörper 20 mit einem Gas, nämlich Preßluft, als zweitem Medium 24 gefüllt, wohingegen der Außenkörper 10 mit Wasser als erstem Medium 14 gefüllt wird. Grundsätzlich unterscheiden sich die Dichte des ersten Mediums 14 von der Dichte des zweiten Mediums 24, und zwar insbesondere insofern, als erstes Medium 14 und zweites Medium 24 unterschiedlich sind: Gas, Luft, Öl, Wasser; im allgemeinen: Flüssigkeiten mit verschiedenem spezifischem Gewicht.
  • Wie der Darstellung in 1 entnehmbar ist, ist das Tankschiff 200 erfindungsgemäß auch in der Lage, die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100, die im ausgebreiteten Zustand gut den drei- bis vierfachen Umfang des Tankschiffs 200 aufweist, an Bord zu lagern.
  • Hierzu wird die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 an der Außenseite 202 des Tankschiffs 200 in ausschwenkbaren röhrenförmigen Behältern 80 aufbewahrt, wobei die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 zusammengeschoben wird und längenmäßig so auf etwa ein Viertel bis etwa ein Fünftel der im Einsatzfall vorhandenen Länge reduziert werden kann. In diesem Zusammenhang kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 im Ganzen oder auch in definierten kleineren Längen verstaut werden.
  • Die röhrenförmigen Behälter 80 zum Lagern der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 sind oben zur Hälfte zu öffnen und können nach Bedarf auch aus der Verankerung genommen werden; sodann können die röhrenförmigen Behälter 80 ähnlich wie Rettungsboote mit Seilzügen zu Wasser gelassen werden.
  • Für einen einfach und schnell zu bewerkstelligenden Einsatz kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 durch Aufpumpen mit Preßluft 24 aus den dann geöffneten röhrenförmigen Behältern 80 problemlos zu Wasser gelassen werden. Der Behälter 80 ist hierbei in seinem Neigungswinkel zur Wasseroberfläche 300 variierbar, so daß sich der Behälter 80 beim Zuwasserlassen nach unten neigen und dadurch die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 leichter aus dem Behälter 80 herausrutschen kann.
  • Im Detail ist der Unterbringungsbehälter 80 nach oben zumindest teilweise zu öffnen und weist vorzugsweise jeweils zwei Teile auf, die in der Schiffsmitte teilbar und nach außen schwenkbar sind. Die Schwenkachsen sind so angelegt, daß sich der Behälter 80 beim Schwenken etwas zur Wasseroberfläche 300 hin "nach unten" neigt und somit die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 leichter herausrutschen kann. Am äußeren Ende der Behälter 80 ist jeweils eine Rolle angebracht bzw. sind die Kanten so gekröpft, daß ein ausreichend großer Radius eine Beschädigung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 verhindert.
  • Wie bereits vorstehend angedeutet, wird die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 mit Preßluft 24 über das Abschlußelement 40 bzw. über das Verbindungselement 42 aus dem Behälter 80 geblasen, indem der Innenkörper 20, das heißt der innenliegende Schlauch aufgeblasen wird (= sogenanntes "Ausbringen durch Aufblasen des inneren Luftschlauchs 20"); erforderlichenfalls kann auch der Außenkörper 10, das heißt der äußere Schlauch mit aufgeblasen werden.
  • Eine zweite Möglichkeit eines Behälters 80 ist so ausgestaltet, daß der Behälter 80 in seiner kompletten Länge geöffnet werden kann. Die zu öffnenden Teile bestehen aus einer ausreichenden Anzahl gleicher Einzelsegmente, so daß eine Handlichkeit bleibt. In diesem Falle kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 einfach über Bord des Tankschiffs 200 geworfen werden, soweit die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 an ihrem Ende fixiert und mit den diversen Schläuchen verbunden ist.
  • Liegt die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 auf der Wasseroberfläche 300, so sollte der Innenkörper 20, das heißt der innenliegende Schlauch bedarfsabhängig erst aufgeblasen werden, so daß sich die komplette Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 eigentlich um die Einsatzstelle legt und ausrichtet, erst dann kann die Luft (= zweites Medium 24) wieder soweit abgelassen werden, bis der erforderliche Tiefgang der Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 den Erfordernissen des Einsatzfalls genügt, vorausgesetzt natürlich daß gleichzeitig der Außenkörper 10, das heißt der äußere Schlauch voller Wasser (= erstes Medium 14) gepumpt wird (= sogenanntes "Befüllen des äußeren Schlauchs 10 mit Wasser 14").
  • Um die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 nach Beendigung des Einsatzfalls leichter wieder bergen zu können, werden die Schläuche 10, 20 in die halb geöffneten Behälter 80 hineingeschoben, die sich dann auf der Wasseroberfläche 300 befinden.
  • Da das Material des Außenkörpers 10 bzw. des Innenkörpers 20 aus nicht brennbarem, ölresistentem, salzwasserresistentem, zugfestem, reißfestem und luftdichtem Gewebe 16 bzw. 26 besteht, das mit einer Umwicklung 18 des Außenkörpers 10 bzw. mit einer Umwicklung 28 des Innenkörpers 20 in Form von jeweils endlosem Stahldraht spiralförmig umwickelt ist, weist die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 die Eigenschaft auf, sich problemlos dreidimensional zu bewegen.
  • Dies bedeutet, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 jede Bewegung der Wasseroberfläche 300 absolut synchron mitmacht, so daß erfindungsgemäß eine Art "Ölzaun" mit Funktionalität zum Wellenbrechen gegeben ist. In diesem Zusammenhang kann die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 ihren Tiefgang in Abhängigkeit vom Seegang und von der Menge des aus dem Tankschiff 200 auslaufenden Öls mittels Regulierung durch die erste Kammer 10 (= Außenkammer oder Wasserraum) und durch die zweite Kammer 20 (= Innenkammer oder Luftraum) verändern.
  • Wie aus der Darstellung der 4A und 4B hervorgeht, werden die beiden Schläuche, das heißt der Außenkörper 10 und der Innenkörper 20 an ihrem jeweiligen Ende mit einem Abschlußelement 40 in Form einer Abschlußkappe versehen. An diesem Abschlußelement 40 können die Schläuche 10, 20 auch durch Haken und Ösen, das heißt durch eine insbesondere automatische Verschlußeinrichtung 72 miteinander verbunden werden (vgl. 5 und 6).
  • Diese Verschlußeinrichtung 72 funktioniert exemplarisch in erfindungswesentlicher Weise dergestalt, daß zum Verschließen (→ Verbindung der Schläuche 10, 20; vgl. Pfeil P1) mindestens ein Verriegelungszapfen 72a in mindestens ein entsprechend geformtes Gegenstück 72b eingreift sowie dort einrastet und daß zum Öffnen (→ Lösen der Verbindung der Schläuche 10, 20; vgl. Pfeile P2 und P3) der Verriegelungszapfen 72a angehoben und damit aus dem Gegenstück 72b wieder gelöst wird. Im Schließzustand kann der Verriegelungszapfen 72a mittels mindestens eines ein-/verstellbaren Sicherungselements 72c, insbesondere mittels mindestens eines Sicherungsbolzens oder mittels mindestens eines Sicherungssplints, gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden.
  • Des weiteren wird die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 am Abschlußelement 40 über hierfür vorgesehene Ventileinrichtungen 76 auch mit dem für die jeweilige Komponente 10 bzw. 20 vorgesehenen Medium 14 bzw. 24 versorgt, das heißt der äußere Schlauch (= Außenkörper 10) wird mit Wasser 14 und der innere Schlauch (= Innenkörper 20) wird mit Druckluft 24 aufgefüllt. In diesem Zusammenhang dient die Ventileinrichtung 76 in erster Linie der Luftzufuhr, insbesondere der Regulierung der Preßluft 24.
  • Im der Ventileinrichtung 76 diametral entgegengesetzten Bereich der Außenfläche des Außenkörpers 10 ist mindestens ein Kopplungselement 74 vorgesehen (vgl. 5 und 6), das in Form einer Metallplatte mit Öffnung zur Aufnahme des Gegenstücks einer anderen Kupplung ausgebildet ist und der Verbindung von Teilabschnitte 12 bzw. 22 der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 dient; diese Teilabschnitte 12 bzw. 22 können jeweils in der Form von Einzellamellen ausgebildet sein.
  • Wie nicht nur der Darstellung der 4A und 4B, sondern auch der ergänzenden Darstellung der 5 und 6 entnehmbar ist, kann das Abschlußelement 40 einheitlich als Verbindungselement 42 zwischen zwei Teilabschnitten 12 des Außenkörpers 10 bzw. zwischen zwei Teilabschnitten 22 des Innenkörpers 20 ausgebildet sein. Mithin wird also zu den jeweiligen Schlauchsystemen eine Kupplung in Form des Verbindungselements 42 bereitgestellt, die es erlaubt, mehrere Schläuche im Schnellverfahren miteinander zu verbinden.
  • Das Verbindungselement 42 ist hierbei so gestaltet, daß es möglich ist, von jedem Verbindungselement 42 aus Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Wasser 14 (für den Außenkörper 10) oder Luft 24 (für den Innenkörper 20), in die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 zu pumpen; demzufolge ist durch das Verbindungselement 42 sowohl die Wasserzufuhr (für den Außenkörper 10) als auch die Luftzufuhr (für den Innenkörper 20) gewährleistet.
  • Um auch zwischen den einzelnen Teilabschnitten 12 bzw. 22 einen reibungslosen und störungsfreien Austausch des ersten Mediums 14 bzw. des zweiten Mediums 24 zu gewährleisten, weist das Verbindungselement 42 des weiteren
    - einen ersten Verbindungskanal 52 (= "Wasserverbindung"; vgl. 4B) zum Überleiten des ersten Mediums 14 zwischen zwei Teilabschnitten 12 des Außenkörpers 10 sowie
    - einen zweiten Verbindungskanal 62 (= "Luftverbindung"; vgl. 4B) zum Überleiten des zweiten Mediums 24 zwischen zwei Teilabschnitten 22 des Innenkörpers 20 auf.
  • Aus der Darstellung der 4A und 4B geht des weiteren hervor, daß am Abschlußelement 40 bzw. am Verbindungselement 42
    - jeweils ein erstes Wulstelement 50, mittels dessen der Außenkörper 10 an das Abschlußelement 40 bzw. an das Verbindungselement 42 angeschlossen ist, sowie
    - jeweils ein zweites Wulstelement 60, mittels dessen der Innenkörper 20 an das Abschlußelement 40 bzw. an das Verbindungselement 42 angeschlossen ist,
    angeordnet ist. Mittels dieser Wulstelemente 50, 60 können die Schläuche 10, 20 besser am Abschlußelement 40 bzw. am Verbindungselement 42 abgedichtet und/oder befestigt werden.
  • Ferner weist die in Form des Verbindungselements 42 ausgestaltete metallische Kupplung Befestigungseinrichtungen 78 auf (vgl. 6), nämlich Haken und Ösen für die Anbringung von Hebevorrichtungen 204, wie zum Beispiel von Kranhaken bzw. von Abstandshaltern zum Tankschiff 200 (vgl. 1). Diese Befestigungseinrichtungen 78 dienen mithin in erfindungswesentlicher Weise nicht nur zum Stabilisieren der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100, sondern erforderlichenfalls auch zum Bergen derselben.
  • Wie bereits vorstehend erwähnt, sind die Kupplungen 42 dergestalt ausgebildet, daß jede Kupplung 42 auch als Endstück 40 eingesetzt werden kann. Die unterschiedlichen Ventileinrichtungen 76 sind so gearbeitet, daß sie im Falle der Kopplung automatisch offen und im Falle der Entkopplung automatisch geschlossen sind. Zwischen den jeweiligen Kupplungen bzw. Verbindungselementen 42 ist in erfindungswesentlicher Weise jeweils mindestens ein Dichtungselement 70 in Form mindestens einer Gummidichtung angeordnet (vgl. 4B und 5).
  • Die Kupplung 42 bzw. der Verschluß bzw. das Endstück 40 der Schläuche 10, 20 ist so vorbereitet, daß das erste Medium 14 (= Wasser) bei Beenden des Einsatzes oder bei Bergen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 automatisch aus selbiger herauslaufen kann. Durch Absaugen des zweiten Mediums 24 (= Luft) im inneren Schwimmschlauch 20 und in der Öffnung des äußeren Schwimmschlauchs 10 bzw. auch durch Absaugen des ersten Mediums 14 (= Wasser) aus dem äußeren Schwimmschlauch 10 wird automatisch wieder die Länge der Barrierenoder Sperrvorrichtung 100 reduziert, und zwar auf etwa ein Viertel bis ein Sechstel der tatsächlichen Größe im erstreckten Zustand.
  • Wie aus der Darstellung der 7 (= Perspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer sich im Einsatz befindlichen Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung) hervorgeht, ist die äußere Form der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 nicht notwendigerweise rund, das heißt auch ovale oder andere Formen funktionieren nach dem gleichen Prinzip.
  • In diesem Zusammenhang ist generell zu bedenken, daß die Ventileinrichtungen 76 für das erste Medium 14 (= Wasser) sowie für das zweite Medium 24 (= Luft) bei einer mehrteiligen Ausgestaltung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 an den Abschlußelementen 40 so anzubringen sind, daß bei einem Verbinden der beiden Teile (= einheitliche Ausbildung der Abschlußelemente 40 als Verbindungselement 42) automatisch der Kreislauf des ersten Mediums 14 sowie der Kreislauf des zweiten Mediums 24 an der Kupplung hergestellt ist. Der Vorteil hierbei besteht unter anderem, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 von einer Stelle aus entsprechend dem Bedarf mit dem ersten Medium 14 (= Wasser) bzw. mit dem zweiten Medium 24 (= Luft) reguliert werden kann.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 7 weist eine sogenannte "Schließzylinder"-Schlauchform auf, wobei der Durchmesser bzw. der Radius der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 jederzeit nach Bedarf verändert werden kann; die Höhe ist ebenfalls veränderbar. Die vorgenannten Dimensionierungen richten sich in diesem Zusammenhang nach der Windstärke, nach dem Wellengang, nach der Schwimmhöhe und/oder nach dem Druck des auslaufenden Öls nach außen auf die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100.
  • Wie schon beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 6, so ist auch beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den 7 bis 8B der Schlauch aus Öl und Salzwasser bzw. säureresistentem Material 16 (→ Außenkörper 10) bzw. 26 (→ Innenkörper 20) auf endlosem Stahldraht 18 (→ Außenkörper 10) bzw. 28 (→ Innenkörper 20) aufgebracht. Dieser Flexschlauch 16 bzw. 26 mit Endlosdraht 18 bzw. 28 (vgl. 8A) oder auch nur einzelne Drahtringe 18 bzw. 28 (vgl. 8B) ist als endloser Schlauch zu fertigen.
  • Der seitlichen Ansicht gemäß 8A ist des weiteren entnehmbar, daß der Wasser 14 führende Außenschlauch 10 – sei er nun von runder Form, von ovaler Form oder oder von "Schließzylinderform" – seitlich mit ausreichend vielen Öffnungen 38 zur Aufnahme bzw. zur Abgabe des ersten Mediums 14 versehen ist, die in regelmäßigen Abständen gestanzt sind; der Außenkörper 10 kann auch auf seiner gesamten Länge eine durchgehende Öffnung 38 aufweisen, die dazu dient, das erste Medium (= Wasser 14) möglichst schnell eintreten und austreten zu lassen.
  • Der entscheidende Vorteil dieser Öffnungen 38 ist darin zu sehen, daß das sich im Außenkörper 10 befindliche Wasser 14 in dem Maße ausgetauscht wird, wie sich auch das den Außenkörper 10 umgebende Wasser verändert, so daß sich der Außenkörper 10 noch besser dem Wellengang anpassen kann. Hierdurch wird ein gerinstmöglicher Widerstand erreicht, bei dem sich der Außenkörper 10 bestmöglich homogen mit den Wellen bewegen kann.
  • In diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, ob der Außenkörper 10 die Öffnungen 38 auf der sich im Wasser befindlichen, der Ölschicht 400 zugewandten Seite oder auf der von der Ölschicht 400 abgewandten Seite hat; relevant ist lediglich, daß der Durchfluß des Wassers 14 verhindert ist. Das innenliegende Schlauchsystem (= Innenkörper 20) ist in sich abgeschlossen und trägt somit zur Regulierung des Tiefgangs bzw. zur Aufnahme von Sicherungsseilen 36 bei.
  • Selbst wenn die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 – wie im ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 6 – aus einem runden Außenkörper 10 gebildet ist, stellt ein Drehen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 in irgendeine Richtung kein Problem dar; zwar tritt dann etwas Öl aus, aber doch nur ein winziger Bruchteil.
  • Der Vorteil liegt vielmehr darin, in sehr kurzer Zeit einen äußerst kostengünstigen Sicherungszaun mit einfachen Mitteln, wie etwa Preßluft 24 oder Pumpen, auszubringen, den geringsten Wasser- oder Strömungswiderstand zu erzeugen und hierbei die größtmögliche Ölmenge am Ausbreiten zu hindern.
  • Die aus Einzelringen 18 bzw. 28 aufgebaute Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B ist etwas flexibler als die aus Endlosdraht 18 bzw. 28 aufgebaute Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A, das heißt die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B paßt sich starkem Seegang noch besser an als die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A; allerdings ist bei der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8B die Reißfestigkeit geringer als bei der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 gemäß 8A, das heißt der aus Endlosstahldraht gefertigte Ölschlauch gemäß 8A ist erheblich reißfester.
  • In jedem Falle kann sich die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 dreidimensional bewegen, und zwar auf kleinstem Raum in jede Richtung teilweise im Winkel bis zu neunzig Grad bzw. bis zu 180 Grad.
  • Im "Schließzylinderschlauch" gemäß den 7 bis 8B besteht ein weiterer Vorteil darin, daß der obenliegende, als zweite Kammer oder Innenkörper 20 bezeichnete Rundschlauch, der mit leichterem Material, wie etwa Gas, Luft oder dergleichen, gefüllt ist und ebenfalls gemäß der gleichen vorbeschriebenen Fertigungstechnik herstellbar ist, sich nicht sehr stark verdrehen oder verkanten kann; der äußere Schlauch (= erste Kammer oder Innenkörper 10) sollte komplett mit dem ersten Medium 14 (= Flüssigkeit, wie etwa Wasser oder dergleichen) gefüllt sein.
  • Wie aus der Darstellung gemäß den 6 und 7 des weiteren hervorgeht, besteht im dem Gewässergrund zugewandten unteren Teil der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 eine erfindungswesentliche Option für einen weiteren Schlauchkörper 32 (= dritter Schlauchkörper neben dem Außenkörper 10 und dem Innenkörper 20), der einen Zusatzkörper 30 in Form einer kunststoffummantelten Stahlleine oder eines kunststoffummantelten Stahlseils führt.
  • Durch diese im Seilschlauch 32 verlaufende reißfeste Stahlleine 30, die als Zusatzkörper umgeben vom Schlauchkörper in einer von der Gewässeroberfläche 300 abgewandten, sich nach unten ausdehnenden Ausbuchtung oder Ausstülpung 34 des Außenkörpers 10 untergebracht ist, kann auch verhindert werden, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 bei zu starkem Druck beschädigt wird.
  • Das durchlaufende Stahlseil (= Zusatzkörper 30) wird in den Verbindungselementen 42 bzw. an den Abschlußelementen 40 der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 fixiert, denn die Länge des Stahlseils 30 hat variabel zu sein; außerdem dient dieses Stahlseil 30 zum Befestigen und zum Sichern an entsprechenden Bergungsschiffen oder an Bojen bzw. am Mutterschiff.
  • Des weiteren dient dieser innenliegende Zusatzkörper 30 zur Sicherung und auch zur Wiederaufnahme bzw. zur Rückführung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 in den Aufbewahrungsbehälter 80, an dessen Ende entsprechende Rollen angebracht sind, die eine Beschädigung der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 verhindern bzw. durch die eine einfachere Handhabung gewährleistet ist.
  • Der Behälter 80 ist ebenfalls so konstruiert, daß dieser nach außen schwenkbar ist, erforderlichenfalls mit einem sich an Bord des Tankschiffs 200 befindlichen Kran als Ausleger benutzt wird, um auf diese Weise die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 unmittelbar im Einsatzfall einige Meter entfernt vom Tankschiff 200 in das zu schützende Gewässer zu lassen.
  • Unabhängig von oder in Verbindung mit diesem Zusatzkörper 32 ist es noch möglich, im Luft 24 führenden runden oberen Schlauch 20 ein Stabilisierungselement 36 in Form eines Stahlseils einzubringen (vgl. 7), um zu gewährleisten, daß die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 positionsgetreu, das heißt im wesentlichen senkrecht im Wasser bleibt und sich nicht um die eigene Achse dreht bzw. kippt. Auf jeden Fall ist die Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 so auszulegen, daß der dem Gewässergrund zugewandte untere Teil wesentlich schwerer als der vom Gewässergrund abgewandte, oben schwimmende Teil ist.
  • In diesem Zusammenhang weist das runde System gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel (vgl. 1 bis 6) den Vorteil auf, nicht kippen zu können; des weiteren ist dort der Tiefgang nicht so stark, und die auftretenden Kräfte sind um einiges geringer. Außerdem ist Lagerung, Transport, Ausbringung und dergleichen mit dem Rundschlauch gemäß den 1 bis 6 um einiges einfacher und risikoloser zu bewerkstelligen.
  • Durch Zug oder Druck ist die tatsächliche Größe der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 in Abhängigkeit vom Abstand bzw. von der Menge an dazwischenliegendem Gewebe 16 bzw. 26 sehr unterschiedlich; so kann beispielsweise bei einlagiger Unterbringung auf einem Schiff von 250 Metern Länge ein Gesamtumfang der Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 von etwa sechshundert laufenden Metern erzielt werden.
  • Soweit es möglich ist, den röhrenförmigen Aufbewahrungsbehälter 80 komplett umlaufend anzubringen, besteht also die Möglichkeit, eine bewegliche Barrieren- oder Sperrvorrichtung 100 von etwa 1.800 Meter Umfang bis etwa 3.000 Meter Umfang auszulegen. Bei einer Dicke des Ölfilms, der Ölschicht oder des Ölteppichs 400 von etwa zehn Zentimetern würde dies ein Eingrenzen auf eine Fläche von etwa 230.000 Quadratmeter bis etwa 350.000 Quadratmeter Öl bzw. auf ein Volumen von etwa 23.000 Kubikmeter bis etwa 35.000 Kubikmeter Öl bedeuten.

Claims (34)

  1. Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche (300) eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht (400), gekennzeichnet durch - mindestens einen sich schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem ersten Medium (14) befüllbaren Außenkörper (10) aus flexiblem Material und - mindestens einen sich innerhalb des Außenkörpers (10) schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem zweiten Medium (24) befüllbaren Innenkörper (20) aus flexiblem Material, wobei die Dichte des ersten Mediums (14) und die Dichte des zweiten Mediums (24) unterschiedlich groß sind.
  2. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Außenkörpers (10) größer als, insbesondere etwa doppelt so groß wie der Durchmesser des Innenkörpers (20) ist.
  3. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, - daß das erste Medium (14) mindestens eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, ist und/oder - daß das zweite Medium (24) mindestens ein Gas, insbesondere Luft, Druckluft oder Preßluft, ist.
  4. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkörper (10) mit Öffnungen (38) versehen ist, durch die das erste Medium (14) - in den Außenkörper (10) eintreten und/oder - aus dem Außenkörper (10) austreten kann.
  5. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (38) im Außenkörper (10) - zueinander beanstandet, insbesondere zueinander regelmäßig beabstandet, und/oder - durchgehend angeordnet, insbesondere gestanzt, sind.
  6. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkörper (10) und/oder der Innenkörper (20) an den jeweiligen offenen Enden durch mindestens ein Abschlußelement (40) verschließbar sind.
  7. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tiefgang der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) insbesondere abschnittsweise durch das Mengenverhältnis zwischen dem ersten Medium (14) und dem zweiten Medium (24) einstellbar und/oder regulierbar ist, insbesondere auch in Abhängigkeit - von der Menge des Öls und/oder - vom Druck der Ölschicht (400) und/oder - von der Tiefe der Ölschicht (400) und/oder - vom Seegang bzw. vom Wellengang und/oder - von der Windstärke.
  8. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Außenkörper (10) und/oder der Innenkörper (20) jeweils aus mehreren Teilabschnitten (12 bzw. 22) zusammensetzen.
  9. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkörper (10) und/oder der Innenkörper (20) aus einer Vielzahl von Einzellamellen (12 bzw. 22) zusammengesetzt sind.
  10. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Teilabschnitte (12) des Außenkörpers (10) und/oder die jeweiligen Teilabschnitte (22) des Innenkörpers (20) durch mindestens ein Verbindungselement (42) miteinander verbunden sind.
  11. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 6 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Abschlußelements (40) und/oder mittels des Verbindungselements (42) - dem Außenkörper (10) das erste Medium (14) und/oder - dem Innenkörper (20) das zweite Medium (24) zuführbar ist.
  12. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußelement (40) und/oder das Verbindungselement (42) mit mindestens einer Befestigungseinrichtung (78), insbesondere mit mindestens einer Hakeneinrichtung und/oder mit mindestens einer Öseneinrichtung, versehen ist.
  13. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6, 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußelement (40) und/oder das Verbindungselement (42) - mindestens eine Ventileinrichtung (76) zum Einströmen und/oder zum Ausströmen des ersten Mediums (14) und/oder des zweiten Mediums (24), - mindestens ein erstes Wulstelement (50) zum Anschließen des Außenkörpers (10) an das Abschlußelement (40) bzw. an das Verbindungselement (42) sowie - mindestens ein zweites Wulstelement (60) zum Anschließen des Innenkörpers (20) an das Abschlußelement (40) bzw. an das Verbindungselement (42) aufweisen.
  14. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (42) des weiteren - mindestens einen ersten Verbindungskanal (52) zum Überleiten des ersten Mediums (14) zwischen zwei Teilabschnitten (12) des Außenkörpers (10) und - mindestens einen zweiten Verbindungskanal (62) zum Überleiten des zweiten Mediums (24) zwischen zwei Teilabschnitten (22) des Innenkörpers (20) aufweist.
  15. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 6 und 10 oder gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußelement (40) und das Verbindungselement (42) einheitlich, insbesondere einteilig und/oder insbesondere einstöckig, ausgebildet sind.
  16. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußelement (40) bzw. das Verbindungselement (42) mindestens eine Ventileinrichtung (76) aufweist, - die im Falle des Einsatzes als Abschlußelement (40) insbesondere automatisch geschlossen ist und - die im Falle des Einsatzes als Verbindungselement (42) insbesondere automatisch geöffnet ist.
  17. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Außenkörpers (10) und/oder das Material des Innenkörpers (20) jeweils durch mindestens ein im wesentlichen luftdichtes, ölresistentes, reißfestes, unbrennbares, flüssigkeitsresistentes, insbesondere salzwasserresistentes und/oder insbesondere säureresistentes, sowie zugfestes Gewebe (16 bzw. 26) gebildet ist, das durch mindestens eine insbesondere spiralförmige Umwicklung (18 bzw. 28), zum Beispiel aus Drahtringen oder zum Beispiel aus Endlosdraht, stabilisiert ist.
  18. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkörper (10) und/oder der Innenkörper (20) zum Aufbewahren auf einen Bruchteil, insbesondere auf etwa ein Viertel bis etwa ein Siebtel, der Länge im erstreckten, mit dem jeweiligen Medium (14 bzw. 24) befüllten Zustand zusammenschiebbar oder zusammenfaltbar sind, insbesondere nach Art einer Ziehharmonika.
  19. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Barrierenoder Sperrvorrichtung (100) im zusammengeschobenen oder zusammengefalteten Zustand in mindestens einem insbesondere röhrenförmigen Behälter (80) aufbewahrbar ist.
  20. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (80) an Bord, insbesondere an der Außenseite (202), eines Schiffs (200), insbesondere eines Bergungsschiffs, eines Öltankers, eines Öltransporters, eines Rettungsschiffs, eines Seenotkreuzers, eines Tankschiffs oder dergleichen, anbringbar und im Bedarfsfalle in Richtung der Oberfläche (300) schwenkbar ist.
  21. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch - eine im wesentlichen runde Außenform oder - eine im wesentlichen ovale Außenform oder - eine im wesentlichen elliptische Außenform oder - eine im wesentlichen dreieckige Außenform oder - eine im wesentlichen rautenförmige Außenform oder - eine im wesentlichen rechteckige Außenform oder - eine im wesentlichen schließzylinderförmige Außenform.
  22. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Außenkörpers (10) zusätzlich zum Innenkörper (20) noch mindestens ein sich strangförmig erstreckender Zusatzkörper (30) angeordnet ist.
  23. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) im erstreckten, mit dem jeweiligen Medium (14 bzw. 24) befüllten Zustand mittels des Zusatzkörpers (30) stabilisierbar ist.
  24. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzkörper (30) durch mindestens ein insbesondere kunststoffummanteltes Seil, insbesondere Stahlseil, gebildet ist.
  25. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzkörper (30) in mindestens einer insbesondere von der Oberfläche (300) abgewandten Ausbuchtung oder Ausstülpung (34) des Außenkörpers (10) untergebracht ist.
  26. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Zusatzkörper (30) versehene Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) eine größere Masse als der restliche Bereich der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) aufweist.
  27. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 26, gekennzeichnet durch mindestens ein dem Innenkörper (20) zugeordnetes, insbesondere innerhalb des Innenkörpers (20) angeordnetes Stabilisierungselement (36).
  28. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierungselement (36) durch mindestens ein insbesondere kunststoffummanteltes Seil, insbesondere Stahlseil, gebildet ist.
  29. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 28, gekennzeichnet durch mindestens ein zumindest abschnittsweise angebrachtes Gewichtselement und/oder durch mindestens ein zumindest abschnittsweise angebrachtes Verstärkungselement.
  30. Barrieren- oder Sperrvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch mindestens eine zugeordnete Absorptionseinrichtung zum Absorbieren und zum Aufnehmen der Ölschicht.
  31. Schiff (200), insbesondere Bergungsschiff, Öltanker, Öltransporter, Rettungsschiff, Seenotkreuzer, Tankschiff oder dergleichen, aufweisend mindestens eine Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 30.
  32. Verfahren zum Begrenzen der Ausbreitung mindestens einer insbesondere auf der Oberfläche (300) eines fließenden oder stehenden Gewässers aufschwimmenden Ölschicht (400) mittels Ausbringen mindestens einer Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100), insbesondere gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 30, gekennzeichnet durch zumindest die folgenden Verfahrensschritte: [a] Öffnen mindestens eines insbesondere röhrenförmigen Behälters (80), in dem die Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) im zusammengeschobenen oder zusammengefalteten Zustand aufbewahrt wird; [b] Befüllen, insbesondere Bepumpen, mindestens eines sich innerhalb mindestens eines sich schlauchförmig erstreckenden, mit mindestens einem ersten Medium (14) befüllbaren Außenkörpers (10) aus flexiblem Material schlauchförmig erstreckenden Innenkörpers (20) aus flexiblem Material mit mindestens einem zweiten Medium (24), wobei die Dichte des ersten Mediums (14) und die Dichte des zweiten Mediums (24) unterschiedlich groß gewählt werden; und [c] Zuwasserlassen der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) aus dem insbesondere in Richtung der Oberfläche (300) geneigten Behälter (80).
  33. Verfahren gemäß Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß vor, während oder nach dem Verfahrensschritt [b] der Außenkörper (10) mit dem ersten Medium (14) befüllt, insbesondere bepumpt, wird.
  34. Verfahren gemäß Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß zum Regulieren des Tiefgangs der Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) nach dem Verfahrensschritt [c] [d.1] die Barrieren- oder Sperrvorrichtung (100) mit dem ersten Medium (14) und/oder mit dem zweiten Medium (24) zusätzlich befüllt wird und/oder [d.2] das erste Medium (14) und/oder das zweite Medium (24) partiell wieder abgelassen wird.
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