DE2921732A1 - Langgestreckte schwimmfaehige daemmeinrichtung - Google Patents
Langgestreckte schwimmfaehige daemmeinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine langgestreckte schwimmfähige
Dämmeinrichtung, die beim Einsatz auf einer Wasserfläche
schwimmt.
Eine derartige Einrichtung dient als schwimmende Barriere zum völligen oder auch teilweise Einschließen von ausgelaufenem
öl. Unrat oder sonstigem schwimmenden Abfall, der von einem Schiff, einem Bauwerk im Wasser oder einer sonstigen
Einrichtung in Küsten- oder Strandnähe ausgelaufen bzw. auf eine andere Weise ins Wasser gelangt ist. Bislang wurden
für solche Zwecke aufgeblasene Schläuche von beträchtlicher Länge verwendet. Indessen wurden dadurch schwimmende Barrieren
zum Eindämmen von schwimmendem öl lediglich in begrenzten Räumen erhalten, wo auf Grund der allgemeinen Bedingungen
die Wasseroberfläche verhältnismäßig ruhig und ohne wesentliche Wellen blieb. Den bislang bekannt gewordenen schwimmenden
Barrieren ist gemeinsam, daß sich damit ausgelaufenes öl auf offener See unter ungünstigen Gezeiten- und/oder
Wetterbedingungen nicht eindämmen läßt.
Demnach ist es Aufgabe der Erfindung, auch auf hoher See und
unter ungünstigen äußeren Bedingungen einsetzbare Mittel
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zum Verhindern der Ausbreitung von ausgelaufenem öl und sonstigem schwimmenden unrat anzugeben.
Die Lösung besteht in einer langgestreckten schwimmfähigen Einrichtung, die auf der Oberfläche des Wassers in dem
gewünschten Bereich schwimmt und hierbei zwar etwas, aber nicht völlig in das Wasser eintaucht. Dies erfolgt über
die vollständige Länge der Einrichtung, unabhängig davon, ob die Wasseroberfläche etwa bei schlechten Wetterbedingungen
oder infolge der Gezeiten sehr starken Veränderungen unterworfen ist.
Im einzelnen beinhaltet die Lösung eine langgestreckte schwimmfähige Ausrüstung, zu der u.a. hohle aufblasbare
Schwimmeinheiten aus einem undurchlässigen Baustoff gehören. Diese Schwimmeinheiten sind Ende an Ende innerhalb eines
schlauchartigen umhüllenden Gebildes aus einem verformbaren Baustoff in einer Reihe angeordnet. Eine solche Einrichtung
bildet einen langgestreckten Barrierenabschnitt, sobald jede der Schwimmzellen aufgeblasen ist» Demnach ermöglicht die
Bauweise in einem gewissen Maße eine seitliche Deformation der einzelnen Schwimmzellen. Diese erfolgt bei den gegeneinander
abgestützten Enden der aufeinander folgenden Schwimmzellen über den Umfang der gemeinsamen Berührungsflächen in
erster Annäherung wie bei einer "Wirbelsäule". Eine gewisse Längsverformung der schlauchähnlichen Hülle ist ebenfalls
möglich.
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Die schlauchähnliche Hülle besteht zunächst aus einer Lage, welche netzartig aus sehr zug- bzw. dehnfestem Material
gebildet ist. In vorteilhafter Weise ist diese Lage ein vielroaschiges
Netz, das aus Serien von einen axialen Abstand aufweisenden Ringen besteht, die mit anderen Strängen verbunden
sind. Beide Arten von Strängen sind in geodätischer Form angeordnet, wobei die radiale Expansion der schlauchartigen
Hülle durch die Ringe begrenzt ist. Hingegen ist eine radiale Kontraktion der Hülle unter entsprechender Längenzunahme,
ferner radiale Expansion der Hülle im von den Ringen vorgegebenen Rahmen unter entsprechender Längenabnahme möglich.
In zweckmäßiger Weise ist die Netz-Schicht mit Verschnürmöglichkeiten
ausgestattet, die ein öffnen in Längsrichtung zum Austauschen von Schwimmzellen ermöglichen.
In vorteilhafter Weise taucht die langgestreckte schwimmfähige Dämmeinrichtung teilweise in das Wasser ein. Dies
ist bei starkem Seegang, hoher Dünung und allgemein schlechtem Wetter erforderlich, weil die Dämmeinrichtung auf 81-lachen,
die an sich eingedämmt werden sollen, aufschwimmen könnte. Aus diesem Grunde ist die Schlauchhülle derart aufgebaut,
daß innerhalb des "Netzes", das die äußere Lage der Schlauchhülle bildet, eine innere Schlauchschicht aus
einem Faser-Material liegt, das wasserabsorbierend ist.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, daß zwischen den Schwimmzellen und der Schlauchhülle eine Auskleidung aus
einem Material mit niederem Reibbeiwert liegt.
Um eine längere schwimmende Barriere zu bilden, wird eine
entsprechende Anzahl schwimmfähiger Dämmeinrichtungs-Einheit Ende an Ende zusammen gekoppelt. Zum Einsatz in Not- oder
bei Zwischenfällen sind eine oder mehrere Dämmeinheiten abrollbar gestapelt. Hier zeigt sich dann die Zweckmäßigkeit der selbsttätig wirkenden Aufblaseinrichtung, die beim Abwerfen
der einzelnen Einheiten selbsttätig in Funktion tritt, indem Schwimmzelle um Schwimmzelle aufgeblasen wird.
entsprechende Anzahl schwimmfähiger Dämmeinrichtungs-Einheit Ende an Ende zusammen gekoppelt. Zum Einsatz in Not- oder
bei Zwischenfällen sind eine oder mehrere Dämmeinheiten abrollbar gestapelt. Hier zeigt sich dann die Zweckmäßigkeit der selbsttätig wirkenden Aufblaseinrichtung, die beim Abwerfen
der einzelnen Einheiten selbsttätig in Funktion tritt, indem Schwimmzelle um Schwimmzelle aufgeblasen wird.
Offensichtlich ist schließlich der Vorteil aus der zickzackförmigen
Schürze unterhalb der eigentlichen schlauchförmigen Barriere.
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Weitere Einzelheiten sowie erzielte Vorteile gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
sowie der teilweise schematischen Zeichnung hervor; in dieser zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen typischen Bereich der schwimmfähigen Dämmeinrichtung, insbesondere
mit einer Schwimmzelle, ferner mit den diskusförmigen
Hohlräumen zwischen den Zellen,
Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt entsprechend Schnittlinie H-II,
Fig. 3 die Hetzausbildung zur Außenhülle in Draufsicht auf die flach ausgelegte Hülle, mit Befestigungsmitteln,
Fig. 4 die Knotenpunktausbildung als vergrößerte Einzelheit zu Fig. 3,
Fig. 5 einen Knotenpunkt als Schnitt entsprechend Schnittlinie V-V gemäß Fig. 4,
Fig. 6 und 7 typische Verknüpfungen von benachbarten Abschnittten
der Einrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 eine von der äußeren Netzschicht zwischen ihren Enden getragenen Befestigung in perspektivischer Darstellung,
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Fig. 9 die in Fig. 1 bis 8 gezeigte Dämmeinrichtung auf
eine Haspel aufgewickelt sowie endseitig mit der nächsten Einheit verbunden, in Seitenansicht,
Fig. 10 das Auslegen von schwimmfähigen Dämmeinrichtungen
um einen Öl-Teppich herum, in perspektivischer Darstellung und
Fig. 11 einen Schnitt durch die Dämmeinrichtung entsprechend Schnittlinie XI - XI in Fig. 10.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht ein Abschnitt der schwimmfähigen Dämmeinrichtung aus einem schützenden Schlauch 11 aus einem
angriffsbeständigen Baustoff; nach dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist eine Einheit der Dämmeinrichtung etwa 100 m lang, bei einem Durchmesser von etwa 1,1 m. Das
schlauchartige Gebilde 11 weist eine Innenschicht 12 aus
einem faserigen Stoff, wie z.B. Tier- bzw. Kunsthaar, das mit einer nachgiebigen Tragschicht verbunden ist, sowie
eine mit der Innenschicht 12 verbundenen Außenhülle 13 auf.
Zweckmäßigerweise liegt lie Dicke der Tragschicht in der Größenordnung von 5O mm. Die nachgiebigen Bindemittel sind
mit verrottungshindernden sowie feuerbeständigen Mitteln getränkt, wodurch u.a. einer Beschädigung während der Lagerung
vorgebeugt wird. Die Außenhülle wird vorzugsweise von einem zugfesten, viellagigen mit Kunststoff überzogenen Drahtgeflecht
gebildet; Geflecht aus galvanisiertem Draht oder anderes vermaschbares Material ist ebenfalls geeignet.
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Der Schlauch 11 ist eine Umhüllung , innerhalb derer sich
Schwimmkörper bzw. -zellen 14 vom einen bis zum anderen
Ende erstrecken. Die Innenhülle 12 des Schlauches 11 ist mit einem reibungsarmen Kunststoff überzogen. Jede Schwimmzelle
wird aus einem nachgiebigen aber undurchlässigen Kunststoff, wie verstärktem Neoprene, Polyvinylchlorid, Hyperion,
Butyl oder Polyurethan gefertigt. Die Endwände jeder Schwimmzelle 14 sind durch eine in ihrem Innern verlaufende Gurtung
15 miteinander verbunden. Die Gurte 15 sind kurzer als die Äxiallänge der zylindrischen Wände der Schwimmzelle 14. Während
daher die aneinander gefügten Schwimmzellen 14 mit ihren Außenhüllen
dicht an dicht aneinander stoßen, besteht in der Mitte der benachbarten Trennwände ein gewisser Abstand, wodurch ein
diskusförmiger Hohlraum gebildet ist.
Jede Schwimmzelle 14 ist mit einem Druckmittel-Zylinder 15
ausgerüstet, der Luft, CO2 oder Stickstoff unter Druck enthält
und am einen Ende der Zelle 14 an der Endwand derart befestigt ist, daß der Zylinder in der Höhlung zwischen den
einander benachbarten Zellen liegt. Der Gasauslaß eines jeden Zylinders 16 steht mit dem Innern der entsprechenden Schwimmzelle
14 über einen hier nicht dargestellten Schlauch, der
die Endwand dieser Zelle 14 durchdringt, in Verbindung. Jeder
Druckmittel-Zylinder 16 ist ferner mit einem Zugschnur-bedienten
Notventil ausgerüstet.
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In den Hohlraum zwischen einem Paar aufeinander folgender Schwimmzellen ragen ferner Röhrchen 17 bzw. Schläuche.
Jedes schlauchartige Röhrchen 17 ist durch den Schlauch 11
geführt und verbindet hier die Höhlung mit der Umgebung der schwimmfähigen Dämmeinrichtung.
Fig. 3, 4 und 5 zeigen den Aufbau des hochzugfesten, vielmaschigen
Netzes der Außenhülle 13. Diese Hülle wird durch das Zusammenfügen der Längskanten eines im allgemeinen rechteckigen
Netzes, das in flach ausgelegtem Zustand insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Das Netz ist speziell so
aufgebaut, daß es eine Reihe von kreisringförmigen parallelen Seilen 18 aus mit Kunststoff überzogenem Draht aufweist,
der sich über die volle Breite des Netzes im wesentlichen senkrecht zu dessen Längsachse erstreckt, und aus anderen im
Zickzack geführten, gleichartigen Seilen 19 besteht, welche sich über die volle Länge des Netzes erstrecken. Die Seile
18 und 19 sind derart verknüpft, daß sie ein Netz mit dreieckigen
Lücken bilden; es handelt sich um im wesentlichen gleichseitige Dreiecke, die sich durch die dem Netz eigene
Spannkraft bilden. Die Seile 18 und 19 sind bei den Spitzen der dreieckförmigen Lücken miteinander verbunden. Die Längskanten
des Netzes sind durch zickzackförmige, mit Kunststoff
überzogene Draht-Seile 20 gebildet, wobei die Schlaglänge jedes Seiles 20 etwa dem 4-fachen Abstand der Wechsel im Zick-
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zick-Seil 19 beträgt. Die Zickzackmuster der beiden Längskanten
sind zueinander komplementär, so daß nach dem Zusammenfügen zur schlauchartigen Außenhülle die Naht längs
der Hülle zickzackförmig verläuft. Jedes Verbindungsteil weist drei Bohrungen 25 und - am Umfang alternierend - drei
Preßdübel 26 auf; Bohrungen sowie Dübel sind konzentrisch zu einer mittig im Verbindungsteil 22 angeordneten Ausnehmung
24, die am Umfang Wandpartien 27 aufweist. Jede Bohrung 25
ist an ihrem äußeren Ende ausgenommen. Jede der Vertiefungen 23 ist durch axial voneinander entfernte Ränder 28 begrenzt.
Zum Zusammenbau einer jeden Verbindung 21 werden deren beide
Teile 22 derart zusammengepreßt, daß die Köpfe der Dübel 26 unter Druck in eine der Bohrungen 25 im Gegen-Teil 22 einschnappen,
wie dies aus Fig. 5 deutlich hervorgeht. Fig. 4 zeigt, wie die Ränder 28 der Vertiefungen 23 mit dem Kunststoff-Überzug
der Seile 18, 19, 20 zum Eingriff kommen. Das Seil 18 und entweder das Seil 19 oder der Kanten-Draht 20
vereinigen sich bei jeder Verbindung 21 und werden durch deren beide Teile 22 gemäß Fig. 5 gegenseitig verklammert.
Die Seile 18 und 19, die bei jeder der drei Verbindungen 21
zusammengefaßt werden, welche mit Zwischenräumen längs eines jeden Schenkels der zickzackförmigen Kanten-Drähte 2o vorgesehen
sind, der zwischen je einem benachbarten Paar von Windungen in dem betreffenden Draht 20 verläuft, werden aus
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einer fortlaufenden Länge kunststofftiberzogenen Drahtes gebildet, der zudem an der nach außen weisenden Seite der
Verbindung 21 eine Schlaufe 29 bildet. Diese Schlaufen 29 längs der Zickzack-Kanten des Netzes dienen als Augen, mittels
deren die Kanten zusammengefaßt werden, um die Zickzacklängsnaht der schlauchartigen Netz-Außenhülle 13 zu
bilden.
Die Enden der Seile 18 sind bei den Windungen jedes Zickzack-Drahtes
20 mittels der Verbindung 21 bei dieser Windung mit dem Draht 20 verklemmt. Diese Seile 18 können hierzu an
ihren Enden verbreitert sein, wobei die verbreiterten Enden von dem Hohlraum aufgenommen werden, der in der Verbindung
21 durch die Ausnehmungen 24 in den Verbindungs-Teilen 22 gebildet ist.
Die rohrförmige Netz-Außenhülle 13 hat zwei vorteilhafte Charakteristika, die sich aus der Form des Netzes ergeben,
das die Außenhülle bildet. Zunächst handelt es sich um eine geodätische Form. Sodann sind die Enden der geraden
Seile 18 durch das Verbinden mit den durch die Drähte 20 gebildeten Zickzack-Längskanten wirksam verankert. Infolgedessen
wirken die geraden Stränge 18 als axial einen Abstand aufweisende Serien von Umfangs-Ringen, welche die radiale
Ausdehnung der schlauchartigen Netz-Außenhülle 13 begrenzen,
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während ein radiales Zusammenziehen der Außenhülle 13 mit entsprechender !längenzunähme dieses "Schlauches" möglich
ist, weil die Seillängen zwischen einander gegenüberliegenden Netz-Verbindungen 21 sich stauchen lassen.
Fig. 1 und 2 zeigen ferner, daß jeder Abschnitt der schwimmfähigen
Dämmeinrichtung auch eine Schürze 31 aufweist, die unterhalb des Schlauches 11 hängt. Die Oberkante der Schürze
31 ist mittels eines Bindeseiles 32 mit dem Netz der Außenhülle 13 verbunden; dieses Bindeseil 32 verknüpft auch die
Zickzackkanten der Außenhülle 13 derart miteinander, daß die Schlauchform entsteht. Dadurch hängt auch die Schürze
31 in Zickzackform unterhalb des Schlauches 11, weil ja die Oberkanten der Schürze 31 der Naht der Außenhülle folgt.
Die Unterkante der Schürze 31 ist durch eine Ballast-Kette 33 beschwert.
Das Herstellen der zickzackförmigen Verbindung durch Verschnüren
ermöglicht ein Längsöffnen des Erzeugnisses, Ersetzen der Schwimmzellen 14 und der schützenden Paser-Matten-Schicht
12. Auch läßt sich eine beliebige Anzahl von Dämmeinheiten, deren jede nach diesem Beispiel 100 m lang ist,
aber auch andere Abmessungen haben kann, mit einander verbinden, wie dies Fig. 6 und 7 veranschaulichen. Danach verbindet
man eine Reihe von Schlaufen 34 sowie Knebel 35 mlt-
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einander, wie sie in Fig. 3 rund um den umfang an den Enden
der Außenhülle 13 ersichtlich sind. Die Schlaufen 34 und die Knebel 35 sind an einem Drahtseil 36 fest angebracht,
das seinerseits am Netz der Außenhülle 13 in der Art befestigt ist, daß die Verbindung der auf das Netz der Hülle
13 ausgeübten Zugspannung gleich kommt. Weitere Drahtseile umhüllen den Schlauch 11 in vorbestimmten Abständen längs
der zylinderförmigen Netz-Schicht 13 und sind an deren Netz
insbesondere zu dem Zweck eingebunden, daß Festmach- oder Befestigungs-Ringe 38 angebracht werden können (Fig. 8).
Zum Verpacken für Not- oder Zwischenfälle wird gemäß Fig. die Dämmeinheit samt ihrer Schürze 31 in eine flache Form
gebracht, so daß sie angenähert die Form eines sehr langen "Riemens" erhält, wobei die Breite etwa gleich dem halben
Umfang der gebrauchsfertigen Einrichtung ist. In dieser Flachform wird die Einrichtung auf eine diesem Zweck entsprechend
gestaltete Haspel 39 gewickelt, deren Durchmesser ausreicht, um eine vollständige Dämmeinheit zwischen den
Flanschen der Haspel unterzubringen. Die Dämmeinheit läßt sich mit ihrer Unterseite nach oben weisend, wobei also
die Schürze 31 zu oberst liegt, leichter auf die Haspel aufwickeln.
Zum Verpacken werden die Kordeln 41 sämtlicher Druckzylinder-Ventile aller Schwimmzellen 14, mit Ausnahme derjenigen
am Ende des Schlauches 11, durch die faserige
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Matten-Schicht der Hülle 12 sowie durch die Außenhülle geführt und mit einem anderen Teil der äußeren Netz-Lage
zu 13 verbunden.
Die Reißleine 41, die nicht durch die faserige Mattenlage
zu 12 und die Außenhülle 13 geführt wurde, befindet sich
an dem Ende des Schlauches 11, an dem sich die Knebel 35 befinden. Diese Knebel 35 sowie diese Reißleine werden
in einer Schlitz-Platte an der Trommel der Haspel eingehängt.
Zum Durchführen des Verpackens wird alle Luft bzw. Gas aus den Schwimmzellen 14 heraus gedrückt. Eine Druckeinrichtung
42, die aus einem Druckkisssen 43 am einen Ende eines von einer Feder beaufschlagten Hebels 44 besteht, der so
verschwenkbar ist, daß das Druckkissen 43 radial zur Drehachse der Haspel hinbewegt wird, übt einen Druck auf die
faserige Schutzmatte der Außenhülle 13 in der Art aus, daß
deren Raumbedarf auf ungefähr 50 % gegenüber der ungedrückten Form verringert wird, wodurch sich das Fassungsvermögen der
Trommel zur Haspel besser ausnutzen läßt.
Die Druckeinrichtung 42 wirkt auch als Vorrichtung zum Verhindern unbeabsichtigten Abrollens sowie zu schnellen Ablauf
ens, wenn die Dämmeinrichtung zum Einsatz von der Trommel der Haspel 39 abläuft. Ein besonderer Gesichtspunkt beim
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Stauen ist die Unterbringung der Druckbehälter 16, die zu jeder Schwimmzelle 14 gehören.
Jeder Zylinder zu 16 hat einen Durchmesser von etwa 1CX) mm,
wobei zu bemerken ist, daß dieses Maß die Stärke der verpackten Dämmeinrichtung übersteigt. Diesem Umstand ist dadurch
Rechnung getragen, daß selbst nach unter Druck erfolgten
Einrollen das dann die Zylinder 16 umhüllende faserige
Matten-Material sich in der benachbarten inneren bzw. äußeren
Lagen der Dämmeinrichtung eindrücken läßt, wodurch der Stauvorgang unschwer durchführbar ist.
Beim Abrollen verhält sich die Dämmeinrichtung wie folgt: Zu Beginn des Abrollens spannt sich die erste mit dem Ventil
zum Druckmittel-Zylinder 16 verbundenen Reißleinen 41. Beim
Fortschreiten des Abrollvorganges betätigt diese Reißleine 41 das zugehörige Zylinder-Ventil und reißt danach. Das
weitere Abwickeln erfolgt danach im gewünschten Maße, wobei jede Schwimmzelle 14 in der beschriebenen Art und Weise aufgeblasen
wird.
Der richtige Aufblasdruck läßt sich durch entsprechendes Bemessen der Druckmittel-Zylinder 16 unschwer erzielen? nach
Entleerung der Zylinder herrscht also in den Schwimmzellen der gewünschte Druck. Dieser Druck kann beispielsweise
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1,5 kg/cm =21 lbs per square inch betragen, kann aber nach Lage des Falles auch höher oder niedriger gewählt werden. Mit dem Aufblasen der einzelnen Schwimmzellen 14 nehmen auch die umgebenden faserigen Matten-Lagen bei 12 Zylinderform an und werden fest zwischen der Schwimmzelle und dem Netz der Außenhülle 13 gehalten. Der größte Durchmesser, auf den jede Schwimmzelle sich aufblasen läßt, ist durch die Spannwirkung bestimmt, welche die ringförmigen Seil-Ringe 18 der Netz-Lage zu 13 ausüben.
1,5 kg/cm =21 lbs per square inch betragen, kann aber nach Lage des Falles auch höher oder niedriger gewählt werden. Mit dem Aufblasen der einzelnen Schwimmzellen 14 nehmen auch die umgebenden faserigen Matten-Lagen bei 12 Zylinderform an und werden fest zwischen der Schwimmzelle und dem Netz der Außenhülle 13 gehalten. Der größte Durchmesser, auf den jede Schwimmzelle sich aufblasen läßt, ist durch die Spannwirkung bestimmt, welche die ringförmigen Seil-Ringe 18 der Netz-Lage zu 13 ausüben.
Sobald die vollständige Länge eines Abschnittes der Dämmeinrichtung
von der Stau-Haspel 39 abgerollt ist, kommt die Außen-Netzlage vom Innern der Haspel-Trommel 39 frei, wobei
auch die Knebel 35 aus ihrer Schiitz-Platte gleiten. Nachdem
die Knebel 35 freigekommen sind, wird auch das letzte Ventil durch seine Reißleine betätigt, die ja ebenfalls in der
Schlitzplatte festgelegt ist, jedoch eine hinreichende Länge hat, so daß die Schwimmzelle 14 von der Haspel 39 genügend
freikommt, bevor das Aufblasen dieser letzten Schwimmzelle erfolgt.
Eine weitere vorteilhafte Eigenschaft des Erfindungsgegenstandes
beruht auf der Fähigkeit der schwimmfähigen Dämmeinheiten, nach dem Aufblasen zwar nachgiebig zu sein, aber
doch ihre Zylinderform ohne Knicken oder Knautschen beizu-
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behalten; dadurch ist eine Anpassung an die Amplituden der Wellen bzw. an die Wasserbewegungen zwischen zwei vorbestimmten
Festpunkten möglich, obwohl die tatsächlich benötigte Länge größer ist als diejenige bei stillstehendem bzw. ruhigem
Wasser. Die Anpassungsfähigkeit der Dämmeinheit wird durch eine Kombination der Kräfte aus dem "Rückgrat"-Prinzip der
Schwimmzellen 14 bewirkt, welche radial und longitudinal gerichtete Kräfte auf die vollständige Zylinderstruktur der
Einheit ausüben. Diese Kräftekombination befindet sich derart im Gleichgewicht, daß sich die Einheit der jeweiligen Oberflächengestalt
dank der geodätischen Anordnung der äußeren Netz-Struktur (zu 13) anpassen kann, wozu ein Zusamraenspiel
von radialen bzw. longitudinalen Expansionen bzw. Kontraktionen beiträgt. Einer Längenausdehnung wirkt die Radialkraft
aus den Schwimmzellen 14 entgegen, während einer Radialausdehnung die von den Schwimmzellen 14 aufeinander ausgeübten
Längskräfte entgegenwirken. Jede Schwimmzelle 14 ist gegenüber den benachbarten beweglich. Eine schädliche Reibung
zwischen den Einheiten kann nicht auftreten, weil entsprechende Teile mit Kunststoff niederen Reibbeiwertes überzogen
sind.
Wichtigste Funktion der faserigen Innenschicht 12 ist es, die Schwimmzellen 14 gegenüber dem Netz 13 oder anderen abrasiven
Teilen zu schützen, welche die Schwimmzellen berühren
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könnten. Zusätzlich wirkt die Innenschicht 12 in genau errechneter
Weise durch Aufnahme von Wasser als Ballast, welche die Stabilität erhöht und ein Absinken auf einen vorbestimmten
Tiefgang veranlaßt. Dadurch vermögen weder Wind noch Wellen die Einheit über den Wasserspiegel anzuheben. Im
Zusammenwirken mit dem Netz 13 bewirkt ein hoher Reibbeiwert eine Beruhigung der Wellen, zumal wenn mit der Einrichtung
bestimmte Flüssigkeiten zusammentreffen. Außerdem wird durch
Wasser in den Hohlräumen bei den Schwimmzellen 14 die Stabilität erhöht; dieses Wasser kann durch die schlauchartigen
Röhrchen 17 eintreten.
Sofern eine in sich geschlossene Abdämmung nicht erforderlich ist, beispielsweise quer zur Einfahrt eines Hafens oder an
einer Flußmündung, können die alternativen Knebel 35 zum Bilden der Endverbindung miteinander verbunden werden, um
das Ende der Dämmstelle abzuschließen.
In Ausgestaltung der vorbeschriebenen Haschenstruktur zum
Netz (Fig. 3,4} können die einzelnen Maschen auch rautenförmig oder geknüpft sein. Andere Möglichkeiten bestehen
im Verspleißen der Mehrfachstränge der zu verbindenden Seile an den Schnittpunkten. Eine weitere Netzform erhält
man durch Verdrillen bzw. Verflechten der Drahtseile an ihren Schnittpunkten.
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Sofern nicht damit zu rechnen ist, daß die Dämmeinrichtung mit zerstörenden Mitteln, wie Felsen, Küstenunregelmäßigkeiten,
Wracks oder Untiefen in Berührung kommt und auch Gezeiteneinflüsse nicht zu befürchten sind, kann das Hetzwerk
aus natürlichen Fasern bestehen und durch Flechten, Knüpfen bzw. Knoten gefertigt werden.
Ein typischer praktischer Anwendungsfall für die schwimmfähige
Dämmeinrichtung ist das Bilden einer Barriere, um die schädliche Ausbreitung eines Öl-Teppichs zu verhindern,
welches öl aus einem an einem Felsen leckgeschlagenen Tanker ausläuft (Fig. 10). Mittels einer überSchlagrechnung bestimmt
man zunächst die Größe der gefährdeten Fläche und daraus die erforderliche Länge der Dämmeinrichtung. Die Rückhaltedämmung
läßt sich leicht von entsprechend großen Hecktrawlern, Küstenschiffen,
Minensuchbooten, Fischdampfern oder dgl. aus verlegen. Von mit allem Erforderlichen versehenen Basen aus
werden mittels Ladebäumen die bereitgestellten, aufgehaspelten Dämmeinrichtungen an Bord des Schiffes gehievt und dort an
Deck derart verlascht, daß ein Auslegen über Heck möglich ist; für andere Schiffe kommt je nach Schanzenausbildung eine
Diagonalverlaschung zum Auslegen über Back- oder Steuerbord in Betracht.
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Die Maßnahme beginnt mit dem Werfen eines geeigneten Ankers 45, der sich am Ende eines Kabels 46 befindet. Dieses beinhaltet
eine geeignete Länge einer Kette sowie eine Trosse, die mittels eines Schäkels einenendes mit dem Anker und
anderenendes ebenfalls mittels Schäkel mit einem Haupt-Festmach-Ring
47 der Dämmeinrichtung verbunden ist. Sobald der erste Anker 45 sicher liegt, folgt das Legeschiff langsam
dem vorbestimmten Kurs, wobei die Dämmeinrichtung unter Selbstaufblasen von der Haspel 59 abläuft.
An vorbestimmten Punkten werden je nach den vorherrschenden Bedingungen weitere Anker 45 geworfen und mit der Dämmeinrichtung
verbunden. Bevor die erste oder jede Folgeeinheit der Dämmeinrichtung abgeworfen wird, sichert man sie derart, daß
die Haspel 39 weggenommen und die nächste so in Stellung gebracht werden kann, daß sich die einzelnen Abschnitte der
Dämmeinrichtung mittels der an ihren Enden befindlichen Knebel 35 und Schlaufen 34 verbinden lassen. Sobald die
Verbindung hergestellt ist, wird der Abschnitt ausgeworfen und der nächste abgehaspelt, bis mit der erforderlichen Anzahl
von Abschnitten bzw. Einheiten die gewünschte Eindämmung erzielt ist. Zur Vervollständigung der Maßnahmen können gegenüber
der ersten noch eine zweite Serie von Ankern 45 geworfen werden, um die gewünschte Lage der Verdammung auch bei bewegter
See sicherzustellen, was mit einer einzigen Ankerserie nicht
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möglich wäre. Die zweckmäßige Länge der Ankertrossen ist etwa dreimal so groß als die Wassertiefe an dieser Stelle.
Fig. 10 zeigt, daß zu jeder Därameinheit ein Hauptbefestigungsring
47 gehört, der mit dem entsprechenden Ende der Ballastkette 33 verbunden ist. Diese Verbindung ist mehr
im einzelnen in Fig. 11 dargestellt? sie umfaßt ein kurzes Verankerungsseil 48, das den Hauptbefestigungsring 47 mit
einem weiteren Ring 49 verbindet, der wiederum von der Ballastkette 33 getragen ist. Dieser wird über ein Paar
Verankerungsseile 51 und 52 mit einem Paar Ringe 38 an der äußeren Netzschicht verbunden. Längs der Ballastkette 33
befinden sich in regelmäßigen Abständen zwischen jedem benachbarten Paar Ringe 49 weitere Stoppringe, von denen
gemäß Fig. 10 kurze Verankerungsseile 53 unterschiedlicher Länge zu einem Hauptseil 54 verlaufen. Dieses erstreckt
sich in einem Bogen zwischen den Hauptbefestigungsringen
Das Hauptseil 54 dient dazu, die Schürze 31 daran zu hindern, durch Gezeitenströmungen unter der Dämmeinrichtung hindurch
gespült zu werden.
Ein Abschnitt der Dämmeinrichtung läßt sich auch ohne weiteres so auslegen und befestigen, daß nach zeitweiligem öffnen
ein Schiff in den umschlossenen Bereich einfahren kann.
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Die Dämmeinrichtung läßt sich vorteilhaft auch so einsetzen, daß an einer geeigneten Stelle am Strand einer Hafeneinfahrt
oder einer Flußmündung eine hinreichende Länge so gestapelt wird, daß im Notfalle eine Umschließung oder Abdämmung
möglich ist. Für eine solche Anwendung wird die Dämmeinrichtung mittels einer Stahltrosse vom gegenüberliegenden ufer aus
quer zur Hafeneinfahrt oder Flußmündung gezogen. Natürlich kann das Ziehen auch durch ein Schiff erfolgen, wobei jedoch
das Aneinanderhangen der einzelnen Dämmeinheiten am Ufer durchgeführt
wird. Nach dem Auslegen der Dämmeinrichtung erfolgt deren Verankerung an ausgeworfenen Ankern wie zuvor beschrieben,
Alternativ können auch schon zur Vorsorge für Notfälle Verankerungsbojen ausgelegt werden.
Weitere Anwendungsbereiche sind das Eindämmen von Schmutzablagerungen
im Küstenbereich sowie das Umschließen eines ölbeladenen, gestrandeten Tankers in Küstennähe. In solchen
Fällen wird die Dämmeinrichtung auf See ausgelegt, wobei jedoch die Enden oberhalb der Hochwassergrenze am Ufer aufhören.
Versickern von öl unterhalb der Dämmeinrichtung, wo der zylindrische Wulst infolge der Gezeiten zeitweilig mit
dem Strand in Berührung kommt, wird durch die Schürze 31 verhindert.
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Das Anbringen der Schürze 31 in Zickzackform unterhalb der
Netzlage zu 13 ermöglicht Längenänderungen der Dämmeinheit ohne Behinderung durch die Schürze 31. Diese ungehinderte
Längenänderung wird noch durch die Bogenform des Hauptseiles 54 und gegebenenfalls der Ballastkette 33 erleichert.
Wenn die Dämmeinrichtung nach einem Einsatz ihre Aufgabe
erfüllt hat, wird sie an Land oder an Bord eines Schiffes gezogen. Hierzu läßt man das Traggas durch besondere Ventile
aus den einzelnen Schwimmzellen entweichen. Die Schwimmzellen 14 und das hochzugfeste vielmaschige Netz 13 werden zur Reinigung
sowie zum erneuten Verpacken an den Hersteller zurückgegeben .
Die faserige Matte kann an Land verbrannt oder auch sonst verwertet werden.
Nach dem Aufarbeiten wird eine neue faserige Matte 12 in die
Hülle der Dämmeinheit zum Vorbereiten eines weiteren Einsatzes eingearbeitet.
Der Querschnitt der eigentlichen Dämmeinheit braucht nicht zylindrisch sein; andere Querschnittformen sind ebenso geeignet,
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Jede schwimmfähige Einheit kann an einem Ende eine peripher
ische Schürzenausbildung haben, wobei die anschließende Einheit in die von diesem Schürzenteil gebildete Vertiefung
eingesteckt wird. Die Innenfläche der Schürze ist mit einem Kunststoff niederen Reibbeiwertes überzogen. Ein- bzw. Ausströmen
von Wasser in die Umhüllung wird durch kleine öffnungen an der Schürze ermöglicht.
Die Dicke der geraden, ringförmigen Stränge 18 der äußeren Hetz-Lage 13 bzw. -Schicht kann dünner sein als die Dicke
der anderen Stränge, um ein radiales Zusammenziehen der schlauchartigen Netz-Schicht 13 bei deren Längenausdehnung
zu erleichtern.
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Claims (1)
- PatentansprücheLanggestreckte schwimmfähige Dämmeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Reihe sowie Ende an Ende aufblasbare Schwimmzellen (14) aus einem undurchlässigen Material innerhalb eines schlauchartigen Gebildes (11) angeordnet sind und daß das schlauchartige Gebilde (11} aus einem verformbaren Baustoff besteht.2. Dämmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das schlauchartige Gebilde (11) eine Schicht (13) beinhaltet, die aus einem Netz aus hochzugfestern faserförmigem Baustoff besteht.3. Dämmeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Netz-Schicht (13) ein vielsträngiges Netz ist, daß dieses Netz aus Reihen axial voneinander entfernter Ringe sowie aus weiteren, mit den die Ringe bildenden Strängen verbundenen Strängen (19,20) gebildet ist, die mit den die Ringe bildenden Strängen (18) in geodätischer Form angeordnet sind*28.5.79 - 2 -■809849/0767.23217324. Dämmeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Netz-Schicht (13) mit Bindemitteln (z.B. Bindeseile 32) in der Art versehen ist, daß die Netz-Schicht in Längsrichtung zum Erleichtern der Entnahme der Schwimmzellen (14) zu öffnen ist.5. Dänuneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2, 3 bzw. 4, dadurch gekennzeichnet, daß das schlauchartige Gebilde (11) auch eine innere schlauchförmige Schicht (12) aus einem faserförmigen, wasserabsorbierenden Baustoff beinhaltet und daß diese Schicht von dem Netz umschlossen ist, welches eine Außenschicht (13) des schlauchartigen Gebildes (11) beinhaltet .6. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schwimmzellen (14) und dem schlauchartigen Gebilde (11) eine Auskleidung aus einem Baustoff mit niedrigem Reibbeiwert angebracht ist.7. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schürze (31) in Zackzackform längs des schlauchartigen Gebildes (11) an dessen Außenfläche befestigt ist.R 72 P 10428.5.79 - 3 -§09849/07678. Dämmeinrichtung nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schürze(31) mit dem schlauchförmigen Gebilde (11) über Bindemittel (z.B. Bindeseil 32) verbunden ist und daß durch diese Bindemittel eine zickzackförmige, von einem zum anderen Ende des schlauchförmigen Gebildes (11) durchlaufende Verbindung für die Netz-Schicht der Außenhülle (13) gebildet ist.9. Dammeinrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche1 bis 8r dadurch gekennzeichnet, daß je Schwimmzelle (14) eine einen Druckmittel-Zylinder (16) für ein verdichtetes bzw. verflüssigtes Gas beinhaltende, selbsttätig bedienbare sowie die Schwimmzelle (14) während des Auslegens zum Einsatz aufblasende Aufblaseeinrichtung vorhanden und daß der Druckmittel-Zylinder (16) einer jeden Schwimmzelle (14) außen an deren einen Endwand angebaut ist.10. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7, 3 bzw. 9, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem ein längeres nachgiebiges, ein Paar Ankerkabel-Befestigungsringe (47) verbindendes, sowie an mit gegenseitigem Abstand angeordneten, mit der unteren Kante der Schürze (31) verbundenen Verankerungsseilen (48, 53) hängendesR 72 P 1O428.5.79 - 4 -809849/07S7Zugglied (z.B. Hauptseil 54) eingebaut ist und daß die Länge der Verankerungsseile (48, 53), die von der Mitte der Kante der Schürze entfernt sind, größer ist als die Länge der Verankerungsseile (48, 53), die näher zu dieser Kante liegen.11. Dämmeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Ankerketten-Befestigungsring (47) durch ein zugehöriges Verankerungsseil (48) mit einem anderen Ring (49) verbunden ist, der an der genannten Kante befestigt und der mittels entsprechender Verankerungsseile (51, 52) mit je zwei einen gewissen Abstand aufweisenden Halte-Stellen an der äußeren Netz-Schicht (13) verbunden ist.12. Dämmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes einander zugeordnete Paar von Schwiiranzellen (14) einen Hohlraum (z.B. durch Gurt 15) zwischen sich bildend zusammengesetzt sind, daß der genannte Hohlraum von sich, gegeneinander abstützenden Ringpartien der Endwände der beiden Schwimmzellen (14) umgeben ist und daß zwischen dem Hohlraum und der Umgebung des schlauchförmigen Gebildes (11) durch mindestens einen, vom Hohlraum aus durch die Wandung des schlauchförmigen Gebildes (11) hindurch sich erstreckenden Schlauch (17) eine Verbindung mit der Umgebung des schlauchförmigen Gebildes (11) geschaffen ist.Ö098A9/0767R 72 P 10428.5.79 - 5 -
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |