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DE2921732A1 - Langgestreckte schwimmfaehige daemmeinrichtung - Google Patents

Langgestreckte schwimmfaehige daemmeinrichtung

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Publication number
DE2921732A1
DE2921732A1 DE19792921732 DE2921732A DE2921732A1 DE 2921732 A1 DE2921732 A1 DE 2921732A1 DE 19792921732 DE19792921732 DE 19792921732 DE 2921732 A DE2921732 A DE 2921732A DE 2921732 A1 DE2921732 A1 DE 2921732A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hose
network
swimming
layer
cells
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19792921732
Other languages
English (en)
Inventor
Bernard Trevor Rogers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2921732A1 publication Critical patent/DE2921732A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B15/00Cleaning or keeping clear the surface of open water; Apparatus therefor
    • E02B15/04Devices for cleaning or keeping clear the surface of open water from oil or like floating materials by separating or removing these materials
    • E02B15/08Devices for reducing the polluted area with or without additional devices for removing the material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
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    • E02B15/04Devices for cleaning or keeping clear the surface of open water from oil or like floating materials by separating or removing these materials
    • E02B15/08Devices for reducing the polluted area with or without additional devices for removing the material
    • E02B15/0814Devices for reducing the polluted area with or without additional devices for removing the material with underwater curtains
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E02B15/08Devices for reducing the polluted area with or without additional devices for removing the material
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B15/00Cleaning or keeping clear the surface of open water; Apparatus therefor
    • E02B15/04Devices for cleaning or keeping clear the surface of open water from oil or like floating materials by separating or removing these materials
    • E02B15/08Devices for reducing the polluted area with or without additional devices for removing the material
    • E02B15/0857Buoyancy material
    • E02B15/0864Air
    • E02B15/0871Air self-inflating barriers
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A20/00Water conservation; Efficient water supply; Efficient water use
    • Y02A20/20Controlling water pollution; Waste water treatment
    • Y02A20/204Keeping clear the surface of open water from oil spills

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Description

Be schreibungse inle i tung
Die Erfindung betrifft eine langgestreckte schwimmfähige Dämmeinrichtung, die beim Einsatz auf einer Wasserfläche schwimmt.
Eine derartige Einrichtung dient als schwimmende Barriere zum völligen oder auch teilweise Einschließen von ausgelaufenem öl. Unrat oder sonstigem schwimmenden Abfall, der von einem Schiff, einem Bauwerk im Wasser oder einer sonstigen Einrichtung in Küsten- oder Strandnähe ausgelaufen bzw. auf eine andere Weise ins Wasser gelangt ist. Bislang wurden für solche Zwecke aufgeblasene Schläuche von beträchtlicher Länge verwendet. Indessen wurden dadurch schwimmende Barrieren zum Eindämmen von schwimmendem öl lediglich in begrenzten Räumen erhalten, wo auf Grund der allgemeinen Bedingungen die Wasseroberfläche verhältnismäßig ruhig und ohne wesentliche Wellen blieb. Den bislang bekannt gewordenen schwimmenden Barrieren ist gemeinsam, daß sich damit ausgelaufenes öl auf offener See unter ungünstigen Gezeiten- und/oder Wetterbedingungen nicht eindämmen läßt.
Demnach ist es Aufgabe der Erfindung, auch auf hoher See und unter ungünstigen äußeren Bedingungen einsetzbare Mittel
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zum Verhindern der Ausbreitung von ausgelaufenem öl und sonstigem schwimmenden unrat anzugeben.
Die Lösung besteht in einer langgestreckten schwimmfähigen Einrichtung, die auf der Oberfläche des Wassers in dem gewünschten Bereich schwimmt und hierbei zwar etwas, aber nicht völlig in das Wasser eintaucht. Dies erfolgt über die vollständige Länge der Einrichtung, unabhängig davon, ob die Wasseroberfläche etwa bei schlechten Wetterbedingungen oder infolge der Gezeiten sehr starken Veränderungen unterworfen ist.
Im einzelnen beinhaltet die Lösung eine langgestreckte schwimmfähige Ausrüstung, zu der u.a. hohle aufblasbare Schwimmeinheiten aus einem undurchlässigen Baustoff gehören. Diese Schwimmeinheiten sind Ende an Ende innerhalb eines schlauchartigen umhüllenden Gebildes aus einem verformbaren Baustoff in einer Reihe angeordnet. Eine solche Einrichtung bildet einen langgestreckten Barrierenabschnitt, sobald jede der Schwimmzellen aufgeblasen ist» Demnach ermöglicht die Bauweise in einem gewissen Maße eine seitliche Deformation der einzelnen Schwimmzellen. Diese erfolgt bei den gegeneinander abgestützten Enden der aufeinander folgenden Schwimmzellen über den Umfang der gemeinsamen Berührungsflächen in erster Annäherung wie bei einer "Wirbelsäule". Eine gewisse Längsverformung der schlauchähnlichen Hülle ist ebenfalls möglich.
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Die schlauchähnliche Hülle besteht zunächst aus einer Lage, welche netzartig aus sehr zug- bzw. dehnfestem Material gebildet ist. In vorteilhafter Weise ist diese Lage ein vielroaschiges Netz, das aus Serien von einen axialen Abstand aufweisenden Ringen besteht, die mit anderen Strängen verbunden sind. Beide Arten von Strängen sind in geodätischer Form angeordnet, wobei die radiale Expansion der schlauchartigen Hülle durch die Ringe begrenzt ist. Hingegen ist eine radiale Kontraktion der Hülle unter entsprechender Längenzunahme, ferner radiale Expansion der Hülle im von den Ringen vorgegebenen Rahmen unter entsprechender Längenabnahme möglich. In zweckmäßiger Weise ist die Netz-Schicht mit Verschnürmöglichkeiten ausgestattet, die ein öffnen in Längsrichtung zum Austauschen von Schwimmzellen ermöglichen.
In vorteilhafter Weise taucht die langgestreckte schwimmfähige Dämmeinrichtung teilweise in das Wasser ein. Dies ist bei starkem Seegang, hoher Dünung und allgemein schlechtem Wetter erforderlich, weil die Dämmeinrichtung auf 81-lachen, die an sich eingedämmt werden sollen, aufschwimmen könnte. Aus diesem Grunde ist die Schlauchhülle derart aufgebaut, daß innerhalb des "Netzes", das die äußere Lage der Schlauchhülle bildet, eine innere Schlauchschicht aus einem Faser-Material liegt, das wasserabsorbierend ist.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, daß zwischen den Schwimmzellen und der Schlauchhülle eine Auskleidung aus einem Material mit niederem Reibbeiwert liegt.
Um eine längere schwimmende Barriere zu bilden, wird eine
entsprechende Anzahl schwimmfähiger Dämmeinrichtungs-Einheit Ende an Ende zusammen gekoppelt. Zum Einsatz in Not- oder
bei Zwischenfällen sind eine oder mehrere Dämmeinheiten abrollbar gestapelt. Hier zeigt sich dann die Zweckmäßigkeit der selbsttätig wirkenden Aufblaseinrichtung, die beim Abwerfen
der einzelnen Einheiten selbsttätig in Funktion tritt, indem Schwimmzelle um Schwimmzelle aufgeblasen wird.
Offensichtlich ist schließlich der Vorteil aus der zickzackförmigen Schürze unterhalb der eigentlichen schlauchförmigen Barriere.
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Figuren beschrei. bung
Weitere Einzelheiten sowie erzielte Vorteile gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles sowie der teilweise schematischen Zeichnung hervor; in dieser zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen typischen Bereich der schwimmfähigen Dämmeinrichtung, insbesondere mit einer Schwimmzelle, ferner mit den diskusförmigen Hohlräumen zwischen den Zellen,
Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt entsprechend Schnittlinie H-II,
Fig. 3 die Hetzausbildung zur Außenhülle in Draufsicht auf die flach ausgelegte Hülle, mit Befestigungsmitteln,
Fig. 4 die Knotenpunktausbildung als vergrößerte Einzelheit zu Fig. 3,
Fig. 5 einen Knotenpunkt als Schnitt entsprechend Schnittlinie V-V gemäß Fig. 4,
Fig. 6 und 7 typische Verknüpfungen von benachbarten Abschnittten der Einrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 eine von der äußeren Netzschicht zwischen ihren Enden getragenen Befestigung in perspektivischer Darstellung,
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Fig. 9 die in Fig. 1 bis 8 gezeigte Dämmeinrichtung auf eine Haspel aufgewickelt sowie endseitig mit der nächsten Einheit verbunden, in Seitenansicht,
Fig. 10 das Auslegen von schwimmfähigen Dämmeinrichtungen um einen Öl-Teppich herum, in perspektivischer Darstellung und
Fig. 11 einen Schnitt durch die Dämmeinrichtung entsprechend Schnittlinie XI - XI in Fig. 10.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht ein Abschnitt der schwimmfähigen Dämmeinrichtung aus einem schützenden Schlauch 11 aus einem angriffsbeständigen Baustoff; nach dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Einheit der Dämmeinrichtung etwa 100 m lang, bei einem Durchmesser von etwa 1,1 m. Das schlauchartige Gebilde 11 weist eine Innenschicht 12 aus einem faserigen Stoff, wie z.B. Tier- bzw. Kunsthaar, das mit einer nachgiebigen Tragschicht verbunden ist, sowie eine mit der Innenschicht 12 verbundenen Außenhülle 13 auf. Zweckmäßigerweise liegt lie Dicke der Tragschicht in der Größenordnung von 5O mm. Die nachgiebigen Bindemittel sind mit verrottungshindernden sowie feuerbeständigen Mitteln getränkt, wodurch u.a. einer Beschädigung während der Lagerung vorgebeugt wird. Die Außenhülle wird vorzugsweise von einem zugfesten, viellagigen mit Kunststoff überzogenen Drahtgeflecht gebildet; Geflecht aus galvanisiertem Draht oder anderes vermaschbares Material ist ebenfalls geeignet.
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Der Schlauch 11 ist eine Umhüllung , innerhalb derer sich Schwimmkörper bzw. -zellen 14 vom einen bis zum anderen Ende erstrecken. Die Innenhülle 12 des Schlauches 11 ist mit einem reibungsarmen Kunststoff überzogen. Jede Schwimmzelle wird aus einem nachgiebigen aber undurchlässigen Kunststoff, wie verstärktem Neoprene, Polyvinylchlorid, Hyperion, Butyl oder Polyurethan gefertigt. Die Endwände jeder Schwimmzelle 14 sind durch eine in ihrem Innern verlaufende Gurtung 15 miteinander verbunden. Die Gurte 15 sind kurzer als die Äxiallänge der zylindrischen Wände der Schwimmzelle 14. Während daher die aneinander gefügten Schwimmzellen 14 mit ihren Außenhüllen dicht an dicht aneinander stoßen, besteht in der Mitte der benachbarten Trennwände ein gewisser Abstand, wodurch ein diskusförmiger Hohlraum gebildet ist.
Jede Schwimmzelle 14 ist mit einem Druckmittel-Zylinder 15 ausgerüstet, der Luft, CO2 oder Stickstoff unter Druck enthält und am einen Ende der Zelle 14 an der Endwand derart befestigt ist, daß der Zylinder in der Höhlung zwischen den einander benachbarten Zellen liegt. Der Gasauslaß eines jeden Zylinders 16 steht mit dem Innern der entsprechenden Schwimmzelle 14 über einen hier nicht dargestellten Schlauch, der die Endwand dieser Zelle 14 durchdringt, in Verbindung. Jeder Druckmittel-Zylinder 16 ist ferner mit einem Zugschnur-bedienten Notventil ausgerüstet.
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In den Hohlraum zwischen einem Paar aufeinander folgender Schwimmzellen ragen ferner Röhrchen 17 bzw. Schläuche. Jedes schlauchartige Röhrchen 17 ist durch den Schlauch 11 geführt und verbindet hier die Höhlung mit der Umgebung der schwimmfähigen Dämmeinrichtung.
Fig. 3, 4 und 5 zeigen den Aufbau des hochzugfesten, vielmaschigen Netzes der Außenhülle 13. Diese Hülle wird durch das Zusammenfügen der Längskanten eines im allgemeinen rechteckigen Netzes, das in flach ausgelegtem Zustand insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Das Netz ist speziell so aufgebaut, daß es eine Reihe von kreisringförmigen parallelen Seilen 18 aus mit Kunststoff überzogenem Draht aufweist, der sich über die volle Breite des Netzes im wesentlichen senkrecht zu dessen Längsachse erstreckt, und aus anderen im Zickzack geführten, gleichartigen Seilen 19 besteht, welche sich über die volle Länge des Netzes erstrecken. Die Seile 18 und 19 sind derart verknüpft, daß sie ein Netz mit dreieckigen Lücken bilden; es handelt sich um im wesentlichen gleichseitige Dreiecke, die sich durch die dem Netz eigene Spannkraft bilden. Die Seile 18 und 19 sind bei den Spitzen der dreieckförmigen Lücken miteinander verbunden. Die Längskanten des Netzes sind durch zickzackförmige, mit Kunststoff überzogene Draht-Seile 20 gebildet, wobei die Schlaglänge jedes Seiles 20 etwa dem 4-fachen Abstand der Wechsel im Zick-
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zick-Seil 19 beträgt. Die Zickzackmuster der beiden Längskanten sind zueinander komplementär, so daß nach dem Zusammenfügen zur schlauchartigen Außenhülle die Naht längs der Hülle zickzackförmig verläuft. Jedes Verbindungsteil weist drei Bohrungen 25 und - am Umfang alternierend - drei Preßdübel 26 auf; Bohrungen sowie Dübel sind konzentrisch zu einer mittig im Verbindungsteil 22 angeordneten Ausnehmung 24, die am Umfang Wandpartien 27 aufweist. Jede Bohrung 25 ist an ihrem äußeren Ende ausgenommen. Jede der Vertiefungen 23 ist durch axial voneinander entfernte Ränder 28 begrenzt. Zum Zusammenbau einer jeden Verbindung 21 werden deren beide Teile 22 derart zusammengepreßt, daß die Köpfe der Dübel 26 unter Druck in eine der Bohrungen 25 im Gegen-Teil 22 einschnappen, wie dies aus Fig. 5 deutlich hervorgeht. Fig. 4 zeigt, wie die Ränder 28 der Vertiefungen 23 mit dem Kunststoff-Überzug der Seile 18, 19, 20 zum Eingriff kommen. Das Seil 18 und entweder das Seil 19 oder der Kanten-Draht 20 vereinigen sich bei jeder Verbindung 21 und werden durch deren beide Teile 22 gemäß Fig. 5 gegenseitig verklammert.
Die Seile 18 und 19, die bei jeder der drei Verbindungen 21 zusammengefaßt werden, welche mit Zwischenräumen längs eines jeden Schenkels der zickzackförmigen Kanten-Drähte 2o vorgesehen sind, der zwischen je einem benachbarten Paar von Windungen in dem betreffenden Draht 20 verläuft, werden aus
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einer fortlaufenden Länge kunststofftiberzogenen Drahtes gebildet, der zudem an der nach außen weisenden Seite der Verbindung 21 eine Schlaufe 29 bildet. Diese Schlaufen 29 längs der Zickzack-Kanten des Netzes dienen als Augen, mittels deren die Kanten zusammengefaßt werden, um die Zickzacklängsnaht der schlauchartigen Netz-Außenhülle 13 zu bilden.
Die Enden der Seile 18 sind bei den Windungen jedes Zickzack-Drahtes 20 mittels der Verbindung 21 bei dieser Windung mit dem Draht 20 verklemmt. Diese Seile 18 können hierzu an ihren Enden verbreitert sein, wobei die verbreiterten Enden von dem Hohlraum aufgenommen werden, der in der Verbindung 21 durch die Ausnehmungen 24 in den Verbindungs-Teilen 22 gebildet ist.
Die rohrförmige Netz-Außenhülle 13 hat zwei vorteilhafte Charakteristika, die sich aus der Form des Netzes ergeben, das die Außenhülle bildet. Zunächst handelt es sich um eine geodätische Form. Sodann sind die Enden der geraden Seile 18 durch das Verbinden mit den durch die Drähte 20 gebildeten Zickzack-Längskanten wirksam verankert. Infolgedessen wirken die geraden Stränge 18 als axial einen Abstand aufweisende Serien von Umfangs-Ringen, welche die radiale Ausdehnung der schlauchartigen Netz-Außenhülle 13 begrenzen,
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während ein radiales Zusammenziehen der Außenhülle 13 mit entsprechender !längenzunähme dieses "Schlauches" möglich ist, weil die Seillängen zwischen einander gegenüberliegenden Netz-Verbindungen 21 sich stauchen lassen.
Fig. 1 und 2 zeigen ferner, daß jeder Abschnitt der schwimmfähigen Dämmeinrichtung auch eine Schürze 31 aufweist, die unterhalb des Schlauches 11 hängt. Die Oberkante der Schürze 31 ist mittels eines Bindeseiles 32 mit dem Netz der Außenhülle 13 verbunden; dieses Bindeseil 32 verknüpft auch die Zickzackkanten der Außenhülle 13 derart miteinander, daß die Schlauchform entsteht. Dadurch hängt auch die Schürze 31 in Zickzackform unterhalb des Schlauches 11, weil ja die Oberkanten der Schürze 31 der Naht der Außenhülle folgt. Die Unterkante der Schürze 31 ist durch eine Ballast-Kette 33 beschwert.
Das Herstellen der zickzackförmigen Verbindung durch Verschnüren ermöglicht ein Längsöffnen des Erzeugnisses, Ersetzen der Schwimmzellen 14 und der schützenden Paser-Matten-Schicht 12. Auch läßt sich eine beliebige Anzahl von Dämmeinheiten, deren jede nach diesem Beispiel 100 m lang ist, aber auch andere Abmessungen haben kann, mit einander verbinden, wie dies Fig. 6 und 7 veranschaulichen. Danach verbindet man eine Reihe von Schlaufen 34 sowie Knebel 35 mlt-
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einander, wie sie in Fig. 3 rund um den umfang an den Enden der Außenhülle 13 ersichtlich sind. Die Schlaufen 34 und die Knebel 35 sind an einem Drahtseil 36 fest angebracht, das seinerseits am Netz der Außenhülle 13 in der Art befestigt ist, daß die Verbindung der auf das Netz der Hülle 13 ausgeübten Zugspannung gleich kommt. Weitere Drahtseile umhüllen den Schlauch 11 in vorbestimmten Abständen längs der zylinderförmigen Netz-Schicht 13 und sind an deren Netz insbesondere zu dem Zweck eingebunden, daß Festmach- oder Befestigungs-Ringe 38 angebracht werden können (Fig. 8).
Zum Verpacken für Not- oder Zwischenfälle wird gemäß Fig. die Dämmeinheit samt ihrer Schürze 31 in eine flache Form gebracht, so daß sie angenähert die Form eines sehr langen "Riemens" erhält, wobei die Breite etwa gleich dem halben Umfang der gebrauchsfertigen Einrichtung ist. In dieser Flachform wird die Einrichtung auf eine diesem Zweck entsprechend gestaltete Haspel 39 gewickelt, deren Durchmesser ausreicht, um eine vollständige Dämmeinheit zwischen den Flanschen der Haspel unterzubringen. Die Dämmeinheit läßt sich mit ihrer Unterseite nach oben weisend, wobei also die Schürze 31 zu oberst liegt, leichter auf die Haspel aufwickeln. Zum Verpacken werden die Kordeln 41 sämtlicher Druckzylinder-Ventile aller Schwimmzellen 14, mit Ausnahme derjenigen am Ende des Schlauches 11, durch die faserige
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Matten-Schicht der Hülle 12 sowie durch die Außenhülle geführt und mit einem anderen Teil der äußeren Netz-Lage zu 13 verbunden.
Die Reißleine 41, die nicht durch die faserige Mattenlage zu 12 und die Außenhülle 13 geführt wurde, befindet sich an dem Ende des Schlauches 11, an dem sich die Knebel 35 befinden. Diese Knebel 35 sowie diese Reißleine werden in einer Schlitz-Platte an der Trommel der Haspel eingehängt.
Zum Durchführen des Verpackens wird alle Luft bzw. Gas aus den Schwimmzellen 14 heraus gedrückt. Eine Druckeinrichtung 42, die aus einem Druckkisssen 43 am einen Ende eines von einer Feder beaufschlagten Hebels 44 besteht, der so verschwenkbar ist, daß das Druckkissen 43 radial zur Drehachse der Haspel hinbewegt wird, übt einen Druck auf die faserige Schutzmatte der Außenhülle 13 in der Art aus, daß deren Raumbedarf auf ungefähr 50 % gegenüber der ungedrückten Form verringert wird, wodurch sich das Fassungsvermögen der Trommel zur Haspel besser ausnutzen läßt.
Die Druckeinrichtung 42 wirkt auch als Vorrichtung zum Verhindern unbeabsichtigten Abrollens sowie zu schnellen Ablauf ens, wenn die Dämmeinrichtung zum Einsatz von der Trommel der Haspel 39 abläuft. Ein besonderer Gesichtspunkt beim
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Stauen ist die Unterbringung der Druckbehälter 16, die zu jeder Schwimmzelle 14 gehören.
Jeder Zylinder zu 16 hat einen Durchmesser von etwa 1CX) mm, wobei zu bemerken ist, daß dieses Maß die Stärke der verpackten Dämmeinrichtung übersteigt. Diesem Umstand ist dadurch Rechnung getragen, daß selbst nach unter Druck erfolgten Einrollen das dann die Zylinder 16 umhüllende faserige Matten-Material sich in der benachbarten inneren bzw. äußeren Lagen der Dämmeinrichtung eindrücken läßt, wodurch der Stauvorgang unschwer durchführbar ist.
Beim Abrollen verhält sich die Dämmeinrichtung wie folgt: Zu Beginn des Abrollens spannt sich die erste mit dem Ventil zum Druckmittel-Zylinder 16 verbundenen Reißleinen 41. Beim Fortschreiten des Abrollvorganges betätigt diese Reißleine 41 das zugehörige Zylinder-Ventil und reißt danach. Das weitere Abwickeln erfolgt danach im gewünschten Maße, wobei jede Schwimmzelle 14 in der beschriebenen Art und Weise aufgeblasen wird.
Der richtige Aufblasdruck läßt sich durch entsprechendes Bemessen der Druckmittel-Zylinder 16 unschwer erzielen? nach Entleerung der Zylinder herrscht also in den Schwimmzellen der gewünschte Druck. Dieser Druck kann beispielsweise
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1,5 kg/cm =21 lbs per square inch betragen, kann aber nach Lage des Falles auch höher oder niedriger gewählt werden. Mit dem Aufblasen der einzelnen Schwimmzellen 14 nehmen auch die umgebenden faserigen Matten-Lagen bei 12 Zylinderform an und werden fest zwischen der Schwimmzelle und dem Netz der Außenhülle 13 gehalten. Der größte Durchmesser, auf den jede Schwimmzelle sich aufblasen läßt, ist durch die Spannwirkung bestimmt, welche die ringförmigen Seil-Ringe 18 der Netz-Lage zu 13 ausüben.
Sobald die vollständige Länge eines Abschnittes der Dämmeinrichtung von der Stau-Haspel 39 abgerollt ist, kommt die Außen-Netzlage vom Innern der Haspel-Trommel 39 frei, wobei auch die Knebel 35 aus ihrer Schiitz-Platte gleiten. Nachdem die Knebel 35 freigekommen sind, wird auch das letzte Ventil durch seine Reißleine betätigt, die ja ebenfalls in der Schlitzplatte festgelegt ist, jedoch eine hinreichende Länge hat, so daß die Schwimmzelle 14 von der Haspel 39 genügend freikommt, bevor das Aufblasen dieser letzten Schwimmzelle erfolgt.
Eine weitere vorteilhafte Eigenschaft des Erfindungsgegenstandes beruht auf der Fähigkeit der schwimmfähigen Dämmeinheiten, nach dem Aufblasen zwar nachgiebig zu sein, aber doch ihre Zylinderform ohne Knicken oder Knautschen beizu-
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behalten; dadurch ist eine Anpassung an die Amplituden der Wellen bzw. an die Wasserbewegungen zwischen zwei vorbestimmten Festpunkten möglich, obwohl die tatsächlich benötigte Länge größer ist als diejenige bei stillstehendem bzw. ruhigem Wasser. Die Anpassungsfähigkeit der Dämmeinheit wird durch eine Kombination der Kräfte aus dem "Rückgrat"-Prinzip der Schwimmzellen 14 bewirkt, welche radial und longitudinal gerichtete Kräfte auf die vollständige Zylinderstruktur der Einheit ausüben. Diese Kräftekombination befindet sich derart im Gleichgewicht, daß sich die Einheit der jeweiligen Oberflächengestalt dank der geodätischen Anordnung der äußeren Netz-Struktur (zu 13) anpassen kann, wozu ein Zusamraenspiel von radialen bzw. longitudinalen Expansionen bzw. Kontraktionen beiträgt. Einer Längenausdehnung wirkt die Radialkraft aus den Schwimmzellen 14 entgegen, während einer Radialausdehnung die von den Schwimmzellen 14 aufeinander ausgeübten Längskräfte entgegenwirken. Jede Schwimmzelle 14 ist gegenüber den benachbarten beweglich. Eine schädliche Reibung zwischen den Einheiten kann nicht auftreten, weil entsprechende Teile mit Kunststoff niederen Reibbeiwertes überzogen sind.
Wichtigste Funktion der faserigen Innenschicht 12 ist es, die Schwimmzellen 14 gegenüber dem Netz 13 oder anderen abrasiven Teilen zu schützen, welche die Schwimmzellen berühren
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könnten. Zusätzlich wirkt die Innenschicht 12 in genau errechneter Weise durch Aufnahme von Wasser als Ballast, welche die Stabilität erhöht und ein Absinken auf einen vorbestimmten Tiefgang veranlaßt. Dadurch vermögen weder Wind noch Wellen die Einheit über den Wasserspiegel anzuheben. Im Zusammenwirken mit dem Netz 13 bewirkt ein hoher Reibbeiwert eine Beruhigung der Wellen, zumal wenn mit der Einrichtung bestimmte Flüssigkeiten zusammentreffen. Außerdem wird durch Wasser in den Hohlräumen bei den Schwimmzellen 14 die Stabilität erhöht; dieses Wasser kann durch die schlauchartigen Röhrchen 17 eintreten.
Sofern eine in sich geschlossene Abdämmung nicht erforderlich ist, beispielsweise quer zur Einfahrt eines Hafens oder an einer Flußmündung, können die alternativen Knebel 35 zum Bilden der Endverbindung miteinander verbunden werden, um das Ende der Dämmstelle abzuschließen.
In Ausgestaltung der vorbeschriebenen Haschenstruktur zum Netz (Fig. 3,4} können die einzelnen Maschen auch rautenförmig oder geknüpft sein. Andere Möglichkeiten bestehen im Verspleißen der Mehrfachstränge der zu verbindenden Seile an den Schnittpunkten. Eine weitere Netzform erhält man durch Verdrillen bzw. Verflechten der Drahtseile an ihren Schnittpunkten.
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Sofern nicht damit zu rechnen ist, daß die Dämmeinrichtung mit zerstörenden Mitteln, wie Felsen, Küstenunregelmäßigkeiten, Wracks oder Untiefen in Berührung kommt und auch Gezeiteneinflüsse nicht zu befürchten sind, kann das Hetzwerk aus natürlichen Fasern bestehen und durch Flechten, Knüpfen bzw. Knoten gefertigt werden.
Ein typischer praktischer Anwendungsfall für die schwimmfähige Dämmeinrichtung ist das Bilden einer Barriere, um die schädliche Ausbreitung eines Öl-Teppichs zu verhindern, welches öl aus einem an einem Felsen leckgeschlagenen Tanker ausläuft (Fig. 10). Mittels einer überSchlagrechnung bestimmt man zunächst die Größe der gefährdeten Fläche und daraus die erforderliche Länge der Dämmeinrichtung. Die Rückhaltedämmung läßt sich leicht von entsprechend großen Hecktrawlern, Küstenschiffen, Minensuchbooten, Fischdampfern oder dgl. aus verlegen. Von mit allem Erforderlichen versehenen Basen aus werden mittels Ladebäumen die bereitgestellten, aufgehaspelten Dämmeinrichtungen an Bord des Schiffes gehievt und dort an Deck derart verlascht, daß ein Auslegen über Heck möglich ist; für andere Schiffe kommt je nach Schanzenausbildung eine Diagonalverlaschung zum Auslegen über Back- oder Steuerbord in Betracht.
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Die Maßnahme beginnt mit dem Werfen eines geeigneten Ankers 45, der sich am Ende eines Kabels 46 befindet. Dieses beinhaltet eine geeignete Länge einer Kette sowie eine Trosse, die mittels eines Schäkels einenendes mit dem Anker und anderenendes ebenfalls mittels Schäkel mit einem Haupt-Festmach-Ring 47 der Dämmeinrichtung verbunden ist. Sobald der erste Anker 45 sicher liegt, folgt das Legeschiff langsam dem vorbestimmten Kurs, wobei die Dämmeinrichtung unter Selbstaufblasen von der Haspel 59 abläuft.
An vorbestimmten Punkten werden je nach den vorherrschenden Bedingungen weitere Anker 45 geworfen und mit der Dämmeinrichtung verbunden. Bevor die erste oder jede Folgeeinheit der Dämmeinrichtung abgeworfen wird, sichert man sie derart, daß die Haspel 39 weggenommen und die nächste so in Stellung gebracht werden kann, daß sich die einzelnen Abschnitte der Dämmeinrichtung mittels der an ihren Enden befindlichen Knebel 35 und Schlaufen 34 verbinden lassen. Sobald die Verbindung hergestellt ist, wird der Abschnitt ausgeworfen und der nächste abgehaspelt, bis mit der erforderlichen Anzahl von Abschnitten bzw. Einheiten die gewünschte Eindämmung erzielt ist. Zur Vervollständigung der Maßnahmen können gegenüber der ersten noch eine zweite Serie von Ankern 45 geworfen werden, um die gewünschte Lage der Verdammung auch bei bewegter See sicherzustellen, was mit einer einzigen Ankerserie nicht
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möglich wäre. Die zweckmäßige Länge der Ankertrossen ist etwa dreimal so groß als die Wassertiefe an dieser Stelle.
Fig. 10 zeigt, daß zu jeder Därameinheit ein Hauptbefestigungsring 47 gehört, der mit dem entsprechenden Ende der Ballastkette 33 verbunden ist. Diese Verbindung ist mehr im einzelnen in Fig. 11 dargestellt? sie umfaßt ein kurzes Verankerungsseil 48, das den Hauptbefestigungsring 47 mit einem weiteren Ring 49 verbindet, der wiederum von der Ballastkette 33 getragen ist. Dieser wird über ein Paar Verankerungsseile 51 und 52 mit einem Paar Ringe 38 an der äußeren Netzschicht verbunden. Längs der Ballastkette 33 befinden sich in regelmäßigen Abständen zwischen jedem benachbarten Paar Ringe 49 weitere Stoppringe, von denen gemäß Fig. 10 kurze Verankerungsseile 53 unterschiedlicher Länge zu einem Hauptseil 54 verlaufen. Dieses erstreckt sich in einem Bogen zwischen den Hauptbefestigungsringen Das Hauptseil 54 dient dazu, die Schürze 31 daran zu hindern, durch Gezeitenströmungen unter der Dämmeinrichtung hindurch gespült zu werden.
Ein Abschnitt der Dämmeinrichtung läßt sich auch ohne weiteres so auslegen und befestigen, daß nach zeitweiligem öffnen ein Schiff in den umschlossenen Bereich einfahren kann.
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Die Dämmeinrichtung läßt sich vorteilhaft auch so einsetzen, daß an einer geeigneten Stelle am Strand einer Hafeneinfahrt oder einer Flußmündung eine hinreichende Länge so gestapelt wird, daß im Notfalle eine Umschließung oder Abdämmung möglich ist. Für eine solche Anwendung wird die Dämmeinrichtung mittels einer Stahltrosse vom gegenüberliegenden ufer aus quer zur Hafeneinfahrt oder Flußmündung gezogen. Natürlich kann das Ziehen auch durch ein Schiff erfolgen, wobei jedoch das Aneinanderhangen der einzelnen Dämmeinheiten am Ufer durchgeführt wird. Nach dem Auslegen der Dämmeinrichtung erfolgt deren Verankerung an ausgeworfenen Ankern wie zuvor beschrieben, Alternativ können auch schon zur Vorsorge für Notfälle Verankerungsbojen ausgelegt werden.
Weitere Anwendungsbereiche sind das Eindämmen von Schmutzablagerungen im Küstenbereich sowie das Umschließen eines ölbeladenen, gestrandeten Tankers in Küstennähe. In solchen Fällen wird die Dämmeinrichtung auf See ausgelegt, wobei jedoch die Enden oberhalb der Hochwassergrenze am Ufer aufhören. Versickern von öl unterhalb der Dämmeinrichtung, wo der zylindrische Wulst infolge der Gezeiten zeitweilig mit dem Strand in Berührung kommt, wird durch die Schürze 31 verhindert.
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Das Anbringen der Schürze 31 in Zickzackform unterhalb der Netzlage zu 13 ermöglicht Längenänderungen der Dämmeinheit ohne Behinderung durch die Schürze 31. Diese ungehinderte Längenänderung wird noch durch die Bogenform des Hauptseiles 54 und gegebenenfalls der Ballastkette 33 erleichert.
Wenn die Dämmeinrichtung nach einem Einsatz ihre Aufgabe erfüllt hat, wird sie an Land oder an Bord eines Schiffes gezogen. Hierzu läßt man das Traggas durch besondere Ventile aus den einzelnen Schwimmzellen entweichen. Die Schwimmzellen 14 und das hochzugfeste vielmaschige Netz 13 werden zur Reinigung sowie zum erneuten Verpacken an den Hersteller zurückgegeben .
Die faserige Matte kann an Land verbrannt oder auch sonst verwertet werden.
Nach dem Aufarbeiten wird eine neue faserige Matte 12 in die Hülle der Dämmeinheit zum Vorbereiten eines weiteren Einsatzes eingearbeitet.
Der Querschnitt der eigentlichen Dämmeinheit braucht nicht zylindrisch sein; andere Querschnittformen sind ebenso geeignet,
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Jede schwimmfähige Einheit kann an einem Ende eine peripher ische Schürzenausbildung haben, wobei die anschließende Einheit in die von diesem Schürzenteil gebildete Vertiefung eingesteckt wird. Die Innenfläche der Schürze ist mit einem Kunststoff niederen Reibbeiwertes überzogen. Ein- bzw. Ausströmen von Wasser in die Umhüllung wird durch kleine öffnungen an der Schürze ermöglicht.
Die Dicke der geraden, ringförmigen Stränge 18 der äußeren Hetz-Lage 13 bzw. -Schicht kann dünner sein als die Dicke der anderen Stränge, um ein radiales Zusammenziehen der schlauchartigen Netz-Schicht 13 bei deren Längenausdehnung zu erleichtern.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Langgestreckte schwimmfähige Dämmeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Reihe sowie Ende an Ende aufblasbare Schwimmzellen (14) aus einem undurchlässigen Material innerhalb eines schlauchartigen Gebildes (11) angeordnet sind und daß das schlauchartige Gebilde (11} aus einem verformbaren Baustoff besteht.
    2. Dämmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das schlauchartige Gebilde (11) eine Schicht (13) beinhaltet, die aus einem Netz aus hochzugfestern faserförmigem Baustoff besteht.
    3. Dämmeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Netz-Schicht (13) ein vielsträngiges Netz ist, daß dieses Netz aus Reihen axial voneinander entfernter Ringe sowie aus weiteren, mit den die Ringe bildenden Strängen verbundenen Strängen (19,20) gebildet ist, die mit den die Ringe bildenden Strängen (18) in geodätischer Form angeordnet sind*
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    ■809849/0767.
    2321732
    4. Dämmeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Netz-Schicht (13) mit Bindemitteln (z.B. Bindeseile 32) in der Art versehen ist, daß die Netz-Schicht in Längsrichtung zum Erleichtern der Entnahme der Schwimmzellen (14) zu öffnen ist.
    5. Dänuneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2, 3 bzw. 4, dadurch gekennzeichnet, daß das schlauchartige Gebilde (11) auch eine innere schlauchförmige Schicht (12) aus einem faserförmigen, wasserabsorbierenden Baustoff beinhaltet und daß diese Schicht von dem Netz umschlossen ist, welches eine Außenschicht (13) des schlauchartigen Gebildes (11) beinhaltet .
    6. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schwimmzellen (14) und dem schlauchartigen Gebilde (11) eine Auskleidung aus einem Baustoff mit niedrigem Reibbeiwert angebracht ist.
    7. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schürze (31) in Zackzackform längs des schlauchartigen Gebildes (11) an dessen Außenfläche befestigt ist.
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    28.5.79 - 3 -
    §09849/0767
    8. Dämmeinrichtung nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schürze
    (31) mit dem schlauchförmigen Gebilde (11) über Bindemittel (z.B. Bindeseil 32) verbunden ist und daß durch diese Bindemittel eine zickzackförmige, von einem zum anderen Ende des schlauchförmigen Gebildes (11) durchlaufende Verbindung für die Netz-Schicht der Außenhülle (13) gebildet ist.
    9. Dammeinrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche
    1 bis 8r dadurch gekennzeichnet, daß je Schwimmzelle (14) eine einen Druckmittel-Zylinder (16) für ein verdichtetes bzw. verflüssigtes Gas beinhaltende, selbsttätig bedienbare sowie die Schwimmzelle (14) während des Auslegens zum Einsatz aufblasende Aufblaseeinrichtung vorhanden und daß der Druckmittel-Zylinder (16) einer jeden Schwimmzelle (14) außen an deren einen Endwand angebaut ist.
    10. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7, 3 bzw. 9, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem ein längeres nachgiebiges, ein Paar Ankerkabel-Befestigungsringe (47) verbindendes, sowie an mit gegenseitigem Abstand angeordneten, mit der unteren Kante der Schürze (31) verbundenen Verankerungsseilen (48, 53) hängendes
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    28.5.79 - 4 -
    809849/07S7
    Zugglied (z.B. Hauptseil 54) eingebaut ist und daß die Länge der Verankerungsseile (48, 53), die von der Mitte der Kante der Schürze entfernt sind, größer ist als die Länge der Verankerungsseile (48, 53), die näher zu dieser Kante liegen.
    11. Dämmeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Ankerketten-Befestigungsring (47) durch ein zugehöriges Verankerungsseil (48) mit einem anderen Ring (49) verbunden ist, der an der genannten Kante befestigt und der mittels entsprechender Verankerungsseile (51, 52) mit je zwei einen gewissen Abstand aufweisenden Halte-Stellen an der äußeren Netz-Schicht (13) verbunden ist.
    12. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes einander zugeordnete Paar von Schwiiranzellen (14) einen Hohlraum (z.B. durch Gurt 15) zwischen sich bildend zusammengesetzt sind, daß der genannte Hohlraum von sich, gegeneinander abstützenden Ringpartien der Endwände der beiden Schwimmzellen (14) umgeben ist und daß zwischen dem Hohlraum und der Umgebung des schlauchförmigen Gebildes (11) durch mindestens einen, vom Hohlraum aus durch die Wandung des schlauchförmigen Gebildes (11) hindurch sich erstreckenden Schlauch (17) eine Verbindung mit der Umgebung des schlauchförmigen Gebildes (11) geschaffen ist.
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DE19792921732 1978-05-31 1979-05-29 Langgestreckte schwimmfaehige daemmeinrichtung Withdrawn DE2921732A1 (de)

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